Informationen und Serviceleistungen für Ihre Gründung

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1 Informationen und Serviceleistungen für Ihre Gründung Wir machen uns stark für Ihren Erfolg! Herausgegeben vom Fachbereich Unternehmensförderung und Start Hinweis: Diese Merkblätter sollen nur erste Informationen geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

2 Herausgeber Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Fachbereich Unternehmensförderung und Start Postfach 15 60, Villingen-Schwenningen Büroanschrift: Romäusring 4, Villingen-Schwenningen Tel.: Fax: Internet: Katrin Kress Tel.: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisung in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfältigkeit erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg keine Gewähr.

3 Ihre Ansprechpartner bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Infocenter Öffnungszeiten Mo - Fr 08:00 bis 18:00 Uhr Telefon Fax Internet info@villingen-schwenningen.ihk.de Direkte Telefondurchwahl: Existenzgründungsberatung: Katrin Kress 348 Technologieorientierte Gründungen Egon Warfia 194 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter Unternehmensförderung und Start ) Rechtsberatung: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht Abgrenzung Handwerk/Industrie, Arbeitsrecht, Ausländerwesen, Firmenrecht, Handelsregistereintragungen Jan Unverhau 168 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter Recht Fair Play ) Börsen: Beteiligungsbörse, Existenzgründungsbörse, Handelsvertretungsbörse, Kooperationsbörse Katrin Kress 348 Technologiebörse Marcel Trogisch 170 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter Börsen ) Import/Export: Außenwirtschaft Jörg Hermle 123 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter International ) Seminare/Weiterbildung: Betriebswirtschaft Annett Meyer 153 EDV Andreas Westphal 172 Gaststättenunterrichtung Gabi Hauer 154 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter Weiterbildung ) Sonstige Beratungen: Erfinderberatung, QM-Kurzberatung Melanie John 206 Öko-Audit Manuela Bertz 181 Personen-/Straßengüterverkehr Mischa Groh 207 Innovations-/Technologieberatung Egon Warfia 194 (weitere Infos auf der IHK-Homepage unter Innovation Umwelt ) Informationsservice: Datenbankrecherchen Dieter Pohl 146

4 Formalitäten auf dem Weg in die Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung Jede gewerbliche Tätigkeit, unabhängig davon ob haupt- oder nebenberuflich ausgeführt, ist beim Gewerbeamt/Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde anzumelden in der der Unternehmersitz liegt. Dies gilt auch für die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes. Das kostet je nach Gemeinde zwischen 10 und 50. Notwendig ist hierzu der Personalausweis bzw. Reisepass und bei konzessionspflichtigen Tätigkeiten die jeweils erforderliche Genehmigung bzw. Erlaubnis (z.b. Makler- oder Gaststättenkonzession). So sind - der Beginn des Betriebes, auch die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, - die Betriebsverlegung, auch innerhalb desselben Ortes, - der Wechsel des Gewerbegegenstandes oder die Erweiterung auf Waren oder Leistungen sofern nicht geschäftsüblich - und die Betriebsaufgabe, d. h. die endgültige Einstellung und nicht nur die vorübergehende Stilllegung anzumelden. Treten Sie in eine Personengesellschaft ein, z. B. BGB- Gesellschaft = GbR, OHG oder Kommanditgesellschaft, ist auch der Inhaberwechsel anzuzeigen. Bei juristischen Personen, d. h. bei der GmbH, UG oder bei der Aktiengesellschaft sind die gesetzlichen Vertreter anzeigepflichtig. Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind Tätigkeiten der freien Berufe, der Landwirtschaft und im Gartenbau. Diese werden nur beim Finanzamt angemeldet. Als Freiberufler ( 18 Abs. 1 EStG) bezeichnet man Personen, die wissenschaftlich, beratend, technisch, künstlerisch, erzieherisch, unterrichtend oder mit höheren Dienstleistungen (z.b. Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Heilberufe usw.) tätig sind. Im Einzelfall erfolgt die genaue Festlegung - ob Freiberufler oder Gewerbetreibender - über das Finanzamt. Das Gewerbeamt versendet Kopien der Gewerbeanmeldung an folgende Institutionen und Behörden: Industrie- und Handelskammer Finanzamt Berufgenossenschaft Statistisches Landesamt Agentur für Arbeit Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (früherer WKD) Amtsgericht Im Allgemeinen kommen die von der Gewerbeanzeige informierten Ämter, soweit erforderlich, auf den Existenzgründer zu. Gleichwohl ist es empfehlenswert, sich vorab beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft zu informieren. Industrie- und Handelskammer Kraft Gesetz sind Sie als Gewerbetreibender Mitglied einer Industrie- und Handelskammer. Seit gut 135 Jahren vertritt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg als Selbstverwaltungsorganisation die Interessen der Wirtschaft in unserer Region. Rund Gewerbetreibende aus Industrie, Handel und dem immer vielfältigeren Dienstleistungsbereich gehören der IHK an. Die IHK ist eine wichtige, gestaltende Kraft in der Entwicklung des Standortes Schwarzwald-Baar- Heuberg. Wir wirken als kritischer Partner der Politik, als unabhängiger Anwalt des Marktes und als kundenorientierter Dienstleister der Wirtschaft. Die IHK erfüllt eine Vielzahl von gesetzlichen Aufgaben, die der Staat der Wirtschaft übertragen hat. Gleichermaßen bietet sie individuelle Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Unternehmensförderung und Start, Standortförderung, Innovation/Umwelt, International, Berufliche Aus- und Weiterbildung und Recht/Fair Play an. Unabhängig davon, ob Dienstleistungen oder gesetzlicher Auftrag: Wir erbringen unsere Leistungen als markt- und kundenorientierter Dienstleister: Wir machen uns stark für Ihren Erfolg

5 Formalitäten auf dem Weg in die Selbstständigkeit Finanzamt Das Finanzamt schickt Ihnen, nachdem es die Kopien der Anmeldung vom Gewerbeamt erhalten hat, einen Fragebogen zu und erteilt Ihnen eine Steuernummer. Auf diesem Fragebogen müssen Sie u. a. Angaben über die zu erwartende Umsatz- und Gewinnhöhe machen. Sie erhalten daraufhin vom Finanzamt einen Vorauszahlungsbescheid für die Einkommens- und Umsatzsteuer und ggf. auch für die Gewerbesteuer. Wenn Sie Ihre Umsatz- und Gewinnhöhe noch nicht genau einschätzen können, sollten Sie eher geringe Umsatz- und Gewinnplanzahlen angeben, um nicht unnötige Steuervorauszahlungen zu leisten. Für Unternehmer, die mit Abnehmern/Lieferanten in EU-Staaten Geschäfte tätigen, kann gleichzeitig die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragt werden. Dies kann auch später noch erfolgen und zwar beim: Bundesamt für Finanzen -Außenstelle- Industriestraße Saarlouis Tel.: Fax: Internet: (erforderliche Angaben: Name, Anschrift, UStNr. und zuständiges USt.-Finanzamt) Berufsgenossenschaft Die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, Pflicht. Bei manchen Berufsgenossenschaften ist man auch als Unternehmer ohne Mitarbeiter pflichtversichert. Bei anderen können Sie sich freiwillig versichern. Zwar bekommt die Berufsgenossenschaft meist eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung - damit ist Ihre Anmeldepflicht aber nicht erledigt. Wenn Sie dies übersehen, ist unter Umständen eine teure Überraschung fällig. Fehlende Anmeldung und dadurch auch fehlende Beiträge ahndet die Berufsgenossenschaft mit einer Beitragsnachforderung, da Ihre Mitarbeiter seit Beginn Ihres Geschäftsbetriebs unfallversichert sind. Zudem müssten Sie unter Umständen mit einem beträchtlichen Bußgeld rechnen. Melden Sie sich daher spätestens eine Woche nach Eröffnung bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Adresse Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten Sie beim: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Alte Heerstr. 111, St. Augustin, BG-Infoline: Statistisches Landesamt Das Statistische Landesamt schickt Ihnen einen Fragebogen zu. In manchen Fällen führen Interviewer auch persönlich Befragungen durch. Ihre Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet. Sie gehen in anonymisierter Form und unter Wahrung des Datenschutzes in Publikationen und in das im Internet abrufbare Landesinformationssystem (LIS) ein. Agentur für Arbeit Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Diese Nummer ist in die Versicherungsnachweise Ihrer Mitarbeiter einzutragen. Auch wenn man einen schon bestehenden Betrieb übernimmt, muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da die Betriebsnummer sich auf den jeweiligen Inhaber eines Unternehmens bezieht. Das gilt nicht für juristische Personen, wie die GmbH etc. Bei der Agentur für Arbeit erhält man auch ein "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigt wird.

6 Formalitäten auf dem Weg in die Selbstständigkeit Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (früherer WKD) Das Amt ist kreisweit für einen ganzheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Es hat die Aufgaben, die bisher der Wirtschaftskontrolldienst (WKD) der Polizei erfüllte übernommen. Zu den Aufgabengebieten zählen Überwachung der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika und sogenannten Bedarfsgegenständen wie Bekleidung, Spielzeug, Schmuck, usw. Amtsgericht In das Handelsregister beim örtlich zuständigen Amtsgericht müssen vollkaufmännische Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingetragen werden. Nicht vollkaufmännische Unternehmen können sich in das Handelsregister eintragen lassen und werden dann wie Vollkaufleute behandelt. Die kostenpflichtige Eintragung erfolgt über einen Notar Ihrer Wahl. Ob es sich um ein vollkaufmännisches Unternehmen handelt, richtet sich danach, ob der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtungen erfordert ( 1 HGB). Maßgebliche Kriterien sind in erster Linie der Umsatz, die Zahl der Beschäftigten, die Höhe des Betriebsvermögens, das Kreditvolumen sowie die Zahl der Standorte/Niederlassungen. Eine Umsatzgröße in Höhe von mehr als spricht in der Regel dafür, dass ein kleingewerblicher Rahmen überschritten ist. Zum Kreis der vollkaufmännischen Personenunternehmen gehören der Einzelkaufmann, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die beschränkt haftende Personengesellschaft (GmbH & Co.). Zu den Kapitalgesellschaften zählen GmbH und AG. Des weiteren können folgende Einrichtungen für Sie relevant sein: die Krankenkasse die Versorgungsunternehmen das Bauamt Krankenkasse Versicherungspflichtige Mitarbeiter müssen innerhalb von 14 Tagen bei der Ortskrankenkasse oder bei einer Ersatz- oder Innungskrankenkasse angemeldet werden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das monatliche Einkommen nicht mehr als 400 beträgt, sind bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen anzumelden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Versorgungsunternehmen Je nach Branche und Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (Stadtwerke, Elektrizitätswerke usw.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas usw. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (zum Beispiel Abwasser und Müllbeseitigung). Das kommt meistens günstiger, als die normalen Privattarife und kann sogar vorgeschrieben sein. In fast allen Gemeinden wird strikt zwischen Haus- und Gewerbeabfällen unterschieden. Bauamt Das Bauamt ist zuständig für die Erteilung einer eventuell erforderlichen Nutzungsänderung, wenn z. B. bisher als Wohnraum genutzte Flächen künftig gewerblich genutzt werden sollen. Des weiteren bedürfen bestimmte Gewerbe einer Standortbezogenen Genehmigung (bspw. ein Imbiss).

7 Unternehmenskonzept/Business-Plan Ein sorgfältig ausgearbeitetes Unternehmenskonzept (Business-Plan) ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Er hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens richtig einzuschätzen und dient den Kreditinstituten und anderen externen Stellen als Grundlage, die Realisierbarkeit des Existenzgründungsvorhabens zu prüfen. Folgende Fragestellungen sollen Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Unternehmenskonzeptes helfen. Je nach Art des Vorhabens besitzen die einzelnen Fragen eine unterschiedliche Relevanz. Zum Teil wird es auch erforderlich sein, diese Übersicht um weitere Aspekte zu ergänzen. Checkliste Unternehmenskonzept/Business-Plan 1. Geschäftsidee Was ist Ihre Geschäftsidee (Produkt oder Dienstleistung)? Warum soll jemand Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung kaufen? Welchen Nutzen hat Ihr Angebot? Zu welchen Preisen bieten Sie Ihre Produkte/Dienstleistungen an? Was bieten Sie im Unterschied zu anderen Wettbewerbern? 2. Persönliche Voraussetzungen/Gründerperson Welche schulische bzw. berufliche Ausbildung haben Sie? Welche persönl./fachl./kaufm. Stärken haben Sie, um ein Unternehmen zu führen? Wo sehen Sie Ihre persönl./fachl./kaufm. Schwächen und wie werden Sie diese beheben? Über welche Branchenerfahrungen verfügen Sie? Welche finanziellen Verpflichtungen haben Sie und wie viel müssen Sie zur Deckung Ihrer privaten Ausgaben durch Ihre Selbständigkeit mindestens erwirtschaften? Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung? Sind Sie körperlich und mental den Anforderungen Ihrer angestrebten Tätigkeit gewachsen? Erhalten Sie Unterstützung durch Partner/Familie/Freunde? 3. Marktsituation Welche Zielgruppen sprechen Sie an? Welche Merkmale zeichnen diese Zielgruppen aus? Was erwarten/wünschen Ihre Kunden? Wie groß ist das Marktvolumen dieser Zielgruppe in Ihrem Absatzgebiet? Mit welchen Maßnahmen erreichen Sie Ihre Zielgruppe (Marketing und Vertrieb)? Wie ist Ihre Kundenstruktur? Sind Sie von wenigen Großkunden abhängig? Haben Sie schon Kundenkontakte? 4. Wettbewerbssituation Wer sind Ihre Konkurrenten? Welche Produkte/Leistungen und welchen Service bietet Ihre Konkurrenz an? Wo ist Ihre Konkurrenz besser/schlechter als Sie? Welchen Nutzen können Sie den Kunden bieten, den sie von der Konkurrenz nicht erhalten? Welche Alleinstellungsmerkmale besitzt Ihr Unternehmen?

8 Unternehmenskonzept/Business-Plan 5. Organisation, Produktions-/Dienstleistungsfaktoren Wie organisieren Sie Ihre Betriebsprozesse? Wie strukturieren Sie Ihre Abläufe? Welche Materialien, Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung benötigen Sie zur Herstellung Ihres Produktes bzw. zur Bereitstellung Ihrer Dienstleistung? Welche Güter beziehen Sie von welchen Lieferanten? Welche Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen benötigen Sie für welche Zeiträume? 6. Standortwahl Welche Vor- und Nachteile besitzt Ihr Standort (Erreichbarkeit/Verkehrsanbindung, Nähe zu stark frequentierten Einrichtungen/Kunden/Lieferanten, Kaufkraft, Bekanntheit, Abgaben, etc.)? Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln? Welche Gewerberäume und flächen benötigen Sie (zulässige Nutzung, Größe, Kaufpreis/Miet- Pachtkonditionen, etc.)? 7. Zukunftsaussichten Welche mittel- und langfristigen Ziele haben Sie sich für Ihre Firma gesetzt? Mit welchen Maßnahmen wollen Sie diese Ziele erreichen? Wie könnte die Entwicklung Ihrer Branche aussehen? Wie wird sich die Nachfrage nach Ihrem Angebot entwickeln? Rechnen Sie mit stärkerer Konkurrenz in Ihrem Markt und wie reagieren Sie darauf? 8. Weitere wichtige zu beachtende Aspekte Genehmigungen: Welche Genehmigungen brauchen Sie für Ihren Betrieb? Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit eine spezielle Zulassung? Rechtsform: Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben? Welche Gesellschafterstruktur planen Sie? Bei mehreren Gesellschaftern: Wer übernimmt welche Funktionen in Ihrem Unternehmen? Durch die schriftliche Darstellung der in der Checkliste genannten Aspekte haben Sie gleichzeitig die Grundlage zur Ermittlung Ihrer monetären Zielgrößen geschaffen. Diese sind in Form einer i.d.r. dreijährigen Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie eines Kapitalbedarfs- und eines Finanzierungsplans darzustellen. Vorlagen und Hilfestellungen hierzu finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage ( unter der Rubrik Unternehmensförderung und Start. Des weiteren gehört zu Ihrem Unternehmenskonzept Ihr tabellarischer Lebenslauf, in dem Sie Ihre wesentlichen fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen herausstellen sollten.

9 Hinweis zur Ertragsvorschau Zu den wichtigsten, wohl aber auch schwierigsten Berechnungen im Rahmen des Geschäftsplans zählt die Ertragsvorschau. Wenn auch eine derartige Prognose naturgemäß mit Unwägbarkeiten behaftet ist, so sollten Sie doch in der Lage sein, die Erfolgschancen Ihres Leistungsangebotes möglichst realistisch einzuschätzen. Daraus beantwortet sich die zentrale Frage, ob Sie mit Ihrem Vorhaben eine tragfähige Vollexistenz erreichen und Ihren künftigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Beachten Sie, dass Ihre geschäftlichen Erwartungen mit Ihren individuellen betrieblichen Kapazitäten übereinstimmen. Erläutern Sie Ihre Umsatzprognose (Menge, Preis der Produkte / Dienstleistungen). Erwähnen Sie auch, wie Sie Kostenschätzungen vorgenommen haben. Da der Geschäftserfolg in der Aufbauphase meist geringer und später als geplant eintritt, sollten Sie eine zu optimistische Darstellung vermeiden. Lassen sich die Absatzchancen für Ihre Produkte/Dienstleistungen nur schwer abschätzen, bietet eine zunächst auf Kostendeckung angelegte Planung eine grobe Orientierung. Berücksichtigen Sie für die Erstellung Ihrer Ertragsvorschau bitte folgende Hinweise: Umsätze (bzw. Erlöse, Provisionen), Waren- und Materialeinsatz ohne Mehrwertsteueransetzen. Für Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (z.b. Handel und Dienstleistungen)sollten die Umsätze/Erlöse separat ausgewiesen werden. Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb, nicht auf den privaten Sektor. Die Personalkosten sollten nicht nur die Bruttogehälter und löhne enthalten, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und freiwillige soziale Aufwendungen. Berücksichtigen Sie in der Ertragsvorschau die Kreditzinsen. Die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen! Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung der Sachanlagen; sie umfassen auch die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Für die Prognose Ihrer Umsätze, Kosten und Gewinne sollten Sie möglichst eigene Erfahrungen einbringen oder auch erfahrene Fachleute (Unternehmensberater, Steuerberater, Bekannte mit Branchenkenntnis. usw.) hinzuziehen. Informationen zur Existenzgründung auch im Internet unter: Unternehmensförderung und Start

10 V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Ihre Ansprechpartner bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg : Katrin Kress Telefon: Telefax: kress@villingen-schwenningen.ihk.de Inhalt: Einleitung Seite 1 Betriebliche Versicherungen Seite 2 Persönliche Versicherungen Seite 5 Einleitung Wie viele Versicherungen braucht der Mensch? Und wie viele Versicherungen braucht ein Unternehmen? Diese Frage wird zwar oft gestellt, geht aber am Kern des Problems vorbei. Nicht die Zahl der Policen ist entscheidend, sondern ein am Bedarf orientierter Versicherungsschutz. Deshalb heißt eine Grundregel: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern so viele Versicherungen wie nötig. Unterversicherung sollte dabei ebenso vermieden werden wie Über- oder Doppelversicherung. Mit Hilfe der folgenden Checkliste können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Risiken Sie in Ihrem Unternehmen versichern sollten und welche nicht. Fragen Sie sich bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist. Ob Sie es selbst tragen können oder ob Sie es in jedem Fall versichern sollten. So können Sie sich auf das Gespräch mit Ihrer/m Versicherungsfachfrau/-fachmann vorbereiten. Dabei gehen Sie am besten so vor: Jedes der erwähnten Risiken stufen sie durch Ankreuzen danach ein, ob es für Ihren Betrieb als groß, mittel oder klein anzusehen ist. Besteht für eine oder mehrere große Gefahren kein Versicherungsschutz, sollten Sie sich unbedingt mit einer/m Versicherungsfachfrau/-fachmann in Verbindung setzen. Aber auch wegen der mittleren und kleineren Risiken sollten Sie sie/ihn bei Gelegenheit ansprechen, denn oft lassen sich diese prämiengünstig in bestehende Verträge einbeziehen. Allerdings braucht nicht jegliches Risiko abgesichert zu sein. Es gibt Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten, andere können Sie nachholen, wenn das Geschäft läuft. Andere wiederum sind verzichtbar, weil die Risiken in Ihrem Unternehmen nicht vorkommen oder sehr selten eintreten.

11 Betriebliche Versicherungen V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Ein Selbständiger muss zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen, denn gerade beim Unternehmer liegen Risiken und Erfolg oft eng beieinander. Dabei bedrohen nicht nur abschätzbare unternehmerische Risiken, sondern auch unvorhersehbare Gefahren das Unternehmen. Manches Unternehmen, sowohl bei Neugründung als auch in der Konsolidierungsphase, ist schon an hohen Haftpflichtansprüchen Dritter, Ausfall wichtiger Maschinen, schadensbedingtem Produktionsstillstand, Brand oder anderen Schadensfällen gescheitert. Checkliste für Industrie, Handel, Dienstleistungs - und Verkehrsgewerbe Die wichtigsten Sachversicherungen Haftpflichtversicherungen Feuerversicherung Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen. Risiko klein Risiko mittel Risiko groß Einbruchdiebstahl und Beraubung Leitungswasserversicherung Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks entwenden. Zerstören die ungebetenen Gäste auch noch die Geschäftseinrichtung oder Teile des Gebäudes, werden zudem die Kosten für die Reparatur übernommen. Der Versicherungsumfang ist um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch erweiterbar. Die wenigsten können sich das Ausmaß von Wasserschäden vorstellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Einzelhändlers vernichten, sondern auch die Einrichtung einer Werbeagentur zerstören. Die Leitungswasserversicherung kommt für alle diese Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache des Rohrbruchs ist. Neben den Schäden an Gebäude und Einrichtung deckt sie auch die Kosten für die Nebenarbeiten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben. Sturmversicherung/ Elementarschadenversicherung Versichert sind auch Schäden, die durch den Austritt von Leitungswasser aus einer defekten Sprinkleranlage auftreten. Schäden, die aus dem Rückstau aus Hoch- oder Grundwasser entstehen, sind jedoch nicht abgedeckt. Wird durch einen Sturm das Dach abgedeckt oder die Fassade des Hauses durch einen umgestürzten Baum beschädigt (und u.u. Waren dadurch vernichtet), so kommt die Sturmversicherung für die Schäden auf. Sie übernimmt die Kosten für Sofortmaßnahmen, z.b. die provisorische Sicherung des beschädigten Daches. Der Versicherungsumfang kann um Hagelschaden erweitert werden. Elementarschäden können sein: Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Schneedruck, die sich in einer Elementarschaden- Versicherung absichern lassen. Glasversicherung/ Reklame- und Werbeflächen Was auch immer an Verglasung in den Geschäftsräumen zu Bruch geht: die Glasversicherung zahlt es. Dabei beschränkt sich die Kostenübernahme nicht allein auf die Verglasung. Wenn z.b. eine großflächige Schaufensterscheibe nicht sofort geliefert werden kann, finanziert die Versicherung auch eine Zwischenlösung. Außerdem die Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Ausbesserungskosten an Mauerwerk, die Kosten der Beschriftung sowie den Anstrich. Auch auf Reklame- und Werbeflächen kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden. Während eine Versicherung bei Einfachverglasung nicht unbedingt nötig ist, erscheint diese für teures Spezialglas sowie großflächige Schaufenster sinnvoll.

12 V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Betriebsunterbrechungs - versicherung/ Ertragsausfall versicherung Checkliste für Industrie, Handel, Dienstleistungs - und Verkehrsgewerbe Haben Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm den Betrieb lahmgelegt, so laufen Löhne und Gehälter, Pacht sowie Zinsen weiter. Hilfe kommt von der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie übernimmt bei einem Sachschaden die weiter zu zahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird. Es werden drei Formen am Markt angeboten: Klein-BU- Versicherung Die sogenannte Klein-BU-Versicherung von 1 EUR bis ca EUR Versicherungssumme. Sie kann nur in Verbindung mit einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) abgeschlossen werden. Mittlere-BU- Versicherung Groß-BU- Versicherung Die Mittlere-BU-Versicherung deckt Schäden von 1 EUR bis ca. 1 Millionen EUR ab. Sie kann unabhängig von einer Sachversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Groß-BU-Versicherung (ab 1 Millionen EUR Versicherungssumme). Ertragsausfallversicherung wegen Krankheit: Wenn Sie als Kopf des Unternehmens plötzlich krankheits - oder unfallbedingt ausfallen, kann dies ebenfalls zu hohen Ertragsausfällen führen. Geschäfts- Die sog. Geschäftsversicherung (oder auch Vielschutzver versicherung sicherung) ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungs - zweige in einem Versicherungsschein. Danach können in freier Wahl die Versicherungszweige Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas, Klein-BU zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen). Rechtsschutz- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungs - versicherung nehmers und Übernahme der entstehenden Anwalts - und Gerichtskosten, die sich beispielsweise aus Mietproblemen, Verkehrsschäden oder aus Arbeitsverhältnissen ergeben. Risiko Risiko Risiko klein mittel groß Haftpflichtversicherungen Betriebs -/Berufs - Haftpflichtversicherung Umwelthaftpflicht Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, z.b. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare etc., für diese Berufsgruppen ist zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Auch wenn die Betriebs -/Berufshaftpflichtversicherung für die übrigen Berufsgruppen freiwillig ist, gehört sie doch zu den Versicherungen, auf die kein Gewerbetreibender verzichten kann. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögens -schäden, die vom Inhaber oder den Betriebsangehörigen bei ihrer betrieblichen Tätigkeit verursacht werden, ab. Auf ausreichende Deckungssummen sollte beim Abschluss geachtet werden. Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, wenn durch den Betrieb Boden, Luft oder Wasser verunreinigt werden. Beispiele sind: durch auslaufendes Öl wird eine nahe gelegene Fischzucht vernichtet. Oder bei Bewohnern einer Wohnsiedlung treten durch austretende Gase Verätzungen auf.

13 V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Produkthaftpflichtversicherung Kfz-Versicherung Vermögens - schadenhaftpflicht versicherung Checkliste für Industrie, Handel, Dienstleistungs- und Verkehrsgewerbe Immer größere Bedeutung gewinnt die Produkthaftpflicht, die ebenfalls mit der Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden kann. Seit dem 1. Januar 1990 haftet der Hersteller, Zulieferer oder Händler für den Schaden, der durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht wird, auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Stürzt beispielsweise ein Jugendlicher mit einem technisch einwandfreien Skateboard auf dem Bürgersteig und verletzt sich am Bein, kann die Haftung greifen. Vielleicht schon deshalb, weil in der Gebrauchsanleitung der Hinweis vergessen wurde, dass Skateboardfahren gefährlich ist. Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz- Unfallversicherung, eine Autoinhaltversicherung und eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung angeboten. Für bestimmte Berufsgruppen erforderlich, siehe oben. Risiko Risiko Risiko klein mittel groß Branchenspezifische Versicherungen Insbesondere in der Konsolidierungsphase, wenn die ersten Hürden überwunden sind und Ihre Firma aus den roten Zahlen heraus ist, können Provisorien durch Dauerlösungen ersetzt werden. Gebrauchte Maschinen oder die veraltete EDV-Anlage werden durch neue ausgetauscht der richtige Zeitpunkt, die vorhandenen Versicherungspolicen zu überprüfen. Maschinenversicherung Elektronikversicherung Daten- und Softwareversicherung Transportversicherung/ Werksverkehrpolice Betriebs - schließungsversicherung Die Versicherung übernimmt das finanzielle Risiko für Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten. Insbesondere Schäden, die durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss oder Überspannung entstanden sind. Eine Auszubildende verschüttet eine Kanne mit Kaffee über dem neuen Farb- Laserdrucker. Der gibt seinen Geist auf eine aufwändige Reparatur ist notwendig. Durch den Abschluss einer Elektronikversicherung wird der entstandene Schaden von der Versicherung übernommen. Nicht durch die Elektronikversicherung abgesichert sind Verlust oder Beschädigung von Datenträgern oder Software-Schäden durch Viren. Dafür gibt es spezielle Versicherungen. Ohne die installierten Programme und gespeicherten Informationen ist eine EDV-Anlage für ein Unternehmen nutzlos. Gehen diese Daten verloren gleichgültig, ob durch Diebstahl, Sabotage oder durch einen Bedienungsfehler bedeutet dies meist eine Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs im Unternehmen. Die Versicherung zahlt nicht nur für den Ersatz der Programme, sondern auch für die Wiedereingabe der Daten. Eine Ertragsausfallversicherung für diesen Bereich (vgl. Betriebsunterbrechungsversicherung) wird ebenfalls von den Versicherern angeboten. Übernimmt den Schaden, der bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung entsteht. Insbesondere für alle ex- und importierenden Unternehmen ist dieser Versicherungszweig von großer Wichtigkeit. Für Transporte von eigenen Gütern, Waren und Werkzeugen ist die Werksverkehrpolice empfehlenswert. Betriebe können wegen Seuchengefahr durch die Behörden geschlossen werden. Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, müssen mit dem Risiko einer möglichen Betriebsschließung leben. Vor den wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsschließung schützt Sie die Betriebs - schließungsversicherung.

14 Persönliche Versicherungen V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz stellt sich aber nicht nur bei der Abschirmung der betrieblichen Risiken. Bei aller Sorge um den Betrieb sollte der Unternehmer sich und seine Familie nicht vergessen. Was wäre, wenn er durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird? Nicht nur die Familie, sondern der ganze Betrieb mit seinen Mitarbeitern könnte gefährdet sein. Zur betrieblichen Sicherheit gehört deshalb auch die persönliche Vorsorge. Dies gilt im Aufbaustadium ganz besonders. Auch für den persönlichen Versicherungsschutz gehen Sie am besten so vor: Jede der erwähnten Versicherungsparten stufen Sie durch Ankreuzen danach ein, ob diese für Ihren persönlichen Versicherungsschutz als weniger wichtig, wichtig oder sehr wichtig einzuordnen ist. Checkliste für persönliche Versicherungen Private Unfallversicherung Krankenversicherung Wie der Name schon sagt, wird ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Anders als die gesetzliche, gilt die private Unfallversicherung rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit. Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfallausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zu erhalten. Zudem soll die Inanspruchnahme von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet werden. Der Selbständige kann selbst entscheiden, ob und wo er eintreten möchte. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbständigkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten: 1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. 2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Beachte: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während der Selbständigkeit nicht mehr möglich. weniger wichtig wichtig sehr wichtig Pflegeversicherung Rentenversicherung Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung: sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf: im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Grundsätzlich besteht für alle Selbständigen eine Versicherungspflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu wählen. Neben der privaten Altersversorgung durch den Abschluss von Lebensversicherungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung dem Gewerbetreibenden zwei weitere Möglichkeiten an: 1. Freiwilliger Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine bereits bestehende Mitgliedschaft wird durch Zahlung freiwilliger Beiträge fortgesetzt. Die Anzahl und Höhe der Beiträge kann vom Versicherten selbst bestimmt werden die kleinste zu zahlende Einheit ist der Mindestbeitrag je Monat. 2. Versicherungspflicht auf Antrag. Alternativ zur privaten Vorsorge und zum freiwilligen Beitritt besteht für den Selbständigen auch die Möglichkeit, auf Antrag versicherungspflichtig zu werden. Anders als bei der freiwilligen Versicherung muss der Selbständige bei der Versicherungspflicht auf Antrag Beiträge in einer bestimmten vorgeschriebenen Höhe bezahlen. Weitere Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Landesversicherungsanstalt (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Die Privat-Haftpflichtversicherung erledigt die Schadenersatzansprüche, die an Sie oder Ihre Familie herangetragen werden (sie zahlt z.b. wenn der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht). Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, anderen vorsätzlich zufügt oder die er mit dem Auto oder Moped verursacht. Private Haftpflichtversicherung

15 V E R S I C H E R U N G E N Wegweiser für Unternehmer Lebensversicherung Hausratversicherung Private Rechtsschutzversicherung Kapitallebensversicherung: Eine Kapitallebensversicherung bietet dem Versicherten finanziellen Schutz im Alter und für die Familie. Sie zahlt im Erlebensfall zum vereinbarten Ablaufzeitpunkt (z.b. Vollendung des 60. Lebensjahres) die Versicherungsleistung an den Versicherten aus. Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Ablaufzeitpunkt, sind die Hinterbliebenen des Unternehmers abgesichert. Risikolebensversicherung: Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Kapitalversicherung auf den Todesfall, die häufig nur für wenige Jahre abgeschlossen wird. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung erfolgt keine Kapitalbindung, es wird aber bei vergleichbar niedrigen Beiträgen ein hoher finanzieller Schutz geboten. Die Risikolebensversicherung dient häufig zur Absicherung von Krediten. Sonderformen: Neben der Kapitallebensversicherung mit einmaliger Auszahlung und der Risikolebensversicherung werden von den Versicherten weitere Sonderformen angeboten: Berufsunfähigkeitsversicherung, Vermögenswirksame Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) u.v.m.. Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihr gesamtes Inventar vor den finanziellen Folgen der Schäden schützen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Überdies ist Vandalismus mitversichert, wenn Einbrecher zum Beispiel das Mobiliar kurz und klein schlagen. Sie kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann (für die Familie und im Verkehr). Der Versicherte wählt den Anwalt seines Vertrauens. Dieser berät ihn und führt auch seinen Prozess. Die Versicherung kommt für die Anwalts - und Gerichtskosten, für Zeugengelder und Sachverständigengebühren, für Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind usw. auf. Bei vorsätzlichen Straftaten etwa Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder alkoholbedingten Straftaten erhält man verständlicherweise keinen Versicherungsschutz. weniger wichtig wichtig sehr wichtig Diese Checkliste wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. (BVK), Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute erstellt.

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