Anlassbezogene Beratung

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1 Anlassbezogene Beratung Herr Daniel Wieland Am Severinstor Deggendorf Ihr Ansprechpartner Dipl.-Betriebswirt (FH) Herr Marco Zuzak Maklersoftware.com Kneippstraße Winzer Telefon: Telefax: Mobil: dw@maklersoftware.com Web: Inhalt der Beratungsmappe Seite 1 - Deckblatt Seite 2 - Beraterdaten Seite 3 - BU-Analyse Seite 4 - Maklerauftrag Seite 7 - Vertrags- und Beitragsübersicht Seite 12 - Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung Seite 22 - Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung Seite 54 - Dokumentation Seite 61 - Produktinformationsblatt* Seite 65 - Informationen gemäß VVG-InfoV* Seite 70 - Vorschlag* Seite 78 - Antrag* - Unterschrift erforderlich Seite 85 - Angebot / Antrag / PIB / AVB Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :35 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

2 Beraterdaten und rechtliche Hinweise Für Herr Daniel Wieland Erstinformation gemäß 11 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) und Hinweise zur Beratung nachfolgend Berater genannt Daten des Beraters / Vermittler Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Maklersoftware.com Kneippstraße Winzer Telefon: Mobil: Telefax: dw@maklersoftware.com Internet: CONSOCIO ist unabhängig, es bestehen weder vertragliche Verpflichtungen oder Abhängigkeiten o. ä. gegenüber einem Versicherer noch bestehen von Versicherungsgesellschaften jedweder Art an CONSOCIO. Es erfolgt ausschließlich die Vermittlung von Produkten der Pfefferminzia und der Capitol Versicherung. Registrierungsnummer des Beraters / Vermittlers:D-B4P0-OISRP-51 Der Berater / Vermittler ist gemäß 11a Abs. 1 GewO bei folgender Vermittlerregisterstelle erfasst: Handelsregister Passau - Handelsregisternummer HRB 5289 CONSOCIO ist zugelassener und registrierter Versicherungsmakler, wir erfüllen die Auflagen für das Versicherungsregister, überprüfbar unter oder bei der Industrie und Handelskammer Passau, Nibelungenstrasse 15, D Passau. Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden unter: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. Breite Straße 29, Berlin, Tel.: **14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen weitere Informationen unter: Schlichtungsstellen Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten sind die Ombudsmänner. Sollten Sie wider Erwarten mit unserer / meiner Dienstleistung einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich an die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner wenden. Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach , Berlin ombudsmann@pkv.de Tel. +49(0) (6 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen) Fax. +49(0) weitere Informationen unter: Ombudsmann für die Lebens- und Sachversicherungen Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin beschwerde@versicherungsombudsmann.de weitere Informationen unter: Hinweise zur Beratung Die Beratung basiert auf den gemachten Angaben zu Ihrer persönlichen Situation und den erbrachten Unterlagen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben sind Voraussetzung für die daraus erfolgende Beratung. Grundlage für die in der Beratung getroffenen Annahmen und Empfehlungen sind die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen. Soweit Veränderungen von Gesetzesgrundlagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beratungsdokumentation als sicher bekannt waren oder bereits verabschiedet wurden, wurden diese berücksichtigt. Für zukünftige Veränderungen in der Rechtsprechung, Steuergesetzgebung oder deren Anwendung in der Verwaltung und den damit verbundenen möglichen Abweichungen zu den getroffenen Aussagen kann vom Berater keine Haftung übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Berater keine Steuer- und Rechtsberatung durchgeführt wird und diesbezügliche Fragestellungen an Ihren Steuerberater / Rechtsanwalt zu richten sind. Bei den ermittelten Ergebnissen und Aussagen zu Vorsorgeprognosen gilt zu beachten, dass etwaige gesetzliche Versorgungsansprüche es durch Näherungswerte errechnet sein können und dass diese eine professionelle Auswertung durch den Steuerberater, Rentenversicherungsträger etc. nicht ersetzt. sich der zu erwartende Vorsorgebedarf bedingt durch persönliche Veränderung und demographische Veränderung verändern, voraussichtlich vergrößern kann. je umfangreicher die persönliche Situation des Kunden bekannt ist, desto genauer die Aussagen in der Beratung und Angeboten getroffen werden können. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :35 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

3 Beraterdaten und rechtliche Hinweise Für Herr Daniel Wieland Eine regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Aktualität der Beratung zugrunde gelegten Daten wird empfohlen um die Aussagen und Vorsorgeprognosen und die bestehende Absicherung auf die aktuellen Lebensumstände des Kunden und der aktuellen steuerlichen, rechtlichen und finanzielllen Entwicklung anzupassen. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :35 Seite 2 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

4 Berufsunfähigkeit - Analyse Für Herr Daniel Wieland Versorgungssituation Einkommenssituation Bruttoeinkommen 6.198,13 Nettoeinkommen und Versorgungsziel 3.289,76 Erwerbsminderungsrenten und Private Vorsorge Volle Erwerbsminderungsrente 1) 1.392,56 Halbe Erwerbsminderungsrente 1) 696,28 Private Vorsorge 1.000,00 Versorgungslücke bei voller Ewerbsminderungsrente mtl. 897,20 bei halber Ewerbsminderungsrente mtl ,48 1) Berufstätige, die über keine private Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, stehen in der Regel im Notfall ohne eine finanzielle Absicherung da. Alle Personen die nach dem Jahr 1961 geboren worden sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit in der Regel keine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, außer es liegt eine komplette Erwerbsunfähigkeit vor , ,00 Ihre persönliche Versorgungslücke 2.500, , , ,00 500,00 0,00 Versorgungslücke Private Vorsorge Gesetzl. Anspruch Versorgungsziel Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :14 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

5 Maklerauftrag mit Vollmacht Für Herrn Ludwig Reitinger Kunde / Mandant Anrede Herr Titel Geburtsdatum Telefon Tätigkeit Vorname Wieland Straße (Wohnsitz) Am Severinstor Ihr Berater / Vermittler Firma Maklersoftware.com Anrede Herr Titel Telefon Vorname Marco Straße (Wohnsitz) Kneippstraße (nachfolgend Kunde genannt) Staatsangehörigkeit Deutschland (Germany) Mobiltelefon Nr. 3 (nachfolgend Berater genannt) Mobiltelefon Tätig als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung Nr. 7 Name Daniel PLZ Familienstand ledig db@wieland.de Ort (Wohnsitz) Deggendorf Beruf Bankkaufmann/-frau Name PLZ Ort (Wohnsitz) Winzer dw@maklersoftware.com IHK-Registereintrag nach EU-Vermittlerrichtlinie D-B4P0-OISRP-51 Gegenstand des Vertrages Dieser Versicherungsmaklervertrag bezieht sich auf die nachstehend angekreuzten Versicherungsverträge; die separat aufgelisteten Versicherungsverträge. Privatversicherung Privatversicherungen (Fortsetzung) Betriebsversicherungen Lebens- +/ priv. Rentenversicherung Wohngebäudeversicherung Gebäudeversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Hausratversicherung Inhaltsversicherung Krankenvoll-( Zusatz-)Versicherung Glasversicherung Glasversicherung Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung Elektronikversicherung Privathaftpflichtversicherung Reisegepäckversicherung Transportversicherung Diensthaftpflichtversicherung Reisekrankenversicherung Maschinenversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Elektronikversicherung Betriebs-/Berufshaftpflichtvers. Haus-/Grundstückshaftpflichtvers. Sterbegeldversicherung Rechtsschutzversicherung Kraftfahrzeugversicherung Freizeitvers. (z.b. Wassersport) Kraftfahrtversicherung(en) Betriebliche Altersversorgung Sonstige Versicherungen db@wieland.de Es bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, wenn eine weitergehende Beratung als in vor genanne(n) Sparte(n) gewünscht wird. Umfang Die Tätigkeit des Maklers hinsichtlich Information, Beratung, Auswahl und Vermittlung von Versicherungsverträgen beschränkt sich auf Deckungsangebote von Risikoträgern, die Sitz oder Niederlassung in Deutschland haben, also deren Anträge, Vertragsbedingungen und Policen in deutscher Sprache erstellt werden und für deren Abwicklung deutsches Recht gilt. Pflichten des Maklers Der Makler übernimmt im Rahmen oben genannter Sparte folgende Pflichten: a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Kunden nach dessen Angaben b) Untersuchung des Versicherungsmarktes und der Auswahl der Deckungsangebote Vermittlung der nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungsverträge an die Gesellschaften Vollmacht Der Makler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Insbesondere ist der Versicherungsmakler berechtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen des Kunden entgegenzunehmen, und verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer bzw. Bausparkasse oder Fondsgesellschaft weiterzuleiten. Insbesondere wird der Makler hiermit bevollmächtigt, mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden, Kündigungen zu bestehenden Versicherungs-, Bauspar- und/oder Investmentfondsverträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Des Weiteren ist der Makler berechtigt, mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden, Versicherungen und Bausparverträge für diesen abzuschließen. Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Gesellschaften dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen. Eine Untervollmacht wird erteilt für:

6 Maklerauftrag mit Vollmacht Für Herrn Ludwig Reitinger Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, den Makler von allen persönlichen und finanziellen Veränderungen sowie anderen Risikoveränderungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, unverzüglich zu unterrichten; beispielsweise familiäre oder berufliche Änderungen, Wohnortwechsel sowie Einkommensveränderungen. Haftung des Maklers Der Makler haftet dem Kunden für Schäden, welche er ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt. Im Bereich der Hauptleistungspflichten haftet der Makler für jede schuldhafte Verletzung dieser Pflichten. Die Haftungshöchstsumme für leichte Fahrlässigkeit, insofern nicht der Bereich von Hauptleistungspflichten betroffen ist, beschränkt sich auf die vom Versicherungsmakler abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro(Concept Finance). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Kommt der Kunde seinen ihm nach dem Spartenmaklervertrag obliegenden Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet der Makler für daraus entstehende Schäden - gleich welcher Art - nicht. Der Kunde stimmt hiermit einer Bestandsfreigabe seiner Verträge gegenüber Versicherungsgesellschaften bzw. einer Bestandsübertragung seiner Versicherungsverträge auf den Makler zu. Die Ansprüche gegen den Versicherungsmakler verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der Kunde von einem Pflichtverstoß des Maklers Kenntnis erhalten hat, spätestens jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Spartenmaklervertrages. Courtage Die Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Courtage ist auch dann verdient, wenn nach Vertragsaufhebung ein Ersatzvertrag geschlossen wird. Gleiches gilt bei bestehenden Verträgen für Verlängerungsverträge. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind alle Versicherungen und Unternehmen, welche dem Makler keine Courtage für die Versicherungsvermittlung und/oder Betreuung zahlen. Einwilligungsklausel nach dem BDSG Der Kunde willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherungen und Bausparkassen im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche anderer Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Verträgen. Der Kunde willigt ferner ein, dass die Versicherer und Bausparkassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergeleitet werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Kunde die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach 33 BDSG sind über den Makler an den Kunden zu richten. Ja, ich bin widerruflich damit einverstanden, dass der Makler des Weiteren meine Kontaktdaten (Post-, -Adresse sowie Fax- und Telefonnummer) zur Beratung und Werbung ausschließlich für eigene Zwecke nutzt und mir auf diesem Wege aktuelle Produktinformationen oder Werbung anderer Art die Versicherungssparte betreffend zukommen lässt. Dauer Der vorliegende Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat mittels Einschreibebrief zu erfolgen. Salvatorische Klausel Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller bisherigen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel bestmöglich erreicht wird; das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung dieses Formerfordernisses.Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Maklers. Haftungshinweis Dem Kunden ist bekannt, dass er lediglich Beratung in oben genannter Sparte erhält. Sollte er weitergehende Beratung wünschen, so wird er sich an den Makler wenden. Der Kunde stellt den Makler ausdrücklich von jedweder Haftung frei, insofern sie nicht vorgenannte Sparte betrifft. Der Kunde ist auf die Nachteile der eingeschränkten Beratung hingewiesen worden. Datenschutzerklärung Der Kunde willigt ein, dass der Berater zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Beratungsauftrag Daten des Kunden an Versicherer, Kooperationspartner und Vermittlerunternehmen im jeweils erforderlichen Umfang weiterleitet. Hierzu gehören insbesondere die gesamte Antragsbearbeitung, die Besorgung (Deckung) des Versicherungsschutzes, die "Durchführung des Versicherungsvertrages" (z.b. Risikoermittlung, Beiträge, Veränderungen des Risikos und des Vertrages) und die Bearbeitung von Versicherungsfällen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer und Vermögensschadenhaftpflichtversicherer des Beraters. Gesundheitsdaten und Arztberichte dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Der Kunde willigt ein, dass die jeweiligen Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Berater weitergeben, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Beratungsauftrag erforderlich ist. Überdies willigt der Kunde ein, dass seine Personalien und Kontoverbindungen vom Berater zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden können. Der Berater darf die so gewonnenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren und um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten.

7 Maklerauftrag mit Vollmacht Für Herrn Ludwig Reitinger Der Kunde willigt ein, dass die dem Berater überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personenkreise (z.b. Rechtsanwälte, Steuerberater) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. Ferner willigt der Kunde ein, dass die Inhalte dieser Dokumentation inklusive Anlagen auch in elektronischer Form abgespeichert werden. Dies gilt auch für die Datenspeicherung auf externen Servern zur Datensicherung. Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Der Kunde ist berechtigt jederzeit die Löschung seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Unterschrift Mit Unterschrift bestätigt der Kunde den Erhalt und die Richtigkeit dieser Beratungsdokumentation und Anlagen. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Kunde Ort, Datum, Unterschrift Berater

8 Vertrags- und Beitragsübersicht Für Herr Daniel Wieland Die Vertrags- und Beitragsübersicht wurde nach dem aktuellen Informationsstand des Beraters erstellt und bildet eine Grundlage zur Beratung. Bitte teilen Sie uns etwaige Berichtigungen dieser Werte umgehend mit. Vertragsübersicht Vertragsübersicht Kunde Sparte Gesellschaft / Tarif / VsNr./ Fremdvertrag Beginn Ablauf Zahlweise Beitrag Beitrag jährl. Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenversicherung (klassisch) Risiko-Lebensversicherung AachenMünchener Lebensversicherung AG - xyz monatlich 250, , F Allgemeine Sterbekasse Essen Versicherungsverein jährlich 50,00 50,00 auf Gegenseitigkeit - XL Spar d - F Allianz Lebensversicherungs -Aktiengesellschaft monatlich 24,00 288,00 XL Tarif ddd - F Unfallversicherung Pflegetagegeldversicherung Pflegetagegeldversicherung ADAC Autoversicherung AG Syncro24-GVO - SY24-BlueLine-Tip-Familie-Junge- Leute jährlich 44,27 44,27 ConceptIF-Pro - CIF-PRO-Classic jährlich 53,91 53,91 PKW-Versicherung AachenMünchener Versicherung AG Gebäudeversicherung Rentenversicherung (Fonds) Kranken-Zusatzversicherung Dental Kranken-Zusatzversicherung Dental ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS - AKTIENGESELLSCHAFT - xxl Allianz Lebensversicherungs -Aktiengesellschaft - XL Invest ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS - AKTIENGESELLSCHAFT ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS - AKTIENGESELLSCHAFT monatlich 75,00 900, Gesamt jährlich 4.336,18 Vertragsübersicht Partner Sparte Gesellschaft / Tarif / VsNr./ Fremdvertrag Beginn Ablauf Zahlweise Beitrag Beitrag jährl. Gesamt jährlich 0,00 Vertragsdetails Kunde Berufsunfähigkeitsversicherung - AachenMünchener Lebensversicherung AG - xyz F Vertragsbeginn Ablauf AachenMünchener Gesellschaft Lebensversicherung AG Tarif xyz Vertragsnummer Beitragszahlungsweise monatlich Fremdvertrag Ja Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 250,00 BU-Rente mtl. (garantiert) 1.000,00 Notiz: Rentenversicherung (klassisch) - Allgemeine Sterbekasse Essen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - XL Spar d - F Vertragsbeginn Ablauf Gesellschaft Allgemeine Sterbekasse Essen Versicherungsverein auf Tarif XL Spar Gegenseitigkeit Vertragsnummer d Beitragszahlungsweise jährlich Fremdvertrag Ja Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 50,00 Notiz: Risiko-Lebensversicherung - Allianz Lebensversicherungs -Aktiengesellschaft - XL Tarif ddd - F Vertragsbeginn Ablauf Allianz Lebensversicherungs - Gesellschaft Aktiengesellschaft Tarif XL Tarif Vertragsnummer ddd Beitragszahlungsweise monatlich Fremdvertrag Ja Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 24,00 Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Freitag, 14. Februar :10 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

9 Vertrags- und Beitragsübersicht Für Herr Daniel Wieland Notiz: Unfallversicherung Vertragsnummer Notiz: Pflegetagegeldversicherung Vertragsnummer Notiz: Pflegetagegeldversicherung - ADAC Autoversicherung AG Gesellschaft ADAC Autoversicherung AG Vertragsnummer Notiz: Syncro24-GVO - SY24-BlueLine-Tip-Familie-Junge-Leute Laufzeit für Laufzeitrabatt 1 Anzahl Kinder im Haushalt 1 Anzahl Hunde 0 Schäden in den letzten 5 Jahren 0 Ablauf Geburtsdatum Vertragsbeginn Ausfalldeckung teilweise erfüllt Deliktunfähigkeitsdeckung teilweise erfüllt Eigentumswohnung in Deutschland, vermietet nicht erfüllt Einliegerwohnung vermietet im Ferienhaus / -wohnung im Inland, erfüllt selbstbewohnten Haus selbstgenutzt erfüllt Wohnung / Ferienwohnung / Fachpraktischer Unterricht erfüllt Ferienhaus (Laborarbeiten) teilweise erfüllt Hüten eines fremden Hundes / Pferdes erfüllt Allmählichkeitsschäden erfüllt Schäden durch häusliche Abwässer Schäden durch elektronischen Datenaustausch / Internetnutzung Gemietete oder geliehene Sachen Schlüsselverlust für Zentrale Schließanlage (keine Eigenschäden) Weltweite Deckung gewünscht (Standard ist Europa oder EU) Tätigkeit als Tagesmutter Eigene Surfbretter Fotovoltaik Anlage Ehegatte oder Lebenspartner (wenn im Haushalt lebend) Kinder volljährig, unverheiratet, während ihrer Ausbildung, Zivil oder Grundwehrdienst Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Einfamilienhaus Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstbewohnte Mehrfamilienhaus Arbeitsmaschinen und Krankenfahrstühle ohne Zulassungspflicht Motorboote geliehen Geliehene Surfbretter Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken erfüllt Gewässerschaden-Risiko, z.b. Farben teilweise erfüllt erfüllt Gefälligkeitsschäden teilweise erfüllt teilweise erfüllt teilweise erfüllt teilweise erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt Schlüsselverlust, fremder, privater Schlüssel Schlüsselverlust von fremden Dienstschlüsseln Alleinstehendes Elternteil im Haushalt lebend Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern von mitversicherten Personen Modellflugzeuge, Ballone oder Drachen Einschluss einer Öltankhaftpflichtversicherung Kinder minderjährig, unverheiratet Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit (Schäden an Dritten) teilweise erfüllt nicht erfüllt nicht erfüllt erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt Gewässerschadenhaftpflicht erfüllt nicht erfüllt Waffen, privater Besitz ohne Jagd erfüllt erfüllt teilweise erfüllt erfüllt erfüllt Fahrräder, Schäden an Dritten durch Gebrauch Ruderboote, geliehene Segelboote Haustiere z.b. Katzen,Vögel (keine Hunde, Pferde, Rinder) Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück mitversichert erfüllt teilweise erfüllt erfüllt teilweise erfüllt Dokumente System.Collections.Generic.List`1[M SC.MetaOffer.Generate.Document] Antrag MSC.MetaOffer.Generate.Link Tätigkeit als Tagesmutter, entgeltlich nicht erfüllt Betriebspraktika teilweise erfüllt Ehrenamtliche Tätigkeit teilweise erfüllt Rechtsschutz zur Ausfalldeckung nicht erfüllt Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Freitag, 14. Februar :10 Seite 2 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

10 Vertrags- und Beitragsübersicht Für Herr Daniel Wieland Leistungsverbesserungen werden auf bestehende Verträge angewendet Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Zweifamilienhaus nicht erfüllt Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit o.ä. nicht erfüllt erfüllt Vermietung eines Ferienhauses erfüllt Vermietung von Ferienzimmer teilweise erfüllt Unbebautes Grundstück teilweise erfüllt Öltank oberirdisch erfüllt Öltank unterirdisch erfüllt Öltank Eigenschäden an unbeweglichen Sachen erfüllt Schäden an fremden KFZ nicht erfüllt Besonderheiten, Hinweise Invalid Erweiterte Vorsorge erfüllt Rabattgruppen Keine Angaben Bankname Sparkasse Passau Beruf Bürokaufmann Bankleitzahl (BLZ) Hausnummer 3 Kontonummer (KTO) Name Wieland Ort Passau PLZ Straße Am Severinstor Telefon Privat Vorname Daniel Beitragsstabilität 0 Einzugsermächtigung erforderlich ja Gesamturteil 0 Gesellschaft Syncro24-GVO Interne Leistungsinformation 0 Notiz Tarif mit hochwertigem Versicherungsschutz / überdurchschnittliche Tarifleistungen Policierungszeit 1-3 Tage Tarif SY24-BlueLine-Tip-Familie-Junge- Leute Tarifbeschreibung Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Privathaftpflichtversicherung. Wenn Sie, Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder einer Dritten Person einen Schaden zufügt, egal ob an der Person selbst oder an dessen Eigentum, haften Sie dafür laut Gesetz in unbegrenzter Höhe. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung so unentbehrlich. Ausserdem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Interne Tarifinformation 0 Tip 0 Zusatzbemerkung 0 Tip, zusätzlich neuer Tarif Anrede Herr Familienstand ledig Land Deutschland (Germany) Wohnungssituation Miete im Einfamilienhaus Beitragszahlungsweise jährlich Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung Nein Leistungsgarantie gegenüber Leistungsgarantie gegenüber Nein Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie Musterbedingungen des GDV Nein Selbstbeteiligung Nein Personen- und Sachschäden ,00 Vermögensschäden ,00 Mietsachschäden ,00 Selbstbeteiligung, maximal 0 Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 44,27 Kombirabatt 0 Bauherrenhaftpflicht am Haus oder Grundstück 0 Notiz: ConceptIF-Pro - CIF-PRO-Classic - 1. versicherte Person Anzahl der versicherten Personen 1 Laufzeit für Laufzeitrabatt 1 Ablauf Geburtsdatum Vertragsbeginn Bergungskosten teilweise erfüllt Vergiftung durch Gase oder Dämpfe erfüllt Trunkenheit / Alkoholklausel teilweise erfüllt Strahlenschäden erfüllt Tauchtypische Gesundheitsschäden erfüllt Rettung von Menschen und Sachen erfüllt Umschulungsmaßnahmen erfüllt Behinderungsbedingte Kosten teilweise erfüllt Sofortleistung bei schweren Unfällen teilweise erfüllt Zahnersatz teilweise erfüllt Nahrungsmittelvergiftungen erfüllt Verbesserte Gliedertaxe teilweise erfüllt Keine Anrechnung von Mitwirkung von Krankheiten / teilweise erfüllt Gebrechen Erweiterte Meldefristen bei Invalidität teilweise erfüllt Kraftanstrengung erfüllt System.Collections.Generic.List`1[M Rooming-In nicht erfüllt Dokumente SC.MetaOffer.Generate.Document] Beitragsfreier Einschluß von teilweise erfüllt Erfrieren teilweise erfüllt Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Freitag, 14. Februar :10 Seite 3 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

11 Vertrags- und Beitragsübersicht Für Herr Daniel Wieland Neugeborenen Ertrinken / Ersticken teilweise erfüllt Genesungsgeld teilweise erfüllt Innere Unruhen teilweise erfüllt Kapitalzahlung bei Unfall erfüllt Krankenhaustagegeld teilweise erfüllt Vergiftungen bei Kindern teilweise erfüllt Besonderheiten, Hinweise Invalid Kosmetische Operationen teilweise erfüllt Kurkostenbeihilfe teilweise erfüllt Reiserückholkosten teilweise erfüllt Beitragsfreistellung der Kinderunfall bei Tod des VN teilweise erfüllt Antrag MSC.MetaOffer.Generate.Link Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit o.ä. nicht erfüllt Eigenbewegung nicht erfüllt Herzinfarkt / Schlaganfall erfüllt Infektionskrankheiten erfüllt Impfschaeden erfüllt Insektenbisse und -stiche erfüllt Leistungsverbesserungen werden auf bestehende Verträge erfüllt Terroranschläge teilweise erfüllt angewendet Knochenbruch nicht erfüllt Krankenhaustagegeld im Ausland teilweise erfüllt Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen teilweise erfüllt Sportveranstaltungen mit Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten nicht erfüllt Unfallrente ab welchem Invaliditätsgrad Invalid Haushaltshilfe nicht erfüllt Pflegegeld nicht erfüllt Unfallrente wird wie lange gezahlt Invalid Krebserkrankung nicht erfüllt Schwere Krankheiten (Schlaganfall, Herzinfarkt) nicht erfüllt Assistance Leistungen nicht erfüllt Tätigkeit (Berufsstatus) nicht im öffentlichen Dienst tätig Beruf Kaufmännischer Angestellter Rabattgruppen Keine Angaben Name Wieland Vorname Daniel Beitragsstabilität neuer Tarif Einzugsermächtigung erforderlich ja Gesamturteil 0 Gesellschaft ConceptIF-Pro alle Finger einer Hand VP1: 60% = anderer Finger VP1: 10% = andere Zehe VP1: 3% = Arm im Schultergelenk VP1: 70% = Arm oberhalb Ellenbogen VP1: 70% = Arm unterhalb Ellenbogen VP1: 70% = beide Nieren VP1: % = 0 Bein bis Mitte Oberschenkel VP1: 70% = Bein bis Mitte Unterschenkel VP1: 50% = Bein über Mitte Oberschenkel VP1: 70% = Bein unterhalb Knie VP1: 55% = Daumen VP1: 25% = Fuss im Fussgelenk VP1: 50% = Gehör auf beiden Ohren VP1: 100% = Gehör auf einem Ohr VP1: 35% = Geruchssinn VP1: 15% = Geschmackssinn VP1: 15% = grosse Zehe VP1: 8% = Hand VP1: 70% = Milz VP1: % = 0 Niere VP1: % = 0 Sehkraft auf beiden Augen VP1: 100% = Sehkraft auf einem_auge VP1: 60% = Stimme VP1: 45% = Zeigefinger VP1: 16% = Interne Leistungsinformation 0 Policierungszeit ca 1 Woche Tarif CIF-PRO-Classic Unfälle können überall passieren. Ob auf Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit, zu Hause, im Urlaub oder in der Freizeit. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall rundum die Uhr versichert, im Gegesatz zur gesetzliche Unfallversicherung die nur den Weg zur und von der Arbeit und während der Arbeit versichert. Allerdings passieren die meisten Unfälle zu Tarifbeschreibung Hause und in der Freizeit, also Interne Tarifinformation 0 immer dann wenn Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind. Da die durch einen Unfall entstandenen Kosten fast immer, weit über dem eigenen finanziellen Vermögen liegen, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung, welche diese Kosten für Sie Übernimmt, abzuschließen. Tip 0 Zusatzbemerkung 0 Tip, zusätzlich neuer Tarif Geschlecht männlich Beitragszahlungsweise jährlich Leistung als einmalige Kapitalzahlung auch nach dem Nein 65. Lebensjahr Vergiftungen bei Kindern bis zu 14 Jahre Nein Versicherungssumme ,00 Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Freitag, 14. Februar :10 Seite 4 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

12 Vertrags- und Beitragsübersicht Für Herr Daniel Wieland Progression in % 350,00 Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 53,91 Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld 15,00 Unfallrente in Euro 0 Todesfallsumme bei Unfalltod 5.000,00 Übergangsleistung in Euro 0 Kombirabatt 0 Notiz: ConceptIF-Pro - CIF-PRO-Classic - Versicherungsnehmer Geburtsdatum Beruf Kaufmännischer Angestellter Bankname Sparkasse Passau Bankleitzahl (BLZ) db@wieland.de Hausnummer 3 Kontonummer (KTO) Name Wieland Ort Passau PLZ Straße Am Severinstor Telefon Privat Vorname Daniel Anrede Herr Familienstand ledig Land Deutschland (Germany) Notiz: PKW-Versicherung - AachenMünchener Versicherung AG Gesellschaft AachenMünchener Versicherung AG Vertragsnummer 2345 Relationen <data pk="100598" relation="" /> Notiz: Gebäudeversicherung - ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS -AKTIENGESELLSCHAFT - xxl ADAC-SCHUTZBRIEF Gesellschaft VERSICHERUNGS - Tarif xxl AKTIENGESELLSCHAFT Vertragsnummer 123 Relationen <data pk="100595" relation="" /> Notiz: Rentenversicherung (Fonds) - Allianz Lebensversicherungs -Aktiengesellschaft - XL Invest Vertragsbeginn Ablauf Gesellschaft Allianz Lebensversicherungs - Aktiengesellschaft Tarif XL Invest Vertragsnummer Beitragszahlungsweise monatlich Fremdvertrag Nein Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 75,00 Garantierte Ablaufleistung ,00 Mögliche Ablaufleistung ,00 Notiz: Kranken-Zusatzversicherung Dental - ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS -AKTIENGESELLSCHAFT ADAC-SCHUTZBRIEF Gesellschaft VERSICHERUNGS - Vertragsnummer AKTIENGESELLSCHAFT Notiz: Kranken-Zusatzversicherung Dental - ADAC-SCHUTZBRIEF VERSICHERUNGS -AKTIENGESELLSCHAFT ADAC-SCHUTZBRIEF Gesellschaft VERSICHERUNGS - AKTIENGESELLSCHAFT Vertragsnummer Notiz: Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Freitag, 14. Februar :10 Seite 5 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

13 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Der Berater empfiehlt anhand des Kundenwunsch und Berechnungsgrundlagen die nachfolgend eingeschränkte Versicherer- und Produktauswahl. Die Sortierung der Vergleichsberechnung erfolgt nach Rating. 1. versicherte Person Gesellschaft Logo Tarif Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) Maximalbeitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) BU-Rente mtl. (garantiert) Ablauf Rating Morgen & Morgen Reservequote Verwaltungsquote SecurAL Honorar 36,60 48, , ***** 16,00% 2,02% SecurAL 41,10 54, , ***** 16,00% 2,02% ABV XXL 53,50 82, , EGO Classic 38,58 51, , *** 11,60% 3,00% BSBU2700C 49,57 68, , *** 3,44% 3,50% SBU2700C 49,83 71, , *** 3,44% 3,50% SBU2700CBSH 52,61 74, , Profi Care 31,85 45, , *** 10,33% 2,30% Golden BU 52,00 96, , *** 11,65% 2,54% Golden BU extralang lebenslange Leistungsdauer 69,50 128, , B1 Premium-FDL 75,99 126, , **** 8,52% 2,44% EB1Premium 77,67 129, , ***** 7,33% 0,79% B1Premium 84,90 141, , **** 8,52% 2,44% BU PROTECT Prestige Honorar 54,13 72, , ,03% 2,70% BU PROTECT Prestige 59,51 79, , ,03% 2,70% Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

14 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland SBU-professional - Verzicht auf 163 VVG 57,89 96, , ,80% 2,84% SBU-professional + Zusatzzahlung bei BU und schwerer Erkrankung - Verzicht auf 163 VVG 69,58 111, , BUV-PLUS 54,12 90, , **** 12,43% 2,28% BUV-PLUS life 71,20 118, , **** 12,43% 2,28% SBU klassik 46,08 81, , ** 8,20% 3,00% SBU-professional 54,24 77, , ,80% 2,84% SBU klassik lebenslange Leistungsdauer 55,23 97, , BU13TM1 48,50 65, , ** 4,27% 2,24% BU PROTECT Komfort Honorar 43,82 65, , ,03% 2,70% BU PROTECT Komfort 47,64 71, , ,03% 2,70% BU-Komfort 70,67 117, , **** 5,65% 3,60% BU Complete 126,70 211, , ABV XL 46,90 72, , SoloBU - konstante Beiträge 51,60 73, , *** 9,08% 3,75% ABV S-M.A.R.T 37,90 58, , BerufsunfähigkeitsPoli ce Plus 45,53 54, , ***** 19,70% 1,20% BU13BM1 43,90 59, , ** 4,27% 2,24% Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 2 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

15 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Risikoversicherung Plus mit BU-Schutz 46,58 88, , **** 2,04% 1,22% BerufsunfähigkeitsVor sorge 61,89 91, , Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 3 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

16 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Berechnungsgrundlagen Die Berechnung erfolgt mit den nachfolgenden Kundenangaben Versicherungsnehmer Personendaten Anrede Herr Vorname Daniel Name Wieland PLZ Ort Deggendorf Straße Am Severinstor Hausnummer 3 Bundesland Bayern Land Deutschland (Germany) Staatsangehörigkeit Deutschland (Germany) Familienstand ledig Telefon Privat db@wieland.de Geburtsdatum Geburtsort München Geschlecht männlich Ausweisdaten Ausweisart Reisepass 1. versicherte Person Personendaten Anrede Herr Vorname Daniel Name Wieland PLZ Ort Deggendorf Straße Am Severinstor Hausnummer 3 Bundesland Bayern Land Deutschland (Germany) Staatsangehörigkeit Deutschland (Germany) Familienstand ledig Telefon Privat Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 4 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

17 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland db@wieland.de Geburtsdatum Geburtsort München Geschlecht männlich Bankverbindung Bankname Sparkasse Passau Bankleitzahl (BLZ) Kontonummer (KTO) IBAN DE SWIFT - BIC berufliche Daten Beruf Barmenia Lebensversicherung a. G. - Bürokaufmann/Bürokauffrau, Continentale Lebensversicherung AG - Kaufmann (angestellt), Allianz Lebensversicherungs-AG - Kaufmännischer Angestellter, Europa Lebensversicherung AG - Kaufmann (angestellt), ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. - Bürokaufmann (mit entsprechender Ausbildung über 75% Bürotätigkeit), HDI Lebensversicherung AG - Kaufmännische(r) Angestellte/r (mit abgeschlossener akademischer oder kaufmännischer Ausbildung), Bayerische Beamten Versicherung a.g. - Kaufmännische(r) Angestellte/r (Innendienst), Hannoversche Lebensversicherung AG - Bürokaufmann, Lebensversicherung von 1871 a. G. München - Bürokaufmann/frau, Gothaer Lebensversicherung AG - Bürokaufmann/Bürokauffrau, Dialog Lebensversicherungs-AG - Einzelhandelskaufmann/-frau, InterRisk Lebensversicherungs-AG - Kaufmännischer Angestellter, Stuttgarter Lebensversicherung a. G. - Kaufmännische(r) Angestellte(r), Generali Lebensversicherung AG - Kaufmännischer Angestellter ID, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG - Kaufmann, WWK Lebensversicherung a. G. - Kaufmann, Nürnberger Lebensversicherung AG - Kaufmann/Kauffrau (Angestellte/r), HanseMerkur Lebensversicherung AG - Bürokaufmann/Bürokauffrau Tätigkeit (Berufsstatus) Continentale Lebensversicherung AG - Angestellter, Allianz Lebensversicherungs-AG - Angestellter, Europa Lebensversicherung AG - Angestellter, ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. - Angestellter, HDI Lebensversicherung AG - Angestellter, Bayerische Beamten Versicherung a.g. - Angestellte/r, Hannoversche Lebensversicherung AG - Arbeitnehmer/-in(Angestellte/r und Arbeiter/-in), Lebensversicherung von 1871 a. G. München - Keine Angabe, Gothaer Lebensversicherung AG - kein Azubi, Dialog Lebensversicherungs-AG - nicht Selbständig, InterRisk Lebensversicherungs-AG - Angestellter, Stuttgarter Lebensversicherung a. G. - angestellt, Generali Lebensversicherung AG - Angestellt, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG - Arbeiter, WWK Lebensversicherung a. G. - Sonstiges, Nürnberger Lebensversicherung AG - Angestellter, HanseMerkur Lebensversicherung AG - Arbeitnehmer/-in(Angestellte/r und Arbeiter/-in) Tätigkeitsstatus vollzeitbeschäftigt Akademiker Nein Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 5 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

18 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Berufliche Bildung Continentale Lebensversicherung AG - keine Angabe, Allianz Lebensversicherungs-AG - abgeschlossene Berufsausbildung, Europa Lebensversicherung AG - keine Angabe, Bayerische Beamten Versicherung a.g. - keine Angabe, Lebensversicherung von 1871 a. G. München - Keine Angabe, Gothaer Lebensversicherung AG - keine, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG - Keine Angabe, WWK Lebensversicherung a. G. - sonstiges, Nürnberger Lebensversicherung AG - abgeschlossene Berufsausbildung Personalverantwortung für # Mitarbeiter 2 Anteil der Bürotätigkeit 100,00% Anteil der körperlichen Tätigkeit 0% weitere Personendaten Nichtraucherstatus Nichtraucher Anzahl Kinder im Haushalt 0 Hobbies und Risikofaktoren Allianz Lebensversicherungs-AG - kein risikorelevantes Hobby, ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. - kein risikorelevantes Hobby Ausweisdaten Ausweisart Reisepass Vertragsdauer Vertragsbeginn Versicherungsendalter 65 Abweichendes Beitragszahlungsendalter Nein Abweichendes Leistungsendalter Nein Karenzzeit in Monaten 0 Beitrag Beitragszahlungsweise monatlich Beitragsdynamik in % 0% Garantierte Rentensteigerung in % 0% Vorgabe Vorgabeart der BU Garantierte monatliche Rente BU-Rente mtl. (garantiert) 1.000,00 Überschüsse Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 6 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

19 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Überschusssystem SoloBU - konstante Beiträge - Sofortrabatt, BU Vorsorge Premium Honorar - Sofortrabatt, BU Vorsorge Premium - Sofortrabatt, BerufsunfähigkeitsPolice Plus - Sofortrabatt, E-B1 Premium - Sofortrabatt, SecurAL Honorar - Sofortrabatt, SecurAL - Sofortrabatt, EGO Classic - Sofortrabatt, BU PROTECT Komfort - Sofortrabatt, Risikoversicherung Plus mit BU-Schutz - Sofortrabatt, BU PROTECT Prestige - Sofortrabatt, Golden BU - Sofortrabatt, BU13T ohne Familienbonus - Sofortrabatt, SBU-professional - Sofortrabatt, SBU-professional + Zusatzzahlung bei BU und schwerer Erkrankung - Verzicht auf 163 VVG - Sofortrabatt, ABV XXL - Sofortrabatt, BUV-PLUS - Sofortrabatt, BU13B ohne Familienbonus - Sofortrabatt, BUV-PLUS life - Sofortrabatt, BU PROTECT Prestige Honorar - Sofortrabatt, SBUprofessional - Verzicht auf 163 VVG - Sofortrabatt, BU PROTECT Komfort Honorar - Sofortrabatt, SBU klassik - Sofortrabatt, BerufsunfähigkeitsVorsorge - Sofortrabatt, BU Complete - Sofortrabatt, BU- Komfort - Sofortrabatt, SBU klassik lebenslange Leistungsdauer - Sofortrabatt, SBU2700C - Sofortrabatt, BSBU2700C - Sofortrabatt, ABV XL - Sofortrabatt, SBU2700CSH - Sofortrabatt, Profi Care - Sofortrabatt Fonds SoloBU - konstante Beiträge - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %, SecurAL Honorar - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; Fonds-Auswahl AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %, SecurAL - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %, BUV-PLUS - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %, BUV-PLUS life - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %, BU Complete - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; Carmignac Patrimoine: 100 %, BU-Komfort - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; Carmignac Patrimoine: 100 %; Carmignac Patrimoine: 100 %, Profi Care - BARING_EASTERN_EUROPE_FUND_A_EUR: 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; AL FT Chance (80-100% Aktien): 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; DWS Vermögensmandat Dynamik: 100 %; Carmignac Patrimoine: 100 %; Carmignac Patrimoine: 100 %; Veri ETF-Dachfonds P: 100 % Angenommene Wertentwicklung 6,00% 1. Verweisung 1.1 Abstrakter Verweisungsverzicht Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung Ausscheiden aus dem Berufsleben Nachprüfung der Berufsunfähigkeit 1.2 Konkreter Verweisungsverzicht Ausscheiden aus dem Berufsleben Nachprüfung der Berufsunfähigkeit 1.3 Zumutbare Einkommensreduzierung Einkommensabhängige Deklaration 2. Verweisungsmöglichkeiten bei verschiedenen, zuletzt ausgeübten Berufen 2.1 Zuletzt in gesunden Tagen ausgeübter Beruf 2.2 Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit vor Berufswechsel Berücksichtigung kurzfristiger Berufswechsel 3. Deckungserweiterungen des Versicherungsschutzes 3.1 Geltungsbereich weltweit Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 7 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

20 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland 3.2 Versicherungsschutz bei beruflichen Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz bei Verzug ins Ausland Versicherungsschutz bei Änderung der Staatsbürgerschaft 3.3 Leistungsprüfung im Ausland 4. Berufsspezifische Deckungserweiterungen 4.1 Infektionsklausel Infektionsschutzgesetz 4.2 Soldaten und Bundespolizisten im humanitären Auslandseinsatz 4.3 Berufsbild Student 4.4 Berufsbild Auszubildender 4.5 Berufsbild Schüler 4.6 Berufsbild Hausfrau /-mann 5. Leistungsprüfung 5.1 Leistung bei altersbedingten Kräfteverfall 5.2 Einschränkungen der Umorganisation des Arbeitsplatzes Begrenzung des Kapitaleinsatzes Einkommensabhängige Deklaration 5.3 Verzicht bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht 5.4 Begrenzung der Rücktrittsfrist Rücktrittsfrist bei Fahrlässigkeit Rücktrittsfrist bei Vorsatz 5.5 Beschränkung der Meldepflicht 6. Leistungspflicht 6.1 Verzicht auf befristete Anerkennungen der Leistungspflicht 6.2 Verzicht auf unzumutbare ärztliche Anweisungen Verzicht auf die Arztanordnungsklausel 6.3 Anerkennung bei verspäteter Anzeige 6.4 Leistungspflicht bei voraussichtlicher Berufsunfähigkeit 6.5 Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit Rückwirkende Leistung Erweiterung der rückwirkenden Leistungen 7. Leistungspflicht unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit 7.1 Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit 7.2 Berufsunfähigkeit bei Erwerbsminderung 7.3 Berufsunfähigkeit bei Verlust von Grundfähigkeiten 7.4 Leistung bei Eintritt schwerer Krankheiten 7.5 Dienstunfähigkeit bei Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 8 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

21 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Spezielle Dienstunfähigkeit 7.6 Leistungspflicht nach Entlassung oder Versetzung Unbegrenzte Leistungspflicht 7.7 Leistung bei Teil-Dienstunfähigkeit 8. Zusatzleistungen im Schadenfall 8.1 Leistungsdynamik bei Leistungspflicht 8.2 Lebenslange Versicherungsleistung 8.3 KT/BU -Vereinbarung 8.4 Sofortleistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles Sofortzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit 8.5 Wiedereingliederungshilfe 9. Risikoprüfung 9.1 Begrenzung stationärer Gesundheitsfragen 9.2 Begrenzung ambulanter Gesundheitsfragen 9.3 Versicherbare BU-Rente ohne finanzielle Risikoprüfung 10. Beitragsbezogene Tarifleistungen 10.1 Verzicht auf Beitragsanpassung gem. 163 VVG 10.2 Verzicht auf finanzielle Prüfung bei Dynamikanpassung 10.3 Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung 10.4 Ereignisabhängige Nachversicherung Nachversicherung bei Einkommenssteigerung Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie 10.5 Beitragsunterbrechung 10.6 Änderung der Überschussverwendung 10.7 Wiederaufleben nach Beitragsfreistellung Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 9 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

22 Berufsunfähigkeitsversicherung - Vergleich Für Herr Daniel Wieland Wichtige Hinweise - Der Kunde wurde vom Berater darüber informiert dass zukünftige Wertentwicklung und Verläufe von Zinsen, Gewinnen und Renditen als Prognosen zu verstehen sind und als solche nicht garantiert werden können. dass der Berater die hier verwendeten Daten durch Dritte (Datenlieferanten) zur Verfügung stellt. Eine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Daten und Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung der Berechnung noch aktuell sind, wird nicht übernommen. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Daten durch den Kunden erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Es gelten grundsätzlich die Originalangebote und die Original Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften bzw. Produktanbieter. Die Daten und Informationen der Datenlieferanten dieses Vergleichs basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegungen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können im Einzelfall abweichen. dass bei der Angebotsberechnung nur eine begrenzte Auswahl von Kriterien berücksichtigt werden kann. Es wird somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Marktbetrachtung erhoben. Ein vollständiger Vergleich von allen Versicherungsprodukten und deren Aspekten lässt sich allein mit Berechnungssoftware nicht durchführen. Die Prüfung zur Eignung der Produkte muss immer im Rahmen der Beratung zwischen Kunde und Berater stattfinden. Eine Haftung für Eignung, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der unverbindlich zur Verfügung gestellten Daten und Informationen einschlich deren Nutzung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Unterschriften Der Kunde bestätigt, den Inhalt der Angebotsübersicht und des Beratungsgesprächs verstanden zu haben. Dem Kunden ist bewusst, dass nur vollständige und korrekte Angaben die Voraussetzung für eine optimale Beratung sind.um eine optimale Betreuung der Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten sicherzustellen, erteilt der Kunde dem Berater die jederzeit widerrufbare Erlaubnis ihn zur Information über aktuelle Entwicklungen bzw. notwendige Entscheidungen telefonisch/ /fax zu kontaktieren/informieren. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :28 Seite 10 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

23 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Details zu ausgewählten Angeboten. Bitte beachten Sie die unten stehenden Grundlagen und Informationen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL Allgemein Gesellschaft Logo Vertragsbeginn Ablauf Beitragszahlungsweise monatlich monatlich monatlich Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 41,10 38,58 53,50 Maximalbeitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 54,09 51,44 82,30 Notiz Notiz zum Vertrag Tarif mit hochwertigem Versicherungsschutz / überdurchschnittliche Tarifleistungen empfohlen Tarif mit möglichst geringem Beitrag und Basisleistungen Versicherungssummen BU-Rente mtl. (garantiert) Die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, die garantiert wird. Die BU-Rente ersetzt das berufliche Einkommen im Falle der Berufsunfähigkeit. Rente mtl. (möglich) Die mögliche monatliche BU-Rente wird aus einer Hochrechnung bei der Überschussverwendung Bonusrente geblidet. Bei der Bonusrente werden die Überschüsse zur Erhöhung der BU-Rente verwendet. Die mögliche BU-Rente ist damit nicht garantiert. Mögliche Ablaufleistung Die mögliche Ablaufleistung dient ausschließlich zu Illustrationszwecken und ist der nicht garantierte Kapitalwert welcher unter Berücksichtigung eventueller Risikound Kostenüberschüsse und vorgegebenen Wertentwicklung für die Bildung der Altersrente zur Verfügung steht. Bei Basisrenten (Schicht II) ist die mögliche Ablaufleistung als mögliches Verrentungskapital zu verstehen welches nicht als Einmalzahlung abgerufen werden kann , , ,00 k. A ,00 k. A. 0,00 k. A. k. A. Auszeichnungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

24 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Auszeichnungen Produkte & Unternehmen Ratingsiegel und Testate von Ratingagenturen und der Fachpresse ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL 1. versicherte Person Anrede Herr Herr Herr Vorname Daniel Daniel Daniel Name Wieland Wieland Wieland Geburtsdatum Beruf Beruf Bürokaufmann (mit entsprechender Ausbildung über 75% Bürotätigkeit) Kaufmännische(r) Angestellte/r (mit abgeschlossener akademischer oder kaufmännischer Ausbildung) Kaufmännischer Angestellter Versicherungsnehmer Anrede Herr Herr Herr Vorname Daniel Daniel Daniel Name Wieland Wieland Wieland Geburtsdatum Tarifbeschreibung Tarifbeschreibung Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzleistungen Endalter & Laufzeit Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 2 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

25 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Versicherungsendalter Das Endalter ist das Alter des Versicherten beim regulären Vertragsende. Bei den meisten Kapitalbildenden Versicherungen wird das Endalter zwischen 60 und 65 Jahren gewählt. Leistungsendalter Bis zu welchem Alter die BU-Rente im Leistungsfall gezahlt wird. Beitragszahlungsendalter Alter an dem die Beitragszahlung endet Produktdetails Überschusssystem Die Versicherer kalkulieren die Anzahl möglicher Berufsunfähigkeitsfälle vorsichtig, d.h. sie gehen von einer größeren Anzahl aus als derzeit tatsächlich eintreten. Dadurch entstehen Überschüsse, die dem Versicherten gutgeschrieben werden. Diese können entweder zur Reduzierung des zu zahlenden Beitrags verwendet werden (Sofortrabatt), die BU-Rente erhöhen (Bonusrente)oder eine einmalige mögliche Ablaufleistung generieren (Investmentanlage, verzinsliche Ansammlung) Karenzzeit in Monaten Im Versicherungsrecht ist die Karenzzeit jener Zeitraum, in dem zwar eine Versicherung besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden. Für die Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflegerentenversicherung o. Ä. kann eine Karenzzeit von i. d. R. 0 bis zu max. 42 Monaten vereinbart werden. Im Falle einer bedingungsgemäßen, anerkannten Leistungspflicht wird erstmals nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit eine Leistung gezahlt. Für Verträge mit laufender Beitragszahlung entfällt i. d. R. bereits für die Dauer dieser Karenzzeit die Pflicht zur Beitragszahlung. Mit dieser Variante kann dem Wunsch nach preisgünstigem Versicherungsschutz - durch Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Selbstbehaltes - entsprochen werden, ohne dass existentielle Engpässe erfolgen. Beitragsdynamik in % Durch eine jährliche Inflation verlieren Versicherungssummen im Laufe der Jahre an Wert. Dies kann über die Jahre zu einer Unterdeckung der versicherten Leistung oder Summe führen. Aus diesem Grund ist die Vereinbarung einer Beitragsdynamik sinnvoll. Hierdurch erhöht sich die Versicherungsleistung durch prozentuale jährliche Steigerung des Beitrags. Versicherte können ebenso einzelne Dynamiken aussetzten. Wird der Dynamik jedoch in drei aufeinander folgenden Zeitperioden widersprochen, wird sie endgültig ausgeschlossen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL k. A. 65 k. A. k. A. 65 Sofortrabatt Sofortrabatt Sofortrabatt % 0% 0% Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 3 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

26 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL Garantierte Rentensteigerung in 0% 0% 0% % Bei manchen Gesellschaften kann zusätzlich vereinbart werden, dass sich im Leistungseintritt die Zahlung der zu diesem Zeitpunkt versicherten Rente jährlich um einen festen Prozentsatz erhöht. Angenommene Wertentwicklung 6,00% k. A. k. A. Benutzerdefinierte Werteentwicklung des Kapitals %. Sie dient lediglich Illustrationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung im Rahmen der Police(n) hängt u.a. von der Güte der gewählten Fonds, der künftigen Kapitalmarktsituation und Anzahl und Zeitpunkt eventueller Fondswechsel ab. Tarifstand k. A. k. A. Vorgabearten zur Berechnung Angebots-Nummer Rating Morgen & Morgen Die Unternehmensbewertung von 5 bis 4 Sternen gilt als sehr gut bzw. gut. Assekurata Die Unternehmensbewertung von A++ bis A gilt als sehr gut bzw. gut. Standard & Poors Die Unternehmensbewertung AAA bis A gilt als sehr gut bzw. gut. Fitch Ratings Die Unternehmensbewertung AAA bis A gilt als sehr gut bzw. gut. Eigenmittelquote Die Eigenmittelquote zeigt in welchem Umfang das Unternehmen Risiken, wie eine Veränderung am Kapitalmarkt oder eine Änderung der Sterblichkeit durch seine Eigenmittel abdecken kann. Die Eigenmittelquote ist ein entscheidender Indikator für Finanzstärke. Reservequote Die Reservequote zeigt den Anteil der stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen. Werden Vermögensgegenstände für Zwecke der Bilanzierung niedriger als der Marktwert bewertet, entstehen so genannte stille Reserven. Die Reservequote ist wie die Eigenmittelquote ein wichtiger Indikator für Finanzstärke. Verwaltungsquote Die Verwaltungskostenquote gibt das prozentuale Verhältnis der sonstigen Aufwendungen (Verwaltungskosten) einer Versicherung bezogen auf die Brutto-Einnahmen an. Die Verwaltungskosten sind ein Indikator für die Effizienz eines Versicherungsunternehmens. ***** *** k. A. A+ k. A. k. A. A A+ k. A. A+ k. A. k. A. 175,69% 117,40% k. A. 16,00% 11,60% k. A. 2,02% 3,00% k. A. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 4 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

27 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland laufende Durchschnittsverzinsung Die Kennzahl erfasst alle laufenden Erträge aus Kapitalanlagen, vermindert um die Aufwendungen auf Anlagen im Verhältnis zum durchschnittlichen Kapitalanlagebestand. Unternehmen mit höherer laufender Durchschnittsverzinsung sind in der Lage, eine höhere Überschussbeteiligung zu gewähren. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL 3,76% 3,80% k. A. 1. Verweisung 1.1 Abstrakter Verweisungsverzicht Bei bestimmten Berufen oder Berufsgruppen gilt ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Das Verweisungsrecht wird also nicht auf Verweisungsberufe angewendet, die ausgeübt werden könnten. Verweisungsberufe müssen den bisherigen Kenntnissen und Fähigkeiten, der bisherigen Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung (Einkommen und Wertschätzung) entsprechen. Für die Leistungsprüfung spielt es keine Rolle, ob der Verweisungsberuf am Arbeitsmarkt frei zu Verfügung steht Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisung Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt für alle versicherbaren Berufe oder Berufsgruppen Ausscheiden aus dem Berufsleben Bei Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.b. Elternzeit, Mutterschutz oder Arbeitslosigkeit) bleibt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung dauerhaft, mindestens aber 5 Jahre ab Ausscheiden bestehen. AVB 01/ (1): [...] Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. AVB 01/ (1): [...] Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. AVB 01/ (6): Scheidet der Versicherte vorübergehend oder endgültig aus seiner Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Absatz 1 [...]. Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 11 Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen Beruf verwiesen werden? Nein, bei der Erstprüfung Ihrer BU spielt es keine Rolle, ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung) oder einen derartigen anderen Beruf bereits ausüben (konkrete Verweisung). allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.1: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung altersentsprechenden sowie mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich außerstande sein wird, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wie in gesunden Tagen nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen bereits ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraumes. vergl. Punkt 1.1. vergl. Punkt 1.1. vergl. Punkt 1.1. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.5: Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, besteht während der restlichen Versicherungsdauer Versicherungsschutz auf Grundlage der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübten Tätigkeit und ihrer Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 5 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

28 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Nachprüfung der Berufsunfähigkeit Bei Nachprüfungen der Berufsunfähigkeit wird in gleicher Weise wie bei der Erstprüfung auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. 1.2 Konkreter Verweisungsverzicht Bei bestimmten Berufen oder Berufsgruppen gilt ein Verzicht auf die konkrete Verweisung. Das Verweisungsrecht wird also nicht auf Verweisungsberufe angewendet, die auch tatsächlich im beruflichen Sinne ausgeübt werden. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn der Tätigkeit des Verweisungsberufes beruflich nachgegangen wird Ausscheiden aus dem Berufsleben Bei Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.b. Elternzeit, Mutterschutz oder Arbeitslosigkeit) bleibt der Verzicht auf die konkrete Verweisung dauerhaft, mindestens aber für 5 Jahre ab Ausscheiden bestehen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): Dabei sind Gesundheitsveränderungen [...] ebenso zu berücksichtigen wie das konkrete Ausüben einer zumutbaren anderen Tätigkeit im Sinne von 2 Absatz 1 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 7 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? (1) Nach Eintritt unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne des 2 bzw. den Wegfall der Leistungspflicht nach 1 Absatz 5 nachzuprüfen; insbesondere können wir auch einen Nachweis verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Wir können auch prüfen, ob die versicherte Person nach dem Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse (z. B. durch Umschulung) erworben hat. Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 11 Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen Beruf verwiesen werden? Nein, bei der Erstprüfung Ihrer BU spielt es keine Rolle, ob Sie auf Grund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder auf Grund Ihrer Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakte Verweisung) oder einen derartigen anderen Beruf bereits ausüben (konkrete Verweisung). Es bestehen also keine Verweisungsrechte, die eine Anerkennung Ihrer BU verhindern können. Der vorgenannte Verweisungsverzicht gilt natürlich auch für "Selbständige", wobei eine etwaige weitere Ausübung ihres Berufes im eigenen Betrieb mit einem anderen Tätigkeits- oder Aufgabenfeld nicht Gegenstand einer Verweisung ist. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 16: 1. Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne von 3, ihren Grad, die Pflegebedürftigkeit und das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Dies gilt jedoch nicht für die Dauer des zeitlich begrenzten Anerkenntnisses nach 15 Nr Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des 14 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend. 3. Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als 50 % vermindert, bzw. sind bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit die Voraussetzungen des 3 Nr. 12 bis 15 entfallen, werden wir von der Leistung frei. In diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 3: Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit zu mehr als 50 % konkret ausübt, die entsprechend ihrer Ausbildung und Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgeübt werden kann, und die ihrer Lebensstellung gemäß Abs. 2 entspricht, die vor Eintritt des Tätigkeitsverbotes bestanden hat. vergl. Punkt 1.2 vergl. Punkt 1.2. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 6 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

29 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Nachprüfung der Berufsunfähigkeit Bei einer Nachprüfung der Berufsunfähigkeit wird in gleicher Weise wie bei der Erstprüfung auf eine konkrete Verweisung verzichtet. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 7 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? (1) Nach Eintritt unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne des 2 bzw. den Wegfall der Leistungspflicht nach 1 Absatz 5 nachzuprüfen; insbesondere können wir auch einen Nachweis verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Wir können auch prüfen, ob die versicherte Person nach dem Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse (z. B. durch Umschulung) erworben hat. In diesem Fall liegt eine Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht mehr vor. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 16: 1. Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungspflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Sinne von 3, ihren Grad, die Pflegebedürftigkeit und das Fortleben der versicherten Person nachzuprüfen. Dies gilt jedoch nicht für die Dauer des zeitlich begrenzten Anerkenntnisses nach 15 Nr Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Die Bestimmungen des 14 Nr. 2 bis 4 gelten entsprechend. 3. Ist die Berufsunfähigkeit weggefallen oder hat sich ihr Grad auf weniger als 50 % vermindert, bzw. sind bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit die Voraussetzungen des 3 Nr. 12 bis 15 entfallen, werden wir von der Leistung frei. In diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit. Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 7 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

30 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 1.3 Zumutbare Einkommensreduzierung Die Definition der Zumutbarkeit einer Einkommensreduzierung (durch Anwendung eines Verweisungsberufes) liegt nicht vollständig im Ermessen des Versicherers, zum Beispiel durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder festgelegte Wertangaben im Bedingungswerk Einkommensabhängige Deklaration Überschreiten die Einkommenseinbußen bei einer Änderung der Lebensstellung im Verweisungsberuf einen bestimmten, im Bedingungswerk genannten Wert, kann auf diese Tätigkeit nicht verwiesen werden. Die maximale Einkommensreduzierung darf dabei 20% des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1) [es ist] darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein. AVB 01/ (1) [es ist] darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 7 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? (1)... c) Diese ausgeübte berufliche Tätigkeit entspricht der Lebensstellung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit. Das ist dann der Fall, wenn die Vergütung für die neue berufliche Tätigkeit nicht spürbar unter dem Niveau der Vergütung für die berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit liegt. Bei diesem Vergleich entsprechen sich beide Lebensstellungen noch, wenn der Beruf zu einer Einkommensminderung von maximal 20 % des Bruttoeinkommens führt. Diese allgemein übliche Zumutbarkeitsgren- ze werden wir zwar beachten, aber auch ihre Angemessenheit bezüglich der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles zum Zeitpunkt des BU- Eintritts prüfen. Sollte die künftige Rechtsprechung andere, insbesondere geringere Zumutbarkeitsgrenzen festlegen, würden diese Grenzen zu beachten sein. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob die Berufsunfähigkeit in dem Beruf, zu dem unsere Leistungspflicht anerkannt oder festgestellt wurde, fortdauern würde. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.2: Eine Tätigkeit entspricht dann der bisherigen Lebensstellung, wenn sie wirtschaftlich und hinsichtlich ihrer sozialen Wertschätzung mit dem zuletzt ausgeübten Beruf vergleichbar ist und das daraus erzielbare jährliche Einkommen mindestens 80 % des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit der letzten drei Jahre vor der Berufsunfähigkeit beträgt. Bei der Ermittlung werden krankheitsbedingte Einkommensausfälle ausgeglichen. Die Umstände des Einzelfalls werden bei der Festlegung der zumutbaren Einkommensminderung berücksichtigt. Sollte der Bundesgerichtshof einen höheren Prozentsatz für das durchschnittliche Einkommen festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. vergl. Punkt 1.3. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.2: Eine Tätigkeit entspricht dann der bisherigen Lebensstellung, wenn sie wirtschaftlich und hinsichtlich ihrer sozialen Wertschätzung mit dem zuletzt ausgeübten Beruf vergleichbar ist und das daraus erzielbare jährliche Einkommen mindestens 80 % des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit der letzten drei Jahre vor der Berufsunfähigkeit beträgt. 2. Verweisungsmöglichkeiten bei verschiedenen, zuletzt ausgeübten Berufen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 8 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

31 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 2.1 Zuletzt in gesunden Tagen ausgeübter Beruf Die Leistungsprüfung bezieht sich auf den Beruf, der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde. 2.2 Berücksichtigung der beruflichen Tätigkeit vor Berufswechsel Liegt bei der versicherten Person ein Berufswechsel vor, so wird der zuvor ausgeübte Beruf nur dann bei einer Leistungsprüfung berücksichtigt, wenn die berufliche Tätigkeit weniger als 36 Monate seit Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückliegt. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben. AVB 01/ (4): Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt waren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt werden kann. Der frühere Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte. Leidensbedingte Berufswechsel sind von dieser Regelung nicht betroffen. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1)... (2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. (3) Hat ein Zustand der in Absatz 2 beschriebenen Art und Auswirkung mindestens sechs Monate ununterbrochen angedauert, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. (4) Bei... Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 10 Welcher Beruf ist für die Feststellung der BU maßgeblich? Wir legen der BU-Feststellung den von Ihnen zuletzt bei Eintritt der BU ausgeübten Beruf zu Grunde, und zwar in seiner konkreten Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Bewertung der Auswirkungen Ihrer gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen nicht nur auf die Tätigkeitsverhältnisse bei BU-Eintritt beschränkt, sondern sich auch auf etwa zuvor aus gesundheitlichen Gründen aufgegebene oder eingeschränkte Aufgaben und Tätigkeiten erstreckt. Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 13 Welche Bedeutung hat ein vor BU-Eintritt vorgenommener Berufswechsel? Sie sind nicht verpflichtet, uns einen Berufswechsel anzuzeigen. Wenn Sie Ihren Beruf oder Ihre beruflichen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder gewechselt oder wesentlich geändert haben und diese berufliche Neuorientierung auf die für die Ausübung des neuen Berufs geltende Dauer angelegt sowie auf den Erwerb der Lebenshaltungskosten ausgerichtet ist, gilt Ihr neuer Beruf bzw. die neue berufliche Tätigkeit als "maßgeblicher Beruf" im Sinne von 10 für die Feststellung Ihrer BU, und zwar selbst dann, wenn Sie den neuen Beruf bei BU-Eintritt erst kurze Zeit ausgeübt haben. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.4: Als Beruf gilt die berufliche Tätigkeit, die zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.4: Als Beruf gilt die berufliche Tätigkeit, die zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. allg. Bedingungen BU 02/2013 Abschnitt I 3 Nr.7: Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit brauchen Sie uns einen Wechsel oder das Ende der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person nicht anzuzeigen. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 9 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

32 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Berücksichtigung kurzfristiger Berufswechsel Die berufliche Tätigkeit, welche vor einem Berufswechsel vorlag, wird nur dann bei einer Leistungsprüfung berücksichtigt, wenn dieser zuvor ausgeübte Beruf weniger als 24 Monate seit Eintritt der Berufsunfähigkeit zurückliegt. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (4): Hat der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit den Beruf gewechselt, kann auch der davor ausgeübte Beruf bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden, wenn die für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen bereits bei der Aufgabe des früheren Berufs dem Versicherten bekannt waren. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Berufsunfähigkeit nicht absichtlich durch einen Berufswechsel herbeigeführt werden kann. Der frühere Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte. Leidensbedingte Berufswechsel sind von dieser Regelung nicht betroffen. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL vergl. Punkt 2.2. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.4: Als Beruf gilt die berufliche Tätigkeit, die zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. allg. Bedingungen BU 02/2013 Abschnitt I 3 Nr.7: Vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit brauchen Sie uns einen Wechsel oder das Ende der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person nicht anzuzeigen. 3. Deckungserweiterungen des Versicherungsschutzes 3.1 Geltungsbereich weltweit Der Versicherungsschutz wird weltweit gewährt. 3.2 Versicherungsschutz bei beruflichen Auslandsaufenthalten Bei vorübergehenden, weltweiten Auslandsaufenthalten aus beruflichen Gründen bleibt Versicherungsschutz erhalten Versicherungsschutz bei Verzug ins Ausland Bei Verlegung des Wohnsitzes ins weltweite Ausland aus privaten oder beruflichen Gründen bleibt der Versicherungsschutz im tariflichen Umfang bestehen Versicherungsschutz bei Änderung der Staatsbürgerschaft Bei Änderung der Staatsbürgerschaft bleibt der Versicherungsschutz bestehen oder es werden alternative Lösungsmöglichkeiten (z.b. über Konzernlösungen) angeboten. AVB 01/ (8): Der Versicherungsschutz besteht weltweit während der Berufsausübung und in der Freizeit. AVB 01/ (8): Der Versicherungsschutz besteht weltweit während der Berufsausübung und in der Freizeit. AVB 01/ (8): Der Versicherungsschutz besteht weltweit während der Berufsausübung und in der Freizeit. Keine Einschränkung in den allg. Bedingungen 01/2013 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht und wo er eintritt. vergl. Punkt 3.1 vergl. Punkt 3.1 vergl. Punkt 3.1 keine Einschränkung in den Bedingungen keine Einschränkung in den Bedingungen keine Einschränkung in den Bedingungen keine Einschränkung in den Bedingungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 10 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

33 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 3.3 Leistungsprüfung im Ausland Im Leistungsfall wird auf die Rückkehrpflicht aus dem Ausland bei Erst- und Nachprüfung verzichtet, wenn die notwendigen Nachweise von einem niedergelassenen Arzt in der EU bzw. im EWR erbracht werden. Für den Fall, dass eine Prüfung im Inland zu erfolgen hat übernimmt der Versicherer alle hierfür anfallenden Kosten. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (2): [ ] Wenn Sie für die geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutschland kommen müssen, übernehmen wir neben den untersuchungskosten auch die üblichen Reise- und Unterbringungskosten. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 5 Welche Obliegenheiten bestehen, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird?... (4) Wir können von der versicherten Person verlangen, dass sie sich in Deutschland oder bei einem Arzt einer deutschen Botschaft untersuchen lässt. Wenn die versicherte Person für die geforderte Untersuchung aus dem Ausland nach Deutschland reisen muss, übernehmen wir neben den Untersuchungskosten auch die üblichen Reiseund Unterbringungskosten. Unter den üblichen Reise- und Unterbringungskosten verstehen wir die Anreisekosten gemäß Bahnfahrt 2. Klasse und falls erforderlich Flug in der economy class und Unterbringung in einem 4-Sterne- Hotel. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt 14 Nr. 2: Wir können außerdem dann allerdings auf unsere Kosten weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen verlangen, insbesondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. 4. Berufsspezifische Deckungserweiterungen 4.1 Infektionsklausel Wird ein behördlich festgestelltes Tätigkeitsverbot infolge Infektion für einen Zeitraum von sechs Monaten oder kürzer ausgesprochen, gilt Berufsunfähigkeit bei bestimmten Berufen oder Berufsgruppen ganz oder teilweise als erfüllt Infektionsschutzgesetz Berufsunfähigkeit bei behördlich festgestellten Tätigkeitsverboten infolge Infektion gilt für alle Berufe oder Berufsgruppen, welche dem Infektionsschutzgesetz unterstehen. AVB 01/ (1): [...] Bei Humanund Zahnmedizinern liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine Rechtsvorschrift oder eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot), und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt [...]. Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr (LV_BB_INF.1102) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ihre hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 3: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt ebenso vor, wenn für die zuletzt in gesunden Tagen zu mindestens 50 % ausgeübte Tätigkeit, wegen einer Infektion oder wegen der Gefahr einer Infizierung Dritter, durch die zuständige Behörde ein vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird (Infektionsklausel). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken (...) vergl. Puntk 4.1. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 3: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt ebenso vor, wenn für die zuletzt in gesunden Tagen zu mindestens 50 % ausgeübte Tätigkeit, wegen einer Infektion oder wegen der Gefahr einer Infizierung Dritter, durch die zuständige Behörde ein vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird (Infektionsklausel). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken (...) Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 11 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

34 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 4.2 Soldaten und Bundespolizisten im humanitären Auslandseinsatz Ergänzend zur passiven Kriegsklausel sind Einsätze für humanitäre Hilfeleistungen oder friedenssichernde Maßnahmen durch Soldaten und Bundespolizisten Gegenstand des Versicherungsschutzes. 4.3 Berufsbild Student Versicherbar ist der Student in seinem zuletzt belegten Studiengang. Neben dem abstrakten Verweisungsverzicht wird zusätzlich kein Verweis auf angelehnte oder dem Studiengang entsprechende Berufe ausgesprochen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (2) b): [...] Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufsunfähigkeit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen Grenzen der NATO- Mitgliedstaaten verursacht wurde und der Versicherte als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO oder UNO an deren humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat. AVB 01/ (1): [ ] Die Tätigkeiten von [...] Studenten [...] sehen wir als Beruf im Sinne von Satz 1 an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? (1)... (2) Wir leisten nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist: a) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse; dies gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie während eines Aufenthaltes im Ausland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war; b) unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder... Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) (4) Bei den folgenden beruflichen Ausprägungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten: a)... c) bei hauptberuflich tätigen Studenten wird für die Feststellung der Berufsunfähigkeit als ausgeübter Beruf das Mindestanforderungsprofil des Berufes zu Grunde gelegt, der dem angestrebten Studienabschluss entspricht. Können mit dem Studienabschluss verschiedene Berufe ausgeübt werden, erfolgt die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf der Basis beruflicher Anforderungen mit hohen geistigmentalen Ansprüchen und mit überwiegend an einem festen Arbeitsplatz auszuübenden geringen bis leichten körperlichen Tätigkeiten. Diese Regelung gilt ab Studienbeginn für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich eines von der Regelstudienzeit abhängigen Zeitraums (max. zwei Jahre). Über den maßgeblichen Beruf bzw. über die beruflichen Tätigkeits- und Anforderungsprofile im Falle eines Eintritts der Berufsunfähigkeit während der Ausbildung kann und soll mit uns bereits bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung getroffen werden; d)... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 7 a): (...) Wir werden aber leisten, wenn die versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundeswehr, Polizei, des Bundesgrenzschutzes oder einer staatlich anerkannten Hilfsorganisation im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland mit Mandat der NATO oder UNO an deren humanitären Hilfeleistungen teilnimmt; allg. Bedingungen BU 07/2013Abschnitt I 3 Nr.6 d): (...) bei Studenten an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule gilt bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als versicherter Beruf der bei Antragstellung angegebene und mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums angestrebte Beruf. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 12 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

35 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 4.4 Berufsbild Auszubildender Versicherbar ist der Auszubildende in seiner ausbildungsspezifischen Tätigkeit. Mit Ausnahme der Verweisung auf den Ausbildungsberuf wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet. 4.5 Berufsbild Schüler Versicherbar ist der Schüler in seiner schulischen Tätigkeit. Leistungspflicht tritt ein, wenn die versicherte Person ihrer schulischen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. 4.6 Berufsbild Hausfrau /-mann Versicherbar ist die Hausfrau /der Hausmann in ihrer / in seiner hauswirtschaftlichen Tätigkeit. Leistungspflicht tritt ein, wenn die versicherte Person ihrer hauswirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): [ ] Die Tätigkeiten von [...] Auszubildenden sehen wir als Beruf im Sinne von Satz 1 an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. AVB 01/ (1): [ ] Die Tätigkeiten [...] von Schülern [...] sehen wir als Beruf im Sinne von Satz 1 an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. AVB 01/ (1): [ ] Die Tätigkeiten von Hausfrauen/männern [...] sehen wir als Beruf im Sinne von Satz 1 an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) (4) Bei den folgenden beruflichen Ausprägungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten: a) bei Auszubildenden wird für die Feststellung der Berufsunfähigkeit als ausgeübter Beruf das der Ausbildung entsprechende Berufsbild zu Grunde gelegt; b)... Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) Als Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gilt (4) Bei den folgenden beruflichen Ausprägungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten: a)... d) bei Hausfrauen/-männern orientiert sich die Feststellung der Berufsunfähigkeit allein an den von ihr/ihm bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/- mann in ihrem/seinem Haushalt konkret ausgeübten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern. Voraussetzung für die Zugrundelegung dieses Berufsbildes ist, dass der Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit als Hausfrau/- mann ohne anderweitige Berufsausübung abgeschlossen wurde und dieser Status bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit ununterbrochen vorgelegen hat. Hat die Hausfrau/der Hausmann nach Abschluss der Versicherung eine anderweitige Berufstätigkeit ausgeübt oder übt sie/er eine solche noch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit aus, so erfolgt die Prüfung der Berufsunfähigkeit auf Basis dieses Berufes. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.6 c): bei Auszubildenden wird als versicherter Beruf das der Ausbildung entsprechende Berufsbild zu Grunde gelegt. Dies gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung; allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.6 b): Als Beruf gilt ( ) bei Schülern die berufliche Tätigkeit einer Arbeitskraft mit noch nicht bestimmtem Beruf; allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.6 a): Als Beruf gilt ( ) bei Hausfrauen und Hausmännern die Tätigkeit eines Hauswirtschafters; 5. Leistungsprüfung Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 13 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

36 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 5.1 Leistung bei altersbedingten Kräfteverfall Berufsunfähigkeit infolge altersbedingten Kräfteverfalls, der die normgerechten Beschwerden nicht überschreitet (nicht mehr als altersbedingter Kräfteverfall), ist Gegenstand des Versicherungsschutzes. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): Liegt ein Kräfteverfall im vorstehenden Sinne vor, leisten wir sowohl bei altersentsprechendem als auch bei mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) Als Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gilt a) Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall (Absätze 2 bis 5)... (2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.1: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung altersentsprechenden sowie mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ( ) Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 14 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

37 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 5.2 Einschränkungen der Umorganisation des Arbeitsplatzes Die Umorganisation des Arbeitsplatzes unterliegt einer wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und darf keinen erheblichen Kapitaleinsatz fordern. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1) Berufsunfähigkeit liegt ferner nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als Selbständiger nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes nöch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?... (4) Bei den folgenden beruflichen Ausprägungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten:... b) bei Selbständigen und Freiberuflern ist die berufliche Tätigkeit als "Selbständiger" dadurch geprägt, - dass diese in ihren unternehmerischen Gestaltungsrechten grundsätzlich keiner fremdbestimmung unterworfen sind und - dass ihnen das betriebliche Direktionsrecht zukommt, wonach sie allein darüber bestimmen können, welches betriebliche Arbeitsfeld, in welchem Umfang und für welche Zeit sie durch eigene Arbeit ausfüllen und das ihnen gegenüber ihren Mitarbeitern die Weisungsbefugnis einräumt. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit entspricht daher der Beruf "der Leitung des Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer von dem Selbständigen bestimmten Stelle." Wenn Selbständige und Freiberufler ihren Arbeitsplatz sowie ihren Tätigkeitsbereich und ggf. ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren können und dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung ihrer bisherigen Lebensstellung eintritt, da der Beruf auch dann noch gemäß dieser Bedingungen ausgeübt wird, liegen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht vor. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig ist, von der versicherten Person auf Grund ihres unternehmerischen Freiraumes realisiert werden kann und keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert;... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 9: Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach einer Umorganisation innerhalb ihres Betriebes tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt, mindestens 80 % des Einkommens wie in gesunden Tagen erzielt werden kann und die Kosten der Umorganisation von uns getragen werden. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 15 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

38 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Begrenzung des Kapitaleinsatzes Der Kapitaleinsatz zur Umorganisation des Arbeitsplatzes darf 30% aller bestehenden jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten nicht überschreiten. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1) [es ist] darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 7 [...] Die Zumutbarkeit einer Umorganisation ist nicht von einer völligen Kostenneutralität abhängig. Gewisse kostenbedingte Einkommensminderungen sind von Ihnen dann hinzunehmen, wenn dadurch Ihr erzieltes Einkommen nicht spürbar unter das Niveau des zuletzt erzielten Einkommens absinkt. Eine Entscheidung über die Zumutbarkeit von einkommensmindernden Kosten einer Umorganisation kann gerechterweise nur im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der bei BU-Eintritt vorliegenden betrieblichen Verhältnisse und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden. Wir halten hierbei einmalige einkommensmindernde Kosten für zumutbar, sofern sie 25 % aller versicherten BU-Leistungen (versicherte jährliche BU-Renten und Bruttoprämien) einschließlich der versicherten BU-Leistungen bei anderen Versicherern nicht übersteigen. Sollten sich jedoch auf Grund der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofes eine andere Zumutbarkeitsbegrenzung ergeben, wäre diese zu berücksichtigen. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 9: Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach einer Umorganisation innerhalb ihres Betriebes tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt, mindestens 80 % des Einkommens wie in gesunden Tagen erzielt werden kann und die Kosten der Umorganisation von uns getragen werden. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 16 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

39 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Einkommensabhängige Deklaration Überschreiten die Einkommenseinbußen bei Umorganisation des Arbeitsplatzes dauerhaft einen bestimmten, im Bedingungswerk genannten Wert, wird auf Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet. Die maximale Einkommensreduzierung darf dabei 20% des jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. 5.3 Verzicht bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht Stellt sich bei der Leistungsprüfung heraus, dass bei Beantragung des Versicherungsschutzes gefahrenerhebliche Umstände nicht angegeben wurden, diese Verletzung der Anzeigepflicht gem. 19 Abs. 3 (Satz 2) VVG jedoch weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Kündigung. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1) [es ist] darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein. AVB 01/ (6): Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf die gesetzliche Möglichkeit der Kündigung. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?... (4) Bei den folgenden beruflichen Ausprägungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten:... b) bei Selbständigen und Freiberuflern ist die berufliche Tätigkeit als "Selbständiger" dadurch geprägt, - dass diese in ihren unternehmerischen Gestaltungsrechten grundsätzlich keiner fremdbestimmung unterworfen sind und - dass ihnen das betriebliche Direktionsrecht zukommt, wonach sie allein darüber bestimmen können, welches betriebliche Arbeitsfeld, in welchem Umfang und für welche Zeit sie durch eigene Arbeit ausfüllen und das ihnen gegenüber ihren Mitarbeitern die Weisungsbefugnis einräumt. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit entspricht daher der Beruf "der Leitung des Betriebes unter eigener Mitarbeit an einer von dem Selbständigen bestimmten Stelle." Wenn Selbständige und Freiberufler ihren Arbeitsplatz sowie ihren Tätigkeitsbereich und ggf. ihren Betrieb in zumutbarer Weise umorganisieren können und dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung ihrer bisherigen Lebensstellung eintritt, da der Beruf auch dann noch gemäß dieser Bedingungen ausgeübt wird, liegen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht vor. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig ist, von der versicherten Person auf Grund ihres unternehmerischen Freiraumes realisiert werden kann und keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert;... Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Auf die Ausübung unserer Rechte auf Kündigung oder Vertragsanpassung verzichten wir, wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr. 9: Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach einer Umorganisation innerhalb ihres Betriebes tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt, mindestens 80 % des Einkommens wie in gesunden Tagen erzielt werden kann und die Kosten der Umorganisation von uns getragen werden. allg. Bedingungen BU 02/2013 Abschnitt I 8 Nr. 6 : Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 17 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

40 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 5.4 Begrenzung der Rücktrittsfrist Bei Verletzung der Anzeigepflicht risikoerheblicher Umstände vor Vertragsschließung wird das Rücktrittsrecht des Versicherers vom Versicherungsvertrag unter die gesetzliche Fristsetzung begrenzt Rücktrittsfrist bei Fahrlässigkeit Bei fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht erlischt das Rücktrittsrecht des Versicherers nach weniger als fünf Jahren ab Vertragsabschluss Rücktrittsfrist bei Vorsatz Bei vorsätzlicher, arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erlischt das Rücktrittsrecht des Versicherers nach weniger als zehn Jahren ab Vertragsabschluss. 5.5 Beschränkung der Meldepflicht Sollten nach Leistungsanerkennung Meldepflichten bestehen, unterliegen Mitteilungen über eine Verbesserung des Gesundheitszustandes nur dann der Meldepflicht, wenn die gesundheitliche Verbesserung zugleich die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit ermöglicht. Davon unberührt bleibt das Recht auf Nachprüfung durch den Versicherer (Holschuld). ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (13): Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. AVB 01/ (13): Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. AVB 01/ (13): Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. keine Meldepflichten im Bedingungswerk HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Auf die Ausübung unserer Rechte auf Kündigung oder Vertragsanpassung verzichten wir, wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Auf die Ausübung unserer Rechte auf Kündigung oder Vertragsanpassung verzichten wir, wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. Auf die Ausübung unserer Rechte auf Kündigung oder Vertragsanpassung verzichten wir, wenn Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht unverschuldet verletzt haben Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 16 [...] Sie sind nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes bzw. die Minderung der Berufsunfähigkeit nach BU-Eintritt anzuzeigen. Sie sind zudem nicht verpflichtet, den Eintritt der Berufsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 8 Nr.13 S.1: ( ) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei Jahren seit Vertragsschluss ausüben. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 8 Nr.13 S.1: ( ) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von drei Jahren seit Vertragsschluss ausüben. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 8 Nr.13: ( ) Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. Auf Meldepflichten bei gesundheitlicher Verbesserung im Leistungsfall wird verzichtet 6. Leistungspflicht Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 18 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

41 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 6.1 Verzicht auf befristete Anerkennungen der Leistungspflicht Verzichtet der Versicherer auf sein Recht befristeter Anerkenntnisse von Leistungsanträgen, gelten sinngemäß ausschließlich zeitlich unbefristete Leistungsanerkennungen. Die Prüfung von Leistungsansprüchen findet im Rahmen der möglichen Nachprüfungen des Versicherers statt. 6.2 Verzicht auf unzumutbare ärztliche Anweisungen Mitwirkungspflichten bestehen nur bei zumutbaren ärztlichen Anweisungen. Zumutbar sind Behandlungen/Untersuchungen, die in erster Linie eine Verbesserung des Gesundheitszustandes sicherstellen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): [...] Wir sprechen keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse aus [...]. AVB 01/ (3): Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung; ausgenommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.b. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten. Lässt der Versicherte darüber hinausgehende ärztlich angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 6 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? (1) Nach Prüfung.. (2) Wir verzichten auf das Recht nach 173 Absatz 2 VVG ein einmalig zeitlich begrenztes Anerkenntnis auszusprechen. Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 15 Wirkt sich die Nichtbeachtung ärztlicher Anordnungen nachteilig auf Ihren Leistungsanspruch aus? Nein, wenn Sie ärztlichen Anordnungen und Empfehlungen, die über den Rahmen des nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendigen Behandlungsstandards hinausgehen oder die zur Durchführung Ihrer besonderen und ausdrücklichen Zustimmung bedürfen (z. B. Operationen, Strahlen- und Chemotherapien bzw. sonstige spezielle Behandlungen), nicht Folge leisten, hat dies keinen Einfluss auf die Feststellung und die Anerkennung Ihrer BU. Aber, im Rahmen der von Ihnen zu erfüllenden allgemeinen Schadenminderungspflicht erwarten wir, dass Sie bei BU-Eintritt die eingeleiteten ärztlichen Behandlungen, Maßnahmen und Verordnungen, die für den Heilungsprozess und die Minderung Ihrer Beschwerden erforderlich und auch zumutbar sind, dulden und befolgen. [...] InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 15 Nr. 2: Wir können in sachlich begründeten Ausnahmefällen einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob der Versicherte berufsunfähig im Sinne von 3 ist. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 14 Nr.3: Zumutbare Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, sind zu befolgen. Zumutbar sind: a) die Verwendung verordneter Heil- oder Hilfsmittel, z.b. der Gebrauch einer Seh- oder Hörhilfe und von Prothesen; b) Maßnahmen, die nicht mit besonderen Schmerzen oder Gefahren verbunden sind sowie sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bieten. Heilbehandlungen, die mit einem operativen Eingriff verbunden sind, sehen wir in diesem Zusammenhang als nicht zumutbar an. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 19 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

42 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Verzicht auf die Arztanordnungsklausel Auf die Arztanordnungsklausel wird generell verzichtet. Davon unberührt bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Schadenminderungspflicht der versicherten Person. 6.3 Anerkennung bei verspäteter Anzeige Wird die Berufsunfähigkeit zu spät gemeldet, bleibt die Leistungspflicht bestehen, sofern die verspätete Meldung nicht auf Vorsatz beruhte und ein Nachweis über den ununterbrochenen Leistungsfall erbracht werden kann. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (3): Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung; ausgenommen sind der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.b. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hörhilfen) sowie Heilbehandlungen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten. Lässt der Versicherte darüber hinausgehende ärztlich angeordnete, insbesondere operative Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder Minderung der Berufsunfähigkeit nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen aus dieser Versicherung nicht entgegen. AVB 01/ (2): Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Erläuterungen und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingungen (LV_ERLBU.1301) 15 Wirkt sich die Nichtbeachtung ärztlicher Anordnungen nachteilig auf Ihren Leistungsanspruch aus? Nein, wenn Sie ärztlichen Anordnungen und Empfehlungen, die über den Rahmen des nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendigen Behandlungsstandards hinausgehen oder die zur Durchführung Ihrer besonderen und ausdrücklichen Zustimmung bedürfen (z. B. Operationen, Strahlen- und Chemotherapien bzw. sonstige spezielle Behandlungen), nicht Folge leisten, hat dies keinen Einfluss auf die Feststellung und die Anerkennung Ihrer BU. Aber, im Rahmen der von Ihnen zu erfüllenden allgemeinen Schadenminderungspflicht erwarten wir, dass Sie bei BU-Eintritt die eingeleiteten ärztlichen Behandlungen, Maßnahmen und Verordnungen, die für den Heilungsprozess und die Minderung Ihrer Beschwerden erforderlich und auch zumutbar sind, dulden und befolgen. [...] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 1 Was ist versichert? (1)... (2) Der Anspruch auf Prämienbefreiung und Rente entsteht frühestens an dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen eingetreten ist. (3) Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst, wenn sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL keine Einschränkung in den Bedingungen allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 1 Nr.3: Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß 3 eingetreten ist. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 20 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

43 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 6.4 Leistungspflicht bei voraussichtlicher Berufsunfähigkeit Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, die ärztlich prognostiziert sechs Monate oder kürzer ununterbrochen bestehen wird, gilt die Leistungspflicht ganz oder teilweise als erfüllt. 6.5 Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit War die versicherte Person für einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen außer Stande, ihren Beruf auszuüben, wird dies vom Versicherer als Berufsunfähigkeit dem Sinne nach gewertet Rückwirkende Leistung Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, besteht Leistungspflicht des Versicherers rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, mindestens jedoch für sechs Monate. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (1): Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte [...] voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf [...] auszuüben [...]. AVB 01/ (5): Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine der in Nr. 2.1 genannten Tätigkeiten auszuüben, gilt die Fortdauer dieses Zustands als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen vorbehaltlich der Nr. 1.3 rückwirkend ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums. AVB 01/ (2): Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Anmerkung: Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn 6 Monate erreicht wurden. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) (2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. (3) Hat ein Zustand der in Absatz 2 beschriebenen Art und Auswirkung mindestens sechs Monate ununterbrochen angedauert, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) (2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. (3) Hat ein Zustand der in Absatz 2 beschriebenen Art und Auswirkung mindestens sechs Monate ununterbrochen angedauert, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 1 Was ist versichert? (2) Der Anspruch auf Prämienbefreiung und Rente entsteht frühestens an dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen eingetreten ist. (3) Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst, wenn sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.11: Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ist gegeben, wenn die in Nr. 1 genannten Voraussetzungen mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % erfüllt waren oder voraussichtlich erfüllt sein werden. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 3 Nr.1: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung altersentsprechenden sowie mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich außerstande sein wird, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wie in gesunden Tagen nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Wir erbringen in diesem Fall unsere Leistungen bereits ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraumes. allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 1 Nr. 3: Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß 3 eingetreten ist. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 21 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

44 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Erweiterung der rückwirkenden Leistungen Beginnt die Berufsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt, der länger als sechs Monate zurückliegt, besteht für mindestens zwölf Monate rückwirkend Leistungspflicht des Versicherers, sofern Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (2): Der Anspruch auf die versicherten Leistungen entsteht vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) (2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen. (3) Hat ein Zustand der in Absatz 2 beschriebenen Art und Auswirkung mindestens sechs Monate ununterbrochen angedauert, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 1 Nr. 3: Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß 3 eingetreten ist. 7. Leistungspflicht unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit 7.1 Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person die Kriterien der Pflegebedürftigkeit nach Punktekatalog gemäß Bedingungswerk oder nach sozialversicherungsrechtlichem Maßstab gemäß Pflegestufen erfüllt. Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehende Punktetabelle zugrunde gelegt: Der Versicherte benötigt Hilfe beim - Fortbewegen im Zimmer [...] - Aufstehen und Zubettgehen [...] - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken [...] - Verrichten der Notdurft [...] Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle leisten wir, wenn der Versicherte wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb ständiger Beaufsichtigung bei Tag und Nacht bedarf. Das gleiche gilt für einen Versicherten, der dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? (1) Als Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gilt b) Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit (Absätze 6 bis 10).... allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt 3 Nr. 13: Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: Die versicherte Person benötigt Hilfe beim a) Fortbewegen im Zimmer: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt; b) Aufstehen und Zubettgehen: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann; c) An- und Auskleiden: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person anoder auskleiden kann; d) Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann; e) Waschen, Kämmen oder Rasieren: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen; f ) Verrichten der Notdurft: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung (...) Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 22 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

45 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 7.2 Berufsunfähigkeit bei Erwerbsminderung Wird vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ein Rentenanspruch aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsminderung anerkannt und geschah dies aus medizinischen Gründen, gilt die Berufsunfähigkeit und damit die Leistungspflicht ganz oder teilweise als erfüllt. 7.3 Berufsunfähigkeit bei Verlust von Grundfähigkeiten Verliert die versicherte Person Fähigkeiten, die den Bewegungsapparat oder Sinneswahrnehmungen betreffen, welche im Bedingungswerk aufgeführt werden, gilt die Berufsunfähigkeit und damit einhergehend die Leistungspflicht ganz oder teilweise als erfüllt. 7.4 Leistung bei Eintritt schwerer Krankheiten Werden während der Vertragslaufzeit spezifische, vom Versicherer vordefinierte Erkrankungen bei der versicherten Person festgestellt, erfolgt eine Geldleistung unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit. 7.5 Dienstunfähigkeit bei Versetzung in den Ruhestand Berufsunfähigkeit und damit Leistungspflicht des Versicherers liegt vor, wenn Beamte infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit aufgrund amtsärztlichen Zeugnisses aus medizinischen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden Dienstunfähigkeit bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis Werden Beamte infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit aufgrund amtsärztlichen Zeugnisses wegen medizinischer Gründe aus dem Dienstverhältnis entlassen, liegt in gleicher Weise Berufsunfähigkeit und damit Leistungspflicht des Versicherers vor. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt 1 Nr.10: Bei Nachweis der Diagnose einer schweren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal zwölf Monaten, die nach Zustandekommen des Vertrags und mindestens zwölf Monate vor Ende der Leistungsdauer gestellt wird, zahlen wir für zwölf Monate die Berufsunfähigkeitsrente, die zum Zeitpunkt der Diagnose der schweren Krankheit gültig ist, in einem Betrag. Die gültige Berufsunfähigkeitsrente ist zu jeder Zeit die Rente, die auf Ihrem Versicherungsschein bzw. auf Nachträgen zu Versicherungsschein angegeben ist oder die nachträglich zwischen Ihnen und uns vereinbart worden ist. Schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes und unseres Gesellschaftsarztes innerhalb von zwölf Monaten zum Tode führen wird, und bei der keine weitere Behandlung und/oder nur eine rein schmerzlindernde (palliative) Therapie erfolgen kann. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, die Stellungnahmen eines unabhängigen Facharztes einzuholen. keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 23 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

46 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Spezielle Dienstunfähigkeit Berufsunfähigkeit und damit Leistungspflicht des Versicherers liegt auch dann vor, wenn Dienstunfähigkeit aufgrund amtsärztlichen Zeugnisses aus medizinischen Gründen bei Beamten in besonderen, speziellen Bereichen, beispielsweise Polizei, eintritt. 7.6 Leistungspflicht nach Entlassung oder Versetzung Berufsunfähigkeit gilt für die Dauer der Dienstunfähigkeit oder solange Bezüge wie Unterhaltsbeitrag bzw. Ruhegehalt bestehen, bei Beamten auf Probe/auf Widerruf mindestens jedoch für zwei Jahre und bei Beamten auf Lebenszeit mindestens jedoch für fünf Jahre, solange die vereinbarte Leistungsdauer nicht überschritten wird Unbegrenzte Leistungspflicht Nach Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder nach Versetzung in den Ruhestand bleibt die Dienstunfähigkeit und damit der Leistungsanspruch für die vereinbarte Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung dem Grunde nach bestehen. 7.7 Leistung bei Teil- Dienstunfähigkeit Leistungspflicht des Versicherers besteht auch dann, wenn aufgrund medizinischer Gründe ein eingeschränktes Dienstverhältnis bei Beamte auf Lebenszeit oder Beamten auf Probe/auf Widerruf vorliegt. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen 8. Zusatzleistungen im Schadenfall 8.1 Leistungsdynamik bei Leistungspflicht Es besteht die Möglichkeit der Mitversicherung einer Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente. Die dynamisierte jährliche Rentenleistung wird bis mindestens Euro gewährt. 8.2 Lebenslange Versicherungsleistung Die Versicherungsleistung wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Pflegebedürftigkeit/Berufsunfähigkeit abweichend zur verkürzten Leistungsdauer als lebenslange Leistungsverrentung vereinbart. Gar. Rentensteigerung zw. 1-3% möglich. AVB 01/ (1) c) - ohne Summenbegrenzung Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (LV_BB_DYN_RIS.1302) 6 In welchen Fällen ist die Erhöhung abhängig vom Bestehen eines Bedarfs? (1) Voraussetzung für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist, dass ein Bedarf der versicherten Person besteht. Ein Bedarf besteht nur, sofern zum Zeitpunkt der Erhöhung die im Falle der Berufsoder Erwerbsunfähigkeit für die versicherte Person insgesamt zu erwartenden Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem letzten jährlichen Bruttoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit der versicherten Person vor der Erhöhung stehen. Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 24 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

47 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 8.3 KT/BU -Vereinbarung Liegt ein Leistungsfall vor, der weder eine eindeutige Berufsunfähigkeit, noch eine eindeutige Arbeitsunfähigkeit entspricht, erfolgt im Konzernverbund des Lebensversicherers (der Berufsunfähigkeitsversicherung) eine unmittelbare Absprache der Leistungspflicht mit dem Krankenversicherer, sofern eine Krankentagegeldabsicherung besteht. 8.4 Sofortleistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles Wird die versicherte Person aufgrund bestimmter, im Bedingungswerk genannter Voraussetzungen berufsunfähig, entsteht neben der Rentenleistung ein Anspruch auf eine einmalige finanzielle Zuwendung Sofortzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit Bei Eintritt einer unbefristet anerkannten Berufsunfähigkeit, wird eine einmalige Sonderleistung neben der Rentenleistung fällig. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL KT-BU (Hallesche Krankenversicherung a.g.). Einmalleistung vereinbar. AVB 01/ (1): Zahlung einer einmaligen Leistung, wenn diese mitversichert ist. Einmalleistung vereinbar. AVB 01/ (1): Zahlung einer einmaligen Leistung, wenn diese mitversichert ist. HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL keine Regelung in den Bedingungen allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 1 Nr. Abs : 8. Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen Bei den nachfolgend beschriebenen schweren Verletzungen in Folge eines Unfalls, die nicht zur Berufsunfähigkeit führen, erhalten Sie eine Sofortleistung in Höhe von zwölf Monatsrenten, maximal jedoch : a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, b) Amputation einer Hand 9. Kinder-Bonus Bei einer anerkannten Berufsunfähigkeitsleistung erhöht sich die monatlich garantierte Berufsunfähigkeitsrente für sechs Monate um 50 % bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse: Geburt eines Kindes der versicherten Person, Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person (...) 10. Leistung bei schwerer Krankheit bei einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal zwölf Monaten Bei Nachweis der Diagnose einer schweren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal zwölf Monaten, die nach Zustandekommen des Vertrags und mindestens zwölf Monate vor Ende der Leistungsdauer gestellt wird, zahlen wir für zwölf Monate die Berufsunfähigkeitsrente, die zum Zeitpunkt der Diagnose der schweren Krankheit gültig ist, in einem Betrag. (...) Schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes und unseres Gesellschaftsarztes (...) keine Regelung in den Bedingungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 25 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

48 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 8.5 Wiedereingliederungshilfe Endet die Leistungspflicht des Versicherers aufgrund Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, besteht unabhängig von der zurückliegenden Leistungsdauer ein vertraglich zugesicherter Anspruch auf Hilfeleistung, mindestens in Höhe von sechs Monatsrenten. Die Deckelung der Gesamtleistung beläuft sich auf mindestens Euro. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ (4): Wenn unsere Leistungspflicht endet, weil der Versicherte aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit konkret ausübt, die seiner Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht, zahlen wir als besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag von sechs Monatsrenten. [...] HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 8 Wann erhalten Sie eine Wiedereingliederungshilfe? (1) Wenn unsere Leistungspflicht im Rahmen der Nachprüfung endet, weil die versicherte Person aufgrund neu erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse wieder eine Tätigkeit gemäß 7 konkret ausübt, zahlen wir zum Ende der Leistungspflicht als besondere Wiedereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten, insgesamt aber höchstens Euro. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 2 Nr 1d) : Endet der Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, weil Berufsunfähigkeit im Sinne von 3 nicht mehr gegeben ist, zahlen wir als Einmalleistung eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. Der Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe entsteht an dem Tag, an dem die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden muss (vgl. 16 Nr. 3). Nach Ablauf eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses (vgl. 15 Nr. 2) wird eine Wiedereingliederungshilfe nicht gezahlt. Die Wiedereingliederungshilfe kann während der Versicherungsdauer zweimal in Anspruch genommen werden, höchstens jedoch bis zu einer Gesamtsumme von während der Laufzeit des Vertrages, auch wenn diese verlängert wurde. Tritt innerhalb eines Jahres ab Entstehen des Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe erneut Berufsunfähigkeit ein, entfällt der Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe. Ist die Wiedereingliederungshilfe bereits ausgezahlt, so wird sie mit zukünftigen Versicherungsleistungen verrechnet. 9. Risikoprüfung 9.1 Begrenzung stationärer Gesundheitsfragen Bei Beantragung des Versicherungsschutzes erstreckt sich der Abfragezeitraum für stationäre Gesundheitsangaben auf weniger als zehn Jahre. 9.2 Begrenzung ambulanter Gesundheitsfragen Bei Beantragung des Versicherungsschutzes erstreckt sich der Abfragezeitraum für ambulante Gesundheitsangaben auf weniger als fünf Jahre. 9.3 Versicherbare BU-Rente ohne finanzielle Risikoprüfung Der Versicherer verzichtet auf eine finanzielle Risikoprüfung bei Vereinbarung einer BU-Rente bis einschließlich 1200 Euro monatlich. Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Siehe Antragsformular Ausnahmen: dauerhafte Beeinträchtigungen körperlicher Art (z. B. Missbildungen, Folgen von operativen Eingriffen oder Unfällen, Amputationen) sowie HIV-Infektion Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Quelle: Handout Risikoprüfung Ausnahme: - Sportstudenten / Berufssportler, - Musikstudenten, - Wachleute / Sicherheitspersonal, -... keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen keine Regelung in den Bedingungen 10. Beitragsbezogene Tarifleistungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 26 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

49 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 10.1 Verzicht auf Beitragsanpassung gem. 163 VVG Der Versicherer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht, Tarifbeiträge (Bruttoprämien) teilweise oder dauerhaft für die gesamte Vertragsdauer anzupassen Verzicht auf finanzielle Prüfung bei Dynamikanpassung Wird eine Dynamik vereinbart, welche Beitrag und Rentenleistung regelmäßig erhöht, unterliegt die angepasste Berufsunfähigkeitsrente keiner finanziellen Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die dokumentierte Rentenleistung wird ungekürzt geleistet, mindestens jedoch bis zu einer Jahresrente in Höhe von Euro Stundung der Beiträge während der Leistungsprüfung Liegt noch keine endgültige Entscheidung über die Leistungspflicht des Versicherers vor, werden die Beiträge zum Versicherungsvertrag bis zum Abschluss der Leistungsprüfung zinslos gestundet. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert erhalten. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/2013 8: Von der Möglichkeit des 163 VVG, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung anzuheben, bzw. die Leistungen zu kürzen, werden wir keinen Gebrauch machen. "Zusatzbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik nach Modus P" 4 (4): Voraussetzung für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist eine stets angemessene Relation der Rente zum Bruttoeinkommen des Versicherten (bei Selbstständigen des Gewinns vor Steuern). Übersteigt die gesamte jährliche Berufsunfähigkeitsrente und übersteigt diese zuzüglich anderweitiger Berufsunfähigkeitsanwartschaften 70 % des Bruttoeinkommens im letzten Kalenderjahr, müssen Sie der Erhöhung widersprechen. Hierauf werden Sie in jeden Nachtrag über die Erhöhung hingewiesen. AVB 01/ (7): [ ] Sie haben ebenfalls das Recht, eine zinslose Stundung ab Eingang Ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu entrichtenden Beiträge zu verlangen. [ ] HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (LV_BB_DYN_RIS.1302) 6 In welchen Fällen ist die Erhöhung abhängig vom Bestehen eines Bedarfs? (4) Sofern wir nach unseren Unterlagen feststellen, dass eine künftige Erhöhung gemäß Absatz 1 entfällt, weil durch die Erhöhung der Höchstsatz gemäß Absatz 3 überschritten würde, werden wir Ihnen dies mitteilen. In diesem Fall ist eine künftige Erhöhung nur möglich, wenn Sie uns nachweisen, dass gleichwohl ein Bedarf besteht, z. B. weil sich Ihr jährliches Bruttoeinkommen erhöht hat. Darüber hinaus haben wir das Recht, die Voraussetzung des Bestehens eines Bedarfs vor jeder Erhöhung zu überprüfen. [...] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 1 Was ist versichert? (4) [...] Wenn Sie es schriftlich beantragen, werden wir Ihnen die noch zu zahlenden Prämien bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht stunden, ohne hierfür Stundungszinsen zu erheben. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 11: Wir werden von der Möglichkeit des 163 Versicherungsvertragsgesetzes, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung anzuheben, keinen Gebrauch machen. keine Regelung in den Bedingungen allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 1 Nr.5: ( ) Auf Ihren Wunsch hin sind wir bereit, die Beiträge bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos zu stunden. ( ) Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 27 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

50 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 10.4 Ereignisabhängige Nachversicherung Während der Vertragslaufzeit kann die Rentenhöhe ohne erneute Prüfung des medizinischen Risikos angepasst werden, wenn vom Versicherer vordefinierte Ereignisse eintreten. Das Recht auf Vertragsanpassung wird mindestens bis zum 45. Lebensjahr garantiert. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ Nr. 1: [...] - Heirat des Versicherten - Geburt eines Kindes des Versicherten - Adoption eines Kindes durch den Versicherten - Scheidung des Versicherten - Beginn eines Studiums - Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses - Wechsel des Versicherten in eine hauptberufliche Selbständigkeit - Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versicherungs-pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist - Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk - Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung - Abschluss eines Kauf- oder Darlehensvertrags durch den Versicher-ten über mindestens EUR in Verbindung mit dem Kauf bzw. Aus-/Umbau von eigen genutztem Wohneigentum sowie von fremd oder gewerblich genutzten Immobilien - Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - Nachhaltige Steigerung des Bruttojahreseinkommens bei nicht selbständigen Versicherten um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen - Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei selbständigen Versicherten um mindestens 30 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie auf Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (LV_BB_NVG_BU.1302) 1 Welches Recht bietet Ihnen die Nachversicherungsgarantie? Was haben Sie zu beachten? (1) Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie das Recht, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente nach den nachfolgenden Bestimmungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dieses Recht besteht nicht, falls der ursprüngliche Vertrag gegen eine vereinfachte Risikoprüfung in Form einer Dienstfähigkeitserklärung zustande gekommen ist. (2) Die in 4 Absatz 3 genannten Höchstgrenzen für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente gelten stets inkl. einer eventuell vereinbarten Erhöhung der Rente durch Überschussbeteiligung. (3) Die Ausübung der Nachversicherungsgarantie muss schriftlich erfolgen. 3 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie ereignisabhängig ausüben (gebundene Phase)? (1) Nach Ablauf der freien Phase können Sie die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ausüben, sofern Sie den Eintritt eines der folgenden die versicherte Person betreffenden Anlässe oder Ereignisse innerhalb von sechs Monaten nach dessen Eintritt nachweisen (z. B. durch eine Urkunde oder ein amtliches Zeugnis):... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt III Nr. 1 und 2: 1. Tritt bei der versicherten Person eines der in Nr. 2 aufgeführten Ereignisse ein, so haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses die zuletzt vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Jede einzelne Nachversicherung gemäß Nr. 2 und Nr. 3 gilt für sich als Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags mit den dann gültigen Versicherungsbedingungen, Tarifen und gesetzlichen Bestimmungen. 2. Ereignisse, die das Recht zur Inanspruchnahme einer Nachversicherung begründen, sind: Erreichen der Volljährigkeit; Heirat; Ehescheidung (...) Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 28 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

51 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Nachversicherung bei Einkommenssteigerung Liegt als Ereignis eine Einkommenssteigerung vor, kann die Rentenhöhe ohne erneute Prüfung des medizinischen Risikos angepasst werden, wenn bei Nicht- Selbstständigen im Vergleich zum Vorjahr eine Gehaltserhöhung bereits ab 10 % und bei Selbstständigen ein Gewinnsteigerung vor Steuern in den vergangenen drei Geschäftsjahren bereits ab 30 % vorliegt Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Der Versicherer garantiert auch ein Recht auf Anpassung der Rentenhöhe ohne Angabe von Gründen und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Nachversicherungsoption besteht für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Beginn und wird mindestens bis zum 45. Lebensjahr gewährt. Die Höhe der Rentenanpassung gilt mindestens bis zu einer Jahresrente von Euro. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL AVB 01/ Nr. 1: [...] - Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei selbständigen Versicherten um mindestens 30 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre AVB 01/ Nr. 2: Innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss können Sie die versicherte Berufsunfähigkeitsrente - ohne erneute Gesundheitsprüfung - durch den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung erweitern. Eintrittsalter max. 35 Jahre HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie auf Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (LV_BB_NVG_BU.1302)... 3 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie ereignisabhängig ausüben (gebundene Phase)? (1) Nach Ablauf der freien Phase können Sie die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ausüben, sofern Sie den Eintritt eines der folgenden die versicherte Person betreffenden Anlässe oder Ereignisse innerhalb von sechs Monaten nach dessen Eintritt nachweisen (z. B. durch eine Urkunde oder ein amtliches Zeugnis):... i) Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbständiger beruflicher Tätigkeit des letzten Kalenderjahres (im Vergleich zum davor liegenden Kalenderjahr) um mehr als 10 % oder Steigerung der Summe der Bruttoeinkommen aus selbständiger beruflicher Tätigkeit der beiden letzten Kalenderjahre (im Vergleich zu den beiden davor liegenden Kalenderjahren) um mehr als 20 %;... Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie auf Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (LV_BB_NVG_BU.1302)... 2 Wann können Sie die Nachversicherungsgarantie ereignisunabhängig ausüben (freie Phase)? Bis fünf Jahre nach dem Versicherungsbeginn kann die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung und unabhängig von einem bestimmten Ereignis ausgeübt werden. Falls dieser Vertrag aus einem Umtauschoder Umwandlungsrecht hervorgegangen ist, endet die freie Phase fünf Jahre nach dem Versicherungsbeginn des ursprünglichen Vertrages. Die freie Phase endet ebenfalls, wenn die versicherte Person das 37. Lebensjahr vollendet hat.... InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt III Nr. 2: Ereignisse, die das Recht zur Inanspruchnahme einer Nachversicherung begründen, sind: Einkommenserhöhung um mindestens 250 brutto monatlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit der versicherten Person, die mit einem Karrieresprung (z.b. höhere Position in der Hierarchie eines Unternehmens) verbunden ist; allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt III Nr.3: Bis fünf Jahre nach dem Versicherungsbeginn kann die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung auch unabhängig von einem bestimmten Ereignis ausgeübt werden. Diese Option endet, wenn die versicherte Person das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 29 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

52 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 10.5 Beitragsunterbrechung Eine laufende Beitragszahlung kann spätestens nach einem Jahr ab Beginn der Versicherung für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten ausgesetzt werden, ohne dass die Leistungspflicht des Versicherers, so wie sie vor Unterbrechung der Beitragszahlung bestand, erlischt. Bei Wiederaufnahme der laufenden Beitragszahlung wird auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes der versicherten Person verzichtet und es gelten die Vertragskonditionen, die vor Unterbrechung der Beitragszahlung bestanden Änderung der Überschussverwendung Während der Vertragslaufzeit kann die bei Vertragsbeginn gewählte Überschussverwendung in jede andere Verwendungsform gewechselt werden, welche bereits bei Vertragsabschluss zur Option standen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL Stundung AVB 01/ (5): Sie haben die Möglichkeit, eine Stundung oder Teilstundung der Beiträge gegen Zahlung von Stundungszinsen für maximal 24 Monate zu verlangen. [...] Die Nachzahlung der gestundeten Beiträge und ggf. nicht gezahlter Stundungszinsen erfolgt in einem Betrags am Ende des vereinbarten Stundungszeitraums. Sie haben aber auch die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten die gestundeten Beiträge zuzüglich Zinsen in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu entrichten. Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 14 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu beachten?... (6) Sie können mit uns eine schriftliche Vereinbarung über eine zinslose Stundung der Prämienzahlung für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten schließen, wenn die nach Ablauf der Stundung verbleibende Prämienzahlungsdauer noch mindestens ein Jahr beträgt. Die gestundeten Prämien sind zum Ablauf des Stundungszeitraums nachzuzahlen. Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass der nachzuzahlende Betrag innerhalb eines Zeitraumes von maximal 24 Monaten in jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten geleistet wird. Für diese Ratenzahlung erheben wir für das Jahr Zinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ( 247 BGB). Alternativ zur Nachzahlung kann vereinbart werden, dass die gestundeten Prämien nach Ablauf des Stundungszeitraums mit dem Deckungskapital verrechnet werden.... Vom Einzelfall abhängig InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 9 Nr. 7: Sie können verlangen, dass die Beiträge bis zu 36 Monate gestundet werden, wenn seit Beginn der Versicherung zwölf Monate vergangen sind, die Beiträge für das erste Versicherungsjahr vollständig gezahlt wurden und ein Deckungskapital vorhanden ist, das der Höhe der gestundeten Beiträge zzgl. Stundungszinsen entspricht. Für den Stundungszeitraum fallen Stundungszinsen an. Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich. Nach Vereinbarung können Sie die nicht gezahlten Beiträge und Stundungszinsen in einem Betrag oder innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten nachzahlen. keine Regelung in den Bedingungen Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 30 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

53 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland 10.7 Wiederaufleben nach Beitragsfreistellung Der Versicherer garantiert bei beitragsfrei gestellten Verträgen ein Wiederaufleben ohne erneute Risikoprüfung des Gesundheitszustandes und zu den Vertrags- und Rechnungsgrundlagen bei Vertragsbeginn, sollte die Reaktivierung innerhalb 24 Monate nach Beitragsfreistellung erfolgen. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. SecurAL Keine Regelung in den allg. Bedingungen 01/2013 HDI Lebensversicherung AG EGO Classic Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung (LV_AVB_BV.1301) 18 Wann können Sie Ihre Versicherung prämienfrei stellen? (7) Sie können innerhalb von sechs Monaten nach dem Prämienfreistellungstermin schriftlich verlangen, dass der Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen wieder hergestellt wird (Wiederinkraftsetzung): a) die Prämienzahlung wird in der ursprünglich vereinbarten Höhe zum nächsten Monatsersten wieder aufgenommen, b) die Prämien für den Zeitraum vom Prämienfreistellungstermin bis zur Wiederinkraftsetzung werden nachgezahlt, c) die Prämienzahlungsdauer beträgt ab dem Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung noch mindestens ein Jahr, d) zwischen dem Prämienfreistellungstermin und dem Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung ist nicht der Versicherungsfall nach 2 eingetreten, und e) der prämienfreie Zeitraum darf sechs Monate nicht überschreiten. Auf das Recht der Wiederinkraftsetzung werden wir im Rahmen der Prämienfreistellung hinweisen. InterRisk Lebensversicherungs-AG ABV XXL allg. Bedingungen BU 07/2013 Abschnitt I 12 Nr. 7: Wurde der Vertrag beitragsfrei gestellt, können Sie innerhalb von sechs Monaten ab der Zahlung des letzten Beitrages eine Wiederinkraftsetzung verlangen, sofern ein ausreichendes Deckungskapital vorhanden ist. Nach dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung der versicherten Person möglich. Dies kann zur Folge haben, dass der Vertrag nur zu geänderten Vertragsbedingungen weitergeführt werden kann. Ebenso ist eine Ablehnung der Wiederinkraftsetzung möglich. Beschreibung Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert bei vor- bzw. frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen den daraus resultierenden Einkommensverlust ab. Die Versicherungsleistung entspricht einer regelmäßigen Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Die Absicherungshöhe sollte sich auf mindestens 90 Prozent des Nettoeinkommens belaufen und bis zur Regelaltersrente andauern. Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 31 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

54 Berufsunfähigkeitsversicherung - Angebot Für Herr Daniel Wieland Wichtige Hinweise - Der Kunde wurde vom Berater darüber informiert dass zukünftige Wertentwicklung und Verläufe von Zinsen, Gewinnen und Renditen als Prognosen zu verstehen sind und als solche nicht garantiert werden können. dass der Berater die hier verwendeten Daten durch Dritte (Datenlieferanten) zur Verfügung stellt. Eine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Daten und Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung der Berechnung noch aktuell sind, wird nicht übernommen. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Daten durch den Kunden erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Es gelten grundsätzlich die Originalangebote und die Original Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften bzw. Produktanbieter. Die Daten und Informationen der Datenlieferanten dieses Vergleichs basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegungen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können im Einzelfall abweichen. dass bei der Angebotsberechnung nur eine begrenzte Auswahl von Kriterien berücksichtigt werden kann. Es wird somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Marktbetrachtung erhoben. Ein vollständiger Vergleich von allen Versicherungsprodukten und deren Aspekten lässt sich allein mit Berechnungssoftware nicht durchführen. Die Prüfung zur Eignung der Produkte muss immer im Rahmen der Beratung zwischen Kunde und Berater stattfinden. Eine Haftung für Eignung, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der unverbindlich zur Verfügung gestellten Daten und Informationen einschlich deren Nutzung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Unterschriften Der Kunde bestätigt, den Inhalt der Angebotsübersicht und des Beratungsgesprächs verstanden zu haben. Dem Kunden ist bewusst, dass nur vollständige und korrekte Angaben die Voraussetzung für eine optimale Beratung sind.um eine optimale Betreuung der Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten sicherzustellen, erteilt der Kunde dem Berater die jederzeit widerrufbare Erlaubnis ihn zur Information über aktuelle Entwicklungen bzw. notwendige Entscheidungen telefonisch/ /fax zu kontaktieren/informieren. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :31 Seite 32 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

55 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Die Beratungsdokumentation dient der lückenlosen Dokumentation des Beratungsgespräches zwischen dem Berater Marco Zuzak und dem Kunden Daniel Wieland, gemäß der Anforderung nach EU-Richtlinie 2002/92/EG und den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Diese Beratungsdokumentation erfolgt im Sinne des Gesetzes (nach 62 Abs. 1 VVG). Diese Beratungsdokumentation ist rechtsverbindlich und ist nach Durchsicht unterschrieben an den Berater zu übergeben. Kunde / Mandant Anrede Herr Titel Geburtsdatum Telefon Tätigkeit Angestellter Vorname Daniel Straße (Wohnsitz) Am Severinstor Ihr Berater / Vermittler Firma Maklersoftware.com Anrede Herr Titel Dipl.- Betriebswir t (FH) Telefon Vorname Marco Straße (Wohnsitz) Kneippstraße (nachfolgend Kunde genannt) Staatsangehörigkeit Deutschland (Germany) Mobiltelefon Nr. 3 (nachfolgend Berater genannt) Mobiltelefon Tätig als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung Nr. 7 Name Wieland PLZ Familienstand ledig db@wieland.de Beruf Bürokaufmann Name Zuzak PLZ Ort (Wohnsitz) Deggendorf Ort (Wohnsitz) Winzer dw@maklersoftware.com IHK-Registereintrag nach EU-Vermittlerrichtlinie D-B4P0-OISRP-51 Beratungsdaten (Allgemeine Daten zur Beratung) Art der Beratung (z. B. anlassbezogene Beratung, Erstberatung, Folgeberatung) Anlassbezogene Beratung Beratung auf Initiative des Kunde / Interessent Beginn der Beratung (Datum) Die Beratung erfolgte (z. B. persönlich, telefonisch, bei Anschrift des Kunden) persönlich (Allgemeine Daten zur Beratung) Dokumentation wurde erstellt(z. B. nach Beratung, während Beratung) wurde nach der Beratung erstellt An der Beratung teilgenommen haben (z. B. Kunde, Partner) Kunde / Interessent / Steuerberater Kundenwunsch / Beratungsanlass Im Rahmen der geführten Beratung wurden nachfolgende Kundenwünsche bzw. Beratungsanlässe erfasst und dokumentiert. Kundenwunsch / Beratungsanlass Absicherung der Arbeitskraft Der Kunde wünscht bezogen auf seine Anforderungen eine möglichst hochwertige Absicherung in den Grenzen der gewählten Produktart und der derzeit im Markt verfügbaren Deckungsangebote. (Sicherheits-/Leistungsorientiert) Informationen zu Angeboten und Kundenentscheid Der Berater empfiehlt nachfolgend die Produktlösungen (z. B. Versicherungssparten) und Angebote in Bezug auf den dokumentierten Kundenwunsch bzw. Beratungsanlass. Die Angebote basieren auf einer objektiven, ausgewogene Marktuntersuchung, die der Berater unter anderem mittels neutraler Software durchgeführt hat. Im Detail: Der Rat des Beraters stützt sich auf das persönliche Risikoprofil des Kunden, seinen objektiven Bedarf, den individuellen Kundenwunsch und die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit. Die aus dem Gesamtergebnis empfohlenen Produktlösungen berücksichtigen die Beitragskalkulation (Preis) im Verhältnis zum Deckungsumfang (Leistung), die Finanzstärke und Solvabilität des Anbieters und die Güte der Schadenabwicklung und Serviceleistung. Kundenentscheidung zur Absicherung von Risiken und Leistungen basierend auf dem Kundenwunsch bzw. Beratungsanlass sowie dem Rat und der Begründung des Beraters. Der Berater weist darauf hin, dass eine abweichende Kundenentscheidung zu Produktlösungen und Angeboten des Beraters zu existenzgefährdenden finanziellen Risiken des Kunden führen kann. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 1 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

56 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Absicherung der Arbeitskraft Der Kunde wünscht eine Beratung zum Thema Absicherung der Arbeitskraft. Nachfolgende Absicherungsmöglichkeiten wurden mit dem Kunden besprochen. Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert bei vor- bzw. frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen den daraus resultierenden Einkommensverlust ab. Die Versicherungsleistung entspricht einer regelmäßigen Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Die Absicherungshöhe sollte sich auf mindestens 90 Prozent des Nettoeinkommens belaufen und bis zur Regelaltersrente andauern. Dread Disease (schwere Krankheiten) Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, leistet bei Eintritt von Erkrankungen, die im Versicherungsschutz mitversichert sind. In erster Linie werden Krankheiten versichert, die eine aufwendige Behandlung oder einen schweren Verlauf nehmen, aus denen sich weitreichende Einschränkungen im privaten wie beruflichen Umfeld ergeben (z. B. Krebs, Schlaganfall, multiple Sklerose). Die Versicherungsleistung wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme fällig. Grundfähigkeitsversicherung Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, die im Versicherungsschutz mitversichert sind. In erster Linie werden Fähigkeiten versichert, die grundlegende Einschränkungen im privaten wie beruflichen Alltag zur Folge haben (z. B. Sehen, Sprechen, Orientierung, Heben und Tragen, Autofahren). Die Versicherungsleistung entspricht einer regelmäßigen Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Die Absicherungshöhe sollte also den Einkommensverhältnissen entsprechen oder die Kosten zur Bewältigung des Alltags decken. Erwerbsunfähigkeitsversicherung Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert bei Verlust der Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen den daraus resultierenden Einkommensverlust ab. Ausschlaggebend für die Leistungsprüfung ist die grundsätzliche Fähigkeit auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Versicherungsleistung entspricht einer regelmäßigen Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Die Absicherungshöhe sollte sich also auf mindestens 90 Prozent des Nettoeinkommens belaufen und bis zur Regelaltersrente andauern. Unfallversicherung Die Unfallversicherung leistet primär bei unfallbedingter Invalidität mit Dauerfolgen. Zur Bemessung der Kapitalleistung wird eine Gliedertaxe herangezogen; eine 100-prozentige Invalidität kann jedoch nicht überschritten werden. Durch Mehrleistungs- oder Progressionsmodelle kann die Invaliditätsleistung ein vielfaches der versicherten Versicherungssumme betragen. Daneben gibt es weitere Leistungsbausteine wie die Invaliditätsrente oder ein Krankenhaus-Tagegeld, welche sich in gleicher Weise auf ein Unfallereignis beziehen. Der Leistungsfall gilt als erfüllt, wenn dem Körper plötzlich (unmittelbar) von außen (keine Krankheit) eine unfreiwillige (ohne Vorsatz) Gesundheitsschädigung zustößt. Wünscht der Kunde eine Beratung der Produktlösung Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 2 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

57 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Berufsunfähigkeitsversicherung Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die erstellten Angebote und insofern vorhanden den bestehenden Vertrag. Diese Auflistung stellt nur ausgewählte Leistungsbereiche dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind ausschließlich die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Bestehender Vertrag Angebot 1 Angebot 2 Allgemein Gesellschaft nicht vorhanden ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. HDI Lebensversicherung AG Tarif k. A. SecurAL EGO Classic Vertragsbeginn k. A Ablauf k. A Beitragszahlungsweise k. A. monatlich monatlich Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) k. A. 41,10 38,58 Maximalbeitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) k. A. 54,09 51,44 Versicherungssummen BU-Rente mtl. (garantiert) k. A , ,00 Rente mtl. (möglich) k. A. k. A ,00 Mögliche Ablaufleistung k. A. 0,00 k. A. Auszeichnungen Auszeichnungen Produkte & Unternehmen k. A. Endalter & Laufzeit Versicherungsendalter k. A Leistungsendalter k. A. 65 k. A. Beitragszahlungsendalter k. A. k. A. k. A. Der Berater weist auf mögliche fehlende Leistungseinschlüsse hin: 5.1 Leistung bei altersbedingten Kräfteverfall versichert Nicht versichert Einkommensabhängige Deklaration versichert Nicht versichert 5.3 Verzicht bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht versichert versichert 6.1 Verzicht auf befristete Anerkennungen der Leistungspflicht versichert versichert 8.1 Leistungsdynamik bei Leistungspflicht versichert versichert 10.1 Verzicht auf Beitragsanpassung gem. 163 VVG versichert Nicht versichert Nachversicherung bei Einkommenssteigerung versichert versichert Notiz k. A. Tarif mit hochwertigem Versicherungsschutz / überdurchschnittliche Tarifleistungen empfohlen Kundenentscheidung Bestehender Vertrag Beantragung überprüfen Ergänzen / anpassen beitragsfrei stellen beibehalten kündigen auf Berater übertragen Angebot 1 Beantragung gewünscht Bedenkzeit nicht gewünscht, da zu teuer nicht gewünscht, da nicht benötigt Angebot 2 Beantragung gewünscht Bedenkzeit nicht gewünscht, da zu teuer nicht gewünscht, da nicht benötigt Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 3 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

58 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Allgemein Angebot 3 Gesellschaft InterRisk Lebensversicherungs-AG Tarif ABV XXL Vertragsbeginn Ablauf Beitragszahlungsweise monatlich Beitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 53,50 Maximalbeitrag laut Zahlungsweise (Gesamt) 82,30 Versicherungssummen BU-Rente mtl. (garantiert) 1.000,00 Rente mtl. (möglich) k. A. Mögliche Ablaufleistung k. A. Auszeichnungen Auszeichnungen Produkte & Unternehmen Endalter & Laufzeit Versicherungsendalter 65 Leistungsendalter 65 Beitragszahlungsendalter 65 Der Berater weist auf mögliche fehlende Leistungseinschlüsse hin: 5.1 Leistung bei altersbedingten Kräfteverfall versichert Einkommensabhängige Deklaration versichert 5.3 Verzicht bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht Nicht versichert 6.1 Verzicht auf befristete Anerkennungen der Leistungspflicht Nicht versichert 8.1 Leistungsdynamik bei Leistungspflicht Nicht versichert 10.1 Verzicht auf Beitragsanpassung gem. 163 VVG versichert Nachversicherung bei Einkommenssteigerung Nicht versichert Notiz Kundenentscheidung Tarif mit möglichst geringem Beitrag und Basisleistungen Angebot 3 Beantragung gewünscht Bedenkzeit nicht gewünscht, da zu teuer nicht gewünscht, da nicht benötigt Hinweise des Beraters Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jede Person die ein eigenes Einkommen erwirtschaftet bzw. irgendwann erwirtschaften wird (Kinder/Schüler/Studenten) oder durch den Ausfall ihrer Arbeitskraft ein Zusatzeinkommen benötigt wie z. B. Hausfrauen und Hausmänner. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist wesentlich geringer als nötig, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Aus einer nach Ihren persönlichen Berufs- und Einkommensangaben zufolge durchgeführten Rentenschätzung ergibt sich eine Versorgungslücke, die durch die empfohlene private BU Rente minimiert bzw. vollständig geschlossen wird. Bei der Auswahl des Unternehmens wurden positive Unternehmenskennzahlen sowie überdurchschnittliche Ratings berücksichtigt. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 4 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

59 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Datenschutzerklärung Der Kunde willigt ein, dass der Berater zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Beratungsauftrag Daten des Kunden an Versicherer, Kooperationspartner und Vermittlerunternehmen im jeweils erforderlichen Umfang weiterleitet. Hierzu gehören insbesondere die gesamte Antragsbearbeitung, die Besorgung (Deckung) des Versicherungsschutzes, die "Durchführung des Versicherungsvertrages" (z.b. Risikoermittlung, Beiträge, Veränderungen des Risikos und des Vertrages) und die Bearbeitung von Versicherungsfällen. Die Einwilligung zur Datenübermittlung erstreckt sich auch auf die Übermittlung von Daten an Rückversicherer und Vermögensschadenhaftpflichtversicherer des Beraters. Gesundheitsdaten und Arztberichte dürfen nur übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist. Der Kunde willigt ein, dass die jeweiligen Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Berater weitergeben, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten aus dem Beratungsauftrag erforderlich ist. Überdies willigt der Kunde ein, dass seine Personalien und Kontoverbindungen vom Berater zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden können. Der Berater darf die so gewonnenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren und um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Kunde willigt ein, dass die dem Berater überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personenkreise (z.b. Rechtsanwälte, Steuerberater) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. Ferner willigt der Kunde ein, dass die Inhalte dieser Dokumentation inklusive Anlagen auch in elektronischer Form abgespeichert werden. Dies gilt auch für die Datenspeicherung auf externen Servern zur Datensicherung. Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten gilt unabhängig vom Zustandekommen eines Versicherungsvertrages. Der Kunde ist berechtigt jederzeit die Löschung seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Kundenhinweise Der Kunde wurde vom Berater darüber informiert, dass bei Risikofragen wie der gesundheitlichen Historie oder Risikoeigenschaften eines Objekts im Zusammenhang mit der Beantragung von Versicherungsschutz die im jeweiligen Antrag gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig zu beantworten sind und dabei auch vom Kunden für unwesentlich gehaltene Erkrankungen oder Beschwerden lückenlos anzugeben sind (siehe auch 19 Versicherungsvertragsgesetz). Andernfalls wäre der Versicherungsschutz massiv gefährdet, selbst wenn ein Vertrag zustande kommen sollte und die vereinbarten Beiträge dafür stets geleistet würden. dass alle ausgehändigten Unterlagen, die die zukünftige Entwicklung und Verläufe von Zinsen, Gewinnen und Renditen behandeln, Prognosen sind, d.h. dass die Berechnungen nach dem Stand der Informationen, die zum Zeitpunkt der Analyse aktuell waren, gewissenhaft ausgeführt wurden, jedoch in Ihrem Ergebnis nicht garantiert werden können. dass soweit steuerliche Auswirkungen bei den beantragten Produkten eine Rolle spielen, bei den Berechnungen das zum Zeitpunkt der Beratung geltende Steuerrecht zu Grunde liegt. Änderungen des Steuerrechts können zu Änderungen von Prognosen, des Kundenbedarfs und der Beraterempfehlung führen. Die enthaltenen Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar; zur Klärung solcher Einzelfragenwenden Sie sich bitte an einen Steuerberater / Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. dass zwischenzeitlich seit der Datenaufnahme zu seinen finanziellen Verhältnissen sowie der Grundabsicherung keine wesentlichen Veränderungen eingetreten sind und der Kunde damit einverstanden ist, dass die für in dieser Beratung der dokumentierte Status zugrunde gelegt wird. dass der Berater die Daten zu Angeboten für diese Beratungsdokumentation durch Dritte (Datenlieferanten) zur Verfügung stellt. Eine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Daten und Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung der Berechnung noch aktuell sind, wird nicht übernommen. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Daten durch den Kunden erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Es gelten grundsätzlich die Original-Angebote und die Original-Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften bzw. Produktanbieter. Die hier dargestellten Daten und Informationen zu Angeboten und Vergleichen von Produktlösungen basieren auf sorgfältigen Recherchen und Überlegungen, sind aber letztendlich nicht zu objektivieren und können im Einzelfall abweichen. dass bei der Angebotsberechnung nur eine begrenzte Auswahl von Kriterien berücksichtigt werden kann. Es wird somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Marktbetrachtung erhoben. Ein vollständiger Vergleich von allen Versicherungsprodukten und deren Aspekten lässt sich allein mit Berechnungssoftware nicht durchführen. Die Prüfung zur Eignung der Produkte muss immer im Rahmen der Beratung zwischen Kunde und Berater stattfinden. dass auch wenn im Rahmen der Auswertung neue Produkte mindestens die gleichen Leistungen aufweisen wie der bestehende Vertrag, nicht ausgeschlossen werden kann, dass der bestehende Vertrag in einzelnen Regelungen vorteilhafter sein kann. Die Kündigung bestehender Verträge zu Gunsten neuer Verträge ist unter Umständen mit Risiken verbunden. Dies betrifft Bereiche des Gesundheitszustands sowie Leistungseinschlüsse in Altverträgen. Je länger der Abschluss des bestehenden Vertrages zurück liegt, desto wahrscheinlicher ist die Veränderung des momentanen Gesundheitszustandes oder eines anderen Versicherungsrisikos. Eine Kündigung eines bestehenden Vertrages sollte nicht vor Abschluss und Prüfung des Versicherungsscheins eines neuen Vertrages durchgeführt werden. für die Vermittlung einzelner Produkte zum Teil durch erfolgsbezogene Provisionen/Entgelte bezahlt; auch können neben den gezahlten Handelsvertreterprovisionen weitere unmittelbare Zuwendungen erbracht werden. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Ihnen eine optimierte und unentgeltliche Beratung und Dienstleistung zu gewährleisten. Die konkrete Höhe der Zuwendung variiert sowohl in Bezug auf den einzelnen Anbieter als auch auf das gewählteprodukt. Der Berater kann darüber hinaus weitere Zuwendungen z.b. in der Form von Staffelprovisionen, Prämien, Gewinnbeteiligungen oder Marketingzuschüssen erhalten. Aus den Zuwendungen werden alle Kosten gedeckt, die der Berater aus der Produktauswahl und Prüfung, der Aufbereitung und Bereitstellung von Präsentationen und Produktinformationen, der Qualifizierung der Mitarbeiter sowie der Kunden-Bedarfsanalyse, der nicht gesondert zu vergütenden Anlage- und Finanzberatung und der Folgebetreuung während der gesamten Laufzeit der Betreuung generiert. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 5 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

60 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Hinweise des Beraters zu dieser Beratung Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 6 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

61 Beratungsdokumentation Für Herr Daniel Wieland Ausgehändigte Unterlagen Der Kunde bestätigt hiermit, dass er die vorstehenden Unterlagen in der angegebenen Form erhalten hat. Als Druckstück Als Datei / Per Datenträger Angebot / Vergleich Deckungsnote / Antrag Allgemeine Bedingungen (AVB) Produktinformationsblatt (PIB) Beratungsdokumentation Der Berater hat keine vom Prospekt, den Leistungsbeschreibungen des Anbieters bzw. vorgelegten Angeboten abweichende Erklärungen abgegeben. Sämtliche Verträge werden im Namen der jeweiligen Gesellschaft der angebotenen Produkte vermittelt. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen und der Inhalt der jeweils aktuellen Verkaufsprospekte / Versicherungsbedingungen.Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Unterschriften Der Kunde bestätigt, den Inhalt des der Beratungsdokumentation und des Beratungsgesprächs verstanden zu haben. Dem Kunden ist bewusst, dass nur vollständige und korrekte Angaben die Voraussetzung für eine optimale Beratung sind.um eine optimale Betreuung der Vermögens- und Versicherungsangelegenheiten sicherzustellen, erteilt der Kunde dem Berater die jederzeit widerrufbare Erlaubnis ihn zur Information über aktuelle Entwicklungen bzw. notwendige Entscheidungen telefonisch/ /fax zu kontaktieren/informieren. Mit Unterschrift bestätigt der Kunde den Erhalt und die Richtigkeit dieser Beratungsdokumentation Ort, Datum, Unterschrift Kunde Kunde Ort, Datum, Unterschrift Berater Diese Beratungsdokumentation wurde durch den Berater elektronisch erstellt am 18. Februar Die durch den Berater vor Ausdruck bekannten Informationen wurden in dieser Beratungsdokumentation entsprechend kenntlich hervorgehoben. Etwaige Ergänzungen können handschriftlich vorgenommen werden. Die Beratungsdokumentation ist rechtsverbindlich und an die Adresse des Beraters zurückzusenden. Ort, Datum, Unterschrift Kunde Die Erstellung der Berechnung wurde durch einen ISO27001 zertifizierten Systemanbieter durchgeführt. Dienstag, 18. Februar :34 Seite 7 Maklersoftware.com Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Marco Zuzak Kneippstraße 7, Winzer Tel.: dw@maklersoftware.com

62 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Produktinformationsblatt (gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV) Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über die vorgeschlagene Versicherung geben. Sie sind nicht abschließend. Weitere Informationen können Sie unserem Vorschlag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und den weiteren Unterlagen entnehmen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsgrundlagen sorgfältig. Die in unseren Unterlagen verwendeten männlichen Bezeichnungen gelten entsprechend für weibliche Personen. 1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Der angebotene Vertrag ist eine Versicherung mit Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Bedingungen Grundlage sind die für Ihre Versicherung geltenden Bedingungen, die Sie der Übersicht der zum Versicherungsvorschlag gehörenden Unterlagen entnehmen können. 2. Versicherte Risiken Versicherter Herr Daniel Wieland Geburtsdatum Beruf Bürokaufmann (mit entsprechender Ausbildung über 75% Bürotätigkeit) Leistung bei Berufsunfähigkeit Begriff der Berufsunfähigkeit Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherten werden ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % folgende Leistungen gewährt: Beitragsbefreiung und garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente 1.000,00 EUR Die Leistungen werden gewährt solange die Berufsunfähigkeit besteht, jedoch längstens bis zum Ende der Leistungsdauer. Ggf. können noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung fällig werden. Weitere Angaben zu den versicherten Leistungen und zur Überschussbeteiligung finden Sie in unserem Vorschlag in den Abschnitten Berufsunfähigkeitsversicherung und Erläuterungen und Hinweise sowie in den 1, 3 und dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen. Der in 2 und dem Anhang Pflegebedürftigkeit der Allgemeinen Bedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung überein. 3. Beitrag und Kosten Monatlicher Beitrag Beitrag zu zahlender Beitrag * Ab Versicherungsbeginn Berufsunfähigkeitsversicherung 54,09 EUR 41,10 EUR Die Beitragszahlung endet nach 37 Jahren und 3 Monaten. Hinweise zur Beitragszahlung Beim zu zahlenden Beitrag handelt es sich um den durch Überschüsse verminderten Beitrag *. Der monatliche Beitrag wird zu Beginn eines jeden Monats fällig, erstmals zum Versicherungsbeginn. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum Fälligkeitstag zu zahlen. Falls Sie uns eine Erlaubnis zum Beitragseinzug (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vorschlag unter Unverbindliche Beispielrechnung. Produktinformationsblatt - Seite 1 von 4

63 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Verspätete Zahlung/Nichtzahlung Wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen. Begleichen Sie den Beitragsrückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, enfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Weitere Angaben Weitere Angaben dazu finden Sie in den 7 und 9 der Allgemeinen Bedingungen. Kosten Abschluss- und Vertriebskosten Übrige einkalkulierte Kosten Änderung der Kosten Zusätzliche Kosten, Steuern und Gebühren Sonstige Kosten Abschluss- und Vertriebskosten dienen einerseits der Deckung von Aufwendungen, die der Versicherer im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, insbesondere für die Erstellung der Vertragsunterlagen, sowie für die Verkaufsunterlagen hat. Außerdem soll der Aufwand Ihres Beraters gedeckt werden, der sich ständig über den Markt informiert und Produktvergleiche vornimmt, um Ihnen eine fachkundige Beratung auf der Grundlage einer individuellen Versorgungs- und Risikoanalyse bieten zu können. Für den Abschluss und Vertrieb der Versicherung fallen einmalig zu Versicherungsbeginn 913,37 EUR an. Diese Kosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind bereits in den Beitrag einkalkuliert. Ausführliche Informationen zur Verrechnung der Abschlusskosten finden Sie in 11 der Allgemeinen Bedingungen. Daneben werden übrige Kosten (z.b. für die Verwaltung und Betreuung Ihres Vertrages während der Vertragslaufzeit) berechnet, die ebenfalls bei der Kalkulation der Beiträge und Leistungen bereits berücksichtigt sind: jährlicher jährliche Beitragsaufwand übrige Kosten ab ,08 EUR 124,80 EUR Alle zuvor genannten Kosten berücksichtigen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitragsaufwand. Durch künftige Vertragsänderungen können sich die dargestellten Kosten erhöhen oder verringern. Für folgende, von Ihnen verursachte, zusätzliche Verwaltungsaufwände können wir Ihnen die durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschale Gebühr gesondert in Rechnung stellen: Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen 5,00 EUR Rückläufer im Lastschriftverfahren 5,00 EUR Einrichtung eines Stundungskontos 7,50 EUR Verrechnung von rückständigen oder gestundeten Beiträgen 7,50 EUR Die Höhe der Gebühren kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie in 19 der Allgemeinen Bedingungen. Darüber hinaus fallen abgesehen von der Besteuerung der Versicherungsleistungen keine weiteren Kosten, Steuern und Gebühren an. Es fallen keine sonstigen Kosten an. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vorschlag unter Unverbindliche Beispielrechnung. Produktinformationsblatt - Seite 2 von 4

64 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) 4. Leistungsausschlüsse 5. Pflichten bei Vertragsabschluss und Folgen der Verletzung Die folgenden Angaben sind nicht abschließend. Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zur Berufsunfähigkeit gekommen ist. Dennoch gibt es einige wenige Ausnahmen, z.b. bei kriegerischen Ereignissen, absichtlicher Selbstverletzung, versuchter Selbsttötung, vorsätzlicher Ausführung oder strafbarem Versuch eines Verbrechens oder Vergehens, bei Herbeiführung der Berufsunfähigkeit des Versicherten durch eine widerrechtliche Handlung des Versicherungsnehmers und Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie. Nähere Informationen dazu finden Sie in 5 der Allgemeinen Bedingungen und in 4 der Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Bei der Antragstellung sind alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bei unwahren oder unvollständigen Angaben können wir je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Nähere Informationen dazu insbesondere auch zu den Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung finden Sie in 6 der Allgemeinen Bedingungen sowie in der Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung. 6. Pflichten während der Vertragslaufzeit und Folgen der Verletzung Während der Vertragslaufzeit sind uns Änderungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen, z.b. Änderungen des Namens, der Postanschrift oder auch der Bankverbindung bei Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren, mitzuteilen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Vertragsablauf beeinträchtigen. Nähere Informationen dazu insbesondere auch zu den Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung finden Sie in 18 der Allgemeinen Bedingungen. 7. Pflichten bei Eintritt des Versicherungsfalls und Folgen der Verletzung Der Eintritt des Versicherungsfalls (Berufsunfähigkeit des Versicherten) ist uns unverzüglich anzuzeigen. Wenn Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beansprucht werden, sind die von uns geforderten Unterlagen einzureichen das sind z.b. eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit, ausführliche Arztberichte über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pflegebedüftigkeit, Unterlagen über den aktuellen Beruf des Versicherten, seine Stellung und Tätigkeit und über eingetretene Veränderungen, bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung über Art und Umfang der Pflege. Solange nicht alle Verpflichtungen erfüllt sind, können wir keine Versicherungsleistungen erbringen. Nähere Informationen dazu insbesondere auch zu den von uns geforderten Unterlagen und den Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung finden Sie in den 12, 14 und 15 der Allgemeinen Bedingungen. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vorschlag unter Unverbindliche Beispielrechnung. Produktinformationsblatt - Seite 3 von 4

65 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Versicherungsbeginn Ablauf der Versicherung (12 Uhr) Weitere Angaben zum Beginn des Versicherungsschutzes finden Sie in 4 der Allgemeinen Bedingungen (12 Uhr) im Alter 65 Jahre Dauern (Jahre/Monate) und Schlussalter Beitragszahlungsdauer Versicherungsdauer Leistungsdauer (1) Versicherungsschlussalter Berufsunfähigkeitsversicherung 37/3 Jahre 37/3 Jahre 37/3 Jahre 65 Jahre 9. Kündigungsmöglichkeiten (1) ab Versicherungsbeginn Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des laufenden Monats ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Bei Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert sofern vorhanden. Es wird eine Stornogebühr erhoben, die bei der Berechnung des Rückkaufswertes bereits berücksichtigt ist. Ausführliche Informationen zur Kündigung finden Sie in den 10 und 3 der Allgemeinen Bedingungen. Kündigung durch den Versicherer Wir können die Versicherung nur kündigen, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen oder die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen. Beitragsfreistellung Anstelle einer Kündigung können Sie die Beitragsfreistellung der Versicherung beantragen, sofern die festgelegte Mindestleistung erreicht wird. Ausführliche Informationen zur Beitragsfreistellung finden Sie in den gleichen Versicherungsbedingungen und Paragrafen, in denen auch die Kündigung geregelt ist. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Vorschlag unter Unverbindliche Beispielrechnung. Produktinformationsblatt - Seite 4 von 4

66 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Informationen über den Versicherungsvertrag (gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV) Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über die vorgeschlagene Versicherung geben. Sie sind nicht abschließend. Weitere Informationen können Sie unserem Vorschlag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und den weiteren Unterlagen entnehmen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsgrundlagen sorgfältig. Ihr Versicherer ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Anschrift Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel /Internet Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Sitz Oberursel (Taunus) Handelsregister Amtsgericht Bad Homburg v.d.h. HRB 1583 Hauptgeschäftstätigkeit Die Gesellschaft betreibt die Lebensversicherung in allen ihren Arten einschließlich der Kapitalisierungsgeschäfte und der Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen gemäß dem vom Vorstand aufgestellten Gesamtgeschäftsplan. Sie bietet Versicherungsschutz im In- und Ausland nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in 2 der Satzung der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Wesentliche Merkmale und Bedingungen Ihrer Versicherung Versicherungsart Versicherungsdauer Bedingungen Leistungen Begriff der Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Angaben zur Versicherungsdauer finden Sie in unserem Vorschlag im Abschnitt Berufsunfähigkeitsversicherung. Die für Ihre Versicherung geltenden Bedingungen können Sie der Übersicht der zum Versicherungsvorschlag gehörenden Unterlagen entnehmen. Angaben zu Art, Umfang und Fälligkeit der versicherten Leistungen finden Sie in unserem Vorschlag in den Abschnitten Berufsunfähigkeitsversicherung und Erläuterungen und Hinweise sowie in 1 und dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen. Angaben zur Erfüllung und zur Beanspruchung der versicherten Leistungen finden Sie in 17 der Allgemeinen Bedingungen. Der in 2 und dem Anhang Pflegebedürftigkeit der Allgemeinen Bedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung überein. Beitrag Beitragshöhe Beitragszahlungsweise Angaben zur Höhe des Beitrages (Gesamtpreis der Versicherung) finden Sie in unserem Vorschlag im Abschnitt Monatlicher Beitrag. monatlich Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV - Seite 1 von 5

67 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Zahlung Für die Beitragszahlung können Sie uns eine Erlaubnis zum Beitragseinzug (SEPA- Lastschriftmandat) erteilen. Sie können die Beiträge aber auch auf eines unserer Konten überweisen. Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Angaben zur Erfüllung und sonstige Regelungen zur Beitragszahlung finden Sie in 7 der Allgemeinen Bedingungen. Kosten Angaben zu den Kosten Ihrer Versicherung finden Sie im Produktinformationsblatt. Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussermittlung und -beteiligung Weitere Informationen Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer an den Überschüssen, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden. Überschüsse entstehen dann, wenn die Anzahl der Leistungsfälle und die Kosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen. Weitere Überschüsse stammen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Ihre Versicherung erhält einen jährlichen Überschussanteil. Außerdem werden Sie an den Bewertungsreserven angemessen beteiligt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in 3 der Allgemeinen Bedingungen. Weitere Informationen zur Überschussbeteiligung, zur Überschussverwendung und zur möglichen Höhe der Überschussleistungen finden Sie in unserem Vorschlag. Zustandekommen des Vertrages und Versicherungsbeginn Der Vertrag kommt zustande, indem Sie einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung bei uns stellen und wir diesen Antrag annehmen. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Zugang des Versicherungsscheins, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt haben und kein Widerruf erfolgt. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch abgesehen von einem ggf. vereinbarten vorläufigen Versicherungsschutz noch kein Versicherungsschutz. Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV - Seite 2 von 5

68 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel, Fax: , service@alte-leipziger.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich beispielsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bzw. 1/30 des Monatsbeitrags multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Den gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung Kündigung Garantierte Leistungen Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten Ihrer Versicherung finden Sie im Produktinformationsblatt. Informationen zur Höhe der garantierten Leistungen bei Kündigung enthält der Verlauf der garantierten Leistungen in unserem Vorschlag. Beitragsfreistellung Garantierte Leistungen Beitragsreduzierung Anstelle einer Kündigung können Sie die Beitragsfreistellung der Versicherung beantragen (es gelten die gleichen Termine und Fristen wie für eine Kündigung). Dabei wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzten Leistungen umgewandelt.wenn die Berufsunfähigkeitsrente nicht die Mindestrente in Höhe von monatlich 50,00 EUR erreicht, erlischt die Versicherung und ihr Rückkaufswert wird ausgezahlt. Ausführliche Informationen zur Beitragsfreistellung finden Sie in den gleichen Versicherungsbedingungen und Paragrafen, in denen auch die Kündigung geregelt ist. Informationen zur Höhe der garantierten Leistungen bei Beitragsfreistellung enthält der Verlauf der garantierten Leistungen in unserem Vorschlag. Neben der Beitragsfreistellung besteht die Möglichkeit der Beitragsreduzierung. Der künftige (zu zahlende) Beitrag muss mindestens 25,00 EUR betragen und die herabgesetzten Leistungen müssen die bereits genannten Mindestleistungen erreichen. Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV - Seite 3 von 5

69 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Steuerliche Behandlung der Versicherung Gesetzlicher Sicherungsfonds Beschwerdestellen Die Beiträge für diese Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen nach 10 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Renten aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind als zeitlich begrenzte Leibrenten (abgekürzte Leibrenten) mit dem so genannten Ertragsanteil nach 55 EStDV als sonstige Einkünfte zu versteuern. Einmalige Kapitalleistungen sind generell einkommensteuerfrei. Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer Versicherung finden Sie in unserer Allgemeinen Steuerinformation. Um die Ansprüche unserer Kunden jederzeit erfüllen zu können, achten wir auf eine ausgewogene Mischung und Streuung der Kapitalanlagen. Rein spekulative Anlagen werden nicht getätigt. Darüber hinaus besteht zur Absicherung der Ansprüche aus Ihrer Versicherung ein gesetzlicher Sicherungsfonds (siehe 124 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, Berlin, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der Versicherten, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. gehört diesem Sicherungsfonds an. Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde auch an die Aufsichtsbehörde wenden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, Bonn Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Entscheidungen des Ombudsmannes gegen uns sind bis zu einer Grenze von EUR verbindlich. Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin Telefon , Telefax beschwerde@versicherungsombudsmann.de Die Beschwerde bei den genannten Stellen ist für Sie kostenfrei. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rechtswegs bleibt von der Beschwerde unberührt. Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV - Seite 4 von 5

70 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Anwendbares Recht Zuständiges Gericht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines Wohnsitzes zuständig. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer müssen bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gericht, bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in 21 der Allgemeinen Bedingungen. Sprachen Die Versicherungsbedingungen und die weiteren Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV sind in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in deutscher Sprache. Gültigkeitsdauer Die zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen gelten für den in unserem Vorschlag genannten Versicherungsbeginn unter der Voraussetzung, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen wird. Für andere Versicherungsbeginne ändert sich das Alter des Versicherten und somit auch die berechneten Leistungen und Beiträge. Außerdem liegen der Berechnung die derzeit gültigen Tarife zugrunde. Sofern der Versicherungsbeginn in der Zukunft liegt, können wir nicht garantieren, dass diese Tarife dann noch Gültigkeit haben. Informationen über den Versicherungsvertrag gemäß VVG-InfoV - Seite 5 von 5

71 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Unser Vorschlag im Überblick SecurAL Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Persönliche Daten Versicherter Herr Daniel Wieland Geburtsdatum Monatlicher Beitrag Versicherungsbeginn Monatlicher Beitrag Beitrag zu zahlender Beitrag * Berufsunfähigkeitsversicherung 54,09 EUR 41,10 EUR Leistung bei Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsschutz Für Sie nur das Beste Stand Berufsunfähigkeitsrente garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente Summe Ihrer abgesicherten Berufsunfähigkeitsrenten zu Versicherungsbeginn 1.000,00 EUR ,00 EUR * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 1 von 8

72 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Unser Vorschlag SecurAL Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Persönliche Daten Versicherungsnehmer Herr Daniel Wieland Versicherter Herr Daniel Wieland Geburtsdatum Versicherungsbeginn und Ablauf der Versicherung Versicherungsbeginn Ablauf der Versicherung im Alter 65 Jahre Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10) Vertragsdaten Beruf Bürokaufmann (mit entsprechender Ausbildung über 75% Bürotätigkeit) (Berufsgruppe: 1+) Leistungsvereinbarung Leistung ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % Beitragszahlungsdauer 37 Jahre und 3 Monate Versicherungsdauer 37 Jahre und 3 Monate Versicherungsschlussalter 65 Jahre Leistungsdauer 37 Jahre und 3 Monate ab Versicherungsbeginn Überschussverwendung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beitragsverrechnung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit Rentenzuwachs Leistung bei Berufsunfähigkeit garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente 1.000,00 EUR Monatlicher Beitrag Ab Versicherungsbeginn Beitrag zu zahlender Beitrag * Berufsunfähigkeitsversicherung 54,09 EUR 41,10 EUR Unverbindliche Beispielrechnung Die Beitragszahlung endet nach 37 Jahren und 3 Monaten. Beim zu zahlenden Beitrag handelt es sich um den durch Überschüsse verminderten Beitrag. Entstehung der Überschüsse Die Beiträge für Ihre Versicherung (nicht die zu zahlenden Beiträge) sind für die gesamte Versicherungsdauer garantiert und können von uns nicht erhöht werden. Damit die garantierten Leistungen auf jeden Fall gezahlt werden können, haben wir die Beiträge unter vorsichtigen Annahmen zum Verlauf der Leistungsfälle kalkuliert. Auch für Kosten und künftig erzielbare Kapitalerträge haben wir Sicherheiten berücksichtigt. Durch weniger Leistungsfälle, geringere Kosten und höhere Kapitalerträge als bei der Beitragskalkulation angenommen, entstehen im Allgemeinen Überschüsse, die wir in Form der Überschussbeteiligung an Sie weitergeben. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 2 von 8

73 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Höhe der Überschüsse nicht garantiert Beteiligung an den Bewertungsreserven Prognosen über die Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich, da weder der Verlauf der Leistungsfälle, noch die Entwicklung der Kosten oder die Zinsänderungen am Kapitalmarkt über die gesamte Versicherungsdauer vorhersehbar sind. Die angegebenen Leistungen aus der Überschussbeteiligung basieren auf einer unverbindlichen Beispielrechnung mit den für 2014 festgesetzten Überschusssätzen. Dabei wurde vereinfachend unterstellt, dass diese Überschusssätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Sie haben deshalb nur hypothetischen Charakter. Wir können nicht garantieren, dass Überschüsse in dieser Höhe tatsächlich anfallen. Bewertungsreserven sind vorhanden, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bewertet werden. Sie werden nach einem verursachungsorientierten Verfahren an den Bewertungsreserven beteiligt. Aufgrund von Schwankungen des Kapitalmarktes und der damit verbundenen Schwankungen der Bewertungsreserven, kann die Beteiligung höher oder niedriger ausfallen, aber auch ganz entfallen. Erläuterungen und Hinweise Berufsunfähigkeitsversicherung Garantierte Leistung Beitragszahlung Berufsgruppe Überschussleistung Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherten während der Versicherungsdauer werden ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % folgende Leistungen gewährt: Die Beitragszahlung entfällt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt. Die Leistungen werden gewährt, solange die Berufsunfähigkeit besteht, jedoch längstens bis zum Ende der Leistungsdauer. Diese endet 37 Jahre und 3 Monate nach Versicherungsbeginn. Die Beitragszahlung endet bei Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf der Versicherung. Die Beiträge und Überschussleistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten nur dann, wenn der von Ihnen ausgeübte Beruf zu den Berufen der Berufsgruppe 1+ gehört. Sollte Ihr Beruf einer anderen Berufsgruppe angehören, ergeben sich andere Beiträge und Überschussleistungen. vor Eintritt der Berufsunfähigkeit: Der jährliche Überschussanteil beträgt derzeit 24,00 % * des Beitrages für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Überschuss wird mit dem Beitrag verrechnet, dadurch ergibt sich ein niedrigerer zu zahlender Beitrag. Bei einer Änderung des Überschussanteils ändert sich auch der zu zahlende Beitrag. Außerdem werden Sie an den Bewertungsreserven beteiligt. Diese Beteiligung wird bei Beendigung des Vertrages fällig. nach Eintritt der Berufsunfähigkeit: Die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich durch den Rentenzuwachs jeweils zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres um 2,25 % * der Vorjahresrente im ersten Jahr gegebenenfalls anteilig. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 3 von 8

74 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Garantiezins Versicherungsverläufe Gültigkeit Auch während der Leistungszeit werden Sie fortlaufend an den Bewertungsreserven durch einen erhöhten jährlichen Überschussanteil (derzeit 0,55 % * im genannten Überschusssatz bereits enthalten) beteiligt. Bei den garantierten Leistungen ist bereits ein Garantiezins von 1,75 % jährlich berücksichtigt, dies ist der Höchstzinssatz gemäß 2 der Deckungsrückstellungsverordnung. Weitere Informationen, insbesondere auch über den Verlauf der Leistungen bei Kündigung unter Berücksichtigung der künftigen Überschussbeteiligung, enthalten unsere Versicherungsverläufe, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. Die zur Verfügung gestellten Informationen und Berechnungen gelten für den in unserem Vorschlag genannten Versicherungsbeginn unter der Voraussetzung, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen wird. Für andere Versicherungsbeginne ändert sich das Alter des Versicherten und somit auch die berechneten Leistungen und Beiträge. Außerdem liegen der Berechnung die derzeit gültigen Tarife zugrunde. Sofern der Versicherungsbeginn in der Zukunft liegt, können wir nicht garantieren, dass diese Tarife dann noch Gültigkeit haben. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 4 von 8

75 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Verlauf der garantierten Leistungen bei Kündigung Datum Rückkaufswert (nach Abzug der Stornogebühr) EUR Stornogebühr (bereits berücksichtigt) EUR ,00 (Null) 45, ,00 (Null) 227, ,00 (Null) 405, ,00 (Null) 578, ,21 600, ,03 600, ,60 646, ,39 812, ,67 974, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,11 888, ,09 637, ,23 600, ,00 (Null) 312, ,00 (Null) 0,00 * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 5 von 8

76 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Datum Rückkaufswert (nach Abzug der Stornogebühr) EUR Stornogebühr (bereits berücksichtigt) EUR ,00 (Null) 0, ,00 (Null) 0,00 Darstellung Stornogebühr Im Verlauf sind die garantierten Rückkaufswerte dargestellt, die bei Kündigung des gesamten Vertrages zum jeweiligen Termin ausgezahlt werden. Werte aus der Überschussbeteiligung sind nicht enthalten. Die angegebenen Werte gelten nur solange keine Leistungen fällig werden. Die ausgewiesene Stornogebühr wurde bei der Berechnung der Rückkaufswerte bereits berücksichtigt. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 6 von 8

77 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Verlauf der garantierten Leistungen bei Beitragsfreistellung Datum Beitragsfreie monatliche Berufsunfähigkeitsrente EUR ,00 (Null) ,00 (Null) ,00 (Null) ,00 (Null) ,00 (Null) ,00 (Null) ,00 (Null) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 (Null) ,00 (Null) * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 7 von 8

78 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Berechnung vom , 11:23 Uhr (Programmversion XC000) Datum Beitragsfreie monatliche Berufsunfähigkeitsrente EUR ,00 (Null) ,00 (Null) Darstellung Leistungen bei Beitragsfreistellung Stornogebühr Im Verlauf sind die garantierten beitragsfreien Leistungen dargestellt, die bei Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages zum jeweiligen Termin gelten. Werte aus der Überschussbeteiligung sind nicht enthalten. Die angegebenen Werte gelten nur solange keine Leistungen fällig werden. Bei Beitragsfreistellung wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzten Leistungen umgewandelt. Wenn die beitragsfreie Leistung der Hauptversicherung nicht die festgelegte Mindestleistung erreicht, erlischt die Versicherung und ihr Rückkaufswert wird ausgezahlt. Beitragsfreie Leistungen werden im Verlauf nur dargestellt, wenn die Mindestleistung erreicht wird. Bei Beitragsfreistellung wird die gleiche Stornogebühr erhoben wie bei Kündigung (siehe Verlauf der garantierten Leistungen bei Kündigung); diese wurde bei der Berechnung der beitragsfreien Leistungen bereits berücksichtigt. * Die Leistungen aus Überschüssen (Überschusssätze 2014) können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Unverbindliche Beispielrechnung. Unser Vorschlag - Seite 8 von 8

79 Antrag auf Abschluss einer Versicherung Anforderung eines Angebotes (siehe Erklärungen und Hinweise Ziffer II.1.) Verbund-Vermittler-Nr. Vermittler Marco Zuzak Antrag 0-BV10 Seite 1 von (Version XC000) Versicherungsschein bzw. Angebot an Versicherungsnehmer Vermittler Versicherungsnehmer (VN) auch Versicherter (VT) Herr Frau Firma * freiwillige Angabe Titel, Vorname, Name Daniel Wieland Straße, Nr. Am Severinstor 3 PLZ, Ort Deggendorf Familienstand ledig Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort München Staatsangehörigkeit deutsch oder ausgeübter Beruf/Branche Telefon tagsüber* Fax/ * Zusätzliche Angabe (nicht erforderlich bei Abschluss einer Risiko- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) Sind Sie in den USA steuerpflichtig (eine spätere Änderung ist uns anzuzeigen)? ja nein Zusätzliche Angaben bei Absicherung von Berufsunfähigkeitsschutz, wenn VN auch VT Berufsstellung Selbständiger Angestellter Beamter Student Auszubildender Arbeitsuchender sonstige AL-Berufsgruppe Anteil der Bürotätigkeit über 90 % über 75 % bis 90 % bis 75 % keine überwiegend körperlich tätig ja nein Ausbildung Studium, Fachrichtung abgeschlossen ja nein derzeit im Studium Berufsausbildung als abgeschlossen ja nein derzeit in Ausbildung Erklärung nach dem Geldwäschegesetz (Nicht erforderlich bei Basisrentenversicherungen, sonst bitte immer ausfüllen!) I. Zu welchem Zweck wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen (Mehrfachnennungen möglich)? Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsabsicherung Hinterbliebenenversorgung Praxis- oder Firmengründung Darlehensabsicherung anderer Zweck II. Identifizierung des Versicherungsnehmers (nicht erforderlich bei Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für ein deutsches Konto des VN bei einem Einmalbeitrag bis EUR oder einem jährlichen Beitragsaufwand bis EUR, weiter bei III.) Ist der VN eine natürliche Person? ja nein (Druckstück pav 25 Abschnitt I ausfüllen und weiter bei III.) Personalausweis Reisepass Kopie Vorder- und Rückseite ist beigefügt (weiter bei III.) gültig bis ausstellende Behörde, Ort Ausweis-Nr. III. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Erläuterung siehe Erklärungen und Hinweise Ziffer II.3.) 1. Hat Sie ein Dritter veranlasst, den Vertrag zu schließen oder zahlt ein Dritter den Beitrag zu diesem Vertrag? ja nein (weiter bei IV.) 2. Ist dieser Dritte eine natürliche Person? ja nein (Druckstück pav 25 Abschnitt II ausfüllen und weiter bei IV.) Titel, Vorname, Name Anschrift Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit deutsch oder Zusätzliche Angaben bei einem Einmalbeitrag ab EUR oder einem jährlichen Beitragsaufwand ab EUR Personalausweis Reisepass Kopie Vorder- und Rückseite ist beigefügt (weiter bei III.) gültig bis ausstellende Behörde, Ort Ausweis-Nr. IV. Feststellung von politisch exponierten Personen (Erläuterung siehe Erklärungen und Hinweise Ziffer II.4.) Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer, bei dem etwaigen wirtschaftlich Berechtigten oder dem etwaigen Bezugsberechtigten um eine politisch exponierte Person? ja (Druckstück scp 515 für die betreffende Person ausfüllen) nein V. Zusätzliche Angaben bei einem Einmalbeitrag ab EUR oder einem jährlichen Beitragsaufwand ab EUR Woraus wird der Beitrag finanziert (Mehrfachnennungen möglich)? Bitte immer Nachweise beifügen. Einkommen/Gewinn: Wie hoch war das jährliche Bruttoeinkommen bzw. Gewinn vor Steuern des VN in den letzten 3 Jahren? Unbedingt auch ausgeübten Beruf im Abschnitt Versicherungsnehmer angeben. Jahr 20 EUR Jahr 20 EUR Jahr 20 EUR Erbschaft Kapitalvermögen Ablaufleistung aus einer Versicherung andere Herkunft Versicherter (VT) Herr Frau * freiwillige Angabe Titel, Vorname, Name Daniel Wieland Straße, Nr. Am Severinstor 3 PLZ, Ort Deggendorf Familienstand ledig Geburtsdatum Geburtsname Geburtsort München Staatsangehörigkeit deutsch oder ausgeübter Beruf/Branche Bürokaufmann (mit entsprechender Ausbildung über 75% Bürotätigkeit) Telefon tagsüber* Fax/ * db@wieland.de Zusätzliche Angaben bei Absicherung von Berufsunfähigkeitsschutz Berufsstellung Selbständiger Angestellter Beamter Student Auszubildender Arbeitsuchender sonstige AL-Berufsgruppe 1+ Anteil der Bürotätigkeit über 90 % über 75 % bis 90 % bis 75 % keine überwiegend körperlich tätig ja nein Ausbildung Studium, Fachrichtung abgeschlossen ja nein derzeit im Studium Berufsausbildung als abgeschlossen ja nein derzeit in Ausbildung Mitversicherter (MV) bei Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Herr Frau Titel, Vorname, Name ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. Geburtsdatum

80 Antrag 0-BV10 Seite 2 von (Version XC000) Versicherungsdaten siehe Anlage»Technische Daten«vom Bitte immer beifügen! Nachversicherungs-/Ausbaugarantie zu einem bestehenden Vertrag (nicht möglich, wenn Versicherter berufsunfähig ist) Nachversicherung mit Ereignis Ausbaugarantie zur Vers.-Nr. Ereignis bei Nachversicherung (Bitte Nachweis beifügen.) Nachversicherung ohne Ereignis (nicht möglich bei Nachversicherung von BU-Schutz) Bitte bei Nachversicherung/Ausbau von BU-Schutz im Abschnitt Angaben zur Risikobeurteilung ggf. auch Block B ausfüllen. SEPA-Lastschriftmandat (Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen unbedingt erforderlich!) Konto für die fällige Rente Ich ermächtige die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel (Gläubiger-Identifikationsnummer DE84ZZZ ), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN (deutsche IBAN 22 Stellen) oder deutsche Konto-Nr. (kein Sparkonto) D E Name und Ort des Kreditinstituts Sparkasse Passau Vorname, Name, Anschrift Kontoinhaber, wenn nicht VN BIC oder deutsche BLZ des Kreditinstituts Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber Bezugsrecht (nicht bei Basisrentenversicherungen) Bezugsberechtigt ist im Versicherungsfall für Versicherungsleistungen einschließlich Überschüsse: bei Ablauf der Versicherung bzw. Erleben des Rentenbeginns und bei Berufsunfähigkeit bei Tod des Versicherten der Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmer der Versicherte der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner des Versicherten zum Zeitpunkt seines Todes der namentlich bezeichnete Empfänger, Geburtsdatum der namentlich bezeichnete Empfänger, Geburtsdatum Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag bzw. Ihre Angebotsanforderung ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Kommen nach Antragstellung bzw. Angebotsanforderung erstmals weitere gefahrerhebliche Umstände (z.b. Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden) hinzu, besteht dafür keine Anzeigepflicht. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. In diesem Fall sind auch neu hinzugekommene gefahrerhebliche Umstände anzeigepflichtig. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsanpassung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsanpassung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsanpassung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bestätigung: Hiermit bestätige ich, dass ich die Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung zur Kenntnis genommen habe. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer ggf. Firmenstempel Unterschrift Versicherter (bei Minderjährigen: zusätzlich (bei Minderjährigen: gesetzliche Vertreter) gesetzliche Vertreter)

81 Antrag 0-BV10 Seite 3 von (Version XC000) Angaben zur Risikobeurteilung des Versicherten (VT) Bitte beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen haben wir in Klammern Erläuterungen aufgeführt, die nicht abschließend sind. Die Gesellschaft kann bei unwahren oder unvollständigen Angaben je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen (siehe Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung). Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar schriftlich nachzureichen. A. Besondere Gefahren und Versicherungsanträge bei anderen Gesellschaften 1. Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z.b. Umgang mit explosiven, radioaktiven oder anderen gefährlichen Stoffen, Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fallschirmspringen, Wassersport, Tauchsport, Kampfsport, Bergsport, Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport)? Bitte ggf. entsprechenden Fragebogen beifügen. nein ja, welchen 2. Beabsichtigen Sie in den nächsten 12 Monaten einen Aufenthalt von zusammengerechnet mehr als 3 Monaten außerhalb Europas? nein ja, wo, wann, wie lange 3.1 Bestehen bereits Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- bzw. Pflegeversicherungen oder sind solche beantragt? nein ja, Art der Versicherung, Gesellschaft, Höhe 3.2 Wurden innerhalb der letzten 5 Jahre derartige Anträge zu erschwerten Bedingungen angenommen (z.b. Zuschläge, Leistungsausschlüsse), zurückgestellt oder abgelehnt? nein ja, Art der Versicherung, Gesellschaft, Höhe, Erschwerung B. Zusätzliche Fragen bei einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente einschließlich bestehender Anwartschaften über EUR 1. Haben Sie für den Fall der Berufsoder Dienstunfähigkeit Renten zu nein ja, wie hoch, woher (z.b. betriebl. Altersversorgung, Versorgungswerke) erwarten (ohne gesetzliche Rente)? 2. Wie hoch war Ihr jährliches Bruttoeinkommen bzw. Gewinn vor Steuern in den letzten 3 Jahren? Bitte letzten Nachweis bei einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente einschließlich bestehender Anwartschaften über EUR beifügen. Jahr 20 EUR Jahr 20 EUR Jahr 20 EUR C. Erklärungen zum Gesundheitszustand (Erläuterungen zur Angabe von evtl. durchgeführten genetischen Untersuchungen siehe Erklärungen und Hinweise Ziffer II.6.) Antrag/Angebotsanforderung ohne ärztliche Untersuchung mit ärztlicher Untersuchung veranlasst am Zeitlich befristete Fragen Zeitlich befristete Fragen 1. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden 2. Haben Sie in den letzten 5 Jahren einen Selbsttötungsversuch unternommen? 1.1 der Atmungsorgane (auch Nasennebenhöhlenerkrankung, Heuschnupfen, Allergie, Kehlkopf-, Rippenfellerkrankung, Schlafapnoe)? nein ja 1.2 des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Bluthochdruck [Werte größer 140/90 mmhg], Krampfadern, Thrombose, Arteriosklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)? nein ja 1.3 der Nieren, der Harnwege (auch Blut oder Eiweiß im Urin) oder der Geschlechtsorgane (auch Brustdrüsen, Prostata; auch Schwangerschaftskomplikationen)? nein ja 1.4 der Verdauungsorgane (auch Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Gallenblase, Leber; auch Sodbrennen, Magenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Blut im Stuhl)? nein ja 1.5 des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäureerhöhung)? nein ja der Augen? linkes Auge rechtes Auge nein ja Kurzsichtigkeit Kurzsichtigkeit Weitsichtigkeit Weitsichtigkeit Dioptrien Dioptrien andere Augenerkrankungen (auch Doppelbilder, Gesichtsfeldeinschränkung, Laserbehandlung)? nein ja 1.7 der Ohren (auch Schwindelzustände, Ohrgeräusche [Tinnitus])? nein ja 1.8 des Rückens oder Nackens (auch Wirbelsäulen-, Bandscheibenschaden, Rückenschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Schleudertrauma, Ischias, Cervicobrachialgie)? nein ja 1.9 der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder (auch Meniskusschaden, Gicht, Rheuma, Gelenkschmerzen [mehr als 2-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Fibromyalgie)? nein ja 1.10 der Haut (auch Allergie)? nein ja 1.11 der Drüsen (auch Schilddrüse; auch Hormonstörung), der Milz oder des Blutes (auch Gerinnungsstörungen)? nein ja 3. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich Medikamente oder an mehr als 20 Tagen im Jahr ein gleichartiges Medikament; auch Schlaf-, Schmerz-, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel)? 1.12 des Gehirns (auch Migräne, Kopfschmerzen [mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden], Demenz) oder der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, 11. Wie groß und schwer sind Sie? cm kg Multiple Sklerose)? nein ja 1.13 der Psyche (auch Angst-, Essstörung, Schlafstörung [mehr als 5-mal im Monat], Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom)? nein ja 1.14 Infektionskrankheiten (länger als 1 Monat oder mehr als 4-mal im Jahr)? nein ja 1.15 gutartige Tumore? nein ja nein ja nein ja 4. Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen zu sich genommen? nein ja 5. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Alkohol zu sich (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres)? 6. Waren Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 3 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig? 7. Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern untersucht, beraten oder behandelt worden (auch Operationen, Strahlen-, Chemotherapie)? nein ja nein ja nein ja 8. Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen-, Chemotherapie) bzw. ist eine solche Behandlung ärztlicherseits in den nächsten 2 Jahren vorgesehen oder empfohlen? nein ja Zeitlich unbefristete Fragen 9.1 Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus? nein ja 9.2 Wurde eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome)? nein ja Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand 10. Bestehen Behinderungen (auch angeborene) oder haben Erkrankungen oder Unfälle Folgen hinterlassen (falls erteilt, auch Grad der Behinderung [GdB], Minderung der Erwerbsfähigkeit [MdE] oder Wehrdienstbeschädigung [WDB] angeben)? nein ja 12. Welcher Arzt kann über Ihre Gesundheitsverhältnisse am besten Auskunft geben (Name, Anschrift)? keiner Zusätzliche Frage bei Abschluss einer Risiko(-Zusatz)versicherung oder einer Todesfallsumme innerhalb der FR Haben Sie in den letzten 12 Monaten aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Pfeife geraucht (gemeint ist sowohl das Konsumieren von Tabak unter Feuer als auch von Nikotin mittels Verwendung elektrischer Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen)? Erklärungen und Hinweise Ziffer II.7. beachten. nein ja Geben Sie hier bitte Einzelheiten zu den Fragen 1. bis 10. an, die mit»ja«beantwortet sind. ergänzende Angaben siehe Zusatzblatt Frage Einzelheiten zu Diagnose, Krankheit, Unfall, Medikamenten Wann? Wie lange? Wie häufig? Geheilt? Folgen? Arzt, Psychologe, Krankengymnast, Heilpraktiker, Krankenhaus, Heilstätte (Name, Anschrift)? Gesundheitserklärung bei Nachversicherung ohne Ereignis Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich bis zum heutigen Tage weder einen Herzinfarkt erlitten habe, noch mit HIV infiziert (positiver HIV-Test) oder an einem Krebsleiden erkrankt bin.

82 Antrag 0-BV10 Seite 4 von (Version XC000) Hinweis zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung bei Abschluss einer Versicherung ohne Risikoprüfung Die nachfolgenden Texte gelten sinngemäß auch bei Abschluss einer Versicherung ohne Risikoprüfung. In diesem Fall bezieht sich die Einwilligung stets auf die nach 203 StGB geschützten Daten. Die lediglich auf die Gesundheitsdaten bezogenen Texte (Ziffern 1., 2., 3.1. und 4.) gelten nicht. Die Erklärung ist in jedem Fall zu unterschreiben. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützter Daten sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherer. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag (mit Antrag ist hier und im folgenden Text auch die Angebotsanforderung gemeint) und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die ALTE LEIPZIGER daher Ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus benötigt die ALTE LEIPZIGER Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.b. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die ALTE LEIPZIGER Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z.b. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.b. IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen. Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der ALTE LEIPZIGER unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER selbst (unter 1.), im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE LEIPZIGER (unter 3.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die ALTE LEIPZIGER Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten 2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur Prüfung der Leistungspflicht Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die ALTE LEIPZIGER die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z.b. Rechnungen, Arztberichte, Gutachten) oder Mitteilungen z.b. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die ALTE LEIPZIGER benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten: Möglichkeit I: Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und - verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die ALTE LEIPZIGER übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang soweit erforderlich meine Gesundheitsdaten durch die ALTE LEIPZIGER an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht. Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann. Möglichkeit II: Ich wünsche, dass mich die ALTE LEIPZIGER in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch die ALTE LEIPZIGER einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die ALTE LEIPZIGER einwillige oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe. Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung oder der Prüfung der Leistungspflicht führen kann. Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für die ALTE LEIPZIGER konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss Erklärungen für den Fall Ihres Todes Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die ALTE LEIPZIGER konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten: Möglichkeit I: Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner Gesundheitsdaten bei Dritten zur Leistungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung ein wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben (siehe Ziffer 2.1. Möglichkeit I). Möglichkeit II: Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung nach meinem Tod Gesundheitsdaten erhoben werden müssen, geht die Entscheidungsbefugnis über Einwilligungen und Schweigepflichtentbindungserklärungen auf meine Erben oder wenn diese abweichend bestimmt sind auf die Begünstigten des Vertrags über. 3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der ALTE LEIPZIGER Die ALTE LEIPZIGER verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die ALTE LEIPZIGER benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die ALTE LEIPZIGER zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die ALTE LEIPZIGER führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im ALTE LEIPZIGER HALLESCHE Konzern oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die ALTE LEIPZIGER Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die ALTE LEIPZIGER führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die ALTE LEIPZIGER erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei dem Betrieblichen Datenschutzbeauftragten der ALTE LEIPZIGER (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel, Telefon: , datenschutz@alteleipziger.de) angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die ALTE LEIPZIGER Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten an die in der erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die ALTE LEIPZIGER dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des ALTE LEIPZIGER HALLESCHE Konzerns und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an Rückversicherer Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER Rückversicherer einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer dafür weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich der Rückversicherer ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag dem Rückversicherer vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer die ALTE LEIPZIGER aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.

83 Haben Rückversicherer die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die ALTE LEIPZIGER das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherer weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherer weitergegeben werden. Zu den genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherern nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherer werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten soweit erforderlich an Rückversicherer übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht Datenweitergabe an selbständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z.b. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Ort, Datum Besondere Vereinbarungen Unterschrift Versicherungsnehmer ggf. Firmenstempel (bei Minderjährigen: gesetzliche Vertreter) Antrag 0-BV10 Seite 5 von (Version XC000) Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten in den genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die ALTE LEIPZIGER Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die ALTE LEIPZIGER speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherer beantworten zu können. Ihre Daten werden bei der ALTE LEIPZIGER bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zustande kommt für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den genannten Zwecken speichert und nutzt. Unterschrift Versicherter (bei Minderjährigen: zusätzlich gesetzliche Vertreter) Einwilligung zur Datenübermittlung bei Basisrentenversicherungen Gesetzliche Voraussetzung für die einkommensteuerliche Berücksichtigung der Beiträge für Basisrentenversicherungen ist die Übermittlung dieser Beiträge an die zentrale Stelle. Ich willige ein, dass die dazu erforderlichen Daten (Name, Vertragsdaten, Steuer-Identifikationsnummer, geleistete Beiträge) über die zentrale Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) an die zuständige Finanzbehörde elektronisch übermittelt werden. Mir ist bewusst, dass die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge nicht gegeben ist, wenn ich diese Einwilligung nicht erteile oder wenn ich die Einwilligung schriftlich widerrufe. Die nachgelagerte Besteuerung der späteren Leistungen erfolgt auch dann, wenn die Beiträge nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Steuer-Identifikationsnummer (Bei Basisrentenversicherungen und sofort beginnenden Rentenversicherungen immer angeben.) Die Steuer-Identifikationsnummer wird bei Basisrenten vom Versicherungsnehmer und bei sofort beginnenden Renten vom Leistungsempfänger benötigt. Empfangsbestätigung bei Antragstellung (Nicht erforderlich bei Angebotsanforderung.) Hiermit bestätige ich, dass ich die in der Übersicht der zum Versicherungsvorschlag gehörenden Unterlagen und der Anlage»Technische Daten«aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil des Versicherungsvertrags sind, vor Antragstellung in Textform erhalten habe: als PDF-Datei (z.b. auf USB-Stick/CD oder per ), deren Lesbarkeit ich geprüft habe, oder auf Papier, als Fax. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer ggf. Firmenstempel (bei Minderjährigen: gesetzliche Vertreter) Wichtige Hinweise Bevor Sie diesen Antrag bzw. diese Angebotsanforderung unterschreiben, lesen Sie bitte auf den folgenden Seiten die Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten sowie besondere Hinweise. Diese Erklärungen und Hinweise sind wichtiger Bestandteil Ihres Antrags bzw. Ihrer Angebotsanforderung und enthalten insbesondere die Erklärung zum Datenschutz sowie zum Versicherungsnehmerwechsel (bei Tod des Versicherungsnehmers wird der Versicherte neuer Versicherungsnehmer). Dort finden Sie unter anderem Hinweise zum Widerrufsrecht (Ziffer I.2.), zum vorläufigen Versicherungsschutz (Ziffer I.3.), zur Nachversicherungsund Ausbaugarantie (Ziffer I.5.) und zu den Vertragsgrundlagen (Ziffer II.2.). Sie machen mit Ihren Unterschriften die Erklärungen und Hinweise zum Inhalt dieses Antrags bzw. dieser Angebotsanforderung. Sie stimmen zu, dass der Versicherungsschutz zu Ihrem Vertrag bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, sofern der Versicherungsbeginn vor dem Ende dieser Frist liegt. Eine Durchschrift/Kopie wird Ihnen sofort nach Unterzeichnung ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer ggf. Firmenstempel (bei Minderjährigen: gesetzliche Vertreter) Unterschrift Versicherter und ggf. Mitversicherter (bei Minderjährigen: zusätzlich gesetzliche Vertreter) Erklärung des Vermittlers Ich bestätige mit meiner Unterschrift auch, dass die ggf. erforderlichen Angaben zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz und die ggf. beigefügte Ausweiskopie mit dem Originalausweis übereinstimmen. Der Versicherungsnehmer sofern er eine natürliche Person ist war bei der Identifizierung nicht persönlich anwesend. Unterschrift Vermittler ggf. Firmenstempel

84 Antrag 0-BV10 Seite 6 von (Version XC000) Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten sowie besondere Hinweise I. Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten 1. Erklärung zum Datenschutz A. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung meiner allgemeinen personenbezogenen Daten (z.b. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das Gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung, auf die bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung verzichtet werden kann. Zudem ermöglicht die Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch für die Fälle, die nicht von vornherein durch die Vorschriften des BDSG oder die vorstehende Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung erfasst werden (vgl. dazu Buchstabe B). Die Einwilligungen sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsanforderung wirksam. Sie wirken unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht mir frei, die Einwilligungserklärungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. B. Erklärung zur Verwendung meiner allgemeinen personenbezogenen Daten Hiermit willige ich darin ein, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung neben den Verwendungszwecken der vorstehenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung auch verwendet werden 1. zur Beratung und Information über Versicherungs- oder sonstige Finanzdienstleistungen durch die ALTE LEIPZIGER, andere Unternehmen im ALTE LEIPZIGER HALLESCHE Konzern oder den für mich zuständigen Vermittler. 2. zur Antrags-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die ALTE LEIPZIGER selbst Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten einholt. Dies kann auch erfolgen durch ein Unternehmen im ALTE LEIPZIGER HALLESCHE Konzern oder eine Auskunftei (z.b. Arvato Infoscore, Creditreform, SCHUFA). 3. zur Antrags-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung, indem die ALTE LEIPZIGER oder eine Auskunftei eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit bzw. der Kundenbeziehung (Scoring) einholt. C. Hinweis auf das Widerspruchsrecht in die Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung Ich kann der Verarbeitung oder der Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner bestimmten Form und ist z.b. per Brief, Fax, oder Telefon möglich. Er ist zu richten an die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. 2. Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Bei Anforderung eines Angebotes ist für diesen Fristbeginn zusätzlich der Erhalt unserer Bestätigung über das Zustandekommen des Vertrages erforderlich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die: ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel, Telefax , service@alte-leipziger.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich beispielsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags bzw. 1/30 des Monatsbeitrags multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Den gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach 8 Versicherungsvertragsgesetz wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 3. Vorläufiger Versicherungsschutz (VVS) und Verzicht auf die Verbraucherinformationen/Versicherungsbedingungen Der vorläufige Versicherungsschutz wird gemäß den Bedingungen für den VVS mit beantragt, sofern die Erlaubnis zum Beitragseinzug (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt oder der Einlösungsbeitrag gezahlt wurde. Die Höchstgrenzen der Leistungen sowie Beginn und Ende meines VVS ergeben sich aus diesen Bedingungen. Bei einer Angebotsanforderung verzichte ich für den VVS auf die vollständigen Verbraucherinformationen, Versicherungsbedingungen und weiteren Vertragsunterlagen (Ziffer II.2.), die mir spätestens mit dem Angebot übermittelt werden. 4. Versicherungsnehmerwechsel Der Versicherungsnehmer und der Versicherte beantragen hiermit, dass bei Tod des Versicherungsnehmers während der Dauer dieses Vertrages der Versicherte neuer Versicherungsnehmer sein und zu diesem Zeitpunkt in alle dann bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten soll. Der Versicherte erklärt sich schon jetzt mit künftigen Verfügungen des Versicherungsnehmers zu der Versicherung einverstanden. Diese Erklärung gilt nur für sog. Fremdversicherungen, also wenn Versicherungsnehmer und Versicherter verschiedene Personen sind. Sie gilt nicht, wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers noch minderjährig ist. 5. Erklärung zur Nachversicherungs- und Ausbaugarantie (Anzeigepflichtverletzung) Die Nachversicherungs- bzw. Ausbaugarantie gewähren wir im Vertrauen darauf, dass Sie bei Ihren früheren Verträgen mit unserer Gesellschaft die vorvertragliche Anzeigepflicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Sie erklären, dass Sie die Angaben zur Risikobeurteilung bei Ihren früheren Verträgen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht haben. Wir können von diesem Vertrag und den früheren Verträgen bei unwahren oder unvollständigen Angaben je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen (siehe Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung). II. Besondere Hinweise 1. Unverbindliche Anforderung eines Angebotes Wenn Sie bei uns unverbindlich ein Angebot anfordern, sind Sie noch nicht vertraglich gebunden. Sie erhalten von uns zunächst ein Angebot (erstellt auf der Grundlage Ihrer Angaben in diesem Formular, etwaiger Anlagen sowie weiterer Informationen, die Sie uns bei Bedarf geben), dem alle Informationen, Bedingungen usw. beigefügt sind. Anschließend können Sie frei entscheiden, ob Sie unser Angebot annehmen oder nicht. Nehmen Sie unser Angebot nicht an, entstehen für Sie weder Kosten noch Verpflichtungen. Nehmen Sie unser Angebot durch eine ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung an, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Von einer Erlaubnis zum Beitragseinzug (SEPA-Lastschriftmandat), die Sie uns erteilen, machen wir erst nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages Gebrauch. 2. Vertragsgrundlagen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ferner gelten für Ihre Versicherung(en) außer diesem Antrag bzw. dieser Angebotsanforderung die Allgemeinen Bedingungen ggf. mit Tarifbestimmungen, die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz und unsere Satzung; ggf. auch die Zusatzbedingungen für die Dynamik, die Zusatzbedingungen für die Überschussverwendungsart»Investmentfonds«und die Bedingungen für die Zusatzversicherungen sowie Zusatzbestimmungen und Besondere Vereinbarungen. Diese erhalten Sie vor Antragstellung bzw. bei einer Angebotsanforderung zusammen mit dem Angebot. 3. Wirtschaftlich Berechtigter Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist diejenige natürliche Person, welche den VN letztlich veranlasst, den Vertrag abzuschließen. Das kann z.b. vorliegen, wenn ein Dritter den Abschluss des Vertrages vom VN verlangt oder anstelle des VN den Beitrag zahlt. In diesem Fall muss der VN Angaben zur Person des Dritten machen (Titel, Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit). Ein Unternehmen selbst fällt nicht unter den Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, sondern diejenigen natürlichen Personen in deren Eigentum (mit mehr als 25 % der Kapitalanteile) oder unter deren Kontrolle (mit mehr als 25 % der Stimmanteile) es steht (siehe Auszug aus dem Geldwäschegesetz). Auszug aus dem Geldwäschegesetz: Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Hierzu zählen insbesondere: 1. bei Gesellschaften, die nicht an einem organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert sind und keinen dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen, jede natürliche Person, welche unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert, 2. bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird, oder diesen vergleichbaren Rechtsformen, a) jede natürliche Person, die 25 Prozent oder mehr des Vermögens kontrolliert, b) jede natürliche Person, die als Begünstigte von 25 Prozent oder mehr des verwalteten Vermögens bestimmt worden ist, c) die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen hauptsächlich verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist.

85 4. Politisch exponierte Personen Nach dem Geldwäschegesetz muss der Versicherer auch feststellen, ob es sich beim Versicherungsnehmer, einem etwaigen wirtschaftlich Berechtigten oder einem etwaigen Bezugsberechtigten um eine politisch exponierte Person handelt. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere Inhaber öffentlicher Ämter auf Staatsebene (z.b. als Staatsoberhaupt, Minister, stellvertretender Minister, Staatssekretär, sonstiges Regierungsmitglied, Mitglied des Parlaments oder des Senats), Mitglieder eines wichtigen staatlichen Organs (z.b. einer obersten Behörde, eines obersten Gerichts, eines obersten Rechnungshofes, einer Zentralbank) oder Inhaber sonstiger wichtiger öffentlicher Ämter auf nationaler Ebene, Gemeinschaftsebene oder internationaler Ebene (z.b. als Botschafter, Geschäftsträger, hochrangiger Offizier, Mitglied in Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen staatlicher Unternehmen). Nach dem Gesetz fallen unter den Begriff einer politisch exponierten Person auch bestimmte Familienmitglieder (Partner, Ehepartner, Kind oder Elternteil einer politisch exponierten Person) und die ihr nahestehenden Personen (im Sinne einer Geschäftsbeziehung, z.b. als gemeinsamer Eigentümer einer Rechtsperson). Sofern der Versicherungsnehmer, wirtschaftlich Berechtigte oder Bezugsberechtigte zu diesem Personenkreis gehört, ist für die betreffende Person das Druckstück scp 515 auszufüllen. 5. Besondere Vereinbarungen und Gebühren Erklärungen/Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft. Die Vermittler selbst sind nicht berechtigt (Neben-)Gebühren zu erheben. 6. Genetische Untersuchungen Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung genetischer Untersuchungen oder Analysen abhängig machen und diese nicht verlangen. Sie müssen uns jedoch Vorerkrankungen und Erkrankungen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben, anzeigen, auch wenn in diesem Zusammenhang genetische Untersuchungen oder Analysen vorgenommen wurden. Sie müssen uns jedoch keine genetischen Untersuchungen mitteilen, die allein mit dem Ziel vorgenommen wurden, eine erst zukünftig auftretende Erkrankung oder gesundheitliche Störung abzuklären. Diese Ausnahme von der Anzeigepflicht gilt nicht, wenn eine Leistung von mehr als EUR oder mehr als EUR Jahresrente vereinbart wird. Antrag 0-BV10 Seite 7 von (Version XC000) 7. Anzeigepflicht für Nichtraucher Sofern der Versicherte in der Risiko(-Zusatz)versicherung oder innerhalb der FR10 als Nichtraucher versichert ist, ist uns unverzüglich schriftlich zu melden, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer zum Raucher wird. Ab diesem Zeitpunkt werden wir für die (Zusatz)Versicherung die Rechnungsgrundlagen für einen Raucher zugrunde legen. Wenn Sie uns die Änderung nicht mitteilen, wird bei Tod des Versicherten die Leistung gekürzt, es sei denn das Rauchen war hierfür nicht ursächlich. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen. 8. Versicherungen für Kinder unter 7 Jahren Für sog. Kinderversicherungen gilt folgende Besonderheit: Bei Abschluss von Todesfallsummen über EUR werden bei Tod vor Vollendung des 7. Lebensjahres für den Teil der Todesfallsumme, der EUR übersteigt, nur die entrichteten Beiträge erstattet. Der Versicherungsschein enthält einen entsprechenden Hinweis. 9. Aufgabe bestehender Versicherungen Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des Abschlusses einer Versicherung bei demselben oder einem anderen Unternehmen ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Unternehmen unerwünscht. 10. Beschwerdestellen Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g., Alte Leipziger-Platz 1, Oberursel. Darüber hinaus können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, Bonn wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin Telefon , Telefax beschwerde@versicherungsombudsmann.de 11. Gesetzlicher Sicherungsfonds Um die Ansprüche unserer Kunden jederzeit erfüllen zu können, achten wir auf eine ausgewogene Mischung und Streuung der Kapitalanlagen. Rein spekulative Anlagen werden nicht getätigt. Darüber hinaus besteht zur Absicherung der Ansprüche aus Ihrer Versicherung ein gesetzlicher Sicherungsfonds (siehe 124 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, Berlin, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der Versicherten, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. gehört diesem Sicherungsfonds an. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Alte Leipziger-Platz Oberursel Bundesrepublik Deutschland Telefon Telefax service@alte-leipziger.de Bankkonto: BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (BLZ ) IBAN: DE BIC: BHFBDEFF500 Vors. des Aufsichtsrats: Wolfgang Stertenbrink Vorstand: Dr. Walter Botermann (Vors.), Otmar Abel (stv. Vors.), Christoph Bohn, Frank Kettnaker, Reinhard Kunz, Wiltrud Pekarek, Martin Rohm Sitz Oberursel (Taunus) Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Amtsgericht Bad Homburg v.d.h. HRB 1583 St.-Nr (UStG) Beiträge zu Lebensversicherungen unterliegen nicht der Versicherungsteuer ( 4 Nr. 5 VersStG)

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106 C. A (.1301) - ( ), , - / / -.,,, -,, -,, , , , ,. -, -. -,, -, -.,., 25 % - 25 % -,. -, -, ( ), -. -

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122 HDI Lebensversicherung AG Antrag auf eine private Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsvorsorge EGO Top EGO Young EGO Basic BV13, BVL13 KL7PL mit BUZ EV14 Vermittelt durch: Vermittler-/Orga-Nr. 1 Tel.-Nr. Registrierungs-Nr. easy Version-Nr. Bitte unbedingt angeben! VSM w m Name Zuzak Für evtl. Rückfragen zum Antrag bitte Telefon-Nr. und adresse angeben! 2.81 Ergänz. Angaben AO: Vermittler-Nr. 2. Aktion bei EGO Young: 79 Police über Vertrieb Prov/% A-Vgt Prov/% A-Vgt. 2 abweichend: unverbindliche Anfrage siehe Punkt 1 der Wichtigen Hinweise Hinterbliebenenvorsorge nur bei EGO Young Versicherungsnehmer (VN) w Straße Geburtsdatum m Name Wieland Am Severinstor Tag Monat Jahr Haus-Nr. Beruf Bei Studenten gilt hier das angestrebte Berufsziel und bei Auszubildenden der Ausbildungsberuf. Vorname PLZ Nationalität Branche Daniel Deggendorf D Länderkennz. Ort Tel.-Nr. Angestellter Beamter Selbständiger Schüler/Student/Auszubildender db@wieland.de Versicherte Person (VP) soweit nicht mit VN identisch Vertragsdaten w m Name Vorname Straße Haus-Nr. PLZ Ort Geburtsdatum Beruf Tel.-Nr. Tag Monat Jahr Bei Studenten gilt hier das angestrebte Berufsziel und bei Auszubildenden der Ausbildungsberuf. Versicherungsbeginn Vertrags-/Gruppennummer Wieland Am Severinstor Kaufmännische(r) Angestellte/r (mit abgeschlossener akademischer oder kaufmännischer Ausbildung) Tag Monat Versicherungsendalter der Prämienbefreiung/Rente Prämienbefreiung nur bei EGO Young Monatliche, garantierte Rente, Jahr Jahre 1.000,00 EUR Nationalität Branche Vertragsart: Einzel Vertragspartner Daniel Länderkennz. Leistungsendalter der Rente Gewinnform: Prämienanrechnung (A) abweichend: Bitte den Vertragspartner und die Vertrags-/Gruppennummer angeben! abweichend: Bonusrente (B) nicht bei EGO Young Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall: Keine abweichend: 1% 2% 3% D db@wieland.de 6 5 Jahre Deggendorf Berufsunfähigkeitsvorsorge EGO Top (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) (BV, bei abweichender Leistungsdauer BVL) Karenzzeit (0-24 Monate) 0 EGO Young (Risikoversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) (KL7PL, Leistungsendalter der Prämienbefreiung entspricht Versicherungsendalter der Rente) Erwerbsunfähigkeitsvorsorge EGO Basic (Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung) (EV) nur bei EGO Basic wählbar: Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod Die Versicherungsdauer entspricht der Versicherungsdauer der BU. Gewinnform: Prämienanrechnung (A) Versicherungssumme, Die versicherte Person ist Nichtraucher. EUR Die versicherte Person hat ein Studium an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule innerhalb der europäischen Union abgeschlossen. Sie übt zum Zeitpunkt der Antrag-/Anfragestellung den oben genannten Beruf aus, der einer akademischen Ausbildung entspricht. Prämienzahlung einschl. Zusatzversicherung Prämienzahlungsweise: monatlich abweichend: 1/4-jährlich Gesamt-Bruttoprämie gemäß Zahlungsweise 51,44, EUR 1/2-jährlich jährlich gemäß Zahlungsweise, 38,58 EUR Dynamische Anpassung Jährliche Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung um 3% (Dynamikform P 3%) abweichend: anderer Prozentsatz (3-5%), keine jährliche Erhöhung gewünscht Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 1 von

123 Belehrung über Ihre vorvertragliche Angaben zur Tätigkeit der VP Diese drei Fragen müssen nicht bei EGO Basic ausgefüllt werden. Angaben zur Angemessenheit Bitte beachten Sie diesen Hinweis vor Beantwortung der nachfolgenden Fragen: anzugeben. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständig Beantwortung der Fragen verantwortlich. Dazu zählen auch Umstände, die möglicherweise für Sie keine oder nur eine geringe Bedeutung haben oder die noch nicht die Schwere einer Krankheit aufweisen. Falls Sie oder eine andere versicherte Person die gestellten Fragen nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig beantworten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz, denn dies kann dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung rückwirkend verlieren oder dass später Vertragsanpassungen Risikogruppe A Schüler nur bei EGO Basic 1. Personalverantwortung für Personen 2. Anteil der Bürotätigkeit an einem festen Arbeitsplatz in Anteil Gesamttätigkeit 3. Anteil der körperlichen Tätigkeit in Anteil Gesamttätigkeit Angestellter Beamter seit wann? Auszubildender Student Student im letzten Viertel des Studiums/Medizinstudent ab Physikum 2 Anzahl % 0 % (Dies gilt für Vollzeitkräfte. Hierunter fallen neben den direkt unterstellten Personen auch diejenigen der darunter liegenden Hierarchieebenen. Die Mitarbeiterkapazität von Teilzeitkräften wird entsprechend addiert und kaufmännisch gerundet.) (Hierzu zählen sitzende Tätigkeiten im Büro, die weder körperliche Arbeiten enthalten noch einem ständigen Wechsel des Einsatzortes unterliegen.) (Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die mit einer Kraftanstrengung verbunden sind.) 1. Besteht für Sie schon eine (Zusatz-)Versicherung für den Fall der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit oder wurde eine solche beantragt? nein ja Falls ja, bitte Name der Gesellschaft, Jahr der Antragstellung bzw. der Anfrage, Schicht (Basisrente, betriebl. Alters versorgung, private Absicherung), Höhe der Leistung, Übernahmebedingungen (Erschwerungen). Gesellschaft Jahr Schicht Höhe der Leistung/Prämienbefreiung p.a., Übernahmebedingungen (Erschwerungen) EUR Tag Monat Jahr 2. Wie hoch ist Ihr? (Als Einkommen gelten regelmäßige Einkünfte aus Arbeitstätigkeit; Tantiemen oder Sonderzahlungen sind nicht zu Tätigkeit als Einkommen, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben.), EUR Vereinfachte Gesundheitsprüfung für die Erwerbsunfähigkeitsrente Folgende Voraussetzungen müssen bei einer vereinfachten Gesundheitsprüfung für die Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt sein: Das Eintrittsalter der VP beträgt höchstens 50 Jahre. Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt höchstens EUR (inklusive Bonusrente, sofern gewählt). Berücksichtigt werden auch alle Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die in den letzten 5 Jahren bei HDI abgeschlossenen wurden. Die folgenden Gesundheitsfragen 3-5 werden vollständig mit nein beantwortet. Sofern eine der obigen Voraussetzungen nicht erfüllt ist, beantworten Sie bitte die Fragen der Allgemeinen Gesundheitsprüfung auf den Folgeseiten. Angaben zur Gesundheit der VP 1. Bitte geben Sie Ihre Körpermaße an 2. Sind Sie im Sport bzw. Ihrer Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Luftsport, Motorsport, Tauchsport, Bergsport, Kampfsport, Wassersport oder Reitsport)? Falls ja: Bitte legen Sie den entsprechenden Fragebogen bei. nein ja 3. Bestehen bei Ihnen derzeit bleibende Gesundheitsstörungen (z. B. angeborene Behinderungen, Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Lähmungen, Versteifungen, Verlust eines Auges, eine nicht mit Hilfsmitteln ausgleichbare Seh- oder Hörstörung, Amputationen, Hirnleistungsstörung), eine Schwerbehinderung oder eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test)? nein ja 4a. Wurden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre durch Ärzte und sonstige Behandler* wegen der gleichen Erkrankung oder Symptomatik mindestens 4x ärztlich beraten, untersucht oder behandelt? nein ja 4b. Fand innerhalb der letzten 5 Jahre ein Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. einer Tagesklinik statt, oder wurde eine Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt? nein ja Bei der Beantwortung der Fragen 4a. und 4b. sind bereits geplante Behandlungen bzw. Maßnahmen zu berücksichtigen. 5. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Medikamente (hiervon ausgenommen sind orale Kontrazeptiva z. B. die Pille ), oder wurden Ihnen solche verordnet? nein ja Größe cm Gewicht kg * unter sonstiger Behandler sind z. B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten zu verstehen. Angaben zur Gesundheit der VP Gesundheitsprüfung für die Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod (nur auszufüllen, wenn die Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewünscht ist!) 6. Haben Sie in den letzten 12 Monaten geraucht (auch E-Zigarette)? nein ja Wenn ja: Geben Sie bitte an, was und wie viel täglich. 7. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen, oder wurde der Verdacht auf eine dieser Erkrankungen ausgesprochen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Verengung oder Verschluss von Herzkranzgefäßen (Koronare Herzkrankheit), Multiple Sklerose, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Nierenversagen? nein ja Wenn ja: Machen Sie bitte genauere Angaben zur Art der Erkrankung, Diagnose, Zeitpunkt, Folgen, behandelnder Arzt. Falls möglich, fügen Sie bitte ärztliche Unterlagen bei. Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 2 von

124 Allgemeine Gesundheitsprüfung Angaben der versicherten Person (VP) Angaben zur Gesundheit der VP Bei den nachstehenden in Klammer aufgeführten Angaben handelt es sich lediglich um Beispiele, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Ergebnisse evt. durchgeführter Gentests müssen nicht angegeben werden (siehe wichtige Hinweise bezüglich der Informationen zu genetischen Untersuchungen im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) auf der Seite 8) 1. Wurden in den letzten 5 Jahren ein oder mehrere Anträge auf Versicherung zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder nennen Sie den Namen der Versicherungsgesellschaft, das Jahr der Antragstellung oder der Anfrage, die Art der Versicherung, die Höhe der Leistung und mögliche Übernahmebedingungen (Erschwerungen). nein ja 2. Sind Sie besonderen Gefahren ausgesetzt - sowohl im Beruf, wie bei Sport und Freizeit? Zum Beispiel, weil Sie mit Chemikalien oder Reitsport betreiben. nein ja 3. Beabsichtigen Sie in den nächsten 12 Monaten einen Aufenthalt außerhalb Europas, der länger als 3 Monate dauern wird? (Wann, wo, wie lange?) nein ja 4. Bitte geben Sie Ihre Körpermaße an: Größe Gewicht cm kg Zeitlich nicht befristete Fragen 5. Bestehen körperliche Beeinträchtigungen (wie angeborene Erkrankungen, Missbildungen oder fehlende Gliedmaßen), oder bestehen bleibende Beeinträchtigungen (zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Bandscheibenschädigung, Blindheit, Gehörlosigkeit)? Nennen Sie bitte auch den Grad der Behinderung (GdB), die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder der Wehrdienstbeschädigung (WDB)? nein ja 6. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test) festgestellt? nein ja 7. Bestehen oder bestanden bösartige Tumorerkrankungen (wie Krebs oder Leukämie)? nein ja Bezogen auf die derzeitigen Gegebenheiten und die letzten 10 Jahre 8. Wurden Sie in den letzten zehn Jahren operiert (auch ambulant) oder stationär behandelt (dazu zählen auch Kur-/ Reha-Aufenthalte, Entzugsbehandlungen, Strahlen-/Chemotherapie), oder sind solche Maßnahmen für die nächsten 12 Monate ärztlich empfohlen oder beabsichtigt? nein ja Bezogen auf die derzeitigen Gegebenheiten und die letzten 5 Jahre 9. Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler* oder im Krankenhaus statt? Falls ja, bitte nennen Sie den Termin und den Grund. Nennen Sie auch Namen, Anschrift und die Fachrichtung. nein ja 10. Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheits- oder Funktionsstörungen, Beeinträchtigungen, Beschwerden: 10a. des Herzens, der Gefäße oder der Kreislauforgane (zum Beispiel ein ärztlich festgestellter Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen, Herzfehler, Herzinfarkt, Rhythmusstörungen, Arteriosklerose, Schlaganfall, Angina Pectoris, Thrombose, Krampfadern)? nein ja 10b. der Atmungsorgane: Dies sind Lunge, Bronchien, Luftröhre, Nase oder Rachen (zum Beispiel Asthma, rezidivierende oder chronische Bronchitis, Schlafapnoe)? nein ja 10c. der Verdauungsorgane: Dies sind Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse (zum Beispiel Magen-/Darmgeschwür, Entzündungen, Fettleber, erhöhte Leberwerte, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarmsyndrom)? nein ja 10d. der Nieren, der Harnwege oder der Geschlechtsorgane (zum Beispiel Nierensteine, Nierenversagen, Entzündungen, Blut oder Eiweiß im Urin)? nein ja 10e. des Gehirns und des Nervensystems (zum Beispiel Anfallsleiden, Multiple Sklerose, Lähmungen, chronischer Kopfschmerz, Migräne)? nein ja 10f. der Psyche (zum Beispiel Depressionen, Angstzustände, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, Suizidversuch, Aufmerksamkeits- Medikamenten oder Alkohol)? nein ja nein ja 10h. des Blutes (zum Beispiel Anämie, Blutkrebs, Gerinnungsstörungen) oder des Iymphatischen Systems/der Milz (zum Beispiel Lymphdrüsenentzündung)? nein ja 10i. Infektionskrankheiten (zum Beispiel Tuberkulose, Hepatitis, Malaria)? nein ja 10j. gutartige Tumorerkrankungen (zum Beispiel Adenome, Zysten)? nein ja nein ja 10l. des Stütz- und Bewegungsapparates wie der Wirbelsäule, der Bandscheiben, der Knochen, der Gelenke, der Muskeln, der Sehnen oder der Bänder (zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Rückgratverkrümmung, Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Sehnenscheidenentzündung, Gelenkentzündungen, Arthrosen, Rheuma, Fibromyalgie)? nein ja 10m. der Augen (zum Beispiel Linseneintrübung, Netzhautablösung, erhöhter Augeninnendruck, Laser-Behandlung)? nein ja 10n. Besteht eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien? links, rechts, nein ja +/- +/- 10o. der Ohren (zum Beispiel Schwerhörigkeit, Hörsturz, Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen)? nein ja 10p. Allergien (zum Beispiel Heuschnupfen, Hausstaub, Tierhaare, Insektengift, chemische Substanzen)? nein ja 11. Nehmen oder nahmen Sie im Zusammenhang mit den hier angegebenen Gesundheitsstörungen über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen Sie diese? Wie hoch ist die Dosis pro Tag? Und weswegen nehmen Sie diese? nein ja Bitte geben Sie Ihren Arzt an, der am besten über Ihre Gesundheitsverhältnisse berichten kann. (Name, Anschrift, Fachrichtung) * unter sonstiger Behandler sind z. B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten zu verstehen. Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 3 von

125 Angaben zur Gesundheit der VP Bitte bei Platz mangel ein separates, vom VN unterschriebenes Blatt verwenden! Gesundheitsprüfung für die Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod (nur auszufüllen, wenn die Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewünscht ist!) 12. Haben Sie in den letzten 12 Monaten geraucht (auch E-Zigarette)? Wenn ja: Geben Sie bitte an, was und wie viel täglich. nein ja 13. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen, oder wurde der Verdacht auf eine dieser Erkrankungen ausgesprochen: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Verengung oder Verschluss von Herzkranzgefäßen (Koronare Herzkrankheit), Multiple Sklerose, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Nierenversagen? nein ja Wenn ja: Machen Sie bitte genauere Angaben zur Art der Erkrankung, Diagnose, Zeitpunkt, Folgen, behandelnder Arzt. Falls möglich, fügen Sie bitte ärztliche Unterlagen bei. Erläuterungen zu den mit ja beantworteten Fragen (z. B. welche Freizeitrisiken, Auslandsrisiken, Krankheiten, Störungen, Beeinträchtigungen, Beschwerden?) Wann? Wie lange? Behandelnder Arzt/sonstige Behandler*/Krankenhaus? Ergebnis? Folgen? Frage Erläuterungen * unter sonstiger Behandler sind z. B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten zu verstehen. Bitte immer beantworten 1. Es wurde eine ärztliche Untersuchung gemäss der Annahmerichtlinien veranlasst. nein ja 2. Für die Gesundheitsfragen wurde zusätzlich ein gesondert unterschriebenes Blatt verwendet. nein ja 3. Haben Sie die Angaben in der Erklärung selbst in dieses Formular eingetragen? nein ja 4. Hat der Vermittler die Angaben in der Erklärung in dieses Formular eingetragen? nein ja Bezugsrecht Im Erlebensfall: VN VP an die nachfolgend namentlich bezeichnete Person Vorname, Name Geburtsdatum Tag Monat Jahr Im Todesfall: nicht bei EGO Top Vorname, Name VN (sofern nicht VP) verheiratet ist bzw. der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, 2. leibliche, eheliche und ihnen gesetzlich gleich gestellte Kinder zu gleichen Teilen, 3. die Eltern zu gleichen Teilen, 4. die Erben an die nachfolgend namentlich bezeichnete Person Geburtsdatum Tag Monat Jahr Bankdaten HDI wird ermächtigt, die Prämien bis auf Widerruf abzubuchen. abweichend: Überweisung mit Bitte füllen Sie zusätzlich das Lastschriftmandat aus, sofern noch nicht erteilt. ohne IBAN Der Kontoinhaber hat bereits der HDI Lebensversicherung AG ein Lastschriftmandat erteilt. Bitte füllen Sie die folgenden Angaben aus! Ländercode Name, Vorname (Deutschland: Bankleitzahl) (Deutschland: Kontonummer) Kontoinhaber, sofern vom VN abweichend. Mandatsreferenznr. Unterschrift Kontoinhaber nur bei bestehendem Lastschriftmandat, sofern Kontoinhaber vom VN abweichend Sondervereinbarungen: Sammelinkasso Lastschrift erst ab Folgeprämie Legitimation gültiger Personalausweis gültiger Reisepass Ausweis-Nr. Ausweis gültig bis Geburtsort Tag Monat Jahr Ausstellende Behörde Geburtsland VN ist: wirtschaftlich Berechtigter nicht wirtschaftlich Berechtigter* VN oder wirtschaftlich Berechtigter ist eine politisch exponierte Person.* Kontoinhaber weicht vom VN ab. Zusätzlich liegt die jährliche Prämie über EUR bzw. die Einmalprämie über EUR.* Besondere Die folgenden besonderen Vereinbarungen werden nur gültig bei schriftlicher Bestätigung: Vereinbarungen *Bitte füllen Sie zusätzlich das Geldwäsche-Formular aus! Versicherungsschutz Vertragsbestimmungen und Kundeninformationen. Bei einer unverbindlichen Anfrage werden diese Vertragsbestimmungen und Kundeninformationen zusammen mit dem Vertragsvorschlag vom Versicherer übersandt. Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 4 von

126 Einwilligungs-/ Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und rung AG entbindungserklärung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt.) Bitte wählen Sie eine der beiden Möglichkeiten aus! Bitte wählen Sie ebenfalls 2.2 Erklärungen für den Fall Ihres Todes aus, sofern gewünscht! Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, die HDI Lebensversicherung AG, daher Ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus - buch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Kundenservicegesellschaften oder IT-Dienstleister weiter- klärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei der HDI Lebensversicherung AG unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. durch die HDI Lebensversicherung AG selbst (unter 1.), im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HDI Lebensversicherung AG (unter 3.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Ge- Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Au- Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Wir benötigen hierfür Ihre diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere müssen. Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten: Möglichkeit I: diensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten weise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die HDI Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusam- - Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann. Möglichkeit II: zelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweige- Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragbearbei- Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für die HDI Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss. 2.2 Erklärungen für den Fall Ihres Todes gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für uns konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Anga- Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner Gesund- erneuten Antragsprüfung ein wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben 3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach 203 StGB ge- auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungs- tigen Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet. daten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die den. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach 203 Personen) Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft des TALANX Konzerns oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach entbindung für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist auf einer Folgeseite der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei unserem Datenschutzbeauftragten (TALANX AG, Riethorst 2, Hannover, privacy@talanx.com) angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung. - und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- bensversicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 5 von

127 3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, können wir Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass wir Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung uns aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob wir das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt haben. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch uns unterrichtet. Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die HDI heitsdaten und weiteren nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer 3.4. Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße 99, sicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken können wir an das HIS melden. Wir und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten weitergegeben, aber für eine Weitergabe bindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht. prüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) melden. Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforderlichen Daten erho- 3.5 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Wir geben grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. daten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten in den oben selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern wir Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es möglich, dass wir zu Ihrem Antrag einen Vermerk an das Hinweis- und Informationssystem melden, der an anfragende Versicherungen für deren Risiko- und Leistungsprüfung übermittelt wird (siehe cherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei uns und im Hinweisund Informationssystem bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert. - drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Erklärungen Sofern der von mir gewünschte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Frist zum Widerruf meiner Vertragserklärung liegt, bin ich damit einverstanden, dass nach Zustandekommen des Vertrages die Erstprämie fällig wird und damit der Versicherungsschutz beginnt. Für die von mir gewünschte Versicherung gelten die im Vertragsvorschlag enthaltenen Angaben und Versicherungsbedingungen sowie Zusatzbestimmungen eines etwaigen zugrunde liegenden Rahmenabkommens. Ich habe die - Ort/Datum Unterschrift Versicherte Person sofern vom VN abweichend; bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter (i.d.r. beide Elternteile) Unterschrift Vermittler Unterschrift Versicherungsnehmer bei Minderjährigen gesetzl. Vertreter (i.d.r. beide Elternteile) Unterschrift Minderjähriger ab Vollendung des 16. Lebensjahres Empfangsbestätigung (nicht bei unverbindlicher Anfrage) Ich bestätige mit meiner Unterschrift, eine Kopie des Antragsformulars sowie einen persönlichen Vertragsvorschlag zu dem beantragten Tarif mit den nachfolgend genannten Unterlagen erhalten zu haben: Produktinformationsblatt, Kundeninformation, Anlagen zur Kundeninformation und Versicherungsbedingungen. Unterschrift Ort/Datum Versicherungsnehmer Original an Versicherer 1. Kopie für Vertrieb 2. Kopie für Versicherungsnehmer Bitte in GROSSBUCHSTABEN ausfüllen (schwarz oder blau; Umlaute sind erlaubt) Seite 6 von

128 (LV_VVS_D.1401) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zu der umseitig von Ihnen beantragten Lebensversicherung bzw. Ihrer unverbindlichen Anfrage versicherung. versicherung In den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit unserer persönlichen Anrede ( Sie ) grundsätzlich die/den Versicherungsnehmer/in als denjenigen an, der die Versicherung beantragt hat und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. 1. Sofern Sie einen Antrag auf Abschluss einer Versicherung (Antrag) gestellt bzw. eine unverbindliche Anfrage für einen Vertragsvorschlag zu einer Versicherung (Versicherungsanfrage) rungsschutzes eingetreten ist. 2. richten sich nach den Angaben in Ihrem Antrag bzw. Ihrer Versicherungsanfrage. Die Höhe unserer Leistungen ist jedoch auf folgende Beträge begrenzt bzw. wie folgt eingeschränkt, auch wenn Ihr Antrag bzw. Ihre Versicherungsanfrage höhere oder uneingeschränkte Leistungen vorsieht: Kapitalleistungen für den Todesfall auf EUR (Dies gilt nicht für die Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod!); Kapitalleistungen aus der Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod auf EUR; Überlebens- und Waisenrenten auf insgesamt jährlich EUR; Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten auf jährlich EUR; Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit auf EUR der Prämiensumme. Leistungen aus einer Prämienbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit zahlen wir nur, wenn die Hauptversicherung zustande gekommen und solange sie nicht weggefallen ist. Tritt der Versicherungsfall vor Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Person ein, EUR) beschränkt. 3. Person(en) bei uns bestehen, gelten die in Absatz 2 genannten Höchstbeträge für alle Verträge zusammen. Übersteigt die Summe der Leistungen aus diesen Verträgen einen Höchstbetrag, so wird der maßgebliche Höchstbetrag in dem Verhältnis auf die einzelnen Verträge aufgeteilt, in dem die einzelvertragliche Leistung zu deren Summe steht. Maßgeblich sind die sicherungsschutz fällig geworden wären. versicherte(n) Person(en) bei verschiedenen Versicherungsunternehmen bestehen. 4. eine Leistung für den Erlebensfall (Kapitalleistung oder Altersrente), eine Leistung aus der Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod, wenn Krebs, Multiple Sklerose oder eine Bypass-Operation vorliegt, auch wenn die in Ihrem Antrag bzw. Ihrer unverbindlichen Anfrage genannte Versicherung solche Leistungen vorsieht. a) der in dem Antrag bzw. der Versicherungsanfrage vorgesehene Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach Unterzeichnung des Antrages bzw. der Versicherungsanfrage liegt, b) die Angaben im Antrag bzw. in der Versicherungsanfrage zu den persönlichen Daten des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin und der versicherten Person(en), zum Umfang der Versicherung sowie die Angaben in dem Formular Ergänzung zum Antrag/zur unverbindlichen Anfrage, insbesondere zum Gesundheitszustand der versicherten Person(en), vollständig sind, c) Sie das Zustandekommen der Hauptversicherung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben, d) Ihr Antrag bzw. Ihre Versicherungsanfrage nicht von den von uns angebotenen Versicherungsleistungen und Bedingungen abweicht, e) die versicherte(n) Person(en) bei Unterzeichnung des Antrags bzw. der Versicherungsanfrage schon das 14. und noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben schutz endet, wenn a) ein gleichartiger Versicherungsschutz aus der Versicherung begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Hauptversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen zu Stande gekommen ist; hierüber müssen Sie uns unverzüglich informieren; b) Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Versicherungsanfrage zurückgenommen oder angefochten haben; d) der Hauptversicherungsvertrag nicht zu Stande kommt, weil Sie Ihre Vertragserklärung e) Sie nach Übersendung des Versicherungsscheins die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt haben bzw. der Einzug der Prämie im Rahmen des Lastschriftverfahrens nicht möglich war oder Sie diesem widersprochen haben, sofern die Nichtzahlung von Ihnen zu vertreten ist und wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch macht haben. 3. Frist kündigen. einer Frist kündigen. Eine Kündigung erfolgt insbesondere dann, wenn wir Ihren Antrag nicht annehmen bzw. Ihnen auf Ihre Versicherungsanfrage keinen Vertragsvorschlag unterbreiten können oder wenn Sie bei einer Versicherungsanfrage unseren Vertragsvorschlag nicht innerhalb der dort gesetzten Frist angenommen haben. Unsere Kündigungserklärung wird jedoch erst nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen wirksam. 4. eingetreten ist, endet diese in den Fällen des Absatz 2 b) und d) und des Absatz 3 a) mit dem der Leistungsvoraussetzungen, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherungsdauer fort, wobei jeweils die Voraussetzungen des in Ihrem Antrag bzw. Ihrer Versicherungsanfrage genannten Versicherungsvertrags maßgeblich sind. - erklären. Antrag bzw. Ihrer Versicherungsanfrage entnehmen. 2. Absatzes 1 ausgeschlossen, sofern der Versicherungsfall auf Umständen beruht, nach denen wir in den Antragsunterlagen bzw. den Formularen für eine Versicherungsanfrage oder den zugehörigen Dokumenten gefragt haben und von denen Sie oder die versicherte(n) Person(en) vor Unterzeichnung des Antrags bzw. der Versicherungsanfrage Kenntnis hatten, auch wenn diese Umstände in dem Antrag bzw. der Versicherungsanfrage angegeben wurden. Dies gilt bewertung einer Annahme des gestellten Antrages bzw. einem Vertragsabschluss auf Grund Ihrer Versicherungsanfrage nicht entgegengestanden hätten. 3. Darüber hinaus gelten die Einschränkungen und Ausschlüsse in dem Paragraphen In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? der Versicherungsbedingungen, die für die beantragte bzw. in der Versicherungsanfrage genannte Versicherung maßgeblich sind. - ein Entgelt ein. Das Entgelt entspricht der Prämie für das erste Versicherungsjahr des in Ihrem Antrag bzw. Ihrer Versicherungsanfrage genannten Versicherungsvertrages. Bei Einmalprämienversicherungen ist dies die Einmalprämie. begrenzt, wird das Entgelt auf Basis des Versicherungsschutzes in Höhe der dort genannten Höchstbeträge berechnet. 1. sonderen Bedingungen sowie die weiteren Vertragsbestimmungen für die Hauptversicherung einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen Anwendung, die Gegenstand Ihres Antrags bzw. Ihrer Versicherungsanfrage sind. Dies gilt insbesondere für die dort oder in den weiteren Vertragsunterlagen enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen und die Versicherungsbedingungen erhalten Sie zusammen mit dem Vertragsvorschlag. 2. Soweit Sie in Ihrem Antrag bzw. Ihrer Versicherungsanfrage eine dritte Person als Bezugsbe- rungsschutz anspruchsberechtigt. Seite 7 von HDI Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Heinz-Peter Roß Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln, HRB 603 Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln Vorstand: Ulrich Rosenbaum (Vorsitzender), Deutsche Bank AG Tel Fax Gerhard Frieg, Barbara Riebeling Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC DEUTDEDK

129 Wichtige Hinweise 1. Unverbindliche Anfrage für einen Vertragsvorschlag Sofern Sie eine unverbindliche Anfrage für einen Vertragsvorschlag stellen, stellen die von Ihnen in diesem Formular gemachten Angaben und Erklärungen noch keine verbindliche Vertragserklärung dar; sie sind dennoch erforderlich und wahrheitsgemäß abzugeben, damit wir für Sie einen Vertragsvorschlag erstellen können. Ihre Angaben und Erklärungen werden zu einer verbindlichen Vertragserklärung, sobald wir Ihnen unser Vertragsangebot durch Übersendung eines Vertragsvorschlages, der sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen enthält, übermittelt haben und Sie das dem Vertragsvorschlag beigefügte Formular einer Annahmeerklärung an uns zurückgesandt haben. Hierauf werden wir Sie bei Übersendung des Vertragsvorschlages noch einmal gesondert hinweisen. Stellen wir im Rahmen der Risikoprüfung fest, dass ein Vertragsvorschlag nicht oder nur unter Erschwerungen (Prämienzuschlag oder Risikoausschluss) erstellt werden kann, erfolgt auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Einwilligung zum Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) eine Meldung hierüber an den jeweiligen Betreiber des HIS. 2. Informationen zu genetischen Untersuchungen im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) befugt, von der versicherten Person die Vornahme von genetischen Untersuchungen oder Analysen zu verlangen. bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwerten. Dies ist uns jedoch in den Fällen gestattet, in denen die versicherte Leistung den Betrag von oder die versicherte Jahresrente eine Höhe von übersteigt. auch dann, wenn im Rahmen der Diagnosestellung ein Gentest eingesetzt wurde. Ergänzende Hinweise zum Datenschutz 1. Auskunftsanspruch Sie können schriftlich, telefonisch, per Fax oder elektronischer Post Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten verlangen. Ihnen wird dann entsprechend ihrer Anfrage Auskunft darüber erteilt, welche personenbezogenen Daten welcher Herkunft über sie zu welchen Zwecken bei uns gespeichert sind. a) Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn sich die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten als unrichtig oder unvollständig erweisen. b) Sie können eine Löschung der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Erhebung oder Verarbeitung von Anfang an unzulässig war, die Verarbeitung oder Nutzung sich auf Grund nachträglich eingetretener Umstände als unzulässig erweist oder die Kenntnis der Daten für uns zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung oder Nutzung nicht mehr erforderlich ist. c) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit der Löschung gesetzliche, satzungs- den eine Löschung nicht möglich ist. Wir möchten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum Zwecke der Werbung verwenden. Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln. Bei einem Widerspruch per Telefax ist der Widerspruch an folgende Faxnummer zu richten: Bei einem Widerspruch per ist der Widerspruch an folgende Anschrift zu richten: Liste der wesentlichen Dienstleister, Funktionsausgliederungen und Versicherungs unternehmen (Stand ) Unternehmen / Person / Kategorie Sitz / Wohnort Dienstleistung / Funktion / Aufgabe HDI Kundenservice AG Köln Antrags-, Bestands-, Leistungs- und Schadenbearbeitung, IT-Koordination Talanx Service AG Hannover Postverarbeitung, Scannen, Zahlungsverkehr (Inkasso/Exkasso), Forderungsmanagement, Aktenmanagement, Rechnungswesen, Personalwesen Talanx Systeme AG Hannover Rechenzentrumsbetrieb, Anwendungsentwicklung, IT-Services, Print-Services (inkl. diverser Subunternehmen) HDI Vertriebs AG Hannover Vermittlung, Beratung und Betreuung, Vertriebsunterstützung und Vertriebsinnendienst Talanx Asset Management GmbH Köln Kapitalanlagenverwaltung Talanx AG Hannover Konzern Revision HDI Lebensversicherung AG Köln Gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren / Datensammlung HDI Pensionsfonds AG Köln Gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren / Datensammlung HDI Pensionskasse AG Köln Gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren / Datensammlung HDI Versicherung AG Hannover Gemeinsame Datenverarbeitungsverfahren / Datensammlung E+S Rückversicherung AG Hannover Risikoeinschätzung, Leistungsprüfung SCOR Global Life Deutschland Köln Risikoeinschätzung, Leistungsprüfung General Reinsurance AG Köln Risikoeinschätzung, Leistungsprüfung Versicherungsmakler / Mehrfachagenten Bundesgebiet Vermittlung, Beratung und Betreuung Gesellschaftsärzte Bundesgebiet Risikoeinschätzung Rechtsanwälte Bundesgebiet Klagefälle Callcenter Bundesgebiet Telefondienstleistungen Inkassounternehmen Bundesgebiet Realisierung titulierter Forderungen Marktforschungsunternehmen Bundesgebiet Marktforschung Seite 8 von HDI Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Heinz-Peter Roß Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln, HRB 603 Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln Vorstand: Ulrich Rosenbaum (Vorsitzender), Deutsche Bank AG Tel Fax Gerhard Frieg, Barbara Riebeling Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC DEUTDEDK

130 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag bzw. Ihre unverbindliche Anfrage auf einen Vertragsvorschlag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, den Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der HDI Lebensversicherung AG, Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln schriftlich nachzuholen. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeige- Sofern Sie eine unverbindliche Anfrage auf einen Vertragsvorschlag an uns richten, benötigen wir Ihre vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben, um Ihnen ein Angebot zum Abschluss des von Ihnen gewünschten Versicherungsvertrages zu unterbreiten. In diesem Fall beachten Sie bitte, dass unser Vertragsvorschlag nur unter der Bedingung gilt, dass bis zu Ihrer Vertragserklärung, welche in der Annahmeerklärung zu sehen ist, keine Änderungen der im Vorfeld von Ihnen und soweit nicht personenidentisch der versicherten Person getätigten Angaben ergeben haben. Sollten sich bis zu Ihrer Annahmeerklärung Ihre Verhältnisse ändern mit der Folge, dass die von uns gestellten Fragen anders als wie geschehen zu beantworten sind, sind Sie und die versicherte Wir werden Sie und die versicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung ausdrücklich bitten, uns verbindlich zu bestätigen, dass die von uns in Bezug auf den Versicherungsvertrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden und uns etwaige Änderungen mitzuteilen. Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen An- Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefah- Haben Sie einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages gestellt, so geben Sie mit der Unterzeichnung des Antragsformulars und dessen Weiterleitung an uns Ihre Vertragserklärung ab. Sofern Sie eine unverbindliche Anfrage für einen Vertragsvorschlag stellen, besteht Ihre Vertragserklärung in der Erklärung der Annahme unseres Vertragsvorschlages uns gegenüber. 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles letzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil der Prämie zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes. 2. Kündigung einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine prämienfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der langen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser arglistig verletzt haben. Auf die Ausübung unserer Rechte auf Kündigung oder Vertragsanpassung verzichten wir, wenn 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Seite 9 von HDI Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Heinz-Peter Roß Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln, HRB 603 Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln Vorstand: Ulrich Rosenbaum (Vorsitzender), Deutsche Bank AG Tel Fax Gerhard Frieg, Barbara Riebeling Kto.-Nr BLZ IBAN DE BIC DEUTDEDK

131 HDI Lebensversicherung AG SEPA-Lastschriftmandat Ergänzung zum Antrag / zur unverbindlichen Anfrage vom: Monat Jahr Zahlungsgläubiger: HDI Lebensversicherung AG Versicherungsnehmer Daniel Wieland Daniel Wieland Ich ermächtige/wir ermächtigen die HDI Lebensversicherung AG, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der HDI Lebensversicherung AG auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Abbuchung der Prämien Kontoinhaber Die fälligen Prämien werden ab sofort von Ihrem Konto abgebucht. Dies gilt auch für die jetzt fälligen Prämien. Der Kontoauszug gilt als Quittung. termin über den anstehenden Einzug. Die Mandatsreferenz wird Ihnen die HDI Lebensversicherung AG separat mitteilen. w m Firma Wieland Vorname Daniel Am Severinstor Straße PLZ Ort Deggendorf Land Sparkasse Passau Bankdaten Kreditinstitut BIC Einzugsermächtigung Ländercode Unterschrift Ort/Datum Kontoinhaber ggf. Firmenstempel HDI Lebensversicherung AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Heinz-Peter Roß Sitz der Gesellschaft: Köln, Amtsgericht Köln, HRB 603

132 Gesundheitserklärung Ergänzung zum Antrag / zur unverbindlichen Anfrage vom: Belehrung vorvertrag liche Angaben zur Tätigkeit der VP Die drei Fragen bei EGO Basic Angaben zur Gesundheit der VP (nur und private Alters- Angaben zur Gesundheit der VP (nur Tag Monat Jahr Versicherungsnehmer Versicherte Person (VP) Bitte beachten Sie diesen Hinweis vor Beantwortung der nachfolgenden Fragen: - Bitte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits(zusatz)versicherung immer beantworten: einem festen Arbeitsplatz in Vereinfachte Gesundheitsprüfung ( Die Jahres-Gesamtprämie* höchstens EUR. Das Eintrittsalter beträgt höchstens 50 Jahre. Die erhöhte Anfangsdynamik nicht eingeschlossen. Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Leistungsfall beträgt höchstens 3 %. Die folgenden Gesundheitsfragen werden vollständig mit nein beantwortet. Sofern eine der obigen Voraussetzungen nicht erfüllt ist oder die folgenden Fragen nicht vollständig mit nein beantwortet werden können, beantworten Sie bitte die Fragen der Allgemeinen Gesundheitsprüfung auf den folgenden Seiten. A. nein B. Behandlungen durch Ärzte oder sonstige Behandler nein C. 3) ) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder nein A nur bei EGO Basic nein 3) ) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nein MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit; GdS = Grad der Schädigungsfolgen 3) GdB = Grad der Behinderung Angestellter Auszubildender Anteil Gesamttätigkeit Beamter Student 2 Anzahl Daniel Wieland Daniel Wieland Student im letzten Viertel des Studiums/Medizinstudent ab Physikum - terkapazität von Teilzeitkräften wird entsprechend addiert und kaufmännisch gerundet.) enthalten noch einem ständigen Wechsel des Einsatzortes unterliegen.) Tag Monat Jahr Original an Versicherer Durchschlag 1 für Vertrieb Durchschlag 2 für Versicherungsnehmer. Seite 0

133 Vereinfachte Gesundheitsprüfung für die Erwerbsunfähigkeitsrente Angaben zur Gesundheit der VP Angaben zur Gesundheit der VP Angaben der versicherten Person (VP) Angaben zur Gesundheit der VP Das Eintrittsalter der VP beträgt höchstens 50 Jahre. Die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt höchstens EUR (inklusive Bonusrente, sofern gewählt). Die folgenden Gesundheitsfragen 3-5 werden vollständig mit nein beantwortet. Sofern eine der obigen Voraussetzungen nicht erfüllt ist, beantworten Sie bitte die Fragen der Allgemeinen Gesundheitsprüfung auf den Folgeseiten. nein derzeit nein durch Ärzte und sonstige Behandler* wegen der gleichen Erkrankung oder Symptomatik nein nein nein Gesundheitsprüfung für die Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod (nicht bei bav) (nur nein 7. Bestehen oder bestanden in den nein Allgemeine Gesundheitsprüfung - - Wurden in den nein nein 3. nein B Gewicht cm kg Zeitlich nicht befristete Fragen nein nein nein Bezogen auf die derzeitigen Gegebenheiten und die letzten 10 Jahre letzten zehn Jahren nein Bezogen auf die derzeitigen Gegebenheiten und die letzten 5 Jahre nein cm Gewicht Beschwerden: nein nein kg Original an Versicherer Durchschlag 1 für Vertrieb Durchschlag 2 für Versicherungsnehmer. Seite 0

134 Angaben zur Gesundheit der VP Bitte bei Platz mangel ein unterschriebenes nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein links, rechts, nein +/- +/- nein nein nein Gesundheitsprüfung für die Zusatzversicherung bei schwerer Krankheit oder bei Tod (nur nein nein Frage Erläuterungen Original an Versicherer Durchschlag 1 für Vertrieb Durchschlag 2 für Versicherungsnehmer. Seite 0

135 Angaben zur Angemessenheit Besondere Vereinbarungen nein Gesellschaft Jahr Schicht, nein nein nein nein Die folgenden besonderen Vereinbarungen werden nur gültig bei schriftlicher Bestätigung: Einwilligungs-/ Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und rung AG entbindungserklärung Bitte wählen Sie eine der beiden Bitte wählen Sie ebenfalls 2.2 Erklärungen für den Todes - Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten 2.1 Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und M diensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet. weise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus Lebensversicherung AG übermittelt werden. - - unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann. zelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu wel- entscheiden, ob ich oder Einrichtungen sowie deren Mitarbei ter von ihrer Schweige- Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragbearbei- Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren Lebensversicherung AG konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss. - Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner Gesundheitsdaten bei Dritten zur Leistungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung ein wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung - - terrichtet. daten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die - -, Original an Versicherer Durchschlag 1 für Vertrieb Durchschlag 2 für Versicherungsnehmer. Seite 0

136 3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen haben. - - Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken men ist oder nicht. - - trag nicht zustande kommt - - der Antragstellung gespeichert. - drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Erklärungen Ort/Datum Versicherungsnehmer ggf. Firmenstempel Vermittler Versicherte Person Seite 0

137 - geringe Bedeutung beimessen. - - zuteilen Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes geschlossen hätten. letzt haben. 2. Kündigung 3. Vertragsänderung Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. 4. Ausübung unserer Rechte - kannten. arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Analysen zu verlangen. Seite 0

138 Ergänzung zum Antrag zur Unverbindlichen Anfrage vom: Tarif: Versicherungsnehmer w. m Fa. Name VP Geburtsdatum Matrix- Codes BV13 w. m. Name Vorname Wieland Wieland Vorname Daniel Daniel HDI Lebensversicherung AG Charles-de-Gaulles-Platz Köln Telefon Telefax Sitz: Köln, Amtsgericht Köln HRB 603 Original an Versicherer Seite 1 von 1 Anmerkung Dieses Blatt ist Bestandteil des Antrages/der Unverbindlichen Anfrage und sichert eine schnelle und sichere Verarbeitung. Bitte reichen Sie diese Seite zusammen mit dem Antrag/der Unverbindlichen Anfrage immer mit ein!

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