Naturkatastrophen: Pflichtversicherung oder staatliches Handeln?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Naturkatastrophen: Pflichtversicherung oder staatliches Handeln?"

Transkript

1 Hauptstudium VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Hauptstudium Naturkatastrophen: Pflichtversicherung oder staatliches Handeln? Prof. Dr. Robert. K. Frhr. v. Weizsäcker / Dr. Bernd Süssmuth / Dipl.-Volksw. Christian Feilcke, München In den letzten Jahrzehnten haben die Schäden durch Naturkatastrophen erheblich zugenommen. Damit stellt sich die Frage, ob diese Risiken noch von privaten Versicherungen getragen werden können. Welche Rolle sollte der Staat hier spielen und lassen sich staatliche Interventionen rechtfertigen? Zu welchen Effizienz- und Verteilungswirkungen würden sie führen? I. Der Markt für Versicherungen Das Zusammentreffen von risikoscheuen Individuen und risikoneutralen Versicherungen ermöglicht beiden Seiten vorteilhafte Geschäfte: Die Versicherung nimmt dem Versicherten die Risiken ab und erhält dafür eine Versicherungsprämie. Abb. 1: Schäden in Mrd. US-Dollar (in Werten von 2005; Quelle: Münchener Rück, Topics Geo 2005) Risikoaversion 1. Risikoscheue Individuen Menschen sind in der Regel risikoscheu. Sie schließen Versicherungen ab, um Lebensrisiken abzusichern. Risikoscheue Individuen wählen stets diejenige Alternative aus, die bei gleichem erwartetem Vermögensvorteil die geringste Unsicherheit aufweist. Ein einfaches Zahlenbeispiel verdeutlicht das: Ein risikoscheues Individuum wird eine sichere Auszahlung von Euro einer unsicheren Alternative vorziehen, bei der es mit Wahrscheinlichkeiten von jeweils ½ entweder Euro gewinnt oder Euro verliert. Beide Alternativen haben einen Erwartungswert von Euro. Ein risikoscheuer Mensch würde der unsicheren Alternative sogar eine sichere Auszahlung von weniger als Euro vorziehen. Abb. 2 veranschaulicht dies. Abb. 2: Konkave Nutzenfunktion eines risikoscheuen Individuums Ein risikoscheues Individuum besitzt eine konkave Nutzenfunktion. Der Nutzen aus einer sicheren Auszahlung des Erwartungswertes von Euro, u(1.000), ist höher als der Erwartungswert des Nutzens aus der unsicheren Alternative, eu(-2.000; 4.000) (vgl. Gravelle/Rees 2004, Kap. 17). Man bezeichnet den sicheren Betrag, der einem risikoscheuen Individuum genauso viel wert ist wie eine unsichere Alternative, als Sicherheitsäquivalent. Das Sicherheitsäquivalent ist durch s gekennzeichnet. Die Differenz zwischen dem Sicherheitsäquivalent und dem Erwartungswert der unsicheren Alternative wird als Risikoprämie bezeichnet. Risikoscheue Individuen sind also bereit, für Sicherheit einen geringeren Erwartungswert ihres Vermögens in Kauf zu nehmen. Je grö- 1111

2 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Hauptstudium ßer der Anteil des erwarteten Vermögens ist, auf den ein risikoscheues Individuum zugunsten von Sicherheit verzichten würde, d.h. je größer die Risikoprämie ist, desto stärker ist die Risikoaversion des Individuums. Risikoneutralität 2. Risikoneutrale Versicherungen Versicherungen sind normalerweise nicht risikoscheu, sondern risikoneutral. Risikoneutrale Akteure sind zwischen einer sicheren und einer mit Unsicherheit verbundenen Auszahlung indifferent, sofern beide Alternativen denselben Erwartungswert aufweisen. Versicherungen sind risikoneutral, wenn bei ihnen das Gesetz der großen Zahl zum Tragen kommt. Danach nähert sich grob gesagt das arithmetische Mittel einer Zufallsfolge immer weiter an den Erwartungswert an, je häufiger das Zufallsexperiment wiederholt wird. Ist die Zahl der Versicherten hinreichend groß und sind die einzelnen Schadensfälle voneinander unabhängige Ereignisse, ist für Versicherungen lediglich der Erwartungswert ihres Gewinns von Bedeutung. Dieser Erwartungswert entspricht der Summe der Versicherungsprämien aller Versicherten abzüglich der erwarteten Schadenssumme der Gruppe der Versicherten. Gemäß dem Gesetz der großen Zahl können die Versicherungen erwarten, dass sich die individuellen Risiken im Durchschnitt ausgleichen und der Erwartungswert der Schadenssumme eine gute Approximation der tatsächlichen Schadenssumme ist. Frage 1: Unter welcher Bedingung kann man annehmen, dass Versicherungen risikoneutral sind? Spielraum für wechselseitig vorteilhafte Geschäfte aufgrund unterschiedlicher Risikopräferenzen 3. Pareto-Verbesserung Ein risikoscheues Individuum zieht einer unsicheren Auszahlung stets den dazugehörigen Erwartungswert vor. Anders eine risikoneutrale Versicherung, die gegenüber beiden Alternativen indifferent ist. Aufgrund dieser unterschiedlichen Risikopräferenzen kann ein Versicherungsvertrag zu einer Pareto-Verbesserung führen. So könnte ein risikoscheuer Versicherungsnehmer eine unsichere Auszahlung an eine risikoneutrale Versicherung abtreten und dafür von der Versicherung den Erwartungswert der unsicheren Auszahlung erhalten. Ein solches Geschäft würde den Versicherungsnehmer besser, die Versicherung jedoch nicht schlechter stellen. Der Versicherungsnehmer könnte seine unsichere Auszahlung auch gegen Auszahlung seines Sicherheitsäquivalents an die Versicherung abtreten. In diesem Fall würde sich die Versicherung besser stellen, ohne dass der Versicherungsnehmer schlechter gestellt wäre. Es käme also in beiden Fällen zu einer Pareto-Verbesserung. Tritt der Versicherungsnehmer eine unsichere gegen eine sichere Auszahlung an die Versicherung ab, die das Sicherheitsäquivalent übersteigt, aber geringer als der Erwartungswert der unsicheren Auszahlung ist, stellen sich sowohl der Versicherte als auch die Versicherung besser. Es ergibt sich also die Möglichkeit eines wechselseitig vorteilhaften Geschäftes zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. 4. Bedingungen für das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages Eine private Versicherung wird angeboten, wenn (1) das Gesetz der großen Zahl Anwendung findet, d.h. wenn hinreichend viele Menschen durch gleichartige, aber unkorrelierte Risiken bedroht sind, und (2) das Ausmaß des möglichen Maximalschadens kalkulierbar ist. Risiken schwerer Naturkatastrophen 5. Versicherung extremer Risiken Sind diese Bedingungen erfüllt, können sich risikoscheue Individuen zu einer Risikogemeinschaft zusammenschließen und ihre Risiken in einer risikoneutralen Versicherung poolen. Im Falle eines versicherbaren Risikos kann dies für Versicherungsnehmer und für private Versicherer ein vorteilhaftes Geschäft sein, womit sich ein Spielraum für gesellschaftliche Wohlfahrtsgewinne ergibt (vgl. Arrow 1996). Sind jedoch die genannten Bedingungen verletzt, können die betreffenden Risiken nicht (oder nur unvollständig) durch private Versicherungsmärkte versichert werden. Das kann bei Risiken schwerer Naturkatastrophen der Fall sein. So werden beispielsweise von Überschwemmungen weltweit am meisten Menschen betroffen. Dennoch ist die Versicherung dieses Risikos in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern wenig verbreitet. Möglicherweise findet hier das Gesetz der großen Zahl keine Anwendung. Zum einen ist der Anteil der von Überschwemmungen bedrohten Objekte häufig relativ 1112

3 Hauptstudium VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE klein und zumeist eindeutig identifizierbar. Bei den so genannten guten Risiken, also jenen Objekten, die von einer Überschwemmung kaum oder gar nicht bedroht sind, besteht daher wenig Bedarf für eine Überschwemmungsversicherung, sodass die Risikogemeinschaft letztlich nur für vergleichsweise schlechte Risiken besteht. Zum anderen sind bei schweren Überschwemmungskatastrophen, wie etwa jüngst beim Elbe- und Donau-Hochwasser, in der Regel viele Menschen und Einrichtungen gleichzeitig vom Schaden betroffen, womit die Unabhängigkeit der Schadensfälle nicht gewährleistet ist. Aus der Sicht der Versicherungen ist daher die Zahl der voneinander unabhängigen Einzelrisiken unter Umständen zu gering. Findet das Gesetz der großen Zahl keine Anwendung, sind Versicherungen nicht unbedingt risikoneutral, weshalb der Spielraum für wechselseitig vorteilhafte Geschäfte zwischen Versicherungen und Nachfragern ganz oder teilweise entfällt. Bei Naturkatastrophen ist zudem das finanzielle Ausmaß des Gesamtschadens oft so hoch, dass der mögliche Maximalschaden nicht kalkulierbar ist. Deshalb findet sich möglicherweise kein privater Versicherer, der schwere Naturkatastrophen zu erschwinglichen Versicherungsprämien versichern würde bzw. kein Nachfrager, der bereit wäre, eine risikoadäquate Prämie zu zahlen. Frage 2: Wann findet das Gesetz der großen Zahl bei Naturkatastrophen keine Anwendung? Die Folgen der Staatsintervention II. Ist ein Staatseingriff gerechtfertigt? Sind damit staatliche Interventionen zur Absicherung extremer Risiken notwendig? Derzeit leistet der Staat bei Naturkatastrophen in der Regel Ad-Hoc-Hilfen. Als eine Art letzte Instanz deckt er jene Schäden ab, die nicht durch private Versicherungen gedeckt sind. Staatliche Ad-Hoc-Hilfen sind damit eine Art impliziter Versicherungsschutz, der in der Regel durch Steuern und damit gewissermaßen durch risikounabhängige Versicherungsprämien finanziert wird. Auf diese Weise werden Besitzer wenig gefährdeter Objekte, die unter Umständen überhaupt keinen Versicherungsschutz nachfragen würden, an den Kosten des staatlichen Versicherungsschutzes in Form von Ad-Hoc-Hilfen beteiligt. Die Besitzer stark gefährdeter Objekte profitieren folglich von der erzwungenen Solidarität der Besitzer wenig gefährdeter Objekte. Staatliche Ad-Hoc-Hilfen vermindern systematisch den Anreiz, dass diejenigen, die erhöhten Risiken ausgesetzt sind, Maßnahmen zur Senkung des Schadensrisikos treffen. Auch die Anreize für eine kollektive Prävention werden reduziert, da sich Gemeinden und Länder auf die Hilfe des Bundes verlassen. Dies hat auch Folgen für die Immobilienpreise. Kann davon ausgegangen werden, dass der Staat im Katastrophenfall Ad-Hoc-Hilfen leistet, spiegelt sich die erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit in besonders gefährdeten Lagen nur unvollständig in den Immobilienpreisen wieder. Diese exponierten Lagen werden vielmehr durch staatliche Ad-Hoc-Hilfen künstlich aufgewertet. Da die Immobilienpreise das erhöhte Schadensrisiko nicht voll reflektieren, sind sie in der Regel zu hoch. Diese Preisverzerrung führt zu einer ineffizienten Ressourcenallokation und hat erhebliche Folgen für die Vermögensverteilung. Frage 3: Warum führen staatliche Ad-Hoc-Hilfen im Katastrophenfall zu Verzerrungen der Immobilienpreise? III. Pflichtversicherung Statt im Schadensfall Ad-Hoc-Hilfen zu leisten, könnte der Staat die Versicherung extremer Risiken durch private oder staatliche Versicherungen zur Pflicht machen. Was ist der Vorteil einer Pflichtversicherung gegenüber staatlichen Ad-Hoc-Hilfen? Eine sinnvoll gestaltete Pflichtversicherung bietet die Möglichkeit, die Verzerrungen zu korrigieren, die mit staatlichen Ad-Hoc-Hilfen verbunden sind. Das führt zu Effizienz- und Verteilungseffekten. Allokation der Ressource Land 1. Effizienzwirkungen Die mit staatlichen Ad-Hoc-Hilfen verbundene Ineffizienz und die durch eine Pflichtversicherung erzielbare Effizienzsteigerung lassen sich anhand eines einfachen Beispiels erläutern: Ein als Bauland ausgewiesenes Grundstück liegt direkt am Flussufer. Es ist ei- 1113

4 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Hauptstudium nem hohen Risiko ausgesetzt, da der Fluss in der Vergangenheit immer wieder über die Ufer trat. Für das Bauland gibt es zwei Verwendungsmöglichkeiten: Es können Wohnhäuser oder eine Tennisanlage gebaut werden. Das Bauland kann beliebig für beide Zwecke aufgeteilt werden. Die optimale Aufteilung des Baulands auf beide Verwendungszwecke verlangt eine Angleichung der erwarteten Grenznutzen aus beiden Verwendungszwecken, was gleichbedeutend ist mit einer Angleichung der Grenzzahlungsbereitschaft der jeweiligen Nachfrager. Es sei angenommen, dass eine Überschwemmung bei Wohnhäusern zu einem größeren finanziellen Schaden führt als bei Tennisplätzen. Wohnhäuser sind also mit einem größeren finanziellen Risiko verbunden als die Errichtung einer Tennisanlage. Müssten die Nachfrager des Baulandes diese Schäden im Katastrophenfall selbst tragen oder sich mit risikodifferenzierten Versicherungsprämien dagegen absichern, so würden die Grenzzahlungsbereitschaften die jeweiligen Risiken der beiden Nutzungsalternativen vollständig widerspiegeln. Die Ressource Land würde effizient auf die alternativen Verwendungszwecke aufgeteilt. Antizipation der Ad-Hoc-Hilfe Gehen die Nachfrager jedoch davon aus, dass der Staat im Katastrophenfall Ad-Hoc- Hilfe leistet, wird das erhöhte Risiko bei der Zahlungsbereitschaft nur unvollständig berücksichtigt, womit die Wohnhäuser im Vergleich zur Tennisanlage übermäßig attraktiv werden. Folglich werden ineffizient viele Wohnhäuser oder ineffizient wenig Tennisplätze errichtet (Abb. 3). Abb. 3: Grenzzahlungsbereitschaften für Bauland Wohlfahrtsverlust Die horizontale Achse stellt das insgesamt zur Verfügung stehende Bauland dar. Von links betrachtet bemisst sie das für den Wohnungsbau verwandte Bauland. Von rechts betrachtet bemisst sie das Bauland, auf dem Tennisplätze errichtet werden. Die Kurven spiegeln die Grenzzahlungsbereitschaften für Bauland wider. Hierbei ist GZB W die Grenzzahlungsbereitschaft der Nachfrager, die Wohnhäuser bauen wollen, und GZB T die Grenzzahlungsbereitschaft der Nachfrager, die Tennisplätze errichten möchten. Wenn von staatlichen Ad-Hoc-Hilfen im Katastrophenfall ausgegangen wird, verschiebt sich die Grenzzahlungsbereitschaft der Nachfrager, die Wohnhäuser bauen wollen, nach oben auf GZB W. In diesem Fall spiegelt der Punkt x die Aufteilung des Baulands auf die beiden Verwendungszwecke wider. Durch die Erwartung staatlicher Hilfen im Katastrophenfall kommt es zu einer ineffizienten Allokation der Ressource Land und damit zu einem Wohlfahrtsverlust. Der Wohlfahrtsverlust wird durch das graue Dreieck verkörpert (vgl. Rosen 2005, Kap. 13). Diese Ineffizienz ließe sich beseitigen, wenn der Staat glaubhaft ankündigen würde, künftig auf Ad-Hoc-Hilfen zu verzichten. Individuen müssten sich dann gegen Naturkatastrophen versichern sofern ein privater Versicherungsmarkt entsteht oder dies unterlassen. In beiden Fällen würde das erhöhte Risiko zur Privatangelegenheit und es würde sich vollständig in den Grundstückspreisen widerspiegeln. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Abstandnehmen von staatlichen Ad-Hoc-Hilfen glaubwürdig wäre, da möglicherweise davon ausgegangen wird, dass der Staat bei der nächsten Naturkatastrophe aufgrund des öffentlichen Drucks wieder zu Ad-Hoc-Hilfen gezwungen wird. Genau hier liegt ein wesentlicher Vorteil einer Pflichtversicherung. Nur wenn sichergestellt ist, dass alle betroffenen Bürger gegen die Schäden versichert sind, kann der Staat von Ad-Hoc-Hilfen glaubhaft Abstand nehmen. In diesem Fall stellt sich die Frage nach staatlichen Ad-Hoc-Hilfen gar nicht erst, womit kein öffentlicher Druck entsteht, im Katastrophenfall zu intervenieren. Ähnlich argumentiert Hirshleifer (1953) bei der Versicherung gegen Kriegsschäden. 1114

5 Hauptstudium VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Immobilienpreise und Vermögensverteilung Zielkonflikt Differenzierung der Versicherungsprämien 2. Verteilungswirkungen Grundstücke in hochexponierten Lagen werden also durch staatliche Ad-Hoc-Hilfen aufgewertet. Das erhöhte Risiko dieser Lagen wird von allen Steuerzahlern getragen, während der Vorteil einer unter Umständen besonders reizvollen Lage den jeweiligen Besitzern zugute kommt, da sie höhere Preise für ihre Grundstücke erzielen. Möglicherweise haben jedoch die gegenwärtigen Besitzer ihre Grundstücke zu einer Zeit erworben, als man bereits von einem finanziellen Beistand des Staates im Katastrophenfall ausgehen konnte. Diese Besitzer haben dann selbst überhöhte Preise für die Grundstücke bezahlt, womit nicht sie, sondern frühere Grundstücksbesitzer von den erwarteten staatlichen Hilfen im Katastrophenfall profitiert haben. Welche Generation von Grundstücksbesitzern von diesen Erwartungen profitiert hat, hängt also letztlich von dem Zeitpunkt ab, zu dem diese gebildet werden konnten. Die glaubwürdige Abkehr von staatlichen Ad-Hoc- Hilfen im Katastrophenfall etwa durch die Einführung einer Pflichtversicherung hätte also unter Umständen einen impliziten Vermögensverlust auf seiten der Grundstücksbesitzer zur Folge, die nicht von der Politik dieser Ad-Hoc-Hilfen profitiert haben. Damit wird ein solcher Politikwechsel eine Vermögensumverteilung zwischen Generationen von Grundstücksbesitzern bewirken: Die Begünstigung jener Grundstücksbesitzer, die das Glück hatten, Zeitzeugen der Einführung staatlicher Ad-Hoc-Hilfen zu sein, würde letztlich von jenen Grundstücksbesitzern finanziert, die das Pech haben, Zeitzeugen einer Abkehr von dieser Politik zu werden. 3. Pflichtversicherung Die Einführung einer Pflichtversicherung trägt zu einer effizienteren Nutzung der Ressource Land bei, indem sie die Verzerrung der Grundstückspreise korrigiert. Dadurch entfaltet sie aber zugleich (unter Umständen unerwünschte) Verteilungswirkungen zu Lasten der gegenwärtigen Besitzer hochexponierter Grundstücke. Angesichts dieses Konfliktes zwischen Effizienz- und Verteilungseffekten stellt sich die Frage, wie eine Pflichtversicherung gestaltet werden muss. Um die Verzerrung der Grundstückspreise zu korrigieren, muss die Versicherungsprämie von der Risikohöhe und dem Vorsorgeausmaß des Einzelnen abhängen. Damit könnte die Prämie durch die Wahl weniger gefährdeter Standorte und durch entsprechende Schutzmaßnahmen gesenkt werden. Das würde zu Anreizen zu einer kollektiven und individuellen Prävention führen. Die höheren Versicherungsprämien in hochexponierten Lagen würden die Unterhaltskosten der Bewohner erhöhen, was sich in sinkenden Immobilien- bzw. Grundstückspreisen widerspiegeln würde. Zusätzlich könnten Selbstbehalte (ein gewisser Teil des Schadens muss vom Eigentümer selbst getragen werden) in extrem exponierten Lagen eingeführt werden, also für solche Lagen, in denen regelmäßig große Schäden auftreten. Derartige Selbstbehalte sind auch für die Versicherungsnehmer vorteilhaft. So ist bei einem absehbaren Ereignis eine individuelle Rücklagenbildung meist sinnvoller als der Abschluss eines Versicherungsvertrages, da die Versicherten sonst zusätzlich zu den Kosten der Versicherungsleistung die Transaktionskosten bezahlen, die durch den Versicherungskon-trakt entstehen (vgl. Schwarze/Wagner 2003). Eine solche Prämiengestaltung wird dazu führen, dass sich weniger Menschen als bisher in hochexponierten Gegenden ansiedeln. Zur Abfederung der unerwünschten Verteilungseffekte einer Pflichtversicherung schlägt Kunreuther (1968) ein System von Versicherungsprämien vor, das zwischen neuen und bereits bestehenden Immobilien differenziert. Demzufolge sollte für neue Immobilien und für Erweiterungen vorhandener Immobilien eine Prämie erhoben werden, die das Risiko der jeweiligen Lage widerspiegelt. Auch bei bestehenden Immobilien sollte eine vollständig risikodifferenzierte Prämie erhoben werden, allerdings sollte hier eine Übergangsfrist eingeräumt werden, während der ein staatlicher Zuschuss zur Versicherungsprämie gezahlt wird. Er ließe sich deshalb rechtfertigen, da sich eine Abkehr von den Ad- Hoc-Hilfen nicht vorausahnen ließ, als die Immobilien erworben wurden, und die Eigentümer sonst einen erheblichen Vermögensverlust erleiden würden. Ein solcher Zuschuss könnte entweder für eine einheitliche, vorab festgelegte Übergangszeit (z.b. zehn Jahre) gewährt werden, oder für einzelne Objekte so lange ausgezahlt werden, bis der erste erhebliche Versicherungsfall eintritt. Bei ersterem Vorschlag entfiele der staatliche Zuschuss nach Ablauf der Übergangszeit bei sämtlichen Begünstigten, bei letzterem liefe der Zuschuss zeitlich gestaffelt aus je nachdem, wann und wo ein Schadensereignis eintritt. Ein einheitliches Auslaufen würde einen geringeren administrativen Aufwand erfordern, während ein gestaffeltes Ende politisch leichter durchzusetzen sei, da nicht alle Betroffenen gleichzeitig auf die Zuschüsse verzichten müssten. Angesichts der geringe- 1115

6 VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Hauptstudium ren Zahl gleichzeitig Betroffener wäre es schwieriger, Druck auf die Regierung auszuüben. Ein weiterer Vorteil des Entfallens staatlicher Zuschüsse in Abhängigkeit vom Eintritt eines Schadensereignisses läge darin, dass dies für die Betroffenen den Anreiz erhöhen würde, hochexponierte Lagen nach Eintritt eines Schadensfalls zu verlassen. Wesentlich ist, dass ihre Entscheidung nicht länger zu Gunsten der bestehenden Immobilie verzerrt werden würde, da für diese ab sofort die volle Versicherungsprämie ohne staatlichen Zuschuss gezahlt werden müsste. Frage 4: Inwiefern könnte eine Pflichtversicherung dazu beitragen, die Verzerrung der Immobilienpreise zu korrigieren? IV. Zusammenfassung Angesichts der zunehmenden Naturkatastrophen stellt sich die Frage, welche Rolle der Staat dabei spielen sollte. Momentan reagiert er bei Naturkatastrophe in der Regel mit Ad-Hoc-Hilfen für die Betroffenen. Werden diese von der Gesellschaft antizipiert, führt dies unter anderem zu einer Verzerrung der Immobilienpreise. Dies ist nicht nur eine ineffiziente Nutzung der Ressource Land, sondern hat auch Auswirkungen auf die Vermögensverteilung. Deshalb empfiehlt sich eine Pflichtversicherung mit je nach Risiko differenzierten Versicherungsprämien als glaubwürdige Alternative zur Politik staatlicher Ad- Hoc-Hilfen. Um die mit der Abkehr von staatlichen Ad-Hoc-Hilfen verbundenen Verteilungseffekte abzufedern, wird ein zeitlich befristeter Zuschuss zu den Versicherungsprämien für bereits bestehende Objekte vorgeschlagen. Literaturempfehlungen: Arrow, K.J.: The Theory of Risk-Bearing. Small and Great Risks. In: Journal of Risk and Uncertainty, Vol. 12 (1996), S Gravelle, H./Rees, R.: Microeconomics. 3. Aufl., Englewood Cliffs Hirshleifer, J.: War Damage Insurance. In: The Review of Economics and Statistics, Vol. 35 (1953), S Kunreuther, H.: The Case for Comprehensive Disaster Insurance. In: Journal of Law and Economics, Vol. 11 (1968), S Münchener Rückversicherungsgesellschaft: Topics Geo. Jahresrückblick Naturkatastrophen München Rosen, H.S.: Public Finance. 7. Aufl., New York Schwarze, R./Wagner, G.G.: Marktkonforme Versicherungspflicht für Naturkatastrophen Bausteine einer Elementarschadenversicherung. In: Wochenbericht des DIW Berlin, Nr. 12, Berlin Die Fragen werden im WISU-Repetitorium beantwortet. Lösungen des WISU-Check up von Seite 1052: b b,c,d,f b,c a b,d a,b,d b a,c,e,f,g,h c c a a,b b b b,c a a,c a,c,d b,d 1116

7 WISU-REPETITORIUM fenen Prozess wünschenswert. Art und Bedeutung des Konkurrenzverhältnisses, in dem die Mitglieder untereinander stehen, sollten dabei thematisiert werden. Für die Software-Gestaltung ist die klare Ausrichtung an Funktionalitäten, die eine gleichberechtigte, intensive Kooperation unterstützen, zu überprüfen. Möglicherweise ist z.b. eine stärkere Unterstützung koordinierender Aufgaben im Netzwerk angemessener. Volkswirtschaftslehre/Hauptstudium Fragen und Antworten 1-3 zu Geld- und Fiskalpolitik für größere offene Volkswirtschaften: Erweiterung der IS/LM/ AS/AD-Analyse um den realen Wechselkurs von Prof. Dr. F.L. Sell/Dipl.-Volksw. C. Oberpriller., S Volkswirtschaftslehre/Grundstudium Fragen und Antworten 1-4 zu Die ökonomische Analyse des Rechts: Methode und Ansätze von Prof. Dr. M. Leschke/ Dipl.-Volksw. H. Stoeckert., S Frage 1: Was sind Externalitäten und wodurch entstehen sie nach Coase? Externalitäten entstehen durch Handlungen, deren Kosten oder Nutzen für andere nicht in die einzelwirtschaftlichen Pläne des Akteurs einbezogen werden. Nach Coase entspringen solche Externalitäten aus Nutzungsrivalitäten um eine knappe Ressource, die nicht über den Marktmechanismus ausgefochten werden (können). So existieren für das knappe Gut keine eindeutig zugewiesenen Verfügungsrechte, was Voraussetzung für einen entsprechenden Markt ist. Frage 2: Wozu dient der vollständige Vertrag? Der vollständige Vertrag simuliert eine vorweggenommene Vereinbarung zwischen rationalen Individuen über einen Schadensfall, die ihre Kosten- und Nutzenkomponenten genau kennen. Der Gesetzgeber bzw. Richter muss überprüfen, wie diese das Problem gelöst hätten. Danach sollte derjenige den Schaden bezahlen, der diesen am kostengünstigsten vermeiden kann (Cheapest Cost Avoider). Bei unvermeidbarem Schaden müsste derjenige den Schaden versichern, der ihn am günstigsten versichern kann (Cheapest Insurer). Bei nicht versicherbarem Schaden hätte derjenige den Schaden zu tragen, dem dies am einfachsten möglich ist (Cheapist Risk Bearer). Frage 3: Welche Faktoren haben laut Becker und Posner Einfluss auf die Begehung einer Straftat? Nach Becker und Posner sind die Strafhöhe und die Aufklärungswahrscheinlichkeit zwei wesentliche Variablen, die das kriminelle Verhalten beeinflussen. Aufgrund des abnehmenden Grenznutzens der jeweiligen Variablen gibt es ein optimales Mischungsverhältnis. Es wird erreicht, wenn sie den gleichen Grenznutzen spenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei einem optimalen Einsatz der beiden Instrumente Straftaten vollständig vermieden werden können. Erst durch die Abwägung, welche volkswirtschaftlichen Schäden durch die Straftat im Vergleich zu den Kosten ihrer Vermeidung entstehen, kann der Optimalpunkt der Kriminalitätsbekämpfung ermittelt werden. Im Idealfall sind die Grenzkosten der Vermeidung und die Grenzkosten der Straftat gleich hoch. Frage 4: Was versteht man unter einer Gesetzesfolgenabschätzung? Die GFA wird eingesetzt, damit die mit einem Gesetz verfolgten Ziele effizient erreicht werden. Die künftigen Wirkungen einer Regel müssen so weit wie möglich abgeschätzt werden, um bei unerwünschten Folgen nachregulieren zu können. Es gibt drei Arten der GFA: 1. die prospektive GFA, ein vorausschauendes Verfahren zur Folgenabschätzung ex ante, wobei andere Regelungsalternativen als Vergleich herangezogen werden, 2. die begleitende GFA, ein ebenfalls vorausschauendes Verfahren in der Testphase aufgrund eines Gesetzesentwurfs und 3. die retrospektive GFA, ein rückschauendes Verfahren, nachdem eine Rechtsvorschrift in Kraft getreten ist. Frage 1: Welche Wirkung hat ein expansiver monetärer Schock im Falle der kleinen offenen im Gegensatz zur großen offenen Volkswirtschaft? Im Gegensatz zur Geldmengenausweitung bei zinselastischen internationalen Kapitalströmen entsteht durch eine expansive Fiskalpolitik ein Zahlungsbilanzüberschuss, da durch die relativ zum Einkommen große Erhöhung des Zinses die Kapitalströme stärker reagieren als die Güterströme. Die Folge ist ein Devisenangebotsüberschuss, der durch eine Aufwertung der inländischen Währung beseitigt wird. Durch die Aufwertung sinkt der Außenbeitrag und damit das Volkseinkommen. Frage 2: Lässt man Vorprodukte aus dem Ausland zu welche Folgen hat dann die Änderung des realen oder nominalen Wechselkurses für das aggregierte Güterangebot? Da die Unternehmen die Vorprodukte aus dem Ausland mit Devisen bezahlen müssen, folgt aus einer Abwertung der inländischen Währung eine Verteuerung dieser Vorprodukte. Die Unternehmen geben diese Verteuerung an die Nachfrager weiter. Für die Lage der AS- Funktion bedeutet dies, dass die gleiche Angebotsmenge wie vor der Abwertung zu einem höheren inländischen Preis angeboten wird. Die AS-Funktion verlagert sich nach oben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abwertung des realen Wechselkurses durch eine Änderung des nominalen Wechselkurses oder eine Preissteigerung im Ausland herbeigeführt wird. Frage 3: Welche Wirkung hat ein expansiver monetärer Schock im Falle der kleinen offenen im Gegensatz zur großen offenen Volkswirtschaft? Während im Falle der großen Volkswirtschaft zum einen über die Veränderung des nominalen Wechselkurses, des inländischen Preisniveaus und des Zinssatzes sowie eine Erhöhung des Volkseinkommens ein neues binnen- und außenwirtschaftliches Gleichgewicht erreicht wird, hat die kleine offene Volkswirtschaft langfristig nicht die Möglichkeit, einen anderen als den Weltmarktzins zu wählen. Die Anpassung erfolgt also nur über die durch einen expansiven monetären Schock sowie über den Anstieg des Außenbeitrags ausgelöst durch eine Abwertung der inländischen Währung verursachte Erhöhung der aggregierten Nachfrage. Diese führt über den durch eine Preissteigerung im Inland sinkenden Außenbeitrag und eine sinkende reale Geldmenge zu einem neuen Gleichgewicht mit gestiegenem Volkseinkommen, gestiegenem inländischen Preisniveaus und gestiegenem nominalen Wechselkurs. Insgesamt führt der monetäre Schock zu einem höheren realen Wechselkurs als in der Ausgangssituation. Der Zinssatz verändert sich gegenüber der Ausgangssituation nicht. Volkswirtschaftslehre/Hauptstudium Fragen und Antworten 1-4 zu Naturkatastrophen: Pflichtversicherung oder staatliches Handeln? von Prof. Dr. R.K. Frhr. v. Weizsäcker/Dr. B. Süssmuth/ Dipl.-Volksw. C. Feilcke., S Frage 1: Unter welcher Bedingung kann man annehmen, dass Versicherungen risikoneutral sind? Ein Akteur ist risikoneutral, wenn er zwischen einer sicheren und einer mit Unsicherheit verbundenen Alternative indifferent ist, vorausgesetzt, beide Alternativen weisen denselben Erwartungswert auf. Versicherungen sind risikoneutral, wenn bei ihnen das Gesetz der großen Zahl zum Tragen kommt. Grob gesagt bedeutet es, dass sich das arithmetische Mittel einer Zufallsfolge immer weiter an den Erwar- 1123

8 WISU-REPETITORIUM tungswert annähert, je häufiger das Zufallsexperiment wiederholt wird. Ist die Zahl der Versicherten hinreichend groß ist und sind die einzelnen Schadensfälle voneinander unabhäng, kann die Versicherung erwarten, dass sich die individuellen Risiken im Durchschnitt ausgleichen und der Erwartungswert der Schadenssumme eine gute Approximation der tatsächlichen Schadenssumme darstellt. In diesem Fall ist für die Versicherung lediglich der Erwartungswert der Schadenssumme (bzw. der erwartete Gewinn) von Bedeutung. Frage 2: Wann findet das Gesetz der großen Zahl bei Naturkatastrophen keine Anwendung? Das Gesetz der großen Zahl findet dann keine Anwendung, wenn die Zahl der voneinander unabhängigen Einzelrisiken zu gering ist. Dies kann bei Naturkatastrophen der Fall sein. Zum ist der Anteil der von ihnen bedrohten Objekte i.d.r. relativ klein und zudem eindeutig identifizierbar. Bei jenen Objekten, die von einer Naturkatastrophe kaum oder gar nicht bedroht sind, besteht deshalb wenig Versicherungsbedarf. Zum anderen sind in diesen Fällen meist viele Menschen und Einrichtungen zugleich betroffen, womit die Unabhängigkeit der einzelnen Schadensfälle nicht gewährleistet ist. Frage 3: Warum führen staatliche Ad-Hoc-Hilfen im Katastrophenfall zu Verzerrungen der Immobilienpreise? werden. Die erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit in besonders gefährdeten Lagen spiegelt sich dann nur unvollständig in den Grundstückspreisen dieser Lagen wider. Das erhöhte Risiko wird nämlich nicht nur von den Grundstücksbesitzern getragen, sondern auf die Steuerzahler abgewälzt. Da die Grundstückspreise das erhöhte Schadensrisiko nicht voll reflektieren, sind sie in der Regel zu hoch. Frage 4: Inwiefern könnte eine Pflichtversicherung dazu beitragen, die Verzerrung der Immobilienpreise zu korrigieren? Durch eine Pflichtversicherung wird sichergestellt, dass alle von einer Naturkatastrophe betroffenen Bürger gegen die Schäden versichert sind. Nur dann kann der Staat Ad-Hoc-Hilfen glaubhaft abschwören. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Staat bei der nächsten Katastrophe durch öffentlichen Druck erneut zu Ad-Hoc- Hilfen gezwungen wird. Um die Verzerrung der Grundstückspreise zu korrigieren, sollte die Versicherungsprämie vom jeweiligen Risiko des betreffenden Grundstücks abhängen. Da sich durch die erhöhten Versicherungsprämien für besonders gefährdete Lagen auch die Unterhaltskosten der Bewohner erhöhen, sinken die Immobilienpreise. Staatliche Ad-Hoc-Hilfen im Katastrophenfall führen zu Verzerrungen der Grundstückspreise, wenn sie von den Bürgern antizipiert WISU8-9/

16 Risiko und Versicherungsmärkte

16 Risiko und Versicherungsmärkte 16 Risiko und Versicherungsmärkte Entscheidungen bei Unsicherheit sind Entscheidungen, die mehrere mögliche Auswirkungen haben. Kauf eines Lotterieloses Kauf einer Aktie Mitnahme eines Regenschirms Abschluss

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

2. Gesundheitsfinanzierung

2. Gesundheitsfinanzierung 2. Gesundheitsfinanzierung Inhalte dieses Abschnitts 2.1 Grundmodell der Versicherung Versicherungsmotiv Optimale Versicherungsnachfrage Aktuarisch faire und unfaire Prämien 145 2.1 Grundmodell der Versicherung

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Bei einem solchen Versicherungsvertrag wollen die guten Risiken keine Volldeckung haben. Sie streben stattdessen den Punkt F an.

Bei einem solchen Versicherungsvertrag wollen die guten Risiken keine Volldeckung haben. Sie streben stattdessen den Punkt F an. Neue Institutionenökonomik, ufgabe 11 und 12 Seite 1 ufgabe 11 Von Zeit zu Zeit wird die Forderung erhoben, dass private Krankenversicherer eine einheitliche Krankenversicherungsprämie für Frauen und Männer

Mehr

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981)

Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Aufgabenblatt 3: Rechenbeispiel zu Stiglitz/Weiss (AER 1981) Prof. Dr. Isabel Schnabel The Economics of Banking Johannes Gutenberg-Universität Mainz Wintersemester 2009/2010 1 Aufgabe 100 identische Unternehmer

Mehr

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5 1 A 7.3 Erläutern Sie mögliche Probleme asymmetrischer Informationsverteilung auf a) einem Kreditmarkt. b) einem Versicherungsmarkt. c) dem Arbeitsmarkt. Lösungsskizze (ACHTUNG: Mit Hilfe der Stichpunkte

Mehr

Klausur zu Vorlesung und. Versicherungsmärkte am 19.02.2002

Klausur zu Vorlesung und. Versicherungsmärkte am 19.02.2002 Ludwig-Maximilians-Universität München Seminar für Versicherungswissenschaft Prof. Ray Rees / Prof. Achim Wambach, D.Phil. Versicherungsmärkte WS 2001 / 2002 Diplomprüfung für Volkswirte Klausur zu Vorlesung

Mehr

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

4. Versicherungsangebot

4. Versicherungsangebot 4. Versicherungsangebot Georg Nöldeke Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Universität Basel Versicherungsökonomie (FS 11) Versicherungsangebot 1 / 13 1. Einleitung 1.1 Hintergrund In einem grossen Teil

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Effizienzgründe für die Existenz einer Sozialversicherung

Effizienzgründe für die Existenz einer Sozialversicherung Soziale Sicherung A.3.1 Effizienzgründe für die Existenz einer Sozialversicherung Erster Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomik: In einer Ökonomie mit rein privaten Gütern und einer perfekten Eigentumsordnung

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Mundell-Fleming Modell. b) Was versteht man unter der Preis- und der Mengennotierung des Wechselkurses?

Mundell-Fleming Modell. b) Was versteht man unter der Preis- und der Mengennotierung des Wechselkurses? Mundell-Fleming Modell 1. Wechselkurse a) Was ist ein Wechselkurs? b) Was versteht man unter der Preis- und der Mengennotierung des Wechselkurses? c) Wie verändert sich bei der Preisnotierung der Wechselkurs,

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Kapitel 14: Unvollständige Informationen

Kapitel 14: Unvollständige Informationen Kapitel 14: Unvollständige Informationen Hauptidee: Für das Erreichen einer effizienten Allokation auf Wettbewerbsmärkten ist es notwendig, dass jeder Marktteilnehmer dieselben Informationen hat. Informationsasymmetrie

Mehr

Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $)

Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $) Wechselkurse MB Wechselkurse Nominaler Wechselkurs Rate (bzw. Preis), mit der zwei Währungen gegeneinander getauscht werden Mögliche Darstellung (z.b. bei und $) Wie viel bekommt man für $1 Wie viel $

Mehr

Mikroökonomik 9. Vorlesungswoche

Mikroökonomik 9. Vorlesungswoche Mikroökonomik 9. Vorlesungswoche Tone Arnold Universität des Saarlandes 18. Dezember 2007 Tone Arnold (Universität des Saarlandes) 9. Vorlesungswoche 18. Dezember 2007 1 / 31 Volkswirtschaftliche Rente

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Immer noch grosses Sparpotenzial Die Grundversicherungsprämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich 2,2 Prozent, so wenig wie schon

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Name:... Matrikel-Nr.:... 3 Aufgabe Handyklingeln in der Vorlesung (9 Punkte) Angenommen, ein Student führt ein Handy mit sich, das mit einer Wahrscheinlichkeit von p während einer Vorlesung zumindest

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Risiko und Versicherung - Übung

Risiko und Versicherung - Übung Sommer 2009 Risiko und Versicherung - Übung Entscheidungstheoretische Grundlagen Renate Bodenstaff Vera Brinkmann r.bodenstaff@uni-hohenheim.de vera.brinkmann@uni-hohenheim.de https://insurance.uni-hohenheim.de

Mehr

Klausur zur Vorlesung Informationsökonomik

Klausur zur Vorlesung Informationsökonomik Dr. Tone Arnold Wintersemester 2003/04 Klausur zur Vorlesung Informationsökonomik Die Klausur besteht aus drei Vorfragen und drei Hauptfragen, von denen jeweils zwei zu beantworten sind. Sie haben für

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Warum Regeln zur Fiskalpolitik?

Warum Regeln zur Fiskalpolitik? Warum Regeln zur Fiskalpolitik? Wenn Inflation vor allem geldpolitisch verursacht wird, warum bedarf es dann einer Einschränkung der fiskalpolitischen Souveränität der Mitgliedstaaten? 1. In einer Währungsunion

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Privatwirtschaftliche Form der Alterssicherung: Leibrenten zur Konsumglättung

Privatwirtschaftliche Form der Alterssicherung: Leibrenten zur Konsumglättung Soziale Sicherung B.1.1 Privatwirtschaftliche Form der Alterssicherung: Leibrenten zur Konsumglättung Zweck des privaten Vorsorgesparens: Aufrechterhaltung des in der Erwerbsphase erreichten Lebensstandards

Mehr

Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken:

Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken: Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken: 1) Die deutsche Kommune und ein so genannter Trust in den USA mit z.b. Briefkastenfirma auf den Cayman-Inseln

Mehr

Name:... Matrikelnummer:...

Name:... Matrikelnummer:... Universität Salzburg Fachprüfung VWL Makroökonomik Harald Oberhofer VWL Fachprüfung, TT.MM.YYYY Name:............................................. Matrikelnummer:................................. Hinweise:

Mehr

Makro-Tutoriums-Blatt 5. Die Geldnachfrage und die LM-Kurve

Makro-Tutoriums-Blatt 5. Die Geldnachfrage und die LM-Kurve Makro-Tutoriums-Blatt 5 Die Geldnachfrage und die LM-Kurve Aufgabe: Teilaufgabe a) Sie hatten riesiges Glück und haben eines der wenigen Praktika bei der EZB ergattert und dürfen nun deren Chef Mario D.

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber

ZUKUNFTSVORSORGE mit STEUERPLUS. Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung. Bedeutet für Sie als Dienstnehmer. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber Zukunftssicherung durch Gehaltsumwandlung Bedeutet für Sie als Dienstnehmer In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstgeber 1. Eine steuersparende Ergänzung Ihrer privaten Zusatzpension 2. Die Möglichkeiten eines

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Innovation zweite Säule

Innovation zweite Säule Innovation zweite Säule BVG - Apéro Wertschwankungsreserven und Anlagestrategie Wie sollen sich Pensionskassen verhalten? Dr. Alfred Bühler, Partner PPCmetrics AG Zürich, 6. Oktober 2008 Chancen und Risiken

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Firmenkunden Ihre neurauter-versichert Basisleistungen! Ihre umfassende Risikoanalyse: Gemeinsam mit Ihnen erheben

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Constant-Maturity-Swap (CMS)

Constant-Maturity-Swap (CMS) Constant-Maturity-Swap (CMS) Appenzell, März 2008 Straightline Investment AG House of Finance Rütistrasse 20 CH-9050 Appenzell Tel. +41 (0)71 353 35 10 Fax +41 (0)71 353 35 19 welcome@straightline.ch www.straightline.ch

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

lohmeyer White Paper Use Cases II UX+Prozessanalyse

lohmeyer White Paper Use Cases II UX+Prozessanalyse White Paper Use Cases II Use Cases begleiten uns in der IT seit mehr als 15 Jahren. Nichtsdestotrotz ist es nicht so einfach, Use Cases einfach und verständlich zu schreiben. Dieses White Paper spricht

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 08.05.12 Velovignette Verlag Fuchs AG

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 08.05.12 Velovignette Verlag Fuchs AG News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 08.05.12 Velovignette Die Velovignette ist tot wer zahlt jetzt bei Schäden? Seit 1. Januar 2012 ist die Velovignette nicht mehr nötig. Die Vignette 2011

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I

Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Thema Dokumentart Spezielle Themen: 5. Semester Vollzeit Aufgabensammlung Prüfungsvorbereitung: Aufgabensammlung I Aufgabe 1 In welcher Teilbilanz der Zahlungsbilanz werden die folgenden aussenwirtschaftlichen

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

MID-TERM REPETITORIUM MACROECONOMICS I

MID-TERM REPETITORIUM MACROECONOMICS I MID-TERM REPETITORIUM MACROECONOMICS I - EXERCISES - Autor: Sebastian Isenring Frühlingssemester 2016 Zürich, 15. April 2016 I. Einstiegsaufgaben 1 1.1 VGR & Makroökonomische Variablen 1.1.1 Das BNE entspricht

Mehr

Rückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht?

Rückversicherung. Technik und Arten der Rückversicherung. Definition Rückversicherung. Wozu wird eine Rückversicherung gebraucht? Technik und Arten der Definition Die Weitergabe von Risiken an andere Versicherer (Rückversicherer), soweit die Risiken ein im Wert normales Maß übersteigen. Definition ist die Versicherung der Versicherung

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Berufsunfähigkeitsvorsorge Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Warum brauche ich jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsvorsorge? Eine berechtigte Frage. Warum besonders für Sie als Schüler,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Ist die öffentliche Finanzierung günstiger? Michael Klein Zürich, 10. September 2013

Ist die öffentliche Finanzierung günstiger? Michael Klein Zürich, 10. September 2013 Ist die öffentliche Finanzierung günstiger? Michael Klein Zürich, 10. September 2013 Private und Öffentliche Finanzierungskosten Finanzierung für Regierungen ist häufig billiger (niedrigerer Zins) als

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Die drei Kernpunkte der modernen Portfoliotheorie

Die drei Kernpunkte der modernen Portfoliotheorie Die drei Kernpunkte der modernen Portfoliotheorie 1. Der Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite Das Risiko einer Anlage ist die als Varianz oder Standardabweichung gemessene Schwankungsbreite der Erträge

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.

Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602

Mehr

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat

Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben

Mehr

Gründe für Staatseingriffe im Gesundheitswesen: Allgemeines

Gründe für Staatseingriffe im Gesundheitswesen: Allgemeines Soziale Sicherung C.1.1 Gründe für Staatseingriffe im Gesundheitswesen: Allgemeines Staatseingriffe im Gesundheitswesen können aus Effizienzgründen nur dann normativ geboten sein, wenn eine oder mehrere

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr