Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat

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1 Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat Zentrum für Lehrerbildung und Zentrales Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge

2 > Übersicht 1. Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen 2. Wissenschaftliche Arbeit und Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung 3. Mündliche Prüfungen 4. Vorbereitungsdienst im Saarland Zentrum für Lehrerbildung 2

3 > Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen Zusammensetzung der Endnote des 1. Staatsexamens: 80%: studienbegleitende Prüfungen (Fächer/Lernbereiche, Bildungswissenschaften, Wissenschaftliche Arbeit) 20%: zwei mündliche Staatsprüfungen 3

4 10 Schritte zum transcript of records Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge

5 10 Schritte zum transcript of records Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge

6 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung persönlich in der Sprechstunde beim Ministerium für Bildung und Kultur Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen Postfach Saarbrücken Dienstgebäude: Trierer Straße 33, Saarbrücken Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag, h Ansprechpartner/-in und Sprechzeiten: Herr Speicher (Lehramt an allgemein bildenden Schulen) Tel Frau Müller (LAB) Tel (Sprechstunde: Dienstag bis Freitag vormittags, Terminvergabe nach Absprache) Zentrum für Lehrerbildung 6

7 > Erforderliche Unterlagen Formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung), eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges, anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein diesem gleichgestelltes Zeugnis in beglaubigter Abschrift, aktuelles Führungszeugnis, Belegart OB, aktuelles Lichtbild, Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (ab 2008/09), (vollständiges) Transcript of Records, Formblatt mit den Namen je einer Prüferin/eines Prüfers für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihrer Prüfungsfächer. 7

8 > Erforderliche Unterlagen Darüber hinaus können eingereicht werden: Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Nachweis der Schwerbehinderung. Bitte beachten Sie: Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den als Prüfer/inne/n bestellten Lehrenden der Universität auf (Fristen der Fachrichtungen beachten). Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie die schriftliche Zusage (Formblatt: Angabe der Prüfer nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ). 8

9 > Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung: frühestens nach dem Einreichen der WA (Nachweis gemäß 21 (11) - Prüfungsordnung vom ) und spätestens zwei Jahre nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung ( 4 (2) LPO I) Zentrum für Lehrerbildung 9

10 > Zulassung und Prüfungstermine Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen entscheidet über die endgültige Zulassung. Die Prüfungstermine werden zu gegebener Zeit im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und in der Universität veröffentlicht. 10

11 > Dauer der mündlichen Prüfungen und Prüfer/-innen Erste Staatsprüfung: zwei mündliche Prüfungen à 40 Minuten Kommission: Vorsitzende(r) Beisitzer/-in Mindestens 1 Prüfer/-in in der Regel 1 Prüfer/-in in den Fällen, in denen der/die Prüfer/- in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte abprüft; in der Regel 2 Prüfer/-innen, wenn die fachwissenschaftlichen und die fachdidaktischen Inhalte von verschiedenen Personen in Absprache miteinander geprüft werden; (Musik: weitere Prüfer/-innen bei Einbeziehung fachpraktischer Anteile möglich). 11

12 > Inhalte der mündlichen Prüfungen Überprüfung der Fähigkeit, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter schulisch-pädagogischer Perspektive flexibel aufeinander beziehen zu können: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte in etwa gleichgewichtig; affiner Bezug fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Themenstellungen: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte der Prüfung sollen sich aufeinander beziehen; Eingrenzung von Themengebieten und Setzung von Schwerpunkten möglich, Überblicks- und Orientierungswissen des Faches wird vorausgesetzt. 12

13 > Mündliche Prüfungen im Fach Musik Im Fach Musik können neben fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen auch fachpraktische Inhalte geprüft werden. Auch in diesem Fall sollen sich die Elemente der Prüfung aufeinander beziehen; die Prüfungsdauer verlängert sich auf 60 Minuten. 13

14 > Mündliche Prüfungen im Studiengang LPS1 Im Studiengang LPS1 erfolgt eine Prüfung in den Pflichtbereichen der Primarstufe (DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP: Sachunterricht) und eine Prüfung im Fach der Sek-I. Die mündliche Prüfung in den Lernbereichen bezieht sich auf die beiden Pflichtbereiche, in denen die wissenschaftliche Arbeit nicht geschrieben wurde. 14

15 > Zeugnis der Ersten Staatsprüfung LPO I (2008) - Anlage 1 ( 2 Abs. 9) Note der Hochschule Wert im 15-Punkte-System 1,00 bis 1,25 15 größer als 1,25 bis 1,50 14 größer als 1,50 bis 1,75 13 größer als 1,75 bis 2,00 12 größer als 2,00 bis 2,25 11 größer als 2,25 bis 2,50 10 größer als 2,50 bis 2,75 9 größer als 2,75 bis 3,00 8 größer als 3,00 bis 3,25 7 größer als 3,25 bis 3,50 6 größer als 3,50 bis 3,75 5 größer als 3,75 bis 4,

16 > Berechnung der Fachendnoten Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - 2 Abs. 9 Die Fachendnoten als Ergebnis der an den Hochschulen durchgeführten studienbegleitenden Prüfungen und die Prüfungsnote im Fach Bildungswissenschaften sind wie folgt zu berechnen: Die Einzelnoten aller Module eines Fachs, einer Fachrichtung und der Bildungswissenschaften werden zunächst mit dem Leistungspunktewert des jeweiligen Moduls multipliziert. Die jeweiligen Ergebnisse, bezogen auf das Fach, die Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften, werden addiert. Das Ergebnis der Addition wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte der dem Fach, der Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften zugehörigen benoteten Module dividiert und bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. Die nach Satz 2 bis 4 ermittelten Noten werden zusammen mit der Note für die Wissenschaftliche Arbeit dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen auf der Basis des 15-Punkte-Systems nach 7 mitgeteilt; zusätzliche Belege in Form eines Diploma Supplement und eines Studienkontos (Transcript of Records) sind beizufügen. Für die Umrechnung der von den Hochschulen mitzuteilenden Noten in das 15-Punkte-System gelten die Zuordnungen nach Anlage 1. 16

17 > LPO I (2012) 8 Abs. 2 - Ergebnis der Ersten Staatsprüfung [ ] die Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung [wird vom Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen] wie folgt ermittelt: Die von den Hochschulen nach 2 Abs. 9 mitgeteilten Endergebnisse der studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil zugeordneter Leistungspunkte am Gesamtwert der für die Studien- und Prüfungsleistungen vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Danach entfallen - bei LAB auf die berufliche Fachrichtung 142, auf das allgemein bildende Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten, - Bei LPS1 auf die Lernbereiche der Primarstufe 115, auf das Unterrichtsfach für die Sekundarstufe I 61, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten, - bei LS1 auf jedes Fach 88, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 16 von jeweils 240 Leistungspunkten, - bei LS1+2 auf jedes Fach 115, auf die Erziehungswissenschaft 48 und auf die wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten; hierbei kann für das Fach Musik und das zweite Fach eine in den in 2 Abs. 4 Satz 1 genannten Ordnungen getroffene abweichende Gewichtungsregelung gelten. Die gewichteten Endergebnisse bilden in der Summe 80 vom Hundert der Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung; die aus den Einzelergebnissen der mündlichen Prüfungen nach 6 gemittelte Note geht mit 20 vom Hundert in die Gesamtnote ein. Das rechnerische Ergebnis wird bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet. 17

18 > Zweiphasige Lehramtsausbildung 1. Phase 2. Phase 3. Phase Studium (8 oder 10 Semester) 1.Staatsexamen Vorbereitungsdienst Referendariat (3 Semester) 2.Staatsexamen Beruf Begleitende Prüfungen Wissenschaftliche Arbeit (80% des Ersten Staatsexamens) Zwei mündliche Prüfungen (20% des Ersten Staatsexamens) Allgemeines Seminar, Fachseminar, Ausbildungsunterricht, Eigenverantwortlicher Unterricht, Lehrproben Prüfungslehrproben, mündliche Prüfungen in Fachdidaktik, Allgemeiner Didaktik, Schulrecht, Päd. Psychologie Weiterbildung 18

19 > Vorbereitungsdienst im Saarland Dauer: 18 Monate Bewerbung beim Ministerium für Bildung und Kultur Merkblätter betreffend den Vorbereitungsdienst nach Schulformen > Lehrerausbildung 19

20 > Vorbereitungsdienst im Saarland Allgemein bildende Schulen Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsschluss 1. Oktober bzw. 1. April Nachreichen möglich bis 1. Dezember bzw. 1. Juni LAB (Keine Nachreichfrist!!) Einstellungstermine 1. Februar und 1. August Bewerbungsfrist: lt. Ausschreibung auf dem saarländischen Bildungsserver in der Rubrik Stellenausschreibungen unter 20

21 > Bewerbung erforderliche Unterlagen (vgl. Merkblatt) - unterschriebener Lebenslauf - aktuelles Lichtbild - Geburtsurkunde / Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde(n) der Kinder - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (Abiturzeugnis) - Beglaubigte Kopie des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung - Erweitertes Führungszeugnis (Belegart O/OE) (Verwendungszweck s. Merkblatt) - Persönliche Erklärung - Nachweis über Wehrdienst/ Zivildienst/ FSJ/ FÖJ/ BFD/ Kindererziehungszeiten/ Pflegezeiten von nahen Angehörigen - Nachweis über evtl. Unterrichtstätigkeiten im Inland/Ausland nach 1. Staatsprüfung (inkl. Bewährungsfeststellungen) sowie Studienoder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland - Kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei kath./ev. Religion) Amtsärztliches Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich! 21

22 > Bewerbung Bonusregelung: - Erfolglose Bewerbung im SL: 0,25 Punkte - Anrechnungszeiten (Wehrdienst, FSJ, BFD/ Pflege-/ Erziehungszeiten): 0,25 je 6 Monate max. 1,0 Punkte für 24 Monate - Moderne Fremdsprache - Auslandsaufenthalt: 0,6 Punkte; bei 2 Fremdsprachen: 0,9 Punkte - Unterrichtstätigkeit nach 1. Staatsprüfung - im Inland : mindest. 1 Monat - 10 Wochenstunden: je vollen Monat 0,1 Punkte; höchstens 1,2 Punkte - im Ausland: mindest. 3 Monate - 12 Wochenstunden: je vollen Monat 0,05 Punkte; höchstens 0,5 Punkte (Sprache des Landes muss Unterrichtsfach im SL sein) 22

23 > Bewerbung Auswahlverfahren / Quoten für: - Bedarfsfächer - Außergewöhnliche Härtefälle - Längste Wartezeit - Höchste Gesamtzulassungsnote (nur LS1) Kein Bonus für 3. Fach! 23

24 > 3. Fach / zusätzliches Fach - Ausbildung nur in 2 Fächern - 3. Fach kann als 2. Ausbildungsfach gewählt werden, wenn vollumfänglich studiert (d.h. mit beiden Schulpraktika und nicht abgestuft (bei LS1+2)) - Aber: Fach der Wissenschaftlichen Arbeit muss Ausbildungsfach sein (nicht bei LP/LPS1) - mit erfolgreichem 2. Staatsexamen auch Lehrbefähigung für das 3. Fach (außer Evang./Kath. Religion!) 24

25 > Ausbildungsplätze / Zuweisung (Stand 15. Juli 2015) MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach LS1+2 LS1/LAH Arbeitslehre Bild. Kunst Biologie Chemie Deutsch Englisch Erdkunde Französisch Geschichte Informatik 2 -- Italienisch 1 -- Fach LS1+2 LS1/LAH Latein 4 -- Mathematik Musik Philosophie/ Ethik Physik Ev. Religion Kath. Religion Sozialkunde Spanisch 8 -- Sport

26 > Ausbildungsplätze / Zuweisung MBK > Studienseminar > Fachleiter / EU Fach LP/ LPS1 DP / Bild. Kunst 11/11 DP / Ev. Religion 7/7 DP / Kath. Religion 7/7 DP / Französisch 7/7 DP / Musik 11/11 DP / Sport 13/13 DP / Deutsch 30/30 DP / Mathematik 30/30 DP / weiteres Fach 4/4 26

27 > Studien-/Landesseminare > Lehrerausbildung 27

28 > Ausbildungsrichtlinien 2. Phase 28

29 > Studien-/Landesseminare > Lehrerausbildung Staatliches Studienseminar für die Primarstufe sowie für die sonderpädagogischen Fachrichtungen und Inklusion Standort: Püttlingen Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen Standort: Püttlingen Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Standort: Saarbrücken-Dudweiler Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Standort: Völklingen 29

30 > Struktur des Vorbereitungsdienstes Dienstrechtliche Stellung: Beamtenverhältnis auf Widerruf Dienstaufsicht: MBK Vorgesetzte/r: Leiter/-in des Studienseminars Anrechnungszeiten (max. 6 Monate) für: Berufliche Tätigkeit in universitärer Forschung und Lehre (nach dem 1. StEx) Mind. 1jährige Tätigkeit nach dem 1. StEx als Austauschassistent/-in an einer ausländischen Schule Theoretische Unterweisung (verteilt über 3 Semester): Allgemein bildende weiterführende Schulen: - Allgemeines Seminar 80 Stunden (i.d.r. durch Leitung des Studienseminars) - Seminarsitzungen im Fach 1 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 1 an Schule A) - Seminarsitzungen im Fach 2 80 Stunden (durch Fachleiter/-in 2 an Schule A oder Schule B) LPS1: - Allgemeines Seminar 80 Stunden (i.d.r. durch Leitung des Studienseminars) - Seminarsitzungen in den Fächern der Primarstufe (durch Fachleiter/-in an Grundschulen) - Seminarsitzungen im Fach der Sek I 80 Stunden (durch Fachleiter/-in an Gemeinschaftsschulen) 30

31 > Struktur Ausbildungsunterricht (i.d.r. 16 Unterrichtsstunden pro Woche): Hospitationen bei den Fachleiter/inne/n und anderen Referendar/inn/en Unterricht unter Aufsicht der Fachleiter/-in eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10 Stunden an Schule A, B oder C) über 12 Monate im 1. und 2. Semester je 2 Lehrproben pro Fach (LS1+2: je eine in der Sek II) Zweite Staatsprüfung im 3. Semester: Zulassungsnote (Vornoten der beiden Fachleiter/-innen, Schulleiterbericht, Bewährungsbericht des Leiters des Studienseminars) Prüfungslehrproben (eine pro Fach (LAG/LS1+2: eine davon in Sek II) mündliche Prüfung (pädagogisch-bildungswissenschaftlicher Teil, zwei fachdidaktischfachmethodische Teile, jeweils 30 Minuten) Gewichtung: 4 : 3 : 3 31

32 > Weiteres Zusatzqualifikation Bilingualer Unterricht im Referendariat oder in 3. Phase möglich Bonusfähig für Bewerbung in den Schuldienst: - 3. Fach - Zertifikat DaZ Regionale Mobilität Mobilität bzgl. Schulformen: LS1+2 > LAB z.b. moderne Fremdsprachen u. Deutsch 32

33 > Alternativen zum Schuldienst? Alternativer Arbeitsmarkt mit direktem Bezug zum Lehramt? - vgl. Berufsfeldbezug in Studienordnungen der Fach-Bachelor-/Masterstudiengänge: Erwachsenenbildung, Medien, Schulbuchverlage - Wichtig: Praktika in der Wirtschaft, z.b. Dienstleistungsbereich, insbesondere bei Versicherungen - alternative und ergänzende Studienangebote, z.b. Master-Studiengang Educational Technology 33

34 > Verbände Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft > junge GEW Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband e.v. > AdJ Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer/-innen Saarländischer Philologenverband > Junge Philologen im Deutschen Philologenverband Verband deutscher Realschullehrer Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Saarland e.v. Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen im Saarland e.v. Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.v. 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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