Ausbildungsnachweis. Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder:
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1 Ausbildungsnachweis Heft-Nr.: Name, Vorname: geboren am: Adresse: Ausbildungsstätte: Ausbildungsberuf: (ggf. mit Fachrichtung) Ausbilder: Ausbildungszeit von: _ bis: _ Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Str Erfurt Telefon 03 61/ Fax 03 61/ Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 1 Deckblatt
2 Ausbildungsverlauf (nur Ausfüllen, wenn die Ausbildung in verschiedenen Bereichen stattfindet.) Ausbildungsbereich Zeitraum von bis Ausbildungsnachweis von - bis Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 2 Ausbildungsverlauf
3 Sichtvermerke In angemessenen Zeitabständen sollten die gesetzlichen Vertreter, die Berufsschule sowie Betriebs- und Personalrat von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis nehmen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Name des/der Auszubildenden: Ausbildungsjahr ausbildende Abteilung: Durch die folgende Unterschrift wird die Kenntnisnahme des Ablaufs der Berufsausbildung bestätigt: Zeitraum von - bis Unterschrift I. Berufsschule II. Gesetzlicher Vertreter III. Betriebsrat/Personalrat Ausbildungsnachweis IHK Erfurt Seite 3 Sichtvermerke
4 Hinweis: Laut der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 9. Oktober 2012 kann eine der folgenden Varianten an Ausbildungsnachweisen genutzt werden. Welche Variante im Unternehmen verwendet wird, entscheidet das Unternehmen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Führung von Ausbildungsnachweisen am Ende des Dokumentes!
5 Sonntag Samstag Freitag Donnerstag Mittwoch Dienstag Montag Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Tag Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen, Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 1
6 Sonntag Samstag Freitag Donnerstag Mittwoch Dienstag Montag Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Tag Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen, Themen des Berufsschulunterrichts Lfd. Nr.: Bezug zum Ausbildungs rahmenplan Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 2
7 Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Betriebliche Tätigkeiten Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 3
8 Name: ausbildende Abteilung: Ausbildungsnachweis Nr. Woche vom bis Ausbildungsjahr Betriebliche Tätigkeiten Lfd. Nr.: Bezug zum Ausbildungsrahmenplan Unterweisungen bzw. überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen Themen des Berufsschulunterrichts Durch die folgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt. Unterschrift des Auszubildenden Unterschrift des Ausbildenden bzw. Ausbilders Variante 4
9 Stand: April 2018 Empfehlung für die Führung von Ausbildungsnachweisen 1. In den Ausbildungsordnungen der Berufe wird vom Auszubildenden die Führung eines Ausbildungsnachweises gefordert. Damit werden folgende Ziele verfolgt: - Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden. - Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung beteiligten und den zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden. 2. Auszubildende sind verpflichtet einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen ( 13 Satz 2 Nummer 7 BBIG). Im Ausbildungsvertrag ist die Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich oder elektronisch) festzuhalten. Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis per Hand (handschriftlich) geführt wird. Beim elektronischen Führen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt. Hierunter fallen digitale Anwendungsprogramme sowie die Erstellung am Computer (zum Beispiel Word- oder PDF-Vorlagen). 3. Gemäß 43 Absatz 1 Nummer 2 BBIG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer einen vom Ausbilder und Auszubildenden abgezeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Die Ausbildungsnachweise sind vom Prüfungsteilnehmer zu allen Prüfungstermine mitzuführen (in schriftlicher oder elektronischer Form) und auf Verlangen des Prüfungsausschusses vorzulegen. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet: D205 V : 1.1
10 4. Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen: - Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortartige Angaben, ggf. Loseblattsystem, schriftlich oder elektronisch) vom Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. - Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen der/des Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen. - Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen, betrieblicher Unterricht oder sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren. Darüber hinaus müssen die Themen des Berufsschulunterrichts angegeben werden. - Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen. 5. Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach 13 Satz 2 Nummer 7 BBIG anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen ( 14 Abs. 2 BBIG). 6. Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein/e gesetzliche/r Vertreter/in in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis nehmen und diese unterschriftlich bestätigen. 7. Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis nehmen. 8. Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke der Aufgabenerfüllung ( 80 Absatz 1 BetrVG) nehmen. Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben. D205 V : 1.1 2/3
11 Weitere Auskünfte erteilen die Bildungsberater der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Bildungsberater/in Telefonnummer -Adresse Jana Gräbner Petra Schuchardt Sabine Lindner Katrin Muhs Frank Hübner Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben. D205 V : 1.1 3/3
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