Ländermanager/-in Russland (IHK)

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1 DOZENTENTEAM Dr. Andrea Gebauer Russland Kompetenzzentrum Düsseldorf Claus Forchheim Arkon Development GmbH Tanja Galander PWC Russia Desk Rene Harun AHK Russland Dr. Thomas Heidemann CMS Hasche Sigle, Rechtsanwälte Karin Holloch McDermott Will & Emery Rechtsanwälte, Steuerberater LLP Bernhard Morawetz MOST - Morawetz Osteuropa-Serviceleistungen für Markterschließung und Transferhandel Elena Resch Universitätsallianz Ruhr/ Landesspracheninstitut (LSI) Bochum Dr. Harald Schlüter Schlüter, Riedenklau & Kollegen, Rechtsanwälte und Notare Dr. Hannelore Schmidt ITMO GmbH Consulting Coaching Training Michael Schröder Kühne & Nagel, Bremen Andreas Steinborn OOO Delcreda Christian Telieps DHL Freight GmbH, Competence Center Russland Petra Wermke DIN GOST TÜV BerlinBrandenburg Gesellschaft für Zertifizierung in Europa mbh Stephan Strothenke HLB Dr. Stückmann und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Ländermanager/-in Russland (IHK) ZERTIFIKATSLEHRGANG IHK-Akademie Ostwestfalen, Bielefeld September, Oktober, November 2014 Änderungen in Ablauf und Dozententeam vorbehalten. Dozententeam Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau DOZENT/-IN IN DÜSSELDORF DOZENT/-IN IN BIELEFELD DÜSSELDORF Heike Sieckmann IHK-Akademie Ostwestfalen Tel heike.sieckmann@ihk-akademie.de Petra Wanke IHK Düsseldorf, Abt. Berufliche Weiterbildung Tel petra.wanke@duesseldorf.ihk.de VERANSTALTUNGSORT IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH c/o Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Straße Bielefeld VERANSTALTUNGSORT IHK-Forum Düsseldorf Karlstraße Düsseldorf Fotos Titelseite: fotolia, vvoe; Innenseite: fotolia, anshar 73, lightpoet, ID 1974; Design: P. Butenholz BIELEFELD IHK-Forum, Düsseldorf Februar, März, April 2015

2 UMFANG Der Zertifikatslehrgang Ländermanager/-in Russland (IHK) umfasst ca. 72 Ustd. (à 45 Min.). TEILNEHMERZAHL Begrenzt (max. 20 Teilnehmer/-innen) LÄNDERMANAGER/-IN RUSSLAND (IHK) Russland ist für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger strategischer Partner und das Potenzial für den weiteren Ausbau der bilateralen Kooperation ist groß. Dennoch hält der russische Markt viele Stolpersteine bereit und erfordert auch wegen der zahlreichen landestypischen Besonderheiten viel Umsicht. Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein wollen, müssen sich daher gründlich auf den Markteinstieg bzw. die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten in Russland vorbereiten. Der IHK-Zertifikatslehrgang Ländermanager/ -in Russland informiert über die wichtigsten wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen. Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über mögliche Stolpersteine im Russlandgeschäft und wie sie zu vermeiden sind. ZIELSETZUNG Sie sind mit der Komplexität des russischen Marktes vertraut und in der Lage, das Russlandgeschäft selbstständig zu organisieren und durchzuführen. Sie können geschäftliche Aktivitäten in Russland hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bewerten und konkrete Handlungsstrategien entwickeln und umsetzen. ZIELGRUPPE (Nachwuchs-) Führungskräfte, die Wirtschaftskontakte mit Russland aufbauen wollen oder diese bereits pflegen und ausbauen wollen. Grundlegende Kenntnisse im Außenwirtschaftsgeschäft (Im-/Export) sollten vorhanden sein. Vereinzelt ist es möglich, dass Unterrichteinheiten in englischer Sprache gehalten werden. TEILNAHMEENTGELT 1.945,00 EUR (inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Imbiss) ABSCHLUSS Voraussetzung zum Erhalt des Zertifikates ist eine mindestens 80%-ige Anwesenheit sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem lehrgangsinternen Abschlusstest. Erfolgreiche Teilnehmer/-innen erhalten das IHK-Zertifikat Ländermanager/-in Russland (IHK). Teilnehmer/-innen, die sich dem Testverfahren nicht stellen möchten, oder die erforderliche 80%-ige Mindestteilnahmequote nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND DEREN VORAUSSETZUNGEN BERATUNG BIELEFELD Ines Ratajczak Referat International IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str Bielefeld Tel BERATUNG DÜSSELDORF Dr. Andrea Gebauer Russland Kompetenzzentrum Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf Tel andrea.gebauer@duesseldorf.ihk.de MODUL 1 MODUL 2 MODUL 3 Einführung Geschichte & Landeskunde Russland und GUS Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Deutsch-Russische Beziehungen Interkulturelles Management Verhandlungsführung und Kommunikation Projektmanagement Personalmanagement Do s and Dont s im Geschäftsleben Alltagskultur Marktsondierung / Partnerwahl / Vertriebsaufbau / Firmenbesuch Marktforschung & Marketing Messen in Russland Prüfung von Partnern & Forderungsmanagement Vertragsgestaltung im Vertrieb (Handelsvertreter und Agent) Rechtsformen Rechtliche Grundlagen und Sicherheitsfragen Wichtige Bestandteile von Liefer- und Leistungsverträgen IP-Recht Produkthaftung Compliance Know how-schutz Investieren in Russland Standortkriterien Genehmigungsverfahren Gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und immobilienrechtliche Aspekte Transport & Logistik, Zoll & Zertifizierung Ein- und Ausfuhrbestimmungen und dokumente Zollunion Prozessablauf Verzollung Zollwertermittlung Zollvertreter, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Logistik in Russland Ablauf der Zertifizierung Zertifizierung nach GOST R, Technische Reglements Russland Konformitätsnachweise nach den Regeln der Zollunion (TR-TS) Buchhaltung, Steuern und Rechnungslegung Grundzüge des Steuerrechts Begründung einer Betriebstätte Umsatzsteuerfragen Russische Buchhaltung und Controlling Banken und Finanzierung Bankensystem Russlands Exportfinanzierung Devisenrechtliche Bestimmungen Kreditsicherheiten Lokale Finanzierungen Cashpooling Abends: Expertengespräch Abschlusstest, Abschlussrunde etc.

3 ANMELDUNG Zertifikatslehrgang Ländermanager/-in Russland (IHK) in der IHK-Akademie Ostwestfalen, Bielefeld MODUL 1 MODUL 2 MODUL September Oktober November 2014 Firma Teilnehmer/-in Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Telefon Telefax Homepage Branche Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (s. Rückseite) der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns als verbindlich anerkannt. Die Zulassungs voraus setzungen sind mir/uns bekannt und werden erfüllt. Ort / Datum Firmenstempel / Unterschrift Heike Sieckmann IHK-Akademie Ostwestfalen Telefon: Fax: heike.sieckmann@ihk-akademie.de VERANTSTALTUNGSORT IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH c/o Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str Bielefeld

4 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erkennen Sie die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Wir behalten uns aus organisatorischen Gründen vor, für bestimmte Veranstaltungen von diesen Teilnahmebedingungen abzuweichen und Besondere Teilnahmebedingungen zur Anwendung kommen zu lassen, auf die in diesem Falle ausdrücklich gesondert hingewiesen wird. Wir unterscheiden bei unseren Weiterbildungsangeboten Seminare (kurzzeitige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. unter 50 Unterrichtsstunden) von Lehrgängen (längerfristige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. über 50 Unterrichtsstunden). Sofern keine besondere Abgrenzung erfolgt, gelten die folgenden Angaben für beide Veranstaltungstypen gleichermaßen. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. 1. Anmeldung Ihre Anmeldung zu unseren Seminaren und Lehrgängen nehmen Sie bitte stets schriftlich (per Anmeldebogen, Brief, Fax oder mit qualifizierter elektronischer Signatur) vor. Nur in diesem Fall ist sie gültig und gilt als verbindlich. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt; besondere Zulassungs- oder Auswahlverfahren für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung der Zulassung. Eine solche Bestätigung kann auch mündlich erfolgen. Der Zugang einer Anmeldung über das Online-Formular der Akademie wird unverzüglich elektronisch bestätigt, wobei die Eingangsbestätigung noch keine Teilnahmebestätigung ist. Erfolgt eine Anmeldung im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens oder Bildungsprämienverfahrens wird der Vertrag erst rechtswirksam, wenn unserer Akademie ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsentgelte (max. 500) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde. 2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung bei Lehrgängen ist mit der Zulassung und bei Seminaren nach Erhalt der Rechnung am ersten Veranstaltungstag fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, tritt die Fälligkeit zum in der Lehrgangsbeschreibung angekündigten und in der Rechnung benannten Termin für den jeweiligen Folgeabschnitt ein. Bei diesen Lehrgängen kann eine Zahlung per Bankeinzug vereinbart werden. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitgebers, der Agentur für Arbeit oder des Versorgungsamtes (Meister-BaföG, Bildungsscheck)) zu erfolgen. Kosten für weitere Leistungen (z. B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. 3. Rücktritt und Kündigung Bei Seminaren können Sie ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von fachlich und persönlich geeigneten Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. (In diesem Falle wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 80,00, fällig.) Erfolgt eine Kündigung durch den Teilnehmer erst nach Ablauf dieser Frist, so ist das volle Lehrgangsentgelt zu zahlen. Bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, ist ohne fristgerechte Abmeldung bei Nichtantritt des Lehrgangs der erste Teilzahlungsbetrag zu zahlen. Bei späterer Kündigung sind nur die Beträge zu zahlen, die bis zum Ablauf des Zahlungsabschnittes fällig sind, in welchem die schriftliche Kündigung bei unserer Akademie eingeht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Wir empfehlen Ihnen, insbesondere Rücktrittserklärungen für Lehrgänge per Einschreiben zuzustellen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) 4. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Wir haben das Recht Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z. B. bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder plötzlichem Ausfall des Dozenten, abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Stundenplan bekannt gegeben. Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Unterrichtstermine anberaumt werden. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle (in Ostwestfalen) als in der Anmeldebestätigung aufgeführt, durchzuführen. 5. Wechsel der Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt und der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6. Leistungsüberprüfungen Die Teilnahme an Leistungsüberprüfungen zur Erlangung eines IHK-Zertifikats im Rahmen eines entsprechend ausgewiesenen Lehrgangs unserer Akademie ist ausschließlich den Teilnehmern dieser Weiterbildung vorbehalten. Um ein IHK-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie die Leistungsüberprüfung erfolgreich bestehen und zuvor 80% der Lehrveranstaltungen in unserer Akademie besucht haben. Die Leistungsüberprüfung kann in unterschiedlicher Form (z. B. durch einen Test, eine Projektarbeit o. ä.) erfolgen. Die verbindlichen Termine der Leistungsüberprüfung werden in aller Regel spätestens zu Beginn eines Lehrgangs bekannt gegeben. Sollten Sie aus individuellen persönlichen oder betrieblichen Gründen einen separaten Termin vereinbaren wollen, stellen wir Ihnen unseren gesonderten Aufwand mit 100,-- Euro in Rechnung. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Eine nicht bestandene Leistungsüberprüfung können Sie maximal zwei Mal wiederholen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) Für die Teilnahme an IHK-Prüfungen gelten gesonderte Regelungen. 7. Anmeldungen zu Prüfungen bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfung sind die Anmeldungen zu Prüfungen bis spätestens zu dem vorgegebenen Anmeldeterminen schriftlich auf einem besonderen Formular vorzunehmen. Das hierfür erforderliche Anmeldeformular erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Abteilung Berufliche Bildung. 8. Nutzung der akademieeigenen und von ihr angemieteter EDV-Schulungsräume Die IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH stellt Ihnen sofern erforderlich die vorhandenen Computer und den Internetzugang für den Wissenserwerb in Ihrer Weiterbildung zur Verfügung. Diese Infrastruktur dient ausschließlich als Arbeitsmittel zur Erreichung des jeweiligen Schulungszieles. Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer und des Internetzuganges, die geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen der IHK-Akademie Ostwestfalen zu schaden, die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Dies gilt vor allem für das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar/dem Lehrgang führen sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. 9. Haftung Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Garderobe (Wertgegenstände) und Fahrzeuge oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch, ist ausgeschlossen; es sei denn, dass der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, haften wir uneingeschränkt. 10. Datenspeicherung Die IHK-Akademie erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminar-, Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie ggfs. mit der Weitergabe der Daten an die prüfende Institution (z. B. eine Industrie- und Handelskammer) einverstanden. 11. Urheberrecht Die in den Lehrveranstaltungen verwendeten Präsentationen, Arbeitsunterlagen, DIHK- Textbände sowie Computer-Software inkl. Lernprogramme, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und/oder deren Weiterleitung an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig. Jegliche Art von audio- und/oder visuellen Mitschnitten von Veranstaltungen ist nicht gestattet. 12. Widerrufsrecht bei der Anmeldung für Seminare und Lehrgänge (nur bei Fernabsatzverträgen) Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH, Elsa-Brändström-Str. 1-3, Bielefeld. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 13. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. 14. Gerichtsstand /Anwendbares Recht Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die die Teilnahme an Seminaren oder Lehrgängen betreffen, Bielefeld. Das selbe gilt, wenn der Teilnehmer als Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15. Ungültige Klauseln Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Bielefeld, 01. Dezember 2010 IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH (Mit Veröffentlichung dieser Teilnahmebedingungen werden die bisher veröffentlichten Teilnahmebedingungen der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH unwirksam.)

5 ANMELDUNG Zertifikatslehrgang Ländermanager/-in Russland (IHK) im IHK-Forum, Düsseldorf MODUL 1 MODUL 2 MODUL Februar März April 2015 Firma Teilnehmer/-in Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Telefon Telefax Homepage Branche Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (s. Rückseite) des IHK-Forum Düsseldorf sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns als verbindlich anerkannt. Die Zulassungs voraus setzungen sind mir/uns bekannt und werden erfüllt. Ort / Datum Firmenstempel / Unterschrift Petra Wanke IHK Düsseldorf, Abt. Berufliche Weiterbildung Telefon: Fax: petra.wanke@duesseldorf.ihk.de VERANTSTALTUNGSORT IHK Forum Karlstraße Düsseldorf

6 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt: 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Seminaren, Lehrgängen und anderen Veranstaltungen ist schriftlich, per Fax oder über das Anmeldeformular per Internet bei der IHK vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig anmelden, bestätigt die IHK Ihre Anmeldung schriftlich; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die IHK hierüber schriftlich. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z.b. der Arbeitsagentur) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. 3. Widerrufsrecht Verbrauchern* im Sinne des 13 BGB, die sich per Internet anmelden, steht nach genanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK zu Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, Düsseldorf. ihkdus@duesseldorf.ihk.de, Fax: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum erklärten Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Erhalt. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 4. Rücktritt Der Teilnehmer kann über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei später eingehenden Rücktritten ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Dieser Anteil entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien benannt wird. Bei Rücktrittserklärung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Ist der angemeldete Teilnehmer aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung verhindert, so kann dieser kostenlos zurücktreten, sofern er sich telefonisch vor Beginn der Veranstaltung abmeldet und die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachweist. Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 3 unberührt. 5. Kündigung Prüfungsvorbereitende Lehrgänge sind in Semester aufgeteilt. Bei diesen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von fünf Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters schriftlich gegenüber der IHK erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der IHK. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Kündigung ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Bei Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Bestimmungen zur Kündigung lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 3 unberührt. 6. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt durch die IHK abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.b. Erkrankung des Referenten, berechtigt soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 7. Ausschluss von der Teilnahme Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die IHK einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes bzw. Semesteroder Abschnittsbetrages. 8. Haftung Die IHK haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9. Urheberrecht Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 10. Unwirksame Klauseln Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. 11. Gerichtsstand Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf. *Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint. Dezember 2012

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