Institutionen und Vereine aus Thüringen informieren

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1 informationen Institutionen und Vereine aus Thüringen informieren Bildungsurlaub was ist das dann? 39 Wegweiser durch die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen Wegweiser durch die Jobcenter Chance - eine Initiative Rückkehr in den Beruf 44 Was Auszubildende von morgen wissen müssen 12 wichtige Infos zum zukünftigen Ausbildungsverhältnis 45 Lehrstellen-App der Industrie- und Handelskammer 46 Maßgeschneidert zum Erfolg: Passgenaue Besetzung 47 Meister-BAföG Beruflicher Aufstieg mit finanzieller Unterstützung Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie 50 Thüringer Arbeitsloseninitiative-Soziale Arbeit e. V Eine detaillierte Auflistung von möglichen Bildungs- und Berufsabschlüssen

2 Bezirk der Agentur für Arbeit Gotha Wegweiser durch die Agenturen für Arbeit in Thüringen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Frau-von-Selmnitz-Straße Halle Postfach Halle Telefon: Telefax: Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Gotha Gotha Gotha Schöne Aussicht 5 Telefax: Gotha@arbeitsagentur.de Bad Langensalza Molkereistraße 1 a Telefax: Mühlhausen Thomas-Müntzer-Straße 14 Telefax: Bezirk der Agentur für Arbeit Jena 40 Es gelten für alle Agenturen für Arbeit (einschließlich ihrer Geschäftsstellen) einheitliche Telefonnummern. Telefon-Nummer für den Arbeitgeber-Service: * Telefon-Nummer für den Arbeitnehmer-Service: * * gebührenfrei Bezirk der Agentur für Arbeit Erfurt Agentur für Arbeit Erfurt Erfurt Erfurt Max-Reger-Straße 1 Telefax: Erfurt@arbeitsagentur.de Apolda Herderstraße 10 Telefax: Arnstadt Bierweg 2 Telefax: Ilmenau Krankenhausstraße 12 Telefax: Sömmerda Poststraße 2 Telefax: Weimar Eduard-Rosenthal-Straße 43 Telefax: Bezirk der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera Agentur für Arbeit Altenburg-Gera Gera Gera Reichsstraße 15 Telefax: Altenburg-Gera@arbeitsagentur.de Altenburg Fabrikstraße 30 Telefax: Bad Lobenstein Poststraße 23 a Telefax: Greiz Bruno-Bergner-Straße 19/20 Telefax: Pößneck Gerberstraße 28 Telefax: Schleiz Pahlhornstraße 6 Telefax: Zeulenroda-Triebes Untere Höhlerreihe 4 Telefax: Agentur für Arbeit Jena Jena Jena Stadtrodaer Straße 1 Telefax: Jena@arbeitsagentur.de Eisenberg C.-v.-Ossietzky-Straße 15 a Telefax: Saalfeld Bahnhofstraße 5 Telefax: Bezirk der Agentur für Arbeit Nordhausen Agentur für Arbeit Nordhausen Nordhausen Nordhausen Uferstraße 2 Telefax: Nordhausen@arbeitsagentur.de Leinefelde-Worbis Siemensstraße 8 Telefax: Sondershausen Frankenhäuser Straße 4 Telefax: Bezirk der Agentur für Arbeit Suhl Agentur für Arbeit Suhl Suhl Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8 Telefax: Suhl@arbeitsagentur.de Bad Salzungen Erzberger Allee 12 Telefax: Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 78 a Telefax: Hildburghausen Puschkinplatz 6 Telefax: Meiningen Günter-Raphael-Straße 9 a Telefax: Neuhaus am Sonneberger Straße 2 Rennweg Telefax: Schmalkalden Eichelbach 1 Telefax: Sonneberg Bahnhofstraße Telefax:

3 42 Wegweiser der Jobcenter in Thüringen Jobcenter Altenburger Land Fabrikstraße 30, Altenburg, Tel.: Jobcenter Gera Reichsstraße 15, Gera, Tel.: , Fax: Jobcenter Landkreis Greiz Weberstraße 1, Greiz, Tel.: , Fax: Jobcenter Saale-Orla-Kreis Pahlhornstraße 6, Schleiz, Tel.: , Fax: Jobcenter Erfurt Max-Reger-Straße 1, Erfurt, Tel.: , Fax: Jobcenter Ilm-Kreis, Standort Arnstadt Bierweg 2, Arnstadt, Tel.: , Fax: Jobcenter Ilm-Kreis, Standort Ilmenau Krankenhausstraße 12, Ilmenau, Tel.: Fax: , Jobcenter Sömmerda August-Bebel-Straße 1, Sömmerda, Tel.: Fax: , Jobcenter Weimar Eduard-Rosenthal-Straße 43, Weimar, Tel.: Fax: , Jobcenter Weimarer Land Herderstraße 10, Apolda, Tel.: , Fax: Jobcenter Weimarer Land, Außenstelle Weimar Eduard-Rosenthal-Straße 43, Weimar, Tel.: Fax: , Jobcenter im Landkreis Gotha Schöne Aussicht 5, Gotha, Tel.: Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis Ernst-Claes-Straße 1, Mühlhausen, Tel.: Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, Standort Bad Langensalza Molkereistraße 1 a, Bad Langensalza, Tel.: Jobcenter-Unstrut-Hainich-Kreis@jobcenter-ge.de Jobcenter Saale-Holzland-Kreis Carl-von-Ossietzky-Straße 15 a, Eisenberg, Tel.: Fax: , Jobcenter-Saale-Holzland-Kreis@jobcenter-ge.de Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt Bahnhofstraße 3, Saalfeld, Tel.: , Fax: Jobcenter-Saalfeld-Rudolstadt@jobcenter-ge.de Jobcenter Jena Tatzendpromenade 2 a, Jena, Tel.: jenarbeit@jena.de Jobcenter Kyffhäuserkreis Schachtstraße 45, Sondershausen, Tel.: Fax: , Jobcenter-Kyffhaeuserkreis@jobcenter-ge.de Jobcenter Landkreis Nordhausen Uferstraße 2, Nordhausen, Tel.: , Fax: Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de Grundsicherungsamt Jobcenter Landkreis Eichsfeld Leinegasse 8, Heilbad Heiligenstadt, Tel.: jobcenter@kreis-eic.de Jobcenter Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 78 a, Eisenach, Tel.: Fax: , Jobcenter-Eisenach@jobcenter-ge.de Jobcenter Landkreis Hildburghausen Puschkinplatz 6, Hildburghausen, Tel.: Fax: , Jobcenter-Hildburghausen@jobcenter-ge.de Jobcenter Landkreis Sonneberg Bahnhofstraße 44-48, Sonneberg, Tel.: Fax: , Jobcenter-Lk-Sonneberg@jobcenter-ge.de Jobcenter Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8, Suhl, Tel.: Fax: , Jobcenter-Suhl@jobcenter-ge.de Jobcenter Wartburgkreis, Standort Bad Salzungen Erzberger Allee 12, Bad Salzungen, Tel.: Fax: , Jobcenter-Wartburgkreis@jobcenter-ge.de Jobcenter Wartburgkreis, Standort Eisenach Altstadtstraße 59-61, Eisenach, Tel.: Fax: , Jobcenter-Wartburgkreis@jobcenter-ge.de 43

4 WAS AUSZUBILDENDE VON MORGEN WISSEN MÜSSEN 12 wichtige zu Ihrem zukünftigen Ausbildungsverhältnis 44 Ihr Ausbildungsvertrag Zu jeder Ausbildung muss vor Ausbildungsbeginn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei schreibt das Berufsbildungsgesetz gewisse Mindestinhalte vor, wie Ausbildungsbeginn und ende, Dauer der Ausbildung, Vergütung und Probezeit. Unterschrieben wird der Vertrag vom Unternehmen und Ihnen. Sind Sie minderjährig, benötigen Sie die Unterschrift auch von den Eltern. Ihr Ausbildungsplan Die Ausbildung soll geordnet ablaufen. Deshalb muss jedes Unternehmen zum Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsplan auch sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung genannt erstellen. Eine Kopie davon erhalten Sie als Auszubildender. Ihr erstes Geld Die Ausbildungsvergütung Die vom Unternehmen gezahlte Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mindestens jährlich ansteigen. Ist das Unternehmen tarifgebunden, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Tarifverträgen. In allen anderen Fällen darf die Vergütung bis zu 20 Prozent unter der für die Branche üblichen Vergütung liegen. Ab jetzt stehen Sie auf eigenen Beinen und verdienen Ihr eigenes Geld. Ihre Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Innerhalb dieser Periode darf das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner ohne Angabe weiterer Gründe gekündigt werden. Treffen Sie eine solche Entscheidung mit viel Augenmaß und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Eltern. Ihre regelmäßige Ausbildungszeit Unter der regelmäßigen täglichen (oder wöchentlichen) Ausbildungszeit versteht man die Zeit, die Sie am Ausbildungsplatz zubringen. Die offiziellen Pausen zählen hier nicht mit dazu, wohl aber die Berufsschulzeiten. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die Festlegungen im jeweiligen Tarifvertrag. Für alle anderen Unternehmen gelten die Regelungen des Arbeitsgesetzes. Danach darf Ihre regelmäßige Ausbildungszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit anderen Vorgaben. Ihr Urlaubsanspruch Die Zahl der Urlaubstage ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder, für Jugendliche, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Tarifliche Festlegungen können jedoch auch was anderes bestimmen. Ihre Pausen Jeweils nach sechs bis neun Stunden Arbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt ein Mindestanspruch von 60 Minuten Pause je Arbeitstag. Ihre Überstunden Sie sind zulässig, soweit die zu leistende Arbeit dem Ausbildungszweck dient. Allerdings muss vorab der Betriebsrat zustimmen (sofern dieser existiert) und es muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart werden. Auch als Auszubildender müssen Sie ab und zu Überstunden machen. Ihr Berufsschulunterricht Das Unternehmen muss Sie zum Besuch der Berufsschule freistellen und Sie anhalten, die Schule zu besuchen. Die Zeit, die Sie in der Berufsschule verbringen, gilt als Arbeitszeit. Das betrifft auch die Pausen zwischen den Stunden und die Zeit für die Wegstrecke zur Schule und zurück. An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf keine Beschäftigung mehr im Unternehmen erfolgen. Ihre Arbeitskleidung Für Arbeitskleidung und deren Reinigung sind Sie prinzipiell selbst verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es für spezielle Schutzkleidung. Diese muss vom Arbeitgeber bereitgestellt und gereinigt werden. Ihre Arbeitsmittel Zu Ihren Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge und Materialien. Für deren Bereitstellung ist der Arbeitgeber zuständig, auch sofern diese für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden. Materialien, die ausschließlich für die Berufsschule benötigt werden, zählen hier jedoch nicht dazu. Ihr Ausbildungsnachweis Jeder Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis führen, in den die Inhalte der Ausbildung im Unternehmen sowie in der Berufsschule eingetragen werden. Unterschrieben wird der Ausbildungsnachweis von Ihnen und Ihrem Ausbilder (bzw. Berufsschullehrer). Auf unserer Homepage unter (Dok.-Nr. 1431) können Sie verschiedene Muster für Ausbildungsnachweise herunterladen. In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt wird, legt Ihr Unternehmen fest. 45

5 MASSGESCHNEIDERT ZUM ERFOLG: Passgenaue Besetzung Fachkräftenachwuchs ist wichtig für die Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die IHK Erfurt unterstützt hier mit dem Projekt Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie der Integration von ausländischen Fachkräften. Unser Service für Mitgliedsunternehmen: Wir helfen bei der Suche und Auswahl geeigneter Bewerber mit den richtigen fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen. Im persönlichen Gespräch erstellen wir ein Anforderungsprofil an den Auszubildenden für Ihr Unternehmen, sichten wir Bewerbungsunterlagen, führen wir Eignungstests mit Bewerbern durch, übernehmen wir eine Vorauswahl geeigneter Jugendlicher und bereiten diese gezielt auf Bewerbungsgespräche vor, stellen wir den Kontakt mit interessierten Bewerbern her, unterstützen wir Sie vor Ort bei der Auswahl geeigneter Kandidaten, beraten wir zum Aufbau einer Willkommenskultur und zur Rekrutierung ausländischer Jugendlicher sowie Fachkräfte, stellen wir für eine erfolgreiche Integration ausländischer Auszubildender sowie von Fachkräften bereit, sensibilisieren wir das Arbeitsumfeld und geben Hinweise zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen. Unser Service für Jugendliche/Ausbildungsplatzsuchende: Personen, die auf der Suche nach einem für sie geeigneten Ausbildungsplatz sind, beraten und unterstützen wir. Ziel ist es, Jugendlichen Ausbildungsplatzangebote zu unterbreiten, die ihren Vorstellungen, aber auch deren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Im persönlichen Gespräch informieren wir über die unterschiedlichen IHK-Berufe, sichten wir Bewerbungsunterlagen, führen wir Eignungstests durch, nehmen wir Ausbildungsplatzsuchende in unseren Bewerber- und Vermittlungspool auf, stellen wir den Kontakt mit interessierten Ausbildungsunternehmen her und vermitteln geeignete und interessante Ausbildungsplätze. Unser Service für ausländische Fachkräfte: Ausländische Fachkräfte, die auf der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz sind, beraten und unterstützen wir, mit dem Ziel, Integrationsangebote zu unterbreiten, die ihren Fertigkeiten und Kompetenzen entsprechen. Im persönlichen Gespräch stellen wir für eine erfolgreiche Integration bereit, sichten wir Bewerbungsunterlagen, stellen wir den Kontakt mit interessierten Unternehmen und Netzwerkpartnern her. Nicole Bufe Horst Saft Erfurt, Weimar, Sömmerda, Apolda, Nordhausen, Kyffhäuserkreis Eisenach, Wartburgkreis, Unstrut- Hainich-Kreis, Eichsfeldkreis, Landkreis Gotha Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert und gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

6 48 Meister-BAföG Beruflicher Aufstieg mit finanzieller Unterstützung Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Wer wird gefördert? Personen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung. Eine Altersgrenze besteht nicht. Welche Maßnahme ist förderungsfähig? Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine nach 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach 25 Handwerksordnung (HwO) anerkannte Erstausbildung oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss oder eine diesen Berufsabschlüssen vergleichbare Qualifikation voraussetzen und muss zudem über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Die Maßnahme muss gezielt vorbereiten auf: öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG oder der HWO, gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen. Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen). Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Zeitrahmen). Ebenfalls förderfähig unter bestimmten Voraussetzungen sind Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge. In der Regel werden Aufstiegsfortbildungen gefördert, die im Inland stattfinden, aber auch solche, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden und auf Grund von Kooperationsvereinbarungen zwischen den in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständigen Stellen durchgeführt werden. Eine weitere Fortbildungsmaßnahme kann gefördert werden, wenn der Zugang zu dieser Maßnahme erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten nach dem AFBG geförderten Maßnahme eröffnet wird oder wenn besondere Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. Besondere Umstände sind z. B. dann gegeben, wenn ein wichtiger Grund (z. B. Krankheit) der Ausübung des Berufes entgegensteht. Welche Leistungen kann man erhalten? Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 697 für Alleinstehende ohne Kind 238 Zuschuss/459 Darlehen 907 für Alleinstehende mit einem Kind 343 / für Verheiratete 238 / für Verheiratete mit einem Kind 343 / für Verheiratete mit zwei Kindern 448 /884 Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag um 210 und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 monatlich pro Kind. Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 %, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert. Zudem wurde eine Leistungskomponente eingebaut: Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die nach dem begonnen haben, auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Wo und wann wird die Förderung beantragt? Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. und Anträge Landesverwaltungsamt Weimar Weimarplatz Weimar Bärbel Feuerstein Telefon: Industrie- und Handelskammer Erfurt Handwerkskammer Erfurt Arnstädter Straße 34 Fischmarkt Erfurt Erfurt Gritt Wiegandt Gabriela Schaub Telefon: Telefon: wiegandt@erfurt.ihk.de gschaub@hwk-erfurt.de Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer für Ostthüringen zu Gera ostthüringen Gaswerkstraße 14 Handwerkstraße Gera Gera Sabine Worsch Kerstin Noack Telefon: Telefon: worsch@gera.ihk.de noack@hwk-gera.de Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer Südthüringen Südthüringen Rosa-Luxemburg-Straße 7-9 Hauptstraße Suhl Suhl-Mäbendorf Rudolf Wirsing Katrin Pertig Telefon: Telefon: pertig@suhl.ihk.de rudolf.wirsing@hwk-suedthueringen.de 49

7 Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie Das lebenslange Lernen gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource Bildung stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen. Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt: Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Bildungsausgaben sollen als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Thüringer Arbeitsloseninitiative- Soziale Arbeit e. V. Landesgeschäftsstelle Bahnhofstraße Erfurt Telefon: Telefax: talisa-@web.de Unter dem Motto Beraten, Beschäftigen, Betreuen, Begleiten präsentiert sich die Thüringer Arbeitsloseninitiative-Soziale Arbeit e. V. Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein kann bis zu 500 wert sein. Mit dem Weiterbildungssparen haben Sie die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage für Ihre Weiterbildung zu nutzen Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis max gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Einen Prämiengutschein kann bekommen, wer mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen darf (oder bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen. Ein Prämiengutschein kann alle zwei Jahre beantragt werden. Wir können auf eine langjährige Erfahrung in der Arbeitslosenarbeit verweisen und versuchen, Lösungen für Probleme der Menschen zu finden. Wir verstehen uns als Interessenvertreter und Sprachrohr von arbeitslosen Menschen, wobei Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund steht. Die Thüringer Arbeitsloseninitiative präsentiert sich als Begleiter vieler Wechselfälle des Lebens, als Betreuer in den unterschiedlichsten Lebenssituationen und als Beschäftigungsträger einer großen Anzahl von arbeitslosen Menschen. 50 Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Zum Beratungsgespräch müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: - einen gültigen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und - einen Beschäftigungsnachweis und - einen Einkommenssteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr. Nicht EU-Bürger brauchen zusätzlich eine gültige Arbeitserlaubnis. Im Überblick stellt sich das Antragsverfahren wie folgt dar: - Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein. - Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel - Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung (Externenprüfung gemäß 45 BBiG) für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen. Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden. Die Beraterinnen und Berater einer Bildungsprämienberatungsstelle klären Sie auf, welche Weiterbildung den Fähigkeiten und beruflichen Wünschen entspricht. Nach der Beratung erhalten Sie den Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details. Mit dem Spargutschein können Sie aufwändige und oftmals langfristige Weiterbildungen leichter finanzieren. Sie können beide Komponenten auch miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Veranstaltungsgebühr reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen begleichen. Gegenwärtig ist diese Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Ihr Ansprechpartner ist: Industrie- und Handelskammer Erfurt Unternehmensservice Weiterbildung Anja Kästner Arnstädter Straße Erfurt Tel.: kaestner@erfurt.ihk.de oder weitere Beratungsstellen unter: Wer sind wir? Was ist unser Anliegen? 1. Wir haben Beratungs- und Informationsstellen für hilfesuchende Menschen thüringenweit. 2. Wir haben Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. 3. Wir bieten Beschäftigungsprojekte zur Integration sowie Einzel- und Gruppenberatungen gegen Isolation und Vereinsamung von Arbeitslosen. 4. Wir bieten Rat und Hilfe, um dem zunehmenden psychischen und physischen Druck der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. 5. Wir helfen bei der Lösung der Alltagsprobleme. 6. Wir helfen beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen. 7. Wir geben Tipps zur Kranken- und Rentenversicherung, Wohngeld und Lastenzuschuss. 8. Wir geben zum SGB II, SGB III, SGB XII usw. Die Thüringer Arbeitsloseninitiative-Soziale Arbeit e. V. ist das Sprachrohr und Interessenvertreter der arbeitslosen Menschen, die dringend eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben brauchen. Sie finden uns: Erfurt Gera Gotha Bahnhofstr. 15 Richterstr. 4 August-Creutzburg-Str Erfurt Gera Gotha Tel Tel Tel Sömmerda artern Suhl Str. der Einheit 27 Str. der Jugend 12 a Würzburger Str Sömmerda Artern Suhl Tel Tel Tel

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