Aufnahmeleiter/-in der IHK

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1 Aufnahmeleiter/-in der IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Aufnahmeleiter/-in IHK. Grundlage dieses Merkblattes ist die Besondere Rechtsvorschrift für die IHK-Weiterbildungsprüfung Aufnahmeleiter/Aufnahmeleiterin IHK in der Film- oder Fernsehproduktion vom 22. Februar Herausgeber des Merkblattes ist die IHK Köln. Die Fortbildungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Fachtheoretischer Teil Fachpraktischer Teil. Fachtheoretischer Prüfungsteil In den nachfolgenden Prüfungsfächern ist eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht anzufertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel jeweils 90 Minuten: Grundlagen der Produktion Organisation I (Vorbereiten der Aufnahme) Organisation II (Drehzeit der Aufnahme) Kaufmännische Grundlagen Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchem der schriftlich geprüften Prüfungsfächer der einzelne Teilnehmer zusätzlich mündlich geprüft wird. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden. Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen sind jeweils als arithmetisches Mittel zu einer Note zusammenzufassen. Fachpraktischer Prüfungsteil Im fachpraktischen Teil ist eine Projektarbeit anzufertigen und in Form eines Fachgesprächs zu präsentieren. Im Rahmen der Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, eine Produktion zu planen und durchzuführen. Die Projektarbeit ist als selbständige Hausarbeit anzufertigen. Als Bearbeitungszeit stehen dem Prüfungsteilnehmer 20 Kalendertage zur Verfügung. Bei der Projektarbeit handelt es sich nicht um eine Diplomarbeit, an die wissenschaftliche Ansprüche gestellt werden. Der Prüfungsteilnehmer soll seine persönlichen betrieblichen Erfahrungen einbringen. Die Projektarbeit kann ein in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein.

2 Auf Beschluss des Prüfungsausschusses soll das Projekt in einem zeitlichen Umfang von 20 Arbeitsstunden zu bewältigen sein. Gemeinschaftsarbeiten von mehreren Prüflingen sind auf Beschluss des Prüfungsausschusses nicht zulässig. Der Prüfungsteilnehmer schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema als seine Projektarbeit vor. Der Vorschlag soll mindestens folgende Bestandteile aufweisen: Kurze Darstellung des Projektes oder des Arbeitsumfeldes der Projektarbeit Beschreibung der Aufgabenstellung Kurze Darstellung des Arbeitsablaufes in Phasen der Vorbereitung, der Durchführung und der Endfertigung. Kurze Darstellung der Personaldisposition Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften und Auflagen, die bei der Aufnahmeleitung zu beachten sind. Inhaltliche Gliederung des Projektes Ablaufplan Projektarbeit Der Prüfungsteilnehmer reicht seinen Themenvorschlag mit einer kurzen Beschreibung (Gliederung) fristgerecht über das Online-Portal der IHK Köln ein. Die Zugangsdaten erhält der Prüfungsteilnehmer rechtzeitig per Post. Der Themenvorschlag muss nachfolgende Angaben beinhalten: Titel der Projektarbeit kurze Beschreibung (Gliederung) Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, Themenvorschläge abzulehnen, die nicht den Anforderungen der Fortbildungsprüfung zum/zur Aufnahmeleiter/-in IHK entsprechen. Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben. Die Genehmigung des Projektthemas erfolgt per mit Angabe des Abgabetermins. Aufbau einer Projektarbeit Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlages wird die Projektarbeit erstellt. Durch die Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und umsetzen sowie Dokumentationen anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Eine Projektarbeit besteht aus: Deckblatt Verbindliche Erklärung (wird vom System elektronisch abgefragt) Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis Text, ggf. mit Anlagen bzw. mit Anhang ggf. Literaturverzeichnis Seite 2 von 5

3 Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: Thema der Arbeit Name, Vorname und Prüfungsnummer Gesamtzahl der Seiten Verbindliche Erklärung Mit der verbindlichen Erklärung versichert der Prüfungsteilnehmer, dass er die Projektarbeit selbständig angefertigt hat. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1 stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Textteil Der Textteil ist auf maximal 12 Seiten, mögliche Anlagen auf 6 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite(n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Format, Umfang und Heftung Zu schreiben mit: PC Zeilenabstand: 1 ½-zeilig Schriftgröße: 12 Ränder: 5 cm rechts, 2 cm links Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend Seitenumfang: min 8 - max. 12 Seiten (Textteil einschl. Graphiken), Anhang max. 6 Seiten Abgabe: fristgerecht über das Online-Portal der IHK Köln Deckblatt, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis werden nicht gezählt. Seite 3 von 5

4 Bewertung der Projektarbeit Der Prüfungsausschuss kann die Projektarbeit u. a. nach folgenden Gesichtspunkten bewerten: Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabenstellung/Problemstellung Inhaltliche Erfassung des Themas Fachlich richtige Darstellung Schlüssigkeit der Argumente Eigenständige gedankliche Leistung (Originalität) Struktur und Aufbau Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung Präsentation und Fachgespräch Die Projektarbeit ist Ausgangspunkt des anschließenden Fachgesprächs. Das Fachgespräch ist nicht zu führen, wenn in der Projektarbeit nicht wenigstens ausreichende Leistungen erzielt wurden. In diesem Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer die Ergebnisse seiner Projektarbeit darstellen und begründen. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Projektarbeit in mündlicher Form in nicht mehr als Minuten darstellen. Ablesen eines Manuskriptes ist nicht erwünscht. Es muss der Eindruck bestätigt werden, dass die Arbeit selbstständig angefertigt wurde. Der Prüfungsausschuss kann auf dieser Grundlage fachübergreifend vertiefende oder erweiternde Fragestellungen formulieren. Das Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten dauern. Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor, Beamer und Flip-Chart zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel gewünscht werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Krankheit des Prüfungsteilnehmers Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Projektarbeit nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit während der schriftlichen Prüfungen des fachtheoretischen Prüfungsteils. Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern (Grundlagen der Produktion, Organisation I, Organisation II und kaufmännische Grundlagen) sowie der Projektarbeit und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer Seite 4 von 5

5 vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nichtbestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Notenschlüssel Punkte: unter unter unter unter unter 30 Note : Stand Ihre Ansprechpartnerin: Magdalene Pollmann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Tel Fax magdalene.pollmann@koeln.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Seite 5 von 5

6 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

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