Compliance am Beispiel der Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr
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- Lisa Bachmeier
- vor 8 Jahren
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1 Compliance am Beispiel der Bestechung im wirtschaftlichen Verkehr 1
2 Gliederung 1. Phänomen und Begriff der Korruption 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft 3. Ursachen der Wirtschaftskorruption 4. Auswirkungen der Korruption a) strafrechtlich b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich c) steuerrechtlich 5. Korruptionsprävention 2
3 1. Phänomen und Begriff der Korruption Beteiligt sind mindestens 3 Personen. Unternehmer Geschäftsherr Prinzipal Dienstvertrag Auftrag Mitarbeiter Bestochener Agent Empfänger Hauptvertrag Folgevertrag Schmiergeldabrede Unrechtsvereinbarung Bestechender Schmiergeldzahler Klient 3
4 1. Phänomen und Begriff der Korruption Missbrauch einer Macht- bzw. Vertrauensposition. Die Beteiligten beurteilen den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher als die mögliche negative Sanktion. 4
5 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft Die größten Korruptionsskandale: 5
6 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft Auch der Mittelstand ist betroffen: 6
7 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft Auch in unserer Region wird bestochen: 7
8 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft Beispiele aus meiner Praxis: Ein Einkäufer sagt zum Großhändler, sein Kind müsse für viel Geld in den USA operiert werden, und wird gebeten sich an de Kosten der Operation zu beteiligen, sonst verliert er den Auftrag. Ein Minderheitsgesellschafter einer GmbH erfährt, dass der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer nur auf Grund von Schmiergeldzahlungen gute Geschäfte gemacht hat. Soll er den Jahresabschluss feststellen? Jemand, der Daimler-Fahrzeuge umbaut und weiterverkauft, kriegt von Daimler verboten dieses Fahrzeug nach Korea zu verkaufen, weil der dortige Einkäufer in einem Fernseh-Interview erklärt hat, ohne Bestechung könne man in Korea keine Geschäfte machen. 8
9 2. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft Beispiele aus meiner Praxis: Jemand, der für einen Konzern lukrative Mietverträge vergibt, verlangt dass der Mieter alle Versicherungsverträge bei seiner Ehefrau abschließt. 9
10 3. Ursachen der Wirtschaftskorruption Wertewandel: Nicht ausschlaggebend: Egoistisch-materialistische Grundhaltung Keine gemeinschafsbezogene Werte Materielle Not Man will durch Gelderwerb zu den Gewinnern gehören. 10
11 3. Ursachen der Wirtschaftskorruption Typischer Täter: - ist unauffällig - hat eine gute Ausbildung - hat Entscheidungsbefugnis - ist nicht vorbestraft - hat selten Schulden - investiert viel in seinen Beruf (Fachkompetenz) - Aufsteigertyp - legt Wert auf gesellschaftlichen Status - hat einen hohen Lebensstandard - ist sehr strafempfindlich 11
12 4. Auswirkungen der Korruption a) strafrechtlich 299 StGB Bestechung im geschäftlichen Verkehr 266 StGB Untreue 30 OWiG Haftung des Unternehmens bei Pflichtverletzung durch leitende Personen 130 OWiG Haftung des Betriebsinhabers bei Unterlassung von Aufsichtsmaßnahmen 12
13 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich Schmiergeld Beispielrechnung 1. Korrektes Geschäft ->Großhändler kauft und verkauft Ware Vorgang Einnahmen / Ausgaben Anmerkungen Einkauf./ ,00 Verkauf ,00 Ertrag 5.000,00 Aus Vereinfachungsgründen ohne Berücksichtigung der sonstigen Aufwendungen 13
14 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich 2. Alternative zum korrekten Geschäft: Bestechung a) Schmiergeld wird schwarz gezahlt Vorgang Einnahmen / Ausgaben Anmerkungen Einkauf./ ,00 Verkauf ,00 Schmiergeld (wird schwarz gezahlt)./ ,00 Weiteres Problem: Schwarzgeld muss generiert werden Ertrag offiziell ,00 Ertrag faktisch ,00 14
15 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich b) Schmiergeld als Betriebsausgabe Vorgang Einnahmen/ Ausgaben Anmerkungen Einkauf./ ,00 Verkauf ,00 Schmiergeld (wird als Provisionszahlung gebucht)./ ,00 Ertrag ,00 15
16 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich 3. Bestechung wird entdeckt a) bei Aufwendung der Kondiktionssperre Vorgang Einnahmen / Ausgaben Anmerkungen Einkauf./ ,00 Verkauf: Kaufpreis ist zurückzuzahlen 0,00 Kondiktionsanspruch des Geschäftsherrn Rückgabe der Lieferung oder Wertersatz 0,00 Entfällt wegen 817 Satz 2 BGB (Kondiktionssperre) Schmiergeld: Zahlung an den Bestochenen Strafe wegen Verstoß gegen 299 StGB und Steuerhinterziehung, Kosten der rechtlichen Vertretung./ ,00./ ,00 Grobe Schätzung 16 Aufwand insgesamt./ ,00
17 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich b) nur Schadenersatz verlangt Vorgang Einnahmen / Ausgaben Anmerkungen Einkauf./ ,00 Verkauf Kaufpreis ,00 Schadensersatz an den Geschäftsherrn./ ,00 Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Korrumpierten Schmiergeld: Zahlung an den Bestochenen./ ,00 Strafe wegen Verstoß gegen 299 StGB und Steuerhinterziehung, Kosten der rechtlichen Vertretung Aufwand insgesamt./ ,00./ ,00 Grobe Schätzung 17
18 4. Auswirkungen der Korruption b) zivilrechtlich, insbesondere haftungsrechtlich 4. Auswirkung beim Korrumpierten Vorgang Einnahmen / Ausgaben Anmerkungen Schadensersatz an den Geschäftsherrn./ ,00 Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Korrumpierten Schmiergeld: Zahlung an den Bestochenen ,00 Strafe wegen Verstoß gegen 299 StGB und Steuerhinterziehung, Kosten der rechtlichen Vertretung./ ,00 Grobe Schätzung Aufwand insgesamt./ ,00 18
19 4. Auswirkungen der Korruption c) steuerrechtlich Verletzung von steuerlichen Pflichten ist typische Begleittat von Korruption. Der Empfänger von Schmiergeld: In der Regel keine Angabe der Einnahme in der Steuererklärung Grund: Entdeckung der Straftat, Rückfragen, Kontrollmitteilungen Der Bestechende: Gibt falsche Erklärung ab, wenn der die Zahlung als Betriebsausgabe tarnt. Muss eventuell Schwarzgeld generieren, um Ohne-Rechnung-Geschäfte abschließen zu können. 19
20 5. Korruptionsprävention 20
21 5. Korruptionsprävention Unternehmensführung Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption sind in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen zwingend erforderlich. Damit stellt sich nicht die Frage nach dem ob, sondern nach dem wie der Konzeption von präventiven Maßnahmen durch die Unternehmensführung. 21
22 5. Korruptionsprävention Organisatorische Grundprinzipien Erhöhung der Transparenz im Unternehmen Beispiele: Vier-Augen-Prinzip, wonach kein Mitarbeiter allein und abschließend einen Vorgang bearbeiten soll. Prinzip der Funktionstrennung Trennung zwischen den Prozessen der Auftragserfüllung und der Auftragsüberprüfung Need-To-Know-Prinzip Jeder Beschäftigte hat nur einen beschränkten Zugriff auf Informationen Personalrotation 22
23 5. Korruptionsprävention Personal Ächtung und Bekämpfung vom Korruption muss bei den für das Unternehmen handelnden Personen ansetzten. Erreichen einer Sensibilisierung durch einen Verhaltenskodex. Pflichtenkatalog. 23
24 5. Korruptionsprävention Whistleblowing Unter Whistleblowing versteht man kritische Äußerungen, Beschwerden oder Anzeigen von Arbeitnehmern über Missstände oder Fehlverhalten in ihrem Unternehmen gegenüber internen oder externen Stellen. Empfehlenswert ist für die Betriebsleitung daher ein Hinweisgebersystem einzurichten, bei dem Informanten ohne Angst vor Nachteilen Vorfälle möglichst anonym an eine geeignete Stelle melden können, z.b. an einen Ombudsmann. 24
25 5. Korruptionsprävention Whistleblowing 25
26 5. Korruptionsprävention Vorgelagerte Kontrolle Personalauswahl Pre-Employment Screening: Korrupte Bewerber gar nicht erst einstellen, also nur integere Bewerber auswählen. Auswahl und Beziehungen zu Vertragspartnern Lieferanten-Monitoring. Informationen bezüglich des Geschäftspartners, geschäftliche Verhalten, die Verhältnisse der Personen und Beteiligungen, mögliche Insolvenzen oder die Einhaltung von Richtlinien und Standards. 26
27 5. Korruptionsprävention Verhalten bei Verdacht oder tatsächlichem Vorliegen von Korruption Aufklärung: handelnde Personen zur Verantwortung ziehen haltlose Vorwürfe entkräften Strafverfolgungsbehörden einschalten? Pro: besseres know-how im Hinblick auf die Aufklärung Signalwirkung auf die restliche Belegschaft Contra: negatives Erscheinungsbild, wenn alles öffentlich wird 27
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