32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht"

Transkript

1 Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung B. Bestimmung der Leistung durch eine Partei oder einen Dritten C. Dispositives Recht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld B. Geld- und Zinsschuld 34 Die Modalitäten der Leistung A. Art und Weise der Leistung B. Leistungsort C. Leistungszeit ( 271, 271a BGB)

2 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen (1) Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufstellung zu, tritt der Zeitpunkt des Zugangs dieser Rechnung oder Zahlungsaufstellung an die Stelle des in Satz 1 genannten Zeitpunkts des Empfangs der Gegenleistung. Es wird bis zum Beweis eines anderen Zeitpunkts vermutet, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung auf den Zeitpunkt des Empfangs der Gegenleistung fällt; hat der Gläubiger einen späteren Zeitpunkt benannt, so tritt dieser an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs der Gegenleistung. (2) Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von 98 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, so ist abweichend von Absatz 1 eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, nur wirksam, wenn die Vereinbarung ausdrücklich getroffen und aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale des Schuldverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist; eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, unwirksam. Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Ist eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen, so ist eine Vereinbarung, nach der die Zeit für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung mehr als 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung beträgt, nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. (4) Ist eine Vereinbarung nach den Absätzen 1 bis 3 unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (5) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf die Vereinbarung von Abschlagszahlungen und sonstigen Ratenzahlungen sowie ein Schuldverhältnis, aus dem ein Verbraucher die Erfüllung der Entgeltforderung schuldet. (6) Die Absätze 1 bis 3 lassen sonstige Vorschriften, aus denen sich Beschränkungen für Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen ergeben, unberührt.

3 Elftes Kapitel - Das Erlöschen der Leistungspflicht, Verjährung und andere Einreden 35 Die Erfüllung und Erfüllungssurrogate A. Die Erfüllung nach 362 Abs. 1 BGB B. Die Erfüllung mit einem anderen Leistungsgegenstand C. Die Hinterlegung, 372 ff. BGB 36 Die Aufrechnung

4 1400 Dritter 5 Voraussetzungen ( 387 BGB) 1. Wechselseitigkeit d. Ford. 2. Gleichartigkeit d. Ford. 3. Durchsetzbarkeit und Fälligkeit d. Gegenford., ( 390 BGB) (= H muss die 600 verlangen können) 4. Erfüllbarkeit d. Hauptford. (= H muss schon leisten dürfen ) 5. Kein Aufrechnungsverbot ( 393 f. BGB) H 600, Gegen-/Aktivforderung des Aufrechnenden 2000, Haupt-/Passivforderung des Aufrechnungsgegners U = Forderung gegen

5 37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion B. Rücktritt und Kündigung 38 Verjährung und Verwirkung A. Allgemeines B. Verjährungsfristen, Beginn, Lauf Zwölftes Kapitel - Gläubiger- und Schuldnerwechsel 39 Die Abtretung A. Allgemeines B. Voraussetzungen C. Rechtsfolgen D. Die Vertragsübernahme

6 40 Die Schuldübernahme, Schuldbeitritt A. Allgemeines B. Voraussetzungen C. Rechtsfolgen 41 Grundlagen des Leistungsstörungsrechts A. Einführung B. Arten der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit, 275, 311a Abs. 1 BGB 2. Schuldnerverzug, 286 BGB 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage, 313 BGB 4. Schlechtleistung 5. Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten

7 C. Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Leistungsstörung 42 Die Unmöglichkeit A. Die Unmöglichkeit als Ausschluss der Leistungspflicht I. Überblick II. Die Rechtsfolgen des 275 BGB

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 34 Die Modalitäten der Leistung A. Art und Weise der Leistung Teilbarkeit, 266 BGB Erbringung durch Dritte, 267 BGB B. Leistungsort Im Zweifel Wohnsitz des Schuldners, 269 BGB Geldschulden: 270 BGB C.

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 34 Die Modalitäten der Leistung A. Art und Weise der Leistung Teilbarkeit, 266 BGB Erbringung durch Dritte, 267 BGB B. Leistungsort Im Zweifel Wohnsitz des Schuldners, 269 BGB Geldschulden: 270 BGB C.

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 33 Gegenstand der Leistungspflicht A. Stück- und Gattungsschuld Stückschuld: individuelle Merkmale Gattungsschuld: Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ( 243 Abs. 1 BGB) Vorratsschuld: geschuldete

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung - Verträge: individuelle Vereinbarung Regelungslücken: ergänzende Vertragsauslegung - Anders: gesetzl.

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht Zehntes Kapitel Der Inhalt des Schuldverhältnisses 32 Bestimmung des Inhalts A. Parteivereinbarung - Verträge: individuelle Vereinbarung Regelungslücken: ergänzende Vertragsauslegung Anders: gesetzl. Schuldverh.

Mehr

37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion. B. Rücktritt und Kündigung

37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion. B. Rücktritt und Kündigung 37 Sonstige Erlöschensgründe A. Erlass, Aufhebung, Abänderung und Konfusion Erlassvertrag ( 397 BGB) Aufhebungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Abänderungsvertrag ( 311 Abs. 1 BGB) Konfusion o Forderung und Schuld

Mehr

9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG. des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM)

9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG. des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM) 9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM) am Donnerstag, den 16.04.2015 Eintreffen der Teilnehmer mit Begrüßungskaffee ab 13.30 Uhr Beginn: 14.00 Uhr (s.t.) - ca. 18.00

Mehr

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018 Schuldrecht AT von Dr. Knut Werner Lange o. Professor an der Universität Bayreuth 5. Auflage 2018 Vorwort...V Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1. Das Schuldverhältnis... 1 A. Einführung in das Recht

Mehr

Zivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr.

Zivilrecht Grundkurs I. die geschuldete Leistung. Grundkurs I - Zivilrecht. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Teil 7, Nr. , Zivilrecht Grundkurs I I. Grundstrukturen und Grundbegriffe II. Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte III. Der Abschluss von Verträgen IV. Das vertragliche Schuldverhältnis: Inhalte und Beendigung 1. Erlöschen

Mehr

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger

Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Bereicherungsausgleich bei gutgläubiger Leistung an den Altgläubiger Altgläubiger (A) (= Zedent) S hat trotz Abtretung gutgläubig an A geleistet Schuldner (S) Anspruch N gegen A aus 816 Abs. 2 BGB Neugläubiger

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Erlöschen von Schuldverhältnissen Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.

Mehr

NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR. Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.)

NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR. Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) NEUE GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG DER ZAHLUNGSMORAL IM GESCHÄFTSVERKEHR Dr. Beate Czerwenka, LL.M. (Duke Univ.) Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Richtlinie 2011/7/EU vom 16. Februar

Mehr

Arbeitsblätter Leistungsstörungen

Arbeitsblätter Leistungsstörungen Friedrich Schiller University of Jena From the SelectedWorks of Christian Alexander Fall December 5, 2017 Arbeitsblätter Leistungsstörungen Christian Alexander Available at: https://works.bepress.com/

Mehr

KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014

KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014 KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014 KNH Rechtsanwälte Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten! Der Bundestag hat am 02.04.2014 den Entwurf des Gesetzes

Mehr

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis

BGB-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen Klunzinger. Inhaltsverzeichnis BGB-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen Klunzinger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht Allgemeiner Teil Seite A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses 7 I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 8 II. Rechtsgeschäftliche

Mehr

Das Innenverhältnis bei den Gläubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB

Das Innenverhältnis bei den Gläubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB Harald Langenfeld Das Innenverhältnis bei den Gläubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungen 17

Mehr

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis

BG B-Schuldrecht. Von. Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger. Inhaltsverzeichnis BG B-Schuldrecht Von Prof. Dr. Eugen K 1 u n z in ger Inhaltsverzeichnis Schuldrecht - Allgemeiner Teil A. Begriff und Arten des Schuldverhältnisses I. Gesetzliche Schuldverhältnisse 11. Rechtsgeschäftliche

Mehr

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 Schuldrecht Allgemeiner Teil Inhalt Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 I. Systematische Übersicht über das Schuldrecht 9 II. Prüfungstechnik für einen Fall 10 III. Grundbegriffe im Schuldrecht

Mehr

1. Buch Allgemeiner Teil ( 1 bis 240) Bürgerliches Gesetzbuch

1. Buch Allgemeiner Teil ( 1 bis 240) Bürgerliches Gesetzbuch 1. Buch Allgemeiner Teil ( 1 bis 240) 2. Buch Recht der Schuldverhältnisse ( 241 bis 853) Bürgerliches Gesetzbuch 3. Buch Sachenrecht ( 854 bis 1296) 4. Buch Familienrecht ( 1297 bis 1921) 5. Buch Erbrecht

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht E. Herausgabe des Ersatzes, 285 BGB I. Allgemeines Stellvertretendes Commodum II. Voraussetzungen Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht gem. 275 BGB Leistungsbezug auf einen bestimmten Gegenstand

Mehr

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT

WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN WIRTSCHAFTSINFORMATIK WIRTSCHAFTSRECHT Achtes Kapitel Grundlagen des Schuldrechts 27 Das Schuldverhältnis Pflichtenbeziehung Sonderverbindung zweier oder mehrerer Personen Relatives Rechtsverhältnis 28 Pflichten aus dem Schuldverhältnis A.

Mehr

Jörn Eckert. Schuldrecht. Allgemeiner Teil. 4. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Jörn Eckert. Schuldrecht. Allgemeiner Teil. 4. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Jörn Eckert Schuldrecht Allgemeiner Teil 4. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis (Die Zahlen beziehen sich auf die Randnummern des Buches.) Einleitung 1. Teil: Das Schuldverhältnis

Mehr

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Schadensersatz neben der Leistung, 280 Abs. 1 BGB Schlechtleistung: Fallgruppen 3. reine Vermögensschäden entgangener Gewinn: SEA statt der Leistung (str.) idr sehr enge Verknüpfung mit Interesse am

Mehr

PÜ im Grundkurs Zivilrecht II

PÜ im Grundkurs Zivilrecht II PÜ im Grundkurs Zivilrecht II SoSe 2018 Allgemeine Informationen zur Dozentin Fragen: julia.schlicht@jura.uni-muenchen.de... Klausur- und Hausarbeitstermine: Grundkurs: über zwei Semester hinweg SS 18:

Mehr

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)

Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Leistung durch Dritte ( 267 BGB) Anwendungsbereich ausgeschlossen bei persönlicher Leistungspflicht des Schuldners eine persönliche Leistungspflicht kann sich ergeben aus Parteivereinbarung (ausdrücklich

Mehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechtsanwalt Rainer Schulz Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick Inkrafttreten: 29.07.2014 Umsetzung

Mehr

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben.

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus Vertrag haben. I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 aus Vertrag A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 1.500 aus Vertrag haben. 1. Anspruch entstanden Zunächst müsste der Anspruch entstanden sein. Laut Sachverhalt

Mehr

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs 43 Der Schuldnerverzug A. Überblick neben Schlechtleistung praktisch wichtigste Form der Leistungsstörung Vorrang der Naturalerfüllung außerdem u.u. Verzugsschaden aus 280 I, II, 286 BGB unter Vorauss.

Mehr

INHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5

INHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5 ABKÜRZUNGEN XIX 1 Einleitung 1 2 Das Schuldverhältm's 5 A. Definition des Begriffes Schuldverhältnis 5 B. Das Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn 5 C. Die Entstehung der Schuldverhältnisse 6

Mehr

362 Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

362 Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Übersicht Erfüllung und ihre Surrogat Erfüllung gem. 362 I, II Hinterlegung 372 Aufrechnung 378 Sonderformen der Erfüllung 364 - an Erfüllungs statt - Erfüllungshalber Erlass 397 I. Erfüllung gem. 362

Mehr

Grundlagen im Schuldrecht AT

Grundlagen im Schuldrecht AT Lernmaterial im Zivilrecht Grundlagen im Schuldrecht AT 2. Fachsemester Schuldrecht: Allgemeiner Teil von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Anspruchsgrundlagen... 1 I. Schadensersatz... 1 1. 280 Schadensersatz

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (II)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (II) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 19.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

BGB BASIC II. G. Rechtsvernichtende Einwendungen. I. Anfechtung, 119 ff. BGB. 1. Voraussetzungen

BGB BASIC II. G. Rechtsvernichtende Einwendungen. I. Anfechtung, 119 ff. BGB. 1. Voraussetzungen BGB BASIC II G. Rechtsvernichtende Einwendungen I. Anfechtung, 119 ff. BGB - umstritten ob rechtshindernd (wg. Rückwirkung) oder rechtsvernichtend (wg. Erklärung) - relevant ird. 812 BGB - Anfechtungserklärung

Mehr

Sachbereich: Schuldverhältnisse

Sachbereich: Schuldverhältnisse Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen

Mehr

Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes

Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes Inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäftes Folie 31 Im Schuldrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, die gesetzlichen Regelungen sind, soweit nicht etwa im Rahmen des Verbraucherschutzes etwas anderes

Mehr

Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau

Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau Prof. Dr. Thomas Hoeren Der zivilrechtliche Anspruchsaufbau I. Ansprüche aus Vertrag 1. Primäransprüche auf Erfüllung - 433 Abs. 1 S. 1 (Anspruch des Käufers auf Übergabe und Eigentumsverschaffung) - 433

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1 INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1 A) Internationaler Hintergrund 1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 7. Abschnitt: Störungen im Schuldverhältnis 44 Überblick I. Allgemeines II. Arten der Leistungsstörung lies zu I. bis II.: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 21,

Mehr

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!!

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! SachenR Fall 19 A. Anspruch C A aus Forderung, 398 S. 2, 433 II I. Abtretungsvertrag zwischen B und C 1154 I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! Abtretung der Forderung allein gem. 398 S.

Mehr

Inhaltsüberblick. Voraussetzungen des Verzugs. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Grundkurs II - Zivilrecht

Inhaltsüberblick. Voraussetzungen des Verzugs. Europa-Universität Viadrina, Juristische Fakultät. Grundkurs II - Zivilrecht Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der Unmöglichkeit und der Ausschluss der Leistungspflicht 3. Das Gegenseitigkeitsverhältnis

Mehr

Neu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute

Neu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Neu ab 29.07.2014: Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Foto: jogys - Fotolia.com Es gibt seit dem 29.07.2014 ein neues Gesetz, das kaum jemand kennt, das aber auch Gewerberaumvermietern zu mehr Geld verhilft.

Mehr

Allgemeines Schuldrecht

Allgemeines Schuldrecht Allgemeines Schuldrecht Begründet von Dr. Hans Brox f ehemals Bundesverfassungsrichter und o. Professor der^mwjisto'ftmünste S flute«* },! -^ seit der 28. Auflage fortgeführt von Dr. Wolf-Dietrich Walker

Mehr

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden Schuldrecht AT Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.

Mehr

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende

Übung zur Vorlesung im Zivilrecht für Magister- und Erasmusstudierende Anspruch des A gegen B auf Zahlung von 1.500 I. Anspruch entstanden Laut Sachverhalt (+) II. Anspruch untergegangen? a) 362 (-) BGB Die Leistung wurde nicht wie geschuldet bewirkt. b) 389 BGB - Aufrechnung

Mehr

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag

I. Anspruch des A gegen B auf aus Vertrag I. Anspruch des A gegen B auf 1.500 aus Vertrag 1. Anspruch entstanden Laut Sachverhalt gegeben, also (+) 2. Anspruch untergegangen a) 362 (-) BGB Die Leistung wurde nicht wie geschuldet bewirkt. b) 389

Mehr

E. Rücktritt aus wichtigem Grund. VO Schuldrecht AT - Lukas

E. Rücktritt aus wichtigem Grund. VO Schuldrecht AT - Lukas E. Rücktritt aus wichtigem Grund 117 E. Rücktritt aus wichtigem Grund nicht nur für Dauer-, sondern auch für Zielschuldverhältnisse Steht zu, wenn: Interessen des anderen Teils so schwer beeinträchtigt

Mehr

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am Gläubigerverzug. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am Gläubigerverzug. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 25.06.2008 Gläubigerverzug Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Die Herausgabe des stellvertretenden

Mehr

BGB I: Vertragsrecht

BGB I: Vertragsrecht Kompass Recht BGB I: Vertragsrecht Schuldrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil von Dr. Michael Beurskens 1. Auflage BGB I: Vertragsrecht Beurskens schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

Grundkurs II Zivilrecht

Grundkurs II Zivilrecht , Grundkurs II Zivilrecht SoSe 2010 Prof. Dr. 1 Inhaltsüberblick I. Leistungsstörungen im Schuldverhältnis 1. Pflichtverletzung als Grundbegriff 2. Der Tatbestand der und der Ausschluss der Leistungspflicht

Mehr

Allgemeines Schuldrecht

Allgemeines Schuldrecht Grundrisse des Rechts Allgemeines Schuldrecht von Prof. Dr. Hans Brox, Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 36. Auflage Allgemeines Schuldrecht Brox / Walker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis... 1/1 1 A. Begriff und Gegenstand des Schuldrechts... 1/1 1 B. Das Schuldverhältnis im engeren und im weiteren Sinn... 1/7 3 I. Allgemeines...

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts... 1 A) Internationaler Hintergrund...1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts... 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken der Modernisierung

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen:, Mitverschulden Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York)

Mehr

A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,-- aus 823 I BGB Fraglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann?

A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,-- aus 823 I BGB Fraglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann? Schuldrecht AT Wiss. Mit. Dr. lorian Jotzo all 1 A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,-- aus 823 I BGB raglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann? I. Entstehung des Anspruchs

Mehr

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3 FB 3 FÄLLE ZUM ALLGEMEINEN LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG; UNMÖGLICHKEIT; TEILWEISE UNMÖGLICHKEIT; SCHULDNERVERZUG; VERZÖGERUNSSCHADEN; NICHTLEISTUNG FALL 1: NICHTLEISTUNG WEGEN

Mehr

A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,- - aus 823 I BGB Fraglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann?

A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,- - aus 823 I BGB Fraglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann? Schuldrecht AT Wiss. Mit. Dr. Florian Jotzo Fall 1 A. Anspruch B gegen A auf Zahlung von 750,- - aus 823 I BGB Fraglich ist, ob B von A Zahlung von 750 aus 823 I BGB verlangen kann? I. Entstehung des Anspruchs

Mehr

Allgemeines Schuldrecht

Allgemeines Schuldrecht Allgemeines Schuldrecht Systematisches Lehrbuch mit zahlreichen Fällen und Beispielen von Professor Dr. Christoph Hirsch 6., neu bearbeitete Auflage Carl Heymanns Verlag 2009 Seite Vorwort Abkürzungen

Mehr

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung

Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II. Gliederung Professor Dr. Peter A. Windel Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II Gliederung 1. Kapitel: Grundlagen I. Bedeutung des Allgemeinen Schuldrechts II. Rechtsquellen III. Das Schuldverhältnis als

Mehr

Leistungsstörungsrecht

Leistungsstörungsrecht Pflichtverletzung 280 I Unmöglichkeit Verzug Schlechterfüllung - bisheriger PVV - bisheriges Mängelgewährleistungsrecht des Besonderen Schuldrechts BGB für Fortgeschrittene, Peter Sester Seite 1 275 Änderung

Mehr

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts

Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Einführung Folie 1 Systematik des Allgemeinen Schuldrechts Zweites Buch des BGB Allgemeiner Teil: 241-432, d.h.: Vorschriften anwendbar für alle Schuldverhältnisse ( Klammerprinzip ) (z.b.: 122, 823, 989

Mehr

Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016. Vorlesungsgliederung. 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis. Lernunterlagen

Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016. Vorlesungsgliederung. 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis. Lernunterlagen Vorlesung Allgemeines Schuldrecht WS 2015/2016 Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Institut für Zivilrecht wirtschaftsprivatrecht@jku.at Lernunterlagen Dullinger, Bürgerliches Recht II Schuldrecht Allgemeiner

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil

Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil Silvia Dullinger Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil 5., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2014 Lehrbuch VERLAG ÖSTERREICH Abkürzungsverzeichnis XIX 1. Schuldrecht und Schuldverhältnis

Mehr

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas 84 1. Allgemeines Unmöglichkeit: wenn der geschuldeten Leistung ein dauerndes Hindernis entgegensteht Nachträgliche Unmöglichkeit: tritt erst zwischen Vertragsschluss und Fälligkeit ein Unterscheide dazu:

Mehr

Erfüllung. ein einseitiges Rechtsgeschäft oder zumindest eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

Erfüllung. ein einseitiges Rechtsgeschäft oder zumindest eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung. Erfüllung erfordert keinen Vertragsschluss, weil so dem Gläubiger, der die Erfüllung anerkennen müsste, nur ein unnötiges Druckmittel in die Hand gegeben würde. setzt, wenn die Zuordnung zu einer Schuld

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

! n h a I tsv G rzc- i c h n I s

! n h a I tsv G rzc- i c h n I s ! n h a I tsv G rzc- i c h n I s Vorwort Literaturverzeichnis V XVI I.Teil Gläubiger und Schuldner 1 1 A. Der Gläubiger 2 1 I. Ausgangspunkt 3 1 II. Echter Vertrag zugunsten Dritter 5 2 III. Gläubigerwechsel

Mehr

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung? Wiederholungsfragen Hinweis: Die folgenden Fragen wurden von einer Teilnehmerin des Konversatoriums gestellt. Ich möchte die Antworten auf diesem Wege auch den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugänglich

Mehr

Gläubiger- und Schuldnerverzug

Gläubiger- und Schuldnerverzug Gläubiger- und Schuldnerverzug Systematische Darstellung der Anspruchsgrundlagen von Prof. Dr. Klaus Lammich Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz, Wernigerode ERICH SCHMIDT

Mehr

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Codeseite IX Literaturverzeichnis? XVII 1.Teil Einführung 1 1 A. Pflichten im Schuldverhältnis 1 1 B. Arten der Pflichtverletzung 6 3 I. Verletzung von Leistungspflichten 7

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)...

Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturübersicht... XV I. Systeme/Lehrbücher/Skripten... XV II. Kommentare... XV III. Monographien (Auswahl)... XV Erster Abschnitt: Schuldrecht und Schuldverhältnis...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Die Schuldrechtsklausur Teil Schuldrechtliche Grundbegriffe

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Die Schuldrechtsklausur Teil Schuldrechtliche Grundbegriffe Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Rn. Seite V IX XIX 1.Teil Die Schuldrechtsklausur... 1 1 A. Die Sachverhaltsstruktur... 1 1 B. Das Lösungsprogramm... 5 2 2.Teil Schuldrechtliche Grundbegriffe...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII. Abkürzungsverzeichnis...XV Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Einleitende Hinweise zu diesem Buch... VII Abkürzungsverzeichnis...XV 1 Einführung in das Rechtssystem... 1 1.1 Bedeutung des Fachs Recht...1 1.1.1 Rechtsstaatliche Ordnung...1

Mehr

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB Vorlesung P-Recht Prof. Häublein Winter-Semester 05/06-1 Kalkulationsirrtum: fehlerhafte Kalkulationen eines Unternehmers berechtigen nicht zur Anfechtung, zumindest bei internen Kalkulationen. Fehler

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Vorlesungsgliederung Privatrecht 2 (M. Becker) ALLGEMEINE HINWEISE - Für die Klausur sind für Privatrecht 1 und 2 nur die großgedruckten Inhalte (Schriftgröße 12) des Skriptes

Mehr

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wegfall der Geschäftsgrundlage Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 01.07.2008 Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Fall K kauft bei

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 11. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 11. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 11. Einheit 22.11.2011 Institut für Recht der Wirtschaft 3. Teil - Schuldrecht Übersicht ü. d. vertragliche Schuldverhältnis Schuldverhältnisse entstehen durch Rechtsgeschäft

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Skizze mit den beteiligten Personen: 1. Schritt: Was will A von B? - A will eine neue Torte 2. Schritt: Woraus => Auffinden der Anspruchsgrundlage - vertragliche Ansprüche (möglich => nur: welcher Vertrag?)

Mehr

Gliederung. 1. Es liegt keine mangelhafte Kaufsache bei Gefahrübergang vor Allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar, das Kaufrecht dagegen nicht.

Gliederung. 1. Es liegt keine mangelhafte Kaufsache bei Gefahrübergang vor Allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar, das Kaufrecht dagegen nicht. Fallbesprechung Grundkurs BGB II Sommersemester 2012 Kolper/Roßmanith/Koller Fallbesprechung 3 Surena Koller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Martin Maties, Professur für Bürgerliches Recht,

Mehr

31 Schuldübernahme und Schuldbeitritt

31 Schuldübernahme und Schuldbeitritt 31 Schuldübernahme und Schuldbeitritt Während bei der Abtretung von Forderungen ein Wechsel in der Person des Gläubigers stattfindet, erfolgt bei der Schuldübernahme ein Schuldnerwechsel. Eine Abtretung

Mehr

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines 2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) Gegenseitiger Vertrag Verletzung einer Pflicht aus 241 II BGB Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag Grds. ist eine Abmahnung erforderlich 3.

Mehr

Lösungen der Fälle auf Blatt 3

Lösungen der Fälle auf Blatt 3 Lösungen der Fälle auf Blatt 3 Vorüberlegung: Wie erlischt ein Schuldverhältnis? vgl. zu allem Schlechtriem, SchR AT, Rn. 491ff. Der offensichtliche Grundfall des Erlöschens eines Schuldverhältnisses kommt

Mehr

Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. begründet von

Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. begründet von Bürgerliches Recht (BGB I-III) Grundriß für das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft begründet von Dr. jur. Gustaf Klemens Schmelzeisen t weiland o. Professor an der Universität Karlsruhe fortgeführt

Mehr

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Vertragsarten 1. Vertragsfreiheit 2. Kaufvertrag

Mehr

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft Franz Gschnitzer Österreichisches Schuldrecht Allgemeiner Teil Zweite, neubearbeitete Auflage von Christoph Faistenberger, Heinz Barta und Bernhard Eccher

Mehr

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Fakultät Wirtschaft und Recht Studiengang Immobilienwirtschaft Vorlesung Schuldrecht Wintersemester 2017/18 Prof. Dr. Andreas Saxinger 1. Teil:

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20.

Juristische Kurz-Lehrbücher. Schuldrecht I. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz. 20. Juristische Kurz-Lehrbücher Schuldrecht I Ein Studienbuch von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Stephan Lorenz 20. Auflage Schuldrecht I Medicus / Lorenz schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Fall 4: Willy will wieder waschen Weil seine alte Waschmaschine am Freitag endgültig ausfällt, erwirbt Willy (K) am Sonnabend bei Verkäufer

Mehr

Vorwort zur 4. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XXII Literaturverzeichnis... XXV

Vorwort zur 4. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XXII Literaturverzeichnis... XXV Vorwort zur 4. Auflage.................................. V Abkürzungsverzeichnis.................................. XXII Literaturverzeichnis.................................... XXV Teil I: Einführung....................................

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 (27.1.2010, vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht 3. Kapitel: Schuldrecht AT - Leistungsstörungen Überblick über die typischen Leistungsstörungen: Bisher:

Mehr

Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges

Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 03.06.2008 Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,

Mehr

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I)

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die

Mehr