Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf

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1 Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Gemeinde Egg Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf Kurzgutachten Rapperswil-Jona, 14. Februar 2018 asa AG 1826 we/jg

2 Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Spinnereistrasse Rapperswil (SG) Tel Fax Bankstrasse Uster Tel Fax info@asaag.ch Bearbeitung: Patricia Wenk Janine Gübeli 1826_Kurzgutachten_ docx

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Ausgangslage und Auftrag Zielsetzung 2 2. Grundlagen Rechtliche Grundlagen Projektspezifische Grundlagen 3 3. Gebietsabgrenzung 7 4. Verkehrsplanerische Analyse Zonenordnung / Gebietsstruktur Strassenhierarchie Bestehende Signalisation und Markierung Kommunaler Richtplan Verkehr Fuss- und Veloverkehr 9 5. Beurteilung Tempo 30-Zone Grundsätzlich Ergänzende Massnahmen (vgl. Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1) Fazit Öffentlichkeitsarbeit Anhang Beilage 12 1

4 1. Vorbemerkungen 1.1 Ausgangslage und Auftrag Die Gemeinde Egg plant im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Mönchaltorferstrasse im Bereich Migros sowie der kürzlich erstellten Neuüberbauungen am Bahnhofweg - die Erweiterung der seit 2008 rechtskräftigen Tempo 30- Zone Unterdorf. Nach Rücksprache mit der Kantonspolizei ist hierfür lediglich ein Kurzgutachten mit reduziertem Inhalt notwendig, da es sich nur um eine kleinräumige Erweiterung handelt. Insbesondere kann auf Verkehrsmessungen und die Auswertung der Unfallzahlen verzichtet werden. Die Gemeinde Egg beauftragte die asa AG mit der Ausarbeitung des reduzierten, verkehrsplanerischen Kurzgutachtens. Im Kurzgutachten ist die Zweckmässigkeit der Zonenerweiterung zu prüfen, sowie allfällig zusätzlich notwendige, bauliche Massnahmen zu definieren. Letztere werden in das Ingenieurprojekt zur Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Abschnitt Migros) einfliessen. 1.2 Zielsetzung Mit der Erweiterung der rechtskräftigen Tempo 30-Zone sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: - Verbesserung der Verkehrssicherheit im Nahbereich von Migros/Denner und der FB-Haltestelle (insbesondere für die schwächeren und wenig routinierten Verkehrsteilnehmenden); - Steigerung der Wohnqualität (Verringerung der Lärm- und Luftbelastung); - Aufwertung des Strassenraumes. 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Anordnung der Zonensignalisation Tempo 30-Zone stützt sich auf Art. 32 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), sowie auf Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV). Gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG und Art. 108 Abs. 4 SSV ist vor der Festlegung einer Zonensignalisation durch ein Gutachten zu klären, ob eine solche Massnahme unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips nötig und zweckmässig ist. Die Einzelheiten werden in der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 28. September 2001 geregelt. 2

5 Gemeinde Egg, Erweiterung Tempo 30-Zone Unterdorf 2.2 Projektspezifische Grundlagen Bestehende Tempo 30-Zone (rechtskräftig seit 2008) Im Zusammenhang mit der Neueröffnung des Migros an der Mönchaltorferstrasse im Herbst 2007 beauftragte der Gemeinderat Egg ZH die asa AG, mit der Ausarbeitung des verkehrsplanerischen Gutachtens und eines Massnahmenplanes für die Tempo 30-Zone Unterdorf. Diese wurde im Januar 2008 von der Kantonspolizei verfügt und ist bereits realisiert. Abb. 1: Abgrenzung rechtskräftige T30-Zone (Quelle: GIS Browser Kt ZH) Projekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) Das Büro Hetzer, Jäckli und Partner AG hat im Auftrag der Gemeinde Egg ZH ein Projekt für die Umgestaltung der Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) erstellt. Dieses sieht die Aufhebung der Längsparkierung vor der Migros und die Verschmälerung der Fahrbahn auf 6.00m vor. Dadurch werden die Seitenbereiche für den Langsamverkehr markant grösser. Der Strassenraum soll durch Baumpflanzungen und Pfosten optisch gefasst und aufgewertet werden. 3

6 Abb. 2: Projekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse, Stand (Quelle: Hetzer, Jäckli und Partner AG) Überbauung Rietwis Park Die neue Wohn-/Geschäftsüberbauung Rietwis Park befindet sich in der Ecke Mönchaltorferstrasse / Bahnhofweg. Die Überbauung schliesst direkt an den neu gestalteten Chilbiplatz an. Sie bietet öffentliche Nutzungen im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen an. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über den Bahnhofweg, ebenso für die Anlieferung, für den Warenlift und die 10 Besucherparkplätze. Direkt an der Mönchaltorferstrasse befindet sich die Notzufahrt für die Feuerwehr, sowie eine weitere Anlieferung für den Denner und die Veloparkplätze des Denners. Der Rietwis-Park soll das neue Zentrum von Egg bilden. Abb. 3: Projekt Rietwies-Park (Quelle: Höhn + Partner AG, Dübendorf) 4

7 2.2.4 Chilbiplatz Der Chilbiplatz ist direkt anschliessend an die Überbauung Rietwis-Park. Er wurde von der Hager Partner AG projektiert und ist seit dem Jahr 2016 in Ausführung. Der Platz liegt über der neuen, öffentlichen Tiefgarage und schliesst direkt an die Forchbahnhaltestelle Egg an. Der Hauptausgang befindet sich im Westen des Platzes und verbindet diesen direkt mit der Haltestelle. Am Bahnhofweg werden Fussgänger von der Mönchaltorferstrasse her über eine Treppenanlage auf den Platz geführt. Abb. 4: Projekt Chilbiplatz (Quelle: Hager Partner AG, Zürich) Überbauung Bahnhofweg 20 Am Bahnhofweg 20 wird vom Büro Jansen Architekten AG ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbeanteil erstellt. Dies befindet sich direkt südlich des neuen Chilbiplatzes. Es entstehen 12 Wohnungen und Gewerberäume im Untergeschoss, welche ab Ende 2017 / Anfang 2018 bezugsbereit sein werden. Die 14 Parkplätze der Überbauung befinden sich unterirdisch und werden über den Bahnhofweg erschlossen. 5

8 Abb. 5: Projekt Bahnhofweg 20 (Quelle: Jansen Architekten AG, Uster) 6

9 3. Gebietsabgrenzung Die vorgesehene Erweiterung der Tempo 30-Zone Unterdorf umfasst den nördlichen Abschnitt der Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) und den Bahnhofweg, bzw. die Grundstücke, welche durch diese Strassen erschlossen sind (vgl. Anhang 1). Abb. 6: Abgrenzung Zonenerweiterung, blau (Quelle: asa AG) 7

10 4. Verkehrsplanerische Analyse 4.1 Zonenordnung / Gebietsstruktur Das Untersuchungsgebiet ist gemäss Zonenplan der Gemeinde Egg der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG60, Gewerbezone G und Zentrumszone Z zugeteilt. Abb. 7: Ausschnitt Zonenplan, Zonenerweiterung blau (Quelle: asa AG) Die Mönchaltorferstrasse wird im relevanten Abschnitt von der Migros und von Wohn-/Geschäftshäusern geprägt. Im besagten Abschnitt befinden sich neben der Migros auch noch andere Einkaufsmöglichkeiten, die Fuss- und Veloverkehr anziehen. Am Bahnhofweg sind in den letzten Jahren neue, attraktive Wohn-/Geschäftsüberbauungen entstanden ( Rietwis-Park, Wohn-/Geschäftshaus Bahnhofweg 20 ) sowie auch die neue öffentliche Tiefgarage unter dem neuen Chilbiplatz. Im Rietwis-Park und im Wohn-/Geschäftshaus Bahnhofweg 20 sind im Erdgeschoss öffentlich zugängliche Nutzungen angesiedelt. In Egg ist in unmittelbarer Nähe zur Forchbahnhaltestelle ein neues, attraktives Zentrum an bester Lage entstanden. 8

11 4.2 Strassenhierarchie 4.3 Bestehende Signalisation und Markierung Die Vortrittsregelungen und Fahrbeschränkungen der innerhalb des Planungsgebietes liegenden Strassen sind heute folgt: Strasse Vortrittsregelung Fahrbeschränkung Spezielles Mönchaltorferstrasse Bahnhofweg Vortrittsberechtigt gegenüber Bahnhofweg, Trottoirüberfahrt Knoten Gewerbestrasse und Eichackerstrasse: Rechtsvortritt Knoten Mönchaltorferstrasse, Trottoirüberfahrt Beidseitiges Parkverbot, vor Migros markierte Längs-PP Südl. Abschnitt bestehende Tempo 30-Zone 4.4 Kommunaler Richtplan Verkehr Der aktuell gültige Verkehrsrichtplan der Gemeinde Egg wurde am 14. Juli 2000 von der Baudirektion genehmigt. Zurzeit ist eine Teilrevision des Richtplanes im Gange, der Entwurf des neuen Richtplans wird voraussichtlich im Sommer 2018 öffentlich aufgelegt werden. Laut des Entwurfs des neuen Richtplanes wird die Mönchaltorferstrasse als bestehende Quartiersammelstrasse und der Bahnhofweg als bestehender Fuss-/ Wanderweg deklariert. (vgl. Anhang 2) 4.5 Fuss- und Veloverkehr Im Planungsgebiet befinden sich laut SchweizMobil keine wichtigen Langsamverkehrsrouten. Wie in Ziffer 4.4 jedoch bereits erwähnt, hat insbesondere der Bahnhofweg im lokalen Fuss-/Radwegnetz eine grosse Bedeutung. Aufgrund der neuen, attraktiven Zentrumsfunktion des Gebietes (Einkaufsmöglichkeiten, Zugang Forchbahnhaltestelle) ist mit entsprechend viel Fussgänger- und Veloverkehr zu rechnen. 9

12 5. Beurteilung Tempo 30-Zone 5.1 Grundsätzlich Die Mönchaltorferstrasse liegt vollumfänglich im Innerortsbereich. Es handelt sich laut neuem Richtplanentwurf um eine Quartiersammelstrasse. Gebietsabgrenzung / Gebietsstruktur: Im Planungsgebiet wird mehrheitlich gewohnt. In den Erdgeschossen sind aber auch Detailhandelsgeschäfte mit viel Publikumsverkehr angesiedelt. 5.2 Ergänzende Massnahmen (vgl. Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1) Der Übergang von der übergeordneten Strasse (Rällikerstrasse, nördlicher Teil Mönchaltorferstrasse) in die erweiterte Tempo 30-Zone wird als Tor mit Einengung ausgestaltet. Dieses Tor wird zusätzlich mit einer Zone 30 Markierung auf der Strasse gekennzeichnet. Als weitere Massnahmen an der Mönchaltorferstrasse schlagen wir vor: - Abbruch der bestehenden Einengungen (Provisorien inkl. Fussgängerstreifen) im Bereich Migros sowie auf Höhe Mönchaltorferstrasse 10 (inkl. best. Eingangstor der rechtskräftigen Tempo 30-Zone). - Rechtsvortritt am Knoten Mönchaltorferstrasse/Bahnhofweg und Aufhebung der bestehenden Trottoirüberfahrt. - Bereich Migros: Verschmälerung der Fahrbahn auf 6.00m sowie Anhebung der Fahrbahn durch zwei vertikale Versätze und Aufhebung der Längsparkplätze. - Anordnung von seitlichen Einengungen bei den beiden vertikalen Versätzen. - Baumpflanzungen und eine Pfostenreihe auf dem Gehbereich Seite Migros. Am Bahnhofweg sind keine weitere, ergänzende Massnahmen erforderlich. 5.3 Fazit Damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimite von 30 km/h gewährleistet werden kann, sind neben dem Tor zu Beginn der erweiterten Tempo 30-Zone weitere bauliche Massnahmen notwendig, wie sie in Ziff. 5.2 beschrieben sind (vgl. auch Anhang 4 und Massnahmenplan in Beilage 1). Ziel der seitlichen Einengungen und der Anhebung der Fahrbahn mittels vertikaler Versätze ist die Unterteilung des Strassenraumes in optisch abgegrenzte Teilräume in Längsrichtung. Damit soll erreicht werden, dass die Fahrzeuglenker im besonders sensiblen Bereich ihre Geschwindigkeit reduzieren und ihre Aufmerksamkeit dem gesamten Strassenraum zuwenden. Die Umsetzung der geplanten Massnahmen wird keine Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz in der Gemeinde haben. 10

13 Die Auswirkungen der Zonensignalisation sind nach einem Jahr zu überprüfen. Geschwindigkeitsmessungen sind jedoch nur erforderlich, sollte der begründete Verdacht bestehen, dass die Geschwindigkeitslimite V 85 = max. 35 km/h übertreten wird. Bei Bedarf sind ergänzende Massnahmen zu treffen. 6. Öffentlichkeitsarbeit Das Ingenieurprojekt Neugestaltung Mönchaltorferstrasse (Bereich Migros) ist vom öffentlich aufgelegen. Die für die Erweiterung der Tempo 30-Zone zusätzlich erforderlichen, baulichen Massnahmen sind marginal, auf eine erneute öffentliche Auflage kann in Absprache mit der Kantonspolizei Zürich, deshalb verzichtet werden. Rapperswil-Jona, 14. Februar / we/jg 11

14 7. Anhang Anhang 1: Gebietsabgrenzung Tempo 30-Zone, Situation 1:2 500, Plan Nr. 1826_02a, dat Anhang 2: Kommunaler Richtplan Verkehr, Plan Nr. 1826_02b, dat Anhang 3: 3.1 Fotodokumentation, Plan Nr. 1826_02c, dat Fotodokumentation, Fotos zu Plan Nr. 1826_02d, dat Anhang 4: Signalisation und bauliche Massnahmen, Situation 1:2'500, Plan Nr. 1826_02e, dat Beilage Beilage 1: Massnahmenplan, Situation 1:500, Plan Nr. 1826_01, rev

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