Qualitätsmanagement- Handbuch Band I:
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1 Qualitätsmanagement- Handbuch Band I: Strukturen, Grundsätze und Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Studiums verabschiedet vom Aufsichtsrat am
2 Qualitätsmanagement-Handbuch. 2 Bde. Band I: Strukturen, Grundsätze und Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Studiums Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14 D Stuttgart Duale Hochschule Baden-Württemberg, Dezember 2009, V1.1 Redaktion: Friederike Leisener, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Präsidium (Redaktionsleitung) Dr. Kornelia Reischl, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Präsidium Prof. Rudolf Ringwald, Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen- Schwenningen Prof. Manfred Träger, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Präsidium als pdf-version verfügbar Kontakt: Friederike Leisener Referentin für Qualitätsmanagement Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, D Stuttgart leisener@dhbw.de
3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Dokumentenhistorie 1 Präambel und Einleitung 9 2 Überblick zur Organisation und dem Qualitätsmanagementsystem _ Organigramm der Dualen Hochschule Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses 13 3 Qualitätsverständnis und Qualitätsziele Qualitätsverständnis der Dualen Hochschule Verzahnung von Theorie und Praxis an der Dualen Hochschule Leistungsorientierung und Anspruch der Erstklassigkeit Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der Dualen Hochschule 21 4 Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule Studieren im dualen System Curriculumsentwicklung Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Studienangebots Einrichtung neuer Studienangebote Änderung des Studienangebots Aufhebung des Studienangebots Lehre an der Dualen Hochschule Weiterbildung und kooperative Forschung an der Dualen Hochschule Das Prüfungswesen an der Dualen Hochschule 31 5 Erhebung der Datenbasis Evaluation der Qualität des Studiums Ziel und Umfang der jährlichen Evaluation Abgefragte Qualitätsindikatoren Evaluation des Prüfungswesens Begutachtung des Prüfungswesens Das Instrument Pre-Check Das Instrument Post-Check Das Instrument Post-Check bei Bachelorarbeiten Beteiligte und Aufgaben im Überblick Formales Versetzungsverfahren Geprüfte Qualitätsindikatoren 41
4 6 Dokumentationsanforderungen und Berichtswesen Standardisierte Evaluation der Studienqualität Standardisierte Evaluation des Prüfungswesens Standardisierter Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung Standardisierte Berichte der Koordinationseinheiten (konsolidierte Qualitätsund Prüfungswesenberichte) Dokumentationsanforderung an den Gesamtbericht zum Qualitäts- und Prüfungswesen des Studienbereichs Dokumentationsanforderungen der Berichte der External Examiner Dokumentationsanforderung an den Annual Monitoring Report Grafische Darstellung des Berichtswesens 48 7 Qualitätscontrolling Qualitätscontrolling auf empirischer Datenbasis Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen 49 8 Akteure, Kompetenzverteilung und Verantwortlichkeiten Lokale Ebene I: Studierende / OU-Optanten Lokale Ebene II: Professoren und Lehrbeauftragte Lokale Ebene III: Ausbildungspartner Lokale Ebene IV: Die Studiengangsleiter Lokale Ebene V: Leitung der Studienakademie Lokale Ebene VI: Akademischer Senat und Hochschulrat Landesebene I: Interne Gutachter Landesebene II: Koordinatoren Landesebene III: OU-Kommission zur Evaluation des Qualitäts- und Prüfungswesens Landesebene IV: Kommission für Qualitätssicherung (QSK) Landesebene V: Vorstand und Referat Qualitätsmanagement Landesebene VI: Fachkommissionen Landesebene VII: Senat und Aufsichtsrat Fremdevaluation I: Externe Gutachter Fremdevaluation II: External Examiner und externe wissenschaftliche Berater Fremdevaluation III: Open University / externe Evaluationsagentur 66
5 9 Ablaufplan des Qualitätssicherungsprozesses Erstes und zweites Semester Drittes und viertes Semester Fünftes und Sechstes Semester Nach Abschluss des Examens Qualitätssicherung an den einzelnen Studienbereichen Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft Organisation Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge Studienbereichsspezifische Instrumente Qualitätssicherung im Studienbereich Technik Organisation Studienbereichspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge Studienbereichspezifische Instrumente Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen Organisation Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge Studienbereichspezifische Instrumente 79 Glossar 80
6 Abkürzungsverzeichnis AstA BA DH Allgemeiner Studierendenausschuss Berufsakademie Duale Hochschule (im fortlaufenden Text) DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg (seit ; ehem. Berufsakademie Baden-Württemberg) DH-ErrichtG Errichtungsgesetz der Dualen Hochschule (i.d.f. vom ) DV FK Datenverarbeitung Fachkommission GO Grundordnung (i.d.f. vom ) IuK LHG OU OUVS Informations- und Kommunikationstechnik Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (i.d.f. vom ) Open University, Milton Keynes / England Open University Validation Services, Milton Keynes / England QAA Quality Assurance Agency for Higher Education, Gloucester / England QM QS QSK QV StuPro W / T / S WB Qualitätsmanagement Qualitätssicherung Kommission für Qualitätssicherung (auch: Qualitätssicherungskommission) Qualitätsverbesserung Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaft / Technik / Sozialwesen Weiterbildung ZEvA ZHP Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung an der Dualen Hochschule
7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Zentrale Organisationsstruktur Seite 10 Abb. 2 Örtliche Organisationsstruktur Seite 11 Abb. 3 Evaluationssystem der DHBW Seite 12 Abb. 4 Gremien und Akteure im QM-Prozess Seite 16 Abb. 5 Didaktisches System der Dualen Hochschule Seite 19 Abb. 6 Qualitätsregelkreissystem Seite 22 Abb. 7 Einrichtung von Studienangeboten Seite 27 Abb. 8 Leistungsbereiche eines DHBW-Studiums Seite 31 Abb. 9 Jährliche Evaluation im Qualitätswesen Seite 33 Abb. 10 Pre-Check Seite 36 Abb. 11 Post-Check Seite 37 Abb. 12 Externer Post-Check Seite 38 Abb. 13 Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen Seite 39 Abb. 14 Formales Versetzungsverfahren im OU-Prozess Seite 40 Abb. 15 Berichtswesen Seite 48 Abb. 16 QS-Prozess der DHBW Seite 51 Abb. 17 QS-Aktivitäten Studierende Seite 52 Abb. 18 Aktivitäten der Dozenten zur Verbesserung der Lehre Seite 53 Abb. 19 Aufgaben des Studiengangsleiters im QS-Prozess Seite 55 Abb. 20 Aufgaben des Rektors im QS-Prozess Seite 56 Abb. 21 Beteiligung der Internen Gutachter Seite 58 Abb. 22 Koordinator als Schnittstelle Seite 60 Abb. 23 OU-Kommission Seite 61 Abb. 24 Berichte und Stellungnahmen der OU-Kommission Seite 62 Abb. 25 Schnittstellen QSK Seite 64
8 Dokumentenhistorie Version / Status Veränderungen Datum Autoren V 1.0 von Senat und Aufsichtsrat am 15. bzw. 17. Juli 2009 zur Kenntnis genommen sowie Versand an OUVS Träger, Ringwald, Leisener, Reischl (Merk), Fachkommissionen V 1.1 Änderungen nach Verabschiedungen in Aufsichtsrat, Senat, Vorstand, Fachkommissionen Unter Berücksichtigung der nebenstehenden Änderungsanforderungen verabschiedet vom Aufsichtsrat am zum Versand an die Studienakademien 1. Band I: redaktionelle Änderungen inhaltliche Änderungen gemäß Empfehlung Aufsichtsrat (Kriterienpapier Studienangebotseinführung - Verfahrensdauer 4.3) Anpassung der Bezeichnung des ZHP und der Grafik (Abb. 18) gemäß Senat und Aufsichtsrat Anpassungen der grafischen Darstellung (Abb. 19) 2. Band II: Anlagenverzeichnis: redaktionelle Änderungen Anlagen: Aktualisierung bzw Träger, Reischl Träger, Reischl Reischl Reischl Reischl Träger, Reischl geplant: Einstellung auf Internetseite Kriterienpapier Studienangebotseinführung (A04) Qualitätsbericht (A12) Informationspapiere gemäß Fachkommissionen (SB Wirtschaft A23-25, SB Technik A28) Studien- und Ausbildungsverträge W/T/S gemäß Aufsichtsrat (A17, 26, 35) und bzw Träger, Reischl Reischl Reischl Reischl 8
9 1 Präambel und Einleitung Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) 1 nimmt in der aktuellen Bildungslandschaft einen wichtigen Stellenwert ein. Wie keine andere akademische Einrichtung steht ein Studium an einer DHBW für eine tiefe Integration von wissenschaftlich fundiertem Fachwissen und Praxis. Die ständig steigenden Studierendenzahlen und das hohe Niveau der Studienbewerber 2, die sich für ein Studium an der Dualen Hochschule entscheiden, zeigen, dass das duale Studium ein Erfolgsmodell ist. Dieser Erfolg wäre ohne das große Engagement unserer dualen Partner nicht denkbar, die das spezifische Kompetenzprofil ihrer Absolventen schätzen gelernt haben und durch das breite Angebot an Ausbildungsplätzen zu der akademischen Vielfalt an der Dualen Hochschule beitragen. Aus all dem resultiert eine Verantwortung der Dualen Hochschule gegenüber den Studierenden, den Ausbildungspartnern und der Gesellschaft, der sie in besonderer Weise Rechnung trägt: Die regelmäßigen Evaluationen der Qualität des Studiums sowie des Prüfungswesens stellen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicher. Die Duale Hochschule ist somit nicht nur Stätte des Lernens, sondern versteht sich auch selbst als lernende Organisation, die danach strebt, ihre Konzepte ständig zu überprüfen und zu verbessern. In dem vorliegenden Qualitätsmanagement-Handbuch ist das uns eigene Qualitätsverständnis dargelegt und es werden die Instrumente und Prozesse beschrieben, die an der Dualen Hochschule zur Sicherung und Verbesserung der Qualität etabliert worden sind. Die vorliegende Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems berücksichtigt die Bestimmungen zur Evaluation durch das Landeshochschulgesetz (LHG) 3 und den Code of practice for the assurance of academic quality and standards in higher education der Quality Assurance Agency for Higher Education. 4 Das Handbuch ersetzt nicht die maßgeblichen Dokumente wie das LHG und Prüfungsordnungen. Gründungssenat und Aufsichtsrat der Dualen Hochschule haben das vorliegende Handbuch in ihren Sitzungen am 15. bzw. 17. Juli 2009 zur Kenntnis genommen. Es wurde vom Aufsichtsrat am 06. November 2009 verabschiedet und anschließend den handelnden Akteuren inkl. Studierenden zur Kenntnis gegeben. Das Qualitätsmanagement-Handbuch setzt sich aus einem Haupttext und einem Materialband mit den relevanten Instrumenten, Richtlinien und Kriterien zusammen. Zum Verweis werden im Haupttext am Ende der Abschnitte die zugehörigen Instrumente genannt. Im Materialband sind diese durch die entsprechenden Kapitelnummern gekennzeichnet. Beide Bände dienen den Lehrenden, Ausbildungsstätten, Gremien und Studierenden als Handlungsrichtlinie, die den weiteren Entwicklungen der Dualen Hochschule und seines fortzuentwickelnden Qualitätsmanagementsystems angepasst werden. 1 Das Qualitätsmanagement-Handbuch beschreibt die Strukturen und Prozesse zur Einführungsphase der Dualen Hochschule. Nach dem Errichtungsgesetz bleiben die Lehrevaluationsverordnung und andere Regelungen in Kraft, bis die Duale Hochschule sie durch eine novellierte Fassung ersetzt hat ( 12 DH ErrichtG, vgl. 2 Der vorliegende Text bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen. Alleine aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die zweifache Schreibweise in der überwiegenden Zahl der Fälle verzichtet. 3 Vgl. 4 Vgl. 9
10 2 Überblick zur Organisation und dem Qualitätsmanagementsystem 2.1 Organigramm der Dualen Hochschule Die Berufsakademie Baden-Württemberg wurde 2009 in die Duale Hochschule Baden- Württemberg umgewandelt. Neben einer gemeinsamen Steuerungszentrale, die eine gemeinschaftliche Entwicklung der Dualen Hochschule (DH) erlaubt, blieben die Studienakademien in definierten Funktionen autonom und somit am Puls ihrer Region. Die Organisationsstruktur bildet diesen Anspruch durch die Unterteilung in eine zentrale und eine örtliche Organisationsstruktur ab. Wie die untenstehenden Organigramme zeigen, ist das Thema Qualität sowohl in der zentralen als auch der örtlichen Organisationsstruktur repräsentiert. Die Duale Hochschule (DH) bietet ein Studium in den drei Studienbereichen Wirtschaft, Technik und Sozialwesen an. Dieses schließt nach einem dreijährigen Studium mit dem Bachelor ab. Für die drei Studienbereiche sind auf Landesebene Fachkommissionen eingerichtet. (1) Zentrale Organisationsstruktur o o o o Vorstand Vorstandsvorsitzender (Präsident) Vorstand Wirtschafts- und Personalverwaltung (Kanzler) Vorstand Lehre und Qualitätssicherung Nebenamtliches und nebenberufliches Vorstandsmitglied Aufsichtsrat Senat o o o o o o o Zentrale Servicefunktionen Rechtsangelegenheiten Qualitätsmanagement Forschungsangelegenheiten Marketing / Öffentlichkeitsarbeit Internationale Angelegenheiten IuK / DV Wirtschafts- und Personalangelegenheiten Kommission für Qualitätssicherung Fachkommissionen o Zentrale Einrichtungen Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung (ZHP) Allgemeiner Studierendenausschuss Abb. 1: Zentrale Organisationsstruktur (Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und GO 5 werden in den jeweiligen Abschnitten beschrieben.) 5 Vgl. A1, zum Download unter 10
11 (2) Örtliche Organisationsstruktur Leitung Hochschulrat o Rektor o Prorektoren o Verwaltungsdirektor Akademischer Senat Örtliche Servicefunktionen Fakultäten o o o o o o Verwaltung Presse / Öffentlichkeitsarbeit Auslandsamt IuK / DV Qualitätssicherung Bibliothek o o o o Dekane Studiendekane Studiengangsleiter Professoren Abb. 2: Örtliche Organisationsstruktur (Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und GO 6 beschrieben.) werden in den jeweiligen Abschnitten 6 Vgl. A1, zum Download unter 11
12 2.2 Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems Das Qualitätsmanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsziele der Dualen Hochschule (DH) unter Einsetzung verschiedener Instrumente zur Umsetzung zu bringen. Dabei werden die Effektivität der beschlossenen Maßnahmen sowie die Effizienz bei deren Umsetzung fortschreibend beobachtet. Die Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Qualitätsziele zu ergreifen sind, werden in Ansehung empirisch erhobener Daten beschlossen. Neben einer umfassenden Eigenevaluation wird zugleich eine Fremdevaluation vorgenommen, die wertvolle Hinweise für offen stehende Entwicklungsbedarfe innerhalb der Organisation liefert. Das Evaluationssystem der DH erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild von der Qualität des Studiums. Diese umfasst die Lehrveranstaltungen, die Organisation des Studienbetriebs, die Beratung und Betreuung, die Infrastruktur sowie die praktische Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten. Als weiterer qualitätsbestimmender Faktor wird das gesamte Prüfungswesen einer Evaluation unterzogen. Sowohl die Evaluation der Qualität des Studiums als auch die Evaluation der Qualität des Prüfungswesens wird durch Fremdevaluationen und externe Gutachter begleitet, die die aufgefunden Ergebnisse kritisch rückspiegeln. Die Fremdevaluation wird seit 2000 auf der Grundlage einer erfolgreichen Akkreditierung durch den Open University Validation Service, Milton Keynes, durchgeführt. Die in Form eines Annual Monitoring Reports dokumentierten jährlichen Evaluationsergebnisse und die daraus resultierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sind Voraussetzung für die Vergabe des Bachelor with Honours Degree der Open University an die Absolventen der Dualen Hochschule. Zusätzlich sichern vereinbarte Prozesse und Richtlinien der DH die Einhaltung definierter Qualitätsstandards, die in diesem Handbuch beschrieben sind. Evaluationssystem der Dualen Hochschule Eigenevaluation Qualität des Studiums Qualität des Prüfungswesens Fremdevaluation Abb. 3: Evaluationssystem der DHBW 12
13 2.3 Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses Die nachfolgende Kurzvorstellung der Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses (QM-Prozess) dient lediglich zur Orientierung. Die genaue Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im QM-Prozess ist in diesem Handbuch in Kapitel 8 bestimmt. 1) Vorstand ( LHG, 5 GO) Der Vorstand leitet die Duale Hochschule (DH). Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung eines Qualitätsmanagementsystems. Der Vorstand sorgt für die Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) und der Fachkomissionen. Für das Qualitätsmanagement weiter von Bedeutung sind die Aufgaben des Vorstands in Bezug auf die standortübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanungen, die die standortübergreifende Personalentwicklung und Verteilung von verfügbaren Stellen und Mittel auf die Standorte bestimmen. 2) Senat ( 19 LHG, 6 GO) Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und dualer Ausbildung einschließlich steuernder Maßnahmen, soweit diese nicht anderen Organen zugewiesen sind. Er beschließt auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen insbesondere Prüfungsverordnungen, Studieninhalte und Ausbildungsrichtlinien. Der Senat gibt Stellungnahmen zu der aus den Strukturentwicklungsplanungen der Standorte aggregierten übergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung ab. 3) Aufsichtsrat ( 20 LHG, 7 GO) Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DH dienen. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählt auch die Sicherung der Qualität des Studiums in Theorie und Praxis, soweit es sich um Grundsatzfragen handelt. 4) Kommission für Qualitätssicherung ( 20a LHG, 8 GO) Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) berät die Organe der DH und Studienakademien in Fragen der Qualität des Studiums und der Ausbildung. Die Ergebnisse der Eigenevaluation und die Rückmeldungen von der externen Evaluationsagentur werden von der QSK und der OU-Kommission ausgewertet und festgestellt. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die Maßnahmen zur landesweiten Qualitätssicherung und -verbesserung. 13
14 5) Fachkommissionen ( 20a LHG, 8 GO) Die Fachkommissionen sind zuständig für die überörtlichen fachlichen Angelegenheiten der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg eingerichteten Studienbereiche und ihrer Studiengänge. Ihre Empfehlungen dienen dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität von Studium und Ausbildung sowie der Sicherung landesweit einheitlicher Standards. Wesentliche Aufgaben der Fachkommissionen sind die Prüfung der Einrichtung neuer Studienangebote und die curriculare Weiterentwicklung. Sie gibt Empfehlungen, Vorschläge und berät mit dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität des Studiums sowie der Sicherung gleichwertiger Standards einschließlich der kooperativen Forschung. 6) OU-Kommission zur Evaluation des Qualitäts- und Prüfungswesens Der OU-Kommission obliegen zu Beginn des jährlichen Qualitätszirkels die Planung des Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte und Prüfungsgebiete) für die Evaluation. Zum Ende des Evaluationszeitraums fasst sie die Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet erste Handlungsempfehlungen ab. 7) Koordinatoren Die Koordinatoren sind mit der Aufgabe betraut, den Qualitätssicherungsprozess für die von ihnen betreuten Koordinationseinheiten auf Landesebene zu koordinieren. Der Aufgabenbereich der Koordinatoren umfasst zum einen die Vorbereitung und Durchführung der Evaluation des Prüfungswesens, zum anderen sind die Koordinatoren an der Auswertung der Daten aus der studentischen Evaluation zur Studienqualität beteiligt. 8) Externe Gutachter Die Externen Gutachter nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen im ersten und zweiten Studienjahr vor und kommen von anderen Hochschulen. Es wird erwartet, dass Externe Gutachter in Studiengängen lehren, die sie für die DH begutachten. 9) Interne Gutachter Die Internen Gutachter sind Professoren an der DH. Sie nehmen im dritten Studienjahr Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht lehren. 10) Externe Evaluationsagentur (derzeit Open University) Die Externe Evaluationsagentur (derzeit Open University) macht ein transparentes internes Qualitätssicherungssystem zu einer der Grundbedingungen, den Status einer OU- Partnerinstitution zu erhalten. Die interne Qualitätssicherung ist der DH überlassen. Sie wird dabei von der Open University beraten. Diese stellt das Ergebnis der jährlichen Evaluationsdurchführungen fest und gibt Empfehlungen für geeignete qualitätssichernde Maßnahmen. 11) External Examiner Die External Examiner werden von der Open University auf Vorschlag der DH genehmigt und von der DH eingesetzt. Sie haben Lehrerfahrung im britischen Hochschulwesen und nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen im Abschlussjahr vor. Die Ergebnisse und weitere Beobachtungen zum Qualitätssicherungsprozess gehen in den Annual Monitoring Report ein. Sie bestätigen der Open University, dass die Abschlussleistungen der erfolgreichen Absolventen auf Basis der eingesehenen Prüfungsleistungen den für den britischen Bachelor honours geforderten Abschlussleistungen äquivalent sind. Darüber hinaus bestätigen sie auch die britische degree classification. 14
15 12) Leitung der Studienakademie ( 27b LHG) Der Rektor leitet und vertritt die Studienakademie. Er hat die Führungsverantwortung, die Qualität des Studiums am Standort bzw. in den Fakultäten zu überwachen und zu steuern. Die Dekane und gegebenenfalls der Beauftragte für Qualitätssicherung unterstützen den Rektor bei diesen Aufgaben. 13) Akademischer Senat und Hochschulrat ( 27c und 27d LHG) Akademischer Senat und Hochschulrat werden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation informiert und können im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten Qualitätssicherungsmaßnahmen initiieren. Die Durchführung der Zulassung von Ausbildungsstätten liegt beim Hochschulrat. 14) Studiengangsleiter ( 27e LHG) Die Studiengangsleiter führen die Evaluation durch und ergreifen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. Auf der Grundlage der studentischen Bewertung ist primär der jeweilige Studiengangsleiter für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich. Sie informieren die Organe der Studienakademie, die zuständigen Dekane, die Lehrpersonen und die Studierenden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation, daraus resultierenden Entscheidungen und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen. 15) Ausbildungspartner ( 9 (1) LHG) Die Ausbildungspartner begründen die Qualität der praxisbasierten Studienphasen, welche die Studierenden bei ihrer Ausbildungsstätte absolvieren und sind maßgeblich an dem Gelingen des Transfers zwischen Theorie und Praxis bzw. zwischen Praxis und Theorie beteiligt. Die Ausbildungsstätten wählen aus den Bewerbern die zukünftigen Studierenden der Dualen Hochschule aus. Die Ausbildungsstätten werden erst nach erfolgter Eignungsprüfung zugelassen. 16) Dozenten ( 51a LHG) Die Dozenten sind im Hinblick auf die Qualität des Studiums als Schlüsselpersonen anzusehen. Bei der Einstellung von hauptamtlichen Professoren und der Auswahl von Lehrbeauftragten ist somit neben fachlichen auch auf didaktische und methodische Fähigkeiten zu achten. Die Lehrenden sind dazu angehalten, die von der Dualen Hochschule definierten Kriterien zur Gestaltung von Lehre und Prüfungswesen vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und anzuwenden. Zur Verbesserung der Qualität der Lehre steht den Dozenten am Zentrum für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung der Dualen Hochschule ein geeignetes Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung. 17) Studierende Die Studierenden bestimmen durch ihr Engagement die Qualität des Studiums wesentlich mit: Sie sind dazu aufgefordert, eigenverantwortlich den eigenen Lernprozess mitzugestalten, aktiv an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und vorhandene Lernangebote zu nutzen. Durch das Mitbestimmungsrecht in unterschiedlichen Gremien können die Studierenden außerdem ihre Interessenlagen sowohl auf lokaler als auch auf überregionaler Ebene vertreten. Durch die rege und gewissenhafte Teilnahme an der Evaluation durch die Studierenden werden Veränderungsbedarfe sichtbar. 15
16 Abb. 4: Gremien und Akteure im QM-Prozess 16
17 3 Qualitätsverständnis und Qualitätsziele 3.1 Qualitätsverständnis der Dualen Hochschule Das Qualitätsverständnis der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist in einem gemeinsam erarbeiteten Leitbild festgehalten. Durch das Leitbild wurde in wenigen Kernthesen ein einheitliches Bild der DHBW geschaffen, durch das das gleichgerichtete Handeln aller Beteiligten gefördert wird. 1) Innovatives duales Hochschulkonzept: Die Duale Hochschule (DH) unterscheidet sich durch ihr eigenständiges Profil vom Studium an Fachhochschulen und Universitäten. Die DH wird dadurch charakterisiert, dass sie innovativ das Duale System in die Hochschullandschaft einführt. Das besondere Merkmal des Dualen Systems ist die Verzahnung wissenschaftlicher Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt. Als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss wird an der Dualen Hochschule der akademische Grad eines Bachelor verliehen, dieser berechtigt zur Teilnahme an weiterführenden Masterprogrammen. Die Duale Hochschule entwickelt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ausbildungsstätten wissenschaftsbezogene und praxisorientierte postgraduale Studiengänge und Möglichkeiten zum Kontaktstudium. 2) Die Absolventen sind für den Arbeitsmarkt attraktiv: Absolventen der Dualen Hochschule überzeugen durch fundiertes fachliches Wissen, Verständnis für übergreifende Zusammenhänge, die Fähigkeit, Probleme methodensicher und zielgerichtet zu lösen und in Gruppen wirkungsvoll zu arbeiten. Die Absolventen sind in der Lage, eigene Lernwege zu verfolgen und das eigene Wissen ständig an die sich verändernden Anforderungen einer international verflochtenen Arbeitswelt anzupassen. Der Absolvent kann unmittelbar nach seiner Ausbildung anspruchsvolle Aufgaben selbstständig übernehmen. 3) Partnerschaft und Dialog bestimmen das Zusammenwirken zwischen den Ausbildungsstätten und der Dualen Hochschule: Gemeinsam beraten Ausbildungsstätten und Studienakademien sowie Lehrende und Lernende über die Entwicklung der Dualen Hochschule. Alle Beteiligten verbindet ein offener Dialog. 4) Die Duale Hochschule überprüft und verbessert ständig ihre Konzepte: Die Duale Hochschule versteht sich als lernende Organisation, die ein konsequentes Management des Wandels betreibt. Sie fördert eigenverantwortliches und innovatives Handeln. Dazu gehört die Bereitschaft zu rascher Veränderung, die Offenheit, Neues zu erproben und aus Fehlern zu lernen. Mit dem an der Dualen Hochschule etablierten Qualitätsmanagementsystem verfolgt die Duale Hochschule einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. 17
18 5) Didaktisches Konzept des dualen Studiums: Ziel der Dualen Hochschule ist die Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit. Sie wird erreicht durch aktuelle und praxisnahe Bildungsinhalte, durch zeitgerechte und vielfältige Lehr- und Lernmethoden, den Wissenstransfer zwischen den beiden Lernorten und Mitwirkung von Lehrenden aus Wissenschaft und Praxis. Durch den hohen Anteil von qualifizierten Lehrbeauftragten aus der Praxis werden die Studieninhalte auch in Bezug zu den aktuellen Entwicklungen in der beruflichen Anwendungssituation gesetzt. Die Arbeit in überschaubaren Gruppen erleichtert die Begegnung der Lehrenden und Lernenden. 6) Verpflichtung auf erstklassige Leistung durch alle Beteiligten: Die Duale Hochschule bekennt sich zu Leistung und Wettbewerb im tertiären Bereich. Die hohen Anforderungen an Bewerber, Ausbildungsstätten und Studienakademien sichern den Standard. 7) Wissenschaftsverständnis und kooperative Forschung Die Duale Hochschule vermittelt und entwickelt anwendungsorientiertes Wissen unter strenger Beachtung wissenschaftlicher Anforderungen. Sie ist insbesondere Methodik, Logik und Substanz als Prinzipien wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung verpflichtet, überträgt diese unter Beachtung der Interdisziplinarität sowie Internationalität von Erkenntnisobjekten und fördert die wissenschaftliche Qualifikation bei allen Beteiligten. Die Studienakademien betreiben im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten eine, auf die Erfordernisse der dualen Ausbildung bezogene Forschung (kooperative Forschung). Schlagworte: Leitbild, tertiärer Bildungsbereich, berufsqualifizierend, Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, Lernende Organisation, Motivation durch Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit, Anspruch auf Erstklassigkeit 18
19 3.2 Verzahnung von Theorie und Praxis an der Dualen Hochschule Das Leitbild wird durch den Anspruch getragen, eine gelungene inhaltliche und zeitliche Verzahnung von Theorie und Praxis im dualen Studiensystem zur Umsetzung zu bringen. Dieser Anspruch ist auch darin dokumentiert, dass in dem Studium an der Dualen Hochschule (DH) in gleichen Anteilen Studienphasen an einer Studienakademie und Lernphasen in einer Ausbildungsstätte kombiniert werden. Aus dem im Leitbild festgehaltenen Ziel, Absolventen mit überdurchschnittlicher Beschäftigungsbefähigung (employability) in das Arbeitsleben zu entlassen, wird ein spezifisches Kompetenzprofil abgeleitet: Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz sind darin zu Handlungskompetenz zusammengeführt (zur Illustration siehe untenstehende Grafik). Abb. 5: Didaktisches System der Dualen Hochschule An der DH wurden verschiedene Prozesse identifiziert, die dazu beitragen, dass die tiefe Verzahnung zwischen Theorie und Praxis von jedem Studierenden faktisch gelebt und der Dialog zwischen Theorie und Praxis permanent geführt wird. Die dazu entwickelten Qualitätsinstrumente sollen die Umsetzung der angestrebten Qualitätsziele absichern. Inwiefern der Einsatz der vereinbarten Instrumente zu zufrieden stellenden Ergebnissen führt, wird in der Evaluation der Studienqualität sowie in der Evaluation des Prüfungswesens erhoben, ausgewertet und kritisch diskutiert. 19
20 Folgende Prozesse tragen wesentlich zur Verzahnung von Theorie und Praxis bei: a) Das Studieren im dualen System (zu den eingesetzten Instrumenten siehe Kapitel 4.1) b) Die Curriculumsentwicklung (zu den eingesetzten Instrumentarien siehe Kapitel 4.2 Curriculumsentwicklung an der Dualen Hochschule). c) Die Entwicklung des Studienangebots (zu den eingesetzten Instrumenten siehe Kapitel 4.3 Entwicklung, Änderung und Aufhebung des Studienangebots). d) Die akademische Lehre an der Dualen Hochschule (zu den eingesetzten Instrumentarien siehe Kapitel 4.4 Lehre an der Dualen Hochschule). e) Die wissenschaftliche und didaktische Weiterbildung und kooperative Forschung an der Dualen Hochschule (zur Weiterbildung und kooperativen Forschung vgl. Kapitel 4.5) f) Das Prüfungswesen an der Dualen Hochschule (zu den eingesetzten Instrumentarien siehe Kapitel4.6 Das Prüfungswesen an der Dualen Hochschule) Schlagworte: Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, Instrumente zur Umsetzung der im Leitbild formulierten Qualitätsziele, identifizierte Kernprozesse 3.3 Leistungsorientierung und Anspruch der Erstklassigkeit Im Leitbild verpflichtet sich die Duale Hochschule (DH) zu erstklassigen Leistungen durch alle Beteiligten. Damit wird ein hoher Anspruch an das wissenschaftliche Personal und die Studierenden gestellt. An die Lehrenden, die aus Wissenschaft und Praxis kommen, werden folglich hohe Anforderungen im fachlichen und pädagogischen Bereich gestellt, deren Einhaltung durch entsprechende Instrumentarien überprüft wird und auch in der Evaluation erfragt wird (vgl. Instrumente in Kapitel 4.4). Durch das duale Studium erhalten die Studierenden einen merklichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Studierenden, da sie zur Beendigung ihres Studiums bereits relevante berufspraktische Erfahrungen sammeln konnten. Das Studium verlangt somit auch von den Studierenden ein hohes Maß an Engagement und Selbstorganisation. Zugleich müssen die Beteiligten aber auch voraussetzen können, dass adäquate Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen gemeinsam an der Erfüllung dieses Qualitätsziels gearbeitet wird. Die DH unterstützt durch eine adäquate Lern- und Lehrinfrastruktur bestmöglich den Lernprozess der Studierenden. Das Studium an der DH zeichnet sich durch kleine Gruppen aus, die im besonderen Maße dazu beitragen, dass ein intensiver Austausch zwischen Studierenden und Dozenten möglich wird. Beides ermöglicht zugleich die konzentrierte Vermittlung von Studieninhalten, die zu kurzen Studienzeiten beitragen. Diese Aspekte können als wesentliches Qualitätsmerkmal eines Studiums an der DH gesehen werden. Die DH hat im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems außerdem weitere Kriterien identifiziert, über die in der Evaluation abgeprüft werden soll, inwiefern der oben formulierte Anspruch eingehalten wird. 20
21 Die Evaluation des Studiums an der DH umfasst dabei: a) die Bewertung der Studieninhalte b) die Bewertung der Lehrqualität der haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonen (Gesamtbewertung) c) die Einzelbewertung der Lehrveranstaltungen und Lehrpersonen d) die Bewertung der Organisation und Betreuung des Studiengangs e) die Selbsteinschätzung des studentischen Engagements f) die Erhebung des Workloads in Theorie- und Praxisphasen g) die Bewertung der Infrastruktur h) die Bewertung der Qualität der praktischen Ausbildung i) die Gesamtbewertung des Studiums. Darüber hinaus ist die Evaluation bezogen auf die wissenschaftlichen und didaktischen Weiterbildung und kooperative Forschung des hauptberuflichen Lehrkörpers geplant. Das Evaluationssystem der DH geht damit deutlich über die üblicherweise erhobenen Qualitätsmerkmale hinaus und erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild von der Qualität des Studiums. Gleichermaßen wird in der umfassenden Evaluation des Prüfungswesens anhand festgelegter Kriterien überprüft, ob die DH die an die Studierenden gestellten Leistungsanforderungen realistisch definiert und die erbrachten Leistungen angemessen beurteilt und bewertet. Die Ansprüche an das Prüfungswesen wurden in entsprechenden Kriterienkatalogen ausformuliert (vgl. Kapitel 5.2). Schlagworte: erstklassige Leistungen durch adäquate Rahmenbedingen, Einforderung von Leistungen von allen Beteiligten, Evaluation der Lehr- und Studienqualität und Evaluation des Prüfungswesens 3.4 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der Dualen Hochschule Wie im Leitbild festgehalten, versteht sich die Duale Hochschule (DH) als lernende Organisation, die nach einer ständigen Qualitätsverbesserung strebt. In einem kontinuierlich fortdauernden Qualitätsregelkreissystem werden im Qualitätsmanagementsystem der DH die verschiedenen Phasen des Qualitätsmanagements durchlaufen. Ein Qualitätszirkel an der DH umfasst die vier Dimensionen: a) Datenerhebung durch die studentische Evaluation und die Begutachtung des Prüfungswesens b) Auswertung der Datenbasis und Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr im aktuellem Qualitätszirkel effektiv umgesetzt werden konnten c) Beschluss relevanter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und weiteren Qualitätsverbesserung d) Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Folgejahr Neben den Rückkopplungsschleifen, die innerhalb eines Qualitätszirkels etabliert wurden (vgl. Kapitel 7.2), ist der Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen des vorhergehenden Qualitätszirkels in dieser Periode zur effektiven Qualitätsverbesserung beitragen konnten, ein wichtiges Element des Qualitätsmanagementsystems der DH. In dem jährlichen Berichtswesen wird zur Darstellung gebracht, inwiefern die Beschlüsse des Vorjahres zur Umsetzung gebracht werden konnten und zu Verbesserungen geführt haben. 21
22 Die Umsetzung dieses kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird in dem vorliegenden Handbuch beschrieben. Abb. 6: Qualitätsregelkreissystem Schlagworte: kontinuierliche Verbesserung, lernende Organisation, Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen, jährliches Berichtswesen 4 Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule Die oben beschriebenen Qualitätsziele und deren Operationalisierung haben zur Etablierung verschiedenster Qualitätsinstrumente geführt, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. 4.1 Studieren im dualen System Ein Studium an der Dualen Hochschule (DH) unterscheidet sich von anderen Studienformen durch das Lernen im dualen System. Die Studierenden im dualen System sind für die Dauer des Studiums bei ihren Ausbildungsstätten angestellt und durchlaufen im Wechsel Theoriephasen und Praxisphasen, deren Zeitanteil bei jeweils 50% liegt. Die Studierenden sind während ihres Studiums weitgehend finanziell eigenständig und zudem über ihren Arbeitgeber sozialversichert. Die Auswahl der Bewerber obliegt den ausbildenden Unternehmen und Einrichtungen. Ein Studierender kann nur dann für ein Studium an der DH zugelassen werden, wenn er das Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungsplatz erfolgreich für sich entscheiden konnte und einen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Als Ausbildungsstätte können nur die Unternehmen und Einrichtungen auftreten, die von der DH geprüft und zugelassen wurden. 22
23 Die DH sieht das duale System als Konzept an, welches in besonderer Weise dazu geeignet ist, wissenschaftliche Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt zu verzahnen. Durch den Wechsel zwischen Theorie und Praxis wird ein fruchtbarer Transfer von Wissen und Know-How in beide Richtungen ermöglicht. Synergetische Effekte ergeben sich insbesondere auch im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden. Das effektive Zusammenwirken der Hochschulstandorte mit den beteiligten Ausbildungsstätten ist für die duale Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Die Auswahl der Ausbildungsstätten und die Sicherung einer effektiven Zusammenarbeit ist somit wesentlicher Teil der Qualitätsbestimmungen der DH. Die Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der DH sind in dem gleichnamigen Dokument festgehalten. Es dürfen nur diejenigen Unternehmen und Einrichtungen einen Studienplatz anbieten, die vom Studiengangsleiter überprüft und vom Hochschulrat der Studienakademie zugelassen wurden. Eine Zulassung zur Ausbildungsstätte kann zu einem späteren Zeitpunkt entzogen werden. Die praktische Ausbildung wird durch die Studierenden in der Evaluation bewertet und unterliegt somit einer ständigen Qualitätsüberprüfung. Folgende Bestimmungen und Richtlinien tragen zur tiefen Verzahnung zwischen Theorie und Praxis im dualen System bei: a) Die praktischen Studienanteile sind entweder als separate Praxismodule konzipiert (Studienbereiche Wirtschaft und Technik) oder in die Module integriert (Studienbereich Sozialwesen). b) Bei der curricularen Entwicklung der Praxismodule wird bei der Auswahl der Inhalte darauf geachtet, dass eine praktische Anwendung der theoretisch angeeigneten Kenntnisse ermöglicht wird. Maßstab sind die in den Modulbeschreibungen enthaltenen Modulziele, die mit den Ausbildungsstätten abgestimmt wurden. Übungen zu wissenschaftlichem Arbeiten (über Module oder in integrierter Form) stellen auch sicher, dass die Wissenschaftlichkeit der praxisbezogenen Prüfungsleistungen gegeben ist. c) Die Aufgabenstellung von Projektarbeiten ist so angelegt, dass praktische Verfahrensweisen vor dem Hintergrund theoretischer Konzepte diskutiert werden. Die Themenstellung wird im Benehmen mit den Ausbildungsstätten von der Studienakademie genehmigt. d) Die Studienakademie benennt einen akademischen Betreuer. Er berät den Studierenden bezüglich der Themenfindung und in der Umsetzung der Maßgaben wissenschaftlichen Arbeitens. e) Der Lernfortschritt der Studierenden in den Praxisphasen wird innerhalb des Prüfungssystems der DH gemeinsam von Praxisvertretern und dem wissenschaftlichem Lehrpersonal überprüft. Als besonderes Instrument wird in Praxismodulen ein Reflexionsinstrument eingesetzt. Ziel ist es, die Lernfortschritte in der Praxisphase und den Transfer zwischen Theorie und Praxis bzw. Praxis und Theorie aus studentischer Sicht zu dokumentieren. f) Die Studierenden erhalten im Anschluss an die Projektarbeit ein Feedback über die Leistung und den Lernfortschritt. g) Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit ist so anzulegen, dass eine Anwendung theoretischer Aspekte auf die Praxis zur Bearbeitung der Fragestellung explizit erforderlich ist. Das Thema der Bachelorarbeit wird von der Studienakademie in Benehmen mit der Ausbildungsstätte vergeben. h) Die Evaluationsergebnisse werden von Praxisvertretern und Hochschulangehörigen gemeinsam festgestellt und diskutiert. i) Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis ist in dem hohen Anteil der Lehrbeauftragten aus der Praxis personifiziert. j) In der akademischen Lehre der DH kann durch die Praxisphasen auf konkrete Erfahrungen der Studierenden im Arbeitskontext zurückgegriffen werden. Das 23
24 didaktische Konzept der DH zielt darauf ab, dass die Studierenden durch ihre Praxiserfahrung die Relevanz der vorgestellten Inhalte erkennen können. Schlagworte: Duales System, Verzahnung von Theorie und Praxis, Bewerbung der Studierenden beim ausbildenden Unternehmen, Ausbildungsvertrag, regulierte Auswahl der Ausbildungsstätten, Zulassung als Ausbildungsstätte Zugehörige Instrumente: Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademien Baden-Württemberg (A2), Ablauf und Reflexion der Praxisphase (A3), Ausbildungsvertrag Studienbereich Wirtschaft (A17), Ausbildungsvertrag Studienbereich Technik (A26), Ausbildungsvertrag Studienbereich Sozialwesen (A35) 4.2 Curriculumsentwicklung Die Curricula der einzelnen Studiengänge werden unter Berücksichtigung des Nationalen Qualifikationsrahmens vom 22. April auf Landesebene von den jeweiligen Fachkommissionen in Zusammenarbeit zwischen Professoren, Vertretern der Unternehmen / Einrichtungen und externen wissenschaftlichen Beratern entwickelt. Durch die enge Zusammenarbeit wird sowohl die Praxisorientierung als auch die wissenschaftliche Fundierung der Studiengänge abgesichert, darüber hinaus können durch dieses Verfahren relevante Kompetenzen identifiziert werden, deren Vermittlung durch das Curriculum abgesichert werden soll. Bei der Konzeption der Theorie- und Praxismodule wird darauf geachtet, dass die Praxismodule mit den Schwerpunkten der Theoriephasen korrespondieren. 8 Die in den Fachkommissionen verabschiedeten Rahmenpläne stellen verbindliche Richtlinien dar. Das Volumen an Pflicht-Lehrveranstaltungen wird von den jeweiligen Fachkommissionen festgelegt. Studiengänge, die an mehreren Standorten angeboten werden, sind durch dieses Vorgehen miteinander vergleichbar. Zugleich ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen von studienbereichsspezifischen Regelungen durch regionale Schwerpunktsetzungen ein standortspezifisches Profil aufzubauen. Neben den durch die Fachkommissionen bestimmten Pflichtveranstaltungen können an den jeweiligen Standorten Lehrveranstaltungen angeboten werden, wie z.b. Fremdsprachenkurse, die zusätzlich zu dem Gesamtprogramm wichtige Kompetenzen vermitteln. Die Ausbildungsstätten sind darüber hinaus dazu aufgefordert, Ausbildungsplanungen für die im Rahmen der Praxismodulbeschreibung festgelegten Ausbildungsinhalte zu erstellen. Die Curricula unterliegen einer ständigen Überprüfung. Die Modulverantwortlichen sammeln dazu Anregungen zur Weiterentwicklung der Module, die von Studierenden, Lehrenden, Studiengangsleitern oder Praxispartnern eingebracht werden können. Gemeinsam mit den Studiengangsunterausschüssen bzw. Fachkommissionen (Studienbereich Sozialwesen) diskutieren die Modulverantwortlichen über diese Anregungen. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen eines Moduls ist die Abstimmung mit den Unterausschüssen der Fachkommission vorzunehmen. Änderungen auf rein redaktioneller Ebene kann der Modulverantwortliche eigenverantwortlich durchführen. 7 Kultusministerkonferenz (KMK): Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse. In: KMK (Hrsg.) (2005): Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland / Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Neuwied: Luchterhand, vgl. fileadmin/seiteninhalte/dokumente/kmk/kmk_050421_qualifikationsrahmen.pdf (letzter Zugriff: ). 8 Im Studienbereich Sozialwesen sind Theorie- und Praxisinhalte in den Modulen integriert. 24
25 Dieser permanente Prozess sowie die Beurteilung des erreichten Lernerfolgs auf Seiten der Studierenden ist ein elementarer Teil des Qualitätsmanagementsystems der Dualen Hochschule. Die Programme wurden dabei nicht nur durch die Akkreditierungsagentur ZEvA, sondern auch durch den Open University Validation Service akkreditiert. Die Studierenden sind außerdem im Rahmen der Evaluation dazu angehalten, die Studieninhalte und die Praxisphasen aus ihrer Sicht zu bewerten. Schlagworte: Curriculumsentwicklung, Zusammenarbeit zwischen Professoren und Vertretern der Wirtschaft, Rahmenplan, Standortspezifisches Profil, Trainingspläne, Akkreditierung, Evaluation Zugehörige Instrumente: Vorgehensweisen und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen (A4); Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg ; Grundordnung (A1) 4.3 Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Studienangebots Die Duale Hochschule (DH) hat für die Einrichtung, Änderungen und Aufhebungen ihrer Studienangeboten Kriterien und Verfahrensweisen definiert Einrichtung neuer Studienangebote 1) Kriterien Bei der Einrichtung von Studienangeboten unterscheidet die DH danach, ob es sich um Studiengänge, Studienrichtungen oder Vertiefungen handelt. Dabei legt die DH folgende Kriterien zugrunde: - Studiengänge Studiengänge unterscheiden sich durch starke fachliche und inhaltliche Differenzierung, und/oder es sind wesentliche strukturelle Unterschiede (andere Semesterzahl oder abweichende Wechselintervalle zwischen Theorie und Praxis etc.) vorhanden. - Studienrichtungen Weisen die Studienangebote keine hinreichenden Unterscheidungsmerkmale auf, wie sie für Studiengänge gelten, handelt es sich um Studienrichtungen. Innerhalb der Studienrichtungen gilt, dass sich die studienrichtungsspezifischen Studien- und Ausbildungsinhalte signifikant von den entsprechenden Curricula bestehender Studienrichtungen unterscheiden. Insbesondere in den zentralen Schwerpunkten sollte ein eigenständiges Profil erkennbar werden. - Vertiefungen Durch die Schaffung von Vertiefungen an einzelnen Studienakademien kann lokalen Spezifika Rechnung getragen und eine Schwerpunktbildung innerhalb der Studienrichtungen ermöglicht werden. Vertiefungen erfordern ein bestimmtes Maß an inhaltlichen und/oder strukturellen Unterschieden zu bestehenden Vertiefungen. Innerhalb dieses Rahmens können die Fachkommissionen weitere fachspezifische Kriterien für die Antragstellung vorsehen. 9 Studienrichtungen im Studiengang BWL werden im Verfahren wie Studiengänge behandelt. 25
26 Die Einrichtung neuer Studienangebote ist möglich, sofern folgende Kriterien erfüllt sind: - Nachweis eines nachhaltigen Studien- und Ausbildungsbedarfs in einem abgrenzbaren Wirtschaftszweig oder Sektor sozialer Einrichtungen - erkennbare eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den spezifischen Aufgabenstellungen des Profils - Vorliegen eines aus dem Qualifikationsbedarf der Praxis und der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis abgeleiteter schlüssiger Studien- und Ausbildungsplans, der die fachlichen und theoretisch-methodischen Anforderungen an ein Bachelorstudium erfüllt - Zuordnung des Studienangebots gemäß obiger Kriterien zu Studiengängen, Studienrichtungen oder Vertiefungen. 2) Zulassungsverfahren für die Einrichtung neuer Studienangebote Bei der Einrichtung von Studienangeboten spielen neben dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat und Senat die Fachkommissionen eine tragende Rolle. Im Wesentlichen sind bei Beantragung eines Angebots folgende Verfahrensschritte zu durchlaufen: - Eine Studienakademie leitet auf Beschluss des Hochschulrats und/oder des akademischen Senats den Antrag auf Einrichtung eines Studienangebots sowie die Begründung an den Vorstand. - Der Vorstand prüft die Übereinstimmung mit den vom Ministerium genehmigten Struktur- und Entwicklungsplanungen und leitet den Antrag / die Anzeige an die zuständige Fachkommission zur Prüfung weiter. - Die Fachkommission (ggf. die Unterkommission) prüft den Antrag und die Begründung und nimmt eine Klassifizierung vor. - Der Prüfungsumfang zur Genehmigung der Studienangebote richtet sich nach der Art des Studienangebots. - Verantwortliche des Studienangebots präsentieren das Studienkonzept. - Kommen die Fachkommissionen zu einem positiven Ergebnis bezüglich der Einführung eines Studienganges, geben sie eine Beschlussempfehlung gegenüber dem Vorstand ab. Dieser stellt (nur in den Fällen, in denen das Vorhaben nicht mit einem genehmigten Struktur- und Entwicklungsplan übereinstimmt) das Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat her und initiiert die Beschlussfassung im Senat. - Die Fachkommissionen entwickeln Beschlussempfehlungen über Studienrichtungen und zeigen dies dem Vorstand an. - Vertiefungen nimmt die Fachkommission zur Kenntnis, soweit nicht Änderungen aufgrund vergleichbarer Anforderungen zwischen den Standorten notwendig sind. - Können die Fachkommissionen keine Empfehlung über die Einrichtung eines Studienangebots treffen, können Sie Unterkommissionen einsetzen. - Die Dauer zwischen Einreichung des Antrags / der Anzeige beim Vorstand bis zur Behandlung der Empfehlung der Fachkommission im Vorstand soll maximal vier bis sechs Monate betragen. 3) Mitteilungspflichten gegenüber externen Akkreditierungs- / Evaluierungseinrichtungen und weitere Aufgaben der Fachkommissionen Die Vorhaben werden externen Akkreditierungs- und Evaluierungseinrichtungen nach den jeweils dort geltenden Regelungen mitgeteilt bzw. bei diesen beantragt. Liegt ein Ministerratsbeschluss bezüglich der Einrichtung neuer Studiengänge (z.b. Hochschule 2012) vor, kann nach erfolgreichem Durchlauf des internen Prüfungs- und Zulassungsverfahrens mit dem Studiengang begonnen werden; parallel ist das Akkreditierungsverfahren einzuleiten. Die jeweils zuständigen Fachkommissionen sind für die Umsetzung z.b. im Hinblick auf die Anpassung der Studien- und Prüfungsordnung und für die Vorbereitung und Durchführung evtl. notwendiger Akkreditierungsmaßnahmen verantwortlich. Die Anträge werden über den Vorstand der Dualen Hochschule eingereicht. Die Einrichtung eines Studiengangs erfordert die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums gemäß 30 (3) LHG nur, sofern die Einrichtung des Studiengangs sich außerhalb der genehmigten Struktur- und Entwicklungsplanungen bewegt. 26
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