LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN

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1 LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN NR. 9/IV/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH HÄWA GMBH INDUSTRIESTRASSE WAIN HERR ARNO MÜLLER AUSGEFÜHRT VON: LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21 SACHVERSTÄNDIGER FÜR LÄRMMESSUNG, ALLMENDINGEN LÄRMBEKÄMPFUNG UND BAUAKUSTIK TELEFON 07391/6203

2 Gutachten Nr. 9/IV/15 2 AUFGABE Die Gemeinde Wain beabsichtigt das Gewerbegebiet Gewerbegebiet Industriestraße um das Flurstück Nr. 93 in Wain, also in östliche Richtung, zu erweitern. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1981 weist im Geltungsbereich das Flurstück Nr. 97/6 bereits als GE Gewerbegebiet aus. Das Flurstück Nr. 93 liegt bisher außerhalb eines BPlans, - dieses Flurstück soll nun als GE Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Für die beiden Teilflächen (Flurstück Nr. 97/6 und Nr. 93) sollen Lärmkontingente vergeben werden. Bei der Lärmkontingentierung sind die am Planbereich angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen zu beachten sie geben das zulässige Lärmkontingent vor. Dies gilt auch für Wohnungen von Betriebsinhabern, Betriebsleitern und Hausmeistern im bestehenden Gewerbegebiet. Gleichzeitig soll durch Vorgabe von Lärmkontingenten Rechtssicherheit für die Behörde, die Investoren und die Anwohner geschaffen werden. Die Lärmkontingentierung wird streng nach DIN , Stand 12/2006 Geräuschkontingentierung durchgeführt. Dabei werden die im Planbereich bereits vorgegebenen Teilflächen betrachtet. So kann der höchst zulässige Lärmpegel, welcher durch die Gesamtheit der Lärmkontingente aus dem Geltungsbereich (also aus den 2 Teilflächen) an einem Immissionsort maximal einwirken darf, ermittelt werden. ZUSAMMENFASSUNG Für den Planbereich des Bebauungsplans wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN durchgeführt. Für die textliche Festsetzung der Geräuschkontingentierung schlagen wir folgenden Wortlaut (in starker Anlehnung an die DIN ) vor: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN : , Abschnitt 5. Von den Festsetzungen darf abgewichen werden, wenn der Beitrag der zu genehmigenden Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 15 db(a) unterschreitet. ZUSATZKONTINGENTE Die Zusatzkontingente wurden im Kapitel 7 ausführlich beschrieben.

3 Gutachten Nr. 9/IV/15 3 FAZIT Die Planungskriterien der DIN werden eingehalten. Die Prognosesicherheit beträgt 0,1 db(a) bei voller Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Lärm- und Zusatzkontingente. Somit entsprechen die vergebenen Lärmkontingente im Geltungsbereich TF 2 der Nutzung eines ganz normalen Gewerbegebietes, TF 1 der Nutzung eines eingeschränkten Mischgebietes nach DIN , jedoch mit einer um 15 db(a) reduzierten Vorgabe im Bezugszeitraum NACHT. Die schalltechnische Qualität der angrenzenden Wohnbebauung wird durch die Lärmemissionen der beiden Teilflächen nicht beeinträchtigt. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN Durch die erfolgreiche Lärmkontingentierung sind keine Lärmschutzmaßnahmen in der Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Industriestraße erforderlich bzw. vorzuschreiben. Der Schallschutznachweis für die Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Industriestraße ist unter den zuvor genannten Annahmen und Voraussetzungen erbracht. Unter Einhaltung der eingereichten Planung bestehen aus schalltechnischen Gründen gegen die Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Industriestraße keine Einwände. Mit der vorgegebenen Lärmkontingentierung wird der Planungsbereich in die bereits bestehende Nutzung eingepasst. Diese Ausarbeitung wurde nach den Normen der DIN und den Richtlinien des VDI ausgeführt. Das Gutachten umfasst 21 Seiten und 5 Seiten Anhang. Es darf keine Seite gesondert verwendet werden. Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen und bestem persönlichen Können erstellt. Allmendingen, Wolfgang Loos Werner Pomes

4 Gutachten Nr. 9/IV/15 4 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ANLASS / AUFGABENSTELLUNG 5 2. ARBEITSUNTERLAGEN LÄRMKONTINGENTE BERECHNUNGS- UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN IMMISSIONSPEGEL ZULÄSSIGE IMMISSIONSRICHTWERTE ERGEBNISSE DER LÄRMKONTINGENTIERUNG LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN ZUSAMMENFASSUNG LITERATURVERZEICHNIS 21 ANHANG A1-A5,

5 Gutachten Nr. 9/IV/ ANLASS / AUFGABENSTELLUNG Die Gemeinde Wain beabsichtigt das Gewerbegebiet Gewerbegebiet Industriestraße, in Wain, in östlicher Richtung, zu erweitern. Die Erweiterungsfläche liegt auf dem Flurstück Nr. 93. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1981 weist im Geltungsbereich das Flurstück Nr. 97/6 bereits als GE Gewerbegebiet aus. Das Flurstück Nr. 93 liegt bisher außerhalb eines BPlans, - dieses Flurstück soll nun als GE Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Für diese Teilflächen sollen Lärmkontingente vergeben werden. Bei der Lärmkontingentierung sind die am Planbereich angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen zu beachten sie geben das zulässige Lärmkontingent vor. Dies gilt auch für Wohnungen von Betriebsinhabern, Betriebsleitern und Hausmeistern. Gleichzeitig soll durch Vorgabe von Lärmkontingenten Rechtssicherheit für die Behörde, die Investoren und die Anwohner geschaffen werden. Die Lärmkontingentierung wird streng nach DIN , Stand 12/2006 Geräuschkontingentierung durchgeführt. Dabei werden die im Planbereich bereits vorgegebenen Teilflächen betrachtet. So kann der höchst zulässige Lärmpegel, welcher durch die Gesamtheit der Lärmpegel aus dem geplanten Bereich (also aus den Teilflächen) an einem Immissionsort maximal einwirken darf, ermittelt werden. GEWERBE ZUKÜNFTIGE GEWERBEFLÄCHEN Dem Bebauungsplan kann eine bestehende Gewerbefläche welche erweitert werden soll, entnommen werden. Die dort zukünftig angesiedelten Gewerbebetriebe sollen das Wohnen im Plangebiet natürlich nicht stören. Die Emissionen von Gewerbelärm können der DIN Schallschutz im Städtebau, in Anlehnung an Kapitel entnommen werden. Zitat: Beuth Verlag

6 Gutachten Nr. 9/IV/15 6 Beuth Verlag Zitatende Wir gehen davon aus, dass in dem Bebauungsplanverfahren zu dem zukünftigen Gewerbegebiet auch Wohnungen für Betriebsinhaber, Betriebsleiter und Hausmeister erlaubt werden. In diesem Fall muss nach TA Lärm der oben genannte ganztägige Flächenschallleistungspegel nachts um 15 db(a) abgesenkt werden: Als Flächenschallleistungspegel für die bereits überplante Gewerbefläche TF 2 nehmen wir gemäß der Vorgabe aus dem seit 1981 rechtskräftigen Bebauungsplan Industriestraße : TAG: 60 db(a)/m² NACHT: 45 db(a)/m² an. Der Flächenschallleistungspegel für die zukünftige Gewerbefläche TF 1 wird sich aus der Lärmkontingentierung nach DIN ergeben. Im vorliegenden Gutachten soll eine Geräuschkontingentierung bzw. ein Schallschutznachweis für die Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet Industriestraße, in Wain, durchgeführt werden. Dafür sind die Nutzungen der umliegenden Bebauung zu beachten. In den Lageplänen sind die zuvor ausführlich beschriebenen Fakten übersichtlich dargestellt.

7 Gutachten Nr. 9/IV/15 7 Die Immissionsrichtwerte (TA Lärm) lauten: TAG NACHT a) Wohngebiet allgemein WA 4 BauNVO 55 db(a) 40 db(a) b) Dorfgebiet MD 5 BauNVO 60 db(a) 45 db(a) c) Gewerbegebiet GE 8 BauNVO 65 db(a) 50 db(a) In diesem Gutachten werden Lärmkontingente und falls möglich bzw. erforderlich Zusatzkontingente, für eine oder ggf. mehrere Teilflächen, vorgegeben. Dabei müssen selbstverständlich die zulässigen Immissionsrichtwerte (DIN und TA Lärm) eingehalten werden. BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE 97/6 UND 93 Gemeinde Wain Die Erweiterung soll nun Richtung Osten auf das Flurstück Nr. 93 erfolgen, sie schließt also nahtlos an das bestehende Gewerbegebiet an.

8 Gutachten Nr. 9/IV/15 8 Gemeinde Wain Der Geltungsbereich der Änderung zum BPlan wurde um eine Gesamtfläche von m 2 erweitert. Das Baufenster (bebaubare Fläche) mit m 2, wurde nach Südwesten ausgedehnt. Für die Wohnbebauung östlich und nordöstlich davon ändert sich dadurch die Lärmbelastung. Die Immissionsrichtwerte (BPlan) lauten: TAG NACHT a) Wohngebiet allgemein WA 4 BauNVO 55 db(a) 40 db(a) b) Dorfgebiet MD 5 BauNVO 60 db(a) 45 db(a) b) Gewerbegebiet GE 8 BauNVO 65 db(a) 50 db(a)

9 Gutachten Nr. 9/IV/15 9

10 Gutachten Nr. 9/IV/15 10 AUSBLICK Weitere Bauvorhaben auf dem Geltungsbereich Gewerbegebiet Industriestraße haben sich dann an die Vorgaben aus diesem Bebauungsplan zu halten. Die Immissionsrichtwerte (BPlan) lauten: TAG NACHT a) Wohngebiet allgemein WA 4 BauNVO Vorgabe BPlan Vorgabe BPlan b) Dorfgebiet MD 5 BauNVO Vorgabe BPlan Vorgabe BPlan b) Gewerbegebiet GE 8 BauNVO Vorgabe BPlan Vorgabe BPlan Im Lageplan sind die Nutzungen wie auch die 2 Teilflächen übersichtlich eingezeichnet. BERECHNUNGSGRUNDLAGE FÜR GEWERBE Treffen Flächen mit unterschiedlicher oder/und gleicher Nutzung aufeinander, so steht eine Lärmkontingentierung nach der DIN "Geräuschkontingentierung", Ausgabe Dezember 2006, an. Hier kann das Planungsgebiet in Teilflächen unterteilt und es können noch Zusatzkontingente berechnet werden. ZUSATZKONTINGENTE Zur effektiven Nutzung des erweiterten Gewerbegebietes werden wir Zusatzkontingente vergeben, die in diesem Gutachten in übersichtlichen Rasterlärmkarten samt Linien gleicher Lautstärke (Isolinien) dargestellt werden. Vereinbarungsgemäß sollen evtl. Schallschutzmaßnahmen in die Berechnung aufgenommen und deren Ergebnisse, wie zuvor, dargestellt werden. SCHALLTECHNISCHE VORBELASTUNG Die schalltechnische Vorbelastung wird im Kapitel 6 ausführlich behandelt.

11 Gutachten Nr. 9/IV/ ARBEITSUNTERLAGEN Die Beurteilung erfolgt weitgehend aufgrund folgender Normen und Richtlinien: DIN Teil 1 DIN T 1 Beibl. 1 DIN "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren" Mai 1987 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Mai 1987 "Geräuschkontingentierung" Dezember 2006 DIN ISO "Dämpfung das Schalls bei Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren", 1999 RLS-90 TA Lärm Planwerkstatt a.b. Rainer Waßmann "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe 1990 "TA-Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" GMBl Nr. 26/1998 Seite 503 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 und LÄRMKONTINGENTE Wie im Kapitel 1 ausführlich beschrieben, ist das geplante Gewerbegebiet in zwei Teilflächen TF 1 ca. 0,3 ha und TF 2 ca. 0,59 ha unterteilt und für jede Teilfläche wird je ein Lärmkontingent für den TAG und für die NACHT berechnet. Die Berechnungsgrundlage ist die DIN

12 Gutachten Nr. 9/IV/15 12

13 Gutachten Nr. 9/IV/ BERECHNUNGS- UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN Die Lärmimmissionen an den maßgebenden Immissionsorten wurden nach den Rechenformalismen der DIN und DIN mit dem PC-Programm SoundPLAN, Büro Braunstein + Berndt berechnet. Aus Gründen der besseren Übersicht werden hier die Rechenformalien nicht aufgelistet. Die DIN , welche die Verfahren und die Begrifflichkeiten als Grundlage für die Geräuschkontingentierung festlegt, wurde 2006 eingeführt. Mit der Geräuschkontingentierung wird jedem Quadratmeter Fläche des relevanten Gebietes (Geltungsbereich) eine zulässige Lärmemission zugewiesen, welche nicht überschritten werden darf. Bei der Berechnung wird lediglich der horizontale Abstand vom Emissionsort (Abstand ihres Schwerpunktes) zum maßgebenden Immissionsort, berücksichtigt - topografische und bauliche Hindernisse bleiben hier unberücksichtigt. Durch die Festsetzung des immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel ist es den Firmen möglich, über eine günstige Verteilung und Anordnung der Schallquellen auf dem eigenen Gelände, höhere Emissionen erreichen zu können, ohne dass sich dies negativ auf die schutzbedürftige Nutzung im angrenzenden Umfeld auswirkt. Der Anteil der Immissionen der auf die schutzbedürftige Nutzung im Umfeld einwirkt und direkt der Anlage zuzuordnen ist, ist für die Beurteilung relevant - nicht jedoch die Höhe der Emissionen der Anlage selbst. Die ermittelten Schallleistungen der Teilflächen werden als Emissionskontingent L EK im textlichen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt. Der am stärksten betroffene Immissionsort bestimmt die Höhe der Emissionskontingente je Teilfläche. Nun kann es möglich werden, dass aufgrund der Gegebenheiten vor Ort, möglicherweise an anderen Immissionsorten Pegelwerte unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegen. Hier kommen die sogenannten Zusatzkontingente ins Spiel, welche für diese Teilflächen vergeben werden können, um auch hier eine optimale Ausnutzung der maximalen Immissionswerte zu erreichen. Für das Berechnungsmodell wurden alle schalltechnisch relevanten Daten lagemäßig eingegeben. Die Immissionen wurden auf der Basis eingegebener Geometrie- und Emissionsdaten selbständig berechnet, indem von den jeweiligen Schallempfangspunkten Suchstrahlen im Abstandswinkel von 1 Grad ausgesandt wurden, so dass sich ein berechneter Schallpegel aus 360 Teilpegeln zusammensetzt. Die Immissionsberechnung berücksichtigt lediglich Entfernungseinflüsse, Abschirmungen, Reflexionen und Bodendämpfung. Pegelminderungen durch Bewuchs wurden hingegen vernachlässigt. Sämtliche Ergebnisse sind in Rasterlärmkarten, Lageplänen mit farblich gekennzeichneter Immissionsbelastung und in separaten Ergebnistabellen eingetragen und dargestellt.

14 Gutachten Nr. 9/IV/ IMMISSIONSPEGEL Die Berechnung der Immissionsbelastung wurde nach den entsprechenden Formalien der Normen und Richtlinien durchgeführt. Der Übersicht wegen sollen sie hier nicht wiedergegeben werden, sie sind jedoch jederzeit einsehbar. Die Immissionspegel werden sofort in Beurteilungspegel umgerechnet und in Lärmkarten übersichtlich dargestellt. Die Details sind bereits in den Kapiteln 1 bis 4 ausführlich beschrieben. Die in der Tabelle berechneten Werte wurden gemäß den geltenden Normen ohne Reflexionen an der jeweilig eigenen Gebäudefront ermittelt. Sie können bis zu max. 3 db(a) unter den vergleichbaren Immissionsorten in den Rasterlärmkarten liegen. 6. ZULÄSSIGE IMMISSIONSRICHTWERTE Die je nach Lärmart unterschiedlichen Immissionsrichtwerte wurden im Kapitel 1 ausführlich beschrieben. Nachfolgend die kurze Zusammenfassung der Beurteilungsgrößen. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm lauten Die Immissionsrichtwerte lauten: TAG NACHT a) Wohngebiet allgemein WA 4 BauNVO 55 db(a) 40 db(a) b) Dorfgebiet MD 5 BauNVO 60 db(a) 45 db(a) c) Gewerbegebiet GE 8 BauNVO 65 db(a) 50 db(a) SCHALLTECHNISCHE VORBELASTUNG Eine schalltechnische Vorbelastung auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung durch das bereits vorhandene Gewerbegebiet ist zweifelsfrei gegeben und zu berücksichtigen. Allerdings ist eine Erhebung der Vorbelastung wie im vorliegenden Fall, mit einem bestehenden angrenzenden Gewerbegebiet, sehr aufwendig, deshalb rechnen wir hier mit einer Vorbelastung (in Anlehnung an die TA Lärm Punkt 3.2.1) durch das bestehende Gewerbegebiet von 6 db(a). Die Immissionsrichtpegel sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Die reduzierten Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Punkt lauten, IRW 6 db(a) Die reduzierten Immissionsrichtwerte nach TA Lärm lauten: TAG NACHT a) Wohngebiet allgemein WA 4 BauNVO 49 db(a) 44 db(a) a) Dorfgebiet MD 5 BauNVO 54 db(a) 39 db(a) b) Gewerbegebiet GE 8 BauNVO 59 db(a) 44 db(a)

15 Gutachten Nr. 9/IV/15 15 Lärmkontingentierung nach DIN Immissionsorte Seite 16 Lärmkontingentierung, Tabelle TAG / NACHT Seite 17 Zusatz-Lärmkontingentierung TAG / NACHT aufgeteilt in 8 Sektoren Seite 18 Lärmkontingentierung TAG Seite A4 Lärmkontingentierung NACHT Seite A5

16 Gutachten Nr. 9/IV/15 16

17 Gutachten Nr. 9/IV/ ERGEBNISSE DER LÄRMKONTINGENTIERUNG Die Geräuschkontingentierung wurde, unter Berücksichtigung einer schalltechnischen Vorbelastung (L(vor)) durchgeführt. Die jeweiligen Immissionskontingente L(EK) sind für je Tag und Nacht den beiden nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

18 Gutachten Nr. 9/IV/15 18 Mit den obigen Ergebnissen ist die Geräuschkontingentierung nach DIN abgeschlossen. Für die textliche Festsetzung der Geräuschkontingentierung nach DIN schlagen wir folgenden Wortlaut (in starker Anlehnung an die DIN ) vor: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN : , Abschnitt 5. Von den Festsetzungen darf abgewichen werden, wenn der Beitrag der zu genehmigenden Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 15 db(a) unterschreitet. ZUSATZKONTINGENTE In den Rasterlärmkarten (vgl. Seite A4 und A5) wurden die Zusatzkontingente bereits berücksichtigt. In der nachfolgenden Grafik sind die jeweiligen Sektoren, A bis H, eingezeichnet.

19 Gutachten Nr. 9/IV/15 19 FAZIT Die Planungskriterien der DIN werden eingehalten. Die Prognosesicherheit beträgt 0,1 db(a) bei voller Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Lärm- und Zusatzkontingente. Somit entsprechen die vergebenen Lärmkontingente im Geltungsbereich der Nutzung eines ganz normalen Gewerbegebietes nach DIN , jedoch mit einer um 15 db(a) reduzierten Vorgabe im Bezugszeitraum NACHT. Die schalltechnische Qualität der angrenzenden Wohnbebauung wird durch die Lärmemissionen des Gewerbegebietes nicht beeinträchtigt. 8. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN Durch die erfolgreiche Lärmkontingentierung sind keine Lärmschutzmaßnahmen für die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes Richtung Osten erforderlich bzw. vorzuschreiben.

20 Gutachten Nr. 9/IV/ ZUSAMMENFASSUNG Für den Planbereich des Bebauungsplans wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN durchgeführt. Für die textliche Festsetzung der Geräuschkontingentierung schlagen wir folgenden Wortlaut (in starker Anlehnung an die DIN ) vor: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN : , Abschnitt 5. Von den Festsetzungen darf abgewichen werden, wenn der Beitrag der zu genehmigenden Anlage die Immissionsrichtwerte um mindestens 15 db(a) unterschreitet. ZUSATZKONTINGENTE Die Zusatzkontingente wurden im Kapitel 7 ausführlich beschrieben. FAZIT Die Planungskriterien der DIN werden eingehalten. Die Prognosesicherheit beträgt 0,1 db(a) bei voller Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Lärm- und Zusatzkontingente. Somit entsprechen die vergebenen Lärmkontingente im Geltungsbereich TF 2 der Nutzung eines ganz normalen Gewerbegebietes, TF 1 der Nutzung eines eingeschränkten Mischgebietes nach DIN , jedoch mit einer um 15 db(a) reduzierten Vorgabe im Bezugszeitraum NACHT. Die schalltechnische Qualität der angrenzenden Wohnbebauung wird durch die Lärmemissionen der beiden Teilflächen nicht beeinträchtigt. LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN Durch die erfolgreiche Lärmkontingentierung sind keine Lärmschutzmaßnahmen in der Bebauungsplanänderung für das Gewerbegebiet Industriestraße erforderlich bzw. vorzuschreiben.

21 Gutachten Nr. 9/IV/ LITERATURVERZEICHNIS DIN Teil 1 DIN T 1 Beibl. 1 DIN "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren" Mai 1987 "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Mai 1987 "Geräuschkontingentierung" Dezember 2006 DIN ISO "Dämpfung das Schalls bei Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren", 1999 RLS-90 TA Lärm Heckl, Müller Bethge, Meurers Schmidt, H. Planwerkstatt a.b. Rainer Waßmann "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe 1990 "TA-Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" GMBl Nr. 26/1998 Seite 503 "Taschenbuch der technischen Akustik" Springer-Verlag, Berlin 1975 "TA-Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" C. Heymanns Verlag KG, Köln 1985 "Schalltechnisches Taschenbuch" VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf 1989 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 und 93

22 Anhang zu Gutachten Nr. 9/IV/15 A1 ANHANG ZU GUTACHTEN NR. 9/IV/15 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 Bebauungsplan Gewerbegebiet Industriestraße Stand 1981 A2 2 Bebauungsplan Gewerbegebiet Industriestraße Stand 2015 A3 3 Kontingentierung + Zusatzkontingente TAG A4 4 Kontingentierung + Zusatzkontingente NACHT A5

23 Anhang zu Gutachten Nr. 9/IV/15 A2 Bebauungsplan Industriestraße rechtskräftig seit 1981 Gemeinde Wain

24 Anhang zu Gutachten Nr. 9/IV/15 A3 Bebauungsplanänderung Industriestraße Gemeinde Wain

25 Anhang zu Gutachten Nr. 9/IV/15 A4

26 Anhang zu Gutachten Nr. 9/IV/15 A5

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