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1 AMBULANTE BETREUUNG für Menschen mit chronisch seelischer Erkrankung /Behinderung Lagune ist eine Einrichtung der Lebenshilfe im Altkreis Northeim e.v. Mitglied im Diakonischen Werk der EV.-Iuth. Landeskirche Hannovers

2 laufgabengebletel Die LAGUNE Northeim ist eine Kontakt- und AnlaufsteIle für Menschen mit chronisch seelischer Erkrankung / Behinderung, in der auf Anonymität besonderer Wert gelegt wird. Immer mehr Menschen kommen mit den seelischen Belastungen im Alltag nicht mehr zurecht. Das führt in vielen Haushalten und Familien zu scheinbar unüberwindbaren Problemen. Die LAGUNE stellt grundsätzlich keinen Therapieersatz dar, sondern das Angebot einer langfristigen und verantwortlichen Begleitung, Anleitung und Beratung a) im lebenspraktischen Bereich b) im zwischenmenschlichen Bereich c) im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten.

3 Inhaltl Die alltagsbezogenen Aufgaben der LAGUNE umfassen im Einzelnen: Anleitung bei der Haushaltsführung Anregungen und Begleitung im Freizeitbereich Schaffen von Außenkontakten Aktivierung / Motivationsarbeit Angehörigenarbeit Heranführung an Tagesstrukturen Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung Die Begleitung ist ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal (Diplom-Sozialpädagogen / Diplom Sozialarbeiter und Heilerziehungspfleger) gewährleistet.

4 k08tenl Die Kosten für diese Form der Hilfe werden - nach Antragstellung und individueller Prüfung - vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Wir helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen gern bei der AntragsteIlung. Auskunft und nähere Informationen: LAGUNE Northeim Telefon: / / /

5 Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e. V.

6 Der Familienentlastende Dienst (FED) der Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e. V. hat als Ziel, Freiräume für Familienangehörige und ihre geistig, körperlich und/oder seelisch behinderten minderjährigen oder erwachsenen Kinder, die zu Hause gepflegt werden, zu schaffen. Hierfür gehen geschulte ehrenamtliche Helferinnen in die Familien: Sie begleiten, betreuen und fördern die Menschen mit Behinderung. Sie entlasten die Familienangehörigen durch individuell abgestimmte Betreuungszeiten: stundenweise tageweise am Wochenende während der Freizeit im Urlaub Die pflegenden Angehörigen erhalten dadurch Möglichkeiten, z.b.: einen Arzttermin wahrzunehmen Einladungen zu folgen sich Zeit für sich selbst zu nehmen Abstand von den (all-)täglichen Aufgaben zu bekommen mehr Bewegungsfreiheit zu erhalten u.ä. Die zu Betreuenden erhalten dadurch Möglichkeiten: sich in das öffentliche Leben außerhalb des Elternhauses zu integrieren den Erfahrungshorizont zu erweitern u.ä.

7 Für einen unkomplizierten und reibungslosen Ablauf des FED steht eine pädagogisch ausgebildete Fachkraft zur Verfügung, die u.a. folgende Aufgaben wahrnimmt: erste Ansprechperson für interessierte Familien (Beratung auf Wunsch auch zu Hause) und Institutionen Gewinnung geeigneter Mitarbeiterinnen und deren Anleitung und Begleitung durch regelmäßige Besprechungen Koordination und Organisation der gewünschten Hilfen Abrechnungsmodalitäten mit den zuständigen Pflegekassen und Ämtern. Für die Familien entstehen keine Kosten, da beim FED im Rahmen der Verhinderungspflege bzw. des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes abgerechnet werden kann.

8 Ansprechpartnerin bei der Lebenshilfe ist: Stefanie Lange Dipl. -Sozialpädagogin/-arbeiterin Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e.v. von-schwind-weg 13, Northeim Telefon: 05551/ Fax: 05551/ Die Räumlichkeiten im Haus der Lebenshilfe sind barrierefrei zu erreichen.

9 Schllbliieltelde 1IIIei der lebenshiue für Behindene im Altkreis Nonheim e.v.

10 Die Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e.v. bietet für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher und / oder seelischer Behinderung oder Verhalltensauffälligkeiten Schulbegleitende Hilfen (SBH) an. Es soll Kindern und Jugendlichen dadurch eine notwendige Unterstützung zur angemessenen Schulbildung gewährleistet werden. Dazu begleiten und unterstützen geschulte Mitarbeiterinnen das Kind während des Schulunterrichts und sichern so die notwendige individuelle Hilfe zu. Auch für die Fahrt mit dem Schulbus stehen bei Bedarf die Mitarbeiterinnen als Busbegleitung zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Sozialgesetzbuch (SGB) XII, 53, 54. Die Kosten übernimmt nach AntragsteIlung und Bewilligung der örtliche Sozialhilfeträger. Jedes Kind, das eine Schulbegleitung und / oder Busbegleitung erhält, bekommt eine(n) feste(n) Helferln für den bewilligten Zeitraum zugesagt, der / die auf die individuellen Defizite eingehen

11 kann. Dadurch kann und soll ein Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Helfer aufgebaut werden, das sich positiv auf den Schulunterricht und die Integration des Kindes in den Klassenverband auswirkt. Als Ansprechpartnerin der SBH steht eine pädagogisch ausgebildete Fachkraft zur Verfügung, die u.a. folgende Aufgaben wahrnimmt: Hilfe und Beratung bei der AntragsteIlung (auf Wunsch auch zu Hause) Kontakt zu den Schulen Gewinnung geeigneter Mitarbeiter I Mitarbeiterinnen sowie deren Anleitung und Begleitung durch regelmäßige Besprechungen Koordination und Organisation der notwendigen individuellen Hilfe Kontakt zum örtlichen Sozialhilfeträger sowie Klärung der Abrechnungsmodalitäten.

12 Ansprechpartner bei der Lebenshilfe für Behinderte im Altkreis Northeim e.v. ist: Dipl.-Pädagogin Stefanie Walter von-schwind-weg Northeim Telefon: 05551/ Die Räumlichkeiten Im Haus der Lebenshilfe sind barrierefrei zu erreichen.

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