Prüfungsteil: Einkommensteuergesetz/Eigenheimzulagengesetz

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1 Seite 1 Prüfungsteil: Einkommensteuergesetz/Eigenheimzulagengesetz Bearbeiten und lösen Sie die gestellten Aufgaben unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen und der Anweisung der Finanzverwaltung. Sachverhalt 1 Dr. med. Hans Wurst (HW, 49 Jahre alt) und seine Ehefrau Frieda Wurst (FW, 35 Jahre alt), wohnen seit Jahren in Bensheim. Für 2003 wählen Sie die Zusammenveranlagung. Folgende Angaben wurden diesbezüglich dem Beratungsstellenleiter mitgeteilt: 1. Chefarzttätigkeit HW ist Chefarzt im Klinikum Metzelstift in Frankfurt. Hierfür erhält er Euro Einnahmen. Folgende Aufwendungen hatte HW: a) Er fuhr an 247 Tagen mit dem Pkw zum 15 Kilometer entfernten Bahnhof. Von dort aus 110 Kilometer mit der Bahn ins Klinikum. An Bahnkosten entstanden ihm Euro. Die kürzeste benutzbare Straßenverbindung beträgt 105 km. b) An den Interessenverband deutscher Chefärzte zahlt er 80 Euro im Jahr. c) Kosten für ein Abo der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Höhe von 350 Euro da er als Chefarzt stets über aktuelle Themen der Gesundheitsreform informiert sein muss. Daneben liest er hin und wieder interessante Stellenanzeigen. 2. Einfamilienhaus (EFH) Am unterschreiben HW und FW einen Kaufvertrag für ein EFH in München. Die Fertigstellung durch den Bauträger erfolgte am Übergang Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte am mit Kaufpreiszahlung in Höhe von Euro. Darin enthalten war der Grund und Boden mit Euro. Zusätzlich musste er folgende Kosten im Jahre 2003 bezahlen. a) Notargebühren für Abschluss Kaufvertrag 1.313,00 Euro b) Notargebühr für Grundschuld 1.100,00 Euro c) Grunderwerbsteuer ,00 Euro d) Gerichtskosten Eigentumseintragung 450,00 Euro e) Gerichtskosten Eintragung Grundschuld 400,00 Euro f) Maklerprovision Vermittlung Objekt 9.500,00 Euro g) Maklerprovision Vermittlung Mieter 1.000,00 Euro Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags fuhr HW am mit dem eigenen Auto nach München (einfache Entfernung 380 km). Am fuhr er nochmals nach München, um Einzelheiten mit dem zukünftigen, vom Makler vermittelten, Mieter zu besprechen und den Mietvertrag zum zu unterzeichnen, für monatlich Euro zzgl. Umlagen. Zur Finanzierung nahm HW ein Darlehen in Höhe von Euro auf. Die Bank überwies am den vereinbarten Auszahlungsbetrag i. H. von Euro. Zur Sicherung des Darlehens hatte HW die Grundschuld eintragen lassen. Für das Darlehen erhielt HW am eine Abrechnung. Hierin wurde ihm für die Zeit vom bis ein Zinsbetrag von 550 Euro sowie eine Zuteilungsgebühr i. H. von 2% der Darlehenssumme ( = Euro) in Rechnung gestellt. Die Wertstellung(= Buchungstag) beider Beträge erfolgte auf seinem Girokonto zum

2 Seite 2 3. Geldanlagen Frieda Wurst (FW) erzielt Einnahmen aus einem Sparvertrag bei der Volksbank in Bensheim a) Laufender Zinsertrag 3% 4.500,00 Euro b) vereinbarter Bonus 300,00 Euro c) Zinsabschlagsteuer 540,00 Euro d) Solidaritätszuschlag 29,70 Euro e) Verwaltungsgebühr 44,50 Euro Die Gutschrift in Höhe von 4.185,80 Euro erfolgte zum auf das Konto der FW. 4. Unterhaltszahlungen HW zahlte im Jahr 2003 Unterhalt an seine erste Frau Berta Wurst (BW) i. H. von Euro sowie an seine 17-jährige Tochter Thea Wurst (TW) i. H. von Euro. Die beiden leben seit der Scheidung im Jahr 1995 zusammen in Idar-Oberstein in einem gemeinsamen Haushalt. BW hatte bereits 1996 die Anlage U unterzeichnet. Der Betrag hat sich seither nicht geändert. Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe für seine Tochter wurde der Anspruch von HW auf die Hälfte des Kindergeldes mindernd berücksichtigt. Das Kindergeld wird BW in voller Höhe ausgezahlt. 5. Weitere Angaben a) Vorsorgeaufwendungen 4.200,00 Euro b) Spenden belegt 500,00 Euro c) Mitgliedsbeitrag Lohnsteuerhilfeverein 176,00 Euro d) unstrittige Arztkosten 6.538,00 Euro Aufgaben: 1) Berechnen Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des HW im Jahr 2003! 2) Ermitteln Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Jahr 2003! 3) Berechnen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen der FW im Jahr 2003! 4) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Eheleute Wurst für Unterstellen Sie hierbei, dass die Günstigerprüfung des Kindergeldes zu Gunsten der Freibeträge für Kinder ausgeht. Sachverhalt 2 Der seit 2001 von seiner Ehefrau E getrennt lebende Steuerpflichtige N überlässt auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom das je zur Hälfte in Miteigentum stehende EFH mietfrei seiner getrennt lebenden Ehefrau. Der hieraus entstehende Wohnvorteil für die Hälfte des EFH ist auf Grund der ortsüblichen Miete mit 400 Euro/ Monat zu bewerten. E hat eigene Einkünfte von Euro im Jahr N verpflichtet sich weiterhin, für die Dauer der Trennung die verbrauchsunabhängigen Kosten für das ganze Haus in Höhe von 2 x 50 Euro = 100 Euro/Monat zu tragen. Außerdem zahlte N im Jahr 2003 einen Barunterhalt von 700 Euro.

3 Seite 3 Aufgaben: 1. Kann N einen steuerlich anerkannten Mietvertrag über die Hälfte seines EFH mit seiner getrennt lebenden Ehefrau abschließen? 2. Wie kann N seine Unterhaltsaufwendungen für den VZ 2003 steuermindernd geltend machen? Welche Voraussetzungen hat N im Einzelnen zu beachten? 3. In welcher Höhe kann N diese Aufwendungen für den VZ 2003 steuermindernd geltend machen? Sachverhalt 3 Am verstirbt der V in Folge eines Verkehrsunfalls. Sein Sohn S übernimmt im Rahmen der Erbauseinandersetzung das ZFH des V, das dieser 1970 für DM erworben hat. Das dazugehörige Grundstück ist 800 qm groß und damals 100 DM/qm gekostet. S muss an seinen Bruder sowie an seine Schwester jeweils Euro für deren Anteil auszahlen. Der Verkehrswert des gesamten Grundstücks beträgt im Jahr Euro. Der Grund und Boden ist 125,-- /qm wert. Die Gesamtwohnfläche beträgt 200 qm. Die Wohnung im Erdgeschoss (120 qm) bewohnt S selbst, die Wohnung im Obergeschoss (80 qm) soll vermietet werden. An Anschaffungsnebenkosten hat S Euro getragen. Aufgaben: 1. Kann S Eigenheimzulage im Jahr 2004 beantragen? 2. Wenn ja, wie hoch ist diese? 3. Berechnen Sie die Abschreibung für die vermietete Wohnung im Obergeschoss! Sachverhalt 4 Der ledige Harry Dax (HD) hat im Jahr 2003 Einnahmen aus dem Aktiendepot bei der Deutschen Bank von Euro. Außerdem wurden ihm bei derselben Bank Euro auf dem Sparbuch gutgeschrieben. Die Deutsche Bank berechnet ihm hierfür insgesamt Euro Gebühren. Ein Bausparvertrag bringt ihm weitere Euro Zinsen. Die Bank berechnet 18 Euro Kontoführungsgebühren, 65 Euro für eine Risikolebensversicherung und 15 Euro für die Zeitschrift Das Haus. Diese findet er besonders interessant, da darin so viele Tipps für Hobbyhandwerker enthalten sind. Zum Erwerb des Aktiendepots hatte HD seinerzeit ein Darlehen von Euro aufgenommen, für das er jährlich 6% Zinsen zahlen muss. Die Tilgung ist zur Zeit ausgesetzt, da HD die Raten nur mit Mühe aufbringen kann. Freistellungsaufträge hat HD keine vergeben. Aufgabe: Berechnen Sie die Einkünfte aus Kapitalvermögen!

4 Seite 4 Lösungen zu Prüfungsteil: Einkommensteuergesetz/Eigenheimzulagengesetz Lösung zu Sachverhalt 1 1) Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit HW Einnahmen ,00 Euro Werbungskosten Fahrt Wohnung Arbeitsstätte - Fahrten zum Bahnhof 247 Tage x 10 km x 0,36 Euro 890,00 Euro 247 Tage x 5 km x 0,40 Euro 494,00 Euro - Fahrten mit Bahn 247 Tage x 90 km x 0,40 Euro 8.892,00 Euro max. Höchstbetrag 5.112,00 Euro tatsächliche Kosten 2.400,00 Euro daraus folgt ansetzbar 5.112,00 Euro - Beiträge zu Berufsverbänden 80,00 Euro - Kosten FAZ nicht abziehbar, da Allgemeinliteratur Einkünfte des HW aus 19 EStG ,00 Euro Evtl. hier Ansatz des Beitrages zum Lohnsteuerhilfeverein in Höhe von 176,00 gem. R 102 EStR. Steuerliche Auswirkung ggü. Ansatz SA 2) Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Einnahmen sind in 2003 noch nicht erzielt worden, da der Mietvertrag erst zum abgeschlossen wurde. Werbungskosten: Ermittlung der Abschreibung Anschaffungskosten insgesamt ,00 Euro davon Grund und Boden ,00 Euro = 28% davon Gebäude ,00 Euro = 72% Anschaffungsnebenkosten: - Notargebühren für Abschluss Kaufvertrag 1.313,00 Euro - Grunderwerbsteuer ,00 Euro - Gerichtskosten Eigentumseintragung 450,00 Euro - Maklerprovision Objekt 9.500,00 Euro - Fahrtkosten Abschluss Kaufvertrag 380 km x 0,30 Euro 228,00 Euro ,00 Euro Davon entfallen auf das Gebäude 72 % ,00 Euro Anschaffungskosten des Gebäudes ,00 Euro ,00 Euro 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b EStG = 5% ,00 Euro Keine Zwölftelung, siehe H 44 EStH, Stichwort Teil des auf ein Jahr entfallender AfA-Betrags.

5 Seite 5 Geldbeschaffungskosten: - Notargebühren 1.100,00 Euro - Gerichtgebühren Eintrag Grundschuld 400,00 Euro - Zuteilungsgebühr 6.000,00 Euro - Disagio ,00 Euro ,00 Euro Schuldzinsen 550,00 Euro Sonstige Werbungskosten: - Maklerprovision Vermittlung Mieter 1.000,00 Euro - Fahrtkosten Abschluss Mietvertrag 380 km x 2 x 0,30 Euro 228,00 Euro 1.228,00 Euro Werbungskosten somit insgesamt ,00 Euro Daraus folgt: Einkünfte HW:./ ,00 Euro Einkünfte FW./ ,00 Euro 3) Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen der FW: Einnahmen: - Laufender Zinsertrag 4.500,00 Euro - Bonus 300,00 Euro 4.800,00 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, da tats. Kosten geringer./. 102,00 Euro Sparer-Freibetrag./ ,00 Euro 1.598,00 Euro Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Eheleute Wurst: Einkünfte 19 EStG HW: Einkünfte 20 EStG FW Einkünfte 21 EStG HW Einkünfte 21 EStG FW Gesamtbetrag der Einkünfte ,00 Euro 1.598,00 Euro./ ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Sonderausgaben: - Spenden 500,00 Euro - Steuerberatungskosten (wenn WK zu 19 EStG 176,00 Euro dann dort ½ Punkt) - Vorsorgeaufwendungen 4.002,00 Euro - Unterhaltsleistungen ,00 Euro ,00 Euro Außergewöhnliche Belastungen: - Arztkosten 6.538,00 Euro - zumutbare Eigenbelastung ,00 Euro x 6% 4.064,00 Euro 2.474,00 Euro Einkommen ,00 Euro Kinderfreibetrag ½ Kind BEA-Freibetrag ½ Kind zu versteuernde Einkommen 1.824,00 Euro 1.080,00 Euro ,00 Euro

6 Seite 6 Die daraus resultierende tarifliche Einkommensteuer ist auf Grund des Ergebnisses der Günstigerprüfung zu Gunsten der Freibeträge um 924,00 Euro zu ZP = 1 zu erhöhen. Lösung zu Sachverhalt 2 Zu Frage 1 Überlässt ein Steuerpflichtiger seiner von ihm geschiedenen Ehefrau auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung sein bisher gemeinsam bewohntes Einfamilienhaus zur Nutzung mit den Kindern, so erzielt er mit diesem Überlassen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.s. v. 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Vgl.: H 162 a Vermietung an Unterhaltsberechtigte EStR Nutz der geschiedene Ehegatte ein EFH auf Grund einer im Rahmen der Scheidung getroffenen Unterhaltsvereinbarung, so scheidet eine gleichzeitige Annahme eines Mietverhältnisses zwischen den Ehegatten aus (BFH, U. v , BStBl II 1992 S. 1009). Zu Frage 2 VG. H 86-Wohnungsüberlassung-EStR Überlässt der geschiedene/getrennt lebende Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines EFH sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgaben i.s. des 10 Abs.1 Nr. 1 EStG absetzen. Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben (BFH, U. v , BStBl II 2002 S. 1130). Nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann der Steuerpflichtige N Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten E bis zur Höhe von Euro im Kalenderjahr (2003) von seinem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen, wenn er dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Die Unterhaltsleistungen können als Sonderausgaben beim Unterhaltsverpflichteten nach 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden und stellen beim Unterhaltsempfänger Einnahmen i.s. des 33 Nr. 1a EStG dar (begrenztes Realsplitting). Für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben im Wege des begrenzten Realsplittings sind ein Antrag des Gebers und die Zustimmung des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Empfängers erforderlich. Erforderlich ist eine unterschriebene Anlage U. Ein Abzug der von N gewährten Leistungen als Unterhaltsleistungen nach 33a Abs. 1 EStG scheidet wegen der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge der E aus. Zu Frage 3 ½ Mietwert (400 Euro x 12 Monate) Euro + verbrauchsunabhängige Kosten für das ganze Haus Euro + Unterhaltsleistungen (700 Euro x 12 Monate) Euro = abzugsfähige Sonderausgaben insgesamt Euro = abzugsfähiger Höchstbetrag nach ( 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Euro

7 Seite 7 Lösung zu Sachverhalt 3 Zu Frage 1 Die Ausgleichszahlung an die Geschwister in Höhe von ,-- stellen anteilige Anschaffungskosten dar, so dass ein Antrag auf Eigenheimzulage möglich ist. Zu Frage 2 Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich wie folgt: Ausgleichzahlungen an die Geschwister: Davon 60% für eigengenutzte Wohnung + Anschaffungsnebenkosten (BFH-Urteil vom , BStBl 1992 II, S.293) Anspruch auf Eigenheimzulage = 1% von Euro ,00 Euro ,00 Euro 4.000,00 Euro ,00 Euro 1.240,00 Euro Zu Frage 3 Beim Erwerb des Zweifamilienhauses handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb. Für den unentgeltlichen Erwerb tritt S in die Fußstapfen des V und führt dessen Anschaffungskosten fort ( 11d EStDV). Für den entgeltlichen Teil ermittelt sich die Abschreibung aus den Ausgleichszahlungen an die Geschwister. Aufteilungsmaßstab unentgeltlich entgeltlich ist der Verkehrswert des Gebäudes. Verkehrswert: Ausgleichzahlungen: = 1/3 unentgeltlicher Erwerb = 2/3 entgeltlicher Erwerb Euro Euro Berechnung der fortgeführten Abschreibung des V: Anschaffungskosten: davon Grund und Boden 800 qm x 100,--DM/qm Gebäudewert ,00 DM ,00 DM ,00 DM davon entfallen auf das Obergeschoss 40% ,00 DM x 2% Abschreibungssatz 1.600,00 DM = 818,07 Euro 1/3 unentgeltlicher Erwerb 272,69 Euro Die Abschreibung läuft noch bis zum Jahr 2019 einschließlich. Berechnung der entgeltlich erworbenen Abschreibung des S: Ermittlung Anteil Gebäude zu Grund und Boden Verkehrwert ,00 Euro davon Grund und Boden 800 qm x 125,00 Euro/qm ,00 Euro = 1/3 = Gebäudewert ,00 Euro = 2/3

8 Seite 8 Ermittlung der Abschreibung: Anschaffungskosten ,00 Euro + Anschaffungsnebenkosten 4.000,00 Euro ,00 Euro davon Gebäudewert = 2/3 davon entfallen auf Obergeschosse = 40% x 2% Abschreibungssatz ,00 Euro ,00 Euro 1.088,00 Euro AfA insgesamt: - AfA Rechtsvorgänger 273,00 Euro - AfA AK 1.088,00 Euro 1.361,00 Euro Lösung zu Sachverhalt 4 Einnahmen: Aktiendepot = Halbeinkünfteverfahren = Euro x 50% Sparbuch Bausparvertrag Insgesamt 5.000,00-Euro 2.000,00 Euro 1.000,00 Euro 8.000,00 Euro Werbungskosten: Aufteilung der Werbungskosten der Deutschen Bank Einkünfte insgesamt ,00 Euro davon aus Aktien ,00 Euro = 83,34% davon aus Sparguthaben 2.000,00 Euro = 16,66% Werbungskosten insgesamt davon aus Aktien = 83,34% davon aus Sparguthaben = 16,66% 2.400,00 Euro 2.000,00 Euro 400,00 Euro Ansatz der Werbungskosten - aus Aktien ( 3a EStG = 90% nicht absetzbar) 1.000,00 Euro - aus Sparguthaben 400,00 Euro 1.400,00 Euro + Kontoführungsgebühren 18,00 Euro 1.418,00 Euro Risikolebensversicherung keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben; Zeitschrift Das Haus keine Werbungskosten, da Allgemeinliteratur. Darlehenszinsen = Euro x 6% 3.000,00 Euro 3c EStG, da Einnahmen im Halbeinkünfteverfahren 1.500,00 Euro Werbungskosten insgesamt 1.418,00 Euro ,00 Euro 2.918,00 Euro Einkünfteberechnung: Einnahmen 8.000,00 Euro./. Werbungskosten 2.918,00 Euro./. Sparerfreibetrag 1.601,00 Euro Einkünfte 3.481,00 Euro

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