KAPITALVERSICHERUNGEN

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1 1 KAPITALVERSICHERUNGEN Mit dieser Versicherungsart haben die Bundesbürger bisher schon Hunderte von Milliarden Euro verloren. Dabei handelt es sich im Grunde nicht um eine Versicherung, sondern um einen Sparvertrag, der keinen ausreichenden Versicherungsschutz ermöglicht (weil bis zu 20x teurer als eine Risikoversicherung) der undurchsichtig ist (die Unternehmen können Versichertengelder und deren Erträge "missbrauchen") der unrentabel ist (weil nur etwas mehr als die Hälfte der Kapitalerträge bei den Versicherten ankommt) der mit einer "Verlustautomatik" ausgestattet ist (Versichertengeld verschwindet "legal" in stillen Reserven) der am Ende völlig inflationiert ist (die Inflation nagt jahrzehntelang am Spargeld und an der Realrendite) der unflexibel ist (wegen der hohen Verluste bei vorzeitiger Kündigung) der für Neuabschlüsse ab dem kaum besondere Steuervorteile mehr bietet (wegen der Sparerfreibeträge für andere Geldanlagen) der fast nie geeignet ist für eine Familienversorgung oder als Geldanlage zur zusätzlichen Altersvorsorge! Tatsächlich haben Lebensversicherte bei Vertragsablauf einen vertraglich gesicherten Anspruch nur auf Auszahlung der Versicherungssumme, also Rückzahlung ihrer Beiträge. Die Beteiligung der Versicherten an den aus ihrem Geld entstandenen Überschüssen sei, so der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 1983, eine "unternehmerische Entscheidung". Lebensversicherte müssten es auch hinnehmen, wenn sie keine Überschuss- oder Gewinnbeteiligung erhielten, so der BGH. Ein Beispiel für unternehmerisches Ermessen: Seit 1994 überraschten viele Gesellschaften ihre Kunden mit der Rücknahme ihrer "Gewinnversprechen". Ablaufleistungen wurden einfach gekürzt. Im November 1994 wies der Bundesgerichtshof wiederum die Klage eines Lebensversicherten ab, der mit einer Ablaufrendite von nur 4,5 Prozent nach 25 Jahren Vertragsdauer nicht zufrieden war. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen keine Regelungen darüber enthalten, wie der Überschuss festzustellen ist. Soweit dem Versicherer danach Spielräume bei der Ermittlung des Überschusses verbleiben, ist dies vom Gesetzgeber gebilligt." Auch die "Möglichkeit des Versicherers, Verluste aus anderen Bereichen" mit Versichertengeld auszugleichen, habe der Gesetzgeber "gesehen". Diese Begründung deckt sich in erstaunlicher Weise mit Aussagen in dem Buch "Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb": "Der Gesetzgeber hat das private Versicherungswesen weitgehend ungeregelt gelassen. Versicherten- und Unternehmensgelder wandern in einen Topf, über den die Unternehmen weitgehend beliebig verfügen können. Man hat gewinnorientierten Aktiengesellschaften die Verwaltung von Treuhandgeldern überlassen, ohne dass sie Buch darüber führen müssen. Und das ist in etwa so unheilvoll, als wenn man Vampire mit der Verwaltung einer Blutbank beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das eingehende Blut zu registrieren." Zu den Kapitalversicherungen zählen auch die private Rentenversicherung, Ausbildungs-, Aussteuer-, Sterbegeld-, vermögensbildende und fondsgebundene Lebensversicherung. Eine Kapitalversicherung (mit Sparvorgang) ist auch die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Kapitalversicherungen gibt es außerdem auch unter vielen "Decknamen" (weil diese Versicherungsart in Verruf geraten ist: Der BdV darf sie lt. Gerichtsurteil "legalen Betrug" nennen: "Die große Kapitalbildung", "Kapitalaufbauplan", "Programm mietfreies Wohnen", "Jugendschutzbrief" usw.). Sie ist das beliebteste Angebot von so genannten "Drückerkolonnen" und "Strukturvertrieben", die, meistens mit Hilfe von Bekannten und Verwandten der Abschlussopfer, diese Versicherungsart mit vielen "Psychotricks", falschen Informationen, ebenso vollmundigen wie falschen Renditeversprechungen, falschen Rechenbeispielen und Computeranalysen, an den Mann/die Frau bringen. Diese zielen aber nicht auf Deckung des Versicherungsbedarfs, sondern auf den "Verkauf" von unsinnigen Kapitalversicherungen und doppelt bis vierfach überteuerten Unfallversicherungen. Über eine Risikolebensversicherung kostet der Versicherungsschutz für den Todesfall sehr wenig, meistens nur 5 % des Beitrages zu einer Kapitallebensversicherung mit einem entsprechenden Todesfallschutz. Deshalb ist die Alternative: Versicherung und Geldanlage trennen, also 5 % für eine entsprechende Risikoversicherung bezahlen und 95 % selbst anlegen - besser, rentabler, flexibler, inflationssicher und überschaubarer! Die Kapitallebensversicherung hat auch nichts mit Altersversorgung zu tun, die kein Versicherungs-, sondern ein reines Geldanlageproblem ist! Über Geldanlage sollten Sie aber vor allem mit den Geldanlageberatern bei Banken und Sparkassen reden, sich dabei aber nicht deren unrentable Angebote, wie Sparbuch, Sparbrief oder Sparplan aufschwatzen lassen, sondern nach Besserem fragen (wie z. B. Investmentfonds, über deren Renditen ständig in Wirtschaftsmagazinen berichtet wird). Vergessen Sie auch die früheren Werbeargumente der steuerfreien Auszahlung von Erträgen aus Kapitalversicherungen, denn Erträge von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die ab Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft, 5 Jahre Beiträge eingezahlt werden und erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Entfällt eine der Voraussetzungen, werden die Erträge vollständig steuerpflichtig. Für Ledige sind Kapitalerträge auch aus allen anderen Geldanlagen bis zu 801,00 Euro und für Verheiratete bis zu 1.602,00 Euro inklusive Werbungskostenpauschale pro Jahr steuerfrei.

2 Zusätzlich fällt für viele Formen der Kapitalversicherungen die Möglichkeit des Abzuges der Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben weg. Lediglich die Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen, die die neuen Anforderungen der lebenslänglichen Leibrente erfüllen (so genannte Rürup-Rente : der Versicherte kann frühestens ab 60 Jahren eine lebenslange Rente erhalten, die Police kann nicht kapitalisiert, beliehen, vererbt oder übertragen werden) sind als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt erkennt allerdings nur 60 % der Beiträge als Sonderausgaben an. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr auf 2 % bis auf 100 % im Jahr Die Kapitallebensversicherung in der bisherigen Form hat also viele Nachteile und kann allenfalls empfohlen werden 1. zum Steuernsparen (nur bei gesichertem Sonderausgabenabzug der Beiträge siehe oben-, der meistens nur bei Selbständigen gegeben ist; mit einer Laufzeit von 12 Jahren und nur bei "Spitzengesellschaften", die erfahrungsgemäß hohe Renditen zahlen). 2. im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (wenn der Arbeitgeber zu bezahlt) 3. zur Tilgung von Krediten, wenn sich daraus hohe steuerliche Vorteile ergeben (was NICHT der Fall ist bei der Finanzierung von selbstbewohnten Wohnungen und Häusern, sondern allenfalls, und das auch nicht immer, bei vermietetem Grundbesitz). Der Gesetzgeber kann die Steuervorteile dieser Finanzierungsform in Zukunft beschneiden oder streichen! So werden z. B. neuerdings keine Steuervorteile mehr gewährt, wenn die Lebensversicherung nicht nur das reine Darlehen, sondern auch die Finanzierungskosten deckt. 4. als fondsgebundene Lebensversicherung, die den Vorteil hat, dass die Spargelder, im Gegensatz zur normalen Kapitalversicherung, für die Gesellschaften unantastbar sind, und dass die Spargelder, jedenfalls bei einer Anlage in guten Aktienfonds, nicht der Inflation unterliegen. Doch auch hier gilt die Empfehlung: Trennen Sie Versicherung und Geldanlage! Wer an eine Lebensversicherung mit einem schlechten Fonds geraten und krank geworden ist, muss den Vertrag weiterführen, weil er woanders keinen Versicherungsschutz für den Todesfall mehr erhalten würde. Die Weiterführung von Lebensversicherungen lohnt sich (neben den Fällen von 1. bis 4.) bei so genannten "befreienden" Lebensversicherungen, wenn man diese vor Jahren einmal, als dies möglich war, zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht abgeschlossen hat (weil dann der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zubezahlt). Für die, trotz der oben aufgeführten Nachteile dennoch eine Kapitalversicherung abschließen wollen, nachstehend günstige Anbieter zu Kapitalversicherungen (nach Vergangenheitswerten, alphabetisch): Asstel, Wiener Platz 4, Köln, Tel , Fax Cosmos, Halbergstraße 52-54, Saarbrücken, Tel , Fax Debeka, Koblenz, Tel , Fax Dialog, Postfach , Augsburg, Tel , Fax Europa, Piusstr. 137, Köln, Tel , Fax HUK-Coburg, Postfach 18 02, Coburg, Tel , Fax neue leben, Postfach , Hamburg, Tel , Fax Auch Untersuchungen von Zeitschriften wie Finanztest, Capital, Wirtschaftswoche u. a. bestätigen immer wieder die BdV-Kritik und kommen zu vergleichbaren "Empfehlungen". Wer im Bereich "Kapitalversicherungen" Fehler gemacht hat, sollte sich gründlich informieren und schnell handeln. Es geht letztlich oft um große Versorgungslücken für Familie und Alter und um sehr viel, meist schlecht angelegtes, Geld! Lassen Sie sich nicht von Vertretern, auch nicht von Freunden, Bekannten oder angeblichen "Beratern" in der Firma oder bei Banken oder Sparkassen, zum Abschluss einer Kapitalversicherung überreden. Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben und nach einiger Zeit Ihren Fehler erkennen und kündigen, haben Sie unter Umständen Tausende von Euro verloren. Hüten Sie sich auch vor verkappten Kapitalversicherungen in so genannten Kapitalaufbau- oder Sicherheitsplänen oder anderen Sparprogrammen. Fallen Sie auch nicht auf das Versprechen vorzeitiger Auszahlungen oder günstiger Baufinanzierungen herein. Die vorgelegten Rechenbeispiele stimmen meistens vorn und hinten nicht. Viele Presseartikel zu den Renditen der Kapitalversicherungen sind von der Branche gesteuert worden und enthalten falsche Berechnungen. So haben Beispielrechnungen über den künftigen Verlauf von Kapitalversicherungen überhaupt keine Aussagekraft, weil ihnen die Renditen des letzten Geschäftsjahres zugrundegelegt werden, diese aber wiederum nichts über die Zukunft aussagen, weil die Überschüsse bzw. Renditen nicht garantiert sind. ZUSÄTZE ZU KAPITALVERSICHERUNGEN - HOHE KNEBELWIRKUNG! Zu Kapitalversicherungen gibt es oft unsinnige, unrentable und teure Zusätze, wie z. B. den Unfallzusatz (UZ). Das heißt, dass bei einem Unfalltod eine höhere Leistung ausgezahlt würde. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist viel zu teuer. Die Gesellschaften berechnen dafür über 1 Euro je Euro Versicherungssumme. Bei einer günstigen 2

3 3 Unfallversicherung kostet das nur 60 Cent. Warum aber sollte man überhaupt eine zusätzliche Summe für den Fall des Unfalltodes versichern, die doch sicher auch bei Tod durch Krankheit benötigt würde?! Die beste Lösung für eine vernünftige Vorsorge für den Todesfall, egal ob durch Unfall oder Krankheit, ist allein die reine Risikolebensversicherung. Wer also eine Lebensversicherung mit UZ hat und weiterführen will (oder - bei Krankheit weiterführen muss) sollte den Unfallzusatz ausschließen. Dann gibt es Zusätze, die eine enorme Knebelwirkung haben, wie eine Berufsunfähigkeitszusatz- (BUZ) oder Pflegeversicherung. Wenn Sie derartige Zusatzvereinbarungen treffen, kommen Sie nicht mehr von dem unrentablen Sparvorgang und dem teuren Versicherungsschutz los, wenn Sie krank geworden sind und sich anderweitig nicht mehr über Risikoversicherungen versichern können. Denn kaum eine Gesellschaft führt die Zusatzversicherungen bei Aufkündigung des Sparvorganges als selbständige Verträge weiter! Den Berufsunfähigkeitszusatz gibt es in zwei Formen: Erstens als Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und zweitens als Beitragsbefreiung plus Zahlung einer Monatsrente. Nun meinen viele Vertreter, Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit und trotzdem Auszahlung des Kapitals bei Ablauf könne man mit einer Risikoversicherung nicht erreichen. Dies ist einer der vielen Vertretertricks, der wie folgt zu entlarven ist: Natürlich ist für diese Besonderheit ein gewisser Beitrag in die Prämie zur Kapitalversicherung einkalkuliert. Diesen Betrag wenden Sie besser für die Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsrente auf, die Sie am besten in Verbindung mit eine Risikolebensversicherung abschließen (als Berufsunfähigkeits-Zusatz). Und im Falle eines Berufsunfähigkeitsfalles könnten Sie aus dieser Zusatzrente das erforderliche Kapital für später ansparen. Die Rechnung ist ganz einfach: Sie versichern eine Berufsunfähigkeitsrente plus den Beitrag zur Kapitallebensversicherung, mit dem Sie ja auch über diese Versicherung Ihre zusätzliche Altersversorgung selbst angespart hätten. So hätten Sie für wesentlich weniger Beitrag eine Berufsunfähigkeitsrente versichert zuzüglich einem Betrag, den Sie, falls Sie kein Geld mehr verdienen, für Ihr Alter anlegen könnten. Ein "Zuschlag" von 300 Euro monatlich auf eine Berufsunfähigkeitsrente würde bei einer vernünftigen Anlage, einschließlich Zinsen oder Erträgen, nach 20 Jahren einen Betrag von etwa Euro, nach 30 Jahren von etwa Euro ergeben. DYNAMIK - KEIN INFLATIONSSCHUTZ! Durch eine bei Vertragsschluss vereinbarte Dynamik können sich laufend Versicherungssumme und Beitrag erhöhen, meistens entsprechend den Beitragsbemessungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine solche Automatik entspricht kaum der Versorgungssituation der Versicherten, die sich durch steigende Rentenansprüche und höheres Vermögen laufend verbessert. Die Rendite der dynamischen Kapitalversicherung ist wesentlich schlechter als die schon mäßige Rendite der normalen Kapitalversicherung. Das liegt daran, dass die Gesellschaften nach jeder Erhöhung die Erhöhungsbeiträge in den nächsten Jahren jeweils als Provisionen und Abschlusskosten für die erhöhte Versicherungssumme einbehalten dürfen. Wenn Sie also, aus welchen Gründen auch immer, eine Kapitalversicherung weiterführen wollen, sollten Sie auf jeden Fall gegen Ende der Vertragsdauer die Dynamik aus dem Vertrag herauskündigen, was jederzeit möglich ist. Fallen Sie nicht auf den Spruch herein, mit der Dynamik werde die Inflation ausgeglichen, oder die Dynamik sei ein Inflationsschutz: Es ist der Versicherte selbst, der mehr bezahlt, und so wird nur noch mehr Versichertengeld angespart und inflationiert! PRIVATE RENTENVERSICHERUNG Die private Rentenversicherung ist im Grunde ein reiner Sparvertrag, eine Kapitalversicherung ohne jeden Versicherungsschutz, die auch Kranke abschließen können. Hier wird am Vertragsende eine monatliche Rente gezahlt. Man kann allerdings auch eine Auszahlung des Kapitals verlangen. Seit die Kapitallebensversicherung in Verruf gekommen ist, bieten viele Vertreter, vor allem auch Drückerkolonnen (oft liebe Bekannte, Freunde, Verwandte), diese Versicherungsart als den "neuen Renner" an, die, schon vom Namen her, das Instrument zur Lösung der "heißdiskutierten" Rentenprobleme sein sollte. Die Rendite sei viel besser als bei Kapitalversicherungen, weil kein Todesfallschutz mitversichert sei. Tatsächlich gibt es bei Tod vor Vertragsablauf nur die eingezahlten Beitrage plus evtl. Überschüsse zurück. Viele Verbraucher und auch viele Medien sind auf die irreführende Werbekampagne hereingefallen. Der Bund der Versicherten aber schrieb bereits früh in seiner Mitgliederzeitung: "Die private Rentenversicherung ist der gleiche "legale Betrug" wie die Kapitallebensversicherung. Sie funktioniert nach genau dem gleichen Schema. Auch hier verschwinden Versichertengelder in stillen Reserven. Auch hier können die Unternehmen die Erträge aus Versichertengeld weitgehend missbrauchen. So hatte die Rentenversicherung in der Vergangenheit oft eine schlechtere Rendite als Kapitalversicherungen. Und das wird bald wieder so sein. Denn hier kommt noch hinzu: Was bei der Kapitalversicherung Überschüsse bringt, verursacht bei Rentenversicherungen eine geringere Überschussbeteiligung - die ständig steigende Lebenserwartung! Rentenversicherte zahlen Beiträge und erhalten Rentenversprechen nach Sterbetafeln von heute. Sie leben aber in 20 oder 30 Jahren länger als erwartet. Drei Jahre längeres Leben bedeutet für die Rentenversicherungen: Es müssen drei Jahre länger nicht einkalkulierte Jahresrenten gezahlt werden - zu Lasten der Überschussbeteiligung. Und schon ist der Vorteil dahin, dass hier kein Beitrag für Todesfälle gezahlt wird." Diese Aussagen des BdV bestätigte auch ein hervorragend recherchierter Artikel "Die Zeitbombe tickt" in der Wochenzeitung DIE ZEIT, in dem ein Branchenmanager sagte: "Die Kunden sollten einkalkulieren, dass die späteren Leistungen durchaus schmaler ausfallen können als vorgerechnet." Also lohnt es sich im Grunde nicht, in jungen Jahren eine private Rentenversicherung abzuschließen und, unter Inflation, jahrzehntelang Geld für eine private Rente anzusparen. Vor allem stimmen nach Jahrzehnten die Kalkulationen nach den dann längst überholten Sterbetafeln nicht mehr.

4 4 Was sich evtl. für ältere Menschen mit hohem Alterseinkommen und hoher Lebenserwartung (also bester Gesundheit) lohnen könnte, ist die Einmaleinzahlung eines hohen Kapitalbetrages im Alter um die 60 Jahre in eine Rentenversicherung. Sie würden durch ein langes Leben "an der Rentenversicherung verdienen" und nur auf den Ertragsanteil der Rente (um 25 Prozent, ab dem ca. 17 %) Steuern zahlen müssen. Dazu ein Beispiel für drei unterschiedliche Rentengestaltungen von 3 Gesellschaften für einen Mann (für Frauen sind die Werte wesentlich niedriger, wegen der deutlich höheren Lebenserwartung von Frauen): Einmalzahlung Euro, Rentenzahlungsbeginn nach 5 Jahren, bei frühem Tod garantierte Zahlung für 10 Jahre an die Erben (danach ist das Geld weg); eingeschlossen eine nicht garantierte "Gewinn-Rente aus der Überschussbeteiligung". Gesellschaft A verspricht eine gleichbleibende Monatsrente von etwa Euro, die Gesellschaft B eine jährlich um 1 Prozent steigende Monatsrente, beginnend mit etwa Euro. Unternehmen C verspricht eine Monatsrente von etwa 900 Euro, jährlich steigend um 3,5 Prozent. Nach 10 Jahren ist das Ergebnis: A = Euro, B = Euro, C = Euro. Nach 20 Jahren könnte das Ergebnis so aussehen: A = Euro, B = Euro, C = Euro. Man sieht: Wer 10 Jahre lebt, macht ein Plus von Euro bei A, Euro bei B und Euro bei C. Wer 20 Jahre lebt, macht ein Plus von Euro bei A, Euro bei B und Euro bei C. Wegen der Ungewissheit der Lebenserwartung macht es keinen Sinn, hier mit Renditen zu rechnen. Die Rentenversicherung ist zu einem Großteil "Spekulation auf ein langes Leben" oder, aus Sicht der Unternehmen, "Spekulation auf ein kurzes Leben". Und deshalb sollte jeder Interessent für sich selbst zunächst eine Gesundheitsprüfung machen, die natürlich von Gesellschaftsseite bei der Rentenversicherung entfällt (es besteht ja kein Todesfallrisiko). Günstige Anbieter sind auch hier einige der oben genannten Unternehmen. KNEBELUNG DURCH HOHE VERLUSTE BEI VORZEITIGER KÜNDIGUNG! In das langfristige Lebensversicherungssparen ist eine Schikane eingebaut, durch die Lebensversicherte nur mit großen Verlusten vorzeitig aus den Verträgen raus- und an ihr Geld rankommen können. Die Schikane heißt "Rückkaufswert". Darunter ist der Betrag zu verstehen, den der Lebensversicherte bei einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zurückerhält. Dieser ist bei fast allen Gesellschaften in den ersten Jahren gleich Null. Bei langfristigen Kapitallebensversicherungen erhält der Versicherte erst nach etwa 13 Jahren seine eingezahlten Beiträge zurück, bei dynamischen Lebensversicherungen oft erst nach 20 Jahren. Das wurde den Betroffenen bei Vertragsabschluss konkret nicht gesagt, sollte aber niemanden hindern, seine Lebensversicherung trotzdem vorzeitig aufzuheben, gerade wenn der Vertrag erst kurze Zeit besteht. Die Verluste sind dann zwar überraschend hoch, doch bringt das Durchhalten meistens noch höhere Einbußen. Dabei muss auch an die mäßige Rendite und an die Wirkung der Inflation auf das sehr langfristig festgelegte Geld gedacht werden. So haben sich zum Beispiel (1) das Durchschnitts-Jahresarbeitsentgelt, (2) der Lebenshaltungskostenindex und (3) die Baukosten entwickelt: Jahr (1) (2) (3) 1953 DM DM DM DM DM Wer noch nicht allzu viel Geld in Kapitalversicherungen eingezahlt hat, sollte genau prüfen, ob die Kapitalversicherung (en) eine richtige Entscheidung war(en) und gegebenenfalls seine Strategie umstellen (z. B. eigene Geldanlage fürs Alter, zur Hinterbliebenenversorgung Risikolebensversicherung). FRÜHER ABGELAUFENE ODER GEKÜNDIGTE KAPITALLEBENSVERSICHERUNGEN Der Bund der Versicherten (BdV) hatte für ein Mitglied einen Musterprozess gegen die ungeregelte Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt, der aus seinem 25 Jahre laufenden Vertrag eine Ablaufrendite von nur 4,5 Prozent erhalten hatte (was einer Verzinsung seiner Sparbeiträge von nur 5 Prozent entspricht). Die Klage auf Auskunft über die Verwendung der Prämien, auf Überprüfung und Neufestsetzung der Überschussbeteiligung durch das Gericht wurde mit Urteil vom vom BGH abgewiesen. Der BdV hat am für das BdV-Mitglied Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die bis zum heutigen Tag noch nicht entschieden ist. Es gibt also noch Hoffnung für "legal betrogene" Lebensversicherte. Zu beachten ist allerdings, dass es unterschiedliche Verjährungsfristen gibt: 3 Jahre bei ungerechtfertigter Bereicherung (die zu Kapitallebensversicherungen noch nicht ausprozessiert ist) und 5 Jahre für Ansprüche aus Lebensversicherungen (nach dem Versicherungsvertragsgesetz). Die Verjährung kann nur durch einen Verzicht des Lebensversicherungsunternehmens auf die Einrede der Verjährung oder durch eine Klage unterbrochen werden. Hier sollte sich jeder Betroffene, der in Kapitalversicherungen viel Geld verloren oder eine schlechte Rendite erhalten hat, neutral beraten lassen - zum Beispiel als Mitglied vom Bund der Versicherten.

5 5 STEUERLICHE HINWEISE ZUR ABZIEHBARKEIT VON VORSORGEAUFWENDUNGEN/ RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGEN In diesem Bereich sind vom Gesetzgeber grundlegende Änderungen vorgenommen worden. Im Rahmen der ab geltenden Neuregelungen bei der Besteuerung der Alterseinkünfte und der steuerlichen Abziehbarkeit dieser und anderer Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz vom ist das bisherige Abzugsprinzip (Vorwegabzug, Höchstbetragsberechnung etc.) aufgegeben worden. Auch Vorsorgeaufwendungen werden nicht mehr einheitlich behandelt. Das heißt: Zukünftig gibt es zwei Arten von Vorsorgeaufwendungen, nämlich Aufwendungen für die "Basisversorgung im Alter" und solche für sonstige Aufwendungen. Die Aufwendungen werden hinsichtlich des Abzugsumfangs und des maximalen Abzugsvolumens unterschiedlich behandelt. Daneben existieren zusätzliche Abzugsmöglichkeiten für Beiträge zur sog. "Riester-Rente" und zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Abzugsmöglichkeiten für die Basisversorgung im Alter und für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen möchten wir wie folgt erläutern: 1. Beiträge zur Basisversorgung im Alter, 10 I Nr. 2 EStG Hierbei geht es vor allem um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu bestimmten ( z. B. nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlbaren, nicht übertragbaren) Leibrentenversicherungen. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen sind nicht im Rahmen der "Basisversorgung im Alter" gefördert. Maximale steuerliche Abzugsbeträge werden für diese Beiträge zunächst für sich berechnet. Die Beträge sind wie folgt abziehbar: Für 2005 zu einem Höchstbeitrag von 60 % der Jahres-Gesamtbeiträge. Der Prozentsatz steigerst sich jährlich um 2 % (für 2006 = 62 %, für 2007 = 64 % usw.), bis im Jahre % der Beiträge abziehbar sind. Grund für diese Staffelung ist die gleichzeitige in entsprechender Höhe (bis zum Jahr 2025) zunehmende Besteuerung der Einkünfte aus Altersbezügen, welche ebenfalls, im Einklang mit der Abziehbarkeit entsprechender Beiträge, ab 2005 grundlegend geändert wurde. Der sich so ergebende Abzugsbetrag an Sonderausgaben ist wiederum nur bis zu einer maximalen Höhe von Euro p.a., bei Zusammenveranlagung von Ehegatten Euro p.a., abziehbar. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung der Beiträge wird zu diesem Beiträgen zunächst der (steuerfreie) hälftige Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung hinzugerechnet. Er fließt also mit in die Höchstbetragsberechnung ein. Danach wird er von dem sich als höchstmöglichen Abzugsbetrag ergebenden Betrag wieder abgezogen. 2. Sonstige Vorsorgeaufwendungen, 10 I Nr. 3 EStG Dies sind insbesondere Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung. Dazu zählen aber auch Beiträge zu Rentenversicherungen, die nicht unter Punkt 1) fallen - auch zu Kapitallebensversicherungen - wenn der Vertrag bereits vor dem geschlossen wurde(sie insoweit also einen gewissen "Bestandsschutz" in Anbetracht der schon vor dem für sie geltenden Abzugsmöglichkeit besitzen). Die Jahres-Gesamtbeiträge sind bis zu einem Betrag von Euro als Sonderausgaben abziehbar. Für folgende Personen beschränkt sich die maximale Abzugshöhe auf Euro: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Rentner, die steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, Besoldungsempfänger, mit in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Angehörige. 3. Günstigerprüfung Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2019 eine "Günstigerprüfung" durch das Finanzamt stattfindet: Sollte die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen, wie sie bis 2004 galt, für den Steuerpflichtigen günstiger sein als die Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen in dem ab 2005 geltendem Modus, so gilt für Veranlagungszeiträume bis 2019 die jeweils günstigere Lösung. Dies wird also jedes Jahr bis 2019 geprüft.

6 6 DIE RIESTER-RENTE Interessant für Geringverdiener und Familien Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Lohnend ist sie vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, die eine sichere Geldanlage wünschen. Aber auch Besserverdienende können durch. Steuervorteile profitieren. Anlagen mit begrenzten Renditen. Riester-Sparer können ihr Geld alternativ in Banksparplänen, Rentenversicherungen und Fondssparplänen anlegen. Indirekt wird auch das selbstgenutzte Wohneigentum gefördert. Denn für die Finanzierung können zwischen und Euro zinslos aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen werden sofern diese Summe bereits angespart worden ist. Dieser Betrag muss aber bis zum 65. Lebensjahr zusätzlich zu den regulären Beiträgen wieder eingezahlt werden. Mit langfristig guten Renditen können Sie beim Fondssparen, vor allem in Aktienfonds rechnen. Bei den anderen Anlagealternativen, insbesondere Banksparplänen, wie z. B. Sparbüchern, und Rentenversicherungen ist die Verzinsung ohne Förderung dagegen eher gering (vgl. Merkblatt Geldanlage). Steuervorteile und Förderung verbessern die Erträge Die oft nicht sehr hohen Erträge werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile aufgebessert. Je nach Vertragslaufzeit, Einkommen und Zulagenhöhe erhöht sich die Rendite um drei bis fünf Prozent. Für Zinsen und Erträge müssen in der Ansparphase keine Steuern gezahlt werden. Wer als Anleger auf sichere Geldanlagen setzt, ist daher mit der Riester-Rente gut beraten. Der Nachteil: Auch für die Riester-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung (vgl. Abschnitt Gesetzliche Rentenversicherung«, S. 163). Die Auszahlungen in der Rentenphase müssen daher voll versteuert werden. Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit sowie Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparbeitrag zu leisten. Keine Förderung dagegen erhalten vor allem Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Bezieher von Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Im Jahre 2008 beträgt sie vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Dafür gibt es für Alleinstehende 154 Euro im Jahr. Verheiratete haben Anspruch auf den doppelten Betrag, aber nur wenn beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Zulage in Höhe von 185 Euro. Die Zulage entfällt jedoch, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Durch die Zulagen profitieren Familien in besonderem Maß von der Riester-Förderung (vgl. Tabellen).

7 7 Riester-Sparer müssen jedoch nicht die volle Gesamtsparleistung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Gesamtsparleistung setzt sich aus den Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag zusammen. Je höher die Zulagen sind, desto geringer fällt also die eigene Leistung aus. Mindestens 60 Euro jährlich müssen aber auf jeden Fall selbst gezahlt werden. Jahr Gesamt- Grundzulage Grundzulage Zulage Sonderausgaben- Sparleistung* Alleinstehende Ehepaare** je Kind abzug bis zu % % * als Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres * * bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut Für Kinder, die ab dem geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr. Auswirkungen der staatlichen Förderung für das Jahr 2008 Alleinstehend ohne Kinder Einkommen des Eigen- Grundzulage Vorjahres beitrag Kinderzulage Sparleistung insgesamt Förderquote % Zusätzliche Steuerersparnis Verheiratet, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger Einkom- Eigen- Grund- Kinderzulagleistung Steuer- Spar- Zusätzliche men des beitrag zulage Vorjahres insgesamt ersparnis Förderquote % Außerdem besteht keine Verpflichtung, den gesamten Mindesteigenbeitrag aufzubringen. Wer weniger zahlt, erhält aber entsprechend geringere Zulagen. Wer also beispielsweise den halben Mindesteigenbeitrag aufbringt, erhält nur jeweils die Hälfte der Zulagen.

8 8 Die Zulagen müssen Sie über den Anbieter der Riester-Rente bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen. Diese werden dem Vertrag gutgeschrieben. Im Gegensatz zu früher muss der Zulagenantrag nur noch einmal oder bei Änderungen (z. B. Geburt eines Kindes) gestellt werden und nicht mehr jährlich. Neben den Zulagen besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgabenabzug von der Steuer abzusetzen. Dabei können für Eigenbeiträge plus Zulagen Euro geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist, wenn Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage AV beifügen. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung. Davon profitieren vor allem Gutverdienende. Eingeschränkte Flexibilität mit Sicherheitsnetz Um die Förderung zu erhalten, müssen Riester-Produkte bestimmte Kriterien erfüllen. Sie weisen dadurch eine relativ hohe Sicherheit auf, sind aber recht inflexibel. Vorteilhaft ist die Kapitalerhaltungsgarantie. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass Ihnen bei Ablauf des Vertrages mindestens alle eingezahlten Beiträge mitsamt Zulagen ausgezahlt werden. Dies ist insbesondere bei risikoreicheren Fondssparplänen von Bedeutung. Wenn Sie unzufrieden sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Geld in eine andere geförderte Anlage zu übertragen. Die Kosten, die dabei anfallen, tragen allerdings Sie. Sie müssen bereits im Vertrag ausgewiesen werden. Außerdem können Sie den Sparvorgang ruhen lassen. Sie müssen jährlich informiert werden über die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die Kosten und Erträge. Andere Bestimmungen schränken die Flexibilität ein. So kommen Sie erst mit Beginn der Altersrente, frühestens mit 60 Jahren wieder an Ihre Gelder heran. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen. Die restlichen 70 Prozent erhalten Sie als monatliche Rente oder als regelmäßige Auszahlung bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Rente. Falls ein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und eine Absicherung der Hinterbliebenen gewünscht wird, muss dies zusätzlich vereinbart werden. Wird die Riester-Rente vererbt, müssen in der Regel die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn die Riester-Rente im Ausland ausgezahlt wird. Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (z. B.»Broschüre zur zusätzlichen Altersvorsorge«und Bürgertelefon zur Rente) und bei der»deutsche Rentenversicherung«(u. a. mit Online-Zulagenrechner) unter www. deutsche-rentenversicherung.de und www. ihre-vorsorge.de. Vergleichen Sie, ob eine betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente günstiger für Sie ist, wenn Sie nur über beschränkte Mittel zum Sparen verfügen. Entscheidungshilfen bietet die Website des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Lassen Sie sich nicht allein von der staatlichen Förderung leiten und prüfen Sie auch nicht geförderte, renditestarke Anlageformen wie Investmentfonds. Achtung: Das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagt nichts über die Qualität oder die Rendite eines Riester-Produkts aus. Es bescheinigt nur, dass das Angebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt. Weitere Informationen im Internet

9 9 Weitere einführende und vergleichende Informationen zur Riester-Rente erhalten Sie bei folgenden Einrichtungen und Verbänden : Deutsche Rentenversicherung (gesetzlich): Informationszentrum der deutschen Versicherer: Bundesverband Investment und Assetmanagement: Deutsches Institut für Altersvorsorge: Ratingunternehmen Franke & Bornberg: Stiftung Warentest

10 10 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG UND BERUFSUNFÄHIGKEIT Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, Henstedt-Ulzburg, Tel Fax RISIKOLEBENSVERSICHERUNG Wer benötigt sie... Ausbildung Single Paar Paar mit Kind Alleinerziehend Ruheständler o o o [+ + + = sehr wichtig + + = wichtig + = evtl. o = unnötig] Jeder, der Hinterbliebene versorgen möchte Jeder, der Kredite absichern will Sinn und Zweck... Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes vor finanziellen Engpässen. Die Versicherungssumme wird an Bezugsberechtigte oder Erben ausgezahlt, wenn Sie während der Vertragslaufzeit sterben. Die Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme, die sich zur Absicherung von Krediten eignet. Die Risikolebensversicherung kann auf verbundene Leben abgeschlossen werden. Sie versichert zwei Personen. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn eine der versicherten Personen verstirbt. Eheähnliche Lebensgemeinschaften sollten beachten, dass sich Nachteile auf Grund der geringen Freibeträge für die Erbschaftssteuer ergeben können (siehe Tipp). Deshalb in solchen Fällen am besten zwei separate Risikolebensversicherungen abschließen. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation ab. Familien mit kleinen Kindern benötigen eine höhere Versicherungssumme. Berechnen Sie Ihren Vorsorgebedarf mit der Bedarfsermittlung Risikolebensversicherung (siehe Anhang). Berücksichtigen Sie dabei die Inflationsrate. Für die Vertragsdauer ist entscheidend, wie lange Ihre Hinterbliebenen von Ihrem Einkommen abhängig sind. Entspannt sich die wirtschaftliche Situation, etwa weil Ihre Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, kann die Versicherungssumme reduziert oder der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Falls Ratenzahlung vereinbart wurde, kann auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts gekündigt werden.

11 11 Tipp: Eine Person sollte als Versicherungsnehmer und gleichzeitig als Bezugsberechtigter eingesetzt werden; die Versicherung wird aber auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen. So fällt keine Erbschaftssteuer an. Das ist besonders für eheähnliche Lebensgemeinschaften vorteilhaft, weil hier nur ein geringer Freibetrag gilt. Mit Rat... Die Bedingungen der aktuellen Angebote unterscheiden sich unwesentlich. Deshalb können Sie sich bei Ihrer Entscheidung hauptsächlich an der Höhe des Beitrages orientieren. Sinnvoll ist aber die Mitversicherung der Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen (wie Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz zu erhöhen oder die Versicherungsdauer zu verlängern (Nachversicherungsrecht) sowie die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft, wenn die versicherte Person durch den Einsatz von ABC-Stoffen/Terroranschlägen zu Tode kommt. Wenn Sie Angebote einholen möchten, können Sie dazu unser vorbereitetes Musterschreiben benutzen (siehe Anhang). Empfehlenswerte Anbieter: Asstel Lebensversicherung AG Cosmos Lebensversicherungs-AG Europa Lebensversicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG KarstadtQuelle Lebensversicherung AG Legal & General mamax Lebensversicherung AG Ontos Lebensversicherung AG WGV Für Mitglieder des Bundes der Versicherten besteht ein spezieller Kollektivvertrag mit der Hannoverschen Leben und der mamax. Sie können sich Ihr individuelles Angebot über die BdV Mitgliederservice GmbH anfordern: BdV Mitgliederservice GmbH Postfach Henstedt-Ulzburg Telefon: Telefax: Internet: Antragsfragen (besonders zum Gesundheitszustand) müssen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Anderenfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. Wer Bedenken hat, dass wegen seines Gesundheitszustandes der Antrag nicht angenommen wird, sollte zeitgleich Probeanträge an verschiedene Versicherer richten. Auf diese Weise erhöht sich die Chance auf sichere Annahme durch eine Gesellschaft. - Nähere Erläuterung gibt es im gleichen Merkblatt im Teil zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

12 12 BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG Wer benötigt sie... Ausbildung Single Paar Paar mit Kind Alleinerziehend Ruheständler o [+ + + = sehr wichtig + + = wichtig + = evtl. o = unnötig] Alle Berufstätigen Alle Schüler, Auszubildende, Studenten Alle Hausfrauen/-männer Sinn und Zweck... Sie können Ihre Arbeitskraft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern und eine monatliche Rente aus ihr erhalten, wenn Sie Ihren Beruf durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht ausreichend: Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbständige erhalten meist gar keine Leistungen. Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt rund 32 % des letzten Bruttoeinkommens. Sie wird nur bezahlt, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sein können. Wer drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Können mehr als sechs Stunden gearbeitet werden, wird keine Rente gezahlt. Nur vor dem Geborene erhalten eine (geringe) Berufsunfähigkeitsrente. Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) entweder als selbständige Einzelversicherung oder als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Risikolebensversicherung (RL) abschließen: Die RL mit BUZ ist günstiger als zwei separate Verträge. Die BUZ zur RL kann sogar einen niedrigeren Beitrag ausweisen als eine selbständige BU. Kombinationen mit kapitalbildenden Versicherungen wie Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind nicht empfehlenswert. Denn: Kann der Beitrag nicht gezahlt werden, ist der wichtige Versicherungsschutz gefährdet. Der Sparanteil kann nicht reduziert werden, die BUZ kann nicht allein weitergeführt werden. Der Versicherte müsste sich anderweitig um Versicherungsschutz bemühen. Ein Neuabschluss könnte aber wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen nicht mehr möglich sein. Die BU sollte möglichst früh und bei guter Gesundheit abgeschlossen werden (ab dem

13 Lebensjahr möglich). Erkrankungen erschweren die Annahme des Antrages, führen eventuell sogar zur Ablehnung. Außerdem bedeutet der frühe Einstieg niedrige Beiträge. Die Vertragslaufzeit sollte bis zum individuellen Renteneintritt festgelegt werden. Für viele Verbraucher ist dies heutzutage das 67. Lebensjahr. Die erforderliche Höhe der Berufsunfähigkeitsrente setzt sich zusammen aus monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherungen, Sparen usw.) abzüglich aller Einkünfte, die nicht aus dem Arbeitseinkommen stammen. Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke mit der Bedarfsermittlung Berufsunfähigkeit (siehe Anhang). Bitte kalkulieren Sie nicht zu knapp. Um die Inflationsrate auszugleichen, ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll. Dadurch erhöht sich jährlich die Versicherungssumme, allerdings auch der Beitrag. Beamte sollten beachten: Nach dem Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen mangelnder körperlicher und geistiger Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dienstunfähigkeit besteht auch, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten sechs Monaten wieder voll gesund wird. Auf Grund der Regelung kann ein Beamter zwar dienstunfähig sein, was allerdings nicht in jedem Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Sollte generell bei Versetzung in den Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der BU gewünscht sein, kann dies über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden. Versicherte ohne Beruf wie Schüler, Auszubildende, Studenten, aber auch Hausfrauen/-männer können meist zunächst nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichert werden. Der Versicherte darf keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, um die Rente zu erhalten. Der angestrebte Beruf spielt keine Rolle. Spätestens bei Aufnahme der beruflichen Tätigkeit wird automatisch umgestellt auf Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Hinweis: Personen, die neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, verlieren bei Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente den Anspruch auf Krankentagegeld! Mit Rat... Die Bedingungen zur BU sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gestaltet. Achten Sie bei der Anforderung eines Angebotes auf folgende Punkte: Verzicht auf die abstrakte Verweisung : Ansonsten ist eine Verweisung auf einen anderen Beruf, welcher auf Grund der Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung (besonders Gehalt) mit dem bisherigen vergleichbar ist, möglich. Verzicht auf abstrakte Verweisung auch bei der Nachprüfung der BU. 6-Monats-Prognose: Die Berufsunfähigkeit sollte vom Versicherer anerkannt werden, wenn ein Mediziner die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate prognostiziert.

14 14 Anerkennung ab Beginn: Kann ein Arzt keine Prognose über den Zeitraum der Berufsunfähigkeit abgeben, ist der Versicherte aber sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig, wird die Rente rückwirkend ab dem ersten Monat gezahlt. rückwirkende Leistung: Bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit sollte der Versicherer auch rückwirkend leisten (mind. bis zu drei Jahren). Rücktrittsrecht maximal fünf Jahre: Der Versicherer sollte maximal fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten können, wenn der Kunde seine so genannte vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat (falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen). weltweiter Versicherungsschutz - auch bei Verzug ins Ausland. Erhöhung des Versicherungsschutzes oder Verlängerung der Versicherungsdauer bei bestimmten Ereignissen (wie Heirat oder Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsrecht). Beamte sollten die Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren. Merke: Nur die vollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet den vollen Schutz. Darin sind Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt. Die Klausel wird aber nur selten angeboten. Allgemein üblich ist deshalb die unvollständige (unechte) Dienstunfähigkeitsklausel. Die Formulierung lautet je nach Versicherer: Ist die versicherte Person Beamter des öffentlichen Dienstes, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. Zu den Anbietern der Dienstunfähigkeitsklausel zählen: Barmenia Lebensversicherung a.g. DBV-Winterthur Lebensversicherung AG Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.g. Inter Lebensversicherung ag Karlsruher Lebensversicherung AG Empfehlenswerte Anbieter zur BU: AachenMünchener Lebensversicherung AG* Asstel Lebensversicherung AG Continentale Lebensversicherung a.g.* Cosmos Lebensversicherungs-AG Dialog Lebensversicherungs-AG* Generali Lebensversicherung AG* Hannoversche Lebensversicherung AG HanseMerkur Lebensversicherung AG* HUK-COBURG Lebensversicherung AG mamax Lebensversicherung AG* neue leben Lebensversicherung AG* Volkswohl Bund Lebensversicherung a.g.* * Diese Versicherer bieten die BU auch als Einzelversicherung an.

15 15 Für Mitglieder des Bundes der Versicherten besteht ein spezieller Kollektivvertrag mit der Hannoverschen Leben und der mamax. Sie können sich Ihr individuelles Angebot über die BdV Mitgliederservice GmbH anfordern: BdV Mitgliederservice GmbH Postfach Henstedt-Ulzburg Telefon: Telefax: Internet: Antragsfragen (besonders zum Gesundheitszustand) müssen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Anderenfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. Versicherer können den Vertrag selbst zehn Jahre nach Antragsstellung noch wegen arglistiger Täuschung anfechten. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in Ruhe und am besten in Übereinstimmung mit dem Arzt. Verlassen Sie sich nicht auf Hinweise von Vertretern, dass diese oder jene Erkrankung nicht angegeben werden muss. Wer wegen seines Gesundheitszustandes oder seines Berufes Zweifel hat, ob der Antrag angenommen wird, sollte an verschiedene Versicherer zeitgleich Probeanträge richten. Dazu setzen Sie vor das Wort Antrag das Wort Probe. Müssen Sie angeben, dass Anträge abgelehnt oder nur erschwert angenommen wurden, erhöht das nicht die Chancen einer Annahme. Zudem sind Sie nicht an den Probenantrag gebunden. Es kommen also nicht mehrere Verträge zustande. Die Gesellschaften unterbreiteten Ihnen verbindliche Angebote, aus denen Sie nach Belieben auswählen können. Bitte beachten Sie aber, dass Schwierigkeiten bei der Annahme von Probeanträgen bei einer späteren Antragsstellung angegeben werden müssen.... und Tat Adressen empfehlenswerter Anbieter: AachenMünchener Asstel Lebensversicherung AG Lebensversicherung AG Robert-Schuman-Str. 51 Wiener Platz Aachen Köln Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: Internet: Internet: Continentale Lebensversicherung a.g. Baierbrunner Str München Telefon: Telefax: Internet: Cosmos Lebensversicherungs-AG Halbergstr Saarbrücken Telefon: Telefax: Internet: Barmenia Lebensversicherung a.g. Kronprinzenallee Wuppertal Telefon: Telefax: Internet: DBV-Winterthur Lebensversicherung AG Frankfurter Str Wiesbaden Telefon: Telefax: Internet:

16 16 Dialog Lebensversicherungs-AG Halderstr Augsburg Telefon: Telefax: I-net: Hannoversche Lebensversicherung AG Karl-Wichert-Allee Hannover Telefon: Telefax: Internet: Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.g. Neue Rabenstr Hamburg Telefon: Telefax: Internet: KarstadtQuelle Lebensversicherung AG Nürnberger Str Fürth Telefon: Telefax: Internet: Europa Lebensversicherung AG Piusstr Köln Telefon: Telefax: Internet: HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz Hamburg Telefon: Telefax: Internet: Inter Lebensversicherung ag Erzbergerstr Mannheim Telefon: Telefax: Internet: Legal & General Richmodstr Köln Telefon: Telefax: Internet: Generali Lebensversicherung AG Sonnenstr München Telefon: Telefax: Internet: HUK-COBURG Lebensversicherung AG Bahnhofsplatz Coburg Telefon: Telefax: Internet: Karlsruher Lebensversicherung AG Friedrich-Scholl-Platz Karlsruhe Telefon: Telefax: Internet: mamax Lebensversicherung AG Augustaanlage Mannheim Telefon: Internet: neue leben Lebensversicherung AG Sachsenkamp Hamburg Telefon: Telefax: Internet: WGV Holding AG Meerseburger Str Ravensburg Telefon: Fax: Internet: Ontos Lebensversicherung AG Rheinlandplatz Neuss Telefon: Telefax: Internet: Volkswohl Bund Lebensversicherung a.g. Südwall Dortmund Telefon: Telefax: Internet:

17 17 Merkblatt des Bundes der Versicherten e. V. Mitglieder des Bundes der Versicherten haben Anspruch auf individuelle und weiterführende Beratung. Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, Henstedt-Ulzburg, Tel.: // Fax: Für Mitglieder: Tel.: Telefonzeiten: 9 bis 12 Uhr (Mo-Fr) und 14 bis 16 Uhr (Mo-Do); Am Donnerstag sind wir für Sie bis 20 Uhr zu erreichen! (Bitte halten Sie die Mitgliedsnummer bereit!) info@bundderversicherten.de // Internet:

18 18 Absender: An, den..20 Anforderung eines Angebotes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte unterbreiten Sie mir auf Grundlage der nachstehenden Angaben ein Angebot. Ich bin Raucher Nichtraucher Geburtsdatum: Beruf: Beginn der Versicherung: Besonderheiten: Risikolebensversicherung Euro für den Todesfall Laufzeit bis Endalter Jahre Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Euro für den Todesfall Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente Laufzeit bis Endalter Jahre Einschluss einer Dynamik: ja nein Berufsunfähigkeitsversicherung Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente Laufzeit bis Endalter Jahre Einschluss einer Dynamik: ja nein Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

19 19 Bedarfsermittlung Berufsunfähigkeit Was wäre, wenn... durch Unfall oder Krankheit Berufsunfähigkeit eintritt? Finanzieller Bedarf pro Monat für Lebensunterhalt für Ausbildung Kind(er) für Miete/Wohnen/Haus Einkommensbedarf bei Berufsunfähigkeit Euro Euro Euro Euro Bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit wären zur Zeit folgende monatlichen Einnahmen zu erwarten: MANN FRAU Sozialversicherung: Berufsunfähigkeitsrente... Erwerbsunfähigkeitsrente... Erwerbsminderungsrente... Berufsgenossenschaft (nur bei Berufsunfall/- krankheit!)... Beamtenpension (in % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)*... betriebliche Altersversorgung / berufsständische Versorgung Arbeitseinkommen anderer (z. B. Ehegatte)... sonstige Einnahmen (Miete, Erträge)... private Berufsunfähigkeitsversicherung... private Unfallversicherung (nur Unfall!)**... verwertbares Vermögen**... Erbe**... voraussichtliches Einkommen bei Berufsunfähigkeit: Euro *Bei Beamten werden bei Dienstunfall bzw. dienstbedingter Erkrankung höhere Bezüge gezahlt. **Multiplizieren Sie Vermögenswerte mit dem Faktor 0,005, um die monatlich erzielbaren Einnahmen zu ermitteln. Beispiel: Euro Vermögen oder Invaliditätszahlung aus einer Unfallversicherung x 0,005 = 250 Euro monatliche Einnahme ("Rente"). Wird das Kapital erst im höheren Alter eingesetzt und soll es auch aufgezehrt werden, kann mit höheren Faktoren gerechnet werden (bis zu 0,008). Ein ausreichendes Einkommen bei Berufsunfähigkeit ist gesichert noch nicht gesichert

20 20 Bedarfsermittlung Risikolebensversicherung Was wäre, wenn... Hinterbliebene zu versorgen sind? Monatlicher Geldbedarf für Lebensunterhalt für Ausbildung Kind(er) für Miete/Wohnen/Eigentum Einkommensbedarf bei Tod eines Ernährers Bei Tod eines Ernährers könnten aus dessen Versicherungen / Versorgung gezahlt werden: Sozialversicherung: große Witwen-/Witwer-Rente kleine Witwen-/Witwer-Rente Halbwaisenrente je Kind insgesamt bei mehreren Kindern Vollwaisenrente je Kind insgesamt bei mehreren Kindern Berufsgenossenschaft (nur bei Berufsunfall/- krankheit!) Versorgungsbezüge (in % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)* Witwe / Witwer Halbwaisengeld je Kind insgesamt bei mehreren Kindern Vollwaisengeld je Kind insgesamt bei mehreren Kindern betriebliche Altersversorgung / berufsständische Versorgung: für Witwe / Witwer für Kind(er) Lebensversicherung(en)*... private Unfallversicherung (nur Unfall!)*... Zu berücksichtigen: Arbeitseinkommen anderer (z. B. Ehegatte)... sonstige Einnahmen (Miete, Erträge)... verwertbares Vermögen*... Erbe*... voraussichtliches Einkommen von Hinterbliebenen Euro Euro Euro Euro MANN FRAU Die Versorgungslücke ist * Multiplizieren Sie mit einem Taschenrechner Vermögenswerte mit dem Faktor 0,005 um die monatlich erzielbaren Einnahmen zu ermitteln. Beispiel: Euro Vermögen oder Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen (einschließlich derzeitiger Überschussbeteiligung) oder aus Unfallversicherungen x 0,005 = 500 Euro monatliche Einnahme ("Rente"). Wird das Kapital erst im höheren Alter eingesetzt und soll es auch aufgezehrt werden, kann mit höheren Faktoren gerechnet werden (bis zu 0,008). Zum "verwertbaren Vermögen" kann auch eine weitgehend unbelastete Immobilie gerechnet werden (auch das selbstbewohnte Haus). Mit einem dadurch abgesicherten Kredit könnte evtl. die vorübergehende Erziehung oder Ausbildung von Kindern finanziert werden. Ein ausreichendes Einkommen bei Berufsunfähigkeit ist gesichert noch nicht gesichert Angebote für Risikolebensversicherungen einholen Angebote für Risikolebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsrente einholen Vorsorgebedarf für den Todesfall MANN: monatliche Versorgungslücke (s.o.) x ** = Euro Vorsorgebedarf für den Todesfall FRAU: monatliche Versorgungslücke (s.o.) x ** = Euro ** Multiplizieren Sie die "monatliche Versorgungslücke" mit einer Zahl zwischen 200 (bei jungen Hinterbliebenen, kleinen Kindern) und 100 (bei älteren Hinterbliebenen, großen Kindern) und Sie haben in etwa die Versicherungssumme für Risikolebensversicherungen, die noch abgeschlossen werden sollten (wenn die Gesundheitsverhältnisse es erlauben). Letztlich bleibt die Wahl der Versicherungssumme aber IHRE Entscheidung!

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG UND BERUFSUNFÄHIGKEIT Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. 04193-94222 - Fax 04193-94221

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG UND BERUFSUNFÄHIGKEIT Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. 04193-94222 - Fax 04193-94221 1 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG UND BERUFSUNFÄHIGKEIT Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. 04193-94222 - Fax 04193-94221 RISIKOLEBENSVERSICHERUNG Wer benötigt sie... Ausbildung

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