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1 Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n für Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) vom Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Elternbeitragssatzung der Stadt Lüdenscheid vom wird wie folgt geändert: - Die in 4 (Ermittlung der Beitragshöhe) Absatz 1 genannte Elternbeitragstabelle als Anlage zur Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n für Kindertagesbetreuung (Elternbeitragsatzung) vom wird durch die beigefügten drei Elternbeitragstabellen ( ab , ab und ab ) ersetzt, die als Anlage 1 3 Bestandteil dieser Satzung sind. - 6 (Beitragsermäßigung) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: Besuchen mehr als ein Kind der Beitragspflichtigen im Sinne von 3 Satz 1 und 2 gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder in Lüdenscheid oder nutzen ein Angebot der Kindertagespflege, so ist für das erste Kind der Beitrag in voller Höhe des jeweils ermittelten Regelbeitrages zu zahlen. Ab dem ist für das erste Geschwisterkind ein Beitrag von 25 % des jeweils ermittelten Regelbeitrages zu zahlen. Ab dem erhöht sich der Beitrag für das erste Geschwisterkind auf 50 % des jeweils ermittelten Regelbeitrages. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2 b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdenscheid, Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.

3 Elternbeitragstabelle ab als Anlage 1 zur Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n ab

4 Elternbeitragstabelle ab als Anlage 2 zur Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n ab

5 Elternbeitragstabelle ab als Anlage 3 zur Satzung vom zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n ab

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