Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer
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- Liane Huber
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1 Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich Prüfungsdauer 60 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 13 Beilage(n) keine Maximale Punktzahl 60 Erzielte Punkte Note e Schreiben Sie die Kandidatennummer auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige Zusatzblätter). Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die blosse Nennung eines Gesetzes- oder Verordnungsartikels reicht nicht aus (ausser dies wird ausdrücklich erlaubt). Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Das Punktemaximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Teillösungen ergeben ebenfalls Punkte. Benutzen Sie Kugelschreiber oder Tinte zum Lösen der Prüfung (kein Bleistift). Die Expert/innen Datum Unterschriften Expert/in 1 Expert/in 2 Seite 1 (von 13)
2 Teil 1: Wissen- und Verständnisfragen Aufgabe 1: Liegenschaften (2,5 Punkte) Ausgangslage Sie erhalten 5 Aussagen zum Thema Liegenschaften. Aufgabe Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Kreuzen Sie bei jeder Aussage richtig oder falsch an. Es können eine, mehrere oder alle Aussagen korrekt sein. Antwortmöglichkeiten richtig falsch Bei selbstbewohnten Liegenschaften wird der Steuerwert als Vermögen angerechnet. Der Freibetrag beträgt bei selbstbewohnten Liegenschaften immer CHF Die Hypothekarschulden können nur vom Wert der Liegenschaft abgezogen werden. Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinse sind bis zur Höhe des Bruttoertrags der Liegenschaft anerkannt. Die Pauschale für die Mietnebenkosten beträgt pro Jahr CHF Seite 2 (von 13)
3 Aufgabe 2: Anrechenbare Einnahmen (2,5 Punkte) Ausgangslage Sie erhalten 5 Aussagen zu den anrechenbaren Einnahmen. Frage Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Kreuzen Sie bei jeder Aussage richtig oder falsch an. Es können eine, mehrere oder alle Aussagen korrekt sein. Antwortmöglichkeiten richtig falsch Bei Stipendien handelt es sich um eine anrechenbare Einnahme. Familienzulagen werden zu 2/3 in der EL-Berechnung berücksichtigt. Ausländische Renten sind in CHF umzurechnen und als Einnahme anzurechnen. Übersteigen die Einnahmen eines Kindes dessen Ausgaben, werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kindes nicht in der EL-Berechnung der Eltern berücksichtigt. Nur die Hilflosenentschädigung schweren Grades wird bei einer im Heim lebenden Person als Einnahme angerechnet. Seite 3 (von 13)
4 Aufgabe 3: Anerkannte Ausgaben (2,5 Punkte) Ausgangslage Sie erhalten 5 Aussagen zu den anerkannten Ausgaben. Frage Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Kreuzen Sie bei jeder Aussage richtig oder falsch an. Es können eine, mehrere oder alle Aussagen korrekt sein. Antwortmöglichkeiten richtig falsch Der Betrag der persönlichen Auslagen bei Heimbewohnern wird von jedem Kanton selbst bestimmt. Für ein Ehepaar wird als Lebensbedarf der doppelte Betrag des Lebensbedarfs für Alleinstehende berücksichtigt. Muss die EL-beziehende Person bei der Schlussabrechnung der Nebenkosten eine Nachzahlung leisten, so wird diese in der EL-Berechnung als Ausgabe berücksichtigt. Die Amortisation der Hypothek stellt keine anerkannte Ausgabe dar. Als Miete wird in der EL-Berechnung immer der Höchstbetrag von CHF als Ausgabe berücksichtigt. Seite 4 (von 13)
5 Aufgabe 4: Anpassung der jährlichen EL (2,5 Punkte) Ausgangslage Sie erhalten 5 Aussagen zur Änderung der jährlichen EL. Frage Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind. Kreuzen Sie bei jeder Aussage richtig oder falsch an. Es können eine, mehrere oder alle Aussagen korrekt sein. Antwortmöglichkeiten richtig falsch Die EL-Durchführungsstellen haben die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bezüger periodisch, mindestens aber alle 4 Jahre durchzuführen. Eine Erhöhung des Ausgabenüberschusses ist auf den Beginn des Monats, der auf die neue Verfügung folgt, anzupassen. Auf die Anpassung der EL kann verzichtet werden, wenn die Änderung weniger als CHF im Jahr ausmacht. Eine Erhöhung der IV-Rente, hat auch die Erhöhung der Ergänzungsleistung zur Folge. Eine Herabsetzung des EL-Anspruchs wird erst nach einer Frist von 6 Monaten wirksam. Seite 5 (von 13)
6 Aufgabe 5: Nachzahlung Ausgangslage Selina Bühler hat mit Verfügung vom rückwirkend ab eine ganze IV-Rente zugesprochen erhalten. Am reicht Selina Bühler die EL-Anmeldung bei der zuständigen EL-Durchführungsstelle ein. Die Anmeldung für die IV-Rente erfolgte am Frage Ab welchem Zeitpunkt wird der Anspruch auf Ergänzungsleistungen geprüft? Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an. Es ist genau eine Antwort richtig. Antwortmöglichkeiten Seite 6 (von 13)
7 Aufgabe 6: Ausgabe oder Einnahme (3 Punkte) Ausgangslage Nachfolgend werden Ihnen Ausgaben- oder Einnahmepositionen der EL-Berechnung genannt. Frage Sind die genannten Berechnungspositionen den Ausgaben, den Einnahmen oder beidem zuzuordnen? Geben Sie an, ob die Berechnungspositionen eine Ausgabe (A), eine Einnahme (E) oder Ausgabe und Einnahme (A, E) darstellen. Antwortmöglichkeiten Berechnungspositionen: 1 Betrag für die persönlichen Ausgaben; 2 Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge; 3 Hypothekarzinsen; 4 AHV-Rente; 5 Vermögensverzehr; 6 Mietzins A E A, E Seite 7 (von 13)
8 Teil 2: Fallbeispiele Fallbeispiel 1: Berechnung von Ergänzungsleistungen (22 Punkte) Sachverhalt Pia und Reto Gubser, verheiratet, beide 38 Jahre alt, melden sich am zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Pia Gubser hat aus erster Ehe einen Sohn, Fabio Herren, welcher bei seinem leiblichen Vater lebt. Da das Ehepaar seit der Arbeitslosigkeit von Pia Gubser nicht mehr über genügend Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügt, unterstützt die Mutter von Reto Gubser das Ehepaar mit freiwilligen Unterstützungsleistungen. Die wirtschaftliche Situation des Ehepaars sieht wie folgt aus: Reto Gubser Halbe Invalidenrente (IV-Grad 55%) CHF pro Monat Freiwillige Unterstützungsleistungen der Mutter von Reto Gubser CHF pro Monat Rente aus der beruflichen Vorsorge CHF pro Monat Mietzins inkl. Nebenkosten CHF pro Monat Pia Gubser Vermögen CHF Vermögensertrag CHF 7.-- pro Jahr Taggeld der Arbeitslosenversicherung netto CHF pro Tag Alimente an Sohn Fabio aus 1. Ehe (inkl. Kinderzulagen) CHF pro Monat Im betreffenden Kanton gilt folgende Sonderregelung: - Kantonale Durchschnittsprämie Erwachsene: CHF pro Jahr Seite 8 (von 13)
9 Aufgabe Berechnen Sie den monatlichen EL-Anspruch ab Zeigen Sie den detaillierten Berechnungsweg auf. Seite 9 (von 13)
10 Fallbeispiel 2: Krankheits- und Behinderungskosten (4 Punkte) Sachverhalt Vreni Hulliger, 80-jährig und noch immer in der eigenen Wohnung lebend, hat gemäss Berechnung der ordentlichen Ergänzungsleistung einen Einnahmenüberschuss von jährlich CHF Nun reicht Vreni Hulliger bei der EL-Durchführungsstelle anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten in der Höhe von CHF ein. Aufgabe Zeigen Sie auf, wie hoch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten an Vreni Hulliger ausfällt. Der Berechnungsweg ist detailliert aufzuzeigen. Nennen Sie zudem die massgebende Rechtsgrundlage. Seite 10 (von 13)
11 Fallbeispiel 3: Auskunft auf eine schriftliche Anfrage (5 Punkte) Sachverhalt Peter Gross, Altersrentner, ist seit Januar 2016 Bezüger von Ergänzungsleistungen. Die entsprechende Verfügung wurde am erlassen. Peter Gross weiss, dass er alle ins Gewicht fallenden Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich melden muss. Das Sparguthaben von Peter Gross betrug am CHF , nimmt jedoch wegen Verzehrs stetig ab. Aus diesem Grund reicht Peter Gross monatlich seine Kontoauszüge ein und bittet Sie jeweils um Anpassung der EL-Berechnung. Aufgabe Kann auf die Forderungen von Peter Gross nach einer Anpassung der Anpassung der EL-Berechnung eingegangen werden? Beantworten Sie die Frage stichwortartig, aber aussagekräftig. Nennen Sie zudem die massgebende Rechtsgrundlage. Seite 11 (von 13)
12 Fallbeispiel 4: Familie und Konkubinat (10 Punkte) Sachverhalt Kathrin von Ballmoos, IV-Rentnerin, lebt im Konkubinat mit dem Vater ihrer zwei Kinder. Die beiden Kinder von Kathrin von Ballmoos beziehen eine Kinderrente zur IV-Rente der Mutter. Der Vater bezieht keine Leistungen der 1. Säule. Aufgaben 4.1 Welcher Betrag wird als Lebensbedarf angerechnet? 4.2 Welche Miete figuriert in der EL-Berechnung, wenn diese gemäss Mietvertrag CHF pro Monat beträgt? 4.3 Hat die Einreichung einer Schlussabrechnung der Nebenkosten eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen zur Folge? 4.4 Hat in der beschriebenen Situation von Kathrin von Ballmoos die Tatsache, dass sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist, einen Einfluss auf die Anrechnung der Miete? 4.5 Welchen Einfluss hat ein Lotteriegewinn ihres Konkubinatspartners auf das Vermögen in der EL- Berechnung von Kathrin von Ballmoos? Beantworten Sie die Fragen stichwortartig aber aussagekräftig und/oder unter Angabe des entsprechenden Betrags. Seite 12 (von 13)
13 Fallbeispiel 5: Verzicht (4 Punkte) Sachverhalt Theodora Rentsch meldet sich im März 2016 zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Sie ist seit dem verwitwet. Anlässlich der Prüfung des EL-Gesuchs stellt die EL-Durchführungsstelle fest, dass die Versicherte auf güter- und erbrechtliche Ansprüche im Umfang von CHF verzichtet hat. Aufgaben 5.1 Nennen Sie die Definition des Verzichts. 5.2 Wie hoch ist der Vermögensverzicht, den die EL-Durchführungsstelle ab März 2016 in der EL- Berechnung berücksichtigt? Beantworten Sie die Fragen aussagekräftig bzw. unter Angabe des entsprechenden Betrags. Seite 13 (von 13)
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