BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN ERLENWEG LICHTENFELS TELEFON: /

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1 WIR HELFEN IHNEN IM TRAUERFALL BESTATTUNGSVORSORGE UND VORSORGEABSICHERUNG BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN ERLENWEG LICHTENFELS TELEFON: / BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 1

2 INHALTSVEREICHNIS Einführung..... Seite 3 Die Geschäftsführer Seite 4 Die Bestattungsarten.. Seite 6 Leistungen im Überblick. Seite 12 Bestattungsvorsorge Warum eigentlich Vorsorge Seite 14 Der Vorsorge-Vertrag.. Seite 17 Die Bestattungs-Kosten.. Seite 18 Empfehlung. Seite 19 Erbfall und Erbfolge.Seite 20 Das Testament. Seite 22 Ehegattenerbrecht. Seite 24 Die Bestattungs-Vorsorge - Angaben zur Person Seite 26 - Wer ist zu benachrichtigen... Seite 27 - Welche Unterlagen werden benötigt... Seite 28 - Welche Institutionen sind anzuschreiben. Seite 29 - Welche Angehörige sind zu verständigen... Seite 30 - Ablaufplan für die Bestattung / Trauerfeier... Seite 31 - Todesanzeige und Trauerdruck... Seite 32 - Vorstellung der Grabgestaltung.... Seite 33 - Mein letzter Wille / Testament... Seite 34 - Raum für Gedanken..... Seite 35 Anlagen - Der Bestattungs-Vorsorge-Treuhandvertrag...Seite 36 - Image Gleißner & Steinmann Seite 37 BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 2

3 Einführung Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gerne vermieden werden. Das Lebensende eines uns nahestehenden Menschen macht uns allerdings besonders betroffen. Viele Fragen stehen plötzlich im Raum und müssen kurzfristig bewältigt werden. Wir möchten Ihnen gerne dabei helfen. Nach wie vor, steht das persönliche Gespräch mit Trauernden und Ratsuchenden im Vordergrund unserer Bemühungen. Wir haben es uns zur Pflicht gemacht, Ihnen bei einem Trauerfall jederzeit helfend und beratend zur Seite zu stehen. Die Aufgabe unseres Bestattungshauses ist es, für eine würdevolle Bestattung Verstorbener zu sorgen und deren Angehörigen in der schweren Zeit ihres Leides zur Seite zu stehen. Der Name Gleißner & Steinmann bedeutet Verpflichtung gegenüber den Toten und den Lebenden. Diese ehrenvolle Verpflichtung besteht nun seit vielen Jahren und wird auch in Zukunft weiter von großer Bedeutung sein. Der Neubau unseres Bestattungshauses im Erlenweg 2 und die Selbstständigkeit von Gleißner & Steinmann im Jahr 2003 sind die konsequente Fortsetzung des Leitsatzes: Eine Bestattung muss nicht teuer sein, aber würdevoll! Für die Hinterbliebenen bietet unser Bestattungshaus neben hellen, freundlichen Beratungsräumen auch eine stilvolle Feierhalle für individuelle Trauerfeiern und Abschiednahmen. Unsere Räume sind den Angehörigen Tag und Nacht zugänglich. In einer eigens dafür angeschlossenen Cafeteria können Trauerfeierlichkeiten ungestört und in einem angenehmen Ambiente veranstaltet werden. Wir stehen Ihnen jederzeit, Tag und Nacht auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung. Der Tod, und besonders der eines nahen Angehörigen, tritt immer überraschend ein, er hinterlässt Schmerzen, Trauer und Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen. Alle Mitarbeiter von Gleißner & Steinmann sind aus der Region und kennen sich in allen Bereichen aus wie kein anderer, wenn es darum geht, dass Angehörige Hilfe benötigen. Wo könnten Sie also in besseren Händen sein als in einem unabhängigen, familiengeführten, privaten Bestattungsunternehmen mit dem Namen Gleißner & Steinmann. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 3

4 Die Geschäftsführer: Christian Gleißner: wohnhaft in Bad Staffelstein Geprüfter Bestatter und Bestattermeister Mit dem Thema Tod und Bestattung bin ich seit frühester Jugend vertraut. Mir war von Anfang an bewusst, dass es die wichtigste Aufgabe ist, den Angehörigen in der schweren Zeit des Abschiedes und Leides jederzeit zur Seite zu stehen. Es ist wichtig, in der heutigen modernen Zeit die Jahrzehnte alte Tradition der Trauerkultur zu bewahren. Moderne, helle Räume sollen Angehörigen jederzeit zur Verfügung stehen, Angehörige sollen sich Zeit nehmen um sich von Ihren Verstorbenen zu verabschieden ganz individuell jeder nach seinen Wünschen. Unser Haus bietet ihnen die Möglichkeit des Abschiedes in modernen Räumlichkeiten - ganz traditionell. Harald Gleißner: wohnhaft in Altenbanz Geschäftsführer Bis zur Selbstständigkeit im November 2003, war ich als leitender Mitarbeiter in einem bundesweiten Bestattungskonzern tätig. Auf Grund meiner über 30 jährigen Erfahrung im Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen, verbürge ich mich, die Bestattung nach ihren Wünschen zu organisieren und durchzuführen. Zwei sehr wichtige Aspekte, im Umgang mit Verstorbenen und deren Angehörigen, sind für mich Erfahrung und Kompetenz. Ich nehme mir Zeit für Sie, mit einem individuellen Beratungsgespräch und umfassender Betreuung in Würde und Besonnenheit. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 4

5 Unser Bestattungshaus wird als Familienunternehmen geführt. Die heutigen Inhaber, Christian und Harald Gleißner mit allen ihren jetzigen Mitarbeitern sehen ihre Aufgabe noch mehr denn je darin den Bürgerinnen und Bürgern von Lichtenfels und Umgebung jederzeit zu helfen. Aus diesem Grund werden wir Ihnen in Zukunft durch jahrelange Erfahrung hilfreich und beratend in den schweren Stunden des Abschiedes zur Seite stehen. Wir haben uns auch zur Aufgabe gemacht Sie nicht nur im Trauerfall zu beraten, sondern auch auf viele Dinge hinzuweisen die jeder schon vorher regeln kann. Der Tod, und besonders der eines nahen Angehörigen, kommt immer überraschend, er hinterlässt Schmerzen, Trauer und Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen. Wir stehen Ihnen jederzeit, Tag und Nacht auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung - und kommen zur Beratung auch zu Ihnen nach Hause um alles vor Ort, in vertrauter Umgebung zu besprechen. Wir sorgen für eine würdevolle und zuverlässige Durchführung der Bestattung und nehmen Ihnen viele Wege und Besorgungen ab. Wussten Sie schon, dass Sie als Hinterbliebene das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens frei wählen können, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Sterbefall eingetreten ist? Wussten Sie schon, dass Sie bei uns Ihre dereinstige Bestattung durch einen Bestattungs-Vorsorge-Vertrag bereits jetzt schon regeln können und die Kostenabsicherung durch eine Sterbegeld- Versicherung zu besonders günstigen Tarifen möglich ist? Wussten Sie schon, dass Sie als Angehörige unsere Dienste jederzeit, an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, in Anspruch nehmen können? Sprechen Sie uns an Wir beraten Sie gern - In allen Angelegenheiten! BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 5

6 Die Suche nach der richtigen Bestattungsart: Je nach persönlichen Vorstellungen und Neigungen werden mittlerweile auf fast jeden Wunsch zugeschnittene Bestattungsarten angeboten. Von der klassischen Erdbestattung bis hin zur extravaganten Weltraumbestattung bieten sich dem Suchenden eine Fülle von Möglichkeiten eine letzte Ruhe zu finden. Einige Aspekte gilt es hier zu berücksichtigen, um die geeignete Bestattungsart zu ermitteln: soll der Leichnam eingeäschert werden soll die Grabstätte für Hinterbliebene zugänglich sein oder anonym bleiben für welchen Zeitraum soll die Grabstätte erhalten bleiben ist eine Grabpflege möglich oder erwünscht liegt eine besondere Verbundenheit zum Beispiel zur See oder zur Natur vor welche Rolle spielen die Kosten Sie sollten, in jedem Fall Bestattungswünsche mit Ihren Angehörigen besprechen. Oft sind Angehörige enttäuscht, wenn ohne deren Wissen eine Bestattungsart gewählt wird, die keinen Ort der Trauer in Form einer Grabstätte hinterlässt. Welche Bestattungsarten gibt es eigentlich? Die Erdbestattung ist die klassische und häufigste Bestattungsart: Inzwischen wurde ihr der Rang der häufigsten Bestattungsart in vielen großen Städten von der Feuerbestattung abgenommen. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus verrottbarem Material meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinem nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung. Es können deshalb mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, meistens ist es sogar erlaubt auch Urnen darin zu bestatten. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein - das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt. Zweistellige- oder Doppelgräber werden vorwiegend für Ehepartner gewählt um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder aufeinander platziert, bei letzteren spricht man oft von sog. "Tiefgräbern". Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam. Jede Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich machen. Oft sind sie sogar im Internet veröffentlicht. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 6

7 Die anonyme Erdbestattung: Wie bei der herkömmlichen Erdbestattung, werden die Verstorbenen in einem Sarg beigesetzt. Die Grabstelle erhält aber keinen Grabstein. Außerdem kann sie nicht bepflanzt werden. Üblicherweise wird die Grabstelle nach der Beisetzung mit Rasen bepflanzt und vom jeweiligen Träger gepflegt. Eine Teilnahme der Angehörigen bei der Beisetzung ist meist nicht möglich. Manche Grabstätten gestatten dies jedoch. Beisetzung im Urnengrab: Die Bestattung in einem Urnengrab setzt die Einäscherung des Leichnams voraus, daher ist in jedem Falle eine besondere Vereinbarung mit dem Bestatter notwendig. Von Ihrem Bestattungsinstitut erhalten Sie die vorgesehenen Formulare. Die Asche der Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Bei Urnengräbern unterscheidet man zwischen Einzelgräbern, die in der Regel mit einem Gedenkstein versehen sind, auf der der Name des Verstorbenen steht, anonymen Urnengräbern, Urnen-Gemeinschaftsgräbern mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, Rasenreihengräbern oder Wahlgräbern. Die Ruhezeit bei Urnengräbern ist je nach Grabstätte unterschiedlich, aber meist kürzer als bei Erdgräbern. Üblicherweise liegt sie zwischen 10 und 25 Jahren. Die Feuerbestattung Die Feuerbestattung zählt zu den ältesten Bestattungsformen der Menschheitsgeschichte. Sie ist wahrscheinlich älter als die Erdbestattung. Die ersten Feuerbestattungen haben ungefähr 3000 vor Christus stattgefunden. Die Leichenverbrennung ist in vielen alten Kulturen vertreten gewesen, als eine religiöse Form der Bestattung. Sie sollte der Seele den Weg ins Totenreich freimachen, zugleich auch eine Wiederkehr des Todes verhindern. Da die ersten Christen den ärmeren Bevölkerungsschichten angehörten, war die Erdbestattung für sie die allgemein übliche Form der Bestattung und so blieb es bis in die Neuzeit. Ungefähr 400 nach Christus wurde die traditionelle Erdbestattung durch die Christianisierung des Kaiserreichs bevorzugt. Im späteren Verlauf ersetzt die Erdbestattung die Einäscherung gänzlich, außer bei Seuchen und Kriegen. Dieser Brauch wurde in Europa auch in den folgenden 1500 Jahren beibehalten. Das erste europäische Krematorium wurde 1876 in Mailand in Betrieb genommen, während das erste Krematorium auf deutschem Boden im Jahr 1878 in Gotha errichtet wurde. Heutzutage werden in Europa rund ein Viertel der Verstorbenen kremiert, in den USA etwa 30 Prozent. In Asien beträgt die Kremierungsrate schon religionsbedingt rund 90 Prozent. Der Einäscherungsvorgang wird ständig überwacht. Verschiedene Sicherheitseinrichtungen und Verriegelungsmechanismen gewährleisten, dass immer nur ein Verstorbener eingeäschert werden kann und dass die richtige Asche in die richtige Urne verbracht wird. Die Einäscherung dauert ca. 90 Minuten. Die Asche des Verstorbenen wird vollständig in eine Aschenkapsel verfüllt und mit den Daten des Verstorbenen dauerhaft beschriftet. Eine Verwechslung des Sarges ist nicht möglich, da nach der Anlieferung des Sarges durch den Bestatter im Krematorium der Name sowie Geburts- und Sterbedatum des BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 7

8 Verstorbenen in einem Einlieferungsverzeichnis festgehalten wird. Gleichzeitig wird dem Verstorbenen eine nur einmal existierende laufende Nummer vom Krematorium vergeben. Der Sarg wird mit den Daten des Verstorbenen und mit der laufenden Nummer gekennzeichnet. Auch die Asche kommt in die richtige Urne. Vor der eigentlichen Kremierung werden die Taten des Verstorbenen mit den Angaben in den Papieren verglichen. Zusätzlich wird dem Sarg ein feuer- und hitzebeständiger Stein beigelegt. Auf dem Stein wird die laufende Identifikationsnummer sowie die Bezeichnung des Krematoriums eingeprägt. Nach jedem Verbrennungsvorgang wird die Asche aus der Ofenkammer entnommen und in eine Urne abgefüllt. Die Urne wird verschlossen und mit einer nicht entfernbaren Beschriftung versehen, die Name, Geburts-, Sterbe-, Kremierungstag sowie die laufende Nummer und die Bezeichnung der Feuerbestattungsanlage enthält. Der mit Schamottstein ausgemauerte Ofen wird auf eine vorgeschriebene Mindesttemperatur von 850 C gebracht. Erst jetzt kann der Sarg mit dem Verstorbenen dem Feuer übergeben werden. Bei diesen Temperaturen entzündet sich der eingefahrene Sarg sofort von selbst. Die Verbrennung wird ab jetzt durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt. Nach ca Minuten ist der Verbrennungsvorgang beendet. Die verbliebene Asche wird nun vollständig aus der Ofenkammer geräumt und mit dem hitzebeständigen Schamottstein in die Urne verfüllt. Die anonyme Feuerbestattung: Die anonyme Feuerbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld statt. Es ist den Angehörigen nicht möglich bei der Beisetzung teilzunehmen. Das Grabfeld auf dem die Beisetzung der Urne vollzogen wird, ist bekannt, die genaue Stelle wird jedoch im Allgemeinen nicht bekannt gegeben. Die Almwiesenbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird im Schweizer Kanton Wallis auf einer Almwiese im Blumenmeer vergraben. Auf Wunsch auch unter einem Edelweiß. Die Möglichkeit zur Aufstellung eines Grabsteines oder Kreuzes ist nicht gegeben. Eine Feier mit Angehörigen ist möglich. -Ein Blick auf eine Almwiese im Schweizer Kanton Wallis- BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 8

9 Die Baumbestattung / FriedWaldbestattung: Die Baumbestattung kann in verschiedenen Formen vorgenommen werden. Zunächst ist eine Einäscherung des Leichnams erforderlich. Die Asche wird dann in einem gesondert festgelegten Wald in die Erde gebracht worauf ein Baum gepflanzt wird, der mit den Nährstoffen aus der Asche wächst und gedeiht und so neues Leben daraus erwächst. Alternativ dazu kann die Asche auch unter einen bestehenden Baum gebracht werden. Beim FriedWald dient eine Namenstafel am Baum als Hinweis auf die Grabstelle. Bei anderen Baumgrabstätten ist dies aus patentrechtlichen Gründen teilweise nicht möglich. Es wird gewährleistet, dass der Baum über einen längeren Zeitraum nicht gefällt wird. Die Bäume sind registriert und in einer Karte eingetragen. Die Pflege übernimmt die Natur. Beisetzung im Kolumbarium: Das Kolumbarium ist meist eine kostengünstige Alternative zum Urnengrab. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Je nach Friedhofsträger dauert die Ruhezeit zwischen 10 und 30 Jahren. Nach der Beisetzung wird die Nische mit einer Abdeckplatte - meist aus Stein - verschlossen, welche in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt. Die einzelnen Wandnischen im Kolumbarium können verschiedene geometrische Formen haben. Gepflegt wird die Anlage immer vom Friedhofsträger. Je nach Ausprägung kann die Urnenkammer auch anstatt mit einer Steinplatte, mit Glas oder mit einem Gitter verschlossen sein. Ist die Urnenkammer einsehbar, werden üblicherweise Schmuckurnen zur Aufbewahrung der Asche verwendet. Manche Urnenkammern sind räumlich so klein, dass sie nur die Aschenkapsel vom Krematorium aufnehmen können, und eine Schmuckurne dann keinen Platz hat. Kolumbarien finden sich sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen. Manche Kammern können zwei oder mehrere Urnen aufnehmen, was die Verwendung als Familiengrab erlaubt. Dies hängt jedoch von den jeweiligen örtlichen Bestimmungen ab. Die Diamantbestattung: (Ein Diamant aus der Asche des Verstorbenen) Die Diamantbestattung setzt eine Kremierung (Einäscherung) des Verstorbenen voraus. Kremationsasche besteht zu ca. 30% aus Kohlenstoff. Der Kohlenstoff liegt zum Großteil in Verbindungen vor. Aus den durchschnittlich ca. 2 Kg. Kremationsasche eines Menschen können auf Wunsch mehrere Diamanten gefertigt werden. Da nicht die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, kann die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden. Alternativ dazu kann die Asche aber auch im Trennungsverfahren komplett in den gasförmigen Zustand gebracht und in die Luft entlassen werden. Durch ein spezielles Trennungsverfahren wird der Kohlenstoff aus der Asche gelöst und in einem weiteren Schritt werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert. Unter enorm hohem Druck von bis Bar und einer Temperatur von 1500 bis 1700 Grad beginnt sich das Karbon zu verflüssigen und seine Struktur (d. h. den atomaren Aufbau) zu verändern. Über einen Zeitraum von vier bis acht Wochen beginnen aus dem ursprünglichen hexagonalen Karbon oktogonale Diamant-Kristalle - im wahrsten Sinn des Wortes - zu wachsen. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 9

10 Je nach Fertigungsverfahren müssen dem Kohlenstoff Zusätze beigemischt werden. Dies trifft jedoch nicht auf alle Hersteller zu. Durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein Erinnerungsdiamant, aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind verschiedene Schliffarten möglich. Die Diamantbestattung gilt in verschiedenen Ländern als anerkannte Bestattungsart. Die Felsbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird unter der Grasnarbe eines Gemeinschaftsfelsen verstreut. Es gibt keine Möglichkeit für einen Grabstein/Kreuz oder Blumen. Eine Feier für die Angehörigen ist möglich. Diese Bestattungsart ist im Kanton Wallis in der Schweiz möglich. Dort können Angehörige per Gesetz über die Asche des Verstorbenen verfügen. Die Flugbestattung: Diese Art von Bestattung setzt wiederum eine Einäscherung voraus. Dabei handelt es sich um eine Kombination von Luftbestattung und Seebestattung. Die Asche wird mit einem Helikopter über der Nordsee ausgestreut. Hierbei besteht die Möglichkeit als Angehöriger anwesend zu sein. Wie bei der Seebestattung, müssen eine Willenserklärung des Verstorbenen und eine behördliche Genehmigung vorhanden sein. Die Körperspende: Die Körperspende an ein anatomisches Institut ist eine Möglichkeit der Bestattung, die sterblichen Überreste zur wertvollen Hilfe für die Allgemeinheit werden zu lassen. Der Körper des Verstorbenen findet Verwendung zu Lehr- oder Forschungszwecken. Nach dem Erfüllen des Zweckes - dies sind oft Monate bis Jahre - wird der Körper eingeäschert und die Asche auf Kosten des Instituts oder gegen einen geringen Unkostenbeitrag beigesetzt. Oft besteht auch die Möglichkeit, die Asche in einem Familiengrab beizusetzen. Normalerweise werden die dafür anfallenden Kosten aber nicht übernommen. Alle angehenden Ärzte müssen sich im Laufe Ihrer Ausbildung anatomische Kenntnisse aneignen. Dabei ist das Studium am toten, menschlichen Körper und dessen Organen unabdingbar und daher in der Ausbildungsordnung aller Fachgruppen zwingend vorgeschrieben. Anatomische Institute benötigen geeignete Körper Verstorbener in ausreichender Anzahl, um die Ausbildung ihrer Studenten in der notwendigen Weise sicherzustellen. Vor allem Menschen, die Wert darauf legen, auch über den Tod hinaus ihrem Dasein Sinn zu geben, ziehen häufig die Verwendung ihrer sterblichen Hülle als Studien- oder Forschungsmaterial in Erwägung. Allerdings eignen sich nicht alle Verstorbenen zur Körperspende. Insbesondere sind ungeeignet: Menschen, die an einer ansteckenden Infektionskrankheit litten, wie beispielsweise: Hepatitis, HIV oder Salmonellose. Körper, die einer Obduktion unterzogen wurden. Unfalltode, und Leichen die bereits Anzeichen von Verwesung zeigen. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 10

11 Eine Körperspende kann auch nur dann angenommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen anatomischen Institut abgegeben hat. Praktisch alle Institute haben hierzu eigene Formulare und Bestimmungen. Somit muss ein Körperspender selbst aktiv werden und vorab Kontakt mit dem Institut aufnehmen. Die meisten anatomischen Institute haben bereits eine ausreichende Anzahl von Körperspendern registriert. Daher ist eine weitere Publizierung dort eher unerwünscht und die Institute schränken den in Frage kommenden Personenkreis ein. Oft werden nur Spender aus dem näheren Umkreis angenommen. Praktisch alle Hochschulen, mit einer medizinischen Fakultät unterhalten aber ein Institut, das Körperspenden annimmt. Falls Sie an einer Körperspende interessiert sind, wenden Sie sich für Anfragen am besten direkt an Ihr zuständiges anatomisches Institut der nächsten Hochschule mit einer medizinischen Fakultät. Auch wir vom Bestattungshaus helfen Ihnen weiter. Die Erstellung von Dauerpräparaten aus Körperteilen und Organen erfuhr durch die Ausstellung "Körperwelten" von Plastinator Dr. med. Gunther von Hagens Bekanntheit. Die Verwendung von Körperteilen für Dauerpräparate bedarf einer Erweiterung der Verfügung zur Körperspende. Bitte beachten Sie: Die Bereitschaft zur Körperspende macht erst ab einem Alter von ca. 50 Jahren Sinn. Jüngere Menschen sollten in jedem Fall der Bereitschaft zur Organspende den Vorzug geben. Damit wird der Menschheit ein größerer Dienst erwiesen, als mit einer Körperspende. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend und helfend zur Seite. Nach Möglichkeit, sollten Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen bereithalten: Geburtsurkunde (bei Ledigen und Minderjährigen) Heiratsurkunde oder Stammbuch (bei Verheirateten) Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Verwitweten) Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen Graburkunde oder Grabnachweis wenn vorhanden Rentenanpassung Rentennummer(n) Policen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen Foto des Verstorbenen evtl. für Gedenkbilder Kleidung des Verstorbenen, der Verstorbenen An Stelle der Einzelurkunden genügt auch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familien-Stammbuches, mit rechtskräftigem Scheidungsurteil. Wir helfen Ihnen aber auch bei der Beschaffung von notwendigen, aber zurzeit nicht auffindbaren Unterlagen. Auf der Grundlage unserer jahrelangen Erfahrung im Bestattungswesen, bieten wir Ihnen eine sachkundige Beratung und umfassende Betreuung während und nach der gesamten Bestattungsdurchführung. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 11

12 Unsere Leistungen im Überblick: Wir bieten Ihnen: alle Bestattungsarten Kaffeetafel im Haus alle anfallenden Behördengänge und Erledigungen Trauerdruck (Todesanzeige, Gedenkbilder, Karten ) Trauerfeiern im engsten Familienkreis (in aller Stille) anonyme Beisetzungen Überführungen von und nach allen Orten zur Beisetzung Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten Bestattungskostenabsicherung durch eine Sterbegeld-Versicherung Beratung und weitere Hilfestellungen nach der Bestattung Sie erreichen uns in Lichtenfels, im Erlenweg 2 (vorm. Opel Wengler) persönlich oder jederzeit telefonisch unter der Nummer: 24 Stunden-Telefon: / In Michelau, Frau Irmgard Aumüller, Schneyer Str. 46: / In Bad Staffelstein, Herr Harald Gleißner, Hirtenstraße 30: / In Redwitz a. d. R., Frau Karin Klinitzky, Bahnhofstraße 48: / 8793 In Ebensfeld, Familie Hetzel, Oberbrunner Straße 2: / 276 -Ein Blick in die Feierhalle von unserem Bestattungshaus- BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 12

13 Wir übernehmen oder veranlassen: Sämtliche für die Durchführung einer Bestattung erforderlichen Aufgaben einschließlich Terminfestlegung und Ausgestaltung der Trauerfeier Grab öffnen und schließen Grab abräumen und pflanzfertig anlegen Grabanlage abbauen und entsorgen Bestellung des Pfarrers oder Redners zur Trauerfeier oder Beerdigung Arrangement der musikalischen Umrahmung zur Trauerfeier Aussuchen einer Grabstelle Textgestaltung und Bestellung von Traueranzeigen, Zeitungsinseraten Gestaltung von Gedenkbildern nach Wunsch in Farbe und schwarz/weiß sowie Trauerkarten und Danksagungen Benachrichtigungen von Verwandten und Bekannten Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Buketts und Gebinden Kaffeetafel für bis zu Personen Wir erledigen im Auftrag der Angehörigen: das Besorgen von Sterbeurkunden beim Standesamt den Erwerb einer Grabstelle oder die Verlängerung der Grabstelle die Abmeldung bei den Rentenrechnungsstellen die Beantragung der Vorauszahlung für die Witwe oder den Witwer Welche Formalitäten (immer im Auftrag der Angehörigen) werden vom Bestattungshaus Gleißner & Steinmann übernommen? Hinterbliebenen fällt es oft schwer, die nach dem Tod zu regelnden Formalitäten selbst zu erledigen. Für das Bestattungshaus Gleißner & Steinmann ist die Übernahme dieser notwendigen Tätigkeiten eine Selbstverständlichkeit, wie z. B. Abmelden beim Einwohnermeldeamt Beantragen der Sterbeurkunden Abrechnung mit Versicherungen Kündigungen v. Mitgliedschaften Gestaltung von Todesanzeigen Einholen d. polizeilichen Erlaubnis Wobei kann das Bestattungshaus Gleißner & Steinmann außerdem helfen? Als Hinterbliebene können Sie uns beauftragen, die Lebens- und Unfallversicherung vom Tod des Versicherungsnehmers zu unterrichten. Wir können ebenso behilflich sein bei der Beantragung der Witwen-/Witwer- und / oder Waisenrente beim zuständigen Träger der Rentenversicherung, als auch bei der Beantragung auf Fortsetzung von Krankenkassenleistungen. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 13

14 Was müssen Hinterbliebene selbst erledigen? Nach dem Eintritt des Todes die Benachrichtigung eines Arztes, der den Totenschein ausstellt. Anschließend das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens verständigen, das sich um alles weitere kümmert. Das Abmelden von Strom, Gas, Rundfunk, Zeitung, Telefon usw. ändern oder kündigen von Dauer- und Abbuchungsaufträgen bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Kündigen der Wohnung bzw. Überschreibung des Mietvertrages veranlassen. Bei der Erledigung dieser Formalitäten können wir Ihnen beratend und helfend zur Seite stehen. Wie können Hinterbliebene die Trauerfeier gestalten? Als Hinterbliebene haben Sie die Möglichkeit die Trauerfeier individuell zu gestalten. So kann während der Trauerfeier eine CD oder Kassette mit Musik oder gesprochenem Text abgespielt werden. Die Hinterbliebenen können ebenso Texte vortragen oder in einer Ansprache etwas über den Verstorbenen sagen. Gern geben wir Ihnen Anregungen für weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso erlauben die Gesetze in Deutschland die Aufbahrung Ihres lieben Verstorbenen für 36 Stunden zu Hause. Wir übernehmen alle Vorbereitungen, wie das Ankleiden, das Waschen und alle sonstigen Tätigkeiten für eine würdevolle Abschiednahme. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. In unserer Geschäftsstelle in Lichtenfels, Erlenweg 2, können Sie sich umfangreich beraten und in unserer großen Sargausstellung alle Bestattungsartikel wie Särge, Sterbewäsche, Sterbekleidung und Schmucküberurnen aussuchen. Ebenso halten wir ein umfangreiches Lager der Bestattungsausstattungen vor, so können wir für eine schnelle Erledigung aller Anforderungen garantieren. Weshalb schon zu Lebzeiten die Bestattung regeln? -Bestattungsvorsorge und Absicherung der Kosten- Wer Vorsorge trifft, handelt verantwortungsvoll. An vieles ist meistens gedacht An die Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder die private Vorsorge in Form von Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen. Selbst die Erbschaftsfrage ist oftmals schon mit einem Testament geregelt. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 14

15 Doch eines wird oft vergessen Rechtzeitig Vorsorge zu treffen durch die Bestattungsregelung und die Absicherung der Bestattungskosten durch eine Sterbegeld-Versicherung bereits zu Lebzeiten. (Oder andere Absicherungsmöglichkeiten) Rechtzeitig Vorsorge zu treffen heißt für Sie Selbst entscheiden nach eigenen Wünschen über die Art und den Umfang der eigenen, dereinstigen Bestattung unbelastet von seelischen Einflüssen. Niemand muss seine Familie mit dieser schweren Aufgabe alleine lassen; denn rechtzeitig alles sinnvoll für die Zukunft regeln heißt, den Angehörigen Mühe und finanzielle Sorge zu ersparen. Wer Vorsorge trifft, handelt verantwortungsvoll, vermeidet Ratlosigkeit und falsche Entscheidungen bei den Hinterbliebenen, die im Trauerfall seelisch oft tief belastet sind. Nutzen Sie unseren sachkundigen Rat Fordern sie eine persönliche, unverbindliche Beratung in unserer Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie dem Thema Bestattungsvorsorge unvoreingenommen gegenüber stehen, kommen Sie sehr schnell zu dem Schluss: Heute wichtiger denn je! Wie jeder verantwortungsbewusst Denkende haben auch Sie sicherlich durch den Abschluss von Versicherungen eine Vorsorge für Ihr Leben getroffen ob in Form von Kranken- bzw. Pflegeversicherung, Unfall- und Altersvorsorgeversicherung, diese Arten von Vorsorge sind für Sie selbstverständlich. Haben sie aber auch mal daran gedacht, was für Kosten Ihre Hinterbliebenen tragen müssen, wenn Sie für Ihre Bestattung nicht vorgesorgt haben? Die Kosten einer Bestattung richten sich nach amtlichen und kirchlichen Gebühren, wie Kosten der Friedhofsverwaltung, Krematoriumsgebühren, Kirchengebühren, Sterbeurkunden. Dazu kommen die Kosten des Bestatters für: Sarg mit Ausstattung, Einbetten des Verstorbenen und Überführungskosten, Druck von Gedenkbildern, Trauerkarten, Dienstleistungen und Todesanzeigen. Kosten des Gärtners für Blumen, Kränze, Dekorationen sowie der Grabneuanlagen / Grabpflege kommen noch hinzu. Neben diesen direkt mit der Bestattung zusammenhängenden Kosten, können noch zusätzliche anfallen, z. B. Bewirtung der Trauergäste, Wohnungsauflösung und Grabdenkmal. Erschwerend kommt heute die komplette Streichung des Sterbegeldes seit 1989 dazu und das betrifft uns alle! BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 15

16 Alle gesetzlichen Krankenkassen (also die AOK, Ersatz- sowie Innungs- und Betriebskrankenkassen) zahlten ab 1989 im Sterbefall einen Einheitssatz von DM umgerechnet in Euro nur noch 1.055,00 und Mitversicherte Familienangehörige erhalten nur die Hälfte dieses Betrages, also 525,00. Ab dem 1. Januar 2003 wurde das Sterbegeld wieder um die Hälfte gekürzt auf 525,00 und für Mitversicherte auf 262,50. Und Personen, die ab 1989 neu in die gesetzliche Krankenkasse eingetreten sind, hatten keinen Anspruch auf Sterbegeld. Heute gibt es überhaupt kein Sterbegeld mehr! Wir bedauern diese Entwicklung, fühlen uns jedoch verpflichtet, allen, die ja von dem Wegfall des Sterbegeldes betroffen sind, Hilfe anzubieten. Wir zeigen Ihnen wie Sie für sich ganz individuell vorsorgen können, z. B. durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder durch eine kostendeckende Bestattungsvorsorge. Mit der Bestattungsvorsorge haben Sie bereits heute die Möglichkeit, den Ablauf Ihrer dereinstigen Bestattung vertraglich in Ihrem Sinne zu gestalten. Sie bestimmen und planen Ihre Bestattungsart, Trauerfeier und vieles mehr. Ihren Angehörigen, Freunden, sogar Ihrer Heimleitung im Alten- bzw. Pflegeheim werden somit die im Todesfall schwierigen Entscheidungen abgenommen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung! Alle Mitarbeiter vom Bestattungshaus Gleißner & Steinmann gewährleisten Ihnen Zuverlässigkeit und die Einhaltung Ihrer Anweisungen. Somit bekommen Sie eine würdige Bestattung in dem von Ihnen gesetzten Rahmen. Da jede Bestattung einmalig ist, dürfen keine Fehler gemacht werden. Das Bestattungshaus Gleißner & Steinmann ist dafür bekannt, dass Wünsche immer ordnungsgemäß erfüllt werden. Unsere Zuverlässigkeit, wird von den Angehörigen stets dankend bestätigt. Weshalb schon zu Lebzeiten die Bestattung regeln? Den Wünschen des Verstorbenen kann leichter entsprochen werden, wenn er diese schriftlich formuliert hat. Ist nichts anderes festgelegt, sind für die so genannte Totenfürsorge die nächsten Verwandten rechtlich zuständig. Der nichteheliche Lebenspartner z. B. hat nur in seltenen Fällen das Recht, die Gestaltung der Trauerfeier, der Beerdigung und des Grabes zu beeinflussen. Dieses Recht kann aber mit einer Verfügung übertragen werden. Die hiermit benannte Person muss soweit wie möglich die schriftlich niedergelegten Vorstellungen des Verstorbenen erfüllen. Es ist nicht zweckmäßig, die Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung im Testament zu regeln. Da das Testament häufig erst nach der Bestattung geöffnet wird, können die Anweisungen und Wünsche nicht mehr berücksichtigt und umgesetzt werden. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 16

17 Was kann in einem Vorsorgevertrag zu Lebzeiten festgelegt werden? Es ist möglich, seine Bestattung zu Lebzeiten vertraglich mit uns zu regeln. Wir bieten Ihnen hierfür eine vertragliche Regelung an. Dieser Vorsorgevertrag kann die Art der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung, anonyme Beisetzung), die Auswahl des Friedhofes, des Sarges oder der Urne sowie das gewünschte Blumenarrangement enthalten, aber auch weitere Details: z. B. die vom Betroffenen gewünschte Kleidung, wer die Rede für die Trauergemeinschaft hält, welche Musik gespielt wird, ob ein Grabstein oder nur eine Platte gewünscht wird und welche Inschrift darauf stehen soll. Bei einer Bestattung entstehen mitunter hohe Kosten die wir nicht immer voll beeinflussen können, z. B. die Kosten für Friedhofs- und Einäscherungsgebühren. Auch die finanzielle Absicherung der Bestattung kann in diesem Vorsorgevertrag geregelt werden, wir die Mitarbeiter vom Bestattungshaus Gleißner & Steinmann beraten Sie gern jederzeit ob bei Ihnen zu Haus oder in unserem Haus. Wir zeigen Ihnen, wie Sie für sich und für Ihre Familie ganz individuell vorsorgen können. Ihre Angehörigen werden dankbar dafür sein. Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Abmachungen und Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Dinge beschränkt bleiben. Ist das Verhältnis unterkühlt, vielleicht sogar angespannt, dann empfiehlt sich eine umfangreichere Absicherung. Ein Vorsorgevertrag bietet die Möglichkeit, Preisvergleiche anzustellen und den finanziellen Rahmen wohlüberlegt abzustecken. Eine Bestattung erfordert heute ohne Berücksichtigung ständig steigender Friedhofsgebühren - einen Betrag von ca bis 5.000, nicht gerechnet die Kosten für das Grabmal und die zukünftige Grabpflege. Auch in dieser Hinsicht ist also Vorsorge erforderlich, und sei es nur, um die Angehörigen später nicht finanziell zu überfordern. Eine finanzielle Absicherung (Treuhand, Versicherung, ) garantiert Ihnen, dass Ihre Vorstellungen einer würdevollen Bestattung zuverlässig verwirklicht werden und dafür alle finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. eine Gesundheitsprüfung entfällt ein Abschluss ist bis zum 85. Lebensjahr möglich Versicherungssummen bis sind möglich Monats-, Jahres- oder Einmalzahlungen sind möglich günstige Beitragsraten durch Gruppenversicherung Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage Ihres Vorsorgegeldes bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Diesen Vertrag können Sie auch bei uns abschließen. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher angelegt und dabei wesentlich besser verzinst als normale Sparbucheinlagen. Ferner sind die Gelder durch die Ausfallbürgschaft einer Sparkasse zusätzlich abgesichert. Im Gegensatz zu einem Sparbuch haben Dritte keinen Zugriff auf die zweckgebundenen Gelder. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 17

18 Eine Kündigung des Vertrages ist nur durch Sie selbst bei uns möglich. Durch den Abschluss des Treuhandvertrages bekommen Sie automatisch die kostenfreie Mitgliedschaft beim Kuratorium Deutscher Bestattungskultur e. V. Diese beinhaltet eine Auslandsrückholgarantie für Sie, falls Sie im Ausland versterben sollten. Außerdem erhält jedes Mitglied eine Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass ein Treuhandvertrag besteht und welcher Bestatter verständigt werden soll. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie kostenlos! Die Bestattungskosten: Die Bestattungskostenrechnung setzt sich aus drei Bereichen zusammen: Eigenleistungen des Bestatters Fremdleistungen z. B. Blumenschmuck, Grabmal, Traueranzeigen Kommunale Gebühren (sind regional sehr unterschiedlich und machen oft bereits ca. 50% und mehr der Bestattungskostenrechnung aus) In einem Vorsorgegespräch bestimmen Sie den Umfang des Leistungspaketes. Ihre individuellen Wünsche werden vertraglich berücksichtigt und weisen jeweils bereits einen entsprechenden Geldbetrag aus. Eine einfache Bestattung ohne Trauerfeier kostet natürlich weniger als eine Bestattung mit einem hochwertigen Sarg, Trauerfeier, Blumenschmuck, Traueranzeigen, Grabstein und Grabpflege. Fragen Sie uns - es ist für jede Preiskategorie eine Bestattung auszurichten (einfache, mittlere und luxuriöse Ausstattung). Durch Preissteigerungen können sich diese Beträge im Laufe der Zeit noch verändern. Oftmals wird die Steigerung der Inflationsrate jedoch durch Verzinsung - z. B. einer Sterbegeldversicherung oder einer Treuhandeinlage - aufgefangen. Nach der Bestattung wird gemäß Absprache eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen ausgefertigt. Nachdem wir im Auftrag der Angehörigen Auszahlungen von Versicherungen beantragt haben, erfolgt nach dem Eingang der beantragten Gelder die Abrechnung seitens unseres Bestattungshauses. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 18

19 Wir empfehlen Ihnen: Ihre dereinstige Bestattung vertraglich zu regeln. Eine Bestattung wird z. B. gegen den mündlich erklärten Willen des Verstorbenen im Stillen vollzogen. Viele Freunde und Bekannte werden nicht benachrichtigt. Den Charakter und die Örtlichkeiten der Bestattung vertraglich zu regeln unter Einbeziehung des Personenkreises, der benachrichtigt und eingeladen werden soll. Schon aus Unkenntnis oder weil Hinterbliebene Überführungskosten sparen wollen, werden Bestattungen oft sehr schlicht und wenig individuell abgehalten oft Den Bestattungsort vertraglich zu regeln. Es kann passieren, dass ein Familiengrab vorhanden ist und der Verstorbene dennoch in einem Reihengrab bestattet wird. Die Ursache kann vielfältig sein. Die Wahl und die Darstellung des Grabes vertraglich zu regeln. Je nach Einstellung der Angehörigen besteht die Gefahr, dass sich keiner für die Grabpflege verantwortlich fühlt, das Grab verwildert. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Grabstätte zu gestalten. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 19

20 Erbfall und Erbfolge: Nach 1922 BGB geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt, müssen Sie rechtszeitig Vorsorge treffen. Denn falls Sie zu Lebzeiten keine Regelung festlegen, tritt die im BGB vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang der Ehepartner und die Verwandten, insbesondere die Kinder erben. Achtung: Nicht immer kommen bei der gesetzlichen Regelung Diejenigen zum Zuge, die dem Erblasser besonders nahe standen! Die gesetzliche Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge ist nach Ordnungen geregelt. Ausgangspunkt sind dabei der Erblasser und seine Verwandtschaftsbeziehungen. Ein einziger Verwandter einer vorhergehenden Ordnung schließt alle anderen Verwandten von der Erbschaft aus. Abkömmlinge, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. (Erben der 1. Ordnung), schließen noch vorhandene Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Erblasser (Erben der 2. Ordnung) aus. Sind weder Erben der ersten noch der zweiten Ordnung vorhanden, gilt die Erbfolge entsprechend für die 3. Ordnung. (Großeltern und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkel und Cousins). - Es erben nur Verwandte (Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder entferntere gemeinsame Vorfahren haben), Adoption bewirkt ein umfassendes gesetzliches Verwandtschaftsverhältnis. - Nicht verwandt sind Verschwägerte z. B. Schwiegertochter, Schwiegermutter und auch Personen wie Stiefvater, angeheiratete Tante etc. Die richtige Regelung zu treffen ist oft nicht einfach. Diese Ausführungen sollen Ihnen dabei helfen und gleichzeitig einen Überblick über die Grundsätze des Erbrechts bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben eine Einzelberatung beim Rechtsanwalt oder Notar nicht ersetzen. Sie können aber Hilfe dafür sein, die richtigen Fragen zu erkennen und diese in einem vertraulichen Gespräch mit dem Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens zu klären. - Gesetzliche Erbfolge Testament - Gewillkürte Erbfolge Eigenhändiges Vermächtnis Erbvertrag Testament Öffentliches (notarielles) Testament BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 20

21 Mit einem Testament können Sie zu Lebzeiten regeln, wer was erbensoll. Fehlt ein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge der Ehepartner und die Verwandten erben. Ob die gesetzliche Erbfolge eintreten soll oder ein Testament sinnvoll ist, hängt von den Umständen ab. Wenn sie größeres Vermögen, Grundbesitz oder einen Betreib haben, ist nicht nur ein Testament, sondern auch die fachkundige Beratung eines Anwalts oder Notars ratsam. (Gewillkürte Erbfolge) Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das im Jahr 2000 einhundert Jahre alt geworden ist, ist geregelt, wer welchen Teil des Erbes beanspruchen kann. ( 1924 ff BGB) Das Gesetz unterscheidet zwischen den Erben der ersten, zweiten und dritten Ordnung. Das Erbrecht der Ehegatten wird gesondert berücksichtigt. Wenn Sie kein Testament machen und weder Ehepartner noch Verwandte haben, erbt der Fiskus. ( 1936 BGB) Schema für die gesetzliche Erbfolge: 1. Ordnung Kind Kind Kind Erblasser Kind Kind Kind 2. Ordnung Eltern Geschwister Geschwister Neffen/Nichten Neffen/Nichten 3. Ordnung Großeltern Onkel/Tante Onkel/Tante Cousins/Cousinen Cousins/Cousinen BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 21

22 Testament: 1. Öffentliches (notarielles) Testament: - Notar beurkundet den letzten Willen - Kostenpflichtig, auch bei Änderungen - Vorteil: rechtliche Beratung 2. Privates (eigenhändiges) Testament - Handschriftlich verfasst und unterschrieben - Ort und Datum - Alle Erben müssen klar erkennbar sein - Kann in öffentliche Verwahrung gegeben werden - Vorteil: jederzeit änderbar, keine Kosten 3. Gemeinschaftliches Testament unter Eheleuten: - Wird erstellt wie Einzeltestament - Ehepartner ergänzt handschriftlich: Dies ist auch mein letzter Wille - Ort, Datum und Unterschrift - Änderungen und Ergänzungen nur gemeinschaftlich - Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments durch einen Ehegatten kann nur durch eine notariell beurkundete Erklärung erfolgen Das öffentliche Testament muss bei einem Notar aufgesetzt werden. Er berät Sie kostenpflichtig in Gesetzesfragen und beurkundet den letzten Willen. Das hat den Vorteil, dass Sie geleichzeitig rechtlich beraten werden und üblicherweise kein Erbschein erforderlich ist. Änderungen beim Notar sind allerdings kostenpflichtig. Das private Testament können Sie bequem selbst zu Hause erstellen. Aber Vorsicht: Man muss bestimmte Formvorschriften beachten. So muss dies handschriftlich verfasst werden. Zum Inhalt des privaten Testaments gibt es keine Regeln. Maßgeblich ist der eigene letzte Wille des Erblassers. Es muss nicht angegeben werden, woraus das Vermögen des Erblassers besteht, denn oftmals ändert sich dieses vom Aufsetzen des Testaments bis zum Ableben. Der Vorteil des privaten Testaments ist, dass Sie es jederzeit durch Nachträge ändern oder auch ganz neu schreiben können. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass keine Widersprüche und Unklarheiten entstehen. Nachträgliche Ergänzungen müssen Sie ebenfalls noch einmal mit Ort und Datum versehen und zusätzlich unterschreiben; nur so sin sie rechtgültig. Eheleute verfassen oft ein gemeinschaftliches Testament. Im Grunde genommen wird es genauso erstellt wie das Einzeltestament. Der Ehepartner muss lediglich handschriftlich folgenden Satz anfügen: Dies ist auch mein letzter Wille. Dann unterzeichnet er, genauso wie der Ehepartner, mit Vor- und Zuname, Ort und Datum. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 22

23 Achtung: Änderungen, Ergänzungen, eine Aufhebung oder Neufassung können nur noch beide gemeinsam vornehmen. Möchte nur ein Ehegatte das Testament widerrufen, so kann er das nur mit einer notariell beurkundeten Erklärung. Haben Sie sich zur Abfassung eines Testaments entschlossen, so beachten Sie bitte, dass es bestimmte Formerfordernisse gibt, bei deren Nichtbeachtung das Testament ungültig wird. Das eigenhändige Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ist das Testament mit Schreibmaschine oder Computer geschrieben worden und fehlt die Unterschrift oder ist etwa auf Band gesprochen worden, so ist das Testament ungültig mit der Folge, dass nur die gesetzlichen Erben zum Zuge kommen. Ehepaare dürfen auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Falle müssen beide das von einem der Ehegatten eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben. Kein Testament verfassen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Von 16 bis 18 Jahren darf man bereits Vorsorge für seinen Todesfall treffen, jedoch nur mit einem öffentlichen Testament, d. h. das Testament kann nur bei einem Notar errichtet werden. Zu den strengen Formerfordernissen des handgeschriebenen oder auch sogenannten eigenhändigen Testaments sollten die im Einzelnen angezeigten Formvorschriften zwingend beachtet werden. Ein wichtiger Punkt ist u. a. mit dem ganzen Namen, (Vorname und Zuname) zu unterschreiben, damit kein Irrtum über die Person, die das Testament erstellt hat, aufkommen kann. Schließlich ist dringend zu empfehlen, das Datum und den Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte Testament ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. Fehlt auf einem oder sogar auf beiden Testamenten das Datum, weiß man häufig nicht, welches das jüngere und damit gültige Testament ist. Schließlich sollte auch nicht die Überschrift Testament oder Mein letzter Wille vergessen werde. Alle Erben müssen im Testament klar erkennbar sein: es sind diejenigen, die im Allgemeinen nicht einzelne Gegenstände, sondern das Vermögen als Ganzes (bei mehreren Erben jeder einen von ihnen zu bestimmenden Bruchteil) erhalten sollen. Aufbewahren können Sie das Testament, wo Sie wollen. Sie können es z. B. einfach in den Schreibtisch legen und niemandem etwas davon sagen. Dann besteht jedoch die Gefahr, dass das Testament nach dem Tod beiseite gebracht wird, verloren geht oder vergessen wird. Deshalb ist es empfehlenswert, sein Testament beim Amtsgericht oder in Bayern beim Notariat in amtliche Verwahrung zu geben. Das Gericht wird automatisch vom Tod des Erblassers benachrichtigt und eröffnet dann den Erben den Inhalt. In diesem Fall sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber Informieren, dass Sie ein Testament gemacht haben und wo dieses zu finden ist. Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder mit Ihrem Notar! BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 23

24 Erbrecht des Ehepartners (Zugewinngemeinschaft) Erben der Erblasser 1. Ordnung 50 % 50 % Ehepartner 2. Ordnung 25 % 75 % Ehepartner 3. Ordnung 25 % 75 % Ehepartner Neben dem Verwandten-Erbrecht ist das Ehegatten-Erbrecht von Bedeutung. Der überlebende Ehepartner ist unabhängig vom ehelichen Güterstand neben Abkömmlingen zu 1/4, neben Verwandten der 2. Ordnung (also Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten des Erblassers oder der Erblasserin) und neben Großeltern (3. Ordnung) zu ½ gesetzlicher Erbe. Daneben spielt der Güterstand eine große Rolle. Haben die Eheleute zu Lebzeiten keine Vereinbarung getroffen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei diesem gesetzlich vorgesehenen Güterstand erhöht sich der Erbanteil des Ehepartners um ein weiteres Viertel, so dass der Ehegatte beim gesetzlichen Güterstand insgesamt ½ erbt. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner neben den Verwandten der 2. Ordnung ¾ des Nachlasses sowie die Hochzeitsgeschenke und alle zum ehelichen Hausrat gehörenden Gegenstände. Sind keine Verwandten der 1., 2. oder 3. Ordnung vorhanden, so erhält der Ehepartner die gesamte Erbschaft. Soll der überlebende Ehepartner allein erben, dann muss ein Testament, Ehe- oder Erbvertrag gemacht machen, denn nur mit einem solchen Dokument können Sie verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge, wie sie oben dargestellt ist, Anwendung findet. Eine solche Regelung geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor. Etwaige gesetzliche Pflichtteilsansprüche sind durch Regelungen nicht zu beeinflussen. BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 24

25 Erbrecht des Ehepartners (Gütertrennung) Erben der Erblasser 1 Kind 50 % 50 % Ehepartner 2 Kinder je 33,3 % je 33,3 % Ehepartner mehr als 2 Kinder 75 % 25 % Ehepartner Bei Gütertrennung entscheidet die Zahl der Kinder. Bei einem oder zwei Kindern erbt der Ehepartner den gleichen Teil wie die Kinder, also die Hälfte oder ein Drittel. Bei mehr als zwei Kindern erbt der Ehegatte ¼, die restlichen ¾ werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Mit Scheidung der Ehe erlischt das Erbrecht des früheren Ehegatten. Raum für Gedanken : BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 25

26 BESTATTUNGSVORSORGE Eine Sorge weniger Angaben zur Person, für die vorgesorgt wird: Name: Geburtsname: Vorname(n): Straße: PLZ, Wohnort: Telefon: Religion: Geburtstag /-Ort: Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden Heirat (Wann, Wo): Anzahl der Kinder: Krankenkasse: Rentennummer: Ansprechpartner im Trauerfall: Name: Vorname(n): Straße: PLZ, Wohnort: Telefon: Verwandt: BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 26

27 Wer ist im Trauerfall zu benachrichtigen? Bei einem Sterbefall zu Hause ist sofort der Hausarzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Angehörigen die Todesbescheinigung aushändigt. Name d. Hausarztes: Straße: Ort: Telefon: Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, wählen Sie bitte: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Telefon: Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim, leitet die dortige Verwaltung dies in die Wege. Das Krankenhaus / Seniorenheim sollte über mögliche Bestattungs-Vorsorgeregelungen immer informiert werden. Bei einem Sterbefall auf öffentlichem Gelände, kümmert sich die zuständige Behörde um den Verstorbenen und die Benachrichtigung der Angehörigen. Wann immer Sie unsicher sind, was zu tun ist, rufen Sie uns an. Wir helfen sofort! Bestattungshaus Gleißner & Steinmann Erlenweg Lichtenfels Telefon: / Telefax: / post@gleissner-steinmann.de Internet: BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 27

28 Folgende Unterlagen werden im Trauerfall benötigt: Unterlagen: Aufbewahrungsort: Geburtsurkunde: (bei ledigen) Stammbuch: Heiratsurkunde: Sterbeurkunde: (wenn verwitwet) Scheidungsurteil: (wenn geschieden) Rentenunterlagen: Versicherungsunterlagen: Foto (für Trauerdruck): Personalausweis: Sonstiges: Welche Institutionen müssen benachrichtigt werden: Krankenkasse: (Name, Anschrift, Versicherungsnummer) Rentenanstalt: (LVA LAK o. BFA) (Name, Anschrift, Versicherungsnummer) KFZ-Versicherung: (Name, Anschrift, Versicherungsnummer) Banken: Institut BLZ Konto-Nummer Institut BLZ Konto-Nummer Institut BLZ Konto-Nummer BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 28

29 Versicherungen: Gesellschaft Vertragsnummer Bezugsberechtigter Gesellschaft Vertragsnummer Bezugsberechtigter Gesellschaft Vertragsnummer Bezugsberechtigter Gesellschaft Vertragsnummer Bezugsberechtigter Betriebliche Altersvorsorge: Firma, Anschrift, Kontaktperson Es besteht Anspruch auf Sterbegeld: ja nein Versorgungsamt: Aktenzeichen, Anschrift Abonnements: Vereine: Weitere Versicherungen: Sonstiges (Vermieter, Telefon, usw.): BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 29

30 Welche Angehörigen / Freunde sollen benachrichtigt werden: ggf. Rückseite benutzen BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 30

31 Ablaufplan für die Bestattung: Bestattungsart: Erdbestattung Feuerbestattung Sonstige Art des Grabes: Doppelgrab Einzelgrab Urnengrab Eine Grabstelle: Eine Grabstelle: Ist bereits vorhanden Ort des Friedhofes Name und Datum der letzten Beisetzung in dieser Stätte Name des Nutzungsberechtigten Muss noch bestimmt werden Vorstellungen und Wünsche: Ablaufplan für die Trauerfeier: Pfarrer / Redner: Musikwünsche: Kaffeetafel: Blumen (Art der Blumen, Gärtnerei): Weitere Vorstellungen und Wünsche zur Trauerfeier / Blumen / Kaffeetafel: BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 31

32 Todesanzeige und Trauerkarten: Es soll eine Todesanzeige in die Tageszeitung: ja nein Es sollen Trauerkarten gedruckt werden: ja nein In welche Tageszeitung soll die Anzeige: Vorstellungen und Wünsche zum Inhalt und zur Gestaltung: BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 32

33 Grabgestaltung: Ein Grabpflegevertrag: ist bereits vorhanden Name und Anschrift des Gärtners Ein Grabpflegevertrag: muss noch bestimmt werden Name und Anschrift des Gärtners Vorstellungen und Wünsche: Ein Grabstein: Ein Grabstein: ist bereits vorhanden soll erworben werden Vorstellungen und Wünsche: Name und Anschrift des Steinmetzes: Sonstiges: BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 33

34 Mein letzter Wille! Verfügung über meine dereinstige Bestattung! Ich, habe dem Bestattungsinstitut: Bestattungshaus Gleißner und Steinmann GeR Erlenweg 2, Lichtenfels Telefon: (09571) den Auftrag zur Übernahme meiner dereinstigen Bestattung erteilt, einschließlich der Erledigung aller, nach meinem Wunsche hierzu erforderlichen Leistungen. Gei diesem Bestattungsinstitut befinden sich alle Urkunden, Hinweise und Unterlagen, die zur Erfüllung meines erfolgten Auftrages notwendig sind, einschließlich jener Belege, mit denen ich die Bezahlung aller Kosten verbindlich festgelegt habe. Wer den Umschlag geöffnet hat, ist hiermit freundlich gebeten zu veranlassen, das angegebene Bestattungsinstitut s o f o r t zu verständigen. Unterschrift Ort Datum Hinweis: Folgende Personen sind über diese meine Bestattungsverfügung unterrichtet und beauftragt, die von mir getroffenen Entscheidungen genauestens zu überwachen und von dem vorgenannten Bestattungsinstitut durchführen zu lassen. 1. Name Anschrift Telefon 2. Name Anschrift Telefon BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 34

35 Raum für Gedanken : BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 35

36 Anlage 1: Der Bestattungs-Vorsorge-Treuhandvertrag (Muster) BESTATTUNGSHAUS GLEIßNER & STEINMANN Seite 36

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