Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)
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- Johannes Breiner
- vor 5 Jahren
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1 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Koordinierungsstelle: Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.v., in Kooperation mit der Paritätische Wohlfahrtverband Schleswig Holstein Projektleitung: Farzaneh Vagdy-Voß Bildungsregion Steinburg
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3 Ausgangslage Bis zum Anerkennungsgesetz war der Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren vor allem an die Herkunft des Anerkennungssuchende gekoppelt. Es bestand nicht für jeden Beruf und nicht für alle Menschen mit Migrationshintergrund eine gesetzliche Grundlage für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Angehörige der Schweiz (nur Handwerksberufe), Österreich und Frankreich, die sich auf die Richtlinie 2005/36/EG, das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder bilaterale Abkommen berufen konnten. Im Gegensatz dazu hatten Drittstaatsangehörige kein Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
4 Begriffsklärung Reglementierte Berufe: sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz Nachweis bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; ca. 60 Berufe in Deutschland: ÄrztIn, ArchitektIn, Hebammen, Zahn- und TierärztIn, KrankenpflegerIn, ApothekerIn und andere Gesundheitsberufe sowie PhysiotherapeutIn, FahrlehrerIn usw. Nicht reglementierte Berufe: sind beruflichen Tätigkeiten, deren Ausübung auch ohne eine formale Anerkennung, nach der Entscheidung der ArbeitgeberInnen, ausgeführt werden kann. Das sind insbesondere ca. 350 Berufe im dualem Ausbildungssystem: z.b. Kaufmann/frau im Einzelhandel, IndustriemechanikerIn, Kfz-MechatronikerIn, ElektrikerIn usw. ein formales Verfahren nach BQFG ist jedoch vorgesehen, da Arbeitgeber nur bedingt in der Lage sind, ausländischer Zeugnisse zu bewerten.
5 Gesetzliche Grundlagen Anerkennungsgesetz Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen kurz genannt "Anerkennungsgesetz" Artikel 1 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen kurz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG, Bundesgesetz Artikel 2- und folgendes: Änderungen und Ergänzungen zu Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung Seit April 2012 in Kraft. Das Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein ist am 27. Juni 2014 in Kraft getreten. Es regelt die Anerkennungsverfahren für die landesrechtlich geregelten Berufe und ergänzt insoweit das Anerkennungsgesetz des Bundes.
6 Gleichwertigkeitsprüfung: Reglementierte Berufe Berufszulassung/ volle Anerkennung Einzelfallprüfung Berufszulassung nur unter Auflagen/ Teilanerkennung Keinerlei Gleichwertigkeit: Ablehnung Anpassungslehrgang Eignungsprüfung Kenntnisprüfung Bei Abschlüssen aus der EU/EWR und der Schweiz Automatische Anerkennung für sieben sog. sektorale Berufe: ÄrztIn, Hebamme, ApothekerIn, ArchitektIn, Krankenschwester und PflegerIn, TierärztIn, ZahnärztIn.
7 Gleichwertigkeitsprüfung: Nicht-reglementierte Ausbildungsberufe im dualen System Volle Anerkennung: entspricht bestandener Ausund Fortbildungsprüfung nach BBiG/HWO Verfahren nach BQFG oder BVFG Keine volle Gleichwertigkeit: Ablehnung Aber: Darstellung von Qualifikationen und Defiziten Keinerlei Gleichwertigkeit: Ablehnung Verfahren nach bilateralen Abkommen Österreich, Frankreich und Schweiz Weiterbildung, Anpassungsqual ifizierung Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt
8 Möglichkeiten bei fehlenden Nachweisen 14 Abs.1 BQFG Die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen basieren in der Regel auf einer Dokumentenanalyse. Was aber, wenn die schriftlichen Nachweise fehlen oder unvollständig sind oder wenn die Beschaffung der Nachweise zum Beispiel für Flüchtlinge nicht zumutbar ist? Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die beruflichen Kompetenzen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens über eine Qualifikationsanalyse nachzuweisen. Instrumente für Qualifikationsanalyse: o Arbeitsproben, Fachgespräche o praktische und theoretische Prüfung o Gutachten von Sachverständigen Weitere Informationen finden Sie unter Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Prototyping Transfer im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist zuständig für die Koordination und Administration; umgesetzt wird das Projekt von aktuell sechs Projektpartnern.
9 Schul-/Studienabschlüsse Vom Anerkennungsgesetz des Bundes nicht betroffen sind unter anderem Schulabschlüsse, Hochschulzugangsberechtigungen, Studienleistungen und akademische Abschlüsse, die zu nicht-reglementierten Berufen führen. Für die Anerkennung ausländischen Schulabschluss und schulischer Berufsqualifikationen in Schleswig Holstein ist das Ministerium für Schule und Berufsbildung zuständig. Für die Bewertung Hochschulabschlüsse ist unter anderem die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig.
10 Informationsmöglichkeiten Anerkennungsportal: Arbeiten und Leben in Deutschland unter Telefon-Hotline BAMF: , IHK FOSA (Foreign Skills Approval): Information für Unternehmen über BQ Portal: Weiterführende Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland über Portal qualiboxx.
11 Struktur des Förderprogramms IQ Bundesebene BAMF Zuwendungs geber BMAS Mittelgeber BMBF, BA Kooperationspartner Regionalebene Multiplikatorenprojekt (MUT IQ) Transfer & Verbreitung Fünf Fachstellen Fachlicher Input Auswertung Praxiserfahrung Politikberatung BIBB Anerkennungsportal 16 Landesnetzwerke 16 Landeskoordinatoren Handlungsschwerpunkt 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen 341 Teilprojekte Handlungsschwerpunkt 2: Qualifizierungsangebote im Kontext Anerkennungsgesetz Handlungsschwerpunkt 3: Interkulturelle Kompetenzentwicklung für Arbeitsmarktakteure und KMU
12 Handlungsschwerpunkt: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., UTS e.v Landesnetzwerk SH: 5 Standorte, mobile Beratung bei Bedarf ZBBS e.v, UTS e.v. AWO Landesverband SH UTS e.v. Diakonie HH/West Südholstein, UTS e.v. Türkische Gemeinde SH e.v,, UTS e.v. 13
13 Handlungsschwerpunkt: Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes in Schleswig - Holstein 1. Modul Anpassungsmaßnahmen Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Anpassungsqualifizierung Ärzt_innen 2. Modul Qualifizierungsmaßnahmen Duale Berufe Lübeck Qualifizierungsmaßnahmen Duale Berufe Flensburg Qualifizierungsmaßnahmen Duale Berufe Kiel Vier Module Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker in nicht reglementierten Berufen Deutschkurs C1 Vorbereitung auf DaZ LehrerInnenmaßnahme) 3. Modul 4. Modul 14
14 Die Handlungsschwerpunkte 1 und 2 werden aus Bundes und ESF Mittel finanziert Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit:
15 Handlungsschwerpunkt: Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung Schulungen zur Anerkennungsgesetzgebung Träger: Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein e.v. Mit Recht gegen Diskriminierung Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt Träger: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.v. diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung Träger: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.v. Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: 1
16 Operativen Partner im Landesnetzwerk Schleswig - Holstein Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.v. AWO - Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein Frauennetzwerks zur Arbeitssituation e.v. Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.v. Handwerkskammer Flensburg Handwerkskammer Lübeck Institut für berufliche Aus- und Fortbildung (IBAF) Bildungsinstitut der Diakonie im Sozial- und Gesundheitswesen. Imland Pflege Schule Rendsburg Otto Benecke Stiftung Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Türkische Gemeinde Schleswig-Holstein e.v. VHS Neumünster Umwelt, Technik Soziales e.v. (UTS) Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in Schleswig-Holstein e.v. (ZBBS) 17
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit:
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