Informationen zum Orientierungspraktikum (OP) Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften an der DSHS Köln
|
|
- Helge Holzmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zum Orientierungspraktikum (OP) Bachelor Lehramt Bildungswissenschaften an der DSHS Köln Das Orientierungspraktikum ist die erste universitäre Praxisphase im Lehramtsstudium, die im ersten oder zweiten Bachelorsemester stattfinden sollte. Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungspraktikum aufgehoben. Somit entfällt die Pflicht zum Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst (LABG Absatz 11). Das Eignungspraktikum ist nicht mehr Voraussetzung für das OP. 1. Allgemeine Informationen zum OP Das OP ist bei den Bildungswissenschaften verortet. Nur Studierende, die Bildungswissenschaften an der DSHS belegen, absolvieren das OP an der DSHS. Das OP sollte im ersten Studienjahr absolviert werden. Das Modul umfasst eine universitäre Vor- und Nachbereitung und eine schulische Praxisphase. 2. Allgemeine Ziele des OP Kritisch-analytische Auseinandersetzung mit der Schulpraxis Reflexion der Eignung für den Beruf als LehrerIn Rollenwechsel vom Lernenden zum Lehrenden Entwicklung einer professionellen Perspektive für das weitere Studium 3. Schulische Praxisphase Das OP ist Blockpraktikum von einem Monat (nicht teilbar), das in der vorlesungsfreien Zeit absolviert wird. Das OP kann an einer deutschen Schule im In- oder Ausland absolviert werden Die Praktikumsplatzsuche liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden. Die Schulform sollte dem Studienschwerpunkt entsprechen. Der Stundenumfang beträgt 80 Zeitstunden (keine Schulstunden!), somit i.d.r. 20 Zeitstunden pro Woche (individuelle Regelungen sind in Absprache mit der Schule möglich). 4. Universitäre Vor- und Nachbereitung Die universitäre Begleitung beinhaltet ein Vorbereitungsseminar (im Semester), eine Nachbereitung (am Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem Praktikum), einen Portfoliotag (im folgenden Semester). Für alle Veranstaltungen im Rahmen des OP besteht Anwesenheitspflicht. Alle Elemente des OP müssen innerhalb eines Jahres absolviert werden, ansonsten muss das gesamte Modul mit allen Elementen wiederholt werden. Die Termine aller Elemente werden im LSF angegeben und über die Dozierenden des Vorbereitungsseminars organisiert. Über die genauen Inhalte der universitären Begleitung informieren die Dozierenden.
2 5. Portfolio Alle Praxiselemente sollen zu einer Eignungsreflexion beitragen und werden im Portfolio dokumentiert (LABG 2016, 12, Abs. 1). In der Vorbereitung wird die Reflexion und Portfolioarbeit angebahnt und modulbegleitend fortgeführt. Die Inhalte und aktuellen Vorgaben des Portfolios werden in der Vorbereitung thematisiert. Die obligatorischen Portfolio-Elemente werden nach dem Praktikum bei den Dozierenden der Vorbereitung eingereicht. 6. Anerkennung von Leistungen Es kann ein Orientierungspraktikum anerkannt werden, das an anderen Universitäten absolviert wurde und den Anforderungen der DSHS entspricht. Für die Anerkennung müssen folgende Unterlagen persönlich bei der Praktikumsmanagerin im SpAZ eingereicht werden: 1. ausgefüllter Antrag zur Anerkennung 2. die im Antrag aufgeführten Unterlagen in Original und Kopie (Schulbescheinigung, aus der Zeitraum und Stundenumfang der Tätigkeit hervorgeht/nachweis über die Einbettung in ein Lehramtsstudium, z.b. Transcript Of Records, Leistungsnachweis, Schein) Studierende von den Kooperationsuniversitäten, die mit Bildungswissenschaften an die DSHS wechseln und den Schulschwerpunkt Gymnasium/Gesamtschule beibehalten, benötigen nur das Transcript of Records zur Vorlage beim Prüfungsamt. Das Eignungspraktikum an einer Schule kann nicht anerkannt werden. Auskünfte erteilt Anke Bartonitschek, Praktikumsmanagerin des SpAZ, während Ihrer Sprechzeiten (siehe Homepage des SpAZ) oder per Mail
3 Name: Mail: Matrikel Nr: MODULBESCHEINIGUNG ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM BLOCKPRAKTIKUM AN EINER SCHULE Das Orientierungspraktikum wurde mindestens einen Monat ohne Unterbrechung durchgeführt. Bei mehr als drei Fehltagen wurden diese nachgeholt. Insgesamt wurden mindestens 80 Zeitstunden an der Schule verbracht. Das Praktikum wurde in folgender Schulform absolviert: Name und Anschrift der Schule: Von der Schule auszufüllen Datum, Stempel, Unterschrift der Schulleitung VORBEREITUNGSSEMINAR Das Vorbereitungsseminar wurde im WS/SS besucht. Dozierende/r: Stempel und Unterschrift der/des Dozierenden Das Nachbereitungsseminar wurde im WS/SS besucht. Dozierende/r: PORTFOLIO PRAXISELEMENTE Das Portfolio für den Bereich Orientierungspraktikum wurde vorgelegt und es entspricht den aktuellen Vorgaben der DSHS. Der Portfoliotag wurde erfolgreich im WS/SS besucht. BESCHEINIGUNG DES ORIENTIERUNGSPRAKTIKUMS Das Orientierungspraktikum des Bachelorstudiums Lehramt wurde entsprechend 7 LZV 2009 und 12 (Abs. 2, Satz 1) LABG 2009 ordnungsgemäß absolviert. Stempel und Unterschrift der/des Dozierenden Von der DSHS auszufüllen
4 Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht Name: Vorname: Matrikelnummer: Studiengang (inkl. Schulform): Fächer: Gemäß Paragraph 2 Abs. 3 der Praktikumsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln für das Bachelorstudium mit bildungswissenschaftlichem Anteil verpflichten sich die Studierenden mit Antritt zum jeweiligen Praktikum zur Verschwiegenheit über die ihnen durch das Praktikum bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sowie zur Beachtung des Datenschutzes. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Anonymisierung sämtlicher personenbezogener Daten in den Praktikumsdokumentationen (einschließlich Foto- und/oder Videodokumentationen). Erklärung Von der vorstehenden Belehrung habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift der/des Studierenden
5 Belehrung gemäß 35 Infektionsschutzgesetz Name: Vorname: Matrikelnummer: Studiengang (inkl. Schulform): Fächer: (1) Nach 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern und ähnlichen Einrichtungen) beschäftigt und an nachfolgend aufgeführten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder unter Lausbefall leiden, in den genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC) 4. Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber 5. Haemophilus influenzae Typ b-meningitis 6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte) 7. Keuchhusten 8. Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 9. Masern 10. Meningokokken-Infektion 11. Mumps 12. Paratyphus 13. Pest 14. Poliomyelitis, 15. Scabies (Krätze) 16. Scharlach oder sonstigen streptococcus pyogenes-infektionen 17. Shigellose 18. Typhus abdominalis 19. Virushepatitis A oder E 20. Windpocken (2) Weiterhin dürfen gemäß 34 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz Ausscheider der im Folgenden genannten Krankheitserreger nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen: 1. Vibrio cholerae 1 und 2 2. Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend 3. Salmonella Typhi 4. Salmonella Paratyphi 5. Shigella sp. 6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)
6 (3) Die oben genannten Sachverhalte gelten auch für Praktikanten und Praktikantinnen, die in Wohngemeinschaft mit einer Person leben, bei der nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen aufgetreten ist: 1. Cholera 2. Diphterie 3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. Coli (EHEC) 4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber 5. Haemophilus influenzae Typ b-meningitis 6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose 7. Masern 8. Meningokokken-Infektion 8. Mumps 9. Paratyphus 10. Pest 11. Poliomyelitis 12. Shigellose 13. Typhus abdominalis 14. Virushepatitis A oder E (4) Sind die nach den vorstehenden Regelungen verpflichteten Personen geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Personen treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer Person, soweit die Sorge für die Person des Verpflichteten zu seinem Aufgabenkreis gehört. (5) Tritt einer der vorstehend genannten Tatbestände bei den genannten Personen auf, so haben diese Personen bzw. die Sorgeinhaber der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über die o.g. Pflichten zu belehren. (6) Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen einer der aufgeführten Tatbestände annehmen lassen, ist die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen und die krankheits- und personenbezogenen Angaben zu machen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts durch eine andere Person bereits erfolgt ist. (7) Weitere wichtige Informationen sind dem Merkblatt "Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 IfSG" des Robert Koch- Instituts, das in der Schule ausliegt, zu entnehmen. Erklärung Von der vorstehenden Belehrung habe ich Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift der/des Studierenden
7 An Köln, den (Adresse der Praktikumsschule) Praxisphasen in der Schule: Orientierungspraktikum als einmonatiges Blockpraktikum im Rahmen des bildungswissenschaftlichen Studiums von Lehramtsstudierenden Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau.., Student/in an der Deutschen Sporthochschule Köln, hat im Rahmen seines/ihres Lehramtsstudiums ein Orientierungspraktikum an Schulen zu absolvieren. Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung bei der Durchführung des Praktikums. Informationen über Anforderungen, Inhalte und Ziele des Praktikums entnehmen Sie bitte der Anlage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anke Bartonitschek (Praktikumsmanagerin) SportlehrerInnen-Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) Am Sportpark Müngersdorf Köln Telefon a.bartonitschek@dshs-koeln.de Anlagen: Informationen für Praktikumsschulen zum Orientierungspraktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln
8 Informationen für Praktikumsschulen zum Orientierungspraktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln Anforderungen Das Orientierungspraktikum wird als Blockpraktikum - über einen Zeitraum von einem Monat (mind. 20 Zeitstunden pro Woche) in der vorlesungsfreien Zeit absolviert. - an einer deutschen Schule im In- oder Ausland (Schulform frei wählbar) absolviert. Inhalte und Ziele - Erkundung des Arbeitsplatzes Schule - Teilhabe am Schulleben (wünschenswert wäre neben dem Unterricht auch die Teilnahme an z.b. Konferenzen, Elternsprechtag, Schulfest, Aufführungen, Wandertag, etc.) - Erkundung der Handlungsfelder des Lehrerberufs (Kompetenzbereiche: Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren) - Unterrichtshospitationen mit kriteriengeleiteten Beobachtungen (dies ist auch in Fächern möglich, die (aktuell) nicht studiert werden) - Wahrnehmung und Interpretation von unterrichtlicher Interaktion - Selbstständige Planung, Erprobung und Reflexion von Unterricht (oder Teilen) unter fachlicher Aufsicht - Durchführung der vorher entwickelten Beobachtungs-/Erkundungsaufgabe - Feedbackgespräche mit dem/den begleitenden Mentoren - Portfolioarbeit Anmerkungen zur Unterstützung der Portfolioarbeit In der Lehrerausbildung ist die Dokumentation aller Praxisphasen mithilfe des Portfolios Praxiselemente verbindlich festgelegt. Es dient der Reflexion der Erfahrungen der jeweiligen Praxisphase und der Dokumentation der darin erworbenen Kompetenzen. Bitte unterstützen Sie den Praktikanten/die Praktikantin bei der Portfolioarbeit. Im Rahmen des Orientierungspraktikums werden von den Studierenden vor Beginn des Praktikums persönliche Ziele festgelegt und nach Abschluss des Praktikums reflektiert. Hierbei ist es hilfreich, dass zu Beginn des Praktikums mit dem/der betreuenden Mentor/in bzw. Ansprechpartner/in die Aufgabenbereiche der Studierenden gemeinsam besprochen werden. Für ein Feedback zu Unterrichtsversuchen stehen Kopiervorlagen als Hilfestellung zur Verfügung, die der/die Praktikant/in vorlegen kann. Als Abschluss soll das Praktikum und die Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben von den Studierenden reflektiert werden. Auch hierbei ist die Unterstützung/ein Feedback eines Mentors/einer Mentorin erwünscht. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Stand: 06/16
ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM IM FACH BILDUNGSWISSENSCHAFTEN. Information für Studierende des Bachelor Lehramts an der DSHS Köln
ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM IM FACH BILDUNGSWISSENSCHAFTEN Information für Studierende des Bachelor Lehramts an der DSHS Köln Inhalt 1 Einleitung 2 Ziele und Standards des Orientierungspraktikums 2.1 Allgemeine
MehrInformationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Bachelor Lehramt (Studienbeginn vor WS 15/16) Bildungswissenschaften an der DSHS Köln
Informationen zum Berufsfeldpraktikum (BFP) Bachelor Lehramt (Studienbeginn vor WS 15/16) Bildungswissenschaften an der DSHS Köln Das Berufsfeldpraktikum ist die zweite Praxisphase im Lehramtsstudium,
MehrBelehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten
Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Ihr Kind ist für das laufende Spielkreisjahr in den Spielkreis
MehrInfektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Anhang:
Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Folgende Infektionskrankheiten werden u.a. im Infektionsschutzgesetz behandelt und müssen umgehend gemeldet werden: Campylobacter Cholera Diphtherie
MehrMinisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern D-19048 Schwerin Leiter der öffentlichenschulen über SSÄ
MehrInformationen zum Infektionsschutzgesetz
Informationen zum Infektionsschutzgesetz im Lehramtsstudium nach LPO 2003 und nach LABG 2009 für die Studiengängen der Lehrämter für Grundschule, Haupt- und Realschule, Gymnasium und Berufskolleg Vorbemerkung
MehrSchulverpflegung und Infektionsschutzrecht
Schulverpflegung und Infektionsschutzrecht Neben den Regelungen des Lebensmittelhygienerechts sind beim Kontakt mit Lebensmitteln auch Vorschriften des Infektionsschutzes, geregelt im Infektionsschutzgesetz,
MehrPersonalbogen für ehrenamtliche Mitarbeitende. nein Wenn ja, bei welcher: Die Aufwandsentschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Personalbogen für ehrenamtliche Mitarbeitende Name/Geburtsname: Vorname: geboren am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Straße u. Hausnummer: PLZ: Wohnort: Telefon: Mobilfunknummer: Emailadresse Schulabschluss
MehrBelehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorbemerkung Der 6. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften
MehrORIENTIERUNGSPRAKTIKUM
ORIENTIERUNGSPRAKTIKUM BILDUNGSWISSENSCHAFTEN Information für Studierende des Bachelor Lehramts an der DSHS Köln Sportlehrer-/innen Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) Inhalt 1 Einleitung 1.1 Ziele und Standards
MehrInformationen zum Infektionsschutzgesetz
Informationen zum Infektionsschutzgesetz für die Praxisphasen im Lehramtsstudium nach LPO 2003 sowie nach LABG 2009 und LABG 2016 für die Studiengänge der Lehrämter für Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar-
MehrLandratsamt Waldshut Gesundheitsamt
Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen
MehrLehramtsstudierende im Praktikum
Lehramtsstudierende im Praktikum Rechtshinweise was beachtet werden sollte Inhalt I. Unfallversicherung... 2 II. Unfallversicherungsschutz im Ausland... 2 III. Haftung... 2 IV. Besondere Gefährdung durch
MehrLiebe Eltern, Stand Oktober 2015
KiTa Spatzennest Bonn e.v. Leitfaden zum Thema: Kranke Kinder im Spatzennest Liebe Eltern, Stand Oktober 2015 anbei erhaltet ihr einen Leitfaden zum Thema Kranke Kinder im Spatzennest.. Wir möchten euch
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 13/2015 Köln, den 20. Juli 2015 Sportlehrer/innen- Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) INHALT ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrMerkblatt zum Praxissemester im Master of Education der RWTH Aachen
Inhalt: Merkblatt zum Praxissemester 1) Information über den Versicherungsstatus im Praxissemester 2) Information über die Verschwiegenheitspflicht und zur Einhaltung des Datenschutzes 3) Information über
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafteinrichtungen Vorbemerkung Am 1.1.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst.
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 03/2018 Köln, den 20. Juni 2018 INHALT Praktikumsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln für die Praxisphasen im Studiengang
MehrAbt. 7 Gesundheitsamt - KV Bad Dürkheim - Infektionsschutz in Kindertagesstätten
Belehren Wer belehrt wen? 34 IfSG Belehrung der Eltern durch KGE vor Neuaufnahme über ihre Mitwirkungspflicht 35 IfSG Belehrung der Mitarbeiter durch KGE über ihre Mitwirkungsverpflichtungen zu Tätigkeitsbeginn
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung Am 01.01.2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrGesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote
Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen
MehrErklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin
Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift
MehrEignungs- und Orientierungspraktikum
Sommersemester 2018 Seite 1 von 5 Eignungs- und Orientierungspraktikum Informationen für Studierende Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) ist das erste Praxiselement innerhalb des Bachelor-Lehramtsstudiums.
MehrBelehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat
MehrStandard Allgemein Meldepflicht gem. Infektionsschutzgesetz
Meldewesen 6 Meldepflichtige Krankheiten Namentlich ist zu melden: 1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie,
MehrBitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.
Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:
MehrBelehrung nach Infektionsschutzgesetz 35 und Informationen zur Ersten Hilfe - Übersicht
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz 35 und Informationen zur Ersten Hilfe - Übersicht 35 Infektionsschutzgesetz Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflicht, Belehrungspflicht Hinweise aus 36 Infektionsschutzgesetz
MehrEltern Info /2018
Ganztagsgrundschule Saarbrücken-Scheidt Schulstr.10, 66133 Saarbrücken Tel.: 0681 / 81 46 52 - Fax.: 0681 / 81 46 74 Mail: gscheidt@saarbruecken.de; Homepage: www.grundschule-scheidt.de Eltern Info 5 2017/2018
MehrKrank im Kindergarten
Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer
MehrGemeinde Malsch. Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Inanspruchnahme wird ein Benutzungsentgelt erhoben ( 9).
Gemeinde Malsch Benutzungsordnung für die Grundschulförderklasse, die Verlässliche Grundschule/flexible Nachmittagsbetreuung und den Schülerhort der Johann-Peter-Hebel-Schule Für die Betreuung von Kindern
MehrMerkblatt zum schulpraktischen Teils des Praxissemesters
Inhalt: Merkblatt zum schulpraktischen Teils des Praxissemesters 1) Information über den Versicherungsstatus im Praxissemester 2) Information über die Verschwiegenheitspflicht und Regelungen zu audiovisuellen
MehrBetreuungsordnung für die Betreuung im Schülerhort Hochstetten
Betreuungsordnung Qualitätsmanagement Handbuch AWO Kreisverband Karlsruhe-Land e.v. Soziale Dienste ggmbh Geltungsbereich: Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Betreuungsordnung für die Betreuung im Schülerhort
MehrBERUFSFELDPRAKTIKUM BILDUNGSWISSENSCHAFTEN. Information für Studierende des Bachelor Lehramts an der DSHS Köln
BERUFSFELDPRAKTIKUM BILDUNGSWISSENSCHAFTEN Information für Studierende des Bachelor Lehramts an der DSHS Köln Sportlehrer-/innen Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) Inhalt 1 Einleitung 1.1 Ziele und Standards des
Mehrvom 12. März Leitbild und Zielvorstellung Praxisphasen Ziele des Eignungs- und Orientierungspraktikums... 4
Gemeinsame Ordnung der Universität zu Köln für die Praxisphasen in den Studiengängen Bachelor of Arts, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundarund Gesamtschulen, Lehramt an Gymnasien
MehrBenutzungsordnung. 1 Trägerschaft
Benutzungsordnung für die kommunalen Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ferienbetreuung 1 Trägerschaft GrundschülerInnen haben in Rastatt
MehrBenutzungsordnung für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden
Benutzungsordnung für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen
MehrDas Eignungs- und Orientierungspraktikum an der TU Dortmund
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum an der TU Dortmund Folien (Auswahl) zur Informationsveranstaltung am 22.03.2019 im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Hamm Dirk Hengesbach Kontakt: Dortmunder
MehrDas Eignungs- und Orientierungspraktikum an der TU Dortmund
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum an der TU Dortmund Folien (Auswahl) zur Informationsveranstaltung am 18.09.2018 im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Dortmund Dirk Hengesbach Kontakt:
MehrVereinbarung über die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Ganztagsbetriebs., den
Vereinbarung über die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Ganztagsbetriebs (Land Baden-Württemberg, Name und Anschrift der Schule), den (Ort, Datum) mit Frau/Herrn (Name) (Anschrift)
MehrInformationen für die Praktikumsstelle
Informationen für die Praktikumsstelle Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, angehenden Lehrer*innen die Möglichkeit zu geben, erste Erfahrungen im Bereich der
MehrInfektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen
Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Informationsveranstaltung Hygiene in Kindergemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 23. - 25. September 2014 53.71 Allgemeine Infektiologie
MehrEignungs- und Orientierungspraktikum Handreichung für Schulen
Sommersemester 2017 Seite 1 von 5 Eignungs- und Orientierungspraktikum Handreichung für Schulen Sommersemester 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Bereitschaft,
MehrFür die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Hort und die folgende Benutzungsregelung maßgebend:
5. Änderung zur Benutzungsregel der Stadt Güglingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes für die I.N.S.E.L. an der Katharina-Kepler-Schule Durch die Einführung der Ganztagesschule ändert sich auch das
MehrFremdsprachenkenntnisse für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge Sekundarstufe I und Sonderpädagogik
Fremdsprachenkenntnisse für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge Sekundarstufe I und Sonderpädagogik Bei Wahl der Fächer Deutsch oder Englisch in den oben genannten Studiengängen werden bestimmte
MehrInformationen für die Praktikumsstelle
Informationen für die Praktikumsstelle Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, angehenden Lehrer*innen die Möglichkeit zu geben, erste Erfahrungen im Bereich der
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG. Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung: Am 1. Januar 2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrHerzlich Willkommen zur Infoveranstaltung: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Lehramts-Studium
Herzlich Willkommen zur Infoveranstaltung: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Lehramts-Studium Simone Lotz, Simone Brüser und Leona Haas 15.10.2018, 16 Uhr 16.10.2018, 18 Uhr Zentrum für Lehrerbildung
MehrHallertau-Gymnasium Wolnzach
Hallertau-Gymnasium Wolnzach -Gymnasium Wolnzach Sportweg 10 85283 Wolnzach Zweites Rundschreiben an die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG) Sprachliches
MehrEignungs- und Orientierungspraktikum
Herzlich Willkommen Beraten und Begleiten im Eignungs- und Orientierungspraktikum Informationen zum Eignungs- und Orientierungspraktikum in der Ausbildungsregion der Universität Paderborn Aufbau der Veranstaltung
MehrErklärung. Ich, geboren am. (Vor- und Familienname)
Erklärung Ich, geboren am. (Vor- und Familienname) erkläre hiermit, dass ich nicht gerichtlich bestraft oder disziplinarrechtlich belangt worden bin und dass gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren,
MehrHandreichung. Eignungs- und Orientierungspraktikum. Orientierungspraktikum
Eignungs- und Handreichung zum Eignungs- und und zum im in den Studiengängen für die Lehrämter an Grundschulen, an Grundschulen mit integrierter Förderpädagogik, an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,
MehrDas Fachpraktikum besteht aus zwei Teilen, einem praktischen und einem theoretischen.
Einführung in das Fachpraktikum Das Fachpraktikum besteht aus zwei Teilen, einem praktischen und einem theoretischen. Vor (!) der Durchführung des praktischen Teils des Fachpraktikums (das in der vorlesungsfreien
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin www.berlin.de/sen/bjw
MehrBelehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 35 IfSG Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung: Am 1. Januar 2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
MehrMerkblatt Infektionschutzgesetz
Merkblatt Infektionschutzgesetz Seit dem 01.01.2001 hat das neue Infektionsschutzgesetz das bisherige Bundesseuchengesetz ablöst. Neu geregelt sind insbesondere die Voraussetzungen bei Personen, die in
MehrAufnahmebogen für die Horteinrichtung
Amt Biesenthal-Barnim SG Kindertagesstätten Einrichtung/Stempel... Aufnahmebogen für die Horteinrichtung 1. Betreuungsstatus Hortkind nur Frühhort Hortkind Std. 2. Personalien des Kindes: Familienname:
MehrMerkblatt zum schulpraktischen Teils des Praxissemesters
Inhalt: Merkblatt zum schulpraktischen Teils des Praxissemesters 1) Information über den Versicherungsstatus im Praxissemester 2) Information über die Verschwiegenheitspflicht und Regelungen zu audiovisuellen
MehrBenutzungsordnung. für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden
Benutzungsordnung für die schulischen Betreuungseinrichtungen der Stadt Winnenden Beschluss des Gemeinderats vom 10. Mai 2016 Die Arbeit in den schulischen Betreuungseinrichtungen richtet sich nach den
MehrMENTOR/ INNEN FEEDBACK
MENTOR/ INNEN FEEDBACK & BESTÄTIGUNG DES SELBSTSTÄNDIG GESTALTETEN UNTERRICHTS zum Praxissemester für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik Wozu dient dieses Formular?
MehrBenutzungsordnung für die kommunale Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Stand 01.09.2010 Ah 24 Benutzungsordnung für die kommunale Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule 1 Allgemeines Die Stadt Rastatt betreibt auf Grundlage der Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. Juni
MehrHandreichung. Eignungs- und Orientierungspraktikum. Orientierungspraktikum
Eignungs- und Handreichung zum Eignungs- und und zum im in den Studiengängen für die Lehrämter an Grundschulen, an Grundschulen mit integrierter Förderpädagogik, an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,
MehrMENTOR/ INNEN FEEDBACK
MENTOR/ INNEN FEEDBACK & BESTÄTIGUNG DES SELBSTSTÄNDIG GESTALTETEN UNTERRICHTS zum Praxissemester für das Berufsziel Lehramt an Gymnasien/Oberschulen Wozu dient dieses Formular? Zum Ende des Praxissemesters
MehrBenutzungsordnung. der Betreuungseinrichtungen. Kinderhaus Blumenland. Kindertagesstätte Sternschnuppe
Benutzungsordnung der Betreuungseinrichtungen Kinderhaus Blumenland Kindertagesstätte Sternschnuppe Studentenwerk Karlsruhe Stand 2013 Inhaltsverzeichnis Brief an die Eltern Seite 5 Anschriften unserer
MehrEignungs- und Orientierungspraktikum
Herzlich willkommen! Beraten und Begleiten im Eignungs- und Orientierungspraktikum Informationen zum Eignungs- und Orientierungspraktikum in der Ausbildungsregion der Universität Paderborn Aufbau der Veranstaltung
MehrA n t r a g. Studienbegleitende Praxis 6-Wochen-Praktikum. Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Prüfungsordnung im Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Studienbegleitende
MehrHandreichung. Eignungs- und Orientierungspraktikum. Orientierungspraktikum
Eignungs- und, Handreichung zum Eignungs- und und zum im Bachelor-Lehramtsstudium in den Studiengängen für die Lehrämter an Grundschulen, an Grundschulen mit integrierter Förderpädagogik, an Haupt-, Real-,
MehrSchulpraktische Studien im Rahmen der Lehramtsstudiengänge
Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung Schulpraktische Studien im Rahmen der Lehramtsstudiengänge Nachweise zu den Schulpraktika: Hospitationen, begleiteter Unterricht und weitere
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 11/2014 Seite 1
11/2014 Seite 1 Praktikumsordnung über Theorie-Praxis-Phasen in dem Lehramtsbachelorstudiengang nach dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) an der Technischen Universität Dortmund vom 2. Juni 2014 Aufgrund
MehrGymnasium Ulricianum Aurich
Gymnasium Ulricianum Aurich Von-Jhering-Straße 15 26603 Aurich www.ulricianum-aurich.net Termine, Informationen, Kennenlernen: Infoveranstaltung Tag der offenen Tür : 11. Januar 2017 um 19:30 im Foyer
MehrI m R he h in i i n s i ch- h Bergi g s i che h n n K reis i w ac a hs h en e n K in i d n e d r g e g sun u d n d u n u d n d s ic i he h r a uf
Im Rheinisch-Bergischen Kreis wachsen Kinder gesund und sicher auf RBK Durchfall im Kindesalter Dr. med. Sabine Salditt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Epidemiologie Weltweit zweithäufigste Erkrankung
MehrBelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Fachverlag Jüngling-gbb Bestell-Nr. 100 515 7403 001 Tel. 0 89/ 3 74 36-0 Fax 0 89/ 3 74 36-3 44 service@juenglingverlag.de 0822 Einrichtung: begonnen:
Mehr50. Kalenderwoche,
50. Kalenderwoche, 09.12.2015 Sing Along Zum Mit-Sing-Adventskonzert mit dem Profanen Chor Bochum laden wir herzlich ein. HEUTE IN DER WIDAR SCHULE. Ab 16.00 Uhr gibt es adventliches Gebäck und Getränke
MehrAm Ende des Moduls verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die Fähigkeit,
P - I: Orientierungspraktikum 09 (6 LP) (1 Monat Schule + Begleitseminar + Praktikumsbericht) Für Studierende, die nach dem LABG 2009 studieren, bieten wir im SS 2010 wahlweise zwei Modelle des mindestens
MehrVorstellung der Lehramtsstudiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln. Dr. Anja Paul - SportlehrerInnenausbildungszentrum
Vorstellung der Lehramtsstudiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln Dr. Anja Paul - SportlehrerInnenausbildungszentrum Welche Lehramtsstudiengänge gibt es? Grundschule (GS) Haupt-, Real-, Sekundar-
MehrVerfahrensordnung für das Praxissemester im Studiengang Master of Education (M.Ed.) an der Ruhr-Universität Bochum
Verfahrensordnung für das Praxissemester im Studiengang Master of Education (M.Ed.) an der Ruhr-Universität Bochum (gemäß Beschluss des School Boards der Professional School of Education vom 01.07.2014
Mehr1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Praktikumsordnung für den Bachelor- Studiengang (B.A.) Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien
MehrA n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter
MehrZentrum für Lehrerbildung Münster. Dr. Claudia Bendick Stefan Albersmann Jürgen Meyer Daniel Halkiew Petra Tuchan
Zentrum für Lehrerbildung Münster Dr. Claudia Bendick Stefan Albersmann Jürgen Meyer Daniel Halkiew Petra Tuchan Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) Studienberatung Fachübergreifende Studienberatung Studienorganisation
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Nr. 6/2018 Seite 71
Nr. 6/2018 Seite 71 Praktikumsordnung über Theorie-Praxis-Phasen in den Lehramtsbachelorstudiengängen nach dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2009) an der Technischen Universität Dortmund vom 24. Mai 2018
MehrBenutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen vom
Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen vom 01.09.2017 Die Arbeit für Kinder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen Richtlinien und der nachfolgenden Ordnung. 1.
MehrBenutzungsordnung. der Betreuungseinrichtungen. Kinderhaus Blumenland. Kindertagesstätte Sternschnuppe
Benutzungsordnung der Betreuungseinrichtungen Kinderhaus Blumenland Kindertagesstätte Sternschnuppe Studentenwerk Karlsruhe - Stand Oktober 2011 3 Inhaltsverzeichnis Brief an die Eltern > Seite 5 Anschriften
MehrInformationen zum Praxissemester. für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (kombiniert)
Informationen zum Praxissemester für das Berufsziel Lehramt an Grundschulen und Grundschulen & Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (kombiniert) DIE PRAKTIKA für das Berufsziel Lehramt an GRUNDSCHULEN
MehrBenutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen vom
Benutzungsordnung der vom 06.05.2010 Die Arbeit für Kinder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen Richtlinien und der nachfolgenden Ordnung. 1. Aufnahme 1.1 In den mit
MehrEinleitung. Herr Cappenberg: Tel / Herr Pautmeier: Tel / Frau von Dobbeler: Tel / Frau Klemann: Tel.
Hygieneleitfaden Kreis Warendorf - 0 - Stand 8/2017 Einleitung Diese Informationssammlung soll eine Hilfestellung für Schulen sein. Das Infektionsschutzgesetz weist den Leiterinnen und Leitern eine große
MehrEV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT
G2/2001 Seite 1 von 6 Seiten (c) EvLKA Hannover EV.-LUTH. LANDESKIRCHE HANNOVERS DAS LANDESKIRCHENAMT Hannover, den 20. Februar 2001 Rote Reihe 6 (PLZ für Pakete: 30169) Telefon: 0511/1241-0 Durchwahl:
MehrAusbildungsort Donatusschule
Deutsch Ausbildungsort Donatusschule Donatusgrundschule Theodor-Heuss Straße 24 50374 Erftstadt-Liblar Tel.: 02235-92 22 18 Mail: Donatusschule@t-online.de Homepage: www.donatusschule-erftstadt.de 1 Donatuspänz
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2016 Nr. 2 Rostock, 18.01.2016 Praktikumsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock vom
MehrBelehrung gemäß 34/35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Merkblatt für Beschäftigte in Schulen, Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
Belehrung gemäß 34/35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Merkblatt für Beschäftigte in Schulen, Kindergärten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen Vorbemerkung: Am 1. Januar 2001 wurde das Bundes-Seuchengesetz
MehrOrdnung Korber Windelflitzer e.v.
Ordnung Korber Windelflitzer e.v. Träger der Betreuungseinrichtung Korber Windelflitzer e.v. Postfach 1266 71399 Korb Tel: 0152/29004776 Anschrift Mäusegruppe Kinderhaus Im Körble Fachkräfte: Brucknerstr.
MehrSchule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt
Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)
Mehr