Rundschreiben an die Aktionäre des. CS ETF (IE) on Dow Jones Industrial Average SM. der. CS ETF (IE) plc

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1 Rundschreiben an die Aktionäre des CS ETF (IE) on Dow Jones Industrial Average SM der CS ETF (IE) plc ein nach irischem Recht in Form einer Investmentgesellschaft gegründeter Umbrella-OGAW mit getrennter Haftung zwischen den Subfonds 5. Dezember 2011 Sie erhalten dieses Rundschreiben als Aktionärin/Aktionär CS ETF (IE) on Dow Jones Industrial Average SM (der Fonds ) der CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ). Es ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Beachtung. Falls Sie Fragen bezüglich der erforderlichen Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Börsenmakler, Bankberater, Anwalt, Steuerberater oder anderen Finanzberater. Sollten Sie Ihre Aktien am CS ETF (IE) on Dow Jones Industrial Average SM der Gesellschaft verkauft oder anderweitig übertragen haben, dann senden Sie dieses Dokument zwecks Weiterleitung an den Käufer oder Übertragungsempfänger bitte an den Börsenmakler, die Bank oder die andere Stelle, über den bzw. die der Verkauf abgewickelt wurde. Eine Prüfung dieses Rundschreibens durch die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) ist nicht erforderlich und auch nicht erfolgt. MME/ / v2

2 CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 5. Dezember 2011 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, Wir schreiben Ihnen als Aktionärin/Aktionär des CS ETF (IE) on Dow Jones Industrial Average SM (der Fonds ) der CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ), ein nach irischem Recht in Form einer Investmentgesellschaft gegründeter Umbrella-OGAW. Zweck dieses Schreibens ist es, Sie über bestimmte Maßnahmen zu informieren, die in Bezug auf den Fonds ergriffen werden oder entsprechend geplant werden, nämlich: 1 Änderung des Anlageziels des Fonds Der Verwaltungsrat der Gesellschaft schlägt geringfügige Änderungen des Anlageziels des Fonds vor. Der Text des vorgeschlagenen geänderten Anlageziels ist im beigefügten Anhang dargelegt. 2 Änderungen der Anlagepolitik des Fonds Der Verwaltungsrat der Gesellschaft schlägt eine Aktualisierung der Anlagepolitik des Fonds vor. Eine ausführliche Beschreibung der geplanten geänderten Anlagepolitik des Fonds ist im beigefügten Anhang enthalten. Diese Vorschläge erfordern die Genehmigung eines Sonderbeschlusses seitens der Aktionäre der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung ( ahv ) der Aktionäre der Gesellschaft einzuberufen, auf der über diese geplante Änderung abgestimmt werden soll. Wenn die Aktionäre für die Änderungen stimmen, wird der Prospektzusatz für den Fonds entsprechend geändert. Die oben beschriebenen vorgeschlagenen Änderungen unterliegen der vorherigen Genehmigung durch und/oder Meldung an die zuständigen Regulierungsbehörden und insbesondere die irische Zentralbank (Central Bank of Ireland) (die Zentralbank"). Die Änderungen treten erwartungsgemäß am 12. Januar 2012 oder an einem späteren Termin in Kraft, wie ihn die Gesellschaft festlegen kann, aber frühestens zwei Wochen nach der ahv (sodass Aktionäre ausreichend Zeit haben, ihre Aktien zurückzugeben) (das Datum des Inkrafttretens"), nachdem sämtliche erforderlichen Genehmigungen für die Änderungen vorliegen. Die Änderungen werden in einem neuen Prospektzusatz berücksichtigt, der für die Gesellschaft erstellt wird und für die Aktionäre nach der Verabschiedung des entsprechenden Beschlusses auf der ahv und nach der Genehmigung des Prospektzusatzes durch die zuständigen Regulierungsbehörden kostenlos erhältlich ist. Sollten Sie Ihre Aktien des Fonds zurückgeben oder umtauschen wollen, können Sie das in der im Prospekt beschriebenen Weise vornehmen. Definierte Begriffe, die in diesem Rundschreiben verwendet werden, haben die ihnen im Prospekt zugeschriebene Bedeutung. 3 Umstellung auf effizientes Portfoliomanagement Der Verwaltungsrat der Gesellschaft schlägt auch die Anlage in Devisenterminkontrakte zu Absicherungszwecken vor. Diese Devisenterminkontrakte dienen der Festschreibung des Preises, zu dem der Referenzindex oder Komponenten des Referenzindex zu einem künftigen Termin gekauft werden können. MME/ / v2 2

3 Die Änderungen müssen von den Aktionären des Fonds nicht genehmigt werden und dieses Rundschreiben dient der Information aller Aktionäre über die anstehenden Änderungen, die mit dem Datum des Inkrafttretens wirksam werden. 4 Weitere geringfügige zusätzliche Änderungen Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat ebenfalls veranlasst, dass am Prospektzusatz für den Fonds geringfügige Aktualisierungen und Änderungen zur Vereinheitlichung vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen von den Aktionären des Fonds nicht genehmigt werden und dieses Rundschreiben dient der Information aller Aktionäre über die anstehenden Änderungen, die mit dem Datum des Inkrafttretens wirksam werden. 5 Kosten Sämtliche Kosten für die Einholung aller erforderlichen aufsichtsrechtlichen und sonstigen Genehmigungen werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen. 6 Dokumente zur Einsichtnahme Aktionäre können den Verkaufsprospekt, den vereinfachten Prospekt, die letzten Jahres- und Halbjahresberichte sowie Kopien der Gründungsurkunde und Satzung kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft oder der örtlichen Vertreter in den Ländern beziehen, in denen die Gesellschaft registriert ist, und in der Schweiz bei der Credit Suisse Funds AG, Sihlcity Kalandergasse 4, CH-8045 Zürich, sowie bei der deutschen Informationsstelle, der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, D Frankfurt am Main, und für Italien auf der Website 7 Abschließende Erklärung Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Anlageziels und der Anlagepolitik des Fonds im besten Interesse der Aktionäre sind. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für die in diesem Rundschreiben enthaltenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen Für und im Namen von CS ETF (IE) plc MME/ / v1 3

4 Anhang 1 1. Es wird vorgeschlagen, das Anlageziel durch geringfügige Ergänzungen und Aktualisierungen des Wortlauts wie folgt zu ändern: Anlageziel Das Anlageziel des Fonds ist die Lieferung der Nettogesamtrendite (Net Total Return) des Referenzindex (der EURO Dow Jones Industrial Average SM ), abzüglich der Gebühren und Kosten und Transaktionskosten des Fonds. Der Referenzindex ist ein Aktienindex aus Wertpapieren von großen und bekannten Unternehmen, die ihren Sitz in den USA haben. Der Index deckt mit Ausnahme von Transport und Versorgern alle Branchen ab, und die Indexwerte werden nach Ermessen der Herausgeber des Wall Street Journals ausgewählt. Der Referenzindex ist kursgewichtet und repräsentativ für US-amerikanische Unternehmen, die Anlegern weltweit zur Verfügung stehen; zum September waren im Index 15 Sektoren mit 30 Indexwerten vertreten. 2. Es wird vorgeschlagen, das Anlageziel durch geringfügige Ergänzungen und Aktualisierungen des Wortlauts wie folgt zu ändern: Anlagepolitik Zum Erreichen des Anlageziels beabsichtigt die Gesellschaft im Namen des Fonds alle oder im Wesentlichen alle Nettoerlöse aus der Ausgabe von Aktien wie nachfolgend beschrieben zu investieren. (i) Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, die sich auf die Komponenten des Referenzindex beziehen, insbesondere Stammaktien und andere Wertpapiere mit Aktiencharakter (wozu insbesondere Vorzugsaktien, Optionsscheine, Bezugsrechte, die von einem Unternehmen ausgegeben werden, damit Inhaber weitere von diesem Unternehmen ausgegebene Wertpapiere zeichnen können, und wandelbare Wertpapiere gehören) sowie Depository Receipts für diese Wertpapiere, um die Performance des Referenzindex so genau wie möglich zu replizieren. Dementsprechend ist das Hauptkriterium für die Auswahl der einzelnen Aktien und aktienähnlichen Wertpapiere nicht ihre vermeintliche Attraktivität oder ihr vermeintliches Wachstumspotenzial oder ihr Wert, sondern vielmehr ihre Eignung im Hinblick auf das Erreichen des Anlageziels, d. h. die Performance des Referenzindex abzubilden. Zwecks Abbildung des Referenzindex kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in von ein und demselben Emittenten begebene Aktien und aktienähnliche Wertpapiere investieren. Dieses Limit kann auf 35 % für einen einzelnen Emittenten angehoben werden, wenn außergewöhnliche Marktbedingungen gegeben sind. Zum Erreichen seines Anlageziels kann der Fonds auch in Futures auf den Referenzindex investieren, und diese Futures sowie sämtliche Anlagen des Fonds werden an einem Markt oder einer Börse gemäß Angaben in Anhang II des Prospekts notiert sein oder gehandelt werden. In Abhängigkeit von den herrschenden Marktbedingungen und/oder den jeweiligen Gewichtungen der Komponenten des Referenzindex über die Lebensdauer des Fonds kann der Anlageverwalter beschließen, den Reinerlös aus der Ausgabe von Aktien (am Erstausgabedatum oder später) auf den nachfolgend aufgeführten alternativen Wegen zu investieren. Die folgenden alternativen Anlagemethoden (aufgeführt unter (ii) bis (v) weiter unten) sollen sich gegenseitig nicht ausschließen und können einzeln oder zusammen in verschiedenen Kombinationen angewandt werden. Die Kosten einer solchen möglichen Umstellung gehen nicht zu Lasten der Aktionäre. (ii) (iii) Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie in Abs. (i) weiter oben beschrieben, auf Basis einer optimierten Auswahlmethode. Bei der Verwendung einer optimierten Auswahlmethode kann der Fonds in eine repräsentative Auswahl der Wertpapiere aus dem Referenzindex anstatt in alle Wertpapiere des Referenzindex oder in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex enthalten sind, wenn diese Wertpapiere nach Meinung des Anlageverwalters das Erreichen des Anlageziels unterstützen. Eine derartige Wertpapierauswahl wird auf ein mathematisches Optimierungsverfahren mit dem Ziel basiert, ein Portfolio mit dem geringsten Abweichungsrisiko von der Wertentwicklung des Referenzindex zu ermitteln; Futures auf den Referenzindex oder andere Finanzindizes, die sich auf denselben oder einen im Wesentlichen ähnlichen Markt wie der Referenzindex oder eine oder mehrere Komponenten desselben beziehen; diese Futures werden an einer Börse oder einem Markt gemäß Angaben in Anhang II des Prospekts notiert sein oder gehandelt werden. Geht der Fonds Engagements in anderen Finanzindizes MME/ / v1 4

5 als dem Referenzindex ein, dann müssen die Finanzindizes eine enge Korrelation mit dem Referenzindex aufweisen, und dieses Engagement soll dem Cash-Management dienen und/oder helfen, den Tracking Error zu reduzieren; (iv) Swaps (Vereinbarungen zwischen dem Fonds und einer genehmigten Gegenpartei, einen Zahlungsstrom gegen einen anderen Zahlungsstrom zu tauschen; diese unterliegen einem Rahmenvertrag in Einklang mit den Bestimmungen der International Swaps and Derivatives Association und können (ohne darauf beschränkt zu sein) Funded Swaps, Unfunded Swaps, Total Return Swaps, Relative Performance Swaps oder Outperformance Swaps sein) (die Swaps ). Swaps dienen einem indirektes Engagement im Referenzindex (wie unter Einsatz von Derivatekontrakten - Swaps weiter unten näher beschrieben). (v) in ein Portfolio aus Wertpapieren oder anderen geeigneten Anlagen (einschließlich Futures und Optionen), das sämtliche Komponenten des Referenzindex, eine optimierte Auswahl daraus oder nicht auf den Referenzindex bezogene Wertpapiere und andere geeignete Anlagen enthalten kann oder indirektes Engagement darin ermöglicht. Dazu können gehören (ohne darauf beschränkt zu sein) Das sind Aktien und aktienähnliche WertpapiereInstrumente, festverzinsliche Wertpapiere wie Wandelanleihen, britische Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, variabel verzinsliche Instrumente und Commercial Paper, forderungsbesicherte Wertpapiere wie zum Beispiel Structured Finance Securities;DFIs, die die Wertentwicklung des Referenzindex liefern (und in die keine Derivate eingebettet sind) oder die anderer Finanzindizes, die sich auf denselben oder einen im Wesentlichen ähnlichen Markt beziehen wie der Referenzindex oder eine oder mehrere ihrer Komponenten und/oder Anteile an offenen Organismen für gemeinsame Anlagen einschließlich anderer Fonds der Gesellschaft. Alle der Vorgenannten können von einem Mitglied der Credit Suisse Gruppe ausgegeben oder arrangiert werden. Soweit der Fonds in Wertpapiere und/oder andere geeignete Anlagen anlegt, die insgesamt den Referenzindex nicht vollständig nachbilden, wirdkann der Fonds im Allgemeinen einen Swap und/oder andere DFIsSwaps eingehen, um die Kursentwicklung und die in Bezug auf solche Wertpapiere und/oder andere geeignete Anlagen vereinnahmten Erträge ganz oder teilweise direkt oder indirekt gegen die Wertentwicklung mancher oder aller Komponente(n) des Referenzindex zu tauschen, wie unter Einsatz von Derivatekontrakten Swaps weiter unten näher beschrieben. In diesem Fall trägt der Fonds nur insoweit Markt- noch Kreditrisiken für die oben genannten diese Wertpapiere und andere geeignete Anlagen (deren Kursentwicklung und die daraus vereinnahmten Erträge gemäß den Swap-Bedingungen ausgetauscht werden), als er durch die Swaps verpflichtet ist, die Kursentwicklung und die daraus vereinnahmten Erträge an die genehmigte Gegenpartei zu zahlen, außer im Falle eines Ausfalls der genehmigten Gegenpartei der Swaps oder solcher anderer DFIs. Der Einsatz dieser Anlagepolitik führt nicht zur Hebelung durch Fremdfinanzierung innerhalb des Fonds. Diese Anlagepolitik führt erwartungsgemäß dazu, dass die Aktionäre den Ertrag des Referenzindex abzüglich Gebühren und Kosten des Fonds erhalten. Die vom Fonds gehaltenen Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere, Futures, Swaps, sonstigen Wertpapiere oder anderen geeigneten Anlagen, die unter (v) weiter oben aufgeführt sind, Barmittel (auf ergänzender Basis) und sonstigen Instrumente (die für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und der Währungsabsicherung gehalten werden) bilden im Sinne des Prospekts das Fondsvermögen. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten Anlageziel und Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen enthalten. MME/ / v1 5

6 CS ETF (IE) plc Bekanntgabe der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung Hiermit wird bekannt gegeben, dass die ahv der CS ETF (IE) plc in den Geschäftsräumen des Gesellschaftssekretärs, 2 nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland um Uhr am 29. Dezember 2011 abgehalten wird, um den folgenden Beschluss zu prüfen und, falls für angemessen erachtet, zu verabschieden. Sonderbeschlüsse Um die Änderungen des Anlageziels wie im Anhang zum Rundschreiben an die Aktionäre der Gesellschaft vom 5. Dezember 2011 angegeben, zu genehmigen; Um die Änderungen der Anlagepolitik wie in Anhang 1 zum Rundschreiben an die Aktionäre der Gesellschaft vom 5. Dezember 2011 angegeben, zu genehmigen. Im Auftrag der CS ETF (IE) plc Gesellschaftssekretär Datiert vom 5. Tag des Monats Dezember 2011 Hinweis Ein zur Teilnahme und Abstimmung an der obigen Versammlung berechtigter Aktionär hat das Recht einen Stimmrechtsbevollmächtigten bzw. Stimmrechtsbevollmächtigte zu ernennen, um an seiner/ihrer Stelle teilzunehmen und abzustimmen. Ein Stimmrechtsbevollmächtigter muss kein Aktionär des Fonds sein. Der Verkaufsprospekt, der vereinfachte Prospekt, Kopien der Satzung sowie der jeweils letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht können beim Vertreter in der Schweiz sowie bei allen Banken der Credit Suisse Group AG in der Schweiz kostenlos bezogen werden. Vertreter in der Schweiz: Credit Suisse Asset Management Funds AG, Zürich. Zahlstelle in der Schweiz: Credit Suisse AG, Zürich.

7 CS ETF (IE) plc Vollmachtsformular für Aktionäre Ich/wir als Aktionär(e) der obengenannten Gesellschaft ernenne(n) hiermit den Vorsitzenden der Versammlung oder oder zur Teilnahme als mein/unser Stimmrechtsbevollmächtigter und zur Abstimmung für /alle* von mir/ uns* gehaltenen Aktien in meinem/unserem* Namen auf der ahv der Gesellschaft, die um Uhr am 29. Dezember 2011 stattfindet, oder bei einer etwaigen Vertagung derselbigen. Datiert vom Tag des Monats 2011 Unterzeichnet: Name: Bitte geben Sie mit einem X in dem hierfür vorgesehenen Feld an, wie Ihre Stimme abgegeben werden soll. Mangels anderweitiger Weisungen wird der Stimmrechtsbevollmächtigte abstimmen bzw. sich der Stimmabgabe enthalten, wie er/sie es für angemessen hält. Sonderbeschlüsse Dafür Dagegen Um die Änderungen des Anlageziels wie im Anhang zum Rundschreiben an die Aktionäre der Gesellschaft vom 5. Dezember 2011 angegeben, zu genehmigen; Um die Änderungen der Anlagepolitik wie im Anhang zum Rundschreiben an die Aktionäre der Gesellschaft vom 5. Dezember 2011 angegeben, zu genehmigen; Anm. 1 Ein Aktionär kann einen Stimmrechtsbevollmächtigten seiner Wahl bestellen, um an seiner Stelle teilzunehmen und abzustimmen. Ein Stimmrechtsbevollmächtigter muss kein Aktionär sein. 2 Ist der Vollmachtgeber ein Unternehmen, muss dieses Formular durch Anbringung des Firmensiegels oder durch Unterzeichnung durch einen leitenden Mitarbeiter oder Bevollmächtigten, der hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, ausgestellt werden. 3 Bei gemeinschaftlichen Aktionären genügt die Unterschrift eines Aktionärs, die Namen aller gemeinschaftlichen Aktionäre sollten jedoch angegeben werden. Um gültig zu sein, muss dieses Formular ausgefüllt und spätestens 48 Stunden vor dem für die Versammlung oder eine etwaige Vertagung davon angesetzten Zeitpunkt am Sitz des Gesellschaftssekretärs hinterlegt werden. Ein Vollmachtsformular kann auch an den Gesellschaftssekretär, c/o Sarah Murphy gefaxt werden (Fax-Nr (0) ) MME/ / v1

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