Forderungen für alternative Finanzierungsformen
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- Andrea Schubert
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinsames Positionspapier: Forderungen für alternative Finanzierungsformen Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alternative KMU-Finanzierungen In Zusammenarbeit von: Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich Austrian Startups Senat der Wirtschaft aaia Austrian Angel Investors Association AVCO - Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation
2 Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alternative KMU-Finanzierungen Österreichische KMU bilden das Rückgrat der nationalen Wirtschaft und tragen maßgeblich zum allgemeinen Wohlstand in Österreich bei. Die momentane Wirtschaftslage macht es jedoch zwingend erforderlich, neue Wege der Unternehmensfinanzierung zu finden. Besonders KMU sehen sich aktuell mit erschwertem Zugang zu Kapital konfrontiert und benötigen daher dringend Unterstützung. Ziel dieses Papiers ist es, proaktiv umsetzbare und nachweislich wirksame Vorschläge zu unterbreiten, wie Investitionen in die österreichische Realwirtschaft nachhaltig gestärkt werden können. Um dies zu erreichen, wurden drei grundlegende Kapitalquellen entlang den Entwicklungsstufen von jungen Unternehmen identifiziert: Fonds, Business Angels und Crowdinvesting. Gemeinsames Ziel ist die Mobilisierung von privatem Kapital zur Finanzierung der Realwirtschaft und damit der Schaffung von künftigen Arbeitsplätzen und der Stärkung der Wirtschaftskraft Österreichs. Privates Kapital (3) Crowdinvesting (2) Business Angels (1) Fonds Startup Phase 1. Phase Markteintritt 2. Phase Expansion national 3. Phase Expansion international Diese drei Kapitalquellen decken den Unternehmensfinanzierungsbedarf in unterschiedlichen Lebensphasen ab und müssen daher gemeinsam betrachtet werden. Daraus abgeleitet ergeben sich folgende Vorschläge zur Mobilisierung von privaten Investitionen: Grundsätzliches: Jede Änderung der bestehenden Rechts- und Förderungslage muss aufbauend auf dem bestehenden System sein und darf die jetzt vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Möglichkeiten nicht verschlechtern.
3 1. Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag betrifft alle drei Finanzierungsquellen Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrags von Euro ,-- pro Jahr zur Investition in junge Unternehmen: Im österreichischen Steuerrecht gab es bereits Steuerbegünstigungen für die Kapitalbereitstellung an Unternehmen, zum Beispiel den Sonderausgabenabzug für junge Aktien. Technisch wäre es daher relativ einfach, auch für Private einen Sonderausgabenabzug für Investments in junge Unternehmen (Startups) zu schaffen. Ein Freibetrag von Euro ,-- sollte bei Investitionen in junge Unternehmen geltend gemacht werden können. Für die Definition der Kriterien gibt es in Deutschland das Beispiel Investitionszuschuss Wagniskapital (siehe Anhang): Folgende Kriterien daraus könnten übernommen und auf Österreich angepasst werden: Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss: Nicht älter als 10 Jahre Kleines Unternehmen im Sinn der EU: Weniger als 50 Mitarbeiter, höchstens Euro 10 Millionen Jahresumsatz oder Bilanzsumme Hauptsitz in der EU, in Österreich mindestens eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss: Mindesthaltedauer von drei Jahren 2. Crowdinvesting: Mobilisierung der breiten Öffentlichkeit zur Unterstützung junger Unternehmen durch Erhöhung der Prospektpflicht Erhöhung der Prospektpflicht von derzeit Euro ,-- auf zumindest Euro 3 Millionen zur Ermöglichung von regionalen Unternehmensfinanzierungen. Sowie die Ermöglichung des Steuerabzuges von Investitionen in Crowdinvesting-Projekte (siehe Vorschlag 1): Mit der aktuellen Prospektpflichtgrenze von Euro ,-- ist Crowdinvesting nur für einen sehr eingeschränkten Kreis an Unternehmen interessant. Um das hier bestehende Potential generell für KMUs zu nutzen, soll die Prospektflicht auf mindestens Euro 3 Millionen angehoben werden (Erhöhung der Ausnahme des 3 Abs 1 Z 10 KMG). Durch diese Erhöhung soll es gerade für regionale Unternehmen erleichtert werden, Kapital von jenen Personen für die Weiterentwicklung einzusammeln, die künftige Kunden des Unternehmens sind. Derzeit ist es aufgrund der Kosten für die Prospekterstellung und Prüfung nicht möglich, Finanzierungen über Euro ,-- bis rund Euro 3 Millionen über die Öffentlichkeit durchzuführen. Bei Veranlagungen zwischen Euro 3 Millionen und 5 Millionen sollten keine (kostenintensiven) externen Prüfpflichten vorgesehen werden. Formalisierte Informationspflichten durch die Unternehmen selbst sind möglich.
4 3. Business Angels: Schaffung von Anreizen zur Investition in junge Unternehmen Durch die Schaffung des Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrages in Höhe von Euro ,-- pro Jahr ist davon auszugehen, dass vermehrt Kapital direkt in junge Unternehmen investiert wird: Diverse Studien zeigen, wie extrem wichtig Business Angels besonders in der frühen Phase für die Entwicklung von Startups sind. Aktuell gibt es für diese Art von Investoren jedoch keinerlei Anreize, ihr Kapital in junge Unternehmen zu investieren. Dies soll durch die Abzugsmöglichkeit für solche Investitionen geändert werden (siehe Vorschlag 1). 4. Fonds: Verstärkte Investition von öffentlichen Fonds in private Fonds ( fund of funds ) Durch die verstärkte Investition von öffentlichen Fonds in private Fonds kann das geplante Kapital zur Stärkung der Wirtschaft schneller in die Realwirtschaft gebracht werden: Die Mehrzahl an öffentlichen Fonds hat aktuell hohe Kapitalstände, welche jedoch brach liegen und nicht investiert werden. Um dies zu ändern, sollten diese Fonds verstärkt in privat geführte Fonds investieren, da sich diese durch erhöhte Investitionsfreude und Performance auszeichnen. Durch die Investition in private Fonds kann der Aufbau eines nachhaltigen privaten Finanzierungsökosystems unterstützt werden. 5. Fonds: Entfall der Mindestinvestitionssumme für private Investoren in Fonds Aktuell ist es für private Anleger erst ab Euro ,-- möglich, in alternative Investmentfonds zu investieren. Die Grenzen gemäß 48 Abs 8a Z 7 und Abs 8c Z 11 AIFMG sollten bei Einhaltung der anderen Anlegerschutzbestimmungen entfallen. Diese hohe Mindestinvestitionssumme hindert derzeit den Großteil der Bevölkerung an attraktiven Investitionsmöglichkeiten. Dieser Bevölkerungsteil wird nicht nur von den sich daraus ergebenden Chancen abgeschnitten, sondern hat damit auch weniger Möglichkeiten, ihr Risiko zu streuen. Um mehr Personen die Möglichkeit zu bieten, in aufstrebende Startups und KMUs mittels Fonds zu investieren, muss diese Grenze fallen. 6. Fonds: Wiederbelebung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften Leider ist diese sinnvolle Möglichkeit ausgelaufen. Wichtig ist es, dies wieder einzuführen, jedoch unter flexibleren Bedingungen: Zur Stärkung der Risikokapitalfinanzierung soll ein modernes und attraktives Nachfolgemodell zum steuerlichen Instrument der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft, das aus beihilferechtlichen Gründen ausgelaufen ist, geschaffen werden. Die steuerlichen Vorteile der MiFiG alt sollen auch für die neue Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gelten (Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne, Befreiung von Gebühren, KESt-Freiheit für private Anleger bis zu einem Beteiligungsnennwert von Euro ,--).
5 Dieses Positionspapier wurde unter der Mitwirkung von folgenden Personen erstellt: Name Organisation Selma Prodanovic Stefanie Pingitzer aaia - Austrian Angel Investors Association aaia - Austrian Angel Investors Association office@aaia.at office@aaia.at Christian Tiringer ARAX Capital Partners c.tiringer@arax.at Daniel Cronin Austrian Startups daniel@austrianstartups.com Christoph Jeschke Austrian Startups christoph@austrianstartups.com Jürgen Marchat AVCO Juergen.Marchart@avco.at Daniel Horak CONDA Daniel.Horak@CONDA.at Paul Pöltner CONDA Paul.Poeltner@CONDA.at Martin Puaschitz Junge Wirtschaft Wien martin@puaschitz.at Roman Vonderhaid Junge Wirtschaft Österreich roman.vonderhaid@wko.at Werner Wutscher New Venture Scouting w.wutscher@nvs.co.at Hans Harrer Senat der Wirtschaft h.harrer@senat-oesterreich.at Oliver Holle speedinvest oliver.holle@speedinvest.com Klaus Matzka speedinvest klaus@pioneers.io Roland Reisch TPA-Horwath Roland.Reisch@tpa-horwath.com Berthold Baurek-Karlic Venionaire Capital berthold.karlic@venionaire.com Fachverband Finanzdienstleister Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) finanzdienstleister@wko.at
6 Dieses Positionspapier wird von folgenden Organisationen unterstützt:
7 Beispiel Deutschland: Investitionszuschuss Wagniskapital Der Investitionszuschuss Wagniskapital des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat zum Ziel, die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren insbesondere Business Angels sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Gute, zukunftsträchtige Ideen sind die Basis innovativer Unternehmensgründungen, für deren Vorbereitung und Umsetzung nicht immer die ausreichende private Finanzierung bereitsteht. Ziel dieses Förderbereiches ist es, Beteiligungskapital oder Zuschüsse für innovative Gründungsvorhaben, Unternehmensgründerinnen und -gründer zu mobilisieren und das Gründungsklima an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verbessern. Damit soll die Dynamik bei technologieorientierten und wissensbasierten Firmengründungen erhöht und das nachhaltige Wachstum dieser Unternehmen unterstützt werden. Für die Förderung stehen über die Jahre 2013 bis 2016 insgesamt 150 Millionen Euro an Bundesmitteln bereit. Die Eckpunkte der Förderung Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, die vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sind. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden. Voraussetzungen Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss: Nicht älter als 10 Jahre Kleines Unternehmen i.s. der EU: Weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder bilanzsumme höchstens 10 Mio Unabhängiges Unternehmen Hauptsitz in der EU, in Deutschland mindesten eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung Muss innovativen Branche angehören. Die geförderten Branchen ergeben sich aus einer Liste von 22 Wirtschaftszweigklassifikationen der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes.
8 Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss Natürliche Person mit Hauptsitz in der EU Nicht mit dem Unternehmen verbunden Auf eigene Rechnung und von eigenem Geld Mindesthaltedauer von drei Jahren Keine Kreditfinanzierung Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein. Antragsverfahren für den Investitionszuschuss Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 % der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür muss dann auch der Gesellschaftsvertrag vorliegen, aus dem die Beteiligung hervorgeht. Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist. Start dieses Programms war der 15. Mai Anträge für den Investitionszuschuss Wagniskapital können seither auf der elektronischen Antragsplattform des BAFA ( gestellt werden.
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