Antragsformular Akkreditierte Fortbildungsveranstalter

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1 Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz Wilhelm-Theodor-Römheld-Str Mainz Fax: / service@lpk-rlp.de Antragsformular Akkreditierte Fortbildungsveranstalter Erstantrag Wiederholungsantrag Bei Wiederholungsantrag einer bereits ausgesprochenen Akkreditierung bitte die alte Veranstalter ID angeben: Antragsteller / Institution / Einrichtung Veranstalter: Straße: PLZ u. Ort: Tel: / Fax: AnsprechpartnerIn: Veranstaltungsort(e) in Rheinland-Pfalz Adresse: Die Veranstaltungen finden an wechselnden Orten statt. Ja Nein Wenn ja, bitte Orte angeben:

2 Um welche Einrichtung handelt es sich bei dem Antragsteller? Art der Veranstaltungen? An wen richten sich die Veranstaltungen in der Regel? Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich folgende Pflichten als akkreditierter Fortbildungsveranstalter gemäß der Fortbildungsordnung der LPK RLP erfülle: Der Fortbildungsveranstalter muss die Gewähr dafür bieten, dass unter seiner Trägerschaft Fortbildungsinhalte, Art der Durchführung und durchführende Personen den Anforderungen der Fortbildungsordnung der LPK Rheinland-Pfalz entsprechen. Akkreditierte Fortbildungsveranstalter sind berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Teilnahmebescheinigungen auszustellen. Der Veranstalter ist verpflichtet bis mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung, die von ihm angebotene Fortbildungsveranstaltung über die Homepage der LPK Rheinland-Pfalz online zu erfassen und die erreichbare Fortbildungspunktzahl anzugeben. Die Fortbildungspunkte werden gemäß Anlage 1 der Fortbildungsordnung der LPK bewertet. Die Veranstaltungen werden ausschließlich durch den akkreditierten Veranstalter selbst und nur in Rheinland-Pfalz angeboten. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei jeder Veranstaltung eine Anwesenheitsliste zu führen, welche den Namen, die Anschrift und die Unterschrift der Teilnehmer enthält. Diese Liste ist im Original für mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Kopien der Teilnehmerlisten sind der Kammer unmittelbar nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, bzw. online zu übermitteln. Datum: Unterschrift, Stempel: Hinweis: Werden bei der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen erhebliche Abweichungen von den Anforderungen der Fortbildungsordnung festgestellt, kann die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern zurückgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Fortbildungsordnung, gegen die Auflagen zur Dokumentation und zum Aushändigen der Teilnahmebescheinigungen zur Aufhebung der Akkreditierung führen kann.

3 Anforderungskriterien zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern 1. Fortbildungsveranstalter Die Fortbildungsveranstalter müssen die Gewähr dafür bieten, dass unter ihrer Trägerschaft Fortbildungsinhalte, Art der Durchführung und durchführende Personen den Anforderungen der Fortbildungsordnung der LPK Rheinland-Pfalz entsprechen. 2. Ausschreibung und Teilnahmebescheinigungen Akkreditierte Fortbildungsveranstalter sind berechtigt, auf die Akkreditierung öffentlich hinzuweisen und mit Fortbildungspunkten bewertete Teilnahmebescheinigungen auszustellen. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung, die den Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung, den Fortbildungsinhalt, die Veranstaltungsnummer und die erreichten Fortbildungspunkte beinhaltet siehe Muster.

4 3. Alle Fortbildungsveranstaltungen müssen der Kammer gemeldet werden Der Veranstalter ist verpflichtet bis mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung, die von ihm angebotene Fortbildungsveranstaltung über die Homepage der LPK Rheinland-Pfalz online zu erfassen und die erreichbare Fortbildungspunktzahl anzugeben. Die Fortbildungspunkte werden gemäß Anlage 1 der Fortbildungsordnung der LPK bewertet. Das Online Formular zur Ankündigung der Veranstaltungen finden Sie unter Veranstalter. 4. Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen Um die inhaltliche Bandbreite der psychotherapeutischen Tätigkeit zu erfassen, lässt sich die psychotherapeutische Fortbildung in drei Bereiche einteilen, die sich in der Form des Wissenserwerbes und in den inhaltlichen Schwerpunkten unterscheiden: Vertiefung und Erweiterung theoretischer Grundlagen Umsetzung in therapeutisches Handeln Reflexion und Ergebniskontrolle der psychotherapeutischen Tätigkeit. Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass 1. sie den Zielen, Inhalten und Fortbildungsarten der Fortbildungsordnung entspricht, 2. die Vorgaben der Berufsordnung eingehalten werden, 3. die Inhalte frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen sind und Interessenkonflikte des Veranstalters und der Referenten offen gelegt werden. Fortbildungsveranstaltungen sind anerkennungsfähig, wenn sie sich mit mindestens einem der folgenden Inhaltsbereiche befassen: 1. wissenschaftlich anerkannte und wissenschaftlich begründete Psychotherapieverfahren, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden,

5 2. Forschungsergebnisse zur Epidemologie, Äthiologie, Prävention, Diagnostik und Behandlung bzw. Rehabilitation von seelischen Störungen, 3. Psychotherapierelevante Nachbarwissenschaften, 4. Öffentliche Gesundheit, Gesundheitsökonomie und Vorsorgeforschung, 5. weitere nicht-psychotherapeutische, aber berufsrelevante Inhalte, z. B. berufsrechtliche, sozialrechtliche, juristische Fragestellungen, Qualitätssicherung und management, Personalführung, EDV. Die Veranstaltungen werden ausschließlich durch den akkreditierten Veranstalter selbst und nur in Rheinland-Pfalz angeboten. 5. Anwesenheitslisten Der Veranstalter ist verpflichtet, bei jeder Veranstaltung eine Anwesenheitsliste zu führen, welche den Namen, die Anschrift und die Unterschrift der Teilnehmer enthält. Diese Liste ist im Original für mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Kopien der Teilnehmerlisten sind der Kammer unmittelbar nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, bzw. online zu übermitteln. Hierzu benutzen Sie bitte das Erfassungsprogramm Teppy, das kostenlos im Internet unter zum Download zur Verfügung steht. Zur Übertragung der Teilnehmer sind lediglich die Barcode-Aufkleber einzuscannen. 6. Rücknahme der Akkreditierung Werden bei der Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen erhebliche Abweichungen von den Anforderungen der Fortbildungsordnung festgestellt, kann die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern zurückgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Fortbildungsordnung, gegen die Auflagen zur Dokumentation und zum Aushändigen der Teilnahmebescheinigungen zur Aufhebung der Akkreditierung führen kann. 7. Haben Sie Fragen? Wir beantworten Ihre Fragen sehr gern! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen der Kammer unter der Telefonnummer oder per an service@lpk-rlp.de.

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