Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB und Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst)

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1 Kursunterlagen zur Informationsveranstaltung Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB und Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dozenten: Dr. Rüdiger Schott Dr. Thomas Reinhold Dr. Dr. Bernhard Drüen

2 Ansprechpartner Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Praxisführung Referat Qualitätsmanagement Ansprechpartner: Anna-Lena Daffner, Eva-Maria Brune-Knieß, Edith Schindowski Telefon: /-196 Fax: Ansprechpartner: Christa Weinmar Telefon: Fax: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Referat Praxismanagement/QM Ansprechpartner: Melanie Wache Telefon: Fax: Hotline Bis zum 31. März 2011 ist für Fragen zum QM-System von BLZK und KZVB eine Hotline geschaltet, die von der eazf betreut wird. Über die Hotline erhalten Sie Auskünfte zu inhaltlichen und technischen Fragen. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Donnerstag, Uhr und Uhr. Sie erreichen die Hotline unter Impressum Herausgeber Auflage Druck Produktion/Layout Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer GmbH Fallstraße München Telefon: Fax: Exemplare J. Gotteswinter GmbH Joseph-Dollinger-Bogen München Telefon: Fax: Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH Fallstraße München Ansprechpartner: Manfred Riedel Telefon: Fax: Handelsregister Amtsgericht München, HRB Steuer-Nr. 810/43912 IBAN: DE BIC: DAAEDEDD USt.-ID: DE Alle Rechte, wie Nachdruck auch von Abbildungen, Vervielfältigungen jeder Art, Vortrag, Funk, Tonträger und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen auch auszugsweise behalten sich die Herausgeber vor. Für Programmänderungen, Umbesetzungen von Dozenten und Verschiebungen oder Ausfälle wird vom Herausgeber und Organisator keine Gewähr übernommen.

3 Informationsveranstaltung Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB Das Referat Qualitätsmanagement der BLZK hat in enger Zusammenarbeit mit der KZVB ein Qualitätsmanagementsystem entwickelt, das den bayerischen Praxen den Aufbau und die Weiterentwicklung eines praxisinternen QM- Systems ermöglicht und damit auch die gesetzlichen Anforderungen abdeckt. Wir möchten Ihnen helfen, bei der Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung praxisinterner QM-Abläufe die bürokratischen und finanziellen Belastungen gering zu halten. Am Ende soll ein Mehrwert für Behandler/in, Praxismitarbeiter/innen, Patientinnen und Patienten stehen. In der vertragszahnärztlichen Versorgung war bis zum 1. Januar 2011 Zeit, ein den Vorgaben des SGB V entsprechendes QM-System einzurichten. Mit der Teilnahme am QM- System von BLZK und KZVB erfüllen Vertragszahnärzte selbstverständlich auch die Anforderungen des SGB V. n Begrüßung und Einführung Dr. Martin Zschiesche, Mitglied des Vorstandes der BLZK Dr. Rüdiger Schott, Mitglied des Vorstandes der BLZK n Praktische Umsetzung des QM-Konzepts von BLZK und KZVB (Praxisbericht) Dr. Thomas Reinhold, Zahnarzt Update zum Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dr. Dr. Bernhard Drüen, Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK Seit dem 1. Oktober 2000 muss sich jede Zahnarztpraxis arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten lassen. Um Arbeitssicherheitsaufgaben durchführbar zu gestalten, hat die BLZK gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer das Präventionsmodell (BuS-Dienst) erarbeitet. Dieses Konzept hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in ihren Unfallverhütungsvorschriften (BGV A2) seit 2005 als alternative bedarfsorientierte Betreuung anerkannt. Damit entfällt der in der Grund- oder Regelbetreuung verbindlich vorgeschriebene Besuch von Arbeitsmedizinern oder Sicherheitsfachkräften in der Zahnarztpraxis. Zahnärzte und deren Mitarbeiter/innen werden statt dessen informiert und geschult, um die Arbeitssicherheit eigenverantwortlich in ihrer Praxis zu gewährleisten. Die BLZK und die von der Kammer errichtete Stelle für Arbeitssicherheit übernehmen seit nunmehr zehn Jahren zentral die Beratung und Information des Unternehmers. Denn nur wer die aktuellen Anforderungen kennt, kann den Arbeitsschutz korrekt umsetzen. Mit dem QM-System ist dies auch noch in einer effizienten Weise möglich. Daher möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz informieren. Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen der QM-Offensive behandelt: n Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz n Dokumentation durchgeführter Sicherheitsarbeit n Verordnungen und Fristen n Unterweisungen im Arbeitsschutz n Spezielle Probleme Hinweise Alle in dieser Fortbildungsveranstaltung angesprochenen Dokumente finden Sie auf der QM-CD von BLZK und KZVB bzw. im QMS-Online unter Auf einen gesonderten Abdruck in diesem Skript wurde daher verzichtet. In der Pause stehen im Foyer Kaffee, Kaltgetränke und ein kleiner Imbiss bereit. Wir danken den regionalen Niederlassungen der Dtsch. Apotheker- und Ärztebank sowie der ABZ zr für Ihre Unterstützung. 1

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5 Rechtliche Grundlagen und Entstehung des QM-Konzepts Dr. Rüdiger Schott Dr. Rüdiger Schott Studium der Zahnmedizin, Niederlassung in eigener Praxis, Mitglied des Vorstandes der BLZK 3

6 Entwicklung des QM-Systems der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) Chronik (wichtigste Ereignisse) 1968 Gründung des Praxisführungsreferates der BLZK 1993 Praxisordner Arbeitssicherheit 1995 BuS-Dienst ist neben Großbetrieben jetzt auch in Kleinbetrieben verpflichtend nach UVV (VBG122 und VBG 123) 1995/96 Modellhafte Zertifizierung einer Zahnarztpraxis in der Oberpfalz 1996 Entschließung zur Gewährleistung und systematischen Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen, verabschiedet durch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Konkret fordern die Gesundheitsminister in ihrer Entschließung beispielsweise die Entwicklung von Methoden des Qualitätsmanagements 1997 BuS-Dienst nach UVV mit zweijähriger Übergangsfrist für alle Zahnarztpraxen (Kleinunternehmen) gültig, niedergelegt im SGB VII, Beschluss des Kammervorstandes zum Präventionskonzept 1998 Vorstand der BGW befürwortet Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer und ebnet damit den Weg zur Umsetzung im Bereich der Länderkammern 1999 Einführung BuS-Dienst in Bayern - Präventionskonzept der BLZK - Einführung Qualitätszirkel 2000 Die ersten Erstschulungen zum Präventionskonzept BuS-Dienst finden statt - Handbuch der BLZK mit den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen, Ordnungen und Richtlinien - Hygieneplan der BLZK 2002 Einrichtung des zugangsgeschützten Bereichs Zahnärzte auf für Informationen, die ausschließlich für die bayerischen Zahnärzte bestimmt sind - Einrichtung eines Faxabrufes mit Informationen zum Arbeitsschutz - Aktualisierung der Röntgenverordnung (RöV) 2003 Schwerpunktprüfung GAA Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen : nur wenige Mängel in bayerischen Zahnarztpraxen, das Präventionskonzept der BLZK hat sich bewährt 2004 Vorstand der BLZK legt in Klausurtagung die Rahmenbedingungen (Kriterienkatalog) für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) fest 2005 Aktualisierung Faxabruf 2006 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung tritt in Kraft - CD Qualitätsmanagement, welche die bisherigen Ordner Arbeitssicherheit, Prozessmanagement und Handbuch der BLZK mit annähernd 2000 Seiten enthält, wird kostenlos an die Praxen verteilt - Gleichzeitige Einführung eines QMS auf der Homepage der BLZK 4

7 2007 Beschluss einer QM-Initiative durch BLZK und KZVB mit gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen und einem gemeinsamen QM-Musterhandbuch - Aktualisierung QMS-Online und Einstellung von Musterprozessen - Leitfaden Hygiene und Aktualisierung Hygieneplan der BLZK - Broschüre Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik - Versand einer Checkliste zur Dokumentation aller aktiven Teilnehmer am QMS der BLZK Ausgabe eines QM-Zertifikates 2008 Aktualisierung QMS-Online - Erarbeitung des QM-Musterhandbuchs - 40 Jahre Referat Praxisführung 2009 QM-Musterhandbuch erhältlich - Kapitel Arbeitssicherheit komplett überarbeitet - Rundschreiben mit zahlreichen Anlagen (Arbeitsanweisungen, Listen) anlässlich der Projektarbeit des StMAS (Praxisbegehungen) - Flächendeckende Informationsveranstaltungen zur Projektarbeit des StMAS (Praxisbegehungen) - Aktualisierung QMS-Online, neu: komfortabler Download-Bereich - Flächendeckende Informationsveranstaltungen zur QM-CD Ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem ist durch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) verpflichtend einzuführen Anlage zur QM-Richtlinie des GBA (I. 2) 5

8 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat in seiner Sitzung am 17. November 2006 folgende Richtlinie beschlossen: I. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Gesetzliche Grundlage Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztlichen Einrichtungen (im Folgenden Vertragszahnärzte) sind nach 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss nach 92 i. V. m. 136b Abs. 1 Nr. 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Die Vorgaben beschränken sich auf grundlegende Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement-Systemen entscheidend von den einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. Die Richtlinie soll auch ermöglichen, dass Vertragszahnärzte das Qualitäts-management für ihre Praxis individuell entwickeln können. 1 Definitionen und Ziele Unter Qualitätsmanagement ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden soll. Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. Insbesondere soll die Ausrichtung der Praxisabläufe an gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen unterstützt werden. Qualitätsmanagement muss für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patienten nützlich, hilfreich und unbürokratisch sein. Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit der am Prozess Beteiligten, insbesondere der Patienten zu erhöhen. 2 Methodik Die Ziele des Qualitätsmanagements werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird, gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Diese Schritte liegen jeder qualitätsfördernden Maßnahme zugrunde und werden als Qualitätskreislauf beschrieben (siehe Seite 5). 3 Grundsätzliche Anforderungen Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind: n Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes n Definition von Zielen n Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten n Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten n Durchführung von Änderungsmaßnahmen n Erneute Erhebung des Ist-Zustands n Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen 6

9 Die Vertragszahnärzte können bei der Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf vorhandene Qualitätsmanagement-Systeme zurückgreifen oder ein eigenes Qualitätsmanagement-System einsetzen. Qualitätsmanagement muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. Es ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren (nach Inkrafttreten dieser Richtlinie) das in der Praxis eingesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält. 4 Instrumente 1. Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere: n Allgemeine Behandlungsrichtlinien, IP-Richtlinien, FU-Richtlinien, ZE-Richtlinien, Festzuschuss-Richtlinien, KFO-Richtlinien n Bundesmantelverträge BMV-Z / EKV-Z, Röntgenverordnung n Vorgaben zum Datenschutz und zu den Hygienemaßnahmen 2. sollen als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden: 2.1 für den Bereich Arbeitsprozesse / Praxisorganisation n Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe, n Praxishandbuch n Fehlermanagement n Notfallmanagement 2.2 für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse n Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß 2 Abs. 1 SGB V n Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen n fachliche Fortbildung nach 95d SGB V 2.3 für den Bereich Mitarbeiterorientierung n Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen n Teambesprechungen 2.4 für den Bereich Patientenorientierung n Patienteninformation, -aufklärung, -beratung n Förderung Patientenmitwirkung, -selbsthilfe n Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe n Beschwerdemanagement 2.5 Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen. 5 Dokumentation Die Vertragszahnärzte haben Ziele, eingesetzte Elemente und Instrumente nach den 1, 3 und 4 dieser Richtlinie regelmäßig zu dokumentieren. 6 Überprüfung durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen fordern nach Ablauf von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlich mindestens 2,0 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse sind der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu melden, die spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie dem Gemeinsamen Bundesausschuss jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet. II. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 17. November 2006 Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 Abs. 6 SGB V Der Vorsitzende Genzel 7

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11 Qualitätsmanagementkonzept BLZK/KZVB Dr. Thomas Reinhold Dr. Thomas Reinhold Studium der Zahnmedizin, Niederlassung in eigener Praxis 9

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25 Update Arbeitsschutz (BuS-Dienst) Dr. Dr. Bernhard Drüen Dr. Dr. Bernhard Drüen Dipl.-Ing. und Dr. med. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft 23

26 Das Präventionsmodell der BLZK (BuS-Dienst) Arbeitsschutz Seit dem muss sich jeder Unternehmer, unabhängig von der Betriebsgröße (früher nur Großbetriebe) arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten lassen. Damit fallen auch Zahnarztpraxen unter diese Regelung, die es gilt, sinnvoll und passend für den zahnärztlichen Betrieb umzusetzen. Kontrolleure der Gewerbeaufsicht wie auch der Berufsgenossenschaft überprüfen die Einhaltung dieser Beratungspflicht. Das Präventionsmodell Um Arbeitssicherheitsaufgaben durchführbar zu gestalten, hatte die BLZK schon vor Jahren gemeinsam mit dem Vorstand der BGW das Präventionsmodell erarbeitet. Mittlerweile ist dieses Modell als sogenanntes Alternatives Betreuungsmodell in 2 Abs. 4 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A2 verankert. Der Grundgedanke ist, Zahnärzte und deren Mitarbeiter zu informieren und zu schulen, damit sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt ohne Besuche betriebsfremder Personen Arbeitssicherheit in ihrer Praxis durchführen können. Ausschlaggebend für das Präventionskonzept war, dass Zahnärzte während ihres Studiums in Fragen des Arbeitsschutzes wie auch der Hygiene fachlich ausgebildet sind. Zudem sind sie direkt und unmittelbar am Arbeitsprozess mit ihren Mitarbeitern beteiligt und damit ideale Partner, Arbeitssicherheitschutzaufgaben umzusetzen. Wesentliche Merkmale des Präventionsmodells sind: n Das Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit, kostenfrei abrufbar unter legt die wesentlichen Aufgaben fest und beschreibt sie gemeinsam mit Arbeitshilfen wie Formblättern oder Checklisten n Passgenaue Schulungen bereiten Zahnärzte und Mitarbeiter auf die Aufgaben vor n Das Referat Praxisführung und die Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK stehen den Teilnehmern am BuS-Dienst täglich für Fragen und bei Problemen zur Verfügung n Mit dem Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit kann eine fachliche Beratung telefonisch, schriftlich oder auch durch Besuche in der Praxis vorgenommen werden n Weitere Dienstleistungen sind möglich und werden je nach Bedarf angeboten Wie sieht das Präventionsmodell im Einzelnen aus? Die BLZK übernimmt für die teilnehmenden Kammermitglieder zentral die beratende Informationspflicht des Praxisinhabers. Zahnärzte brauchen lediglich den Empfehlungen zu folgen, um ausreichend sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Basis für die Durchführung der Aufgaben ist in dem Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit, enthalten. Zusammen mit den Schulungen wird damit die gesetzlich vorgegebene Beratungspflicht des Praxisinhabers erfüllt. Mit dem Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit wird zugleich die Möglichkeit der Dokumentation durchgeführter Sicherheitsarbeit gegeben. Außerdem hält das Kapitel Praxisführung/Arbeitssicherheit die wichtigsten Gesetze in Auszügen und Hilfsmittel wie Formblätter und Checklisten bereit, was die Beschaffung von Literatur nicht nur erleichtert, sondern auch zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führt. Mit der Teilnahme am Präventionsmodell und dem Besuch einer Erstschulung werden Zahnärzte zum Sicherheitsverantwortlichen ihrer Praxis, wobei die neue BGV A2 für die Zukunft Fortbildungen fordert. Hier verhandeln die Zahnärztekammern mit der BGW, um den Aufwand so gering wir möglich zu halten. Was bleibt selbst zu tun? Gleichgültig, welches Betreuungsmodell zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Beratungspflicht gewählt wird: Für die Durchführung der Aufgaben bleibt immer der Unternehmer zuständig. Jede Zahnarztpraxis erfüllt bereits heute wesentliche Aufgaben des Kapitels Praxisführung/Arbeitssicherheit. Es kommt nur darauf an, die Aufgaben systematisch zu bearbeiten und damit vollständig zu erfüllen und dies entsprechend zu dokumentieren. Dabei hilft ihm das Kapitel Arbeitssicherheit/Praxisführung. 24

27 Die Alternative heißt: Regelbetreuung Im Rahmen der Regelbetreuung kommen Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure in die Zahnarztpraxis und stellen fest, was an Aufgaben zu erfüllen ist. Ein Protokoll listet dann die Aufgaben im Einzelnen auf, wird aber letztlich nicht mehr und auch nicht weniger enthalten als das Kapitel Praxisführung /Arbeitssicherheit. Die Regelbetreuung ist damit gleichzusetzen mit dem Selbststudium des Ordners. Mit dem Besuch des Betriebsarztes oder Sicherheitsingenieurs ist aber die Sicherheitsarbeit nicht erfüllt. Vielmehr müssen die vielfältigen Aufgaben (Beauftragung von Prüfungen, Führung von Gerätebüchern, Unterweisung der Arbeitnehmer usw.) auch dort durchgeführt werden. Es ist unmöglich, dass Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure in wenigen Stunden im Jahr alle erforderlichen Aufgaben realisieren. Lassen Sie sich daher nicht von Angeboten täuschen, die vorgaukeln, Sicherheitskräfte nähmen Ihnen mit dem Besuch in der Praxis die Aufgabe Arbeitssicherheit ab. Weitere Informationen Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bayerische Landeszahnärztekammer: Referat Praxisführung Referent: Dr. Michael Rottner Ansprechpartnerinnen: Edith Schindowski und Eva-Maria Brune-Knieß Telefon: und

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33 Modulares Fortbildungsangebot der eazf zu Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene 31

34 Modulares Fortbildungsangebot der eazf Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Hygiene Die eazf bietet schon seit vielen Jahren ein breit gefächerten Fortbildungs- und Beratungsangebot zu den Themen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Praxishygiene an, das den bayerischen Praxen den Aufbau und die Weiterentwicklung eines praxisinternen QM-Systems ermöglicht. Dieses Angebot wird kontinuierlich aktuellen Entwicklungen angepasst und berücksichtigt alle gesetzlich geforderten Kriterien. Die eazf möchte so ihren Beitrag leisten, die Optimierung praxisinterner QM-Abläufe professionell und wirtschaftlich zu gestalten. Viele Praxen suchen auch externe Unterstützung bei der Umsetzung eines praxisinternen QM-Systems. Es ist jedoch nicht einfach, den/die richtige/n Berater/in zu finden bzw. den Beratungsbedarf klar zu definieren. Aus diesem Grund bietet die eazf im Rahmen eines individuellen eintägigen Praxis-Checks Hilfestellung an. Von der eazf ausgewählte Berater/innen, die die Qualifikation zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) der eazf erfolgreich abgeschlossen haben und zusätzlich über einen Abschluss als ZMV und/oder Praxismanager/in eazf verfügen, analysieren auf Basis des QM-Handbuches von BLZK und KZVB sowie einschlägigen rechtlichen Bestimmungen die Praxissituation (Soll-Ist-Analyse) und geben detaillierte Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Aufbauend auf den Praxis-Check erstellt die/der Berater/in mit Ihnen bzw. Ihrer für das QM verantwortlichen Mitarbeiterin an einem weiteren Tag (ca. 4 Wochen später) in Ihrer Praxis ein individuelles QM-Handbuch, basierend auf dem QM-Handbuch von BLZK und KZVB (QM-CD). Dabei werden selbstverständlich alle Ergebnisse des Praxis-Check berücksichtigt und im QM-Handbuch umgesetzt. Das Fortbildungsangebot der eazf basiert selbstverständlich auf dem von BLZK und KZVB entwickelten QM-System und ist nach Fachgebieten und Zielgruppen gegliedert modular aufgebaut (siehe Übersicht unten). Detaillierte Kursbeschreibungen und Kurstermine finden Sie in unseren aktuellen Programmheften oder unter Gerne beraten wir Sie auch persönlich. 32

35 Kursanmeldung Fax Online: q Hiermit melde/n ich/wir mich/uns verbindlich zu nachfolgender/n Kursver anstaltung/en der eazf an: Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Kurs-Nr. Teilnehmer/in Rechnungsadresse q Praxisanschrift q Privatanschrift Name / Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon / Telefax: q Hiermit ermächtige/n ich/wir die eazf GmbH bis auf schriftlichen Widerruf, die von mir/uns für den/die angegebenen Kurs/e und alle weiteren von mir/uns gebuchten Kurse zu entrichtende/n Kursgebühr/en frühestens vier Wochen vor Kursbeginn zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen: q Praxiskonto q Privatkonto Kontoinhaber/in Konto-Nr. BLZ Bank Unterschrift Kontoinhaber/in bzw. Bevollmächtigte/r q Ich/wir werde/n die fälligen Kursgebühren spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung bezahlen. Die aktuellen Geschäftsbedingungen der eazf GmbH (unter einsehbar oder über die Akademieverwaltung anzufordern) sind mir/uns bekannt, mit ihrer Geltung bin/sind ich/wir einverstanden. Datum Unterschrift/en / Praxisstempel

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