BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Jörg Richter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1670 Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen Vorbemerkung der Fragesteller ImMärz2010hatderGesetzgebungs-undBeratungsdienstdesNiedersächsischenLandtagesimAuftragderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENein Gutachtenerstellt,ausdemhervorgeht,dasseinErlassdesLandesministeriums fürernährung,landwirtschaft,verbraucherschutzundlandesentwicklung vom28.januar2010zurausräumungimmissionsschutzrechtlicherhinderungsgründebeimneubauoderdererweiterungvontierhaltungsanlagenin mehrfacherhinsichtrechtswidrigist.dasgutachtenkommtzudemergebnis, dassdieerlassregelung,dieausschließlichderumgehungbundesrechtlicher Immissionsschutzvorschriftendient,voneinemunrichtigenVerständnisdes Bundesrechtesausgeht.DieImmissionsvorschriften,diemitHilfedesErlasses versuchtwerdenzuumgehen,dienendazu,vorsorgegegenschädlicheumwelteinwirkungenzutreffen.am30.april2010hatdieniedersächsischelandesregierungdenerlasszurückgenommen,daerausihrer SichtMissverständnisseundIrritationenhervorgerufen habe (vgl.neueosnabrückerzeitung, 3.Mai2010)und nichtklarformuliert gewesensei (vgl.hannoversche AllgemeineZeitung,3.Mai2010).DieLandesregierunghatjedochbishernicht erklärt,obsiegrundsätzlichvondemzieldeserlasses,immissionsschutzrechtlicherhinderungsgründebeimneubauoderdererweiterungvontierhaltungsanlagenabzubauen,abrücktoderesnurinandererformerreichenwill. EinwichtigerBereichdesImmissionsrechtesistderSchutzvonPflanzenund ÖkosystemenvoreinerSchädigungmitAmmoniak.Ammoniakemissionen entstehendenvorallemimbereichdermassentierhaltung,dahermüssennach TALuft (TechnischeAnleitungzurReinhaltungderLuft)Tierhaltungsanlagen gegenüberstickstoffempfindlichenpflanzenundökosystemeninderregel einenmindestabstandvon150meterneinhalten.deutschlandistzudemdurch dienec-richtlinie (NEC nationalemissionceilungs)dereu (Europäische Union)verpflichtet,einebestimmteMengeanAmmoniakemissionenimJahr 2010nichtzuüberschreiten.DazuwurdevomBundesministeriumfürUmwelt, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitvom21.Mai2010übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NaturschutzundReaktorsicherheiteinnationalerAktionsplanentwickelt.Teil diesesnationalenplanesistauchdieanpassungdesimmissionsschutzrechtes. MitHilfedesImmissionsrechtssollu.a.derAusstoßvonAmmoniakbegrenzt unddamitempfindlichepflanzenundökosystemgeschütztwerden. 1.WannerhieltdieBundesregierungKenntnisvondemErlassdesNiedersächsischenMinisteriumsundseinemZweck,immissionsschutzrechtlicher HinderungsgründebeimNeubauoderderErweiterungvonTierhaltungsanlagenauszuräumen? DieErteilungderGenehmigungenfürNeubautenundErweiterungenvonTierhaltungsanlagennachdemBundes-ImmissionsschutzgesetzundBaurechtist Ländersache.DerBundesregierungistderErlassdesniedersächsischenMinisteriumsfürErnährung,Landwirtschaft,VerbraucherschutzundLandesentwicklungnichtbekannt. 2.SahdieBundesregierung,nachdemsieüberdenZweckdesErlassesinformiertwar,dieNotwendigkeiteineÜberprüfungderVereinbarkeitdesErlassesmitdenRegelungendesBundesimmissionsschutzgesetzes? Wennja,wannhatdieseÜberprüfungstattgefunden,undwelcheErgebnisse hattesie? EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen. EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen. 3.SeitwannistderBundesregierungdasGutachtendesGesetzgebungs-und BeratungsdienstesdesNiedersächsischenLandtageszudemErlassbekannt? 4.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesGutachtensdesGesetzgebungs-undBeratungsdienstesdesNiedersächsischenLandtages,dassder geprüfteerlassrechtswidrigistundihmbundesrechtlichevorschriftenentgegenstehen? Wennja,welcheMaßnahmenhatdieBundesregierungvorderRücknahme deserlassesam30.april2010ergriffen,umdieeinhaltungdesbundesimmissionsrechtsinniedersachsenzugewährleisten? EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen. EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen. 5.SiehtdieBundesregierungimRahmendesBundesimmissionsschutzgesetzesgrundsätzlichdieMöglichkeitzuKompensationsmaßnahmen? 6.SiehtdieBundesregierungfürdasJahr2010dieGefahr,dienachderNEC- RichtliniezugelassenenEmissionshöchstmengenvonAmmoniakzuüberschreiten? InihremNationalenProgrammzurVerminderungderOzonkonzentrationund zureinhaltungderemissionshöchstmengenvom23.mai2007erklärtdiebundesregierung,dasssiederauffassungist,dassmitdendortgenanntenmaßnahmendieemissionshöchstmengenimjahre2010eingehaltenwerdenkönnen.die
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1886 Bundesregierungistsichbewusst,dassdiesesZielanspruchsvollist.Siesetzt sichweiterhindafürein,durcheinestrikteumsetzungdesprogrammsdieses Zielzuerreichen. 7.WelcheStrafenhatdieBundesrepublikDeutschlandbeieinemÜberschreitenderzugelassenenEmissionshöchstmengenvonAmmoniakzuerwarten? KommteinMitgliedstaatseinerPflichtzurUmsetzungvonEU-Rechtnichtnach undleitetdieeuropäischekommissioneinvertragsverletzungsverfahrenein, kanndereuropäischegerichtshofeinenmitgliedstaatzurzahlungeines Zwangsgeldesverurteilen.ÜberdieHöhevonZwangsgeldernentscheidetdas GerichtunterBerücksichtigungallerUmständedesEinzelfallesnachseinemErmessen. 8.Wiehochistdiederzeitfür2010prognostizierteMengeanAmmoniakemissionendeutschlandweit,undwelcherAnteilentfälltaufdieeinzelnen Bundesländer? ImJahr2008wurdendeutschlandweit587GgAmmoniakemittiert,559Gg (das sind95,3prozent)entfielendavonaufdenbereichderlandwirtschaft. DieAmmoniakmengeausnichtlandwirtschaftlichenQuellenwurdefür2010zuletztimNationalenProgrammaus2007mitinsgesamt26Ggprognostiziert. NeuerePrognosenliegennichtvor. DieSchätzungfürdie2010ausderLandwirtschaftemittierteAmmoniakmenge beläuftsichauf543gg. EineAufteilungderEmissionenderPrognoseaufdieeinzelnenBundesländerist nichtmöglich.in2008verteiltensichdielandwirtschaftlichenammoniakemissionenwiefolgtaufdieeinzelnenbundesländer. BundeslandAnteilanderlandwirtschaftlichen Ammoniakemission2008 (Prozent) Baden-Württemberg7,0 Bayern18,1 Brandenburg4,5 Hessen3,5 Mecklenburg-Vorpommern6,5 Niedersachsen24,3 Nordrhein-Westfalen12,8 Rheinland-Pfalz2,2 Saarland0,3 Sachsen3,6 Sachsen-Anhalt4,4 Schleswig-Holstein9,0 Thüringen2,8 Stadtstaaten0,2 Diean100ProzentfehlendenAnteile (0,9Prozent)stammenausEmissionenvon Ziegen,EselnundMaultierenundWirtschaftsdüngerimporten,diekeinemeinzelnenBundeslandzugeordnetwerdenkönnen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiegroßistderAnteilderAmmoniak-EmissionennachQuellkategorien indeutschlandinsgesamtundindeneinzelnenbundesländern? UndwelchenAnteilnimmtdieTierhaltungandenAmmoniak-Emissionen ausderlandwirtschaft,aufgeschlüsseltnachbundesländern,ein? BundeslandAnteilderTierhaltungander landwirtschaftlichenammoniak- Emission2008 (Prozent) Baden-Württemberg91,8 Bayern94,0 Brandenburg80,1 Hessen86,0 Mecklenburg-Vorpommern54,9 Niedersachsen86,9 Nordrhein-Westfalen90,6 Rheinland-Pfalz90,4 Saarland96,5 Sachsen79,5 Sachsen-Anhalt67,7 Schleswig-Holstein77,5 Thüringen75,0 Stadtstaaten56,3 DieAnteilederQuellkategorienandenAmmoniak-EmissionenDeutschlands 2008waren: Energiebereich:2,7Prozent Industrieprozesse:1,7Prozent Lösungsmittel:0,3Prozent Landwirtschaft:95,3Prozent. EineAufteilungaufdieeinzelnenBundesländerliegtnichtvor. DieAnteileandenAmmoniak-EmissionenderdeutschenLandwirtschaftwaren 2008wiefolgt: Mineraldüngeranwendung:15,4Prozent Leguminosenanbau:0,2Prozent Weidegang:2,7Prozent Tierhaltung (Stall,Wirtschaftsdüngerlager undwirtschaftsdüngerausbringung):81,7prozent. DerweitausgrößteTeilderNH 3 -EmissionenstammtausderTierhaltung.EmissionenausderMineraldüngeranwendungsindderTierhaltunganzurechnen, wennmineraldüngerzurerzeugungvonfuttermittelneingesetztwerden. DerAnteilderTierhaltung (Weidegang,Stall,WirtschaftsdüngerlagerundWirtschaftsdüngerausbringung;ohneMineraldüngerfürFuttermittelerzeugung)an denammoniak-emissionenausderlandwirtschaftaufgeschlüsseltnachbundesländernzeigtfolgendetabelle: 10.WiegroßistdieAmmoniak-FrachteinesSchweine-sowieGeflügelmastplatzesinKilogrammproJahr,aufgegliedertnachHaltungsformen? DieTechnischeAnleitungzurReinhaltungderLuft (TALuft)2002enthältin Anhang1,Tabelle11,dieAmmoniak-Emissionsfaktoren (kgprotierplatzund
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1886 Jahr),diebeiTierhaltungsanlagen,dienachdemBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)genehmigtwerden,zubeachtensind.DieFaktorenunterscheidenzwischenTierart,Nutzungsrichtung,AufstallungundWirtschaftsdüngerlagerung. 11.WelchezusätzlichenMaßnahmenüberdenvomBundesministeriumfür Umwelt,NaturschutzundReaktorsicherheiterstelltenNationalenAktionsplanhinausplantdieBundesregierung,umeinÜberschreitenderzugelassenenEmissionshöchstmengevonAmmoniakzuverhindern? Wennja,wiesinddieBundesländerindieseMaßnahmeneingebunden? EswirdaufdieAntwortzuFrage6verwiesen.DieLändersindindielaufenden ArbeitenzurAktualisierungderDatenzurzutreffendenAbbildungdergetroffenenMaßnahmenindenInventareneingebunden. 12.GibtesunterdengeplantenMaßnahmenspezifischaufdieMassentierhaltungausgerichteteMaßnahmen? Wennja,wiesinddieBundesländerindieseMaßnahmeneingebunden? EinigederbereitsgetroffenenMaßnahmenrichtensichnachderGrößederTierhaltungsanlagen.SosindunterNummer7.1.derviertenBundes-ImmissionsschutzverordnungSchwellenwertefürStallplatzzahlenfestgelegt,abderenErreichenfürdieAnlageeineimmissionsschutzrechtlicheGenehmigungerforderlich ist (sog.bimsch-anlagen).beidiesenanlagenistgemäßdertechnischenanleitungzurreinhaltungderluft (TA-Luft2002)aucheinebesonderePrüfungder Ammoniakimmissionennotwendig.DieseSchwellenwertesindstrengeralsnach derivu-richtlinie (Richtlinie2008/1/EGdesEuropäischenParlamentsunddes Ratesvom15.Januar2008überdieintegrierteVermeidungundVerminderung derumweltverschmutzung;abll24vom ,s.8)vorgeschriebenund liegenz.b.fürschweinemastanlagenbei1500plätzenoderlegehennenanlagen bei15000plätzen.fürnicht-bimsch-anlagengeltendiebetreiberpflichten nach 22BImSchG.AndereMaßnahmen,wiez.B.dieDüngeverordnung,mit derunteranderemdieammoniak-emissionenbeiderausbringungdesdüngers begrenztwerden,geltengrundsätzlichfürallebetriebe. 13.SiehtdieBundesregierungdurchdenBauneuerMassentierhaltungsanlagendieEinhaltungdereuropäischenAmmoniakemissionsgrenzwerte gefährdet? DerBundesregierungsindkeineeuropäischenAmmoniak-Emissionsgrenzwerte bekannt.zureinhaltungderdeutschenammoniakhöchstmengegemäßnec- RichtliniesieheAntwortzuFrage6. 14.InwelchenBundesländernistderzeitderBauneuerMassentierhaltungsanlagengeplant (bitteaufgeschlüsseltnachzahlderanlagenundgröße deranlagenjebundesland)? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberdenBauneuerTierhaltungsanlagenundderenGrößenindenLändernvor.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.SindderBundesregierungweitereFälleausdenBundesländernindemBereichUmweltschutzundLandwirtschaftbekannt,womitrechtswidrigen Erlassenversuchtwurde,Bundesrechtauszuhebeln? Wennja,wiewilldieBundesregierungeinesolchePraxisinderZukunft verhindern? DerBundesregierungsindderartigeFällenichtbekannt.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
ArgumentefürdieWeidehaltungvonKühen:DauergrünlandstellteineentscheidendelandwirtschaftlicheCO
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