a) Nach dem Wort Lehramtsprüfung werden die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eingefügt.
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- Helge Roth
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1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Kunst im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Vom 4. Dezember 7 Aufgrund von Art. Abs. in Verbindung mit Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Kunst im Lehramtsstudiengang an der FAU vom. März 9, zuletzt geändert durch Satzung vom. September, wird wie folgt geändert:. wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort Lehramtsprüfung werden die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eingefügt. b) Nach dem Wort LAPO werden die Worte und für die Teilstudiengänge des an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg verorteten Bachelorstudiengangs Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik Vocational Education/Social Pedagogy and Social Services eingefügt. c) Nach der Zahl 9 werden die Worte in der jeweils geltenden Fassung eingefügt.. wird wie folgt geändert: a) Das Wort müssen wird durch das Wort muss ersetzt. b) Das Wort Fach wird durch das Wort Unterrichtsfach ersetzt. c) Das Wort Hauptschulen wird durch das Wort Mittelschulen ersetzt. d) Die Worte Modulprüfungen in den Basismodul Praxis /Gestaltungsgrundlagen I und Basismodul Praxis /Gestaltungsgrundlagen II werden durch die Worte Modulprüfung im Modul Gestaltung I ersetzt.. In Nr.. werden die Worte Real- Grund- und Hauptschulen durch die Worte Grund-, Mittel- und Realschulen ersetzt.
2 4. wird wie folgt geändert: a) Abs. wird wie folgt geändert: aa) Im Einleitungssatz werden die Worte Real-, Grund- und Hauptschulen durch die Worte Grund-, Mittel- und Realschulen ersetzt und nach dem Wort Fachwissenschaft die Worte und Fachdidaktik eingefügt. Modulbezeichnung. Gestaltung I. Gestaltung II. Kunstgeschichte I. Kunstpädagogik I Lehrveranstaltung SWS Gesamt in -Punkten V Ü P S Zeichnen Malen Dreidimensionales Gestalten Drucken Digitales Gestalten Mediendidaktik 6 Ästhetische Spielformen Vorlesung I Vorlesung II Kunsttheorie Einführung Kunstdidaktik Ästhetisches Handeln Mappe (je ein Ergebnis aus den vier praktischen Portfolio (ca. S.): Entwicklung eines mediendidaktischen Konzepts Modulnote Klausur (6 Min.) Portfolio (ca. S.): Entwicklung eines didaktischen Konzepts zu einer aktuellen künstlerischen Position Unterrichtsvorbereitung Portfolio (ca. S.): Entwicklung eines didaktischen. Kunstpädagogik II Konzepts einschließlich eines Museumsbesuches in Museumspädagogik Verbindung mit der eigenen künstlerischen Arbeit. Werken und Design Werken Katalog ( S.): Dokumentation der Arbeitsergebnisse aus Werkdidaktik allen drei Seminaren Umwelt- und Produktgestaltung 4. Kunstgeschichte II Werkanalyse Referat (ca. Min., %) mit schriftlicher Hausarbeit Zeitgenössische Kunst (ca. S., %) Künstlerische Studienfahrt 4. Gestaltung III Vertiefung I Mappe (je ein Ergebnis aus den fünf praktischen Vertiefung II Vertiefung III Vertiefung IV. Kunstpädagogik III Kunstpädagogisches Projekt Portfolio ( S.): Entwicklung und Dokumentation eines Überblick und Ausblick kunstpädagogischen Projekts. Gestaltung IV Künstlerisches Projekt Präsentation ( Min.): Vorstellung der künstlerischen Ergebnisse Summe Fachwissenschaft: Summe Fachdidaktik Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Die bzw. der Prüfende legt zu Semesterbeginn im Modulhandbuch fest, ob die Prüfung in schriftlicher oder in elektronischer Form abzulegen ist.
3 b) Abs. wird wie folgt geändert: aa) In Satz wird das Wort sind durch das Wort ist und die Worte die in der folgenden Tabelle aufgeführten Module durch die Worte das in der folgenden Tabelle aufgeführte Modul ersetzt. Modulbezeichnung Lehrveranstaltung SWS Gesamt in -Punkten Modulnote V Ü P S Einführung 6 CAD CAD I 6 Klausur (9 Min.) CAD II Summe: 6 6 Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Die bzw. der Prüfende legt zu Semesterbeginn im Modulhandbuch fest, ob die Prüfung in schriftlicher oder in elektronischer Form abzulegen ist. c) In Abs. erhält die Tabelle folgende neue Fassung: Modulbezeichnung Lehrveranstaltung SWS Gesamt in -Punkten V Ü P S Gestaltung Zeichnen Mappe (je ein Ergebnis aus allen drei Malen 6 praktischen Dreidimensionales Gestalten Fachtheorie Kunstgeschichte Online-Pflicht-Assessment (4- Lerneinheiten à ca. Fragen) oder Stundenprotokoll (ca. S. Einführung in die Kunstpädagogik in Gruppenarbeit) Gestalten im Schulalltag Gestalten im Schulalltag Portfolio ( S.): Zusammenfassende Reflexion inkl. sämtlicher Arbeitsergebnisse Summe: Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. sind abhängig von der gewählten Lehrveranstaltung und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Zusätzliche Leistungsanforderung gemäß 6 Abs. Nr. 8 LPO I ohne -Punkte. Modulnote
4 d) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) Im Einleitungssatz wird das Wort Hauptschulen durch das Wort Mittelschulen ersetzt. Modulbezeichnung Lehrveranstaltung SWS Gesamt in -Punkten Modul- V Ü P S note Zeichnen Gestaltung I Malen Mappe (je ein Ergebnis aus allen vier praktischen Dreidimensionales Gestalten Drucken Werken Gestaltung II Ästhetische Spielformen Entwicklung und Erstellung eines Werkstücks Umwelt- und Produktgestaltung Fachtheorie Kunstgeschichte Online-Pflicht-Assessment (4- Lerneinheiten à ca. Fragen) oder Stundenprotokoll Kunstpädagogik (ca. S. in Gruppenarbeit) Gestalten im Schulalltag Gestalten im Schulalltag Portfolio ( S.): Zusammenfassende Reflexion inkl. sämtlicher Arbeitsergebnisse Summe: Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. sind abhängig von der gewählten Lehrveranstaltung und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Zusätzliche Leistungsanforderung gemäß 8 Abs. Nr. 6 LPO I ohne -Punkte. e) Abs. erhält folgende neue Fassung: () Sämtliche Veranstaltungen der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik sind außerhalb des eigenen Pflichtcurriculums im Freien Bereich wählbar.. Das Inhaltsverzeichnis ist entsprechend anzupassen. 4
5 Diese Änderungssatzung tritt am. Oktober 8 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 8/9 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom. Juli 6 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 6. November 7 Nr. IV./-BS467.//. Erlangen, den 4. Dezember 7 Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger Präsident Die Satzung wurde am 4. Dezember 7 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 4. Dezember 7 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 4. Dezember 7.
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