(Bekannte und unbekannte) Steuervorteile der Vermögensanlage in Aktien nutzen!
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- Arthur Klein
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1 (Bekannte und unbekannte) Steuervorteile der Vermögensanlage in Aktien nutzen! I. Ausgangslage Es ist paradox! Aktien erreichen historische Höchststände, so zum Beispiel der DAX mit Punkten oder der amerikanische Auswahlindex Dow Jones mit Punkten. Dennoch gehen eine Vielzahl von Vermögensverwaltern nicht von Überbewertungen aus, sondern sehen insbesondere deutsche Aktien als angemessen bewertet an (Als typische Bewertungskennziffer kann das Kurs- Gewinnverhältnis - KGV - herangezogen werden, welches ausdrückt, nach wie vielen Jahren der Kurswert aller Aktien eines Unternehmens durch den geschätzten Jahresüberschuss des Unternehmens für das entsprechende Jahr verdient bzw. amortisiert wird. Je niedriger das KGV, umso früher wird der Wert des Unternehmens durch die zukünftigen Jahresüberschüsse verdient und umso günstiger ist die Aktie). Der DAX weist zurzeit ein KGV auf der Basis des kommenden Jahres von ca. 13 auf und bewegt sich damit in etwa bzw. knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Dennoch ist die Aktienquote der Deutschen, also der Anteil der Bevölkerung, der indirekt oder direkt über Aktien verfügt, mit 13,8 % im internationalen Bereich erschreckend niedrig. Andererseits rentieren andere Vermögensanlagen wie Fest- und Tagesgeld, Anleihen oder Immobilien mit historisch niedrigen Renditen. Immobilien in guten Lagen sind kaum mehr unter dem 16- bis 20-fachen der jährlichen Nettokaltmiete (=KGV von 16 bis 20) zu erwerben. Unternehmensanleihen rentieren bei ordentlichem Rating selten über 2 % bzw. 3 % (=KGV von 33 bis 50). Die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen wie Staatsanleihen liegt nur bei ca. 1 %, was einem KGV von 100 entspricht. Tagesgeld rentiert mittlerweile bei 0,2 % bis allerhöchstens 1 %, sodass sich auch hier ein extrem hohes KGV von 100 bis 500 ergibt! Im Vergleich hierzu erscheinen Aktien deutlich günstiger. Diese Renditeunterschiede aufgrund des extrem niedrigen Zinsniveaus sind hinlänglich bekannt. Dieser Steuertipp soll 1
2 jedoch nicht Bewertungsfragen von Vermögensanlagen thematisieren, sondern vielmehr steuerliche Vorteile der Aktienanlage beleuchten, die typischerweise kaum erkannt werden. II. Steuerliche Vorteile der Aktienanlage Steuervorteil 1: Begünstigter Abgeltungsteuersatz i. H. v. 25 % Die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer) auf jegliche Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Veräußerungen von Aktien ist in den meisten Fällen ein erheblicher Steuersatzvorteil, insbesondere im Vergleich zu Einkünften aus Löhnen und Gehältern bzw. aus Unternehmensgewinnen. Steuervorteil 2: Änderung Abgeltungsteuersatz für Aktien unwahrscheinlich Dieses Steuersatzprivileg ist dem Gesetzgeber, zumindest einigen Vertretern der Parteien, ein Dorn im Auge. Tatsächlich kann man darüber nachdenken, dass der Steuersatz von 25 % auf Anleihen, Tagesgeld oder Festgeld eine ungerechtfertigte Subvention darstellt, die nur dadurch begründet ist, um die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und einen Anreiz zu schaffen, Zinsen im Inland zu versteuern. Da jedoch über den Ankauf von Steuer-CDs die Steuerehrlichkeit in anderer Weise erzwungen wird, mag es sein, dass in Zukunft der Abgeltungsteuertarif von 25 % auf Zinsen überdacht werden wird. Auch wenn der begünstigte Abgeltungsteuertarif möglicherweise abgeschafft oder erhöht werden soll, ist es jedoch unwahrscheinlich, dass auf den begünstigten Steuersatz auf Aktiendividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien verzichtet wird. Denn es ist zu berücksichtigen, was in der Diskussion um die Abgeltungsteuer jedoch häufig unterlassen wird, dass die Aktiengesellschaften auf ihre Gewinne vor der Ausschüttung an den Aktionär bereits Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gezahlt haben, und zwar ungefähr in Höhe von 30 % des Vorsteuergewinns des Unternehmens. Systemgerecht ist es daher, dass Dividenden mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden, weil ansonsten Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner, im Vergleich zu anderen Unternehmensformen, überbesteuert würden. Unsere Einschätzung ist es daher, dass Änderungen am Abgeltungsteuertarif, zumindest erhebliche Änderungen, wenn überhaupt nur hinsichtlich der Zinserträge, nicht jedoch hinsichtlich der Erträge aus Aktien zu erwarten sind. Steuervorteil 3: Keine Abgeltungsteuer durch Gewinnthesaurierung 2
3 Bei Aktien wird ebenfalls häufig übersehen, dass Aktiengesellschaften typischerweise nur einen Anteil am Gewinn, meist in der Höhe von 25 % bis ca. 60 % des Jahresgewinns nach Steuern, ausschütten, der Rest jedoch im Unternehmen verbleibt (Gewinnthesaurierung). Dieser zurückbehaltene Gewinn wird damit nicht mit 25 % Abgeltungsteuer beim Aktionär belegt, obwohl der Gewinn in voller Höhe dem Aktionär zu Gute kommt. Es ist zwar richtig, dass viele Anleger ausschließlich auf die Höhe der Dividende schauen und argumentieren, dass ihnen der Restgewinn gar nicht zufließt, sodass auch dieser Restgewinn keinen eigenständigen Wert für den Aktionär habe. Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass sich zurückbehaltene Gewinne typischerweise im Kurs der Aktie wiederspiegeln. Als Ex-trembeispiel mag hier die Aktie von Berkshire-Hathaway gelten, deren Kurs mittlerweile bei ca. $ je Aktie steht. Als deren Hauptaktionär Warren Buffet diese Aktien im Jahre 1965 erwarb, zahlte er in etwa $ 50 je Aktie. Da die Gesellschaft bisher (fast) keine Dividenden ausgezahlt hat, wurden die jährlichen Gewinne im Unternehmen reinvestiert, sodass der Wert der Aktie entsprechend gestiegen ist. Es ist natürlich richtig, dass es auch negative Beispiele gibt und Kurssteigerungen aufgrund zurückgehaltener Gewinne tendenziell eher bei Substanzaktien vorkommen, die sich seit Jahren am Markt behaupten. Aber auch der Gesetzgeber sieht in vielen Steuervorschriften eine Gleichwertigkeit von Ausschüttungen und steigenden Unternehmenswerten, die über einen Verkauf des Unternehmens realisiert werden können. Der steuerliche Vorteil für Privatanleger ist enorm: Denn obwohl dem Privatanleger der Gewinn in voller Höhe zu Gute kommt, wird für ihn jährlich nur auf den ausgeschütteten Teil, also die gezahlte Dividende, 25 % Abgeltungsteuer geführt. Steuervorteil 4: Gewinnbesteuerung durch Zinseszinseffekt überkompensiert Im Gegensatz ist zu berücksichtigen, dass Wertsteigerungen bei Aktien nicht gänzlich steuerfrei sind, sondern auch besteuert werden, nämlich beim Verkauf der Aktie. Während früher noch ein Aktienveräußerungsgewinn steuerfrei generiert werden konnte, soweit die Veräußerung erst nach sechs bzw. zwölf Monaten nach Erwerb der Aktie realisiert wurde, ist ein Aktienveräußerungsgewinn heute grundsätzlich steuerpflichtig. Im Vergleich dazu spielt die Immobilienanlage ihren spezifischen Steuervorteil aus, denn Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien können grds. erst nach einer Haltedauer von 10 Jahren steuerfrei generiert werden. Nachteilig ist jedoch, dass bei einer Haltedauer von unter 10 Jahren der Veräußerungsgewinn auf 3
4 Immobilien grds. steuerpflichtig ist und hier der volle Steuersatz zum Tragen kommt. Vorteilhaft bei der Aktie hingegen ist, dass der Steuersatz generell nur 25 % beträgt. Weiterhin darf nicht vergessen werden, dass die Veräußerungsverluste nunmehr steuerliche Berücksichtigung finden. Zudem tritt die Besteuerung erst beim Verkauf ein, welcher u. U. erst nach einem Zeitraum von Jahrzehnten nach dem Kauf der Aktie passiert. Die Veräußerung der im Verkaufspreis enthaltenen Wertsteigerungen durch die zurückbehaltenen Gewinne des Unternehmens wird so zeitlich nach hinten verschoben. Das Beispiel der Aktie Berkshire Hathaway zeigt: Würden im Unternehmen zurückbehaltene Gewinne auch mit jährlicher Abgeltungsteuer von 25 % besteuert, wäre die Aktie heute nur ein Bruchteil dessen wert, was sie tatsächlich wert ist. Muss der Anleger aber erst beim Verkauf seine im Unternehmen zurückbehaltenen Gewinne versteuern, konnte das Unternehmen insoweit ungeschmälert Gewinne reinvestieren, sodass sich ein höherer Anlagebetrag verzinsen konnte, als es bei einer jährlichen Versteuerung der Fall gewesen wäre (Zinseszinseffekt). ausgeschütteten Gewinnanteile, wie es beispielsweise bei Immobilien der Fall ist, ein enormer Vorteil. III. Unser Tipp Dieser Steuer-Tipp soll als eben solcher verstanden werden. Er soll die Steuervor- Im Ergebnis ist somit die Versteuerung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf der Aktie zwar unschön, jedoch systemgerecht und im Vergleich zur jährlichen Besteuerung des gesamten Gewinns, einschließlich der nicht 4
5 teile der Aktienanlage näher beleuchten, ohne jedoch die generelle Entscheidung für Aktien an sich bzw. für eine bestimmte Aktie vorwegzunehmen. Aktieninvestments müssen wie alle Investments nach einer Gesamtabwägung aller Faktoren überlegt sein und sollten nicht ausschließlich an Steuergesichtspunkten ausgerichtet werden. Während Experten die international niedrige Aktienquote der Deutschen kritisieren, weil im Durchschnitt Aktien die höchsten Renditen aller Vermögensanlagen erzielen (und Aktien daher einen Beitrag zur Debatte über ungleich verteilte Vermögen in Deutschland leisten könnten), soll dieser Steuer-Tipp dazu beitragen, zumindest die steuerlichen Vorteile von Aktienanlagen im Vergleich zu anderen Vermögensanlagen zu überdenken und in Zukunft auch aus dieser Sicht das Thema Aktien für die eigene Vermögensanlage in Betracht zu ziehen. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 5
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