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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ein Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte, wozu?... 7 Erfolgreich arbeiten mit diesem Fachratgeber... 8 Abkürzungen Einkommensteuererklärung: Wer muss eine Erklärung abgeben? So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem...17 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Musterfall Horst und Irene Tausendsassa Schnellübersicht

3 Schnellübersicht Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten...53 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Versorgungsbezügen.. 65 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit...73 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung...85 Die Ermittlung der Einkünfte 9 aus Kapitalvermögen Spekulationsgewinne Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Vom Einkommen zum 13 zu versteuernden Einkommen Tipps und Informationen Stichwortverzeichnis

4 Einkommensteuererklärung: Wer muss eine Erklärung abgeben? 1 Die Pflichtveranlagung...12 Die Antragsveranlagung...15 Welches Finanzamt ist zuständig?...16

5 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 2 Die verschiedenen Einkunftsarten Die Summe der Einkünfte...19

6 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 3 1. Schritt Schritt Schritt...23

7 Musterfall Horst und Irene Tausendsassa 4 Die Formulare zur Steuererklärung richtig ausfüllen...26 Berechnungen...48

8 Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten 5 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Besteuerung von Rentennachzahlungen...58 Wie werden Folgerenten besteuert? Rentenanpassungen...60 Wie werden die sonstigen Renten besteuert?...61 Wohnsitz im Ausland...63 Was Sie als Rentner noch wissen sollten...64

9 Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum folgte der Gesetzgeber der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, die mit Urteil vom festgestellte Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen zu beseitigen. Dies geschah durch die Einführung einer neuen Besteuerungssystematik für die Renteneinkünfte. Diese besteht darin, dass im Rahmen einer bis zum Jahr 2040 schrittweisen Umstellung künftig alle Alterseinkünfte einer einheitlichen nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Demnach bleiben die während der Erwerbsphase getätigten Aufwendungen zum Erwerb von Altersversorgungsansprüchen zukünftig grundsätzlich steuerunbelastet. Demgegenüber werden die Erträge in der Auszahlungsphase unbeschränkt besteuert. Wie die Steuerfreistellung der Aufwendungen während der Erwerbsphase erfolgt, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen, Abschnitt Vorsorgeaufwendungen. Auch bislang waren die Einkünfte aus Renten bereits steuerpflichtig, allerdings nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Dies hatte zur Folge, dass die meisten Rentner aufgrund des damit verbundenen niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Steuern zahlen mussten und demnach auch keine Steuererklärung abzugeben hatten. Zukünftig wird der Kreis derjenigen Rentner, welche zur Einkommensteuer veranlagt werden, größer, was eine unmittelbare Folge des Systemwechsels ist. 54

10 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Wer ist von der Neuregelung betroffen? Betroffen von der Neuregelung sind alle Renten aus: der gesetzlichen Rentenversicherung, wozu neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten) zählen der landwirtschaftlichen Alterskasse den berufsständischen Versorgungswerken (z. B. für Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) bestimmten privaten Leibrentenversicherungen, die sogenannte Rürup-Rente (Bedingung: kapitalgedeckte Vorsorge, lebenslange monatliche Auszahlung, Auszahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sein) Der Einstieg in die neue Rentenbesteuerung wird nicht in einem Schritt vollzogen. Vielmehr wurde zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040 eingeführt. Während dieser Phase steigt der steuerpflichtige Anteil an den Renteneinkommen schrittweise von 50 % im Jahr 2005 auf 100 % im Jahr Dies bedeutet, dass ein Rentner, welcher in 2005 bereits Rentner ist oder Rentner wird, 50 % seiner Renten versteuern muss. Darüber hinaus wird der sich daraus für das Jahr 2005 ergebende 50 %ige Freibetrag als lebenslanger Freibetrag festgeschrieben. Dies hat zur Konsequenz, dass etwaige Rentensteigerungen voll steuerpflichtig werden. Praxis-Beispiel: Der ledige Herr Schön ist seit 2003 im Ruhestand und bezieht in 2005 eine jährliche Bruttorente in Höhe von , EUR. Ansonsten hat er keine Einkünfte. Von der Rente aus 2005 werden 50 %, also 6 000, EUR, als lebenslanger Rentenfreibetrag festgeschrieben. In 2007 bezieht er eine jährliche Bruttorente in Höhe von , EUR. Somit beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente , EUR./ , EUR = 6 500, EUR. Da Herr Schön 55

11 Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten mit seinen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 7 664, EUR liegt, braucht er auch für 2007 keine Steuern zu zahlen. Beträgt die jährliche Bruttorente in späteren Jahren z. B , EUR, so sind , EUR (20 000, EUR./ , EUR) steuerpflichtig. Da dieser Betrag über dem Grundfreibetrag liegt, müsste Herr Schön dann Steuern zahlen. Wie das Beispiel zeigt, kann es sein, dass Sie erst im Laufe der Zeit in die Steuerpflicht kommen, nämlich dann, wenn der steuerpflichtige Teil aufgrund von Rentenerhöhungen steigt und irgendwann höher wird als die zusätzlich zum festgeschriebenen Rentenfreibetrag zustehenden Freibeträge. Bei denjenigen, die erst im Laufe des Jahres 2008 Rentner werden, sind ebenfalls 56 % der in 2008 bezogenen Rente steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag errechnet sich in diesen Fällen allerdings aus der vollen Jahressumme der in 2009 bezogenen Bruttorente. Beispiel: Frau Schmidt wird zum Rentnerin und bezieht 2008 eine Bruttorente für vier Monate in Höhe von 4 000, EUR. Von der Rente sind 44 %, also 1 840, EUR, 2008 steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil wird mit den bis zum bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit versteuert bezieht sie eine jährliche Bruttorente in Höhe von , EUR. Der lebenslang zustehende Rentenfreibetrag für Frau Schmidt beträgt somit 5 720, EUR (44 % von , EUR). Wie sich die Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrages bis zum Jahr 2040 entwickeln, zeigt die nachfolgende Übersicht: Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- Rentenbeginns anteil in % Rentenbeginns anteil in % bis ab

12 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Jahr des Besteuerungs- Jahr des Besteuerungs- Rentenbeginns anteil in % Rentenbeginns anteil in % Da für den Prozentsatz des steuerpflichtigen und somit steuerfreien Teils der Rente der Zeitpunkt maßgebend ist, ab welchem die Rente dem Grunde nach zusteht, ist eine frühzeitige Antragstellung manchmal sinnvoll. Wird beispielsweise ein Rentenantrag gar nicht erst gestellt, da der Antragsteller davon ausgehen kann, dass die Rente durch Anrechnungen auf 0, EUR gekürzt wird, so verzichtet er dadurch unter Umständen auf eine günstigere Besteuerung in den Folgejahren, wenn der Antrag erst dann gestellt wird, wenn mit einem Auszahlungsbetrag gerechnet werden kann. Beispiel: Herr Wohl könnte in 2005 aufgrund des erreichten Alters einen Antrag auf Rente stellen. Da er weiß, dass er aufgrund von Anrechnungen keine Auszahlungen zu erwarten hat, stellt er den Antrag erst 2010, da er dann Auszahlungen erhält. Für die Besteuerung ist dann der Rentenfreibetrag in Höhe von 40 % maßgebend. Hätte er den Antrag bereits so gestellt, dass ihm die Rente dem Grunde nach ab 2005 mit der Höhe nach 0, EUR zugestanden hätte, dann würde der Freibetrag auch bei späterem Auszahlungsbeginn 50 % betragen. 57

13 Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich ausschließlich nach dem Zuflusszeitpunkt. Dies bedeutet, dass auch Rentennachzahlungen, welche nach dem für einen Zeitraum vor dem gezahlt wurden, mit dem jeweiligen Besteuerungsanteil zu versteuern sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nachzahlungen für einen Zeitraum vor 2005 erfolgen oder nicht. Beispiel: Herr Wehe bezieht mit Vollendung des 65. Lebensjahres ab Mai 2004 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von brutto 1 000, EUR monatlich. Im Jahr 2008 wird die Rente rückwirkend neu berechnet, da sich Herr Wehe gegen eine offensichtliche Falschberechnung gewehrt hat und Recht bekam. Herr Wehe erhält 2008 einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 7 800, EUR (39 Monate à 200, EUR) sowie Nachzahlungszinsen in Höhe von 234, EUR. Ab August 2008 beträgt die Bruttorente 1 200, EUR. Unabhängig davon, dass ein Teil der Nachzahlung auf das Jahr 2004 entfällt, sind die Einnahmen insgesamt im Jahr 2008 zu versteuern. Das Gleiche gilt für die Nachzahlungszinsen, da es sich hier um Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Die Nachzahlungen führen zu einer Erhöhung des Jahresbetrags der Rente und demzufolge auch zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags. Da der Rentenbeginn vor 2005 liegt, beträgt der Freibetrag 50 %, so dass 4 017, EUR steuerpflichtig sind. Gleichzeitig kann die Steuerermäßigung nach 35 EStG, die sogenannte Fünftelregelung, geltend gemacht werden. Wichtig ist im vorgenannten Fall, dass der Rentenfreibetrag in Höhe von 50 % ebenfalls neu ermittelt werden muss, da die rechtmäßig zustehende Bruttorente von 1 200, EUR, jährlich also , EUR, beträgt. Demzufolge beträgt der Freibetrag 50 % x , EUR = 7 200, EUR. 58

14 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Versorgungsbezügen 6 Grundsätze...66 Versorgungsbeitrag...66 Werbungskosten....70

15 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit 7 Die nichtselbständige Nebentätigkeit...74 Die selbständige Nebentätigkeit...77 Exkurs: Umsatzsteuer... 81

16 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 8 Werbungskosten Fallbeispiel...89

17 Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen 9 Schema zur Ermittlung der Einkünfte.. 94 Der Sparerfreibetrag...95

18 Spekulationsgewinne 10 Verkauf von Grundstücken...100

19 Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte 11 Altersentlastungsbetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Freibetrag für Land- und Forstwirte

20 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 12 Sonderausgaben Unterhaltsleistungen Versorgungsausgleich Vorsorgeaufwendungen Kinderbetreuungskosten für Kleinkinder Gezahlte Kirchensteuer Steuerberatungskosten Kosten der eigenen Berufsausbildung. 126 Kinderbetreuungskosten bei Ausbildung/Behinderung Schulgeld Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) 130 Begünstigte Spenden Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien Verlustrücktrag und Verlustvortrag Außergewöhnliche Belastungen...138

21 Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen 13 Freibeträge für Kinder Härteausgleich Steuerermäßigungen...158

22 Tipps und Informationen 14 Steuerklassenwahl Lohnsteuerkarte Lohnsteuerermäßigungsverfahren Vorauszahlungen Heirat Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage Steuerhinterziehung...173

23 Stichwortverzeichnis Abschreibung 87, 88 Altenheim 144 Alterseinkünftegesetz 7, 54, 112 Altersentlastungsbetrag 19, 105 Altersübergangsgeld 170 Altersvorsorge 130 Antragsveranlagung 12, 15 Arbeit, nichtselbständige 18 Arbeit, selbständige 18 Arbeitslosengeld 14, 170 Arbeitslosenhilfe 170 Arbeitsmittel 15 Augen-Laser-Operation 149 Ausbildung 127 Ausbildungsbedarf 19 Ausbildungsfreibetrag 14 Ausland 16, 63 Baumaßnahmen 144 Beamtenpension 112 Begleitbedürftigkeit 149 Behindertenausweis 142 Behindertenpauschbetrag 14, 141 Behinderung 127 Belastung, zumutbare 138 Belastungen, außergewöhnliche 19, 138 Belege 23 Berufsausbildung 126, 157 Berufsausbildungskosten 111, 126 Beschäftigung 141 Beschäftigung, geringfügige 74 Besteuerung, nachgelagerte 54, 63, 67 Betreuungsbedarf 19 Betriebsausgaben 78 Blinde 146 Dividenden 97 Doppelbesteuerungsabkommen 63 Eigentumswohnung 91 Einfamilienhaus 91 Einkommen, zu versteuerndes 19 Einkünfte aus Vermietung 91 Einkünfte aus Verpachtung 91 Einkünfte, sonstige 18, 19 Einkunftsarten 18 Einliegerwohnung 89 Einnahmen, steuerfrei 169 Einnahmen-Überschussrechnung 78 Entlastungsbetrag 106 Erhaltungsaufwand 86, 91 Erklärungspflicht 13 Ertragsanteil 61 Erziehungsbedarf 19 Existenzminimum 156 Fahrtkosten 15, 146 Fettabsaugung 149 Finanzierungskosten 86 Folgekosten 149 Folgerenten 59 Formulare 22

24 Stichwortverzeichnis Forstwirtschaft 18 Fortbildungskosten 126 Freibetrag 14, 19 Freistellungsauftrag 97 Gartenarbeit 146 Gebrechlichkeitspfleger 146 Genussrechte 94 Gewerbebetrieb 18 Gewinn 77 Gewinnanteile 94 Gewinnermittlungsvorschriften 78 Grundtabelle 19 Handwerkerleistungen 161 Härteausgleich 156, 158 Haushalt 141 Haushaltsfreibetrag 106 Haushaltsnahe Beschäftigungen 159 Haushaltsnahe Dienstleistungen 159 Heilmittel 147 Heimdialyse 149 Heimfreibetrag 141 Heirat 168 Hinterbliebenenpauschbetrag 143 Insolvenzgeld 14, 170 Jahresbescheinigung 96 Kapitalforderungen 94 Kapitallebensversicherungen 98 Kapitalvermögen 18 Kinder 156 Kinderbetreuungskosten 123, 127 Kinderfreibetrag 156 Kindergeld 130 Kinderzulage 131 Kirchensteuer 111, 124 Klimakuren 152 Kraftfahrzeugunfall 147 Krankengeld 14, 170 Krankenhauskosten 150 Krankheitskosten 147 Krebsnachbehandlung 150 Kurkosten 151 Kurzarbeitergeld 14, 170 Landwirtschaft 18 Lasik-Operationen 150 Lasten, dauernde 111 Lebensversicherungen 94 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 166 Lohnsteuerkarte 76, 165 Meldeverfahren 64 Mindesteigenbetrag 131 Mitgliedsbeiträge 136 Mutterschaftsgeld 14, 170 Nachkuren 152 Nebentätigkeit 76 Nebentätigkeit, nichtselbständige 74 Nebentätigkeit, selbständige 77 Nichtveranlagungs- Bescheinigung 13 Pauschbetrag 15, 18, 142 Pflegepauschbetrag 143 Pflichtveranlagung 12 Progressionsvorbehalt 14, 169 Prozesskosten 154 Psychoanalyse 154 Psychotherapie 150,

25 Stichwortverzeichnis Rechnung 81 Reisekosten 170 Renten 55, 111 Renten, sonstige 61 Rentenbesteuerung 54, 58 Rentenbezugsmitteilung 64 Rentenfreibetrag 56 Rentennachzahlungen 58 Riester-Rente 130 Rürup-Rente 55, 61 Scheidung 15 Schulgeld 111, 129 Sockelbetrag 133 Solidaritätszuschlag 96 Sonderausgabe 15, 19, 110, 136 Sonderausgabenabzug 134 Sparerfreibetrag 95 Spekulationsgewinn 100 Spenden 110, 111 Splittingtabelle 19 Sport 150 Steuerberatungskosten 125 Steuerermäßigungen 19, 158 Steuerhinterziehung 64, 173 Steuerklassenwahl 164 Suchtkrankheiten 151 Teilarbeitslosengeld 170 Termine 16 Tilgungsvereinbarung 90 Tod 15 Trennungsgeld 170 Übergangsgeld 170 Übungsleitertätigkeit 79 Umsatzsteuer 81 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 82 Umsatzsteuer-Voranmeldung 82 Umschulungsmaßnahme 127 Umzugskosten 170 Unterhalt 111 Unterhaltsleistungen 111 Urlaubsbegleitung Veranlagung, besondere 169 Veranlagung, getrennte 169 Verletztengeld 14, 170 Verlustrücktrag 137 Verlustvortrag 137 Vermietung 18, 86 Verpachtung 18 Versicherungsmakler 79 Versorgungsbezüge 12, 19, 66 Versorgungsfreibetrag 66, 105 Verwalterkosten 87 Vorauszahlungen 19, 167 Vorsorgeaufwendungen 112, 116 Vorsorgeausgleich 112 Vorsorgekuren 152 Vorsorgepauschale 113 Vorwegabzug 116 Werbungskosten 15, 18, 70, 77, 86, 89 Werbungskostenpauschbetrag 66 Wertpapiere 94 Winterausfallgeld 170 Wohnsitz 16 Zinsabschlag 96 Zinsen 94 Zulagen 134 Zusammenveranlagung

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