Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn

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1 Hannover, TNUC-SST-H / RaDa Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn Auftraggeber: Stadt Gifhorn Marktplatz Gifhorn TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 057 Umfang des Berichtes: 11 Seiten 4 Anhänge (7 Seiten) Bearbeiter: Dr. Ramin Dahbashi Tel.: 0511 / rdahbashi@tuev-nord.de Qualitätssicherung: Dipl.-Phys. Sandra Weber Tel.: 0511 / sanweber@tuev-nord.de TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Büro Hannover Am TÜV Hannover Telefon 0511/ umwelt@tuev-nord.de Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach 29b BImSchG VMPA Güteprüfstelle für Bauakustik

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Aufgabenstellung Angaben zur örtlichen Situation Beurteilungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen / Eingangsdaten Eingangsdaten Straßenverkehr Geräuschimmissionen im Plangebiet durch Straßenverkehr Empfehlungen zum baulichen Schallschutz Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Quellenverzeichnis Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV... 6 Tabelle 3: Kfz-Verkehr Fahrzeugaufkommen und L m,e (Prognosehorizont)... 7 Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tab. 8, DIN 4109)... 9 Seite Verzeichnis der Anhänge Anhang 1 Übersichtsplan Anhang 2 Lageplan / schalltechnisches Modell Anhang 3 Schallimmissionspläne Anhang 4 Lärmpegelbereiche 1 Seite 1 Seite 4 Seiten 1 Seite Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 2 von 11

3 Zusammenfassung Die Stadt Gifhorn beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 Lehmweg Süd zur Ausweisung von Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Kreisstraße 114 und ist durch Verkehrslärm betroffen. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG hat in 2014 bereits eine schalltechnische Voruntersuchung zu den Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm im damaligen Plangebiet erstellt (Az.: / 214 UBS 126 vom ). Jetzt ist geplant, das Plangebiet in Richtung Osten zu erweitern. Weiterhin soll für den südlichen Bereich des Plangebietes die abschirmende Wirkung einer Garagenanlage berücksichtigt werden. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen im erweiterten Plangebiet zu berechnen und zu beurteilen. Ergebnis der Untersuchung ist, dass auf Basis der in Abschnitt 4.1 erläuterten Eingangsdaten die in Anhang 3 dargestellten Beurteilungspegel durch Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen im Plangebiet zu erwarten sind. Im Plangebiet sind Beurteilungspegel im Nahbereich der Verkehrswege von bis zu 67 db(a) tags und 59 db(a) nachts zu erwarten. Die anzustrebenden Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete werden zur Tageszeit in weiten Teilen vom Plangebiet und zur Nachtzeit nahezu im gesamten Plangebiet überschritten. Aufgrund dieser Geräuschbelastung empfehlen wir, wohnlich genutzte Außenbereiche (Terrassen, Balkone) so zu legen, dass zumindest der Tagesgrenzwert der 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) eingehalten wird, sofern keine (Eigen-)Abschirmung durch Wohnbebauung vorliegt. Nahezu im gesamten Plangebiet treten zur Nachtzeit Beurteilungspegel von über 45 db(a) auf. Da gemäß DIN davon auszugehen ist, dass dann selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf nicht mehr möglich ist, sind schalldämmende Zuluftelemente für Schlafräume / Kinderzimmer erforderlich, sofern Fenster nicht auf der lärmabgewandten Seite angeordnet werden können. Zur Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen sind in Anhang 4 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 dargestellt. Das Plangebiet befindet sich im Lärmpegelbereich II bis V. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan sind in Abschnitt 7 zu finden. Dr. Ramin Dahbashi Dipl.-Phys. Sandra Weber Sachverständige der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 3 von 11

4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Gifhorn beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 Lehmweg Süd zur Ausweisung von Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Kreisstraße 114 und ist durch Verkehrslärm betroffen. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG hat in 2014 bereits eine schalltechnische Voruntersuchung zu den Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm im damaligen Plangebiet erstellt (Az.: / 214 UBS 126 vom ). Jetzt ist geplant, das Plangebiet in Richtung Osten zu erweitern. Weiterhin soll für den südlichen Bereich des Plangebietes die abschirmende Wirkung einer Garagenanlage berücksichtigt werden. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen im erweiterten Plangebiet zu berechnen und zu beurteilen. Mit Anhang 1 haben wir einen Übersichtsplan mit der Lage des Plangebietes beigefügt. 2 Angaben zur örtlichen Situation Das Plagebiet befindet sich am Ostrand der Stadt Gifhorn. Es wird nördlich durch den Lehmweg begrenzt. Im Osten befindet sich hinter einem Grünstreifen die Kreisstraße 114 (Osttangente). Im Süden verläuft die Straße Koppelweg. Im Westen vom Plangebiet befindet sich bestehenden Wohnbebauung. Gegenüber der Untersuchung aus 2014 soll das Plangebiet nach Osten erweitert werden. Im südlichen Teil vom Plangebiet ist die Errichtung einer Garagen- / Carportanlage (ca. 3 m Höhe) vorgesehen, deren abschirmende Wirkung in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt wird. Anhang 2 zeigt das Plangebiet mit der näheren Umgebung. 3 Beurteilungsgrundlagen Eine der Grundpflichten einer Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dafür zu sorgen, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen wird ( 1 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB /2/). Bei der Bauleitplanung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 /5/ aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte zuzuordnen. Danach sollten die folgenden Orientierungswerte nach Möglichkeit nicht überschritten werden: Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 bauliche Nutzung Orientierungswert in db(a) tagsüber (06:00-22:00 Uhr) nachts (22:00-06:00 Uhr) Allgemeine Wohngebiete (WA) / 40 Mischgebiete (MI) / 45 Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 4 von 11

5 Bei den zwei angegebenen schalltechnischen Orientierungswerten für die Nachtzeit ist der höhere für die Beurteilung von Geräuschimmissionen aus dem Bereich Verkehrslärm, der niedrigere für die Beurteilung von Geräuschimmissionen aus dem Bereich Gewerbelärm in Ansatz zu bringen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte wie der Name schon sagt keine strikt einzuhaltenden Bewertungsmaßstäbe sind. Im Rahmen einer sachgerechten Abwägung können ggf. höhere oder niedrigere Werte zugrunde gelegt werden: Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. [ 1 Abs. 7 BauGB] Für die gemeindliche Abwägung ergeben sich unter Berücksichtigung von 1 Abs. 5 BauGB und der u. a. aus 50 BImSchG herzuleitenden Zumutbarkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen verschiedene Abwägungsspielräume: Von der Erfüllung optimaler Immissionsschutzanforderungen (keine Belästigungen) bis an die Grenze noch unerheblicher = noch zumutbarer Belästigungen ohne rechtliche Folgen; von der Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze bis an die enteignungsrechtliche Unzumutbarkeitsgrenze bei gebotener teilweiser Zurückstellung des Immissionsschutzes unter Einsatz so weit wie möglich aktiver oder passiver Schutzmaßnahmen; von der Überschreitung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle unter weitgehender Zurückstellung des Immissionsschutzes zugunsten anderer Belange mit der Folge der Entschädigungsverpflichtung bis an die Gefahrengrenze. Die der Gemeinde entstehenden Kosten von Schutzmaßnahmen oder Entschädigungen müssen in die Abwägung eingestellt werden. [Fickert/Fieseler, 11. Auflage, Kommentar zur BauNVO 1 Rn. 44.4] Nach DIN 18005, Beiblatt 1 wird eine Unterschreitung der Orientierungswerte empfohlen. Ist dies kein vorrangiges Planungsziel, sollten zumindest gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Anmerkung: Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. (Ziff. 1.2 aus Beiblatt 1 zur DIN ) Spezifische Anmerkungen zum Straßenverkehrslärm Die Immissionsgrenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm im Rahmen der Lärmvorsorge nicht überschritten werden sollen, sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /6/ normativ festgelegt. Wir sind der Ansicht, dass im vorliegenden Fall die in der 16. BImSchV aufgeführten Grenzwerte neben den Orientierungswerden der DIN ebenfalls mit herangezogen werden können, auch wenn die betrachtete Bauleitplanung nicht unter den in der Verordnung definierten Anwendungsbereich fällt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Grenzwerte quasi automatisch hergezogene werden können. Nur die sachgerechte Abwägung aller Belange kann zu einem Ergebnis führen. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 5 von 11

6 Die Grenzwerte der 16. BImSchV betragen: Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV bauliche Nutzung Grenzwerte in db(a) tagsüber (06:00-22:00 Uhr) nachts (22:00-06:00 Uhr) Allgemeine Wohngebiete Misch-/Dorfgebiete Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen kommen insbesondere dann in Frage, wenn die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV (Mischgebiete tags/nachts 72/62 db(a); Wohngebiete tags/nachts 70/60 db(a)) überschritten werden. Für Wohnhäuser ist daher allgemein zu empfehlen, dass diese nur in den Bereichen errichtet werden dürfen, in denen zumindest die o.g. Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV eingehalten werden. Legt man als Maßstab die Auslösewerte für Lärmsanierung (VLärmSchR-97) zu Grunde, - diese waren bis zum Jahr 2010 gleich den Richtwerten der Lärmschutz-Richtlinien-StV, wurden aber mit Schreiben des BMVBS vom um 3 db gesenkt so wäre ohne aktiven Schallschutz / vorgelagerte Nebengebäude eine Wohnnutzung bei Geräuschpegeln von mehr als 67 db tags bzw. 57 db nachts nicht zu empfehlen. Im Allgemeinen ist der Schutz der Außenwohnbereiche (Balkon- und Terrassennutzung im Tageszeitraum) bei Einhaltung des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV gewährleistet. Darüber hinaus können Anwohner die Außenwohnbereiche an der lärmabgewandten Gebäudeseite anordnen. Zum Schutz der Nachtruhe ist i.d.r. als geeignetste Schallschutzmaßnahme die Vorgabe von passiven Schallschutzmaßnahmen ggf. in Verbindung mit Vorgaben zur Ausrichtung der Schlafzimmerfenster an die lärmabgewandte Fassade der 1. Baureihe anzusehen. Will man einen darüber hinaus gehenden Immissionsschutz gewährleisten, kommen als zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschimmissionen eine Geschwindigkeitsbegrenzung (bei Straßen) sowie Ausweitung der aktiven Maßnahmen (z.b. Schallschutzwand / Wall / vorgelagerte Nebengebäude) in Frage. Eine Geschwindigkeitsreduzierung bietet den Vorteil, dass die Geräuschimmissionen auf allen Geschosshöhen gleich gemindert werden, wohingegen bei aktiven Maßnahmen mit städtebaulich vertretbaren Höhen relevante Geräuschminderungen vorrangig nur bei den Außenwohnbereichen / auf Höhe des EG erzielt werden. 4 Berechnungsgrundlagen / Eingangsdaten Die Berechnung der durch den Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen verursachten Immissionsschallpegel erfolgt nach den Vorschriften der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /7/. Dabei wird auf die in der Tabelle 3 angegeben Ansätze / Emissionsschallpegel zurückgegriffen. Die Schallemissionen einer Straße ist nach RLS-90 abhängig von der Verkehrsstärke, dem maßgebenden Lkw-Anteil, der Straßenoberfläche, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Steigung des betrachteten Straßenabschnittes und wird gekennzeichnet durch den Emissionspegel L m,e. Das ist der Mittelungspegel bei freier Schallausbreitung in 25 m Abstand von der Straßenachse bzw. der Mitte eines Fahrstreifens. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 6 von 11

7 4.1 Eingangsdaten Straßenverkehr Für die Straßen wird die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke DTV zugrunde gelegt. Dies ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres. Für Prognosen von Verkehrsgeräuschen ist die zukünftig vorliegende, auf den Zeitraum 2030 hochgerechnete Verkehrsmenge in Ansatz zu bringen. Von der Stadt Gifhorn liegen uns Werte für das Verkehrsaufkommen sowie zum Schwerlastanteil auf den umliegenden Straßen für den Prognosehorizont vor. Diese Werte entsprechen den Werten aus der Untersuchung von Die in Ansatz gebrachten Daten sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Die Aufteilung (Tag / Nacht) des auf 24 Stunden bezogenen Fahrzeugaufkommens erfolgt nach den Standardwerten in Tabelle 3 der RLS-90 /7/. Dabei sind wir von einer asphaltierten Straßenoberfläche (D StrO = 0 db) ausgegangen. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen sowie Fahrbahnsteigungen (> 5%) sind nicht zu berücksichtigen. Tabelle 3: Kfz-Verkehr Fahrzeugaufkommen und L m,e (Prognosehorizont) Straße DTV Kfz/24h v zul km/h M T Kfz/h p T % L m,e,t db(a) M N Kfz/h p N % L m,e,n db(a) K 114 (I) ,5 66, ,5 57,9 K 114 (II) ,5 66, ,5 57,8 K 114 (III) ,5 66, ,5 58,1 Lehmweg (I) , ,6 Lehmweg (II) , ,0 Koppelweg (I) , ,3 Koppelweg (II) , ,7 5 Geräuschimmissionen im Plangebiet durch Straßenverkehr Die unter diesen Voraussetzungen im Plangebiet zu erwartenden Immissionsschallpegel durch den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen wurden mit dem schalltechnischen Rechenprogramm CadnaA, Version 2018, der DataKustik GmbH ermittelt. Auf der Basis der in Abschnitt 4.1 aufgeführten Eingangsdaten haben wir die Beurteilungspegel berechnet. Die berechneten Beurteilungspegel durch Straßenverkehr haben wir in Form von farbigen Schallimmissionsplänen in Anhang 3 für die Immissionshöhe von 2,80 m (EG) und 5,60 m (1. OG) bei freier Schallausbreitung beigefügt. Die geplante Garagenanlage mit einer Höhe von 3 m im südlichen Teil vom Plangebiet wurde als Abschirmung berücksichtigt. Hiernach ist festzustellen, dass im Plangebiet der Orientierungswert der DIN für Allgemeine Wohngebiete von tags 55 db(a) in weiten Teilen überschritten wird. Der Orientierungswert zur Nachtzeit von 45 db(a) wird nahezu im gesamten Plangebiet überschritten. Es treten Beurteilungs- Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 7 von 11

8 pegel von bis zu 67 db(a) zur Tageszeit und 59 db(a) zur Nachtzeit im Nachbereich der Verkehrswege auf. Die Abschirmung durch die Garagenanlage bewirkt einen um etwa 1 bis 3 db verminderten Beurteilungspegel im südliche Bereich des Plangebietes auf Höhe des Erdgeschosses. Für das 1. Obergeschoss ergibt sich keine Verbesserung durch die geplante Garagenanlage. Legt man die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zugrunde, so werden diese Werte (tags 59 db(a), nachts 49 db(a)) auch in Teilen vom Plangebiet überschritten. Die Sanierungswerte (tags 67 db(a), nachts 57 db(a)) werden nahezu im gesamten Plangebiet eingehalten. Sofern im Rahmen der Abwägung im späteren Bauleitplanverfahren entschieden wird, diese Überschreitung der Orientierungs- / Grenzwerte hinzunehmen und anderen (als schalltechnischen) Belangen den Vorrang zu geben, sind bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Nachtruhe an schutzbedürftigen Gebäuden vorzusehen. Aufgrund dieser Geräuschbelastung empfehlen wir, wohnlich genutzte Außenbereiche (Terrassen, Balkone) so zu legen, dass zumindest der Tagesgrenzwert nach 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) (siehe Anhang 3, Seite 1 und Seite 3) eingehalten wird oder alternativ die Außenbereiche als Wintergarten auszuführen. Zur Sicherung der Nachtruhe ist passiver Schallschutz vorzusehen. Für nicht schützenswerte Bebauung (z. B. Nebengebäude) ergeben sich hieraus keine schalltechnischen Einschränkungen hinsichtlich des Abstands zum Verkehrsweg oder passivem Schallschutz. Das Plangebiet ist als von Verkehrslärm vorbelastet zu kennzeichnen, da im gesamten Plangebiet zur Nachtzeit ein Beurteilungspegel von 45 db(a) überschritten wird. Es sind textliche Festsetzungen im Bebauungsplan zum passiven Schallschutz zu treffen (vgl. Abschnitt 6). Eine Festsetzung der Garagenanlage im Bebauungsplan erscheint aufgrund der geringen Verbesserung in einem Teilbereich vom Plangebiet nicht sinnvoll. 6 Empfehlungen zum baulichen Schallschutz Bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Nachtruhe an schützenswerten Gebäuden sind gemäß DIN 4109 /8/ vorzusehen. Passiver Schallschutz an den zu schützenden Wohngebäuden wird nach der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" auf der Basis des maßgeblichen Außenlärmpegels dimensioniert. Dieser berechnet sich aus dem für die Tageszeit ermittelten Immissionsschallpegel unter Berücksichtigung eines Pegelzuschlages von 3 db(a). Dabei wird z. B. entsprechend den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN /5/ bzw. den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV /6/ davon ausgegangen, dass insbesondere der Verkehrslärm in der Nachtzeit um ca. 10 db unter dem Tageswert liegt. Dies impliziert, dass die Bewohner bezogen auf den Beurteilungspegel bzw. den maßgeblichen Außenlärmpegel nachts um 10 db niedrigere Pegel als am Tage zu erwarten haben. Im vorliegenden Fall liegen nachts jedoch weniger als 10 db niedrigere Pegel vor als tagsüber. Die Neufassung der DIN 4109 aus dem Jahr 2018, die baurechtlich noch nicht eingeführt ist, sieht in dem Fall, dass der Beurteilungspegel in der Nachtzeit um weniger als 10 db unter dem Tageswert liegt, vor, zur Festlegung der nächtlichen Lärmpegelbereiche den Immissionsschallpegel der Nachtzeit unter Berücksichtigung eines Pegelzuschlages von 13 db(a) heranzuziehen. Wir folgen diesem Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 8 von 11

9 Verfahren. Weiterhin berücksichtigen wir bei der Ermittlung der Lärmpegelbereiche sowohl den Verkehrslärm als den rechnerisch ermittelten Gewerbelärm. Ausgehend von diesem maßgeblichen Außenlärmpegel wird eine Einstufung der Lärmpegelbereiche vorgenommen (vgl. Anhang 4). Die einzelnen Lärmpegelbereiche sind wie folgt festgelegt: Tabelle 4: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Tab. 8, DIN 4109) Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen*, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume a und ähnliche a b in db(a) erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 b VII > 80 b b 50 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. * Schutzbedürftige Räume sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind. Aufenthaltsräume sind insbesondere Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer. Bei Außenlärmpegeln von über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Der Schutz der Nachtruhe kann durch baulichen Schallschutz in Form schalldämmender Zuluftelemente (Flüsterlüfter) für Schlafräume / Kinderzimmer gewährleistet werden. Tagsüber kann bei sonstigen schutzbedürftigen Räumen der Luftwechsel über Stoßbelüftung vorgenommen werden. Für das Plangebiet ergeben sich die Lärmpegelbereiche II bis IV (im unmittelbaren Nahbereich zum Lehmweg auch V). In den Lärmpegelbereichen I bis III sind bei der heute aus Gründe des Energieeinsparungsgesetzes erforderlichen Bauausführung normalerweise keine besonderen schalltechnischen Anforderungen zu beachten. Ab Lärmpegelbereich IV erhöhen sich die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile deutlich. Der gesamte Bereich des Plangebietes sollte im Bebauungsplan als vorbelastet durch Verkehrslärm gekennzeichnet werden. 7 Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Der Planbereich liegt in einem Gebiet, das durch Verkehrslärm vorbelastet ist. Für das Plangebiet gelten die Lärmpegelbereiche II bis V. Bei der Sanierung oder Neuerrichtung von schutzbedürftigen Gebäuden sind folgende Punkte zu beachten: Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 9 von 11

10 1. Innerhalb der gekennzeichneten Lärmpegelbereiche (Anhang 4) gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (Die Norm ist zu beziehen beim Beuth Verlag / Berlin) sind Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen Räumen mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R W,res entsprechend der nachfolgenden Tabelle zu realisieren: Tabelle 1: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Erforderliches resultierendes Schalldämm- Maß des Außenbauteils Aufenthalts- und Wohnräume R W,res [db] Büroräume und ähnliches I bis II III IV V Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend Pkt der DIN 4109 ohne besondere Nachweise bei offener Bebauung um 5 db(a) und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. 2. In Schlafräumen und Kinderzimmern sind schalldämpfende Lüftungseinrichtungen (bzw. alternativ vergleichbare Systeme) vorzusehen, die mit einem dem Schalldämm-Maß der Fenster entsprechenden Einfügungsdämpfungsmaß ausgestattet sind, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabgewandten Gebäudeseite besteht. 3. Von den Festsetzungen der vorhergehenden Punkte kann abgewichen werden, sofern im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüfbar nachgewiesen wird, dass sich durch die Eigenabschirmung der Baukörper bzw. durch Abschirmungen vorgelagerter Baukörper der maßgebliche Außenlärmpegel verringert. Je nach vorliegendem Lärmpegelbereich sind dann die hierzu in der Tabelle 1 aufgeführten Schalldämm-Maße der Außenbauteile zugrunde zu legen. Hinweise: Das gesamte Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, so dass passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau erforderlich sind. Wir empfehlen, die Isophonenkarte für die Lärmpegelbereiche mit im Bebauungsplan darzustellen. Aufgrund aktueller Rechtsprechung sollte die o. g. Norm DIN 4109 im Stadtplanungsamt zur Einsicht vorgehalten werden. Dies sollte auch im Bebauungsplan (z. B. unter den Hinweisen) festgehalten werden ( Einsichtnahme der DIN 4109 im Stadtplanungsamt ). Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 10 von 11

11 8 Quellenverzeichnis Bei der Untersuchung wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien zugrunde gelegt: /1/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, aktuelle Fassung /2/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, aktuelle Fassung /3/ BauNVO Baunutzungsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993 /4/ DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 /5/ Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren: zu DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 /6/ 16. BImSchV Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990, aktuelle Fassung /7/ RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe April 1990, berichtigter Nachdruck Februar 1992 /8/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 bzw. Neufassung 2018 Projekt/Kunde: Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd / Stadt Gifhorn Seite 11 von 11

12 / 218 SST 057 Anhang 1 Übersichtsplan DIN A4 - Maßstab 1: Plangebiet Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Übersichtsplan Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

13 / 218 SST 057 Anhang 2 Lageplan DIN A4 - Maßstab 1: Lehmweg K 114 Plangebiet Garagenanlage Koppelweg Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Lageplan Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

14 / 218 SST 057 Anhang 3, Seite 1 Schallimmissionsplan - Verkehr - EG, Tag DIN A4 - Maßstab 1: 4000 Tageszeitraum (6-22 Uhr) Pegel... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Schallimmissionsplan, EG Tageszeitraum Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

15 / 218 SST 057 Anhang 3, Seite 2 Schallimmissionsplan - Verkehr - EG, Nacht DIN A4 - Maßstab 1: 4000 Nachtzeitraum (22-6 Uhr) Pegel... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Schallimmissionsplan, EG Nachtzeitraum Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

16 / 218 SST 057 Anhang 3, Seite 3 Schallimmissionsplan - Verkehr - 1.OG, Tag DIN A4 - Maßstab 1: 4000 Tageszeitraum (6-22 Uhr) Pegel... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Schallimmissionsplan, 1.OG Tageszeitraum Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

17 / 218 SST 057 Anhang 3, Seite 4 Schallimmissionsplan - Verkehr - 1.OG, Nacht DIN A4 - Maßstab 1: 4000 Nachtzeitraum (22-6 Uhr) Pegel... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Schallimmissionsplan, 1.OG Nachtzeitraum Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

18 / 218 SST 057 Anhang 4 Lärmpegelbereiche (nach DIN 4109) DIN A4 - Maßstab 1: 4000 Lärmpegelbereiche (Nacht +13 db) I -55 db(a) II db(a) III db(a) IV db(a) V db(a) VI db(a) VII >80 db(a) Auftraggeber: Stadt Gifhorn Projekt: Bebauungsplan Nr.106 "Lehmweg Süd" Planinhalt: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 (Nacht +13 db) Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

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Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

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