Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung

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1 BBR-Online-Publikation, Januar 2005 Herausgegeben vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung Endbericht Projektbetreuung Frau Christine Kuhn Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin Auftragnehmer Gerald Wagner (Projekleitung), Martin Ammon, Annett Faßhauer Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung ggmbh (ISW), Halle/Saale Ein Projekt des Forschungsprogramms Aufbau Ost des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

2 ii I. Inhaltsverzeichnis II. Abbildungsverzeichnis... iv III. Tabellenverzeichnis... v IV. Abkürzungsverzeichnis... vi 1. Untersuchungsgegenstand und methodische Vorgehensweise Untersuchungsgegenstand Methodisches Vorgehen Überblick über Struktur, Aufgaben und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe Organisatorische Grundlagen Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Hilfen zur Erziehung Literaturanalyse zur Thematik Demografie und Jugendhilfe Auswahl und Erkenntnisziele Wesentliche Ergebnisse einzelner Studien Zusammenfassendes Fazit der Literaturanalyse Fallstudien für ausgewählte Regionen Auswahl der Regionen für die Fallstudien Erhebungsinstrument für die Experteninterviews Fallstudie 1: Stadt Magdeburg Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur Daten zur Kinder- und Jugendhilfe Künftige Bedarfsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren Ergebnisse der Experteninterviews Zusammenfassung der Ergebnisse Fallstudie 2: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur Daten zur Kinder- und Jugendhilfe Künftige Bedarfsentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des demografischen Wandels Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren Ergebnisse der Experteninterviews Zusammenfassung der Ergebnisse Fallstudie 3: Landkreis Nordvorpommern Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur Daten zur Kinder- und Jugendhilfe Künftige Bedarfsentwicklung in den Bereichen der Kinderund Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren Ergebnisse der Experteninterviews Zusammenfassung der Ergebnisse Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe: Anspruch und Umsetzung...113

3 iii 5. Sozialräumliche Disparitäten in den neuen Bundesländern Entwicklung von Indikatorensystemen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse der Literaturanalyse Anliegen: Analyse- und Prognoseinstrument Ausgangspunkt: Demografische Entwicklung Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung Schlussfolgerungen aus der Literaturanalyse Indikatorensystem zur Abbildung sozialräumlicher Disparitäten auf der Ebene der neuen Bundesländer Indikatorenset Vorgehensweise bei der Entwicklung des Datenmodells Ausgewählte Analyseergebnisse auf Kreisebene Ausgewählte Analyseergebnisse auf Ebene der siedlungsstrukturellen Regionstypen Ranking anhand der Indikatoren sozialräumlicher Disparitäten Zusammenhang zwischen der Ausprägung sozialräumlicher Disparitäten und dem Einsatz von Hilfen zur Erziehung Gesamtergebnis Vergleich auf Länderebene Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Demografischer und sozialer Wandel Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern Anpassungsstrategien der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe Einige explizite Handlungsempfehlungen Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf V. Literaturverzeichnis VI. Anhang...159

4 iv II. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Altersstruktur der Zielgruppen von Hilfen zur Erziehung...8 Abbildung 2: Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 25-Jährigen bis 2010 in der Stadt Magdeburg...34 Abbildung 3: Arbeitslosenquote und Quote der Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt Magdeburg, Abbildung 4: Anteile der Sozialhilfeempfänger an den Altersgruppen der Wohnbevölkerung der Stadt Magdeburg, Abbildung 5: Ausgaben der Jugendhilfe der Stadt Magdeburg Abbildung 6: Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt...63 Abbildung 7: Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt...67 Abbildung 8: Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform (2003) im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt...68 Abbildung 9: Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt...69 Abbildung 10: Ausgaben für Teilbereiche der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt...70 Abbildung 11: Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt...71 Abbildung 12: Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis Nordvorpommern...92 Abbildung 13: Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform im Landkreis Nordvorpommern Abbildung 14: Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im Landkreis Nordvorpommern Abbildung 15: Arbeitslosenquoten in ausgewählten Kreisen der neuen Ländern (2001) Abbildung 16: Sozialhilfequote in ausgewählten Kreisen der neuen Länder (1999) Abbildung 17: Anteil der Einpersonenhaushalte für ausgewählte Kreise Ostdeutschlands Abbildung 18: Hilfen zur Erziehung in ausgewählten Kreisen Ostdeutschlands Abbildung 19: Entwicklung einzelner Altersgruppen in ausgewählten Kreise (1990 bis 1999) Abbildung 20: Ausgewählte Sozialstrukturindikatoren der siedlungsstrukturellen Regionstypen der neuen Bundesländer Abbildung 21: Bevölkerungsentwicklung von 2003 bis 2010 in den siedlungsstrukturellen Regionstypen der neuen Bundesländer Abbildung 22: Prognose der Entwicklung jugendhilferelevanter Altersgruppen in den neuen Bundesländern ( )...139

5 v III. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform in der Stadt Magdeburg, Tabelle 2: Dauer beendeter stationärer Hilfen in der Stadt Magdeburg, Tabelle 3: Stationäre Hilfen (Vollzeitpflege) Status-Quo-Prognose für die Stadt Magdeburg...46 Tabelle 4: Stationäre Hilfen (Heimerziehung /sonstige betreute Wohnformen) Status-Quo Prognose für die Stadt Magdeburg...47 Tabelle 5: Teilstationäre Hilfen: Erziehung in einer Tagesgruppe Status-Quo-Prognose für die Stadt Magdeburg...48 Tabelle 6: Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Nordvorpommern...99 Tabelle 7: Auszug des Ranking der ostdeutschen Kreise Tabelle 8: Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen in den neuen Bundesländern Tabelle 9: Korrelationskoeffizienten der untersuchten Sozialraum-Indikatoren und der HzE- Quote Tabelle 10: Korrelationskoeffizienten der zusammengefassten Bereiche und der HzE-Quote Tabelle 11: Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Arbeitsmarkt Tabelle 12: Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Sozialleistungen Tabelle 13: Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bildung Tabelle 14: Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bevölkerung Tabelle 15: Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Familie Tabelle 16: Ranking der ostdeutschen Kreise bezüglich der HzE-Quote Tabelle 17: Gesamtergebnis des Ranking der ostdeutschen Kreise Tabelle 18: Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen der neuen Bundesländer...179

6 vi IV. Abkürzungsverzeichnis ABM ALG II ARGE ASD AWO EW GmbH KiFöG KiBeG KJHG KJP SAM SGB - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Arbeitslosengeld II - Arbeitsgemeinschaft - Allgemeiner Sozialer Dienst - Arbeiterwohlfahrt - Einwohner - Gesellschaft mit begrenzter Haftung - Kinderförderungsgesetz - Kinderbetreuungsgesetz - Kinder- und Jugendhilfegesetz - Kinder- und Jugendplan - Strukturanpassungsmaßnahme - Sozialgesetzbuch

7 1 1. Untersuchungsgegenstand und methodische Vorgehensweise 1.1 Untersuchungsgegenstand Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Feld der Sozialpolitik mit weitgehend kommunaler Zuständigkeit. Angebote bzw. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe betreffen u.a. Tageseinrichtungen für Kinder Offene Jugendarbeit Erziehungsberatung Ambulante Hilfen zur Erziehung Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen Heime und andere betreute Wohnformen Alle diese Bereiche sind von erheblichen demografischen, sozialstrukturellen und finanzpolitischen Veränderungen betroffen. Dies gilt für die neuen Bundesländer in besonders ausgeprägter Weise. Die dauerhaft niedrigen Geburtenraten einerseits und anhaltender Abwanderungsdruck andererseits führen längerfristig zu signifikanten Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen wird sich auf mittlere Sicht gegenüber dem Stand zu Beginn der 90er Jahre etwa halbieren. Dieser Prozess trifft, mit unterschiedlicher Stärke, nahezu alle Regionen Ostdeutschlands. Vor diesem Hintergrund stehen insbesondere die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern vor Strukturanpassungen, die das gesamte Leistungsspektrum der Kinder- und Jungendhilfe betreffen. 1 In diesem Kontext ist es das zentrale Anliegen der Studie, a) die strukturellen Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die damit verbundene Problemdimension insbesondere bezüglich der Entstehung von Überkapazitäten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu erfassen sowie b) praxistaugliche Lösungsansätze zur Bewältigung der Problemkonstellation aufzuzeigen. 1 Vgl. Deutscher Bundestag (2002), S. 42 ff.

8 2 Die Studie wird in drei Untersuchungsfelder gegliedert: Untersuchungsfeld I: Untersuchungsfeld II: Untersuchungsfeld III: Ermittlung und Bewertung von Überkapazitäten bei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Beschreibung sozialräumlicher Disparitäten Beschreibung und Bewertung von Synergiepotenzialen im Rahmen der Organisationsentwicklung im Bereich Jugend und Soziales. 1.2 Methodisches Vorgehen Die Recherchen und Analysen zum Untersuchungsgegenstand erfolgten auf mehreren Ebenen. Zunächst wird in Kapitel 2 ein kürzer Überblick über Struktur und Aufgaben des Kinderund Jugendhilfesektors gegeben. Für die zu untersuchenden spezifischen Bereiche Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung werden die relevanten Zielgruppen ausgewiesen. Der aktuelle Stand der Diskussion in der einschlägigen Fachliteratur zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird in Kapitel 3 dargestellt und zusammenfassend bewertet. Kapitel 4 enthält als zentralen Untersuchungsansatz die Analyse dreier Fallregionen in Ostdeutschland. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Tageseinrichtungen für Kinder mit 55 % sowie die Hilfen zur Erziehung mit 26 % den weit überwiegenden Teil der Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe umfassen, 2 wurden diese beiden Bereiche als thematische Schwerpunkte der regionalen Fallstudien ausgewählt. Im Rahmen der Fallstudien ging es darum, den gegenwärtigen Stand sowie künftige Tendenzen in den genannten Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu erfassen sowie Strategien und Planungsinstrumente aufzuzeigen, mit denen die Akteure den Auswirkungen des demographischen Strukturwandels in zu begegnen versuchen. Das Vorgehen umfasste insbesondere die Darstellung der Bevölkerung- und Sozialstruktur in den Fallregionen die Dokumentation der jeweils zu betrachtenden Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den Fallregionen 2 Werte gerundet, für Deutschland insgesamt im Jahr Quelle: 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

9 3 die Prognose der künftigen Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen in den untersuchten Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis von Bevölkerungsvorausberechnungen die Durchführung und Auswertung von Experteninterviews sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse Um die Ausprägung sozialräumlicher Disparitäten in den neuen Bundesländern bewerten zu können, wurde im Kapitel 5 der Studie ein entsprechendes Indikatorensystem entwickelt. Im Kontext des Untersuchungsgegenstandes erfolgte hier zunächst eine Literaturanalyse hinsichtlich sozialräumlicher Indikatoren, die zur Bedarfsermittlung in verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen werden. Die hierbei identifizierten Indikatoren bildeten einen wichtigen Ausgangspunkt für die anschließende Erarbeitung eines Indikatorenmodells zur Abbildung von sozialräumlichen Disparitäten in den neuen Bundesländern auf Ebene der Kreis und der siedlungsstrukturellen Regionstypen. Zentrale Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Untersuchung werden in Kapitel 6 zusammengefasst. Schließlich gibt Kapitel 7 einen Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels.

10 4 2. Überblick über Struktur, Aufgaben und Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe 2.1. Organisatorische Grundlagen Die Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe liegt im kommunalen Aufgabenbereich. Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht für die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte die Pflicht zur Einrichtung eines Jugendamtes. Als zweigliedrige Behörde setzt sich das örtliche Jugendamt entsprechend aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes zusammen. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, d.h. mit der Jugendhilfeplanung, der Förderung der freien Jugendhilfe sowie mit den Problemen junger Menschen und Familien. Dem Ausschuss gehören neben Mitgliedern des Kommunalparlaments und sachverständigen Bürgern auch Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe an. Vorgesehen ist darüber hinaus die Beratung des Jugendhilfeausschusses durch Fachleute aus angrenzenden Zuständigkeitsbereichen. Demgegenüber obliegen der Verwaltung des Jugendamtes die laufenden Aufgaben der Wahrnehmung der öffentlichen Jugendhilfe bzw. die Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates und des Jugendhilfeausschusses. 3 Dies umfasst die Steuerung der Verwaltung im Sinne von Aufgaben wie Controlling, Personal, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit. Zu den weiteren Angelegenheiten des Jugendamtes zählen die Förderung bzw. der Betrieb von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die allgemeine Förderung bspw. von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die Familienförderung. Ebenso fallen der Soziale Dienst und die dazugehörigen Leistungsbereiche wie Hilfen zur Erziehung, Adoption, Familien- und Jugendgerichtshilfe oder Amtsvormundschaft/ Pflegschaft in den Aufgabenbereich des Jugendamtes. Als weiterer Arbeitsschwerpunkt obliegt dem örtlichen Träger die Verantwortung für zentrale Einrichtungen wie Beratungsstellen, Heime oder Jugendbildungsstätten. Die Bundesländern entscheiden über die Erweiterung bzw. Ergänzung der Gesetzeslage in der Kinder- und Jugendhilfe. Exemplarisch ist dies an der Gesetzgebung zur Kindertagesbetreuung zu beobachten. Laut 69 SGB VIII wird die Einrichtung eines Landesjugendamtes bestimmt, dessen Aufgabe es ist, die Träger der Jugendhilfe zu beraten bzw. Unterstützung zu gewährleisten hinsichtlich der Fortbildung sowie des Schutzes der Adressaten in den Einrichtungen. 3 Vgl. 70, 71 SGB VIII.

11 5 Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung soll zur fachlichen und bedarfsgerechten Entwicklung der Jugendhilfe beitragen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, gegenwärtige Angebote, Veranstaltungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Planungsbereich bezüglich der Zielsetzung zu prüfen und hinsichtlich ihrer zukünftigen Gestaltung zu beurteilen. Entsprechend leistet die Jugendhilfeplanung einen entscheidenden Beitrag zur Ressourcenoptimierung. Daraus ergibt sich, das die Bevölkerungsentwicklung altersrelevanter Gruppen sowie sozialstrukturelle Einflussfaktoren in den Planungsprozess mit einzubeziehen sind, um die Bedarfslagen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert und zeitnah berücksichtigen zu können. Hierbei sind politische Vorgaben, fachliche Handlungsgebote und finanzielle Umsetzungsmöglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Neben dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss agieren vor Ort zahlreiche freie Träger der Jugendhilfe wie Wohlfahrtsverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen. Sie stellen eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien entsprechend dem Leistungsspektrum nach SGB VIII bereit. Ein wichtiger Vorteil der Verteilung des Angebotsspektrums auf mehrere verschiedene Trägereinrichtungen ist, dass trägerspezifisch unterschiedliche Herangehensweisen bzw. Umsetzungsmethoden zur Anwendung kommen können und die Adressaten entsprechende Wahlmöglichkeit besitzen. Bezüglich der Umsetzung des Leistungsspektrums für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII existiert für die freien und öffentlichen Träger das Gebot zur Kooperation. 4 Hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII obliegt den öffentlichen Trägern die Gesamt- und Planungsverantwortung. Dabei steht auch die Übertragung von Aufgaben an die freie Jugendhilfe im Vordergrund, wobei eine Angebotsergänzung sowie die Abstimmung unterschiedlicher Angebote angestrebt wird. 5 In der Praxis erbringen die freien Jugendhilfeträger den größeren Anteil der Jugendhilfeleistungen, insbesondere im Bereich der Trägerschaft von Kindergärten, Heimen sowie der Jugendarbeit. 6 Für die Adressaten hat das Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe generell Angebotscharakter. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, wobei die Träger der Jugendhilfe eine Empfehlungsfunktion haben. Oberste Priorität hinsichtlich der Jugendhilfeleistungen besteht darin, Familien 7 durch gezielte Angebote in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ergänzen Vgl. 4 Abs. 1 SGB VIII. Vgl. 4 Abs. 2 SGB VIII. Vgl. Schleicher, Hans (2004). Dabei ist unter Familie nicht zu verstehen, dass ausschließlich verheiratete Elternpaare mit Kindern die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können, sondern hierunter fallen sämtliche

12 Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Zur Betreuung, Förderung sowie Bildung der Kinder können pädagogische Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege in Anspruch genommen werden. In diesen Einrichtungen werden Kinder bestimmter Altersgruppen ganztägig oder halbtags aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut. Die gesetzliche Regelung des Leistungsangebotes erfolgt durch die 22 bis 25 SGB VIII. Seit 1996 besteht für jedes Kind ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt ein Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz. 8 Zu den Tageseinrichtungen zählen die Krippen und Krabbelstuben, in denen die Betreuung der Altersgruppe der unter 3-Jährigen realisiert wird. Für die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt bestehen Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten. Sogenannte Horte dienen ausschließlich der Betreuung von 6- bis 12-Jährigen. Neben den genannten drei reinen Einrichtungstypen für die Betreuung der Kinder im Alter unter 12 Jahre, existieren gemischte Einrichtungen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass Kinder verschiedener Altersstufen in derselben Einrichtung betreut werden. Als Alternative zu den Kindertagesstätten besteht für Familien die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tagespflegepersonen. 9 Die in diesem Feld tätigen Personen werden als Pflegeeltern bzw. Tagesmütter bezeichnet.. An den Betreuungskosten müssen sich die Eltern beteiligen. Die einzelnen Länder können Kriterien bzw. eine Staffelung der Kosten, bspw. nach Einkommen und Anzahl der Kinder oder Familienangehörigen, festlegen. Darüber hinaus kann auch ein Verzicht auf Beitragszahlung in besonderen Fällen oder eine Kostenübernahme durch die Kommunen erfolgen Hilfen zur Erziehung Als individuelle Einzelhilfen werden die Hilfen zur Erziehung gemäß 27 bis 35 SGB VIII bezeichnet. Leistungen dieses Hilfenspektrums sollen dann gewährt werden, wenn im konkreten Einzelfall eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht mehr gegeben ist familiäre Beziehungsformen wie Ein-Eltern- und Stiefeltern-Familien, unverheiratete Paare mit (nicht notwendig gemeinsamen) Kindern, Pflegeeltern sowie Kinder, die von nahen Verwandten (Tanten/Onkeln, Großeltern etc.) erzogen werden. Vgl. 24 Abs. 1 SGB VIII. Vgl. 23 SGB VIII. Vgl. 90, 91 SGB VIII.

13 7 und aus diesem Grund spezifische Hilfe für die weitere Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen notwendig wird. 11 Ist die Notwendigkeit bzw. Eignung der Hilfe gegeben, dann besteht für die sorgeberechtigte Person ein Rechtsanspruch auf Beratung in dem jeweiligen Jugendamt, einer Beratungsstelle oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Folgende Leistungen können im Rahmen der Hilfegewährung zum Einsatz kommen: - Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) - Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) - Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer ( 30 SGB VIII) - Sozialpädagogische Einzelhilfe ( 31 SGB VIII) - Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) - Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen ( 34 SGB VIII) - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a SGB VIII). Die Entscheidung darüber, welche Hilfe als geeignet und notwendig erscheint bzw. wer sie erbringen soll, wird durch das Jugendamt in Kooperation mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern bzw. Jugendlichen getroffen, da im Rahmen der Hilfengewährung stets ein Wahlrecht 12 besteht. Aufgrund der Vorgabe ziel- und zweckgerichteter Anwendung der Hilfen zur Erziehung besteht die Pflicht zur Aufstellung eines sogenannten Hilfeplans. Dieser dokumentiert die Planung sowie die Entscheidungen über zu erbringende Leistungen sowie die Ziele und Aufgaben der Leistungserbringer und der Klienten. Schließlich soll das Hilfeplanverfahren die Weiterentwicklung und Umsetzung der gewährten Leistungen überprüfen. 13 Die Kosten für die gewährte Hilfe übernimmt das Jugendamt. Erfolgt eine Unterbringung des Klienten außerhalb der Familie oder eine Erziehung in einer Tagesgruppe, wird seitens des Jugendamtes überprüft bzw. berechnet, inwiefern die Sorgeberechtigten und Jugendlichen sich an den entstehenden Kosten beteiligen müssen Vgl. 27 SGB VIII Vgl. 5 SGB VIII. Vgl. 36 SGB VIII.

14 8 Das weit gefächerte Spektrum der erzieherischen Hilfen umfasst einerseits Hilfen, die einen Verbleib der Kinder und Jugendlichen in der Familie ermöglichen (ambulante, teilstationäre Hilfen) und andererseits Hilfen, die außerhalb des Elternhauses stattfinden (stationäre Hilfen). Durch die Einführung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 werden vom Gesetzgeber der Präventionsgedanke und die offene Arbeit stärker in den Vordergrund der Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Vorzug von ambulanten Hilfen vor Hilfen außerhalb der Familie. Die Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfen zur Erziehung ist auf spezielle Altersgruppen ausgerichtet, wie die folgende Abbildung verdeutlicht. Abbildung 1: Altersstruktur der Zielgruppen von Hilfen zur Erziehung Altersgruppen der Adressaten Hilfeleistung Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) 0-3 J. 3-6 J J J J. 18 J. u. älter Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer ( 30 SGB VIII) Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31 SGBVIII) 14 Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche ( 35a SGB VIII) Quelle: Landeshauptstadt Kiel (Hrsg.) (2002), eigene Darstellung. Die erzieherischen Hilfen können auch in einzelnen Fällen über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden. 15 Für junge Volljährige besteht die Möglichkeit, Hilfen fortzusetzen bzw. neu zu beginnen, wenn ihre persönliche Lage dies erforderlich macht und sie sich hinsichtlich der eigenen Problembewältigung engagieren. In diesen Fällen wird die Hilfe in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in Ausnahmefällen darüber hinaus Hinsichtlich der Adressaten der sozialpädagogischen Familienhilfe, werden die Kinder deren Familien die Hilfe erhalten hinzu gerechnet. Vgl. 41 SGB VIII.

15 9 Die Hilfen zur Erziehung können unterteilt werden in Hilfen innerhalb der Familie und außerhalb der Familie. Welche speziellen Zielsetzungen bzw. therapeutischen Inhalte zur Problembehebung seitens der Adressaten den einzelnen Hilfen zu Grunde liegen und in welchen Zeiträumen die Hilfen zur Erziehung gewährt werden, soll anhand der folgenden Übersicht 16 erläutert werden. Übersicht 1: Inhalt und Zeitrahmen der verschiedenen Hilfearten Art der Hilfe Inhalt Dauer der Hilfe Ambulante Hilfen 28 SGB VIII Hilfe um Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten vorzubeugen bzw. diese zu diagnostizieren und zu behandeln; Hilfe bei der Klärung und Bewältigung individueller/ familienbezogener Probleme und der ursächlichen Faktoren, Unterstützung zur Lösung von Erziehungsfragen; 29 SGB VIII Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen; Unterstützung der Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe (Nutzung gruppendynamischer Prozesse für die pädagogische Arbeit) 30 SGB VIII Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbezug des sozialen Umfelds und unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie, mit dem Ziel der Verselbständigung des Klienten 31 SGB VIII Unterstützung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben durch intensive Betreuung und Begleitung; Hilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von Konflikten sowie Krisen; Unterstützung durch Hilfe zur Selbsthilfe Orientierung am individuellen Hilfeplan in der Regel 5 Beratungsbzw. Therapiestunden (nicht länger als 1 Jahr) Orientierung am individuellen Hilfeplan, in der Regel befristet auf 12 Monate Orientierung am individuellen Hilfeplan, in der Regel befristet auf 2 Jahre Orientierung am individuellen Hilfeplan, in der Regel befristet auf 2 Jahre Teilstationäre Hilfen 32 SGB VIII Unterstützung bei der Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe; Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit, um so den Verbleib des Kindes bzw. Jugendlichen in seiner Familie zu sichern Orientierung am individuellen Hilfeplan, in der Regel befristet auf 2 Jahre Stationäre Hilfen 33 SGB VIII Entsprechend dem Alter und Entwicklungstand des Kindes bzw. Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soll dem Kind bzw. dem Jugendlichen innerhalb einer anderen Familie eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform geboten werden. Orientierung am individuellen Hilfeplan, bei einer angestrebten Rückführung soll diese innerhalb von 2 bis 3 Jahren erreicht werden 16 Vgl a SGB VIII und Landeshauptstadt Kiel (Hrsg.) (2002).

16 10 34 SGB VIII In einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll das Kind bzw. der Jugendliche durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in seiner Entwicklung gefördert werden, wenn innerhalb der eigenen Familie aufgrund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten eine dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen entsprechende Erziehung anders nicht mehr sichergestellt werden kann. Je nach persönlichem Hintergrund des Adressaten soll die Rückführung in die Herkunftsfamilie erreicht werden oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten, mit dem Ziel der Verselbständigung (Unterstützung und Beratung der Adressaten hinsichtlich der Ausbildung, Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung). 35 SGB VIII Unterstützung von Jugendlichen hinsichtlich deren sozialer Integration und Fähigkeit der eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn sie bspw. durch fehlende familiäre Beziehungen oder mehrfach erlebte negative Lebenserfahrungen beeinträchtigt sind, sich in besonders gefährlichen Lebenslagen befinden, zunehmend delinquentes Verhalten zeigen und/ oder ohne schulische/ berufliche Bezüge sind. 35a SGB VIII Unterstützung von seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder bzw. Jugendliche, die ohne diese Hilfe nicht dem Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Hilfe erfolgt entweder in ambulanter oder, teilstationärer Form oder durch geeignetes Pflegepersonal oder durch stationäre Unterbringung. Orientierung am individuellen Hilfeplan, bei einer angestrebten Rückführung soll diese innerhalb von 2 bis 3 Jahren erreicht werden Orientierung am individuellen Hilfeplan, in der Regel befristet auf 2 Jahre Zeitliche Befristung, bis zur Erreichung der im individuellen Hilfeplan festgelegten Ziele

17 11 3. Literaturanalyse zur Thematik Demografie und Jugendhilfe 3.1 Auswahl und Erkenntnisziele In den letzten Jahren ist eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt worden, die den Zusammenhang von demografischer Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt des Interesses stellen. Ausgangspunkt hierfür war i.d.r. die Erkenntnis, dass absehbare Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung Auswirkungen auf Umfang und Struktur von Angeboten und Bedarfen wesentlicher Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe haben. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden einschlägige Untersuchungen für folgende Regionen in die Analyse einbezogen: Neue Bundesländer insgesamt Bundesland Brandenburg Bundesland Thüringen Bundesland Sachsen-Anhalt Bundesland Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Stadt Chemnitz Stadt Neubrandenburg Stadt Magdeburg. Die Analyse der Quellen erfolgte im Wesentlichen unter den folgenden Fragestellungen: a) Zu welchen Ergebnissen kommen die längerfristig angelegten, regionalisierten Bevölkerungsprognosen für die relevanten Altersgruppen der Kinder- und Jugendhilfe? b) Welche Konsequenzen werden aus den Prognoseergebnissen für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt bzw. für einzelne Arbeitsfelder abgeleitet? c) Wie werden Nutzen und Begrenzungen derartiger prognosebasierter Analysen beurteilt? Nachfolgend werden die zentralen inhaltlichen Ergebnisse dieser Untersuchungen zunächst einzeln dargestellt und im Anschluss zusammenfassend reflektiert und bewertet Ergebnisse der Literaturanalyse in Bezug auf die Anwendung von Indikatorensystemen für Planungs- und Bewertungsaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe enthält Kapitel 5 dieses Berichts.

18 Wesentliche Ergebnisse einzelner Studien Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik: Analyse der Auswirkungen demografischer Veränderungen auf die Arbeitsfelder der Kinderund Jugendhilfe in den Regionen Rheinland, Brandenburg und Thüringen ( ) Den zentralen Ansatzpunkt der Untersuchungen bilden Bevölkerungsprognosen bis zum Jahr 2010 bzw Voraussagen über die quantitative Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe beziehen sich auf das künftige Angebot an Betreuungsplätzen und damit verbunden auf den Personalbedarf. Qualitative Aspekte des Kinder- und Jugendhilfesektors werden anhand der vorliegenden und künftigen Qualifikationsstruktur der Mitarbeiter sowie anhand von Kennzahlen wie der Personal-Jugendlichen-Quote 18 aufgezeigt. Die Betrachtungen erfolgen differenziert nach Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund der zeitlichen Nähe demografischer Auswirkungen sowie des bestehenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz kommt den Kindertageseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Unter der Vorgabe vom Gesetzgeber formulierter Betreuungsschlüssel kann auf Basis der Prognosezahlen der Altersgruppe der 3- bis 6- Jährigen ein direkter Bedarf bzw. Überschuss an Kindergartenplätzen und folglich an Personal ermittelt werden. Grundlegend hierfür ist die Konstanz der Versorgungsquote 19 bis zum Prognosehorizont. In den beiden Regionen der neuen Bundesländer leitet sich infolge ansteigender Geburtenzahlen ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen im Untersuchungszeitraum ab. Basierend auf der Altersstruktur der sozialpädagogischen Fachkräfte (in Thüringen z.b. beträgt der Anteil der über 40-Jährigen Mitarbeiter zwei Drittel) ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf. Um dieser ansteigenden Nachfrage zu begegnen, gilt es, die Ausbildung von Fachkräften zu intensivieren. In der Region des Landschaftsverbandes Rheinland werden sinkende Geburtenzahlen erwartet. Um das Überangebot an Kindergartenplätzen abzubauen, wird zum einen die Variante der Umwandlung herkömmlicher Kindergartenplätze in Betreuungsplätze für andere Altersgruppen diskutiert. Zum anderen wäre eine Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung durch eine Reduktion der Gruppengrößen vorstellbar Diese Quote beschreibt die Jugendlichen pro tätige Person (Vollzeitstelle) in der Kinder- und Jugendhilfe. Vgl. hierzu Fendrich/ Schilling (2003), S. 28 ff. Die Versorgungsquote berechnet sich aus der Anzahl der Kinder mit Anspruch auf einen Kindergartenplatz und den geplanten Plätzen mit Rechtsanspruch.

19 13 In der Kinder- und Jugendarbeit erscheint wegen fehlender verbindlicher Vorgaben für eine Personal-Jugendlichen-Quote keine exakte Schätzung des künftigen Personalbedarfes analog zu den Kindertagesstätten möglich. Zur Bestimmung der momentanen Situation werden Kennziffern 20 zum Vergleich der Bundesländer herangezogen. Im Rahmen der demografischen Prognosedaten kann lediglich eine tendenzielle Entwicklung des Umfanges der Adressatengruppe abgebildet werden. In der Jugendsozialarbeit besitzen Faktoren wie die Abwanderung hoch qualifizierter Jugendlicher und der regionale Ausbildungsmarkt eine größere Relevanz für die künftige Entwicklung dieses Bereiches als die Fertilitätsquote. Die Hilfen zur Erziehung stehen weniger in einem direkten Verhältnis zu den Entwicklungen der Bevölkerung, sondern werden überwiegend von sozialkulturellen Belastungsfaktoren beeinflusst. Hierzu zählen die Anzahl der Bezieher von Sozialleistungen, familiäres und soziales Umfeld sowie der Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Insgesamt wird die Anwendbarkeit der Bevölkerungsprognose als umfassende Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Personalbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe als begrenzt eingeschätzt. Entsprechend lassen sich Vorausberechnungen lediglich auf der Basis über den gesamten Untersuchungszeitraum konstanter sozialkultureller Belastungsfaktoren durchführen. Im Weiteren liefern die Analysen Anleitungen zur sachgemäßeren Aufbereitung von Prognosedaten und zur Erstellung von Statistiken in der Kinder- und Jugendhilfe für die Ebene der Jugendämter. Entsprechend soll neben der Anzahl der verfügbaren Plätze in den Kindertagesstätten auch der Ausweis belegter Plätze erfolgen. Insgesamt besteht die Forderung nach einer genaueren Aufteilung der Leistungen nach Altersgruppen bzw. Jahrgängen innerhalb der Statistik. Die Installierung eines Indikatorensystems, das soziale Belastungsfaktoren abbildet, soll als Planungsgrundlage im Bereich Hilfen zur Erziehung dienen. Kritisch im Sinne der Prognosefähigkeit werden die ausgeprägten räumlichen Disparitäten der Bevölkerungsveränderungen in den jeweiligen Ländern/ Regionen bewertet. Auf kleinräumiger Ebene bestehen ausgeprägte Unterschiede in den Strukturen und Entwicklungstrends in 20 Als Kennziffern gelten die Jugendlichen pro tätige Person (Vollzeitäquivalent) in der Kinder- und Jugendarbeit und die Pro-Kopf-Ausgaben für Einrichtungen und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit.

20 14 einzelnen Kreisen und Gemeinden. Entsprechend wird eine Untersuchung auf Kreisebene angeregt. 21 Für die Kinder- und Jugendarbeit werden mehrere Szenarien der zukünftigen Entwicklung diskutiert: a) Gleichbleibende Personalzahlen könnten trotz einer Verringerung der Zielgruppe zu einer höheren Qualität der Arbeit insgesamt beitragen. b) Bei Konstanz der Finanzmittel und gleichzeitigem Personalabbau könnte ein besseres Qualifikationsniveau der verbleibenden Mitarbeiter durch Weiterbildung erreicht werden. c) Als denkbare Alternative wird ebenfalls die Überschneidung der Arbeitsfelder bspw. zwischen Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendarbeit angeregt, um eine höhere Flexibilität des Personals zu gewährleisten. Gesellschaft für soziale Beratung und Informationstechnologie: Expertise zu den Zusammenhängen zwischen demografischer Entwicklung, Armut, Migration und der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen (2004) Allgemein zeichnet sich eine rückläufige Anzahl von Kindern und Jugendlichen ab. Insbesondere die Bevölkerungsschicht mit höherem Bildungs- und Statusniveau ist davon stärker betroffen als die Bevölkerungsgruppe mit niedriger Bildung. In Entsprechung hierzu sieht die Untersuchung einen wachsenden Bedarf an Bildung in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Jugendhilfebereiches. Weiterhin zeigt die Analyse, dass Bezieher von Sozialleistungen zum großen Teil auch Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Der bestehende Mangel an Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere von Ganztagesbetreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche, trägt hier zu einer Behinderung der Wiedereingliederung dieser Leistungsempfänger in den Arbeitsmarkt bei. Der Ausbau des Betreuungssystems setzt zudem eine zunehmende Vernetzung der Jugendhilfe mit dem Schulsystem voraus. 21 Vgl. Fendrich/ Schilling (2002 und 2003) sowie Rietzke/ Schilling (2001).

21 15 Im Zuge der Reformen des Arbeitsmarktes bzw. des veränderten Aufgabenspektrums der Arbeitsagenturen ergibt sich die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit dem Bereich der Arbeitsverwaltung. Zudem bestehen Bedenken, dass infolge der Hartz-Gesetze Jugendliche zunehmend in geringqualifizierte Arbeitsstellen als in Ausbildung vermittelt werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, gilt es eine bessere Vernetzung der Jugendsozialarbeit mit Bildungseinrichtungen zu schaffen. Weiterhin wird eine unzureichende die Integration von Migranten konstatiert. Der verstärkte Einsatz von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund soll den Zugang zu dieser Zielgruppe der Jugendhilfe verbessern. Im Ergebnis wird die Aufforderung formuliert, bestehende Konzepte mit Blick auf heutige und künftige Anforderungen hinsichtlich ihrer Eignung zu überprüfen. Neben der Einführung von Qualitätsstandards sollen Evaluationen der Arbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt werden. Ebenso besteht Notwendigkeit für engere Kooperationen aller Teilbereiche der Jugendhilfe zur Gestaltung zukunftsträchtiger Konzepte. 22 Stadt Chemnitz: Rahmenplan zur Jugendhilfeplanung der (2003) Der Rahmenplan zur Jugendhilfeplanung der Stadt Chemnitz zeigt exemplarisch die Entwicklungstendenzen in der Jugendhilfe einer Großstadt in den neuen Bundesländern. Als ein wesentlicher Trend der aktuellen Jugendhilfeplanung in der Stadt Chemnitz tritt die Aufgabenübertragung von öffentlichen auf freie Träger zunehmend in den Vordergrund. Unter dem Gesichtspunkt Anpassungsprozess an die künftige Nachfrage erfolgt die Benennung neuer Handlungsfelder insbesondere im Bereich der Vernetzung der Jugendarbeit mit dem Schulsystem. 23 Gesellschaftliche Veränderungen, speziell in der Struktur von Familien, verstärken Problemlagen junger Menschen, so dass ein Mehrbedarf an Hilfsstellungen seitens der Jugendhilfe erwartet wird. Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Chemnitz ist seit 1990 durch einen starken Geburtenrückgang und eine hohe Abwanderungsrate gekennzeichnet. Infolge der Abwanderung vornehmlich junger, besser qualifizierter Menschen steigt der Vgl. Bruckner (2004). Handlungsfelder könnten bspw. die Schuljugendarbeit oder die Schulsozialarbeit sein.

22 16 durchschnittliche Bedarf an Leistungen der Jugendhilfe bei den Verbleibenden. Die Abwanderung konzentriert sich auf bestimmte Stadtteile, in denen sozialkulturelle Belastungsfaktoren überproportional an Gewicht gewinnen. Im Ergebnis tritt eine Verschiebung der Bevölkerungsstruktur zu unteren Schichten und Randgruppen auf. Als Konsequenz des so beschriebenen Strukturwandels der Nachfrage nach Leistungen der Jugendhilfe wird die Forderung nach einer bedarfsorientierten und flexiblen Angebotsstruktur formuliert. 24 Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe: Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Jugendsozialarbeit (2004) Den Ausgangspunkt der Analyse bildet die bis 2010 um rund ein Fünftel schrumpfende Zielgruppe der Jugendlichen in den neuen Bundesländern. Einen generellen Einfluss auf die Nachfrage nach Leistungen der Jugendsozialarbeit haben nach der Studie insbesondere folgende Trends bzw. Faktoren: Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit Zunahme der Anzahl der Ausbildungsabbrecher Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne oder mit unzureichender Schulausbildung Zunahme der Anzahl der Schulverweigerer. Die Untersuchung stellt den demografischen Wandel unter die Schlagwörter Verhäuslichung, Verinselung und Mediatisierung. Diese Entwicklung ist geprägt durch den Rückzug der Kinder und Jugendlichen in die häusliche Umgebung infolge der schrumpfenden Anzahl Gleichaltriger. Zusätzlich verschärft wird diese Situation durch die überwiegende Abwanderung qualifizierter junger Menschen. Zwar kann in Ostdeutschland ein Rückgang der Zielgruppe für Jugendsozialarbeit (18- bis unter 21-Jährige) verzeichnet werden, aber es kann nicht von einem linearen Absinken des Bedarfes an Leistungen der Jugendsozialarbeit ausgegangen werden. Konkrete Prognosen der Bedarfsentwicklung sind nur auf der Basis von Regionaldaten möglich, da die Streuung innerhalb größerer Räume keine verlässliche Planung erlaubt. 24 Vgl. o. A. (2003b).

23 17 Die zunehmende Entvölkerung vornehmlich ländlicher Regionen erfordert verstärkte Zusammenarbeit der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit mit den Schulen. Dies gilt zunehmend für den Bereich der Einrichtung von Angeboten zur Ganztagesbetreuung an Schulen. Im Kontext der abnehmenden Anzahl von Jugendlichen in ländlichen Regionen erhält der Bereich der mobilen Jugendarbeit eine größere Bedeutung für diese Regionen. Aufgrund einer ansteigenden Anzahl an Jugendlichen ohne Schulabschluss entsteht ein wachsender Bedarf an Leistungen der Jugendsozialarbeit für diese Zielgruppe. Der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund verzeichnet, ausgehend von einem noch vergleichsweise niedrigen Niveau, eine stetige Zunahme. Insbesondere in den Städten wird eine Konzentration von Migranten erwartet. Da diese zumeist aus einer bildungsferneren Schicht stammen, sollte Jugendsozialarbeit verstärkt in den Schulen angeboten werden. Auch der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung aufgrund der starken Benachteiligung von Migranten bei der beruflichen Ausbildung nimmt im Trend zu. Die angespannte Lage am Arbeitsmarkt und damit einhergehend am Ausbildungsmarkt wird sich nach Einschätzung der Untersuchung zukünftig noch verschlechtern. Verantwortlich für diese Entwicklung sind die höheren Qualifikationsanforderungen der Ausbildungsträger. Demnach ergeben sich wachsende Anforderungen an das Schulsystem sowie den Bereich der Jugendsozialarbeit. Im Ergebnis weist die Untersuchung auf den starken Einfluss struktureller Rahmenbedingungen, die sich bspw. durch die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmarktpolitik beschreiben lassen, auf den Bedarf in der Jugendsozialarbeit hin. 25 Damit werden implizit die Grenzen demografiezentrierter Prognose- und Planungsansätze verdeutlicht. Fachhochschulen Neubrandenburg und Dortmund: Gutachten zur Situation der Jugendhilfe in der Stadt Neubrandenburg und deren künftiger Entwicklung bis zum Jahr 2010 (2001) Bis zum Jahr 2000 verzeichnete die Stadt Neubrandenburg aufgrund eines starken Geburtenrückganges und eines hohen Wanderungsverlustes einen Rückgang ihrer Einwohnerzahl um 20 Prozent gegenüber Vgl. Christe (2004).

24 18 Nach Vorausberechnungen des Gutachtens reduziert sich der Personalbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bis zum Jahr 2010 in Entsprechung der absinkenden Anzahl der Anspruchnehmer auf ein Drittel des Wertes des Jahres Die Sozialstruktur der Stadt ist gekennzeichnet durch zunehmende Segregation mit der Konsequenz einer ungleichen Problembelastung einzelner Stadtteile. Im Weiteren stellt die Untersuchung mögliche Problemfelder der Jugendarbeit in Neubrandenburg dar. Ein Lösungsansatz des vornehmlich durch die demografische Entwicklung geprägten Zukunftsszenarios befasst sich vorrangig mit der Reorganisation der Struktur in der Jugendarbeit in Neubrandenburg bis zum Jahr Der öffentliche Träger der Jugendhilfe soll sich demnach auf die Steuerung der Ressourcen sowie die Unterstützung und Begleitung von Angeboten der Jugendarbeit beschränken. In diesem Zusammenhang wird die Schaffung von teilkommerziellen Angeboten der Jugendarbeit empfohlen, um mit Zusatzeinnahmen Personal zu finanzieren und so eine Entlastung der Mitarbeiter zu erreichen. Kritisch wird die vorhandene Struktur der Datenerfassung gesehen, weil sich daraus keine spezifischen Aussagen zur Entwicklung der Jugendarbeit ableiten lassen. Die vorgenommene Fortschreibung der Personalzahlen linear zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen der Zielgruppe vernachlässigt Veränderungen sozialkultureller Belastungsfaktoren sowie den Einsatz von (nicht selten fachfremden) Mitarbeitern auf ABM- bzw. SAM-Stellen und erscheint daher nicht problemadäquat. Im Bereich ambulanter und teilstationärer Hilfen zur Erziehung ergibt sich ein prognostizierter Rückgang der Hilfen von über einem Drittel bis Die in Anspruch genommenen stationären Hilfen zur Erziehung gehen prognosegemäß bis 2010 um mehr als die Hälfte zurück. Im Kontext einer stark angestiegenen Anzahl von Kindern bzw. minderjährigen Sozialhilfeempfängern wird schließlich im Gutachten eine Relativierung der allein auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen abstellenden Prognoseergebnisse vorgenommen. Praktisch ist mit einem weitaus stärkeren Bedarf an Hilfen zur Erziehung zu rechnen, als sich anhand des Bevölkerungsrückganges ableiten lässt. Auch eine Konstanz der Versorgungsquote kann nicht unterstellt werden, vielmehr ist mit einem Ansteigen der Inanspruchnahme zu rechnen. Bis zum Jahr 2010 sollen die einzelnen Sozialen Dienste der Stadt Neubrandenburg in einem Allgemeinen Sozialen Dienst gebündelt werden. Seitens des Jugendamtes besteht

25 19 die Absicht, sich auf die Anspruchsprüfung, Bewilligung und Kontrolle der Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung zu beschränken. 26 Universität Dortmund: Expertise zu den Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs auf die Kinder- und Jugendhilfe bis zum Jahr 2010 in der Region Westfalen-Lippe (2000) In der Untersuchungsregion ist mit einer abnehmenden Anzahl der Kinder im Alterssegment unter 10 Jahren zu rechnen. Dies bedingt einen verringerten Bedarf an Kindergartenplätzen. Als mögliche Strategien, den daraus resultierenden Personalüberhang zu beschränken, werden die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für unter 3- Jährige bzw. in die Betreuung von 6- bis unter 10-Jährige vorgeschlagen. 27 Rechenbasis für die Umwandlung der überschüssigen Kindergartenplätze in Betreuungsplätze anderer Altersgruppen bildet die Quote der Müttererwerbstätigkeit dieser Alterskohorten. Der zeitliche Verlauf dieser Erwerbsquote zeigt in der Untersuchungsregion Westfalen-Lippe einen prognostizierten Bedarf an Betreuungsplätzen in den Altersgruppen der unter 3-Jährigen und der 6- bis unter 10-Jährigen im Jahr Allerdings wird eine Vorausschätzung allein auf der Grundlage der Erwerbsquote als unzureichend angesehen. Ein weiterer wichtiger Anhaltspunkt für die künftige Bedarfsplanung dieses Bereiches ist daher die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes an Betreuungsplätzen. Hierbei wird die Umfrage unter betroffenen Eltern als mögliches Instrument der Erkenntnisgewinnung vorgeschlagen. Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Integration behinderter Kinder und Jugendlicher kann mangels Datenmaterials nicht prognostiziert werden. Anhand der historischen Entwicklung wird für die Zukunft ein Anstieg der relativen Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen 28 erwartet. Demzufolge entsteht in diesem Bereich voraussichtlich ein höherer Leistungsbedarf, der in Prognosen und Planungen der Kinder- und Jugendhilfe einfließen muss. Für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verzeichnet die Untersuchung bis 2010 stark differierende Tendenzen in den einzelnen Altersgruppen. Insgesamt ergibt sich ein Vgl. Freigang/ Schone (2001). Die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 6- bis unter 10- Jährige erfolgt nach unterschiedlichen Betreuungsschlüsseln. Vgl. hierzu Schilling (2000), S. 16. Unter den Begriff Behinderung fällt bspw. die Suchtproblematik.

26 20 zunehmender Personal- und Finanzbedarf für die Erstellung von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Für das Gebiet Westfalen-Lippe kann demnach von einem künftigen Mehrbedarf an Personal ausgegangen werden. Im Bereich der Jugendsozialarbeit ist auf der Grundlage einer positiven Bevölkerungsentwicklung in der Gruppe der Jugendlichen mit einer absoluten Zunahme des Leistungsbedarfs zu rechnen. Infolge der ungenügenden Datenlage über den derzeitigen Zustand der Jugendsozialarbeit kann die Analyse keine konkreten Zukunftsempfehlungen aussprechen, sondern beschränkt sich auf eine Auflistung von Faktoren 29 respektive Indikatoren, die den künftigen Bedarf maßgeblich beeinflussen werden. Um den Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung abschätzen zu können, stellt der Faktor der Bevölkerungsentwicklung nach Aussage der Untersuchung keine verlässliche Quelle dar. In der Analyse werden verschiedene Ansätze zur Herleitung von Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung vorgestellt. Diese weisen als Bezugspunkte die soziale Belastung insgesamt, belastete Lebenslagen junger Menschen sowie allgemeine Parameter des Lebensumfeldes auf. Insgesamt zeichnen sich auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose keine Bedarfsveränderung bei den ambulanten Hilfen, aber eine leichte Zunahme im Bereich der Heimerziehung ab. Basis dieser Berechnungen ist die Fortschreibung der prozentualen Inanspruchnahme im Jahr Infolge veränderter sozialer Belastungsfaktoren können diese Ergebnisse allerdings nicht unmittelbar zur Grundlage künftiger Bedarfsplanungen gemacht werden. Im Ergebnis wird konstatiert, dass bis auf den Sektor der Kinderbetreuung in Kindergärten demografische Daten und Prognosen allein keine verlässlichen Angaben über die künftige Bedarfsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe liefern. Entsprechend wird als wichtigste Schlussfolgerung die Umwandlung von überschüssigen Kindergartenplätze in Betreuungsplätze für andere Altersgruppen angesehen Als Faktoren zur Einschätzung des künftigen Bedarfes gelten die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit, die Anzahl der Schulabbrecher, die Anzahl junger Menschen ohne Schulausbildung und die Anzahl der Schulverweigerer. Vgl. Schilling (2000).

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