Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Gesundheit und Pflege
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- Rudolph Gerber
- vor 5 Jahren
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1 Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen im Bereich Gesundheit und Pflege SPD-Bundestagsfraktion Karl Lauterbach
2 2 Finanzierung Medizinische Versorgung Arzneimittel Krankenhaus Pflege
3 Finanzierung I 3 Abschaffung pauschaler einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge - Kopfpauschalen. Einkommensabhängige und kassenindividuelle Zusatzbeiträge unter Heranziehung des bisherigen 0,9 Prozent Sonderbeitrags der Arbeitnehmerseite. Der allgemeine Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt. Voller Finanzausgleich über den Risikostrukturausgleich (RSA).
4 Finanzierung II 4 Weiterentwicklung des RSA: Annualisierung der Kosten für verstorbene Versicherte; beim Krankengeld und Auslandsversicherten.
5 Medizinische Versorgung I 5 Terminservicestellen bei den KVn für den Facharztbesuch. Gründung eines Instituts zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung auf Grundlage von Routinedaten. Verpflichtender Aufkauf von Arztsitzen durch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) bei Überversorgung. Förderung von Praxisnetzen sowie ein flächendeckendes Angebot nichtärztlicher Gesundheitsberufe (AGnES und Co.). Innovationsfonds für sektorenübergreifende Versorgungsformen und forschung (300 Mio. Euro).
6 Medizinische Versorgung II 6 Zulassung arztgruppengleicher Medizinische Versorgungszentren (MVZ) durch Hausärzte, Psychotherapeuten, Fachärzte. Gründung auch durch Kommunen möglich. Verordnungsmöglichkeit von pflegerischer Übergangsversorgung (GKV Leistung) bei fehlender Rückkehrmöglichkeit in das zu Hause. Neue DMPs für Rückenleiden und Depression. Straftatbestand der Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Ausbau der Kurzzeit- und Gruppentherapie (psychoth. Versorgung).
7 Medizinische Versorgung III + Prävention 7 Angleichung des Rechtsrahmens bei Vereinbarungen zur integrierten und selektiven Versorgung ( 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) - Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren. Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung Ergänzung um Instrumente der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätssicherung. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Verabschiedung eines Präventionsgesetzes unter finanzieller Beteiligung weiterer Sozialversicherungsträger noch im Jahr 2014.
8 Arzneimittel 8 Fortsetzung des Preismoratoriums und Anhebung des Herstellerrabatts von 6% auf 7%. Beendigung des Bestandsmarktaufrufs. Die Phase freier Preisbildung wird nur einmalig, nämlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt. Maßnahmen gegen Versorgungsengpässe insbesondere bei Impfstoffen durch die Vertragspartner. Verpflichtende Liste für Medikamente, die von der Substitution (Rabattverträge) ausgeschlossen werden.
9 Krankenhaus I 9 Qualitätsoffensive im Krankenhaus (KH) - Differenzierung von Mehrleistungsabschlägen im KH gekoppelt an Qualität (Ab- und Zuschläge). Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten wird muss Regelung ( 116a SGB V). Erweitertes Verordnungsrecht von Krankenhäusern (z.b. Heil-, Hilfs-, Arzneimittel, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei Entlassung und Weiterentwicklung des Entlassmanagements. Überarbeitung des DRG-Systems für Hochkostenfälle (Uni-Kliniken / Maximalversorger) und bessere Vergütung von Hochschulambulanzen. Bessere Berücksichtigung der Pflege in den DRGs.
10 Krankenhaus II 10 Aufhebung der unbegründeten Unterschiede bei den Landesbasisfallwerten Erarbeitung unter Beteiligung einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe (Frist: 2016). Entwicklung einer Alternative zum jetzt geplanten PEPP-Katalog. Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Operationen und OP- Checklisten/10-Tage-Frist. Einrichtung von Transplantations- und Implantateregistern. Aufwertung von Pflegeberufen und Personalmindeststandards.
11 Pflege I 11 Anhebung des Pflegebeitrags in einem ersten Schritt um 0,3 Prozent (0,2 Prozent für Leistungsverbesserungen und jährlich 0,1 Prozent zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds). In einem weiteren Schritt wird der Beitragssatz erneut um 0,2 Prozent angehoben. Schnellstmögliche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in der 18. Legislaturperiode. Flexible Budgets für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie für die Tages- und Nachtpflege. Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege.
12 Pflege II 12 Stärkung der Kommunen bei der Steuerungs-und Planungskompetenz der regionalen Pflegestruktur - Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des BMG. Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Auszeit für pflegende Angehörige / 10-tägige Pflegeauszeit / Anrechnung Rentenversicherung.
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