Erweiterungsprüfung in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

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1 Erweiterungsprüfung in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ergänzungen der fachspezifischen Bestimmungen für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für das Lehramt an Berufskollegs (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft): 16 Erweiterungsprüfung (1) Das Studium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre umfasst 30. Es sind 43 Kreditpunkte zu erwerben. Davon werden 9 Kreditpunkte im Rahmen der Modulabschlussprüfungen in zwei fachwissenschaftlichen Modulen und im fachdidaktischen Modul der Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung nachgewiesen. (2) Das Studium gliedert sich in die Module EP 1 (Berichts- und Entscheidungssysteme), EP 2 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I), EP 3 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II), EP 4 (Unternehmensrechnung und Controlling) und EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre). (3) Im Rahmen des für die Erweiterungsprüfung vorbereitenden Studiums sind zwei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen. Ein Leistungsnachweis ist entweder in den EP 1 (Berichts- und Entscheidungssysteme), EP 2 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I), EP 3 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II), EP 4 (Unternehmensrechnung und Controlling) zu erbringen. Der andere Leistungsnachweis ist in dem Modul EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre) zu erbringen (vgl. Studienstruktur auf der Seite 2 f.). (4) Im Rahmen der Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung sind zwei Prüfungen in zwei der fachwissenschaftlichen Module (EP 1, EP 2, EP 3, EP 4) abzulegen, in denen keine LN erbracht wurden, und eine Prüfung in dem Modul EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre). Die Prüfungen entsprechen in Umfang, Art und Anforderungsniveau denen des regulären Studiums für das Lehramt an Berufskollegs. Die fachdidaktische Prüfung muss als schriftliche Prüfungsleistung (4 Zeitstunden) abgelegt werden. Eine der zwei fachwissenschaftlichen Prüfungen muss als mündliche Prüfung im Umfang von 45 Minuten abgeschlossen werden; die dritte Prüfung wird nach Wahl als schriftliche oder mündliche Prüfungsleistung abgelegt. (5) Voraussetzung für die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung ist das Vorliegen des entsprechenden Leistungsnachweises und das der Prüfung zugrunde liegende erfolgreich abgeschlossene Modul. 1

2 Studienstruktur Die Studienstruktur für das Studium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre basiert auf den Modulen des regulären Studiums des Faches Wirtschaftswissenschaft in Verbindung mit einer speziellen beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs. Es fand eine rein formale Neuorganisation von Modulelementen des Hauptstudiums zu fünf neuen EP-Modulen statt. Alle Modulelemente sind obligatorisch. Modul EP 1: Berichts- und Entscheidungssysteme (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 1 Externe Rechnungslegung Entscheidungsrechnungen Spezielle Rechnungssysteme 1 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 2: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 2 Einkommenssteuer und steuerliche Gewinnermittlung Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Steuerliche Gewinnermittlung 2 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch 2

3 Modul EP 3: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 3 Steuern und konstitutive Internationale Besteuerung Steuern und laufende 3 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 4: Unternehmensrechnung und Controlling (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 4 Kostencontrolling Erfolgscontrolling Bilanzpolitik 4 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 5: Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre (6, 11 KP) Kreditpunkte 5 Projekt zur betrieblichen Steuerlehre Handlungsorientierung in Methoden und Medien Didaktische Analyse 5 Die zu erreichenden 11 Kreditpunkte ergeben sich durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, LN (in einem der drei Teilmodule) und einer schriftlichen Modulabschlussprüfung. 3

4 Erweiterungsprüfung in der speziellen beruflichen Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ergänzungen der fachspezifischen Bestimmungen für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre für das Lehramt an Berufskollegs (nur in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft): 16 Erweiterungsprüfung (1) Das Studium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre umfasst 30. Es sind 43 Kreditpunkte zu erwerben. Davon werden 9 Kreditpunkte im Rahmen der Modulabschlussprüfungen in zwei fachwissenschaftlichen Modulen und im fachdidaktischen Modul der Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung nachgewiesen. (2) Das Studium gliedert sich in die Module EP 1 (Berichts- und Entscheidungssysteme), EP 2 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I), EP 3 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II), EP 4 (Unternehmensrechnung und Controlling) und EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre). (3) Im Rahmen des für die Erweiterungsprüfung vorbereitenden Studiums sind zwei Leistungsnachweise (LN) zu erbringen. Ein Leistungsnachweis ist entweder in den EP 1 (Berichts- und Entscheidungssysteme), EP 2 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I), EP 3 (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II), EP 4 (Unternehmensrechnung und Controlling) zu erbringen. Der andere Leistungsnachweis ist in dem Modul EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre) zu erbringen (vgl. Studienstruktur auf der Seite 2 f.). (4) Im Rahmen der Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung sind zwei Prüfungen in zwei der fachwissenschaftlichen Module (EP 1, EP 2, EP 3, EP 4) abzulegen, in denen keine LN erbracht wurden, und eine Prüfung in dem Modul EP 5 (Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre). Die Prüfungen entsprechen in Umfang, Art und Anforderungsniveau denen des regulären Studiums für das Lehramt an Berufskollegs. Die fachdidaktische Prüfung muss als schriftliche Prüfungsleistung (4 Zeitstunden) abgelegt werden. Eine der zwei fachwissenschaftlichen Prüfungen muss als mündliche Prüfung im Umfang von 45 Minuten abgeschlossen werden; die dritte Prüfung wird nach Wahl als schriftliche oder mündliche Prüfungsleistung abgelegt. (5) Voraussetzung für die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung ist das Vorliegen des entsprechenden Leistungsnachweises und das der Prüfung zugrunde liegende erfolgreich abgeschlossene Modul. 1

5 Studienstruktur Die Studienstruktur für das Studium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für die spezielle berufliche Fachrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre basiert auf den Modulen des regulären Studiums des Faches Wirtschaftswissenschaft in Verbindung mit einer speziellen beruflichen Fachrichtung für das Lehramt an Berufskollegs. Es fand eine rein formale Neuorganisation von Modulelementen des Hauptstudiums zu fünf neuen EP-Modulen statt. Alle Modulelemente sind obligatorisch. Modul EP 1: Berichts- und Entscheidungssysteme (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 1 Externe Rechnungslegung Entscheidungsrechnungen Spezielle Rechnungssysteme 1 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 2: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 2 Einkommenssteuer und steuerliche Gewinnermittlung Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Steuerliche Gewinnermittlung 2 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch 2

6 Modul EP 3: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 3 Steuern und konstitutive Internationale Besteuerung Steuern und laufende 3 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 4: Unternehmensrechnung und Controlling (6, 6/8/9 KP) Kreditpunkte 4 Kostencontrolling Erfolgscontrolling Bilanzpolitik 4 Die zu erreichenden Kreditpunkte ergeben sich wie folgt: 6 KP durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, 8 KP durch Modul EP 5: Didaktik der speziellen Wirtschaftslehre (6, 11 KP) Kreditpunkte 5 Projekt zur betrieblichen Steuerlehre Handlungsorientierung in Methoden und Medien Didaktische Analyse 5 Die zu erreichenden 11 Kreditpunkte ergeben sich durch Anwesenheit und aktive Teilnahme, LN (in einem der drei Teilmodule) und einer schriftlichen Modulabschlussprüfung. 3

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