Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB und Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst)
|
|
- Leander Förstner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kursunterlagen zur Informationsveranstaltung Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB und Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dozenten: Dr. Rüdiger Schott Dr. Thomas Reinhold Dr. Dr. Bernhard Drüen
2 Ansprechpartner Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Praxisführung Referat Qualitätsmanagement Ansprechpartner: Anna-Lena Daffner, Eva-Maria Brune-Knieß, Edith Schindowski Telefon: /-196 Fax: Ansprechpartner: Christa Weinmar Telefon: Fax: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Referat Praxismanagement/QM Ansprechpartner: Melanie Wache Telefon: Fax: Hotline Bis zum 31. März 2011 ist für Fragen zum QM-System von BLZK und KZVB eine Hotline geschaltet, die von der eazf betreut wird. Über die Hotline erhalten Sie Auskünfte zu inhaltlichen und technischen Fragen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Donnerstag, Uhr und Uhr. Sie erreichen die Hotline unter Impressum Herausgeber Auflage Druck Produktion/Layout Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer GmbH Fallstraße München Telefon: Fax: Exemplare J. Gotteswinter GmbH Joseph-Dollinger-Bogen München Telefon: Fax: Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH Fallstraße München Ansprechpartner: Manfred Riedel Telefon: Fax: Handelsregister Amtsgericht München, HRB Steuer-Nr. 810/43912 IBAN: DE BIC: DAAEDEDD USt.-ID: DE Alle Rechte, wie Nachdruck auch von Abbildungen, Vervielfältigungen jeder Art, Vortrag, Funk, Tonträger und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen auch auszugsweise behalten sich die Herausgeber vor. Für Programmänderungen, Umbesetzungen von Dozenten und Verschiebungen oder Ausfälle wird vom Herausgeber und Organisator keine Gewähr übernommen.
3 Informationsveranstaltung Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB Das Referat Qualitätsmanagement der BLZK hat in enger Zusammenarbeit mit der KZVB ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt, das den bayerischen Praxen den Aufbau und die Weiterentwicklung eines praxisinternen QM- Systems ermöglicht und damit auch die gesetzlichen Anforderungen abdeckt. Wir möchten Ihnen helfen, bei der Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung praxisinterner QM-Abläufe die bürokratischen und finanziellen Belastungen gering zu halten. Am Ende soll ein Mehrwert für Behandler/in, Praxismitarbeiter/innen, Patientinnen und Patienten stehen. In der vertragszahnärztlichen Versorgung war bis zum 1. Januar 2011 Zeit, ein den Vorgaben des SGB V entsprechendes QM-System einzurichten. Mit der Teilnahme am QM- System von BLZK und KZVB erfüllen Vertragszahnärzte selbstverständlich auch die Anforderungen des SGB V. n Begrüßung und Einführung Dr. Martin Zschiesche, Mitglied des Vorstandes der BLZK Dr. Rüdiger Schott, Mitglied des Vorstandes der BLZK n Praktische Umsetzung des QM-Konzepts von BLZK und KZVB (Praxisbericht) Dr. Thomas Reinhold, Zahnarzt Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dr. Dr. Bernhard Drüen, Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK Seit dem 1. Oktober 2000 muss sich jede Zahnarztpraxis arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten lassen. Um Arbeitssicherheitsaufgaben durchführbar zu gestalten, hat die BLZK gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer das Präventionsmodell (BuS-Dienst) erarbeitet. Dieses Konzept hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in ihren Unfallverhütungsvorschriften (BGV A2) seit 2005 als alternative bedarfsorientierte Betreuung anerkannt. Damit entfällt der in der Grund- oder Regelbetreuung verbindlich vorgeschriebene Besuch von Arbeitsmedizinern oder Sicherheitsfachkräften in der Zahnarztpraxis. Zahnärzte und deren Mitarbeiter/innen werden statt dessen informiert und geschult, um die Arbeitssicherheit eigenverantwortlich in ihrer Praxis zu gewährleisten. Die BLZK und die von der Kammer errichtete Stelle für Arbeitssicherheit übernehmen seit nunmehr zehn Jahren zentral die Beratung und Information des Unternehmers. Denn nur wer die aktuellen Anforderungen kennt, kann den Arbeitsschutz korrekt umsetzen. Mit dem QM-System ist dies auch noch in einer effizienten Weise möglich. Daher möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz informieren. Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen der QM-Offensive behandelt: n Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz n Dokumentation durchgeführter Sicherheitsarbeit n Verordnungen und Fristen n Unterweisungen im Arbeitsschutz n Spezielle Probleme Hinweise Alle in dieser Fortbildungsveranstaltung angesprochenen Dokumente finden Sie auf der QM-CD von BLZK und KZVB bzw. im QMS-Online unter Auf einen gesonderten Abdruck in diesem Skript wurde daher verzichtet. In der Pause stehen im Foyer Kaffee, Kaltgetränke und ein kleiner Imbiss bereit. Wir danken den regionalen Niederlassungen der Dtsch. Apotheker- und Ärztebank sowie der ABZ zr für Ihre Unterstützung. 1
4 2
5 Rechtliche Grundlagen und Entstehung des QM-Konzepts Dr. Rüdiger Schott Dr. Rüdiger Schott Studium der Zahnmedizin, Niederlassung in eigener Praxis, Mitglied des Vorstandes der BLZK 3
6 Entwicklung des QM-Systems der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) Chronik (wichtigste Ereignisse) 1968 Gründung des Praxisführungsreferates der BLZK 1993 Praxisordner Arbeitssicherheit 1995 BuS-Dienst ist neben Großbetrieben jetzt auch in Kleinbetrieben verpflichtend nach UVV (VBG122 und VBG 123) 1995/96 Modellhafte Zertifizierung einer Zahnarztpraxis in der Oberpfalz 1996 Entschließung zur Gewährleistung und systematischen Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen, verabschiedet durch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Konkret fordern die Gesundheitsminister in ihrer Entschließung beispielsweise die Entwicklung von Methoden des Qualitätsmanagements 1997 BuS-Dienst nach UVV mit zweijähriger Übergangsfrist für alle Zahnarztpraxen (Kleinunternehmen) gültig, niedergelegt im SGB VII, Beschluss des Kammervorstandes zum Präventionskonzept 1998 Vorstand der BGW befürwortet Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer und ebnet damit den Weg zur Umsetzung im Bereich der Länderkammern 1999 Einführung BuS-Dienst in Bayern - Präventionskonzept der BLZK - Einführung Qualitätszirkel 2000 Die ersten Erstschulungen zum Präventionskonzept BuS-Dienst finden statt - Handbuch der BLZK mit den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen, Ordnungen und Richtlinien - Hygieneplan der BLZK 2002 Einrichtung des zugangsgeschützten Bereichs Zahnärzte auf für Informationen, die ausschließlich für die bayerischen Zahnärzte bestimmt sind - Einrichtung eines Faxabrufes mit Informationen zum Arbeitsschutz - Aktualisierung der Röntgenverordnung (RöV) 2003 Schwerpunktprüfung GAA Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen : nur wenige Mängel in bayerischen Zahnarztpraxen, das Präventionskonzept der BLZK hat sich bewährt 2004 Vorstand der BLZK legt in Klausurtagung die Rahmenbedingungen (Kriterienkatalog) für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) fest 2005 Aktualisierung Faxabruf 2006 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung tritt in Kraft - CD Qualitätsmanagement, welche die bisherigen Ordner Arbeitssicherheit, Prozessmanagement und Handbuch der BLZK mit annähernd 2000 Seiten enthält, wird kostenlos an die Praxen verteilt - Gleichzeitige Einführung eines QMS auf der Homepage der BLZK 4
7 2007 Beschluss einer QM-Initiative durch BLZK und KZVB mit gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen und einem gemeinsamen QM-Musterhandbuch - Aktualisierung QMS-Online und Einstellung von Musterprozessen - Leitfaden Hygiene und Aktualisierung Hygieneplan der BLZK - Broschüre Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik - Versand einer Checkliste zur Dokumentation aller aktiven Teilnehmer am QMS der BLZK Ausgabe eines QM-Zertifikates 2008 Aktualisierung QMS-Online - Erarbeitung des QM-Musterhandbuchs - 40 Jahre Referat Praxisführung 2009 QM-Musterhandbuch erhältlich - Kapitel Arbeitssicherheit komplett überarbeitet - Rundschreiben mit zahlreichen Anlagen (Arbeitsanweisungen, Listen) anlässlich der Projektarbeit des StMAS (Praxisbegehungen) - Flächendeckende Informationsveranstaltungen zur Projektarbeit des StMAS (Praxisbegehungen) - Aktualisierung QMS-Online, neu: komfortabler Download-Bereich - Flächendeckende Informationsveranstaltungen zur QM-CD Ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem ist durch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) verpflichtend einzuführen Anlage zur QM-Richtlinie des GBA (I. 2) 5
8 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat in seiner Sitzung am 17. November 2006 folgende Richtlinie beschlossen: I. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Gesetzliche Grundlage Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztlichen Einrichtungen (im Folgenden Vertragszahnärzte) sind nach 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss nach 92 i. V. m. 136b Abs. 1 Nr. 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Die Vorgaben beschränken sich auf grundlegende Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement-Systemen entscheidend von den einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Die Richtlinie soll auch ermöglichen, dass Vertragszahnärzte das Qualitäts-management für ihre Praxis individuell entwickeln können. 1 Definitionen und Ziele Unter Qualitätsmanagement ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden soll. Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. Insbesondere soll die Ausrichtung der Praxisabläufe an gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen unterstützt werden. Qualitätsmanagement muss für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patienten nützlich, hilfreich und unbürokratisch sein. Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit der am Prozess Beteiligten, insbesondere der Patienten zu erhöhen. 2 Methodik Die Ziele des Qualitätsmanagements werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird, gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Diese Schritte liegen jeder qualitätsfördernden Maßnahme zugrunde und werden als Qualitätskreislauf beschrieben (siehe Seite 5). 3 Grundsätzliche Anforderungen Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind: n Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes n Definition von Zielen n Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten n Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten n Durchführung von Änderungsmaßnahmen n Erneute Erhebung des Ist-Zustands n Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen 6
9 Die Vertragszahnärzte können bei der Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf vorhandene Qualitätsmanagement-Systeme zurückgreifen oder ein eigenes Qualitätsmanagement-System einsetzen. Qualitätsmanagement muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. Es ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren (nach Inkrafttreten dieser Richtlinie) das in der Praxis eingesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält. 4 Instrumente 1. Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere: n Allgemeine Behandlungsrichtlinien, IP-Richtlinien, FU-Richtlinien, ZE-Richtlinien, Festzuschuss-Richtlinien, KFO-Richtlinien n Bundesmantelverträge BMV-Z / EKV-Z, Röntgenverordnung n Vorgaben zum Datenschutz und zu den Hygienemaßnahmen 2. sollen als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden: 2.1 für den Bereich Arbeitsprozesse / Praxisorganisation n Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe, n Praxishandbuch n Fehlermanagement n Notfallmanagement 2.2 für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse n Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß 2 Abs. 1 SGB V n Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen n fachliche Fortbildung nach 95d SGB V 2.3 für den Bereich Mitarbeiterorientierung n Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen n Teambesprechungen 2.4 für den Bereich Patientenorientierung n Patienteninformation, -aufklärung, -beratung n Förderung Patientenmitwirkung, -selbsthilfe n Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe n Beschwerdemanagement 2.5 Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen. 5 Dokumentation Die Vertragszahnärzte haben Ziele, eingesetzte Elemente und Instrumente nach den 1, 3 und 4 dieser Richtlinie regelmäßig zu dokumentieren. 6 Überprüfung durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen fordern nach Ablauf von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlich mindestens 2,0 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse sind der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu melden, die spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie dem Gemeinsamen Bundesausschuss jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet. II. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 17. November 2006 Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 Abs. 6 SGB V Der Vorsitzende Genzel 7
10 8
11 Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB Dr. Thomas Reinhold Dr. Thomas Reinhold Studium der Zahnmedizin, Niederlassung in eigener Praxis 9
12 10
13 11
14 12
15 13
16 14
17 15
18 16
19 17
20 18
21 19
22 20
23 Notizen 21
24 22
25 Update Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dr. Dr. Bernhard Drüen Dr. Dr. Bernhard Drüen Dipl.-Ing. und Dr. med. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft 23
26 Das Präventionsmodell der BLZK (BuS-Dienst) Arbeitsschutz Seit dem muss sich jeder Unternehmer, unabhängig von der Betriebsgröße (früher nur Großbetriebe) arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten lassen. Damit fallen auch Zahnarztpraxen unter diese Regelung, die es gilt, sinnvoll und passend für den zahnärztlichen Betrieb umzusetzen. Kontrolleure der Gewerbeaufsicht wie auch der Berufsgenossenschaft überprüfen die Einhaltung dieser Beratungspflicht. Das Präventionsmodell Um Arbeitssicherheitsaufgaben durchführbar zu gestalten, hatte die BLZK schon vor Jahren gemeinsam mit dem Vorstand der BGW das Präventionsmodell erarbeitet. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenanntes Alternatives Betreuungsmodell in 2 Abs. 4 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 verankert. Der Grundgedanke ist, Zahnärzte und deren Mitarbeiter zu informieren und zu schulen, damit sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt ohne Besuche betriebsfremder Personen Arbeitssicherheit in ihrer Praxis durchführen können. Ausschlaggebend für das Präventionskonzept war, dass Zahnärzte während ihres Studiums in Fragen des Arbeitsschutzes wie auch der Hygiene fachlich ausgebildet sind. Zudem sind sie direkt und unmittelbar am Arbeitsprozess mit ihren Mitarbeitern beteiligt und damit ideale Partner, Arbeitssicherheitschutzaufgaben umzusetzen. Wesentliche Merkmale des Präventionsmodells sind: n Das Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit, kostenfrei abrufbar unter legt die wesentlichen Aufgaben fest und beschreibt sie gemeinsam mit Arbeitshilfen wie Formblättern oder Checklisten n Passgenaue Schulungen bereiten Zahnärzte und Mitarbeiter auf die Aufgaben vor n Das Referat Praxisführung und die Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK stehen den Teilnehmern am BuS-Dienst täglich für Fragen und bei Problemen zur Verfügung n Mit dem Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit kann eine fachliche Beratung telefonisch, schriftlich oder auch durch Besuche in der Praxis vorgenommen werden n Weitere Dienstleistungen sind möglich und werden je nach Bedarf angeboten Wie sieht das Präventionsmodell im Einzelnen aus? Die BLZK übernimmt für die teilnehmenden Kammermitglieder zentral die beratende Informationspflicht des Praxisinhabers. Zahnärzte brauchen lediglich den Empfehlungen zu folgen, um ausreichend sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Basis für die Durchführung der Aufgaben ist in dem Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit, enthalten. Zusammen mit den Schulungen wird damit die gesetzlich vorgegebene Beratungspflicht des Praxisinhabers erfüllt. Mit dem Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit wird zugleich die Möglichkeit der Dokumentation durchgeführter Sicherheitsarbeit gegeben. Außerdem hält das Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit die wichtigsten Gesetze in Auszügen und Hilfsmittel wie Formblätter und Checklisten bereit, was die Beschaffung von Literatur nicht nur erleichtert, sondern auch zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führt. Mit der Teilnahme am Präventionsmodell und dem Besuch einer Erstschulung werden Zahnärzte zum Sicherheitsverantwortlichen ihrer Praxis, wobei die neue BGV A2 für die Zukunft Fortbildungen fordert. Hier verhandeln die Zahnärztekammern mit der BGW, um den Aufwand so gering wir möglich zu halten. Was bleibt selbst zu tun? Gleichgültig, welches Betreuungsmodell zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Beratungspflicht gewählt wird: Für die Durchführung der Aufgaben bleibt immer der Unternehmer zuständig. Jede Zahnarztpraxis erfüllt bereits heute wesentliche Aufgaben des Kapitels Praxisführung/Arbeitssicherheit. Es kommt nur darauf an, die Aufgaben systematisch zu bearbeiten und damit vollständig zu erfüllen und dies entsprechend zu dokumentieren. Dabei hilft ihm das Kapitel Arbeitssicherheit/Praxisführung. 24
27 Die Alternative heißt: Regelbetreuung Im Rahmen der Regelbetreuung kommen Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure in die Zahnarztpraxis und stellen fest, was an Aufgaben zu erfüllen ist. Ein Protokoll listet dann die Aufgaben im Einzelnen auf, wird aber letztlich nicht mehr und auch nicht weniger enthalten als das Kapitel Praxisführung /Arbeitssicherheit. Die Regelbetreuung ist damit gleichzusetzen mit dem Selbststudium des Ordners. Mit dem Besuch des Betriebsarztes oder Sicherheitsingenieurs ist aber die Sicherheitsarbeit nicht erfüllt. Vielmehr müssen die vielfältigen Aufgaben (Beauftragung von Prüfungen, Führung von Gerätebüchern, Unterweisung der Arbeitnehmer usw.) auch dort durchgeführt werden. Es ist unmöglich, dass Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure in wenigen Stunden im Jahr alle erforderlichen Aufgaben realisieren. Lassen Sie sich daher nicht von Angeboten täuschen, die vorgaukeln, Sicherheitskräfte nähmen Ihnen mit dem Besuch in der Praxis die Aufgabe Arbeitssicherheit ab. Weitere Informationen Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bayerische Landeszahnärztekammer: Referat Praxisführung Referent: Dr. Michael Rottner Ansprechpartnerinnen: Edith Schindowski und Eva-Maria Brune-Knieß Telefon: und
28 26
29 27
30 28
31 Notizen 29
32 30
33 Modulares Fortbildungsangebot der eazf zu Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene 31
34 Modulares Fortbildungsangebot der eazf Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene Die eazf bietet schon seit vielen Jahren ein breit gefächerten Fortbildungs- und Beratungsangebot zu den Themen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Praxishygiene an, das den bayerischen Praxen den Aufbau und die Weiterentwicklung eines praxisinternen QM-Systems ermöglicht. Dieses Angebot wird kontinuierlich aktuellen Entwicklungen angepasst und berücksichtigt alle gesetzlich geforderten Kriterien. Die eazf möchte so ihren Beitrag leisten, die Optimierung praxisinterner QM-Abläufe professionell und wirtschaftlich zu gestalten. Viele Praxen suchen auch externe Unterstützung bei der Umsetzung eines praxisinternen QM-Systems. Es ist jedoch nicht einfach, den/die richtige/n Berater/in zu finden bzw. den Beratungsbedarf klar zu definieren. Aus diesem Grund bietet die eazf im Rahmen eines individuellen eintägigen Praxis-Checks Hilfestellung an. Von der eazf ausgewählte Berater/innen, die die Qualifikation zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) der eazf erfolgreich abgeschlossen haben und zusätzlich über einen Abschluss als ZMV und/oder Praxismanager/in eazf verfügen, analysieren auf Basis des QM-Handbuches von BLZK und KZVB sowie einschlägigen rechtlichen Bestimmungen die Praxissituation (Soll-Ist-Analyse) und geben detaillierte Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Aufbauend auf den Praxis-Check erstellt die/der Berater/in mit Ihnen bzw. Ihrer für das QM verantwortlichen Mitarbeiterin an einem weiteren Tag (ca. 4 Wochen später) in Ihrer Praxis ein individuelles QM-Handbuch, basierend auf dem QM-Handbuch von BLZK und KZVB (QM-CD). Dabei werden selbstverständlich alle Ergebnisse des Praxis-Check berücksichtigt und im QM-Handbuch umgesetzt. Das Fortbildungsangebot der eazf basiert selbstverständlich auf dem von BLZK und KZVB entwickelten QM-System und ist nach Fachgebieten und Zielgruppen gegliedert modular aufgebaut (siehe Übersicht unten). Detaillierte Kursbeschreibungen und Kurstermine finden Sie in unseren aktuellen Programmheften oder unter Gerne beraten wir Sie auch persönlich. 32
35 Kursanmeldung Fax Online: q Hiermit melde/n ich/wir mich/uns verbindlich zu nachfolgender/n Kursver anstaltung/en der eazf an: Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Teilnehmer/in Rechnungsadresse q Praxisanschrift q Privatanschrift Name / Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon / Telefax: q Hiermit ermächtige/n ich/wir die eazf GmbH bis auf schriftlichen Widerruf, die von mir/uns für den/die angegebenen Kurs/e und alle weiteren von mir/uns gebuchten Kurse zu entrichtende/n Kursgebühr/en frühestens vier Wochen vor Kursbeginn zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen: q Praxiskonto q Privatkonto Kontoinhaber/in Konto-Nr. BLZ Bank Unterschrift Kontoinhaber/in bzw. Bevollmächtigte/r q Ich/wir werde/n die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH (unter einsehbar oder über die Akademieverwaltung anzufordern) sind mir/uns bekannt, mit ihrer Geltung bin/sind ich/wir einverstanden. Datum Unterschrift/en / Praxisstempel
36
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
MehrRichtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
Mehr(Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung - ZÄQM-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
MehrGemeinsamer Bundesausschuss Herrn Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin. Köln, 19. November 2012
KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstand Universitätsstraße 73 50931 Köln Tel 0221 4001-103
MehrQEP 2010: Was ist neu? Was ist anders?
* * QEP 2010: Was ist neu? Was ist anders? Freitag, 08.04.2011 KV Bayerns, Nürnberg Kassenärztliche Bundesvereinigung QEP - KV Bayerns 08.04.2011 Seite 2 Qualitätsmanagement in der Praxis http://www.kv-on.de/html/378.php
MehrUmsetzung der Qualitätsmanagementrichtlinie. Dr. H.-G. Bußmann / K.P. Haustein 1 KZV NR
1 KZV NR Gliederung des Vortrages Definitionen Gesetzliche Grundlagen Inhalte der Qualitätsmanagementrichtlinie Hilfen zur Umsetzung Ausblick Qualitätssicherung 2 KZV NR Definitionen Qualitätsmanagement
MehrQualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems
s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,
MehrQualitätsmanagement schnell umgesetzt
Qualitätsmanagement schnell umgesetzt Schulung und Software für das Praxisteam Druckluft Absaugung Bildgebung Zahnerhaltung Hygiene Das Qualitätsmanagement kommt Dürr Dental Qualitätsmanagement je früher
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrSystematisch und praxisorientierte Fortbildung im Qualitätsmanagement
Systematisch und praxisorientierte Fortbildung im Qualitätsmanagement Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2015 eine grundlegend neu konzipierte Qualitätsmanagement-Richtlinie
MehrSELBSTBEWERTUNGSBOGEN
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS SELBSTBEWERTUNGSBOGEN ZUR INTERNEN BEWERTUNG VON EINFÜHRUNG UND WEITERENTWICKLUNG VON QM IN DER PRAXIS/ DEM MVZ zum Stand Datum
MehrLANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN
LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN Merkblatt zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Beschäftigten in Arztpraxen Stand: Juni 2012 I. Rechtsgrundlagen
MehrDokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen
Dokumentationsbuch für Fort- und Weiterbildungen Anlage zur: Fachlichen Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport für Fort- und Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrÜbersicht Beratungsleistungen
Übersicht Beratungsleistungen Marcus Römer Kerschlacher Weg 29 82346 Andechs t: 08152/3962540 f: 08152/3049788 marcus.roemer@web.de Ihr Ansprechpartner Durch langjährige Erfahrung als Unternehmensberater
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrL e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch
L e i t f a d e n / F r a g e b o g e n für das Mitarbeiter/innen- Gespräch Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Sylvia.Schroeder@magistrat.bremerhaven.de
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrProzessoptimierung. und. Prozessmanagement
Prozessoptimierung und Prozessmanagement Prozessmanagement & Prozessoptimierung Die Prozesslandschaft eines Unternehmens orientiert sich genau wie die Aufbauorganisation an den vorhandenen Aufgaben. Mit
MehrGlossar zum Berichtsbogen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement
KZBV Abteilung Qualitätsförderung 1 Glossar zum Berichtsbogen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement Der Berichtsbogen dient der Ist-Einschätzung im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
MehrQualitätsmanagement in der Arztpraxis Die Richtlinien und damit Ihr QM-"Fahrplan" für die nächsten Jahre sind da!
Qualitätsmanagement in der Arztpraxis Die Richtlinien und damit Ihr QM-"Fahrplan" für die nächsten Jahre sind da! Kurzinfo Was ist Pflicht, was ist Kür? Welche Zeitvorgaben für die QM-Einführung gibt es?
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrOptimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.
Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium
MehrWas ist eine gute Arztpraxis?
* * Was ist eine gute Arztpraxis? Patientenerwartungen und Kriterien für eine Arztbewertung 9. November 2009 Ulrike Schmitt, Referentin der Kassenärztliche Bundesvereinigung, Dezernat Sektorenübergreifende
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrQualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von. Margot Schön Burgbühl 11 88074 Meckenbeuren
Qualitäts- Managementhandbuch (QMH) DIN EN ISO 9001 : 2008 (ohne Entwicklung) von Margot Schön Die Einsicht Führung des IMS-Handbuches ist EDV-technisch verwirklicht. Jeder Ausdruck unterliegt nicht dem
MehrDatenschutz-Management
Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb
Mehr4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.
1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.
MehrTragende Gründe. Vom 23. Januar 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement- Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Umsetzung des 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V Vom 23.
MehrDIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010
DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrUnterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Oranienburgerstr. 13-14 10178 Berlin Tel. 030 24 636 362 E-Mail: p.qualitaet@paritaet.org
MehrQualitätsmanagement. auch in frauenunterstützenden Einrichtungen?!
Qualitätsmanagement auch in frauenunterstützenden Einrichtungen?! Was bedeutet Qualität in der praktischen Arbeit? Definition DIN ISO: Qualität ist der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen
MehrBESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung
BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von
MehrChinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger
kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung
Mehrerfahren unabhängig weitsichtig
erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrDokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation
Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrFortbildungsangebote Qualitätsmanagement 2014
2014 Ihr Ansprechpartner für Rückfragen und Buchungen: Christian Grün T: +352 26 787 715 32 christian.gruen@ateel.lu ATE EL Allied Technology Experts Ein Unternehmen der GTÜ ATE EL AG Gruppe 1a-2: und
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrAus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!
Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
MehrMit Sicherheit gut behandelt.
Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrPLATTFORM PERSONALMANAGEMENT
PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch
Mehrintelligentes QualitätsManagement
intelligentes QualitätsManagement stark & systemunabhängig Ein Produkt der Object 2 Marathonallee 33 Das ist die Lösung für Sie Verwaltet Ihre Praxisaufgaben Bringt mehr Unterstützung und Sicherheit Spart
MehrMit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen
K-HW Patenschaften Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um
MehrWir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.
Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrKassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 009 Tag der Veröffentlichung: 25. Februar 2010 Lehrevaluationssatzung an der Universität Bayreuth Vom 25. Februar 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in
MehrPremium Service für Suchmaschineneintrag - - Wir bringen Sie nach ganz vorne! -
Premium Service für Suchmaschineneintrag - - Wir bringen Sie nach ganz vorne! - Sehr geehrter Kunde, heute möchten wir Ihnen unseren neuen Premium Service vorstellen. Haben Sie Ihre Homepage schon ins
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrLeitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu WISO Mein Geld 2013 Professional Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrMit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter.
Mit dem richtigen Impuls kommen Sie weiter. Editorial ERGO Direkt Versicherungen Guten Tag, die Bedeutung von Kooperationen als strategisches Instrument wächst zunehmend. Wir haben mit unseren Partnern
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
Mehr(Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung - ÄQM-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten
MehrBusiness-Master Unternehmer-Training
Checkliste Business-Master Unternehmer-Training ACHTUNG: Sie haben nicht das Recht zum Abdruck oder Verkauf dieser Schrift. Sie dürfen auch nicht den Inhalt dieser Schrift verbreiten oder verkaufen 2014
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrWichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge
Wichtige Hinweise zu den neuen Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge Ab der Version forma 5.5 handelt es sich bei den Orientierungshilfen der Architekten-/Objektplanerverträge nicht
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrDer Englisch-Sprachwettbewerb für Schulen mit Sekundarstufe I & II 16. - 27.11.2015 BERLIN WIEN ZÜRICH
Der Englisch-Sprachwettbewerb für Schulen mit Sekundarstufe I & II 16. - 27.11.2015 BERLIN WIEN ZÜRICH Lieber Go4Goal! Teilnehmer, um den organisatorischen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten,
MehrProzessorientiertes Qualitätsmanagementhandbuch. nach DIN EN ISO 9001: 2008
Prozessorientiertes Qualitätsmanagementhandbuch nach D SO 9001: 2008 Kap.3 Unser Qualitätsmanagementsystem Dr. med. dent. Anna-Maria Madlener- Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Sollner Str. 65b 81479
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrPDCA-Zyklen und Transparenzkriterien
PDCA-Zyklen und Transparenzkriterien Offene Seminare 2011 Der PDCA-Zyklus von Deming ist die geforderte Grundlage der Prüforgane im Sinne des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Viele Unternehmen
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrSeminar. Zeit- und Selbstmanagement. Die Erfolgsstrategie für effizientes Arbeiten: systargo ActionManagement
Seminar Zeit- und Selbstmanagement Die Erfolgsstrategie für effizientes Arbeiten: systargo ActionManagement Ein anderer Ansatz im Zeit- und Selbstmanagement: ActionManagement Vielleicht haben Sie schon
Mehr9001 Kontext der Organisation
1. Strategische Ausrichtung der Organisation Die oberste Leitung muss zeigen, dass die Qualitätspolitik und die Qualitätsziele mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation vereinbar
MehrInformationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik
Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrQualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen
Qualitätsmanagement in kleinen und mittleren Unternehmen M. Haemisch Qualitätsmanagement Von der Qualitätssicherung zum Qualitätsmanagement (ISO 9001) Qualitätsmanagement als ein universelles Organisationsmodell
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrIhr Partner für Nachhilfe. Leitfaden
Ihr Partner für Nachhilfe Leitfaden Herzlich Willkommen bei tutoria! Wir, das tutoria-team, freuen uns, dass wir Sie auf dem Weg zum Lernerfolg unterstützen dürfen. Mit tutoria können Sie jetzt von den
MehrKitaStar 2015 Kita forscht!
BewerberIn: Träger: Rechtsform: Adresse: Telefon: E-Mail: Internetauftritt: Form des Betreuungsangebots: Ansprechpartner: Alter der Kinder: Anzahl der Kinder: Öffnungszeiten: Anzahl der Mitarbeiter: Schwerpunkte
MehrInformationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen
MehrGeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
MehrLeitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement
Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
Mehr