Tarifbuch Einzelversicherung Version 2.83e

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1 Tarifbuch Einzelversicherung Version 2.83e 3483 PDF PM-PK

2 Einleitung Zur Verwendung Mit diesem Tarifbuch stellt Swiss Life allen Geschäftspartnern und Mitarbeitern des Innenund Außendienstes eine wertvolle Hilfe zur Hand. Einerseits möchten wir damit unseren neuen Partnern und Mitarbeitern den Einstieg in die Tariflandschaft erleichtern, andererseits hoffen wir, dass es auch den alten Hasen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse und als Nachschlagewerk gute Dienste leistet. Darüber hinaus sollen erste Beratungsansätze aufgezeigt werden. Haben Sie das Tarifbuch zum ersten Mal in der Hand, wollen Sie sich einen Überblick verschaffen oder suchen Sie einen speziellen Tarif, dann nützt Ihnen die Übersicht nach Tarifen sicher am meisten. Die anschließende Schichtenbetrachtung ordnet die Tarife den drei steuerlichen Schichten des Alterseinkünftegesetzes zu. Durch die Ergänzung der wichtigsten Tarifgrenzen eignet sie sich besonders als Hilfe, den richtigen Tarif auszuwählen. Es folgen die Basisinformationen zu tarifübergreifenden Themen wie Dynamik, Kündigung ohne Stornoabzug, Risikoprüfung und Überschüsse. Im Anschluss daran werden die einzelnen Tarife dargestellt. In der Regel finden Sie hier eine Tabelle (=Tarifblatt) und dazu ergänzende Informationen, die nur für den jeweiligen Tarif gelten. Informationen, die mehrere Tarife betreffen (z. B. Nachversicherungsgarantien) sind entweder in den bereits erwähnten Basisinformationen (s. o.) oder im Glossar (ab S. 105) zusammengefasst. Erfolgt im Text ein Verweis auf das Glossar, ist dies am ersichtlich. Zum Beispiel Abfindung der Rentengarantiezeit. Abkürzungen bav betriebliche Altersversorgung BBG Beitragsbemessungsgrenze bggf Beherrschender GGF BU Berufsunfähigkeit BUZ Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung BZD Beitragszahlungsdauer DV Direktversicherung EA Eintrittsalter EM Erwerbsminderung FRV Fondsgebundene Rentenversicherung GGF Gesellschafter-Geschäftsführer GRV Gesetzliche Rentenversicherung HV Hauptversicherung LJ Lebensjahr NVG PRV RDV RKW SBU T TZV UK ÜZV VN VP ZV ZW Nachversicherungsgarantie Pflegerentenversicherung Rückdeckungsversicherung Rückkaufswert Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Tarif Todesfall-Zusatzversicherung Unterstützungskasse Überlebenszeitrenten- Zusatzversicherung Versicherungsnehmer versicherte Person Zusatzversicherung Zahlungsweise Tarifbuch

3 Inhaltsübersicht Übersicht nach Tarifen... 4 Übersicht nach steuerlichen Schichten... 6 Basisinformationen Dynamik Flugrisiko Kündigung/Rückkauf ohne Stornoabzug Rechnungsgrundlagen Risikoprüfung (gesundheitliche) Risikoprüfung (wirtschaftliche) Überschussbeteiligung Zuzahlungen Klassische Tarife Tarif Tarif Tarif 620 Sofortrente Aktiv Tarif Tarif 800/890 Partnerrente Tarif 800/890B Partnerrente (RDV) Tarif 810 Ansparrente Tarif 810B Ansparrente (RDV) Tarif 841 Direktversicherung Tarif 871 Basisplan Plus ( Rürup-Rente ) Tarif 900/905 Rentenplan Tarif 940/945 Risikoversicherung Tarif 950/955B Kapitalversicherung (RDV) Fondsgebundene Tarife Tarife L310, L311 Swiss Life Champion Tarife L320, L321 Swiss Life Exclusive Invest DWS (SLEID) Tarif L340 (DV) Swiss Life Champion Direktversicherung Tarife L341 (RDV), L342 (UK) Swiss Life Champion RDV (PZ & UK) Tarif L380 Swiss Life Champion Riester-Rente Tarife 730, 731 Swiss Life Temperament Tarif 750 Swiss Life Synchro Tarif 752 Swiss Life Synchro (DV) Tarif 770 Swiss Life Basisplan FRV Tarif 771 Swiss Life Basisplan Plus FRV Zusatzversicherungen Tarif 10/ Tarif 20/ Tarif 30/35 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Zielgruppenmodelle, Spezialtarife Tarif B001 Swiss Life Cash Growth Tarif 130 MetallRente.BU Tarife 170, 172 Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz Tarif 943 SBU Glossar Tarifbuch

4 Übersicht nach Tarifen Tarif Name S. Schicht Kurzbeschreibung Klassische Versicherung 600 Sofortrente mit Garantie X X Sofortrente mit lebenslanger Rentenzahlung und Rentengarantiezeit 610 Sofortrente mit Beitragsrückgewähr 21 X X Sofortrente mit lebenslanger Rentenzahlung, Kapitalentnahmeoption und Rückgewähr nicht verbrauchter Beitragsteile im Todesfall 620 Sofortrente Aktiv 23 X Sofortrente mit abgekürzter Rentenzahlung und Rentengarantiezeit 650 Sofortrente mit Hinterbliebenenversorgung 25 X X Sofortrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 800/890 Partnerrente 27 X Ansparrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 800/890B Partnerrente (RDV) 29 X Ansparrente mit Hinterbliebenenversorgung für eine(n) Partner(in) 810 Ansparrente 31 X Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn 810B Ansparrente (RDV) 33 X Leibrentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn 841 Direktversicherung 35 X Leibrenten-Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Rentengarantiezeit und steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn 871 Basisplan Plus ( Rürup-Rente ) 900/905 Rentenplan (Optionsrente) 37 X Aufgeschobene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Beitragsrückgewährsrente an berechtigte Hinterbliebene bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer, ohne Kapitaloption. 39 X X Optionsversicherung mit garantierter Rentenleistung, Kapitalund Versicherungsoption und Mindest-Todesfall-Leistung während der Aufschubdauer 940/945 Risikoversicherung 41 X Abgekürzte Versicherung auf den Todesfall 950/955B Kapitalversicherung (RDV) 43 X Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Fondsgebundene Rentenversicherung L310 L311 Swiss Life Champion 46 X Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantierente, Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit L320 L321 L340 L341 RDV L342 UK L380 Swiss Life Exclusive Invest DWS Swiss Life Champion DV Swiss Life Champion RDV Swiss Life Champion Riester-Rente 50 X Fondsgebundene Rentenversicherung mit Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit, optional mit Garantieleistung im Erlebensfall (Beitragsgarantie) 54 X Fondsgebundene Direktversicherung mit Garantierente, mit Verrentung der Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 57 X Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung mit Garantierente, Mindestleistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 60 X Fondsgebundene Rentenversicherung nach AVmG mit Garantierente, Kapitalerhaltungsgarantie, Rentengarantiezeit und Rückgewähr des Fondsguthabens bei Tod vor Rentenbeginn Tarifbuch

5 Tarif Name S. Schicht Kurzbeschreibung Fondsgebundene Rentenversicherung (Fortsetzung) 730 (FRVxE) Temperament 64 X X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 731 (FRVxT) Temperament 64 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, Leistung bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 750 (FRVHYP1) 752 (FRVHYDx) Synchro 68 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit Synchro (DV) 68 X Fondsgebundene Direktversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, steigendem Hinterbliebenenschutz bei Tod vor Rentenbeginn und Rentengarantiezeit 770 (FRVxSR) Swiss Life Basisplan FRV ( Rürup-Rente ) 76 X Fondsgebundene Rentenversicherung auf das Leben des/der Antragstellers/in mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung (Steuerlich begünstigter Vertrag gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG; Rürup-Variante) 771 (FRVxFR) Swiss Life Basisplan Plus FRV ( Rürup-Rente ) 79 X Fondsgebundene Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Beitragsrückgewährsrente an berechtigte Hinterbliebene bei Tod der versicherten Person während der Aufschubdauer, ohne Kapitaloption. (Steuerlich begünstigter Vertrag gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG; Rürup-Variante) Zusatzversicherungen, Zielgruppenmodelle, Spezialtarife B001 Swiss Life Cash Growth 93 X Kapitalisierungsprodukt 10/15 Zusatzversicherung für den Todesfall 20/25 Zusatzversicherung für Überlebenszeitrenten 83 X X Abgekürzte Todesfall-Zusatzversicherung 85 X X Überlebenszeitrenten-Zusatzversicherung 30/35 BUZ 87 X X X Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung 130 MetallRente.BU 95 X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung 170 Pflege- und Vermögensschutz Sofort 172 Pflege- und Vermögensschutz 98 X selbstständige Pflegerentenversicherung mit Sofortschutz 98 X selbstständige Pflegerentenversicherung Aufbauplan 943 SBU 102 X X selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Tarifbuch

6 Übersicht nach steuerlichen Schichten 1. Schicht (Basisversorgung/Rürup-Renten) Lauf zeit Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondspolice 770 (FRVxSR) oder 771 (FRVxFR) bis Alter 82 B (fix 2 10 %) Anlage in Fondsanteile 30/35 einmalig oder laufend auch als Garantiefondskonzept möglich Flexibilitätsphase ab 12 Jahren Laufzeit und dem vollendeten 62. Lebensjahr T 771: Beitragsrückgewährsrente bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn an berechtigte Hinterbliebene Aufgeschobene Rente bis Alter 85 A (wie BBG d. GRV), B (fix 5 10 %) B (Bonusrente) 30/35 einmalig oder laufend Mit Abrufphase beträgt das maximale Eintrittsalter 78 Jahre * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

7 2. Schicht (Zusatzversorgung: bav/riester-renten) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondsgebundene Direktversicherung (Champion) keine Überschussbeteiligung Fondsgebundene RDV (Champion) L bis 72/0 L341 RDV L342 UK bis 72/0 O und P B (1 5 %) keine Überschussbeteiligung --- laufend Kapitalauszahlung alternativ möglich 10 Jahre Flexibilitätsphase inklusive Beitragsrückgewährsrente hohe Garantierente mit garantierter Rentensteigerung --- einmalig oder laufend hohe Garantierente auf Wunsch mit garantierter Rentensteigerung Fondsgebundene Riester- Rente (Champion) L bis 68. LJ K (fix 1 5 %) keine Überschussbeteiligung --- laufend Mindestbeitrag ab 15 Euro pro Monat bis zu 5 Jahre Abrufphase maximale Rentengarantiezeit möglich auf Wunsch mit garant. Rentensteigerung Fondsgebundene Direktversicherung 730 (FRVxE) oder 752 (...HYDx) 64/ bzw O und P Anlage in Fondsanteile 30/35 laufend als Garantiefondskonzept möglich Flexibilitätsphase mit Erreichen des versicherungstechnischen Alters von 62 Jahren T 752 mit garantierter Mindestleistung (Beitragszusage mit Mindestleistung) Aufgeschobene Partnerrente (RDV) 800/ 890B VP: VP: bis 72/0 (1. VP) A E B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 20/25, 30/35 (für 1. VP) einmalig oder laufend Partnerübergang %, bis 65 Jahre Bei Tod der 2. VP wird das Deckungskapital der Partnerrente abgefunden oder für eine Erhöhungsrente der 1. VP verwendet. kein RKW Aufgeschobene Rente (RVD) 810B bis 72/0 A E B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 10/15, 20/25, 30/35 einmalig oder laufend Kapitalabfindung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern bis 72 Jahren möglich (Single) Direktversicherung O und P B (Bonusrente) 30/35 laufend Kapitalauszahlung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern von 62 bis 72 Jahren möglich Beitragsrückgewährsrente Kapitalversicherung (RDV) 950/ 955B bis 72/0 A E E, A 10/15, 20/25, 30/35 einmalig oder laufend Todesfallsumme mit Kapitalbildung * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

8 3. Schicht (sonstige Versorgung) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten MetallRente.BU B (3 5 %) R --- laufend SBU als Branchenlösung SA 65 auch in BG 4 möglich Wiedereingliederungshilfe optional mit garantierter Leistungsdynamik Selbstständige Pflegerente Sofortschutz Selbstständige Pflegerente Aufbauplan B (3 5 %) Bonusrente --- einmalig oder laufend B (3 5 %) Bonusrente --- einmalig oder laufend Rentenleistungen 2 Leistungsformen mit Todesfall-Leistung Rentenleistungen 2 Leistungsformen mit Todesfall-Leistung mit leistungsfreiem Zeitraum Fondspolice (Champion) L310/ L bis Alter 80 B (1 10 %) keine Überschussbeteiligung --- einmalig oder laufend hohe Garantierente auf Wunsch mit garantierter Rentensteigerung Fondspolice (Exclusive Invest DWS) L320/ L bis Alter keine Überschussbeteiligung --- einmalig hoher Rentenfaktor optional mit Beitragsgarantie (L321) optional mit garantierter Rentensteigerung Sofortrente mit Garantie Sofortrente mit Beitragsrückgewähr und Kapitalentnahmeoption P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig Rentengarantiezeit vereinbar --- einmalig Nicht verbrauchte Beitragsteile werden bei Tod der versicherten Person ausbezahlt. Kapitalentnahme bis zur Höhe der Todesfall-Leistung möglich Sofortrente Aktiv bis Alter P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig abgekürzte Sofortrente Partner- Sofortrente für beide VPs P ( 1 / 2-dyn.) S (dynamisch) --- einmalig Partnerübergang % Tarifbuch

9 3. Schicht (sonstige Versorgung) Dynamik Kategorie Tarif S. Eintrittsalter* Laufzeit Überschussverw.-System Zusatzversicherungen Beitragszahlung Besonderheiten Fondspolice 730, 731 (FRVxE) (FRVxT) oder 750 (...HYP1) 64/ (75) 0 62/ bis Alter bis Alter 80 B (2 10 %) Anlage in Fondsanteile 30/35 einmalig oder laufend auch als Garantiefondskonzept möglich Tarif 750 mit Bruttobeitragsgarantie (zu 70 oder 100 %) Aufgeschobene Partnerrente 800/ VP: VP: bis Alter 72 (1. VP) A C B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 20/25, 30/35 (für 1. VP) einmalig oder laufend Partnerübergang %, bis 65 Jahre Bei Tod der 2. VP wird das Deckungskapital der Partnerrente abgefunden oder für eine Erhöhungsrente der 1. VP verwendet. kein RKW Aufgeschobene Rente bis Alter 85 A C B (Bonusrente) R (Beitragsverrechnung) 10/15, 20/25, 30/35 einmalig oder laufend Kapitalabfindung alternativ möglich Abrufphase bei Schlussaltern von 55 bis 85 Jahren möglich Rückgewähr der Beiträge bei Tod vor Rentenbeginn Optionsrente 900/ bis Alter 72 A C E (Erlebensfallbonus) A (verzinsliche Ansammlung) 10/15, 20/25, 30/35 laufend 3 Ablaufoptionen Todesfallsumme von anfangs % der Erlebensfallsumme wächst gegen Vertragsende auf 100 % an Rentenzahlung erfolgt vierteljährlich Risikoversicherung 940/ bis Alter 70 B (fix 5 %) T (Todesfallbonus) R (Beitragsverrechnung) 30/35 laufend Umtauschoption in kapitalbildende Versicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch FRV) Selbstständige BU B (3 5 %) T (Bonus) oder R --- laufend mit Todesfall-Leistung (1 Monatsrente) optional mit garantierter Leistungsdynamik * Bei abweichenden Eintrittsaltern ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

10 Dynamik Basisinformationen Eine Dynamik stellt die automatische, jährliche Erhöhung des Beitrags einer Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung dar. Sie kann bei Abschluss der Versicherung ggf. auch nachträglich während der beitragspflichtigen Phase vereinbart werden. Bei nachträglichem Einschluss ist eine Risikoprüfung erforderlich. abweichende Mindestbeiträge bei Dynamikeinschluss Produkt FRV mit Dynamik (Tarife 730, 731, 770, 771) FRV ohne Dynamik (Tarife 730, 731, 770, 771) Mindestbeitrag p. a. 360 Euro 240 Euro Bei anderen Tarifen sind die Mindestbeiträge mit/ohne Dynamikeinschluss identisch. Teildynamik beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung, wobei jedoch eine mitversicherte Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und eine etwaige Hinterbliebenenrente nach Tarif 890 immer in die Erhöhung einbezogen werden. Hauptdynamik beschränkt die Erhöhungen auf die Hauptversicherung und die darauf abgeschlossene Berufsunfähigkeits-Rente und Beitragsbefreiung sowie ggf. eine Hinterbliebenenrente nach Tarif 890. Volldynamik bezieht alle mit der Hauptversicherung verbundenen Zusatzversicherungen mit ein. Bei Voll- und Hauptdynamik bleibt das Leistungsverhältnis der Zusatzversicherung zur Hauptversicherung gleich. Das Verhältnis der Erhöhungsbeiträge der einzelnen Versicherungsteile kann vom ursprünglichen Verhältnis abweichen. Erhöhungsformen: Form A Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 5 und höchstens um 10 %. Form B Erhöhung des Gesamtbeitrags um einen festen Prozentsatz, der von 5 bis 10 % festgelegt werden kann; bei SBU und Pflegerente 3 bis 5 %. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen. Bei FRV ist ein Prozentsatz zwischen 2 und 10 % möglich, bei Champion 1 bis 10 %. Form C (nicht möglich bei Hauptdynamik) Erhöhung des Gesamtbeitrags entsprechend dem Euro-Betrag, um den der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist oder auch um 50 oder 33 1/3 % dieses Euro-Betrags. Form D (Gehaltsdynamik = Leistungsdynamik; nur bei Rückdeckungsversicherungen möglich) Anhebung der versicherten Leistungen nach Mitteilung der Gehaltsanpassung durch den Versicherungsnehmer einmal im Kalenderjahr im gleichen Verhältnis, in dem das Gehalt gegenüber dem Vorjahr steigt, höchstens um 10 % der Versicherungsleistung. Form E wie Form A: Zusätzlich überprüft Swiss Life in regelmäßigen Abständen den erreichten Finanzierungsgrad, insbesondere wenn sich die Pensionszusage oder die der Pensionszusage zugrunde liegenden Bemessungsgrößen (z. B. Gehalt, Familienstand) geändert haben, mindestens jedoch alle 3 Jahre. Ergibt sich zum Überprüfungszeitpunkt eine Abweichung vom beantragten Finanzierungsgrad um mehr als 5 Prozentpunkte, wird die neu beantragte RDV von Swiss Life zum nächstfolgenden Beginn des Versicherungsjahres angepasst. Tarifbuch

11 Form K (nur für Champion Riester) Erhöhung des Gesamtbeitrags um einen festen Prozentsatz, der von 1 bis 5 % festgelegt werden kann. Die Erhöhung kann nur in ganzen Prozentpunkten erfolgen (analog Form B). Erhöhungen werden nicht durchgeführt, wenn und solange der Beitrag über der jeweils aktuellen Förderhöchstgrenze liegt bzw. durch die Dynamik darüber steigen würde. Die Leistungserhöhung wird aus der Beitragserhöhung berechnet. Form O (nur bei Direktversicherungen möglich) Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 5 und höchstens um 10 % (SBU 3 bis 5 %). Die Beitragserhöhung erfolgt jedoch höchstens soweit, dass der durch die Erhöhung fällige Gesamtbeitrag 4 % der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht überschreitet. Form P (nur bei Direktversicherungen möglich) Erhöhung des Gesamtbeitrags im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem der Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gestiegen ist, jedoch mindestens um 5 und höchstens um 10 % (SBU 3 bis 5 %). Die Beitragserhöhung erfolgt jedoch höchstens soweit, dass der durch die Erhöhung fällige Gesamtbeitrag die Summe aus Euro und 4 % der dann gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht überschreitet. Lebensphasen-BUZ Ermittlung des Leistungsverhältnisses (Einschlussgrad) der BUZ zur Hauptversicherung: Bei Hauptdynamik geht nur die längste BU-Rente, bei Volldynamik gehen alle BU-Renten in die Bestimmung des Leistungsverhältnisses mit ein. Bei beiden Dynamikarten wird dann jeweils nur die längste BU-Rente erhöht. Tarif 940/945 (Risikoversicherung) Es kann grundsätzlich nur eine Beitragsdynamik von 5 % vereinbart werden. Generelles Verfahren: Die Erhöhung des Versicherungsumfangs erfolgt zum Beginn jedes Versicherungsjahres. Erste Erhöhung zu Beginn des 2. Versicherungsjahres; zu Beginn des 3. Versicherungsjahres bei Rumpfbeginnjahr oder wenn der Versicherungsschein im 11. oder 12. Versicherungsmonat ausgestellt wird Letzte Erhöhung zur letzten Hauptfälligkeit; bei Swiss Life Temperament und Basisplan (Plus) FRV zur vorletzten Hauptfälligkeit; bei Swiss Life Synchro 5 Jahre vor Ablauf einer BU-Rente nach 2/3 der Versicherungsdauer, sofern keine Verlängerung beantragt wird höchstens mit Alter 65 nicht während der Abrufphase (außer FRV) Der Umfang der Erhöhung errechnet sich aus dem Erhöhungsbeitrag, dem am Erhöhungstermin erreichten versicherungstechnischen Alter der versicherten Person ( Alter), den Rechnungsgrundlagen, der restlichen Versicherungsdauer, der Beitragszahlungsdauer sowie einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Die Erhöhung wird dem Versicherungsnehmer vorab durch ein Beiblatt zum Versicherungsschein mitgeteilt. Die Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. Widerspruchsrecht Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer bis zum Ende des 1. Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt. Mit dem dritten Widerspruch in Folge erlischt die Dynamik. Tarifbuch

12 Flugrisiko Die folgende Übersicht bietet Anhaltspunkte dafür, in welchen Fällen und zu welchen Bedingungen Swiss Life Piloten und Bordpersonal versichert. Als Fluggast genießt ein Swiss Life Versicherter immer vollen Versicherungsschutz durch alle Haupt- und Zusatzversicherungen. Dafür zahlt er keinerlei Beitragszuschlag. Sonderflüge* Hobby (Fallschirmspringer, Gleitschirm-, Drachen- und Ultraleichtflieger) Fluglehrer/Flugschüler Militärluftfahrt (Fluglehrer) nicht versicherbar gegen Zuschlag (in EVA hinterlegt) Normal auf Anfrage a) Todesfallrisiko: Bei bestimmten Flugrisiken ist für das Todesfallrisiko ein Zuschlag auf den Tarifbeitrag zu zahlen bzw. ist kein Todesfallrisiko versicherbar Zivilluftfahrt privat beruflich für Luftfahrtgesellschaften normal normal * Sonderflüge sind: Flüge des Versicherten, für die er weder eine gültige Lizenz noch eine Sondergenehmigung besitzt; Rekord-, Test- und Expeditionsflüge, Flüge zur Schädlings- und Hagelbekämpfung, Akrobatikflüge sowie Flüge zu Fallschirmsprüngen. b) BU-Risiko: Das Flugrisiko bei BU kann dem Druckstück Berufs-/Sonderrisiken (Nr. 1538) entnommen werden. Das EVA-Vorschlagsprogramm berücksichtigt dies automatisch. Kündigung/Rückkauf ohne Stornoabzug Tarif 810 Kein Stornoabzug bei Tarif 810B, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre und abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre Bei Tarif 810 ist der Stornoabzug auf den Abzug wegen Veränderung der Risikolage beschränkt. Tarife 841, Swiss Life Synchro und Swiss Life Temperament als Direktversicherung Kein Stornoabzug bei: vorzeitigem Bezug der Altersrente 1, Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfalls oder Fortsetzung der Versorgung durch den neuen Arbeitgeber. Tarif 900/905 Ein Rückkauf ohne Stornoabzug kann erfolgen, wenn mindestens 2 der 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind: Restlaufzeit höchstens 5 Jahre, versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre, abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre. Swiss Life Champion/SLEID Kein Stornoabzug Swiss Life Synchro und Swiss Life Temperament Kein Stornoabzug, wenn folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: versicherungstechnisches Alter der VP mindestens 60 Jahre und abgelaufene Vertragsdauer mindestens 12 Jahre Swiss Life Basisplan FRV und Swiss Life Basisplan Plus FRV Kein Stornoabzug, wenn mindestens 12 Jahre der Vertragsdauer abgelaufen sind und die VP das 60. Lebensjahr vollendet hat. 1 bei Temperament: vorzeitigem Bezug der Altersrente nach mind. 12-jähriger Vertragsdauer Tarifbuch

13 Rechnungsgrundlagen Für aktuelle bzw. frühere Tarife werden folgende Rechnungsgrundlagen verwendet: Kapitaltarife Kz TG ab Rechnungszins vor ,00 % Sterbetafel 1924/26 (M) U TG ,00 % 1960/62 (M mod.) TG ,50 % 1986 EU TG ,00 % DAV 1994 T B TG ,25 % DAV 1994 T D TG ,75 % DAV 1994 T L/ M/ Q TG07 TG ,25 % DAV 1994 T T TG ,75 % DAV 1994 T DAV 2008 T V TG ,75 % Unisex aus DAV 2008 T Rententarife (ohne Riester) Kz TG ab Rechnungszins vor ,00 3,50 % Sterbetafel DAV 1987 R und früher TG ,00 % DAV 1994 R CU TG ,25 % DAV 1994 R D TG ,75 % DAV 1994 R G TG ,75 % DAV 2004 R L/ M/ Q TG07 TG ,25 % DAV 2004 R T TG ,75 % DAV 2004 R V TG ,75 % Unisex aus DAV 2004 R Die Kennzeichen (Kz) gelten für klassische Tarife, für fondsgebundene Tarifgenerationen gelten andere Bezeichnungen. Riestertarife Kz TG ab Rechnungszins Sterbetafel C TG ,25 % DAV 1994 R G TG ,75 % DAV 2004 R H TG ,75 % Unisex aus DAV 2004 R L/ M/ Q TG07 TG ,25 % Unisex aus DAV 2004 R Für Champion-Produkte gelten andere Rechnungsgrundlagen. BU-Tarife Kz TG ab Rechnungszins TA/ TB IX/ JX vor Tafel 3,00 % Schweizer Tafel TG ,50 % Verbandstafel 1990 BU A TG ,00 % DAV 1997 BU B TG ,25 % DAV 1997 BU D TG ,75 % DAV 1997 BU L/Q TG ,25 % DAV 1997 BU TG08 R TG ,25 % SL 2011 I T TG ,75 % SL 2011 I U TG ,75 % Unisex aus SL 2012 I Pflegerententarife Kz TG ab Rechnungszins Sterbetafel T TG ,75 % SL 2012 P V TG ,75 % Unisex aus SL 2012 P Soweit ein Todesfallrisiko bei FRV getragen wird, wird die DAV-Tafel 2008 T verwendet. Tarifbuch

14 Risikoprüfung (gesundheitliche) Vor Vertragsabschluss findet grundsätzlich eine gesundheitliche Risikoprüfung anhand der im Antragsformular gestellten Fragen statt. Im Zuge der Risikoprüfung erfolgt ein Datenabgleich mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Aufgrund der dort festgelegten Meldekriterien sind Probeanträge meldepflichtig. Voranfragen melden wir jedoch nicht. Bis Euro Todesfallsumme bzw Euro BU-Rente oder Euro Pflegerente ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich, es genügen i.d.r. die Gesundheitsfragen im Antragsformular. ärztliches Zeugnis ärztliches Zeugnis und EKG ab Euro bis Euro große ärztliche Untersuchung ab Euro Risikosumme der Haupt- und Zusatztarife (Todesfall)** ab Euro bis Euro Risikosumme aus Jahresrente inkl. Bonusrente (BU) Risikosumme (Jahresbeitrag für HV und andere ZV) aus Beitragsbefreiung (BU) Risikosumme aus Jahresrente (Pflege) ab Euro bis Euro ab Euro bis Euro --- ab Euro --- ab Euro --- ab Euro (nur bei Sofortschutz) Die Untersuchungsgrenzen gelten auch bei Einschluss der Dynamik. Wird eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, wird die gewählte Höchstrente zur Prüfung herangezogen. Für die Pflegerentenversicherung mit Sofortschutz gibt es ein spezielles Formular ärztliches Zeugnis. a) Risikosumme für die Todesfall- Leistung ist jeweils der Gesamtbetrag aus der Todesfallsumme der Hauptversicherung zuzüglich Todesfallbonus bei Risikoversicherungen bzw. der anfänglichen Todesfallsumme der Hauptversicherung aus Tarif 900/905 und der Summe der Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif 10/15) und der jährlichen Waisenversorgung (Rürup) bzw. Überlebenszeitrente (Tarif 20/25) x 2/3 der Versicherungsdauer und der 10-fachen jährlichen Partnerrente aus dem Tarif 890 (bei Einmalbeitrag nur, falls die 10-fache Partnerrente höher ist als der Einmalbeitrag) und der Risikosumme von Vorversicherungen (inkl. aller Dynamikerhöhungen), die bei Swiss Life während der letzten 5 Jahre ohne Untersuchung abgeschlossen wurden. Wurde die zu versichernde Person während der letzten 5 Jahre vor dem neuen Antrag vollständig ärztlich untersucht, so zählen nur die danach abgeschlossenen und noch bestehenden Versicherungen mit. Wird jedoch eine neue Untersuchungsgrenze (siehe oben stehende Tabelle) überschritten, werden auch diese Verträge bei der Bildung der Risikosumme berücksichtigt. Bei Einmalbeitragsversicherungen gilt als Risikosumme der Differenzbetrag zwischen Einmalbeitrag und Todesfall-Leistung. Die große ärztliche Untersuchung umfasst neben dem ärztlichen Zeugnis mit bestimmten Laborwerten (Kreatinin, Nüchternblutzucker, Gamma-GT, Cholesterin/HDL/LDL, HIV-Antikörper) und EKG (Ruhe, Belastung): zusätzlich die Blutsenkungsgeschwindigkeitsreaktion, Cholinesterase, großes Blutbild inkl. Leukozytendifferenzierung, Harnsäure, Serum-Bilirubin, SGOT, SGPT, Triglyceride; bei Pflegerente außerdem HbA1c und ab Eintrittsalter 60 Demenztest. ** Bei Nichtrauchertarifen ist zusätzlich der Cotinin-Test durchzuführen. Das ärztliche Zeugnis (Gesundheitszeugnis) gilt mit Einschränkungen 12 Monate lang, der HIV-Test 6 Monate, die Fragen des Antrags 4 Monate. Nach Ablauf von 4 Monaten ist eine neue Gesundheitserklärung (Fragen des Antrags) erforderlich. In Zweifelsfällen können weitere Untersuchungen erforderlich werden. Die Kosten notwendiger Untersuchungen trägt normalerweise Swiss Life. Tarifbuch

15 b) Risikosumme für die BU-Leistung ist jeweils der Gesamtbetrag aus der Berufsunfähigkeitsrente (inkl. Bonusrente) und allen bei Swiss Life bereits abgeschlossenen und bestehenden BU-/EMI Plus-Renten (inkl. bisherige Dynamikerhöhungen). Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung ab Euro Jahresbeitrag für die Haupt- und Zusatzversicherung (außer BUZ) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, wenn nur Beitragsbefreiung oder eine Rente bis Euro mitversichert ist (die Höhe der Beitragsbefreiung wird ohne Vorversicherungen und ohne Nachversicherungsgarantie bestimmt). Ab Euro Jahresbeitrag ist eine große ärztliche Untersuchung notwendig. c) Risikosumme für die Pflegerente ist jeweils die Summe der bei Swiss Life versicherten Jahresrenten. Bei Jahresrenten ab Euro bis Euro fordert Swiss Life einen Bericht vom Hausarzt an (nur bei Sofortschutz). Risikoprüfung (wirtschaftliche) Eine wirtschaftliche Risikoprüfung erfolgt immer, wenn eine BU-Rente beantragt oder erhöht wird. Ermittlung der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente Bei der Ermittlung des noch abzudeckenden privaten Berufsunfähigkeits-Schutzes sind alle bereits bestehenden und alle beantragten Versorgungsanwartschaften zu berücksichtigen ausgenommen Versorgungsanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anwartschaften aus einem berufsständischen Versorgungswerk werden zur Hälfte angerechnet. Maximale Gesamtversorgung Nettoeinkommen ohne/mit Dynamik bis Euro 80 % der Euro übersteigende Teil 50 % Anforderung von Angaben zum wirtschaftlichen Risiko Bis Euro BU-Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Renten) genügen i.d.r. die Angaben zum Beruf und Einkommen im Antrag. Ab ,01 Euro BU-Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Renten) sind immer Einkommensnachweise einzureichen. Fehlt im Antrag die Angabe des Nettoeinkommens, genügt ein schriftliches Nachreichen der Angaben durch den Makler mit Unterschrift des Maklers, wenn ein Maklerauftrag vorliegt. Fehlen Angaben zur Vorversicherungssituation, kann bis zu einer BU-Rente von Euro jährlich auf eine Kundenunterschrift verzichtet werden. Die Meldung durch den Makler ist in diesem Fall auch per ausreichend. Maximale jährliche BU-Gesamtversorgung* bei bestimmten Berufen: Ärzte* in den ersten 3 Jahren nach Praxisgründung oder bei Praxisübernahme Euro Ärzte* mit besonderer Spezialisierung (z. B. Radiologen) in den ersten 3 Jahren nach Praxisgründung oder bei Praxisübernahme Euro Auszubildende Euro** Beamte Euro Existenzgründer Euro** Hausfrauen/-männer Euro** Piloten Euro Studenten Euro** Maximale Gesamtversorgung in der Pflegeversicherung: Euro Jahresrente (inkl. bei Swiss Life bestehende Pflegerenten) * Anderweitige BU-Ansprüche, insbesondere aus der Ärzteversorgung, werden berücksichtigt. ** auch mit Dynamik möglich Tarifbuch

16 Überschussbeteiligung Die Höhe der Überschussanteilsätze wird vom Hauptbevollmächtigten für Deutschland auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Höhe der Überschussanteilsätze kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Die Höhe ist abhängig vom Kapitalertrag, den Abschluss- und Verwaltungskosten und dem Verlauf der Sterblichkeit. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Überschussverwendungs-Systeme finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. a) Aufschubphase/Versicherungsdauer Folgende Überschussverwendungs- Systeme stehen je nach Tarif zur Wahl: Hauptversicherungen System der verzinslichen Ansammlung (A) Tarif 900/905, Tarif 950/955B Erlebensfallbonus (E) Tarif 900/905, Tarif 950/955B Todesfallbonus (T) Tarif 940/945 Sofortrabatt/Beitragsverrechnung (R) Tarife 800/890, 810, 940/945, SBU, 130 Bonus (B) Tarife 800/890, 810, 841, Bonusrente SBU, 130, 170, 172 Erwerb zusätzlicher Fondsanteile FRV Zusatzversicherungen Beitragsverrechnung (C) Tarife 10/15 (TZV), 20/25 (ÜZV), 30/35 (BUZ) außerhalb bav Bonusrente (U) Tarif 30/35 (BUZ) Erwerb zusätzlicher Fondsanteile Tarif 30/35 (BUZ-FRV) Übersicht der Überschussverwendungs-Systeme während der Aufschubphase/Versicherungsdauer Bezeichnung Abk. Tarife verzinsliche Ansammlung A 900/905, 950/955B Bonus B 800/890, 810, 841, 871 Erlebensfallbonus E 900/905, 950/955B Sofortrabatt/Beitragsverrechnung R bzw. C bei ZV 10/15, 20/25, 30/35, 810, 800/890, 940/945, SBU, 130 Todesfallbonus bzw. Bonusrente T 940/945, SBU, 170, 172 Erwerb zusätzlicher Fondsanteile --- FRV (alle Tarife) b) Leistungsphase (bei Renten-, Pflegerenten- und Zusatzversicherungen) Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen erfolgt die Wahl zwischen den Überschussverwendungs-Systemen Steigend und Progress Plus grundsätzlich erst 3 Monate vor Rentenbeginn. Überschussrente Steigend Überschussrente Progress Plus Übersicht der Überschussverwendungs-Systeme während der Rentenbezugsphase Bezeichnung Abk. Tarife Überschussrente Steigend S 600, 610, 620, 650, 800/890, 810, 841, 871, 900/905, SBU, 130, 170, 172, 20/25, 30/35, FRV (alle Tarife) Überschussrente Progress Plus P 600, 610, 620, 650, 800/890, 810, 841, 871, 900/905, FRV (alle Tarife) Tarifbuch

17 Tarife 650, 800/890 Bei Partnerübergang ändern sich die Steigerungssätze nicht. Bei Rentenbezug ändert sich die gesamte Überschussrente entsprechend dem Prozentsatz des Partnerrentenübergangs. Tarife 30/35 (BUZ) Es erhöhen sich die Leistungen aus der Beitragsbefreiung und der Rente um einen jährlich neu festgelegten Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres. Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle einer möglichen Reaktivierung garantiert. Ist lediglich eine Beitragsbefreiung vereinbart, wird der Gegenwert der jährlich steigenden Leistung verzinslich angesammelt bzw. zum Kauf zusätzlicher Fondsanteile verwendet (bei FRV mit BUZ). Tarife Champion/SLEID Bei diesen Tarifen erfolgt keine Überschussbeteiligung im klassischen Sinn, sondern die Beteiligung an der Wertentwicklung der Fonds. Zuzahlungen Die geltenden Regelungen nebst tabellarischen Übersichten finden Sie u. a. in der Partner-Information Nr. 24/2012. Tarifbuch

18 Klassische Tarife Tarifbuch

19 Kurzbeschreibung Produktleistung Eintrittsalter* Versicherungsdauer Mindestversicherungssumme Beitrag Zahlweise (Rente) Todesfallschutz Stückkosten Risikoprüfung Zusatzversicherungen/ NVG Dynamik Überschussverwendungs- Systeme Rentenoptionen Zuzahlungen Entnahmen vorläufiger Versicherungsschutz Tarif 600 Leibrentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung und Rentengarantiezeit (T 600) gegen Einmalbeitrag ohne Kapitalwahlrecht 0 90 Jahre lebenslang Die Mindestrente beträgt 600 Euro p. a. bei unterjähriger Rentenzahlungsweise und 450 Euro bei jährlicher ZW Einmalbeitrag Mio. Euro höhere Beiträge auf Anfrage, Mindestrenten sind zu beachten lebenslang, nachschüssig; jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich Rentengarantiezeit vereinbar keine keine keine keine Progress-Plus: teildynamisch (P) Steigend: dynamisch (S) Zahlungsweise kann nicht umgestellt werden nicht möglich Rentengarantiezeit kann abgefunden werden nein Beratungsansatz Zielgruppen Nutzen Besonderheiten/Tipps Druckstücke Singles Frührentner (1. Schicht erst ab 62 Jahren möglich) Rentner (wenn 1. Schicht ausgeschöpft ist oder nicht sinnvoll, z. B. kein Einkommen) als Rückdeckungsversicherung möglich besser als Bankprodukt, da Versteuerung nur mit Ertragsanteil und Leistung lebenslang Hinterbliebenenschutz über Rentengarantiezeit steuern Rentengarantiezeit kann abgefunden werden 3644 Swiss Life Sofortrente * Bei abweichendem Eintrittsalter ist eine Anfrage bei der Niederlassung Swiss Life Deutschland möglich. Tarifbuch

20 Tarif 600 Versicherungsleistungen Mit dem Versicherungsbeginn setzen lebenslange nachschüssige Rentenzahlungen ein. Die Rentenzahlungen erfolgen, solange die versicherte Person den jeweiligen Fälligkeitstag erlebt. Hinterbliebenenschutz Bei Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit werden die Rentenzahlungen bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an eine bezugsberechtigte Person oder an die Erben fortgesetzt. Bei Tod nach Ablauf der Rentengarantiezeit endet der Vertrag. Abfindung von Renten Abfindung der Rentengarantiezeit Rentengarantiezeit Liegt das Eintrittsalter bei maximal 75 Jahren und beträgt die Einmaleinlage maximal Euro, kann auf die Rentengarantiezeit verzichtet werden ( Rentengarantiezeit). Tarifbuch

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