Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf
|
|
- Anna Frank
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Gemeinde Egg Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf Kurzgutachten Rapperswil-Jona, 14. Februar 2018 asa AG 1826 we/jg
2 Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Spinnereistrasse Rapperswil (SG) Tel Fax Bankstrasse Uster Tel Fax info@asaag.ch Bearbeitung: Patricia Wenk Janine Gübeli 1826_Kurzgutachten_ docx
3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Ausgangslage und Auftrag Zielsetzung 2 2. Grundlagen Rechtliche Grundlagen Projektspezifische Grundlagen 3 3. Gebietsabgrenzung 7 4. Verkehrsplanerische Analyse Zonenordnung / Gebietsstruktur Strassenhierarchie Bestehende Signalisation und Markierung Kommunaler Richtplan Verkehr Fuss- und Veloverkehr 9 5. Beurteilung Tempo 30-Zone Grundsätzlich Ergänzende Massnahmen (vgl. Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1) Fazit Öffentlichkeitsarbeit Anhang Beilage 12 1
4 1. Vorbemerkungen 1.1 Ausgangslage und Auftrag Die Gemeinde Egg plant im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Mönchaltorferstrasse im Bereich Migros sowie der kürzlich erstellten Neuüberbauungen am Bahnhofweg - die Erweiterung der seit 2008 rechtskräftigen Tempo 30- Zone Unterdorf. Nach Rücksprache mit der Kantonspolizei ist hierfür lediglich ein Kurzgutachten mit reduziertem Inhalt notwendig, da es sich nur um eine kleinräumige Erweiterung handelt. Insbesondere kann auf Verkehrsmessungen und die Auswertung der Unfallzahlen verzichtet werden. Die Gemeinde Egg beauftragte die asa AG mit der Ausarbeitung des reduzierten, verkehrsplanerischen Kurzgutachtens. Im Kurzgutachten ist die Zweckmässigkeit der Zonenerweiterung zu prüfen, sowie allfällig zusätzlich notwendige, bauliche Massnahmen zu definieren. Letztere werden in das Ingenieurprojekt zur Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Abschnitt Migros) einfliessen. 1.2 Zielsetzung Mit der Erweiterung der rechtskräftigen Tempo 30-Zone sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: - Verbesserung der Verkehrssicherheit im Nahbereich von Migros/Denner und der FB-Haltestelle (insbesondere für die schwächeren und wenig routinierten Verkehrsteilnehmenden); - Steigerung der Wohnqualität (Verringerung der Lärm- und Luftbelastung); - Aufwertung des Strassenraumes. 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Anordnung der Zonensignalisation Tempo 30-Zone stützt sich auf Art. 32 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), sowie auf Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV). Gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG und Art. 108 Abs. 4 SSV ist vor der Festlegung einer Zonensignalisation durch ein Gutachten zu klären, ob eine solche Massnahme unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips nötig und zweckmässig ist. Die Einzelheiten werden in der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 28. September 2001 geregelt. 2
5 Gemeinde Egg, Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf 2.2 Projektspezifische Grundlagen Bestehende Tempo 30-Zone (rechtskräftig seit 2008) Im Zusammenhang mit der Neueröffnung des Migros an der Mönchaltorferstrasse im Herbst 2007 beauftragte der Gemeinderat Egg ZH die asa AG, mit der Ausarbeitung des verkehrsplanerischen Gutachtens und eines Massnahmenplanes für die Tempo 30-Zone Unterdorf. Diese wurde im Januar 2008 von der Kantonspolizei verfügt und ist bereits realisiert. Abb. 1: Abgrenzung rechtskräftige T30-Zone (Quelle: GIS Browser Kt ZH) Projekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) Das Büro Hetzer, Jäckli und Partner AG hat im Auftrag der Gemeinde Egg ZH ein Projekt für die Umgestaltung der Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) erstellt. Dieses sieht die Aufhebung der Längsparkierung vor der Migros und die Verschmälerung der Fahrbahn auf 6.00m vor. Dadurch werden die Seitenbereiche für den Langsamverkehr markant grösser. Der Strassenraum soll durch Baumpflanzungen und Pfosten optisch gefasst und aufgewertet werden. 3
6 Abb. 2: Projekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse, Stand (Quelle: Hetzer, Jäckli und Partner AG) Überbauung Rietwis Park Die neue Wohn-/Geschäftsüberbauung Rietwis Park befindet sich in der Ecke Mönchaltorferstrasse / Bahnhofweg. Die Überbauung schliesst direkt an den neu gestalteten Chilbiplatz an. Sie bietet öffentliche Nutzungen im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen an. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über den Bahnhofweg, ebenso für die Anlieferung, für den Warenlift und die 10 Besucherparkplätze. Direkt an der Mönchaltorferstrasse befindet sich die Notzufahrt für die Feuerwehr, sowie eine weitere Anlieferung für den Denner und die Veloparkplätze des Denners. Der Rietwis-Park soll das neue Zentrum von Egg bilden. Abb. 3: Projekt Rietwies-Park (Quelle: Höhn + Partner AG, Dübendorf) 4
7 2.2.4 Chilbiplatz Der Chilbiplatz ist direkt anschliessend an die Überbauung Rietwis-Park. Er wurde von der Hager Partner AG projektiert und ist seit dem Jahr 2016 in Ausführung. Der Platz liegt über der neuen, öffentlichen Tiefgarage und schliesst direkt an die Forchbahnhaltestelle Egg an. Der Hauptausgang befindet sich im Westen des Platzes und verbindet diesen direkt mit der Haltestelle. Am Bahnhofweg werden Fussgänger von der Mönchaltorferstrasse her über eine Treppenanlage auf den Platz geführt. Abb. 4: Projekt Chilbiplatz (Quelle: Hager Partner AG, Zürich) Überbauung Bahnhofweg 20 Am Bahnhofweg 20 wird vom Büro Jansen Architekten AG ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbeanteil erstellt. Dies befindet sich direkt südlich des neuen Chilbiplatzes. Es entstehen 12 Wohnungen und Gewerberäume im Untergeschoss, welche ab Ende 2017 / Anfang 2018 bezugsbereit sein werden. Die 14 Parkplätze der Überbauung befinden sich unterirdisch und werden über den Bahnhofweg erschlossen. 5
8 Abb. 5: Projekt Bahnhofweg 20 (Quelle: Jansen Architekten AG, Uster) 6
9 3. Gebietsabgrenzung Die vorgesehene Erweiterung der Tempo 30-Zone Unterdorf umfasst den nördlichen Abschnitt der Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) und den Bahnhofweg, bzw. die Grundstücke, welche durch diese Strassen erschlossen sind (vgl. Anhang 1). Abb. 6: Abgrenzung Zonenerweiterung, blau (Quelle: asa AG) 7
10 4. Verkehrsplanerische Analyse 4.1 Zonenordnung / Gebietsstruktur Das Untersuchungsgebiet ist gemäss Zonenplan der Gemeinde Egg der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG60, Gewerbezone G und Zentrumszone Z zugeteilt. Abb. 7: Ausschnitt Zonenplan, Zonenerweiterung blau (Quelle: asa AG) Die Mönchaltorferstrasse wird im relevanten Abschnitt von der Migros und von Wohn-/Geschäftshäusern geprägt. Im besagten Abschnitt befinden sich neben der Migros auch noch andere Einkaufsmöglichkeiten, die Fuss- und Veloverkehr anziehen. Am Bahnhofweg sind in den letzten Jahren neue, attraktive Wohn-/Geschäftsüberbauungen entstanden ( Rietwis-Park, Wohn-/Geschäftshaus Bahnhofweg 20 ) sowie auch die neue öffentliche Tiefgarage unter dem neuen Chilbiplatz. Im Rietwis-Park und im Wohn-/Geschäftshaus Bahnhofweg 20 sind im Erdgeschoss öffentlich zugängliche Nutzungen angesiedelt. In Egg ist in unmittelbarer Nähe zur Forchbahnhaltestelle ein neues, attraktives Zentrum an bester Lage entstanden. 8
11 4.2 Strassenhierarchie 4.3 Bestehende Signalisation und Markierung Die Vortrittsregelungen und Fahrbeschränkungen der innerhalb des Planungsgebietes liegenden Strassen sind heute folgt: Strasse Vortrittsregelung Fahrbeschränkung Spezielles Mönchaltorferstrasse Bahnhofweg Vortrittsberechtigt gegenüber Bahnhofweg, Trottoirüberfahrt Knoten Gewerbestrasse und Eichackerstrasse: Rechtsvortritt Knoten Mönchaltorferstrasse, Trottoirüberfahrt Beidseitiges Parkverbot, vor Migros markierte Längs-PP Südl. Abschnitt bestehende Tempo 30-Zone 4.4 Kommunaler Richtplan Verkehr Der aktuell gültige Verkehrsrichtplan der Gemeinde Egg wurde am 14. Juli 2000 von der Baudirektion genehmigt. Zurzeit ist eine Teilrevision des Richtplanes im Gange, der Entwurf des neuen Richtplans wird voraussichtlich im Sommer 2018 öffentlich aufgelegt werden. Laut des Entwurfs des neuen Richtplanes wird die Mönchaltorferstrasse als bestehende Quartiersammelstrasse und der Bahnhofweg als bestehender Fuss-/ Wanderweg deklariert. (vgl. Anhang 2) 4.5 Fuss- und Veloverkehr Im Planungsgebiet befinden sich laut SchweizMobil keine wichtigen Langsamverkehrsrouten. Wie in Ziffer 4.4 jedoch bereits erwähnt, hat insbesondere der Bahnhofweg im lokalen Fuss-/Radwegnetz eine grosse Bedeutung. Aufgrund der neuen, attraktiven Zentrumsfunktion des Gebietes (Einkaufsmöglichkeiten, Zugang Forchbahnhaltestelle) ist mit entsprechend viel Fussgänger- und Veloverkehr zu rechnen. 9
12 5. Beurteilung Tempo 30-Zone 5.1 Grundsätzlich Die Mönchaltorferstrasse liegt vollumfänglich im Innerortsbereich. Es handelt sich laut neuem Richtplanentwurf um eine Quartiersammelstrasse. Gebietsabgrenzung / Gebietsstruktur: Im Planungsgebiet wird mehrheitlich gewohnt. In den Erdgeschossen sind aber auch Detailhandelsgeschäfte mit viel Publikumsverkehr angesiedelt. 5.2 Ergänzende Massnahmen (vgl. Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1) Der Übergang von der übergeordneten Strasse (Rällikerstrasse, nördlicher Teil Mönchaltorferstrasse) in die erweiterte Tempo 30-Zone wird als Tor mit Einengung ausgestaltet. Dieses Tor wird zusätzlich mit einer Zone 30 Markierung auf der Strasse gekennzeichnet. Als weitere Massnahmen an der Mönchaltorferstrasse schlagen wir vor: - Abbruch der bestehenden Einengungen (Provisorien inkl. Fussgängerstreifen) im Bereich Migros sowie auf Höhe Mönchaltorferstrasse 10 (inkl. best. Eingangstor der rechtskräftigen Tempo 30-Zone). - Rechtsvortritt am Knoten Mönchaltorferstrasse/Bahnhofweg und Aufhebung der bestehenden Trottoirüberfahrt. - Bereich Migros: Verschmälerung der Fahrbahn auf 6.00m sowie Anhebung der Fahrbahn durch zwei vertikale Versätze und Aufhebung der Längsparkplätze. - Anordnung von seitlichen Einengungen bei den beiden vertikalen Versätzen. - Baumpflanzungen und eine Pfostenreihe auf dem Gehbereich Seite Migros. Am Bahnhofweg sind keine weitere, ergänzende Massnahmen erforderlich. 5.3 Fazit Damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimite von 30 km/h gewährleistet werden kann, sind neben dem Tor zu Beginn der erweiterten Tempo 30-Zone weitere bauliche Massnahmen notwendig, wie sie in Ziff. 5.2 beschrieben sind (vgl. auch Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1). Ziel der seitlichen Einengungen und der Anhebung der Fahrbahn mittels vertikaler Versätze ist die Unterteilung des Strassenraumes in optisch abgegrenzte Teilräume in Längsrichtung. Damit soll erreicht werden, dass die Fahrzeuglenker im besonders sensiblen Bereich ihre Geschwindigkeit reduzieren und ihre Aufmerksamkeit dem gesamten Strassenraum zuwenden. Die Umsetzung der geplanten Massnahmen wird keine Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz in der Gemeinde haben. 10
13 Die Auswirkungen der Zonensignalisation sind nach einem Jahr zu überprüfen. Geschwindigkeitsmessungen sind jedoch nur erforderlich, sollte der begründete Verdacht bestehen, dass die Geschwindigkeitslimite V 85 = max. 35 km/h übertreten wird. Bei Bedarf sind ergänzende Massnahmen zu treffen. 6. Öffentlichkeitsarbeit Das Ingenieurprojekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) ist vom öffentlich aufgelegen. Die für die Erweiterung der Tempo 30-Zone zusätzlich erforderlichen, baulichen Massnahmen sind marginal, auf eine erneute öffentliche Auflage kann in Absprache mit der Kantonspolizei Zürich, deshalb verzichtet werden. Rapperswil-Jona, 14. Februar / we/jg 11
14 7. Anhang Anhang 1: Gebietsabgrenzung Tempo 30-Zone, Situation 1:2 500, Plan Nr. 1826_02a, dat Anhang 2: Kommunaler Richtplan Verkehr, Plan Nr. 1826_02b, dat Anhang 3: 3.1 Fotodokumentation, Plan Nr. 1826_02c, dat Fotodokumentation, Fotos zu Plan Nr. 1826_02d, dat Anhang 4: Signalisation und bauliche Massnahmen, Situation 1:2'500, Plan Nr. 1826_02e, dat Beilage Beilage 1: Massnahmenplan, Situation 1:500, Plan Nr. 1826_01, rev
Tempo 30-Zone Helvetiastrasse / Widen (Nr. 15)
Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Stadt Rapperswil-Jona Tempo 30-Zone Helvetiastrasse / Widen (Nr. 15) Kurzgutachten Rapperswil, 28. Okt. 2008 / rev. 16. Feb. 2009 / rev. 20. Okt. 2011
MehrWeisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt,'Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 3003 Bern, xx. November
MehrWeisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bern, Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn Gestützt auf Artikel 72 Absatz 5 der Signalisationsverordnung
MehrAnwendungsbereich 2. Rechtliche Grundlagen 2 Was bedeutet das Signal Tempo-30-Zone? 3 Was bedeutet das Signal Begegnungszone? 4
Verkehr und Infrastruktur (vif) Inhalt Anwendungsbereich 2 Rechtliche Grundlagen 2 Was bedeutet das Signal Tempo-30-Zone? 3 Was bedeutet das Signal Begegnungszone? 4 Begründungen für die Einführung vontempo-30-zonen
MehrErfolgskontrolle Tempo-30-Zonen
rudin + partner zollrain 2 5000 aarau t 078 / 790 10 54 e info@visioplan.ch www.visioplan.ch www.gkls.ch Gemeinde Obergösgen Erfolgskontrolle Tempo-30-Zonen Aarau Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag
MehrÖffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften
Gemeinde Egg Kanton Zürich Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West Vorschriften Entwurf für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Festgesetzt durch die Gemeindeversammlung vom 31. März 2014: Der
MehrZonensignalisation Tempo 30
Gemeinde Birmenstorf Zonensignalisation Tempo 30 Verkehrstechnische Beurteilung Gutachten/Kurzbericht nach Art. 32 Absatz 4 SVG und Art. 108 Absatz 4 SSV sowie Art. 3 der VO über die Tempo-30-Zonen und
Mehr4538 Oberbipp Orientierung Verkehrskonzept. Montag, 24. Juni 2013
Orientierung Montag, 24. Juni 2013 Ablauf Ausgangslage Umfang und Ziele / Wahl des Planungsinstruments Grundlagen Inhalte Verkehrsberuhigung Gestaltung Ruhender Verkehr (Parkierung) Umsetzung Ablauf der
MehrVerkehrskonzept Wernetshausen
Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr Verkehrskonzept Wernetshausen Infoveranstaltung vom 22. Nov. 2017 Gemeinde Hinwil / Amt für Verkehr Begrüssung Germano Tezzele Gemeindepräsident
MehrTiefbauamt. Signalisationen und Markierungen
Signalisationen und Markierungen Rechtsgrundlagen Strassenverkehrsgesetz (SVG) Signalisationsverordnung (SSV) Verordnung des Regierungsrates zum Strassenverkehrsgesetz und den Nebenerlassen (741.2) 2 Zuständigkeit
Mehrzu unterbreiten. Die Initiative verlangte gleichzeitig, es sei im Bereich des Dorfkerns die Anordnung einer Begegnungszone (Tempo 20) zu prüfen.
Stadtrat Beschluss vom 21. Januar 2015 Akten Nummer 35.01 Betrifft Tempo 30 Robenhausen Verabschiedung Projekt, Kreditvorlage an Grosser Gemeinderat IDG Status: öffentlich Ausgangslage Mit der Annahme
MehrSignalisationsverordnung
Signalisationsverordnung (SSV) Änderung vom 28. September 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 1 wird wie folgt geändert: Art. 2a Zonensignalisation
MehrWegleitung zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Thalwil
DLZ Planung, Bau und Vermessung Wegleitung zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Thalwil 10. Mai 2017 Dorfstrasse 10, Postfach, 8800 Thalwil Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 1.1 Absicht und Zielsetzungen...
MehrGemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse. Verkehrstechnisches Gutachten
SNZ Ingenieure und Planer AG Dörflistrasse 112, CH-8050 Zürich Tel. 044 318 78 78 Fax 044 312 64 11 www.snz.ch Gemeinde Aesch ZH Tempo-30-Zone 1 Feld- / Halden- / Grossacherstrasse Verkehrstechnisches
MehrÜberbauungsplan Meiengartenstrasse
Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Kanton St. Gallen Stadt Rapperswil-Jona Überbauungsplan Meiengartenstrasse Erläuterungsbericht Rapperswil-Jona, rev. 31. Oktober 2014 asa AG 1596 Arbeitsgruppe
MehrTempo 30 in Quartieren
bfu bpa upi Mb 0206 Tempo in Quartieren Warum fördert die bfu Tempo auf Quartierstrassen? Sicherheit und Wohnqualität in Quartieren können mit Tempo--Zonen verbessert werden [1]. Diese Ziele werden erreicht
MehrSonnenau Immobilien AG. Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept
Bauherrschaft Sonnenau Immobilien AG Auftragsbezeichnung Überbauung Rastenhoschet, Näfels Prüfung Erschliessungskonzept Auftrag Nr. Datum 596-146 Ziegelbrücke, 18.03.2013 - pe TECHNISCHER BERICHT Inhalt
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan
MehrT e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n
KANTON ZÜRICH GEMEINDE GEROLDSWIL T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n BAU- und ZONENORDNUNG Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am: 20. Juni 1994
MehrKanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt. Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung des Zentrums Informationsveranstaltung vom 9.
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung des Zentrums Informationsveranstaltung vom 9. September 2015 1 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Begrüssung / Einführung
MehrMehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren
Tempo-30- und Begegnungszonen Mehr Sicherheit und Lebensqualität in Wohnquartieren So erreichen Sie eine Verkehrsberuhigung in Ihrem Wohnquartier Tiefbauamt Verkehrsplanung Lebendige Wohnquartiere dank
MehrMACHBARKEITSSTUDIE WAHLACKER ZOLLIKOFEN AR3. ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern
MACHBARKEITSSTUDIE AR3 ar3 architekten ag langmauerweg 6, 3011 Bern www.ar3.ch info@ar3.ch Datum 30.03.2017 MACHBARKEITSSTUDIE ORTHOFOTO Situation Geschichte Wahlackerstrasse Schulhausstrasse ZOLLIKOFEN
MehrBirsfelden, Wohn- und Geschäftsüberbauung, Rheinfelderstrasse Verkehrsstudie
89.1861 Bern, 16. Juni 2017 Architekturbüro E. Bornand Thunstrasse 115 3006 Bern Birsfelden, Wohn- und Geschäftsüberbauung, Rheinfelderstrasse 38-42 Verkehrsstudie Impressum Projektleiter: Berichtsverfasser:
MehrWechselwirkungen Tempo 30 und ÖV-Förderung
Kanton Basel-Stadt Ausschnitt Foto Beat Mattmann Wechselwirkungen Tempo 30 und ÖV-Förderung Was gilt es bei der Planung zu berücksichtigen? Alain Groff, Leiter Amt für Mobilität 25.11.2014, SVI-Regionalgruppentreffen
MehrDiese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze
MehrLadenlokal / Gewerbeliegenschaft
Ladenlokal / Gewerbeliegenschaft Bachenbülacherstr. 1, 8172 Niederglatt Gasser & Partner Architekten + GU AG Sonneggweg 5, 8180 Bülach Telefon 044 863 70 80 E-Mail: info@gp-immobilien.ch Heute ein Ladenlokal,
MehrFachbroschüre. Tempo-30-Zonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Tempo-30-Zonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Tempo 30: Für Sicherheit in Quartieren Modell Tempo 50/30 Studien [1] zeigen: Je grossräumiger Tempo 30 abseits der Hauptachsen gilt,
MehrFachbroschüre. Begegnungszonen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Fachbroschüre Begegnungszonen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung In einer Begegnungszone teilen sich die Fussgänger mit dem Fahrverkehr die Aufenthaltsfläche. Eine solche Zone eignet sich sowohl für
MehrBaulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche
MehrAufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
Mehreine Vision? Martin Besch Wiener Planungswerkstatt Wien, 27. März minuten unterwegs in wien Gegenwart und Zukunft der Mobilität
Begegnungszonen Begegnungszonen in Österreich in eine Österreich Vision? eine Vision? Martin Besch Wien, 27. März 2008 Wiener Planungswerkstatt INHALT Einleitung - Film Ein Rückblick Was ist eine Begegnungszone?
MehrVorlage Stadtparlament vom 23. August 2016 Nr. 4646
Stadt St.Gallen Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 23. August 2016 Nr. 4646 152.15.11 Stadtparlament: Postulate Postulat Jürg Brunner: Erlass einer Tempo 30-Zone an der Gerhaldenstrasse; Frage der Erheblicherklärung
MehrImpressum. Verteiler. Datum 3. April Bericht-Nr Verfasst von R. Christ J. Zurschmiede
Bericht Tempo-30-Zone Stadt Murten, Long Vernez Mitwirkung Kunde Bauverwaltung Murten Rathausgasse 17 3280 Murten Datum 3. April 2017 Impressum Datum 3. April 2017 Bericht-Nr. 0.1 Verfasst von R. Christ
MehrKanton Schwyz Bezirk Küssnacht. Entwurf. Tempo-30-Zone Talstrasse. Verkehrsgutachten
Kanton Schwyz Bezirk Küssnacht Entwurf Tempo-30-Zone Talstrasse Verkehrsgutachten 390-66 25. Februar 2016 Impressum Auftrag Auftraggeber Tempo-30-Zone Talstrasse Bezirk Küssnacht Seeplatz 2/3 6403 Küssnacht
MehrGemeinde Niedergösgen. Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld
Gemeinde Niedergösgen Gutachten Zone 30 für die Quartiere - Hang - Schachen - Dorf - Inseli - Mühledorf - Mühlefeld Aarau Januar 2005 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen
MehrGrundlagen für das Mitwirkungsverfahren Herbst 2009
Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Herbst 2009 09.09.2009 1 Grundlagen für das Mitwirkungsverfahren Inhalt 1. Küsnacht heute 2. Historische und bauliche Entwicklung von Küsnacht 3. Das Küsnachter
MehrNormalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien)
Zugangsnormalien 700.5 Normalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien) (vom 9. Dezember 987) I. Begriff. Zugänge sind Verbindungen von Grundstücken und darauf bestehenden oder vorgesehenen
MehrInformationsveranstaltung Entwicklung Dietlimoos-Moos. 13. Juni 2018, 19:00 Uhr
Informationsveranstaltung Entwicklung Dietlimoos-Moos 13. Juni 2018, 19:00 Uhr AGENDA Begrüssung Übersicht der Gebietsentwicklung Übersicht der Erschliessungsanlagen Schulhaus Dietlimoos-Moos Ausblick
MehrDer Fussgängerstreifen als Teil des Fusswegnetzes
Der Fussgängerstreifen als Teil des Fusswegnetzes Thomas Schweizer Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz 1 «Fussverkehr Schweiz» ist der nationale Fachverband der FussgängerInnen Vom Bund anerkannter Fachverband
MehrPlanungsinstrument Fuss- und Radwege- Konzept
Planungsinstrument Fuss- und Radwege- Konzept Gemeinde Grosswangen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 Bisherige Handhabung...3 2. Rückblick... 3 a) Sanierungsprojekt Feldstrasse...3 b) Abklärungen der
MehrBegegnungszonen in der Schweiz
Begegnungszonen in der Schweiz Funktionalität bei hoher Gestaltungsqualität Thomas Schweizer, Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz Gestaltung verbindet - Fachtagung zur Strassenraumqualität Vorkonferenz
MehrErgebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie
Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie 1 Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie Am 2. Workshop im Rahmen der Überarbeitung
MehrVerkehr in Affoltern. Verkehrskonzept. Verkehrsplan der Stadt Zürich:
Verkehrskonzept Verkehrsplan der : Behördenverbindlich Festlegung der Strassenhierarchie Raumsicherung für Verkehrsbauten Volksabstimmung am 08.02.2004 Ausschnitt aus kommunalem Verkehrsplan, Teil MIV
MehrVerkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West
Verkehrsberuhigungskonzept Tempo 30 Ortsteil West Gemeinderatspräsident Erich Feller; Gemeinderat Hansruedi Schönenberg; Philippe Dentan, Fachbereichsleiter Verkehr; Stefan Gerber, Dipl. Ing. FH, Bächthold
MehrPrivater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:
Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion: BDV-Nr. Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch32249-12.2.2002
MehrInfoflugblatt alle politischen Parteien Niedergösgen. 1. Vorwort. 1.1 Tod eines Kindes
Infoflugblatt alle politischen Parteien Niedergösgen 1. Vorwort Bekanntlich ist das Thema Verkehrsberuhigung in Niedergösgen schon lange vor der letzten Legislaturperiode aufgetaucht. 2003 hatte sich der
MehrEinführung von Tempo-30-Zonen in Arboner Wohnquartieren
STADTRAT Einführung von Tempo-30-Zonen in Arboner Wohnquartieren Mehr Sicherheit! Mehr Ruhe! Mehr Lebensqualität! Leitfaden vom 09. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2 1.1 Rechtliche Grundlagen
MehrAufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand
11.04.2000 Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen am Strassenrand Quelle Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu Laupenstrasse 11 CH-3008 Bern Kontaktperson Christian A. Huber Tel. 031
MehrRücksicht hat Vortritt. Verhalten in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen > >
Rücksicht hat Vortritt Verhalten in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen > > Tempo-30-Zonen/Begegnungszonen Ähnlich, aber anders Seite 2 Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen haben vieles gemeinsam. Sie verlangsamen
Mehr5. Massnahmenkatalog. 5.1 Netz. Trottoir. Fussgängerlängsstreifen
5. Massnahmenkatalog Im Massnahmenkatalog werden die Massnahmen in allgemeiner Form und mit ihren Anforderungen vorgestellt. Die Anforderungen sind aus Normen und Richtlinien abgeleitet und dienen als
MehrTempo-30-Zone Oberdiessbach und Aeschlen
Kanton Bern Gemeinde Oberdiessbach Tempo-30-Zone Oberdiessbach und Aeschlen Konzept Technischer Bericht Plan-Nr.: 30160 BÜHRER + DÄLLENBACH INGENIEURE AG Höchhusweg 6 / Postfach Tel. 033 439 40 50 www.bd-ing.ch
MehrMaßnahmen-Nr.: Lagebeschreibung Hauptstr./Talstr. Baulast Gemeinde. Maßnahmentyp Lichtsignalanlage. Priorität: 1. Nettokosten: 17.
K01 Typ: Knoten Hauptstr./Talstr. Lichtsignalanlage 1 17.000 Signalisierung für Radfahrer ergänzen. Zur Sicherung der Querung wird die vorhandene Fußgänger-LSA für den Radverkehr erweitert. Aus Richtung
MehrMöglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf Hauptstrassen
Möglichkeiten und Grenzen von unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf Hauptstrassen SVI Veranstaltung vom 4. September 2014 Um was geht es heute? 04.11.2014 / Folie 2 Fragestellungen Wie werden die Grenzen
MehrAG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen
AG Fußverkehr 1) Fachliche Informationen 1 StVO Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten,
MehrTempo-30-Zonen in Rothenburg und Adligenswil
Sektion Waldstätte Touring Club Schweiz Burgerstrasse 22 / PF 7991 6000 Luzern 7 waldstaette@tcs.ch www.tcs-waldstaette.ch Sektion Waldstätte Tel +41 41 228 94 94 Fax +41 41 228 94 99 alex.mathis@tcs.ch
MehrZonenplanänderung Modular
18. Dezember 2012 Auflage Zonenplanänderung Modular Inhaltsverzeichnis 1! Ausgangslage 3! 1.1! Situation 3! 1.2! Planungsrechtliche Grundlagen 4! 2! Erläuterungen 5! 2.1! Rechtliches 5! 2.2! Zonenplanänderung
MehrGemeinde Walenstadt. Parkierreglement
5. Februar 0 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich... Art. Erstellungspflicht... Art. Zweck... Art. 4 Ausnahmen... Art. 5 Örtliche Beschränkungen... Art. 6 Zeitliche Beschränkungen...
MehrRevision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrNormalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien)
Normalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien) (vom 9. Dezember 1987) 1 I. Begriff 1. Zugänge sind Verbindungen von Grundstücken und darauf bestehenden oder vorgesehenen Bauten und Anlagen
MehrAufwertung von Ortsdurchfahrten
SIA-Veranstaltung «Strassen in Siedlung und Landschaft» vom 31. Oktober 2013 Suter von Känel Wild AG 1 Traktanden 1. Problematik 2. Gestaltungsgrundsätze 3. Werkzeugkasten 4. Beispiele 5. Fazit Suter von
MehrVORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG
VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG 1. Situation 2. Katasterplan 3. Eckdaten 4. Vorprojekt 5. Visualisierungen 6. Wohnungsspiegel 7. Flächen Fitness-Center 8. m3-inhalt
MehrVERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG)
76. VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) vom. September 00 . September 00 VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT
MehrParkraumbewirtschaftung
Parkraumbewirtschaftung 19. März 2015 Parkraumbewirtschaftung 1 Persönlich dipl. Bauingenieur FH, Wirtschaftsingenieur NDS Seit 1998 Abteilungsleiter Tiefbau (inkl. Werkhof), Stadtbauamt Lenzburg 19. März
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrÜberprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen
Kanton Bern Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen Ergebnisse und weiteres Vorgehen Medienanlass, Kurt Schürch, Kreisoberingenieur Biel-Seeland Daniel Baumann, Verkehrsplaner Swisstraffic
Mehrnach Einsichtnahme in den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. Oktober 2014,
Antrag des Regierungsrates vom 29. Oktober 2014 5140 Beschluss des Kantonsrates zum Postulat KR-Nr. 340/2011 betreffend Verbesserung der Sicherheit und Reduktion der Umweltbelastung auf dem Kantonsstrassennetz
Mehr_~ìé~êòéääéå=héêåòçåé=ìåç=wçåé=tn= J NÚONTãO=ÑΩê=Éáå=jÉÜêÑ~ãáäáÉåÜ~ìë= J PÚQRVãO=ÑΩê=báåÑ~ãáäáÉåÜ~ìëΩÄÉêÄ~ììåÖ= e~ìéíëíê~ëëéi=uqns=cä~~åü= = =
_~ìé~êòéääéåhéêåòçåéìåçwçåétn J NÚONTãOÑΩêÉáåjÉÜêÑ~ãáäáÉåÜ~ìë J PÚQRVãOÑΩêbáåÑ~ãáäáÉåÜ~ìëΩÄÉêÄ~ììåÖ e~ìéíëíê~ëëéiuqnscä~~åü Bauparzellen Kernzone I und Zone W1, Hauptstrasse, 8416 Flaach Inhaltsverzeichnis
MehrEINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)
EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)
MehrNiederönz Nachkontrolle Tempo-30-Zonen
Niederönz Nachkontrolle Tempo-30-Zonen Zone Poststrasse Zone Buchseefeldstrasse KONTEXTPLAN AG info@kontextplan.ch www.kontextplan.ch CH-3011 Bern CH-4500 Solothurn CH-8002 Zürich Käfiggässchen 10 Biberiststrasse
MehrPilotversuch Velostrassen in Zürich
in Zürich Fachtagung Pro Velo «Speeddating auf der Veloschnellroute» 24. März 2017 Andrea Schumacher, Projektleiterin 24. März 2017, Seite 1 Inhalt Was ist eine Velostrasse? Velostrassen in Zürich Projektstand
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
Mehr5. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt.
Weisung 2 3. Juli 2006 04.05.00 / 04.05.10 Revision Bau- und Zonenordnung (BZO) 2006 Antrag des Stadtrates an den Gemeinderat 1. Das Areal an der Ecke Steinacherstrasse/Winterbergstrasse soll von der Gewerbezone
MehrF:\DATEN\M7\71-962F\3_BER\BER_T30_AUW03_UNTERDORF.DOC
!"#$ &! ' +!$, " (*/ % ())*** -())* $!.! 000! F:\DATEN\M7\71-962F\3_BER\BER_T30_AUW03_UNTERDORF.DOC ! " # # $%% * %1 2 3! 1 2-45 6$ 2* ' ( 2 # * 22 &! 1 ** 22* ' ** 22 & ** 222 /& *2 22 /0 76 6& *2 22(
MehrDas Erdgeschoss: Planungsinstrument der qualitativen Stadtentwicklung
Birmensdorferstrasse 55, CH-8004 Zürich +41 (0)44 245 46 09, www.wetering.ch Das Erdgeschoss: Planungsinstrument der qualitativen Stadtentwicklung Han van de Wetering, Dipl. Ing. TU Städtebau / Architekt
MehrGemeinde Aesch. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV. Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Gattikon, 20. September DCH-cs
Gemeinde Aesch Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Gattikon, 20. September 2013 21 866 DCH-cs Planungsbüro Daniel Christoffel Architekten und Raumplaner FSU
MehrKantonale Signalisationsverordnung
Kantonale Signalisationsverordnung 741.2 Kantonale Signalisationsverordnung (vom 21. November 2001) 1 Der Regierungsrat beschliesst: I. 1. Der Vollzug des Signalisationsrechts des Bundes obliegt der Direktion
MehrMaßnahmen der Verkehrsberuhigung Punktuelle bauliche Maßnahmen
Punktuelle bauliche Maßnahmen + ggf. auch städtebauliche Verbesserung (wenn bei ausreichender Fläche und Leitungsfreiheit Begrünung möglich) + feste gut sichtbare Einbauten + Reduzierung der Geschwindigkeit
MehrBericht Tempo-30-Zone
Bericht Tempo-30-Zone Stadt Murten, Merlachfeld Mitwirkung Kunde Bauverwaltung Murten Rathausgasse 17 3280 Murten Datum 3. April 2017 Impressum Datum 3. April 2017 Bericht-Nr. 0.1 Verfasst von R. Christ
MehrReglement. Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke
Reglement über die Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke vom 8. Mai 2006 Revision vom 21. Mai 2007 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziele 1 2 Geltungsbereich
MehrRichtlinie Fussgängerstreifen. Anwendungsbereich
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV betreffend Fussgängerstreifen. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton
MehrMietwohnungen Haus 1A/2A/3A/4A
Mietwohnungen Haus 1A/2A/3A/4A KONTAKT Vermietung und Verkauf Bauherrschaft Erstellerin Generalunternehmerin Architekt PK Immo AG Werkstrasse 71 3250 Lyss Telefon-Nr. +41 (0)32 387 07 50 Fax-Nr. +41 (0)32
MehrParkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund
Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Version 1.21 Vom Gemeinderat nach durchgeführter Vernehmlassung am 26. April 2016 genehmigt. Fakultatives Referendum vom 23. Mai
Mehr«Tempo-30-Zonen» und «Begegnungszonen», plus. Lebensqualität in den Wohnquartieren. Das Plus für Mensch und Umwelt
«Tempo-30-Zonen» und «Begegnungszonen», plus Lebensqualität in den Wohnquartieren. Das Plus für Mensch und Umwelt Tempo-30-Zonen/Begegnungszonen Ähnlich aber anders Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
MehrVerkehrs-und Gestaltungskonzept für die Wolfurter Straßen
Verkehrs-und Gestaltungskonzept für die Wolfurter Straßen Gemeindevertretungssitzung Wolfurt, 04. Dezember 2013 1 Ausgangslage Marktgemeinde Wolfurt verfügt über ein Netz von 118 öffentlichen Straßen und
MehrParkraumkonzept der Stadt Dübendorf
Parkraumkonzept der Stadt Dübendorf Stefanie Pfändler Stabstelle Stadtplanung 29. Juni 2016, Impuls Mobilität, Seminar «Parkraummanagement in der Gemeinde» Inhalt Ausgangslage Parkierungssituation Dübendorf
MehrTarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund. vom (Stand am )
873. Einwohnergemeinde Cham Tarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 3.08.06 (Stand am 0.0.07) Der Gemeinderat beschliesst: Zweck und Geltungsbereich Diese Tarifordnung regelt das Abstellen
MehrParkplatz- Reglement. vom 7. April 1983
Parkplatz- Reglement vom 7. April 1983 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 2 Parkplätze 3 Erstellungspflicht 2. Die Anlage von Parkplätzen Art. 4 Festlegung der Anzahl
Mehr(Parkierungsreglement)
Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem
MehrVerkehrsgutachten. VORABZUG Arbeitsexemplar noch nicht genehmigt. Gemeinde Gossau ZH. Erweiterung der Tempo-30-Zone Heusberg- / Hardstrasse
Ael / L:\VP\41_Kleinauftraege-Gemeinden\14_41_2_033_Erweiterung_Tempo_30_Bertschikon\08_Berichte\Bericht_Bertschikon_FINAL.docx Gemeinde Gossau ZH (Ortsteil Bertschikon) / Erweiterung der VORABZUG Arbeitsexemplar
MehrUmbauplanung Königsallee südlich Godehardstraße
Umbauplanung Königsallee südlich Godehardstraße Radweg auf Hochbord oder in Fahrbahnhöhe? Stellungnahme des Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Göttingen/Northeim e.v. www.vcd.org/goenom, goenom@vcd.org
MehrStrassenverkehrsrecht. Vorwort
Verkehr und Infrastruktur (vif) Vorwort Eine einheitliche Anwendung der Verkehrsmassnahmen bildet die Grundlage für eine verständliche und homogene Signalisation und Wegweisung auf den Strassen im Kanton
MehrStuttgart, Weinsteige
Stuttgart, Weinsteige Zeitnahe Schaffung einer Radverkehrsroute bergauf Eine Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus Sicht des ADFC Stuttgart Autor: Frank Zühlke November 2015 Zeitnahe Schaffung
MehrRaum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht?
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie Raum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht? Verkehrsökologisches Kolloquium TU Dresden Thomas Stoiber, 3. Mai 2017
MehrEinbezug von Altbauten in Arealüberbauungen
Einbezug von Altbauten in Schweizerische Bausekretärenkonferenz Amtshaus IV, Aktionsraum 501 08. März 2012 Roland Polentarutti, Leiter Rechtsdienst HBD Übersicht 1. Bauliche Ausgangslage 2. Rechtliche
MehrÖffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - Ost. Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV. Vorlage für die Gemeindeversammlung vom
Gemeinde Egg Ortsplanung Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - Ost Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 31. 3. 2014 Inhalt: 1. Ausgangslage, Planungszone, Bearbeitung
MehrKaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein. MFH Scala. bpa. Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein
Kaltenbacherstrasse, 8260 Stein am Rhein 01504 MFH Scala Neubau Merhfamilienhäuser auf dem Areal der Masstabfabrik Stein am Rhein Inhaltsverzeichnis Ort - Lage - Luftbild 3 Projektbeschrieb 4 Kataster
MehrVorschlag der erweiterten Kommission Siedlung und Verkehr für ein Massnahmenpaket im Zusammenhang mit der Eröffnung der Feldstrasse aufgrund der
Vorschlag der erweiterten Kommission Siedlung und Verkehr für ein Massnahmenpaket im Zusammenhang mit der Eröffnung der Feldstrasse aufgrund der Diskussion an der Mitgliederversammlung des QV vom 22.9.2009.
MehrBahnhöfe im Fokus von Verdichtungs und Erneuerungsfragen Standort A.1
Bahnhöfe im Fokus von Verdichtungs und Erneuerungsfragen Standort A.1 Bahnhof Bonaduz Orthofoto Analyseplan Quelle: google.ch (Zugriff Sept. 2013) Ausschnitt Plan «Gemeindespezifische Grundlagen» Quelle:
MehrParkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018
Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen, gestützt auf: Art. 76 der Verfassung vom 10. Oktober 1965 des Kantons Nidwalden (Kantonsverfassung,
Mehr