Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsfachberufen
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- Marielies Schulze
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1 Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den Gesundheitsfachberufen Referentin: Olga Klimann Migrationsdienste der Diakonie Wuppertal 12. November 2014 Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1
2 IkuK als Modellprojekt im IQ-Netzwerk Trägerverbund Diakonie Wuppertal, Migrationsdienste & EWEDO GmbH Dortmund Ziel Zusammenführung der Arbeitgeber aus der Gesundheitsbranche mit qualifizierten Menschen mit Migrationshintergrund 2
3 IkuK: Zielgruppen und Aufgaben Migranten_Innen mit ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich Pflege und Gesundheit Unterstützung bei beruflicher Anerkennung Organisation von Anpassungsmaßnahmen Vermittlung und Betreuung im Arbeitsverhältnis Betriebe aus der Gesundheitsbranche Vermittlung von Fachkräften Begleitung des Integrationsprozesses im Betrieb Unterstützung einer Interkulturellen Fachkräfteentwicklung Matching Prozesse Integrierter Handlungsansatz 3
4 Anerkennungsgesetz Seit 1. April 2012: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Neuerungen Unabhängigkeit von der Staatsangehörigkeit Rechtsanspruch auf ein Verfahren Einheitliche Kriterien und Verfahren Anträge aus dem In-und Ausland möglich Umfang Nicht reglementierte Ausbildungsberufe im dualen System Reglementierte Berufe auf Bundesebene 4
5 Anerkennungsverfahren Quelle: IQ Fachstelle Anerkennung 5 (2013):Das Anerkennungsgesetz des Bundes, S. 4
6 Nicht akademische Heilberufe: Zwei-stufiges Verfahren 1. Stufe: Feststellung der Gleichwertigkeit Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) Dem Antrag sind beizufügen:» Nachweise über die Berufsqualifikation (Diplom & Stundenauflistung)» Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung» Nachweise der Berufstätigkeit im Ausland» Identitätsnachweis» Tabellarischer Lebenslauf» Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes» Heiratsurkunde» Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in Deutschland Dauer: ca. 2-4 Monate Kosten:
7 Nicht akademische Heilberufe: Zwei-stufiges Verfahren 2. Stufe: Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung örtliches Gesundheitsamt Nach der Anerkennung: Zeitgleich Durchschrift vom LPA Dem formlosen Antrag sind beizufügen:» Polizeiliches Führungszeugnis» Ärztliche Bescheinigung zur Berufseignung» Sprachzertifikat B2» Identitätsnachweis Dauer: ca. 1-2 Wochen bis Ausstellung der Urkunde Kosten:
8 Besonderheit: Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer/in Zwei- stufiges Verfahren: Feststellung der Gleichwertigkeit & Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Beide Anträge bei nur einer Behörde zu stellen Anerkennung nur selten möglich Zuständigkeit: wohnortabhängige Bezirksregierung: Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold jeweils Dezernat 24 Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster 8
9 Besonderheit: Automatische Anerkennung EU-Diplome Gesundheits-und Krankenpfleger/in & Hebamme/Entbindungspfleger Grundlage: EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Mindestanforderungen» Ausbildungsbezeichnung» Ausbildungsbeginn, nach dem aufgeführten Stichtag Falls Mindestanforderungen nicht erfüllt werden können» Konformitätsbescheinigung oder» Erworbene Rechte 10
10 Ausgleichsmaßnahmen bei "Teilanerkennung" Anpassungslehrgang Praktikum ggf. mit Abschlussgespräch Theorie im Selbststudium oder an Schulen Unsicherheit bei Betrieben und Schulen Eignungs-/ Kenntnisprüfung Unterstützung zur Vorbereitung auf die Prüfung: Kurse oder Praktikum Hürde für Nicht-Muttersprachler Vorgaben zur Durchführung in den Fachgesetzen Schwerpunkt im IQ-Netzwerk 10
11 Hilfreiche Links
12 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung Migrationsdienste der Diakonie Wuppertal Olga Klimann Tel.: Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 12
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