Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen

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1 Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen (Gesetzliche Rahmenbedingungen) Amt für Umwelt, Kanton Solothurn Fachstelle Betriebliche Luftreinhaltung, Lärm, Elektrosmog 1

2 Inhalt Wer oder was ist der Cercle Bruit? Lärmschutz in der Schweiz Wieso eine Vollzugshilfe für LW-Wärmepumpen? Die Vollzugshilfe 6.21 (Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen Formular für den Lärmschutznachweis Technische Minderungsmassnahmen Gewährleistung des Vorsorgeprinzips Anmerkungen / Fragen 2

3 Was ist der Cercle Bruit? 3

4 Was ist der Cercle Bruit, CB? Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute Vertreten sind aber auch der Bund (BAFU) und grössere Städte Der CB ist ein Verein mit dem Zweck: Förderung der Lärmbekämpfung in der Schweiz Vertretung der Interessen der kantonalen Lärmschutzfachleute Pflege der Kontakte und Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen unter Mitgliedern Förderung der fachlichen Kompetenz Stellungnahmen und Vernehmlassungen 4

5 Was ist der Cercle Bruit, CB? Wichtig zu wissen: Der CB erarbeitet Empfehlungen, Vollzugshilfen und Richtlinien, hat aber keine Kompetenzen, diese gegenüber den Vollzugsbehörden durchzusetzen. 5

6 Lärmschutz in der Schweiz Rechtliche Grundlagen: Schweizerische Bundesverfassung Art. 74 Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG vom 7. Oktober 1983) Lärmschutzverordnung (LSV vom 15. Dezember 1986) Kantonale und kommunale Verordnungen und Reglemente In der LSV sind konkrete Grenzwerte für einige Lärmarten (z.b. Industrie- und Gewerbelärm, Strassenlärm etc.) festgelegt 6

7 Lärmschutz in der Schweiz Wie ist der Vollzug geregelt? Der Bund (BAFU, BAV) übernimmt gewisse Vollzugsaufgaben, z.b. Militärische Anlagen, Seilbahnen, Nationalstrassen etc. Für das Übrige sind die Kantone zuständig In vielen Kantonen wurde der Vollzug aber an die Gemeinden weiter delegiert. 7

8 Lärmschutz in der Schweiz Was heisst das z.b. für eine LW-Wärmepumpe? Für die Erteilung der Baubewilligung ist in den meisten Fällen die kommunale Baubehörde zuständig. Dieser ist überlassen, ob sie die Lärmsituation selber prüft, dies durch die kantonale Fachstelle prüfen lässt, oder im schlechtesten Fall gar nicht prüft. Eine erteilte Baubewilligung ist aber keine Bewilligung zum «Krach» machen, d.h. die Bestimmungen der LSV müssen trotzdem eingehalten werden. 8

9 Lärmschutz in der Schweiz 26 Kantone - > ca. 27 Vollzugspraxen 9

10 Kanton K1 K2 K3 ti (K ti ) Sicherheitszuschlag T N AG n.b (-5) 0 Bemerkungen AI / AR n.b (-5) 0 K2 = +2 nur mit Frequenzspektrum BE (0) 0 Vorgabe von max. zulässigen Immissionspegeln (Setzung) (ES II: 43 / 33; ES III: 45 / 35; ES IV: 50 / 37) BL (0) 0 Vorgabe von max. zulässigen Immissionspegeln (ES II: 48 / 33; ES III: 53 / 38) FR (0) 0 GE (0) 0 Bei Zeitprogrammierung ti-anpassung GR n.b (-5) +3 K2 = +2 nur mit Frequenzspektrum K3 bei zweistufigen oder Doppelanlagen +3 JU (0) 0 LU n.b (-5) +3 K2 = +2 nur mit Frequenzspektrum K3 bei zweistufigen oder Doppelanlagen +3 NE (0) 0 NW n.b (-3) 0 SO (0) 0 TG (0) +3 Vorgabe von max. zulässigen Immissionspegeln (Nacht: 33) UR n.b (-5) 0 VD / +4 0 ~170 (-6) 0 VS ~170 (-6) 0 ZG (0) +3 K2 = +2 nur mit Frequenzspektrum ZH n.b (0) +3 K2 = +2 nur mit Frequenzspektrum 10

11 Wieso eine Vollzugshilfe für LW-Wärmepumpen? 2010 machte der CB eine interne Umfrage, welche Themen im Vollzug besonders häufig sind auch häufig Probleme verursachen. Eines der am häufigsten genannten Thema war die Lärmproblematik vom Luft/Wasser-Wärmepumpen. Andere häufige Themen: Alltagslärm (vor allem Gaststätten) Einzonungen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten Strassenlärmsanierungen etc. 11

12 Wieso eine Vollzugshilfe für LW-Wärmepumpen? Es wurden verschiedene Fachgruppen gebildet, mit dem Ziel, für die wichtigsten Themen Vollzugshilfen zu erarbeiten: Fachgruppe Lärmermittlungsmethoden Fachgruppe Strassenlärmsanierung Fachgruppe Industrie- und Gewerbelärm Fachgruppe Alltagslärm Fachgruppe Anforderungen an Bauzonen und Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten 12

13 Fachgruppe Industrieund Gewerbelärm Mitglieder: Markus Chastonay, SO (Leitung) Yannick Bisson, VS Peter Inäbnit, BL Peter Mohler, BS Hans-Peter Wälchli, BE Sebastian Wschiansky, BAFU, SO 13

14 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser- Wärmepumpen" 14

15 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Was ist das Ziel der Vollzugshilfe? Harmonisierung der Vollzugspraxis in möglichst allen Kantonen Es ist nicht das Ziel Luft/Wasser- Wärmepumpen zu verhindern Das Ziel ist laute Luft/Wasser-Wärmepumpen und Fehler in der Planung zu vermeiden 15

16 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Gibt es grosse Unterschiede bezüglich der Schallleistung zwischen den einzelnen L/W- Wärmepumpen? 16

17 Vollzugshilfe

18 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Gliederung der Vollzugshilfe: 1. Grundlagen 1.1 Arten von Wärmepumpen 1.2 Geltungsbereich 1.3 Instrumente des Vollzugs 1.4 Ziele des einheitlichen Vollzugs 1.5 Rechtlicher Stellenwert der Vollzugshilfe 2. Beurteilung 2.1 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips 2.2 Lärmschutznachweis 2.3 Überprüfung der Lärmimmissionen bei Lärmklagen 3. Weiterführende Unterlagen Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis Anhang 2: Technische Minderungsmassnahmen Anhang 3: Durchführung von Messungen bei Wärmepumpen Anhang 4: Wichtige Bundesgerichtsentscheide 18

19 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Kap. 2.2 Lärmschutznachweis Beurteilungspegel Lr wird nach Anhang 6, LSV wie folgt berechnet: Lr = Leq + K1 + K2 + K3 + 10*log(ti/to) Lr: Beurteilungspegel in db(a) Leq: A-bewerteter Mittelungspegel Messwert im offenen Fenster von während der Lärmphase lärmempfindlichen Räumen K1: Pegelkorrektur Lärmart +10 db(a) in der Nacht K2: Pegelkorrektur Tonhaltigkeit +2 db(a); leicht hörbarer Tongehalt K3: Pegelkorrektur Impulshaltigkeit 0 db(a) ti: to: durchschnittliche tägliche Dauer der Lärmphase in Minuten 720 Minuten 10*log(ti/to):Zeitkorrektur 0 db(a) Ks: Unsicherheitszuschlag wird nicht mehr verwendet 19

20 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Kap. 2.2 Lärmschutznachweis Wieso wird keine Zeitkorrektur berücksichtigt? Wir gehen davon aus, dass im Winter eine Wärmepumpe nachts mehrheitlich läuft, oder nur relativ kurze Intervalle ruhig ist. Dadurch ist der Grad der Störung für die betroffenen Nachbarn gleich hoch, wie wenn die Anlage die ganze Nacht konstant laufen würde. Kann in gewissen Fällen trotzdem eine Zeitkorrektur berücksichtigt werden? Wenn z.b. mittels Zeitschaltuhr sichergestellt ist, dass die Wärmepumpe nachts während einer gewissen Zeit (z.b bis Uhr) nicht läuft, so kann das mit der Zeitkorrektur berücksichtigt werden. 20

21 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Kap. 2.2 Lärmschutznachweis Der A-bewertet Mittelungspegel Leq kann wie folgt aus dem Schallleistungspegel L WA der Wärmepumpe berechnet werden: Leq = L WA 11 + Dc - 20*log(s)+1 Leq: L WA : Dc: A-bewerteter Mittelungspegel in der Mitte des offenen Fensters von lärmempfindlichen Räumen Schallleistungspegel gemäss Herstellerangabe oder Messwert eines Prüfinstituts Richtwirkungsmass 20* log(s): Abstandsdämpfung s: Abstand zwischen der Mitte der Wärmepumpe und dem massgebenden Fenster (oder Baulinie) +1: Korrektur für das offene Fenster 21

22 Vollzugshilfe 6.21 "Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen" Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis 22

23 Excel Formular Download auf der Homepage vom Cercle Bruit: 23

24 Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis Schallleistungspegel LwA Schalldruckpegel LpA Ist z.b. die Schalldruckpegelverteilung einer aussenaufgestellten WP in Abhängigkeit zur Orientierung bekannt, so kann dies berücksichtigt werden. 24

25 Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis Distanz Quelle zum Empfänger: Nachbargebäude, Baulinie unbebaute Parzelle, In MFH: Raum im selben Gebäude 25

26 Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis 26

27 Anhang 1: Formular für den Lärmschutznachweis 27

28 Anhang 2: Technische Minderungsmassnahmen 28

29 Anhang 2: Technische Minderungsmassnahmen 29

30 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips: Umweltschutzgesetz USG: Art. 11 Grundsatz 1 Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt (Emissionsbegrenzungen). 2 Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. 30

31 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips: Das Bundesgericht hat im Entscheid BGE 1C_506_2008 (WP in Metzerlen) präzisiert: Die Vollzugsbehörde hat in jedem Fall zu prüfen, ob es nicht noch weitere emissionsbegrenzende Massnahmen gibt, die verhältnismässig sind, d.h. die bei geringem Aufwand eine wahrnehmbare Lärmreduktion bewirken. Also auch, wenn die Planungswerte gemäss LSV eingehalten sind. 31

32 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips: Folgende emissionsreduzierende Massnahmen müssen im Rahmen der Umsetzung des Vorsorgeprinzips geprüft werden: Wahl einer Anlage mit tiefem Schalleistungspegel Aufstellungsort der lärmigen Anlagenkomponenten Schalldämpfung jeglicher Art evtl. betriebliche Regulierungen Für die Fachgruppe hat die Wahl einer möglichst leisen WP die höchste Priorität. Um den Entscheid darüber den Vollzugsbehörden zu erleichtern, wurde der «Stand der Technik» definiert: 32

33 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips: Vorsorge: Definition von "Stand der Technik" bei P Heiz < 10 kw L W,A,SdT = 58 bei P Heiz 10 kw L W,A,SdT = 58 + (P Heiz - 10) x Verschärfung um 2 db 33

34 34

35 Gewährleistung des Vorsorgeprinzips: Diverse Gespräche mit Vertretern von FWS, GKS und weiteren Branchenvertretern haben uns bewogen, von dieser relativ strengen Regelung bis auf weiteres abzusehen. Bedingt auch durch die Tatsache, dass der Schallleistungspegel neu nicht mehr bei A 7 /W 35, sondern bei A 7 /W max gemessen wird. Die Auswirkung auf die durchschnittliche Schallleistung ist noch nicht genau bekannt. Das Vorsorgeprinzip ist daher (zum Bedauern vieler Vertreter der Vollzugsbehörden) nur noch allgemein formuliert. 35

36 Anmerkungen / Fragen? 36

37 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 37

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