Carbon-Leakage-Liste 2015 bis Hinweise zur Anpassung der Zuteilung

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1 Carbon-Leakage-Liste 2015 bis 2019 Hinweise zur Anpassung der Zuteilung

2 Impressum Herausgeber Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz Berlin Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) emissionshandel@dehst.de Internet: Stand: 26. August 2014

3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Methode zur Anpassung der Zuteilungsmenge Anlagenbetreiber prüft Statusänderung Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status Verifizierung der Angaben im Formular Einreichen bei der DEHSt Hinweise zur Kombination einer Carbon-Leakage-Anpassung mit anderen Vorgängen Übersicht über die Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status...12

4 1 Allgemeines Laut Artikel 10a Absatz 13 Unterabsatz 1 der Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) aktualisiert die Europäische Kommission alle fünf Jahre die Liste der Wirtschaftszweige und Produkte (Sektoren oder Teilsektoren), für die ein erhebliches Risiko zur Verlagerung von CO 2 -Emissionen in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) angenommen wird (Carbon-Leakage-Liste). Die Europäische Kommission hat die neue Carbon-Leakage-Liste für die Jahre 2015 bis 2019 auf Grundlage aktualisierter Daten festgelegt, mit denen die gefährdeten Wirtschaftszweige und Produkte ermittelt werden. Zudem wurde auf das aktuelle Klassifizierungssystem für Wirtschaftszweige umgestellt (NACE Rev. 2). Diese neue Liste ersetzt die Liste, die für die kostenlose Zuteilung für 2013 und 2014 galt. Im Jahr 2019 wird es eine weitere Neubewertung geben: diese neue Carbon-Leakage-Liste wird für die Zuteilung im Jahr 2020 gültig sein. Neben der Überarbeitung der Carbon-Leakage-Liste alle fünf Jahre kann die Europäische Kommission jährlich Wirtschaftszweige oder Produkte in die Liste aufnehmen, jedoch nicht ausschließen (Artikel 10a Absatz 13 Unterabsatz 2 EHRL). Diese Änderungen gelten jeweils ab dem des Jahres, das auf die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste folgt. Die Anpassungen von Zuteilungsmengen wegen der Änderung des Carbon-Leakage-Status von Produkten erfolgen von Amts wegen ( 9 Absatz 3 Satz 3 Zuteilungsverordnung 2020, ZuV 2020), das gilt sowohl für Erhöhungen als auch für Reduzierungen der Zuteilungsmengen. Auch die Anpassung von Zuteilungsmengen aufgrund einer Änderung des Carbon-Leakage-Status muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden. 2 Methode zur Anpassung der Zuteilungsmenge Beim Berechnen der Zuteilungsmenge wird auf Ebene der Zuteilungselemente berücksichtigt, ob ein erhebliches Carbon-Leakage-Risiko für die betroffenen Wirtschaftszweige und Produkte angenommen wird. Während grundsätzlich die kostenlose Zuteilung gemäß EHRL übergangsweise erfolgt, d. h. ein Abschmelzen der Zuteilungsmenge von zunächst 80 Prozent im Jahr 2013 auf 30 Prozent im Jahr 2020 vorgesehen ist, wird die Zuteilungsmenge für Wirtschaftszweige und Produkte mit erheblichem Carbon-Leakage-Risiko nicht gesenkt (siehe Kapitel Leitfaden Teil 1). Jede Änderung des Carbon-Leakage-Status eines Produkts zieht eine Änderung der Zuteilungsmenge nach sich. Änderungen im Carbon-Leakage-Status können sich durch die Carbon-Leakage-Liste 2015 bis 2019 nur für Zuteilungen auf Basis von Fall-back-Ansätzen (Zuteilungselemente mit Wärme- Emissionswert, mit Brennstoff-Emissionswert oder mit Prozessemissionen) ergeben. Für Produkt- Emissionswerte ergeben sich keine Änderungen des Carbon-Leakage-Status 1 und damit auch keine Anpassungen der Zuteilungsmengen. Die Änderung des Carbon-Leakage-Status von Produkten der Fall-Back-Zuteilungselemente erfordert eine Neuzuordnung der zuteilungsrelevanten Größen auf die Zuteilungselemente mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung. Die Zuteilung wird auf Grundlage des neu ermittelten Anteils der Aktivitätsrate Carbon- Leakage-gefährdet oder nicht Carbon-Leakage-gefährdet an der gesamten Aktivitätsrate eines Zuteilungsansatzes angepasst (z.b. werden als Zuteilungsansatz zusammengefasst die Zuteilungselemente mit Wärme-Emissionswert mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung bezeichnet). Die gesamte Aktivitätsrate eines Zuteilungsansatzes ändert sich durch die Carbon- Leakage-Anpassung nicht. 1 Mit der Ergänzung der alten Carbon-Leakage-Liste für die Zuteilung ab dem Jahr 2014 gelten alle Produkt-Emissionswerte als Carbon- Leakage-gefährdet. Dies wird auch weiterhin für die Zuteilung 2015 bis 2019 gelten. 4

5 Sofern mit dem neuen Anteil Carbon-Leakage-gefährdet oder nicht Carbon-Leakage-gefährdet die Schwellenwerte der De-minimis-Regelung gemäß 3 Absatz 3 ZuV 2020 über- oder unterschritten werden, wird diese angewendet. Der neu ermittelte Anteil Carbon-Leakage-gefährdet oder nicht Carbon-Leakage-gefährdet wird auf die folgenden Größen angewendet: maßgebliche Aktivitätsrate oder Anfangsaktivitätsrate installierte Anfangskapazität vorläufige Zuteilungsmenge vor Anwendung des Carbon-Leakage-Faktors Aus der neu ermittelten vorläufigen Zuteilungsmenge werden nach Anwendung des Carbon- Leakage-Faktors und der maßgeblichen Faktoren zur Budgetsicherung (linearer Faktor oder sektorübergreifender Korrekturfaktor) die neue endgültige Zuteilungsmenge sowie weitere Größen für später folgende Vorgänge bestimmt. Bei Zuteilungselementen mit Wärme-Emissionswert hat eine Änderung des Carbon-Leakage-Status keine Auswirkung auf die Zuteilung für Wärmelieferungen an private Haushalte; erfolgt durch die Änderung des Carbon-Leakage-Status keine Neuberechnung des EEG-Anteils an der Zuteilung. Jedoch wird der EEG-Anteil auf die angepasste Zuteilungsmenge angewendet und die angepasste Zuteilungsmenge im Bescheid zur Carbon-Leakage-Anpassung ausgewiesen. 3 Anlagenbetreiber prüft Statusänderung Anlagenbetreiber sind verpflichtet zu prüfen, ob Fall-back-Zuteilungselemente ihrer Anlagen von einer Änderung des Carbon-Leakage-Status betroffen sind. Dies beinhaltet auch eine Prüfung, ob der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) alle für die Anpassung der Zuteilung erforderlichen Daten vorliegen. Da die DEHSt in den Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen sowie für neue Marktteilnehmer darauf verzichtet hat, in jedem Fall eine Zuordnung der Aktivitätsraten auf jedes Produkt (siehe 5 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe f ZuV 2020) sowie eine Aufschlüsselung der Produkte ohne Carbon-Leakage-Gefährdung zu fordern, liegen der DEHSt häufig nicht alle erforderlichen Angaben vor. Der Anlagenbetreiber muss daher alle Zuteilungselemente mit Fallback-Ansatz prüfen. Dabei sind alle Zuteilungsvorgänge für eine Anlage zu berücksichtigen (abgeschlossene oder beantragte Zuteilung Bestandsanlage, Zuteilung Neuanlage, wesentliche Kapazitätsänderung). Dies gilt auch für wesentliche Kapazitätsänderungen, die der DEHSt bisher noch nicht vorliegen, aber voraussichtlich bis zum ihren Betrieb aufnehmen (vgl. auch Kapitel 4 und 7). Über das Ergebnis der Prüfung müssen Betreiber die DEHSt bis zum unterrichten. 5

6 4 Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status 2 Für die Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status muss das von der DEHSt veröffentlichte Excel-Formular verpflichtend verwendet werden (siehe dazu die Bekanntmachung vom im Bundesanzeiger, BAnz AT B8, Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe g und Nr. 2). Pflicht zur Mitteilung Erfolgte für mindestens ein Fall-back-Zuteilungselement eine Zuteilung unter Berücksichtigung einer Carbon-Leakage-Gefährdung, muss der DEHSt das Ergebnis der Prüfung immer mitgeteilt werden, wenn ein Status-Wechsel für mindestens ein Produkt vorliegt, das diesem Zuteilungselement zugeordnet ist. Erfolgte für mindestens ein Fall-back-Zuteilungselement eine Zuteilung unter Berücksichtigung einer Carbon-Leakage-Gefährdung, ist eine Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status auch dann erforderlich, wenn zwar kein Status-Wechsel erfolgt, die Angabe der Prodcom-Codes 2007 und 2010 für die Herstellung von Produkten mit Carbon-Leakage-Gefährdung aber nicht vollständig in den entsprechenden FMS-Formularen 3 abgebildet ist. In der Mitteilung an die DEHSt brauchen die zuvor nicht vollständig im FMS abgebildeten Produkte mit Carbon-Leakage- Gefährdung aber nicht berichtet zu werden, sondern es muss in dem Formular nur zurückgemeldet werden, dass keine Änderung des Carbon-Leakage-Status stattgefunden hat. Auf eine Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status kann hingegen vollständig verzichtet werden, wenn kein Status-Wechsel erfolgt und die Prodcom-Codes 2007 und 2010 in den entsprechenden FMS- Formularen vollständig abgebildet sind. Erfolgte ausschließlich eine Zuteilung ohne Berücksichtigung einer Carbon-Leakage-Gefährdung, muss der Betreiber das Ergebnis der Prüfung nur dann der DEHSt mitteilen, wenn eine Carbon- Leakage-Gefährdung aufgrund der Änderung des Carbon-Leakage-Status für mindestens ein Produkt, das dem betreffenden Zuteilungselement zugeordnet ist, geltend gemacht werden soll. Die Betreiber sind nach 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verpflichtet, die Auskünfte unter Einhaltung der angegebenen Frist zu erteilen. Sofern ein Betreiber seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, entscheidet die DEHSt nach Aktenlage, gegebenenfalls auf Grundlage einer konservativen Schätzung. Nach 32 Absatz 3 Nummer 7 TEHG handelt ein Betreiber ordnungswidrig, wenn er die geforderten Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht erteilt. Umfang der Mitteilung und Vorgehen zur Bestimmung der relevanten Daten Sofern die für die jeweilige Anlage relevanten Fall-back-Zuteilungselemente von einem Status- Wechsel betroffen sind, muss der Betreiber grundsätzlich die neue Zuordnung der Produkte und der Aktivitätsraten unter Berücksichtigung der Änderung des Carbon-Leakage-Status mitteilen. Der Betreiber prüft hierfür im ersten Schritt für jeden der drei möglichen Fall-back-Zuteilungsansätze (Zuteilungselement mit Wärme-Emissionswert, Zuteilungselement mit Brennstoff-Emissionswert und Zuteilungselement mit Prozessemissionen; eine weitere Unterscheidung nach den Zuteilungselementen jeweils mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung erfolgt hierbei nicht), welcher zuteilungsrelevante Vorgang für das jeweilige Zuteilungselement der letzte ist. In Betracht kommen hier die Vorgangsarten Zuteilung Bestandsanlage, Zuteilung für neue Markteilnehmer (Neuanlage bzw. wesentliche Kapazitätserweiterung) und wesentliche Kapazitätsverringerung. Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt, zu dem der Vorgang wirksam wurde oder wird. Im Fall von Kapazitätserweiterungen oder -verringerungen ist dies das Datum der Aufnahme des geänderten Betriebs. 2 Die in diesem Hinweispapier beschriebenen Prüf- und Datenerfordernisse gelten nicht für die Ergänzungen der alten Carbon-Leakage- Liste, die für die Zuteilung 2013 und 2014 maßgeblich ist. 3 Vollständig sind die Angaben, wenn in dem FMS-Formular Produktionsdaten zu jedem Produkt der Prodcom-Code 2007 und 2010 enthalten ist. Die Angabe des Produkts Wärme für Sonstige Zwecke gilt zum Zweck dieser Abfrage nicht als ausreichende Angabe. 6

7 Der Betreiber berücksichtigt hierbei auch Vorgänge, die der DEHSt bereits vorgelegt, von dieser aber noch nicht beschieden wurden. 4 Sofern der für die Zuteilungselemente mit Wärme-Emissionswert (mit und ohne Carbon-Leakage- Gefährdung) letzte zuteilungsrelevante Vorgang die Zuteilung für die Bestandsanlage war, sind die Aktivitätsraten je Prodcom-Code für die beiden bei der Medianbildung im Bezugszeitraum berücksichtigten Jahre mitzuteilen. Sofern hingegen der für die Zuteilungselemente mit Wärme-Emissionswert (mit und ohne Carbon- Leakage-Gefährdung) letzte zuteilungsrelevante Vorgang eine Zuteilung als neuer Marktteilnehmer (wesentliche Kapazitätserweiterung oder Neuanlage) oder eine Kapazitätsverringerung war, werden die Aktivitätsraten je Prodcom-Code im Zeitraum der Kapazitätsbestimmung angegeben. Dies gilt auch, wenn im Zuteilungsvorgang für die Bestandsanlage eine Kapazitätsänderung für das Zuteilungselement berücksichtigt wurde (vgl. 8 Abs. 8 und 9 ZuV 2020). Analog werden die erforderlichen Daten für die Zuteilungselemente mit Brennstoff-Emissionswert und Prozessemissionen bestimmt. Unter den folgenden Voraussetzungen sind in der Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage- Status keine Angaben zur Aktivitätsrate je Prodcom-Code erforderlich: Nach der Änderung des Carbon-Leakage-Status liegt für einen Zuteilungsansatz (z.b. den Ansatz nach dem Wärme-Emissionswert) nur ein Zuteilungselement vor (mit oder ohne Carbon-Leakage- Gefährdung): Sofern der Betreiber in der Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status bestätigt, dass der DEHSt alle Prodcom-Codes 2007 und 2010 bereits vollständig und verifiziert vorliegen, sind keine weiteren Angaben in der Mitteilung erforderlich. Nach Änderung des Carbon-Leakage-Status liegen für einen Zuteilungsansatz zwei Zuteilungselemente vor (mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung): Dafür muss der Betreiber nachweisen, wie die neue Zuordnung der Aktivitätsraten auf die betroffenen Zuteilungselemente (mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung) erfolgt. Sofern der Betreiber in der Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status bestätigt, dass der DEHSt die Angaben zu den Prodcom- Codes 2007 und 2010 und den zugehörigen Aktivitätsraten bereits vollständig und verifiziert vorliegen, sind keine weiteren Angaben in der Mitteilung erforderlich. Für Anlagen ohne Änderung des Carbon-Leakage-Status sind in der Mitteilung zum Carbon-Leakage- Status ebenfalls keine Angaben zu den Prodcom-Codes 2007 und 2010 erforderlich. Angaben im Excel-Formular zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status Die Übermittlung der erforderlichen Informationen und Daten erfolgt im Excel-Formular zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status. Es ist zu beachten, dass gegebenenfalls zusätzliche Nachweise einzureichen sind, insbesondere bei Wärmelieferung an andere Anlagen oder an Wärmenetze (siehe die entsprechenden Formulare in Verbindung mit Leitfaden, Teil 3a). Auf dem ersten Tabellenblatt stehen allgemeine Angaben zum Betreiber und zur Anlage. Tabelle 1: Angaben auf dem Deckblatt Formularfeld Nähere Beschreibung 1 (a) Name des Anlagenbetreibers Betreiber nach 3 Nr. 4 TEHG. (b) Name der Anlage Bezeichnung der Anlage/Betriebseinrichtung (c) DEHSt-Aktenzeichen der Anlage 4 Falls eine wesentliche Kapazitätsänderung der DEHSt bisher noch nicht mitgeteilt wurde, aber voraussichtlich bis zum ihren Betrieb aufnehmen wird, erläutert der Anlagenbetreiber dies in der Mitteilung (siehe hierzu Kapitel 7) 7

8 Formularfeld (d) Dieser Nachweis betrifft die Änderung zum CL-Status ab dem Jahr (e) Ist eine Fall-back-Zuteilungsmethode von der Änderung des CL-Status betroffen? (f) Sind vor dem des unter (d) angegebenen Jahres noch wesentliche Kapazitätsänderungen zu erwarten? Erläuterungen zu den zu erwartenden Kapazitätsänderungen (g) Ist die Verifizierung der Angaben erforderlich? Nähere Beschreibung Das Jahr kann aus der Liste ausgewählt werden. Nein, wenn Sie sicher stellen können, dass kein Statuswechsel zu berücksichtigen ist oder wenn Sie hiermit feststellen, dass keine Berücksichtigung des Wechsels von nicht-cl nach CL von Ihnen geltend gemacht wird. Dann müssen Sie das Formular nicht weiter ausfüllen. Beachten Sie, dass diese Angabe gegebenenfalls von der Prüfstelle zu verifizieren ist. Ja, wenn vor dem des unter (d) angegebenen Jahres wesentliche Kapazitätsänderungen erwartet werden. Erläutern Sie die Art der wesentlichen Kapazitätsänderung und das geplante Datum der Einreichung bei der DEHSt etc. Nein, wenn alle relevanten Daten für jede Fall-back-Zuteilungsmethode bei der DEHSt bereits verifiziert vorliegen. Siehe hierzu auch Abschnitt 5 dieses Hinweispapiers. 3 (a) Name der Prüfstelle (Institution) (b) Name der Prüferin/ des Prüfers (c) Die Angaben des Betreibers sind Die Prüfstelle prüft die Angaben des Betreibers und bewertet sie als zutreffend oder nicht zutreffend. (d) Vermerke der Prüfstelle Auf dem Deckblatt ist unter Punkt 2 eine Zusammenfassung von Daten abgebildet, die automatisch aus den nachfolgenden Tabellenblättern befüllt wird. Für jede Fall-back-Zuteilungsmethode steht ein weiteres Tabellenblatt zur Verfügung. Tabelle 2: Angaben je Zuteilungsansatz Formularfeld (a) Ist dieser Zuteilungsansatz von der Änderung des CL-Status betroffen? (b) Liegt nach der Änderung des CL- Status für den Zuteilungsansatz nur ein Zuteilungselement vor (CL oder nicht-cl)? Nähere Beschreibung Nein, wenn Sie sicher stellen können, dass kein Statuswechsel zu berücksichtigen ist oder dass keine Berücksichtigung des Wechsels von nicht-cl nach CL von Ihnen erwünscht ist. Ein weiteres Ausfüllen dieses Blattes ist in dem Fall nicht erforderlich. (c) Liegen der DEHSt mit dem letzten Zuteilungsantrag/der letzten Mitteilung alle Prodcom-Angaben vollständig vor? (d) Welche Vorgangsart lag dem letzten Zuteilungsantrag / der letzten Mitteilung zu Grunde, die mindestens eines der Zuteilungselemente des Zuteilungsansatzes betrifft? Ja, wenn Sie im letzten Zuteilungsantrag die Aktivitätsraten (nicht die Produktionsmengen des Endprodukts) vollständig auf jedes Produkt unter Angabe von Prodcom-Code 2007 und Prodcom-Code 2010 zugeordnet haben. Sofern nach Änderung des CL-Status nur ein Zuteilungselement (z.b. Zuteilungselement mit Wärme-Emissionswert, nicht CL-gefährdet oder Zuteilungselement mit Wärme-Emissionswert, CLgefährdet) vorliegt, ist es ausreichend, wenn die Produktionsmengen je Prodcom-Code angegeben wurden. In dem Fall ist ein weiteres Ausfüllen dieses Datenblattes nicht notwendig. Hier können folgende Zuteilungsentscheidungen ausgewählt werden: Bestandsanlage Neuanlage Kapazitätserweiterung Kapazitätsverringerung 8

9 Formularfeld (e) Bitte geben Sie den Zeitraum an, der diesem letzten Zuteilungsantrag/dieser letzten Mitteilung zu Grunde lag. (f) Bitte beschreiben Sie die Methode zur Zuordnung der Aktivitätsrate zu den Prodcom-Codes. Nähere Beschreibung Bei Bestandsanlagen sind hier die in die Medianbildung eingegangenen zwei Kalenderjahre als Beginn und Ende anzugeben. Bei Neuanlagen, Kapazitätserweiterungen und -verringerungen sind hier der Beginn und das Ende des Erfassungszeitraums der Kapazitätsbestimmung einzutragen. Letzteres gilt auch für Anlagen, bei denen im Rahmen der Zuteilung als Bestandsanlage eine Kapazitätsänderung berücksichtigt wurde. Für den Fall, dass bei den Zuteilungselementen mit Wärme-Emissionswert CL-gefährdet und nicht CL-gefährdet unterschiedliche Jahre in die Medianbildung eingegangen sind, sind in die Felder jeweils zwei Jahreszahlen, durch Semikolon getrennt, einzugeben. Bitte beachten Sie, dass kein anderer Zeitraum gewählt werden darf als derjenige, der der Zuteilung zu Grunde lag. Sofern bereits im Antragsverfahren die Methode beschrieben wurde, kann auf diese Beschreibung verwiesen werden. (h) Gesonderte Angabe zu jedem Produkt mit eigenem Prodcom-Code: Prodcom-Code 2007 Prodcom-Code 2010 Menge Die Angabe dieses Prodcom-Codes dient zum Vergleich der Angaben, die der DEHSt bisher vorliegen. Für Wärme, die für Heizzwecke oder sonstige Zwecke verwendet wurde, können die Ersatzcodes bzw , beide ohne CL-Gefährdung, verwendet werden. Auf Grundlage dieser Angabe werden die nachfolgenden Felder Beschreibung und CL-Status befüllt. Für Wärme, die für Heizzwecke oder sonstige Zwecke verwendet wurde, können die Codes bzw , beide ohne CL-Gefährdung, verwendet werden. Für jeden Prodcom-Code geben Sie die in dem oben genannten Zeitraum zuzuordnende Aktivitätsrate an (für das Zuteilungselement mit Wärme- Emissionswert in der Einheit MWh, für das Zuteilungselement mit Brennstoff-Emissionswert in der Einheit GJ und für das Zuteilungselement mit Prozessemissionen in der Einheit t CO2e) Ergänzende Hinweise für die Eingabe der Mengen: Sofern die Aktivitätsrate aus Medianwerten der Jahresproduktion (Normalfall bei Bestandsanlagen) gebildet wurde: Ermitteln Sie die zwei Jahre, aus deren Produktionsmengen der Medianwert gebildet wurde. Ermitteln Sie für diese Jahre die Mengen Wärme/Brennstoffenergie/Prozessemissionen, die einem Prodcom-Code 2010 zugeordnet werden können. Im Fall von zwei maßgeblichen Jahren bilden Sie den Durchschnitt dieser Jahre, um eine Jahresmenge zu erhalten. Tragen Sie in die Tabelle den Prodcom-Code (nach der Systematik 2010 und 2007) sowie die ermittelte Jahresmenge ein. Soweit Wärmeverbräuche auf Produkte ohne CL-Risiko entfallen, können diese Mengen summarisch den Prodcom-Codes , Wärme für andere Zwecke, sowie , Wärme für Heizzwecke, zugeordnet werden. 9

10 Sofern die maßgebende Aktivitätsrate aus dem Zeitraum der Kapazitätsbestimmung (Neuanlagen und Kapazitätserweiterungen) ermittelt wurde: Ermitteln Sie die zwei Monate, aus denen sich die Kapazität hergeleitet hat (siehe Anhang 1 des Zuteilungsbescheids). Ermitteln Sie für diese Monate die Mengen Wärme/ Brennstoffenergie/Prozessemissionen, die einem Prodcom-Code 2010 zugeordnet werden können. Bilden Sie den Durchschnitt dieser Werte, um die auf einen Monat bezogene Menge zu erhalten. Multiplizieren Sie den Monatswert mit 12, um die auf ein Jahr bezogene Menge zu bestimmen. Multiplizieren Sie diesen Jahreswert mit dem für das Zuteilungselement maßgebenden Auslastungsfaktor (siehe Anhang 1 des Zuteilungsbescheids). Tragen Sie in die Tabelle des Excel-Tools den Prodcom-Code (nach der Systematik 2010 und 2007) sowie die ermittelte Jahresmenge ein. Soweit Wärmeverbräuche auf Produkte ohne CL-Risiko entfallen, können diese Mengen summarisch den Prodcom-Codes , Wärme für andere Zwecke, sowie , Wärme für Heizzwecke, zugeordnet werden. Der Carbon-Leakage-Status wird automatisch anhand des eingegebenen Prodcom-Codes 2010 in der letzten Spalte (Carbon-Leakage-Status) angezeigt. Oberhalb der Tabelle wird die gesamte Aktivitätsrate automatisch summiert und die Summe der Carbon-Leakage-gefährdeten Mengen ausgegeben. Zum Schluss wird aus den Daten der Carbon-Leakage-Anteil der gesamten Aktivitätsraten automatisch berechnet. 5 Verifizierung der Angaben im Formular Zuteilungsrelevante Angaben von Betreibern müssen von Prüfstellen verifiziert werden. Für eine Neuberechnung der Zuteilung unter Berücksichtigung eines veränderten Carbon-Leakage-Status von Produkten müssen der DEHSt die Anteile der Aktivitätsrate bekannt sein, der nun auf die Zuteilungselemente mit und ohne Carbon-Leakage-Gefährdung entfallen. Für die Verifizierung bedeutet dies: Eine erneute Verifizierung kann nur dann entfallen, wenn eine vollständige Aufteilung sämtlicher relevanter Prodcom-Codes auf den gesamten Zuteilungsansatz bereits Bestandteil der verifizierten Antragsunterlagen war und daher die DEHSt den Statuswechsel selbständig beurteilen kann. Enthalten die verifizierten Antragsunterlagen allerdings keine vollständige Aufteilung/Zuordnung der Aktivitätsraten zu den Prodcom-Codes, gilt folgendes: Ist eine entsprechenden Aufteilung bereits im Antragsverfahren vorgenommen und verifiziert worden, ohne dass dies aber der DEHSt mitgeteilt wurde, beschränkt sich die Verifizierung darauf, nochmals zu überprüfen, ob die bereits geprüften Anteile je Prodcom-Produkt nunmehr korrekt übernommen und an die DEHSt übermittelt werden. Wurde bei der Verifizierung der Aufteilung der Aktivitätsrate des Zuteilungsansatzes zwischen nicht Carbon-Leakage-gefährdet bzw. Carbon-Leakage-gefährdet das Hauptaugenmerk auf die Verifizierung der Carbon-Leakage-gefährdeten Prodcom-Codes gelegt und eine Differenzierung bei nicht Carbon-Leakage-gefährdeten Produkten nicht vorgenommen, muss dies jetzt nachgeholt werden. Im Deckblatt unter Punkt 3 Verifizierung vermerkt die Prüfstelle das Ergebnis der Prüfung der Informationen und Angaben des Betreibers. Dabei ist zu beachten, dass die Prüfung alle Angaben auf allen Seiten des Formulars und gegebenenfalls anhängender Dateien umfasst. Für die Fälle exportierter Wärme verweisen wir auf unsere Hinweise und Formulare zum Nachweis der Verwendung exportierter Wärme. 10

11 6 Einreichen bei der DEHSt Nach Abschluss der Prüfung der Angaben des Betreibers (einschließlich der angehängten Dokumente) und dem vollständigen Ausfüllen der Felder der Prüfstelle folgen die Generierung der endgültigen Mitteilung und die Übermittlung an die DEHSt. Im Fall, dass die Daten nicht verifiziert einzureichen sind, gilt Folgendes: Die Excel-Datei sowie gegebenenfalls notwendige zusätzliche Dokumente (Nachweise des Betreibers über ein Wämenetz etc.) werden vom Betreiber lokal gespeichert. Die Dateien werden vom Betreiber qualifiziert signiert und über die Virtuelle Postselle (VPS) an die DEHSt gesendet. Als Nachrichtentyp für die VPS-Nachricht ist Zuteilungsverfahren mit Geschäftszeichen auszuwählen. Im Fall, dass die Daten verifiziert einzureichen sind: Die Excel-Datei sowie gegebenenfalls notwendige zusätzliche Dokumente (Nachweise des Betreibers über ein Wärmenetz etc.) werden von der Prüfstelle lokal gespeichert. Die Dateien werden von der Prüfstelle qualifiziert signiert und über die VPS an den Betreiber gesendet. Als Nachrichtentyp für die VPS-Nachricht ist Zuteilungsverfahren mit Geschäftszeichen auszuwählen. Der Betreiber leitet die VPS-Nachricht an die DEHSt weiter. 7 Hinweise zur Kombination einer Carbon-Leakage-Anpassung mit anderen Vorgängen Die Anpassung der Zuteilung infolge einer Änderung des Carbon-Leakage-Status erfolgt immer zum des Jahres, nach dem der Beschluss über die Anpassung der Carbon-Leakage- Liste in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass durch Änderungen des Carbon-Leakage-Status Zuteilungsentscheidungen nicht rückwirkend aufgehoben werden. Die Änderung des Carbon-Leakage-Status kann in zeitlicher Nähe zu anderen Zuteilungsvorgängen (Zuteilung für neue Marktteilnehmer, wesentliche Kapazitätsverringerungen und teilweise Betriebseinstellungen) erfolgen. Dies bedeutet im Zusammenhang mit der Umstellung auf die neue Carbon-Leakage-Liste, die für die Zuteilung 2015 bis 2019 gültig ist, folgendes: Neuanlagen und wesentliche Kapazitätsänderungen, die bis zum ihren Betrieb aufnehmen: Der Zuschnitt der Zuteilungselemente dieser Vorgänge ergibt sich zunächst auf Basis der alten Carbon-Leakage-Liste, die bis einschließlich 2014 gültig ist. Das gilt auch für den Fall, dass der Zeitraum der Kapazitätsbestimmung in das Jahr 2015 hineinreicht. Erst für die Bestimmung der Zuteilungsmenge ab dem Jahr 2015 wird der Zuschnitt der Zuteilungselemente, der sich auf Basis der neuen Carbon-Leakage-Liste ergibt, zu Grunde gelegt. Bei Neuanlagen und wesentlichen Kapazitätsänderungen, die bis zum ihren Betrieb aufnehmen werden und bei denen die entsprechenden Mitteilungen oder Anträge noch nicht bei der DEHSt eingereicht wurden, soll der Anlagenbetreiber die Mitteilung zum Nachweis des Carbon- Leakage-Status gemeinsam mit dem Zuteilungsantrag oder der Mitteilung der wesentlichen Kapazitätsverringerung einreichen. Die Mitteilung über das Berichtsjahr 2014 beruht für alle Anlagen auf dem Zuschnitt der Zuteilungselemente entsprechend der alten Carbon-Leakage-Liste, das heißt vor einem möglichen Status-Wechsel. Resultiert aus der Mitteilung zum Betrieb über das Berichtsjahr 2014 eine teilweise Betriebseinstellung ab dem Jahr 2015 oder wirkt eine teilweise Betriebseinstellung aus dem Jahr 2013 auch 2015 fort, wird der Anpassungsfaktor auf das betroffene Zuteilungselement angewendet, auch wenn sich der Zuschnitt dieses Zuteilungselements aufgrund des neuen Carbon- Leakage-Status ab 2015 geändert hat. 11

12 8 Übersicht über die Mitteilung zum Nachweis des Carbon-Leakage-Status Start Erhält Anlage Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen? ja Hat Anlage ausschließlich Zuteilungselement(e) mit Produkt-Emissionswert? nein nein ja Keine Mitteilung erforderlich nein Besteht mindestens ein Fallback-Zuteilungselement mit CL-Gefährdung? ja Keine Mitteilung erforderlich nein Kann aufgrund der geänderten CL-Liste nun ein Zuteilungselement mit CL-Gefährdung angelegt werden? Liegt durch die Änderung der CL-Liste ein Status-Wechsel für mindestens ein Produkt vor, das diesem Zuteilungselement zugeordnet ist? nein Sind die Angaben der Prodcom-Codes 2007 und 2010 für die Herstellung von Produkten mit CL-Gefährdung bereits vollständig in den entsprechenden FMS-Formularen mitgeteilt worden? ja Keine Mitteilung erforderlich ja ja nein Ein Betreiber kann darauf verzichten, die neu eingetretene CL-Gefährdung geltend zu machen. Wenn er sie geltend macht, teilt er die neue Zuordnung der Produkte und der Aktivitätsraten unter Berücksichtigung der Änderung des CL-Status mit. Neue Zuordnung der Produkte und der Aktivitätsraten unter Berücksichtigung der Änderung des CL-Status mitteilen (siehe Abschnitt 4 des Hinweispapiers) Mitteilung an DEHSt erforderlich, dass dieser Zuteilungsansatz nicht von einer Änderung des CL-Status betroffen ist. Es müssen nicht die Prodcom-Codes oder Aktivitätsraten mitgeteilt werden. 12

13 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz Berlin emissionshandel@dehst.de

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