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1 Luftsicherheit h i

2 Wir bieten Ihnen: Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: - Security / Luftsicherheit h it (z.b. Reglementierter Beauftragter / Lieferant, Bekannter Versender) - Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008, ISO 28000, TAPA - Gefahrgut (z.b. Schulungen sämtlicher Personalkategorien im Bereich Luftverkehr, Gefahrgutbeauftragter) -AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)

3 Themen: Integration der Verordnungen und Vorschriften in die Betriebsabläufe - Bekannter Versender (bv) - Reglementierter Beauftragter - Verpflichtungen des bv - Transporteur - Geschäftlicher Versender - Warum sollte man Bekannter Versender (bv) bzw. Reglementierter Beauftragter (RegB) werden?

4 Themen: 173/2012 Nationales Sicherheitsprogramm 1147/ / /2011 VO(EU) Nr. 358/2010 Luftsicherheitsgesetz 983/ / /2010 VO (EG) Nr. 272/ / /2011 Geheime Beschlüsse VO (EG) Nr. 72/ / / /2010 VO (EG) Nr. 300/ / /2010

5 Bekannter Versender Wer hat die Möglichkeit den Status Bekannter Versender zu erlangen? - Industrieunternehmen / Hersteller Wer zukünftig Luftfrachten ohne Kontrollen und damit ohne Kostenaufwand und/oder Zeitverlust t versenden möchte, sollte sich über kurz oder lang eine Entscheidung zum Thema Registrierung zum bekannten Versender machen. 25. März 2013 Das ist der Stichtag an dem es unter Umständen zum Verlust des momentanen Status des bekannten Versenders und damit eine Abrechnung von Röntgenkontrollkosten, bzw. unangenehme Wartezeiten kommen könnte. Die Sicherheitserklärungen, die bis dahin gegenüber Ihrem Spediteuren gezeichnet sind, verlieren ihre Gültigkeit. Die Zeit könnte knapp werden wenn zu lange mit der Antragstellung gewartet wird da nur Die Zeit könnte knapp werden, wenn zu lange mit der Antragstellung gewartet wird, da nur begrenzte personelle Mittel beim LBA für die Prüfung der Dokumente und Vor-Ort-Audits zur Verfügung stehen. Bis zum Ende dieser Zeit wird mit einem Abfertigungsstau an den Flughäfen gerechnet.

6 Bekannter Versender Bis spätestens 25. März 2013 müssen Unternehmen, die regelmäßig Luftfracht versenden vom Luftfahrt-Bundesamt als Bekannter Versender zugelassen sein. Dies beinhaltet die Beantragung per Internet, das Erstellen und Aufrechterhalten eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms und die entsprechenden Schulungen beteiligter Mitarbeiter. Wer bis März 2013 nicht vom LBA zugelassen ist, muss jede Luftfrachtsendung einer Röntgenkontrolle unterziehen. Oft bleibt bei der Kalkulation des Röntgenbetrages (ca.0,10 /Kg 10 /Kgbzw. Min55- ) Min.55,- ), eine Wartezeit beim Röntgendienstleister unberücksichtigt.

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8 Liste der gültigen Ausbilderzulassungen: Schulungen

9 Schulungen Unterschied Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter (1) Sicherheitspersonal h it (derzeit 35h) => Identische Schulungen (2) Personal, welches Zugang zu identifizierbare Luftfracht hat => muss nach der VO EU 185/2010 Kapitel geschult sein. RegB = alle Mitarbeiter, welche mit den Dokumenten und / oder der Luftfracht in Berührung kommen müssen geschult werden. bv = nur Mitarbeiter, welche mit der Ware in Berührung kommen.

10 Verpflichtungen des bv: - 7 ZÜP / Zuverlässigkeitsüberprüfung, mind. 2 Sicherheitsbeauftragte (5 Jahre gültig) - Schulung von zwei Sicherheitsbeauftragten (35 Std. / alle 5 Jahre) - Befähigungszeugnis - Erstellung und stetige ti Überarbeitung b des Handbuches auf Grundlage von Gesetzesänderungen, Ziel =>Sicherheitsniveau schaffen, um Luftfracht vor unbefugtem Zugriff zu schützen - Jährliches internes Audit - Transporteurserklärung - Zulassung durch LBA Audit, Gültigkeit 5 Jahre - Verfügbarkeit von sicheren Räumen / zuverlässiges Personal - Sicheren Transport zur Airline / RegB gewährleisten

11 Eile ist geboten Um die Wichtigkeit der schnellen Beantragung zu stärken nachfolgend eine Gegenüberstellung Fakten Derzeitiger Ausblick Zeitraum: Q Zeitraum: Heute Registrierungen: Interessenbekundungen: Ca. 800 mit Standorten Ca (Stand ) Anträge Registrierungen ca. 450 Zuständige Mitarbeiter beim LBA: Im Zuständige Mitarbeiter beim LBA: Durchschnitt 12 Mitarbeiter derzeit ca. 23 Mitarbeiter Laut den Schätzungen von Herrn de Maizière sind es ca Industrieunternehmen, die den Status Bekannter Versender per Sicherheitserklärung erhalten haben!

12 Gebühren Ein weiterer Grund für das schnelle Einreichen der Unterlagen beim LBA ist die noch nicht veröffentlichte Luftsicherheits-Gebührenverordnung. Dies bedeutet, dass die Zulassung für 5 Jahre kostenfrei ist. Lediglich die Auslagen (Reisekosten), die in Zusammenhang mit dem Besuch (Zulassungsaudit) entstehen, werden von der Behörde gem. 10 Verwaltungskostengesetz g in Rechnung gestellt. Mit der Gebührenverordnung ist in den nächsten Wochen noch nicht zu rechnen. Auszug aus der Gebührentabelle RegB: Unternehmen mit 20 MA = 4.500,-Euro für 5 Jahre Unternehmen mit 150 MA = ,-Euro für 5 Jahre

13 Reglementierter Beauftragter Wer hat die Möglichkeit den Status Reglementierter Beauftragter (RegB) zu erlangen? - Speditions-, Kurier-, Expressunternehmen, die Luftfracht befördern - Luftfracht-Handlingsunternehmen - Luftfahrtunternehmen, die die Luftfrachtabfertigung g oder Luftfrachtbeförderung als Dienstleistung gegenüber Dritten anbieten - Verpacker Dadurch haben sie den Vorteil, dass die Abwicklung der Fracht am Flughafen kostengünstiger und schneller erfolgt und die Packstücke nur in Ausnahmefällen umfangreichen Kontrollen unterzogen werden müssen (z.b. Röntgen, Sniffer). Denn vom RegB angelieferte Fracht wird als secured eingestuft. Dies gilt nach EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (seit 2008) und dem deutschen Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

14 RegB Wer & Wann Wer wird als Reglementierter Beauftragter zugelassen? Als Reglementierter Beauftragter zugelassen wird jede Stelle, die Sicherheitskontrollen gemäß 185/2010 Nr durchführt. Dazu gehören auch externe Logistikanbieter, die verantwortlich sind für integrierte Lager- und Transportdienstleistung, Luftfahrtunternehmen und Abfertigungsagenten. Wann ist ein Reglementierter Beauftragter zugelassen? Ein Reglementierter Beauftragter gilt erst als zugelassen, wenn die ihn betreffenden Angaben in die EG-Datenbank der Reglementierten Beauftragten und bekannten Versender eingespeist sind. Dabei vergibt die zuständige Behörde eine eindeutige alphanumerische Kennung im Standardformat für den zugelassenen Betriebsstandort.

15 Beraterauswahl Noch 210 Tage bis zum Auslaufen der Übergangsfrist. Der Druck der Versender wird größer, sich entscheiden zu müssen, welcher Weg der bessere / günstigere / effektivere / sichere ist. Damit einhergehen vermehren sich auch die Angebote der Dienstleister. Von der Beratung bis hin zur Überprüfung der Dokumente und Örtlichkeit wird derzeit alles angeboten. Hinterfragen Sie auf jeden Fall die Kompetenz des Dienstleisters, erkundigen Sie sich am Markt, z.b. Ihrem Spediteur. Auch die weitere Vorgehensweise nach der Zulassung sollten Sie gleich zu Beginn planen. Die gesetzlichen Änderungen müssen Sie stets t im Blick behalten und für Ihr Unternehmen individuell beurteilen und umsetzen.

16 EU - Datenbank Zugelassene RegBs und Bekannte Versender

17 Geschäftlicher Versender Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Ware nur mit einem Nurfrachtflugzeug befördert werden darf. Hierfür muss im AWB der Zusatz SCO by AC erfolgen. Firmen, welche den Status AEO inne haben müssen nicht die Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Die Benenn ng als geschäftlicher Versender erfolgt d rch den Die Benennung als geschäftlicher Versender erfolgt durch den Reglementierten Beauftragten, auch über die Übergangsfrist 2013 hinaus. Es ist keine behördliche Zulassung erforderlich.

18 Geschäftlicher Versender

19 Transporteur Wer ist Transporteur? Jedes Unternehmen, welches eigenhändig Luftfracht von A nach B transportiert. Auszug: [....]

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Behrendt Consulting GmbH Tel.: Feldpreul 17 Fax: Rosbach vor der Höhe E-Plus: info@behrendtonline.com

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