Gossau und Grüningen wehren sich gegen weitere Deponiestandorte
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- Franka Kruse
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1 Gossau und Grüningen wehren sich gegen weitere Deponiestandorte Medienmiteilung Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens haben die Gemeinden bis zum 20. Oktober 2006 Gelegenheit, zu einer Teilrevision des kantonalen Richtplans Stellung zu beziehen. Mit der Revision sollen unter anderem die beiden Deponiestandorte Tägernauer Holz (Gemeindegebiet Gossau und Grüningen) sowie Leerüti (Gemeindegebiet Gossau und Egg) neu festgesetzt werden. Die Gemeinden Gossau und Grüningen erachten die Festsetzung dieser beiden Deponiestandorte sachlich als unnötig und angesichts der bereits bestehenden Anlagen in der Region auch politisch als nicht akzeptabel. Ausgangssituation Der Kanton Zürich hat im Richtplan 1995 auch Aussagen zum künftigen Deponiebedarf gemacht. Dabei stützten sich die kantonalen Behörden auf die damalige Abfallplanung, welche noch von relativ hohen Ablagerungsmengen bei den Reaktordeponien (Prognose: 300'000 m 3 /Jahr) geprägt war. Auf dieser Basis wurden 16 Deponiestandorte im Richtplan festgelegt, unter anderem auch die bestehenden Deponien Wissenbüel (Gossau) und Chalen (Maur) sowie der neue Standort für die Deponie Chrüzlen (Oetwil). Zusätzlich zu diesen Festlegungen wurden 1995 im Richtplan 13 weitere Deponiestandorte mit dem Vermerk "Eignungsabklärung nötig" eingetragen, zu denen auch die drei Standorte Büelholz (Egg), Tägernauer Holz (Grüningen/Gossau) und Leerüti (Egg /Gossau) gehören. 1
2 Bereits die Abfallplanung von 1997 ging dann von deutlich tieferen Prognosen zum Deponiebedarf aus: Inertstoffe Reaktorstoffe Reststoffe Total auf Deponien im Kanton 60'000 m 3 (fest)/jahr 100'000 m 3 (fest)/jahr 20'000 m 3 (fest)/jahr 180'000 m 3 (fest)/jahr (Definition der abzulagernden Stoffe gemäss Beiblatt) Bei der Überprüfung der Abfallplanung im Jahr 2004 wird zum Thema Deponiebedarf ausgeführt, dass im Kanton kein zusätzliches Volumen auf Reaktordeponien bewilligt werden soll, da die Verlagerung zu Abfallfraktionen mit Endlagerqualität (Reststoffe, Inertstoffe) Priorität hat. Da bei den Reststoffen die Mengen sehr gering sind und heute gesamtschweizerisch eher ein Überangebot an Deponieraum besteht, bedeutet dies, dass im Kanton Zürich nur noch Standorte für Inertstoffdeponien benötigt werden. Die vorgesehenen Standorte auf Gemeindegebiet Gossau / Grüningen Zu den beiden vorgesehenen Deponiestandorten lassen sich aufgrund der bisherigen Planung folgende Angaben machen: a) Leerüti Rund 500'000 m3 Nutzvolumen Vorgesehen als Inertstoffdeponie Deponiefläche rund 4,5 ha Beansprucht 6,5 ha Landwirtschaftsland Zufahrt ab Forchstrasse b) Tägernauer Holz Rund 750'000 m3 Nutzvolumen Vorgesehen als Reaktor-/Reststoffdeponie Deponiefläche rund 6 ha Beansprucht 9 ha Wald Zufahrt ab Forchstrasse/Esslingerstrasse 2
3 Gründe für die ablehnende Haltung der Gemeinden Die Anforderungen waren bei der Standortsuche von 1995 klar auf Reaktor- /Reststoffdeponien mit ihren strengen Bedingungen bezüglich der Geologie des Untergrundes ausgerichtet. Für Inertstoffdeponien sieht die Technische Verordnung über Abfälle erleichterte Standortanforderungen vor, soweit kein Trinkwasservorkommen gefährdet wird. Bei einer systematischen Standortsuche würden daher in allen Regionen des Kantons Zürich geeignete Standorte gefunden. Die Inertstoffentsorgung lässt sich daher ohne weiteres regional lösen. Bei den I- nertstoffen geht die Tendenz hin zu einer besseren Aufbereitung/Verwertung der entsprechenden Abfälle. Auch dies führt zu einem reduzierten Bedarf an Standorten. Der Standort Leerüti ist daher nicht zwingend. Es ist zu erwarten, dass auch der Bedarf an Reaktor- und Reststoffdeponien weiter zurückgehen und deren Bewirtschaftung Kantonsgrenzen übergreifend erfolgen wird. Der Standort Tägernauer Holz ist daher als weiterer Standort nicht zwingend. Zudem würden damit 9ha Wald beansprucht. Mit der erweiterten Reaktordeponie Chrüzlen (Oetwil am See) und der Reststoffdeponie Wissenbüel (Gossau ZH) sowie der Kehrrichtverwertung Zürcher Oberland KEZO in Hinwil leistet die Region bereits einen grossen Beitrag zur Entsorgungssicherheit auf kantonaler Ebene. Die beiden zusätzlichen Standorte würden den bereits heute durch Forchstrasse und Oberlandstrasse zerschnittenen Naherholungsraum weiter massiv beeinträchtigen und zu einer weiteren Steigerung der Verkehrsbelastung führen. Für die Gemeinden würde die Konzentration an Entsorgungseinrichtungen auch zu einem Imageproblem führen und die Bemühungen für ein Standortmarketing unterlaufen. Die Häufung von Deponiestandorten hat bei der Bevölkerung schon früher zu negativen Reaktionen geführt und würde heute noch weniger akzeptiert. Die Konzentration der Entsorgungsaufgaben im Raum Gossau Grüningen Oetwil Egg ist somit weder sachlich gerechtfertigt noch politisch vertretbar. 3
4 Unsere Gemeinden wollen nicht zum Abfallkübel des Kantons Zürich werden! Wir, die unterzeichnenden Gemeinden lehnen deshalb den vorliegenden teilrevidierten Richtplan, insbesondere die geplanten Festsetzungen der Deponien im Raum Gossau Grüningen mit aller Entschiedenheit ab. Weitere Auskünfte erteilen: Jörg Kündig Gemeindepräsident Gossau ZH Tel Mail Susanna Jenny Gemeindepräsidentin Grüningen Tel Mail 5. Oktober
5 Entsorgungsverfahren Deponierung Nicht verwertbare Abfälle müssen behandelt und abgelagert werden. Um den unterschiedlichen Schadstoffgehalten der Abfälle Rechnung zu tragen, bestehen in der Schweiz drei verschiedene Deponietypen. In Inertstoffdeponien dürfen nur gesteinsähnliche, schadstoffarme Materialien eingelagert werden, die beim Auswaschen mit Wasser kaum Schadstoffe abgeben. Hierzu gehören zum Beispiel Bauabfälle wie Beton, Ziegel, Glas, Strassenaufbruch sowie unverschmutztes Erdreich, das nicht anderweitig verwendet werden kann. Inertstoffdeponien benötigen an geeigneten Standorten keine speziellen Abdichtungen. Somit wird eine solche Deponie kostengünstiger und der Überwachungsaufwand geringer als bei den anderen Deponietypen. Das BAFU hat eine Richtlinie erlassen, die konkretisiert, welche Abfälle zur Ablagerung auf Inertstoffdeponien zugelassen sind. Reststoffdeponien sind bestimmt für schwermetallreiche Materialien mit bekannter Zusammensetzung und mit nur geringen organischen Anteilen, die weder Gase noch leicht wasserlösliche Stoffe abgeben können. Typische Reststoffe sind verfestigte Filteraschen und Rauchgasreinigungsrückstände aus KVA sowie verglaste Behandlungsrückstände. Für die Standorte gelten höhere Anforderungen als bei I- nertstoffdeponien. Die Basis und die Flanken der Deponie müssen wasserdicht ausgekleidet sein, das Sickerwasser muss gesammelt und nötigenfalls behandelt werden. Alle übrigen für die Ablagerung zugelassenen Abfälle müssen in eine Reaktordeponie geführt werden, in der mit chemischen und biologischen Prozessen zu rechnen ist. Auch hier ist die kontrollierte Entwässerung vorgeschrieben. Zusätzlich müssen die entstehenden Gase aufgefangen und behandelt werden. Reaktordeponien tragen wegen der unübersichtlichen Zusammensetzung ihres Inhalts das grösste Risikopotential für spätere kostspielige Sanierungsfälle. Gewisse Abfälle müssen in isolierten Deponieabschnitten abgelagert werden. So wird die KVA-Schlacke in sogenannten Schlackekompartimenten von den übrigen Reaktorabfällen getrennt deponiert. Durch den relativ niedrigen ph der Schlacke würden bei einer Durchmischung der Abfälle viel mehr Schwermetalle gelöst und ins Sickerwasser gelangen. Auf etlichen Reaktordeponien sind auch Reststoffkompartimente eingerichtet. 5. Oktober
verglaste Rückstände, wenn kein Stoffaustausch mit anderen Abfällen erfolgen kann.
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