Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:
|
|
- Kurt Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Kapitel: Vorbereitung 2. Musterterminplan Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 44 Dienstag 1. Mai 12 Maifeiertag 43 Mittwoch 2. Mai 12 Einreichung Tagesordnung bis 14:00 Uhr beim ebundesanzeiger / Anzeige geplanter Satzungsänungen an BaFin und Börsen / ggf. Beauftragung eines Börsenpflichtblatts zur Veröffentlichung einer Kurzfassung Tagesordnung 42 Donnerstag 3. Mai Freitag 4. Mai 12 Einberufung / (sowie Zuleitung an europäisches Medienbündel) Auslegung Abschlüsse und sonstiger Vorlagen an die Der Emittent zugelassener Wertpapiere, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist, muss beabsichtigte Änungen seiner Satzung BaFin und den Zulassungsstellen inländischen o ausländischen organisierten Märkte, an denen seine Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, unverzüglich nach Entscheidung, spätestens aber zum Zeitpunkt Einberufung des mitteilen. Nach zeitiger Rechtslage ist ab dem keine Veröffentlichung einer Kurzfassung im Börsenpflichtblatt mehr erforlich. Diese bleibt aber aus IR-Gründen zu erwägen. 123 Abs. 1, 2 und 3 AktG: Die ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage Versammlung einzuberufen. Der Tag Einberufung und Tag Versammlung sind nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist verlängert sich um die Tage Anmeldefrist bzw. Frist für die Einreichung des Berechtigungsnachweises (lt. Gesetz sechs Tage). Letztmöglicher Einberufungstag wäre vorliegend 37.. Es wird aber empfohlen, die Frist nicht bis zum letzen Tag auszunutzen, da es in Ausnahmefällen Korrekturbedarf in Veröffentlichung geben kann und Korrekturen in gesetzlichen Frist erfolgen sollten! 92
2 X. Berechnung gesetzlichen Fristen/ Musterterminplan Samstag 5. Mai 12 ggf. Veröffentlichung einer Kurzfassung Tagesordnung im Börsenpflichtblatt ebundesanzeiger erscheint nicht. 40 Sonntag 6. Mai 12 ebundesanzeiger erscheint nicht. 39 Montag 7. Mai 12 Letzte Möglichkeit zur Einreichung Tagesordnung beim ebundesanzeiger bis 14:00 Uhr 38 Dienstag 8. Mai Mittwoch 9. Mai 12 Letzte Möglichkeit zur Einberufung im ebundesanzeiger 36 Donnerstag 10. Mai Freitag 11. Mai Samstag 12. Mai Sonntag 13. Mai Montag 14. Mai Dienstag 15. Mai 12 Spätester Zugang von Ergänzungsverlangen bei Gesellschaft gem. 122 Abs. 2 AktG, bis 24:00 Uhr 30 Mittwoch 16. Mai Abs. 2 AktG: Ein Ergänzungsverlangen muss Gesellschaft mindestens 24 Tage, bei börsennotierten Gesellschaften mindestens 30 Tage vor Versammlung zugehen; Tag des Zugangs und Tag Versammlung sind nicht mitzurechnen. Es ist sicherzustellen, dass um 24:00 Uhr eine Kontrolle aller Zugangswege bzw. eine Eingangsdokumentation erfolgt (insb. auch Briefkasten). 29 Donnerstag 17. Mai 12 Christi Himmelfahrt 93
3 2. Kapitel: Vorbereitung 28 Freitag 18. Mai 12 Einreichung etwaiger Ergänzungsverlangen gem. 122 Abs. 2 AktG bis 14:00 Uhr beim ebundesanzeiger zur Veröffentlichung 124 Abs. 1 AktG: Hat die Minheit nach 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so sind diese entwe bereits mit Einberufung o annfalls unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt zu machen. 27 Samstag 19. Mai 12 ebundesanzeiger erscheint nicht. 26 Sonntag 20. Mai 12 ebundesanzeiger erscheint nicht. 25 Montag 21. Mai Dienstag 22. Mai 12 Veröffentlichung etwaiger Ergänzungsverlangen gem. 122 Abs. 2 AktG im ebundesanzeiger 23 Mittwoch 23. Mai Donnerstag 24. Mai 12 Spätester Versand Mitteilungen nach 125 AktG 125 Abs. 1 AktG: Der Vorstand hat mindestens 21 Tage vor Versammlung den Kreditinstituten und den Vereinigungen von Aktionären, die in letzten Stimmrechte für Aktionäre ausgeübt o die die Mitteilung verlangt haben, die Einberufung mitzuteilen. Der Tag Mitteilung und Tag sind nicht mitzurechnen. Ist die Tagesordnung nach 122 Abs. 2 AktG zu ergänzen, so ist bei börsennotierten Gesellschaften die geänte Tagesordnung mitzuteilen. 94
4 X. Berechnung gesetzlichen Fristen/ Musterterminplan 21 Freitag 25. Mai 12 Record Date, 00:00 Uhr (entfällt bei Namensaktien) 123 Abs. 3 AktG: Bei Inhaberaktien kann die Satzung bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an Versammlung o zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften reicht ein in Textform erstellter besoner Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor Versammlung zu beziehen. 20 Samstag 26. Mai Sonntag 27. Mai 12 Pfingstsonntag 18 Montag 28. Mai 12 Pfingstmontag 17 Dienstag 29. Mai Mittwoch 30. Mai Donnerstag 31. Mai 12 Fristablauf für zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge (24:00 Uhr) 14 Freitag 1. Juni12 für Versendestopp, 00:00 Uhr (nur bei Namensaktien) 13 Samstag 2. Juni Abs. 1 AktG, 127 AktG: Wenn Aktionär mindestens 14 Tage vor Versammlung Gesellschaft einen Gegenantrag o Wahlvorschlag an die in Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, ist dieser zugänglich zu machen. Der Tag Versammlung und Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Es ist sicherzustellen, dass um 24:00 Uhr eine Kontrolle aller Zugangswege bzw. eine Eingangsdokumentation erfolgt (insb. auch Briefkasten). 125 Abs. 2 AktG: Die Mitteilung Einberufung hat Vorstand den Aktionären zu machen, die zu Beginn des 14. Tages vor Versammlung als Aktionär im Aktienregister Gesellschaft eingetragen sind. 95
5 2. Kapitel: Vorbereitung 12 Sonntag 3. Juni12 11 Montag 4. Juni12 10 Dienstag 5. Juni12 9 Mittwoch 6. Juni12 8 Donnerstag 7. Juni12 Letzte Möglichkeit zur Einstellung von Antworten auf Intersetseite Gesellschaft gem. 131 Abs. 3 Ziffer 7 AktG 7 Freitag 8. Juni12 Letzte Anmeldemöglichkeit, letzter Tag zur Einreichung Record Date Bescheinigung (Bei Namensaktien ggf. Beginn des Umschreibestopps ) 6 Samstag 9. Juni12 5 Sonntag 10. Juni12 4 Montag 11. Juni12 3 Dienstag 12. Juni12 2 Mittwoch 13. Juni12 1 Donnerstag 14. Juni12 0 Freitag 15. Juni12 Fronleichnam Der Vorstand darf die Auskunft auf in gestellte Fragen verweigern soweit die Auskunft auf Internetseite Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in durchgängig zugänglich ist. 123 Abs. 2 und 3 AktG: Die Anmeldung und Berechtigungsnachweis müssen Gesellschaft unter in Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor Versammlung zugehen. Der Tag Versammlung und Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Es ist sicherzustellen, dass um 24:00 Uhr eine Kontrolle aller Zugangswege bzw. eine Eingangsdokumentation erfolgt (insb. auch Briefkasten). 96
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf
Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
Mehraap Implantate AG Berlin
aap Implantate AG Berlin Ordentliche Hauptversammlung Freitag, 14. Juni 2013, 09:00 Uhr Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstr. 2, 12165 Berlin Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Mehr246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6
246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den
MehrEinladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840
Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz In der Einberufung der Hauptversammlung sind bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrVoraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen
MehrHINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes: 1. Tagesordnungsergänzungsrecht der Minderheit ( 122 Absatz 2 des
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
Mehr1. Ergänzung der Tagesordnung
1 2 Hauptversammlung 2016 der Bayer AG 1. Ergänzung der Tagesordnung 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrBayerische Gewerbebau AG
Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf
Brenntag AG, Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH ISIN: DE000A1DAHH0 Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011
Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, und den 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
MehrDen Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen
MehrPEARL GOLD Aktiengesellschaft. Frankfurt am Main WKN A0AFGF ISIN DE 000A0AFGF3. Hauptversammlung am 12. Juni 2015
PEARL GOLD Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN A0AFGF ISIN DE 000A0AFGF3 Hauptversammlung am 12. Juni 2015 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 Aktiengesetz (AktG) zu den Rechten der Aktionäre nach
MehrFRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
Mehr111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft
Augsburg, im März 2014 111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 16.00 Uhr, im Kongress am Park Augsburg (Saal Dialog Lebensversicherungs-AG), Gögginger
MehrRechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)
Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrNähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am Mittwoch, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel Stadthalle, Holger-Börner-Platz
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013
Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013 Erläuterungen gem. 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrWEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG
MAYR-MELNHOF KARTON AG WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrOrdentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München
Gigaset AG, München Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
MehrSWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309
SWARCO Traffic Holding AG München ISIN: DE0007236309 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung
MehrHinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten
MehrERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 2012 unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Ergänzung der Tagesordnung ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre,
MehrOldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Wertpapierkennnummer 808 600 ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
MehrOrdentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft
MehrInformationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG
Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.
MehrFORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung
1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut
MehrTAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.
CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) ISIN AT0000641345 (Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) Wir laden
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016
Ordentliche Hauptversammlung der am 24. Mai 2016 Erläuterung gemäß 124a Satz 1 Nr. 2 AktG zu Punkt 1 der Tagesordnung Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011
Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält im Abschnitt
MehrS a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft
S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in
MehrHornbach Holding Aktiengesellschaft 67433 Neustadt an der Weinstraße. 67433 Neustadt an der Weinstraße. -ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083439-
Hornbach Holding Aktiengesellschaft 67433 Neustadt an der Weinstraße -ISIN DE0006083405 und ISIN DE0006083439- Ordentliche Hauptversammlung am 9.. Juli 2015 10.00 Uhr in der Jugendstil-Festhalle Landau
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrWeitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der QSC AG Köln am 27. Mai 2015 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß
MehrINFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrNEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909
NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00
MehrINFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG
INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
MehrSMA Solar Technology AG Niestetal
SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 31. Mai 2016 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Garbsen am 28. Mai 2015 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010
Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,
MehrE I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
E I N L A D U N G zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 13. Mai 2015 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020
MehrAußerordentliche Hauptversammlung am Dienstag, dem 28. Oktober 2014, mit Beginn 10.00 Uhr, TUI Arena, EXPO Plaza 7, 30539 Hannover
TUI AG Berlin/Hannover Karl-Wiechert-Allee 4 30625 Hannover Außerordentliche Hauptversammlung am Dienstag, dem 28. Oktober 2014, mit Beginn 10.00 Uhr, TUI Arena, EXPO Plaza 7, 30539 Hannover Weitergehende
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft, Freiburg im Breisgau ISIN: DE0007021008 - WKN: 702100 ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr Forum Merzhausen, Am Marktplatz 4,
MehrHauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015
Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 zu den Rechten der Aktionäre nach 122
MehrGesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013
Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 138 AktG Die Einberufung
MehrFranconofurt AG. Frankfurt am Main
Frankfurt am Main ISIN DE0006372626 WKN 637262 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 30. August 2010 um 10:00 Uhr in den
MehrOrdentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,
MehrEinladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.
Einladung zur Hauptversammlung am 17. Juni 2015 Einladung zur Hauptv am 25. Juni 2014 Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung krones Aktiengesellschaft Neutraubling
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,
MehrErläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Außerordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am Montag, den 14. September 2015, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrOPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10
MehrOrdentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg WKN 604270 - ISIN DE0006042708 Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg Rechte der
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)
Hauptversammlung der WILEX AG am 18. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) 1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,
MehrEUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung
EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen H A U P T V E R S A M M L U N G 2013 unserer
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrGoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München ISIN DE0007612103 WKN 761 210 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 15:00 Uhr im Tagungsraum
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrCEWE COLOR Holding AG (ISIN DE0005403901, DE 0005403927 und DE 0005403950) Oldenburg, Deutschland
CEWE COLOR Holding AG (ISIN DE0005403901, DE 0005403927 und DE 0005403950) Oldenburg, Deutschland Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 5. Juni 2013, 10:00 Uhr, in der Weser- Ems Halle Oldenburg
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2010 enthält gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrHomag Group AG. ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720. Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr
Homag Group AG ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720 Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
Mehr1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
ERLÄUTERUNGEN ZU GEGENSTÄNDEN DER TAGESORDNUNG, ZU DENEN KEIN BESCHLUSS GEFASST WIRD, UND ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Nachfolgend finden Sie weitergehende Erläuterungen zu der am Donnerstag, dem 24. Juni
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrBIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN 245469i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45
Absender: Käferheimerstraße 153 A 5071 Wals-Siezenheim Käferheimstraße 153 A-5071 Wals-Siezenheim Vorstand und Aufsichtsrat Telefon: +43 / (0) 662 / 857028-10 Fax: +43 / (0)662 / 857028-11 E-mail: info@bioma-energie.at
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Mehr