Informationen für Schüler zur Kursbelegung in der Kursphase
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- Eduard Adenauer
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1 Friedensburg-Oberschule Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Staatliche Europaschule Berlin SESB Deutsch-Spanisch Goethestraße Berlin (Charlottenburg) Telefon: (030) / Telefax: (030) / fos_homepage@ t-online.de Internet: Informationen für Schüler zur Kursbelegung in der Kursphase 1 Kursphase ( 12. und 13. Jahrgangsstufe) 2 2 Wahl der Kurse für die Kursphase Allgemeines 2.2 Vorgehensweise bei der Kurswahl 2.3 Unterrichtsstunden in der Oberstufe 4 3 Leistungsbewertung in der Oberstufe 3.1 Klausuren und Zeugniszensur in der Kursphase 3.2 Wiederholungen in der Kursphase Zulassung zum Abitur und Berechnung der Gesamtqualifikation Anlage 1 Tabelle der Wahlmöglichkeiten der Prüfungsfächer und der weiteren Pflichtgrundkurse Anlage 2 Besonderheiten der Kurswahl von Fremdsprachen abhängig von dem Beginn der Fremdsprachen
2 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 2 1 Kursphase (12. und 13. Jahrgangsstufe) In der Kursphase gibt es keinen Klassenverband mehr, es wird in Kursen unterrichtet, die von den Schülern individuell zu belegen sind. Zu ihrer Betreuung ordnen sich die Schüler einem Tutor zu. Am Ende der Einführungsphase wählen die Schüler zwei Leistungskurse, in der Regel entsprechen die Fächer den bisherigen Profilkursen. Die Leistungskurse (5 Stunden pro Woche) sind erstes und zweites Prüfungsfach im Abitur und werden schriftlich, gegebenenfalls auch zusätzlich mündlich geprüft. Durch die Wahl der Leistungskurse werden auch die Wahlmöglichkeiten für das dritte und das vierte Prüfungsfach bestimmt. Die Kombinationen sind vorgegeben (siehe Anlage 1) und nicht von der Schule beeinflussbar. Die Kombinationsmöglichkeiten werden durch das Profil der Schule, die Schülerzahl und die Meldungen für Kurse reduziert. Das dritte und das vierte Prüfungsfach sind Grundkurse, in denen im Abitur im 3. Prüfungsfach schriftlich (ggf. auch zusätzlich mündlich) und im 4. Prüfungsfach nur mündlich geprüft wird. Die fünfte Prüfungskomponente besteht aus 1. einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Fach oder 2. einer Besonderen Lernleistung (BLL), bestehend aus einer schriftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. zu 1. : Präsentation zu einem Thema, das aus einem Kurs hervorgeht, anschließend Colloqium (vertiefendes Gespräch) über die vorgetragenen Thesen. Dauer: 20 Minuten (+10Min. pro jedem weiteren Mitglied der Prüfungsgruppe) zu 2. : Die Jahresarbeit ergibt sich aus der Arbeit in einem gewählten Kurs (Anmeldung im zweiten Semester); aus der Arbeit in zwei Seminarkursen (Anmeldung im ersten Semester); aus einer Wettbewerbsteilnahme (Anmeldung zu Beginn des ersten Semesters). Die Dauer der mündlichen Prüfung (Präsentation und Colloqium) beträgt in jedem Fall 20 Min. Aus der Kombination der vier Prüfungsfächer ergeben sich die weiteren Pflichtgrundkurse. Eine Fremdsprache muss in der Kursphase eingebracht werden. Hat ein Schüler die zweite Fremdsprache erst ab Klasse 11 besucht oder eine dritte Fremdsprache in Klasse 11 begonnen, ergeben sich weitere Verpflichtungen. Die möglichen Variationen können aus der Anlage 2 abgelesen werden. Insgesamt muss ein Schüler 24 Grundkurse, die sich auf die vier Kurshalbjahre verteilen, einbringen. Nach Belegung seiner Pflichtgrundkurse bleiben gegebenenfalls noch Lücken, die der Schüler mit anderen Fächern seiner Wahl füllen kann. Es ist dringend geraten, mehr Kurse zu belegen, um bei der Meldung zum Abitur schlechtere gegen bessere Kurse (erreichte Punktzahl) tauschen zu können. Das Beispiel auf der nächsten Seite zeigt einen einfachen Belegplan: Der Schüler hat Englisch und Politische Weltkunde (= 2. AF) als Profilkurse, diese werden zu den Leistungskursen. In der Tabelle (Anlage 1 vergleichen) standen dem Schüler die Zeilen 10 bis 12 zur Auswahl. Er hat sich für Zeile 11 entschieden. Also trägt er als 3. Prüfungsfach ein NW-Fach ein, in diesem Falle Biologie. Bei bel. kann er sich ein Fach aussuchen, er entscheidet sich für Musik als 4. Prüfungsfach. Nun werden die Pflichtkurse eingetragen, wie sie mit der erforderlichen Zahl der Kurshalbjahren in Zeile 11 angegeben sind. Belegt werden müssen: 4 Kurshalbjahre De, Ku/Mu ist bereits unter dem 4. Prüfungsfach belegt, 2 Kurshalbjahre Ge, 4 Kurshalbjahre Ma, mindestens 2 Kurshalbjahre Ph oder Ch müssen im Belegplan erscheinen, von den vier Sportkursen, die zu belegen sind, können nur 3 eingebracht werden. Für die fünfte mündliche Prüfung sieht der Schüler Deutsch vor. Da er sich die Möglichkeit offen halten will, auf Physik zu wechseln, belegt er dieses Fach 4 Semester. Da er sich noch nicht sicher ist, ob Physik so gelingen wird, wie er hofft, wählt er zwei Semester Chemie, um ggf. auf dieses Fach ausweichen zu können.
3 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 3 Zeile Klasse 13. Klasse 1.Khj. 2.Khj. 3.Khj. 4.Khj. Leistungskurse 1 LK En En En En 2 LK Pw Pw Pw Pw Grundkurse 3 PF Bio Bio Bio Bio 4 PF Mu Mu Mu Mu 5 Pk De De De De Ma Ma Ma Ma Ph Ph Ph Ph Ge Ge Sp Sp Sp Sp Anzahl der Grundkurse optional Ch Ch 2 2 Wahl der Kurse für die Kursphase (12. und 13. Jahrgangsstufe) 2.1 Allgemeines Für die vier Kurshalbjahre muss am Ende der Einführungsphase gemeinsam mit der Oberstufenkoordinatorin / dem Oberstufenkoordinator ein Übersichtsplan aufgestellt werden, der sicherstellt, daß der Schüler alle notwendigen Kurse belegt hat und zum Abitur zugelassen werden kann. Dieser Plan kann am Ende eines Semesters zum nächsten Semester geändert werden. Leistungskurse können nicht mehr gewechselt werden (außer nach einem Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr und einem Neubeginn). Für Grundkurse sind in der Kursphase noch Änderungen möglich. Das 3. und 4. Prüfungsfach können frühestens nach dem 2. Kurshalbjahr, das 4. und 5. in Einzelfällen noch vor dem Abitur geändert werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundkursen, die eingebracht werden müssen und solchen, die nur belegt werden müssen. Grundkurse, die eingebracht werden, zählen später für die Gesamtqualifikation. Bei Grundkursen, die nur belegt werden müssen, zählt die Zensur nicht, aber Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! Die meisten Pflichtgrundkurse müssen eingebracht werden, Ausnahmen bilden der vierte Sportkurs, der belegt werden muss, aber nicht eingebracht werden kann und bestimmte Grundkurse in den Fremdsprachen. Insgesamt müssen genau 24 Grundkurse aus vier Kurshalbjahren eingebracht werden. Die Zahl der zu belegenden Kurse ist bei jedem Schüler je nach Kombination und Fremdsprachenbeginn verschieden. 2.2 Vorgehensweise bei der Kurswahl Den Belegplan mit Bleistift ausfüllen und dem Oberstufenkoordinator abgeben Hinweise 1. Schritt Wahl des 1. und 2. Prüfungsfaches In der Regel entsprechen das 1. und 2. Prüfungsfach den Profilkursen der 11. Klasse. Werden andere Fächer gewählt, müssen sie in der E- Phase besucht worden sein. 2. Schritt Wahl des 3. und 4. Prüfungsfaches In der Anlage 1 die Zeilen mit der vorhandenen Kombination des 1. und 2. Prüfungsfachs suchen. Bei der Wahl von Fremdsprachen Einschränkungen und Fremdsprachen Pflichtbelegung der Anlage 2 beachten.
4 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 4 Die gewählten Fächer müssen in der E-Phase besucht worden sein. 3. Schritt Wahl des Faches für die 5. Prüfung Wenn keine BLL eingebracht wird, ein weiteres Fach, das nicht mit einem der ersten vier Prüfungsfächer identisch ist. Auswahlkriterium: Interesse und Fähigkeit, zu einem Thema dieses Faches, unter Einbeziehung fachübergreifender Aspekte, eine Präsentation vorzuführen (z.b. Vortrag, Plakat, Computer, künstlerische Darbietung, Experiment) und sich einer Diskussion zu stellen. 4. Schritt Belegen der Pflichtkurse In der Anlage 1 die Zeile mit der vorhandenen Kombination des 1. bis 4.Prüfungsfachs suchen. Pflichtbelegung auf Spalte 7 bis 14 überprüfen. Ist ein Pflichtgrundkurs durch das 1. bis 5. Prüfungsfach bereits abgedeckt, muss er nicht mehr belegt werden. In jedem Fach kann pro Kurshalbjahr nur ein Kurs eingebracht werden, also nur als Grundkurs oder als Leistungsfach. Es dürfen höchstens zwei Ensemblekurse oder Malkurse eingebracht werden. Letztere können die Pflichtkurse Mu/Ku/Ds nicht ersetzen. Sport muss vier Kurshalbjahre belegt werden, es können aber nur drei Kurse eingebracht werden. 5. Schritt Belegen weiterer Grundkurse 24 Grundkurse müssen eingebracht werden. Sollen weniger als 3 Sportkurse eingebracht werden, muss ein Ersatzfach eingebracht werden. Mögliche Grundkurse sind an unserer Schule: Geschichte, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Deutsch, Sprachen (Englisch, Französisch, Russisch) mit den individuellen Einschränkungen, Politikwissenschaft, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik. 6. Schritt Belegen zusätzlicher Grundkurse für 1. bis 4. Kurshalbjahr Die Kurse sollen ermöglichen, andere Kurse, in denen schlecht abgeschnitten wurde, mit höheren Punktzahlen zu ersetzen. Bitte bei der Kurswahl die Einschränkungen auf dem Formular des Belegplans beachten! 2.3 Unterrichtsstunden in der Kursphase Unterrichtsstunden pro Woche: Leistungskurse: 5 Stunden Grundkurse allgemein: 3 Stunden, in der ab der 11. Klasse neu besuchten Fremdsprache 4 Stunden Grundkurs Sport: 2 Stunden Zusatzgrundkurs Sport (wenn Sport als 4. Prüfungsfach): 2 Stunden zusätzlich im 1. und 3. Kurshalbjahr 3 Leistungsbewertung in der Kursphase 3.1 Klausuren und Zeugniszensur in der Kursphase 1. Kurshalbjahr 2. Kurshalbjahr 3. Kurshalbjahr 4. Kurshalbjahr Grundkurse Dauer Zahl Dauer Zahl Dauer Zahl Dauer Zahl bis Abitur- 90 Min. 135 Min. dauer Min. Leistungskurse Dauer Zahl Dauer Zahl Dauer Zahl Dauer Zahl 135 Min. bis bis 2 bis Abitur Min. 180 Min. dauer Min.
5 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 5 Zur Gewichtung Klausur(en) / allgemeiner Teil wird die Tabelle zur Festlegung der Zeugnisnoten in der Kursphase angewendet, die in etwa das Verhältnis Klausuren : allgemeiner Teil bei Leistungskursen 1 : 1 und bei Grundkursen 1 : 2 setzt. Wird in einem Fach mit zwei Klausuren nur eine gewertet, macht diese Klausur ebenfalls die Hälfte der Gesamtleistung aus. Wird der Klausurtermin und der Nachholtermin entschuldigt versäumt, macht der allgemeine Teil die Gesamtleistung aus. Werden in einem Leistungskurs -auch entschuldigt- beide Klausuren versäumt oder mit null Punkten bewertet, gilt der Kurs als nicht besucht (d.h. Wiederholung der Jahrgangsstufe). Jeder Kurs, der mit 0 Punkten abgeschlossen wird, gilt als nicht besucht! 3.2 Wiederholungen in der Kursphase Eine Versetzung gibt es in der Kursphase nicht, statt dessen das Wiederholen von Kurshalbjahren (in der Regel von zwei Kurshalbjahren). Es gibt in der Kursphase zwei Hürden: Die Zulassung zum Abitur, die einen bestimmten Leistungsstand erfordert und die Abiturprüfung selbst. Sind die Leistungen eines Schülers zu schlecht, d.h. wird er nicht zum Abitur zugelassen oder erreicht er einen aus seiner Sicht zu niedrigen Notenschnitt (Numerus clausus), so tritt er in den folgenden Jahrgang zurück (also nach dem zweiten ins erste Kurshalbjahr, oder nach dem dritten ins zweite usw.). Die besuchten Kurse werden nicht gewertet und gelten als nicht besucht. Wiederholt werden darf nur ein Schuljahr einschließlich Einführungsphase. Nach vier Jahren muss der Schüler die Oberstufe verlassen. Nur wer die Abiturprüfung nicht besteht, darf nochmals zurücktreten (Verweildauer also 5 Jahre). Ist bei einem Schüler bereits nach dem 1. Kurshalbjahr klar, dass er wegen seiner Ausfälle nicht zum Abitur zugelassen wird, tritt er in das 2. Halbjahr der Einführungsphase zurück. Die Leistungen werden benotet, es fällt jedoch keine erneute Versetzungsentscheidung! 3.3 Zulassung zum Abitur und Berechnung der Gesamtqualifikation 2 Blöcke sind Bestandteile der Gesamtqualifikation Die Abiturzulassung ergibt sich aus den ersten beiden Blöcken 1. Block Forderungen zur Gesamtqualifikation Keine Zulassung zum Abitur bei... (= Wiederholung von zwei Kurshalbjahren) 24 Grundkurse 20 Grundkurse mit mindestens 5 Punkten mehr als 4 Grundkurse mit weniger als 5 Punkten 120 Punkte mindestens nur Schätzung möglich Anzahl der GK des Halbjahres X 5 = Mindestpunktzahl pro Kurshalbjahr z. B. sieben GK = 35 Punkte Achtung! Bei der Überprüfung muss mit Hilfe des Übersichtsplans für die Kursphase berücksichtigt werden, welche Grundkurse durch erneute Belegung oder Wechsel der Prüfungsfächer im 3. Kurshalbjahr ersetzt werden können. 8 Leistungskurse mindestens 6 Kurse mit 10 Punkten bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte (bei doppelter Wertung) mehr als zwei Kurse mit weniger als 5 Punkten nur Schätzung möglich Punkte der beiden Leistungskurse zusammen mindestens 10 Punkte pro Kurshalbjahr. kein Kurs mit 0 Punkten ein Kurs mit 0 Punkten, der eingebracht werden muss (d.h. nicht ausgetauscht werden kann, z.b. LK, 3. / 4. Prüfungsfach, De, Ma, Sp usw.)
6 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 6 2. Block (Abiturblock) Forderungen Ergebnisse der Abiturprüfungen In zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, je mindestens 20 Punkte bei: vierfacher Wertung der Prüfungsleistung mindestens 100 Punkte weitere Hinweise: Die Prüfungsleistungen werden vierfach gewertet. Eine der drei Abiturklausuren muss mit >= 5 Punkten bewertet sein, sonst kein Abitur. Haben eine schriftliche und eine mündliche Prüfung stattgefunden, werden die Leistungen nach Tabelle im Verhältnis 2 : 1 (schriftlich : mündlich) gewichtet. 20 Punkte in einem Fach entsprechen im 2. Block einer insgesamt glatt ausreichenden Leistung. Tabelle zur Ermittlung der Gesamtnote für Abiturzeugnisse Gesamtpunktzahl aus den drei Blöcken und entsprechende Durchschnittsnote , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Bedingungen für das Latinum Beginn in der 7.Klasse: Beginn in der 9.Klasse: mindestens fünf Punkte am Ende des 2. Kurshalbjahres mindestens fünf Punkte am Ende des 3. Kurshalbjahres Beginn in der 11.Klasse: mindestens fünf Punkte am Ende des 4. Kurshalbjahres und in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
7 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 7 Tabelle der Wahlmöglichkeiten für die Qualifikationsphase 12./13. Jahrgang an der FOS *) Zeile Nr. Leistungsfächer 1 (schriftl.) 2 (schriftl.) Prüfungsfächer Weitere Prüfungsfächer 3 (schrift.) 4 (mündl.) Fünfte Prüfungskomponente Präs.- Prüf. BLL De KF Fs Ma NW Ph/Ch **) 1 S De PW Ma bel. BLL S De PW CH,PH,BI bel. BLL S De PW In bel. BLL S EN PW Ma bel. BLL S EN PW CH,PH,BI bel. BLL S EN PW In bel. BLL EN, RU, S Ku PW Ma bel. BLL EN, RU, S Ku PW CH,PH,BI bel. BLL EN, RU, S Ku PW In bel. BLL EN, RU, S PW Ma bel. bel. BLL EN, RU, S PW CH, PH, BI bel. bel. BLL EN, RU, S PW In bel. bel. BLL S Ma PW bel. bel. BLL EN, RU, S CH, PH PW bel. bel. BLL S BI PW bel. bel. BLL Ma De PW bel. bel. BLL Ma Ku, Mu PW De bel. BLL Ma Ku, Mu PW EN,RU,S,FR,LA bel. BLL Ma PW De bel. bel. BLL Ma PW EN,RU,S,FR,LA bel. bel. BLL Ma PW Mu/Ku De bel. BLL Ma PW Mu/Ku EN,RU,S,FR,LA bel. BLL Ma CH, PH PW De bel. BLL Ma CH, PH PW EN,RU,S,FR,LA bel. BLL CH, PH De PW bel. bel. BLL BI Ku, Mu De <#> PW bel. BLL BI Ku, Mu EN,RU,S,FR,LA <#> PW bel. BLL BI PW De <#> bel. bel. BLL BI PW EN,RU,S,FR,LA <#> bel. bel. BLL BI CH, PH De <#> PW bel. BLL BI CH, PH EN,RU,S,FR,LA <#> PW bel. BLL De Ku, Mu PW Ma bel. BLL De PW EN,RU,S,FR,LA CH,PH,BI bel. BLL De PW EN,RU,S, FR,LA In bel. BLL De PW Ma bel. bel. BLL *) vgl. die für Berlin gültige Tabelle im «Wegweiser...» **) wenn die gewählte Naturwissenschaft Biologie ist <#> Hier können 3. (schriftliches) und 4. (mündliches) Prüfungsfach nicht getauscht werden. Weitere Pflichtkurse: 1. und 2. Semester Geschichte vier Semester Sport Anlage 1
8 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 8 Abkürzungen und Erläuterungen De Deutsch Fs Fremdsprache Eine Fremdsprache, die erst in der Oberstufe begonnen wurde, darf nur zum vierten Prüfungsfach gewählt werden. Die Verpflichtungen nach Spalte Fs sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies eine fortgesetzte, d. h. eine spätestens ab Klasse 9 besuchte Fremdsprache. Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Klasse 7 bis Klasse 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte Fs aber mit einer erst in der Oberstufe begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindestens im ersten und zweiten Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache erst in der 9. Klassenstufe begonnen haben, gilt Entsprechendes, jedoch muss die im ersten und zweiten Kurshalbjahr zu belegende fortgesetzte Fremdsprache die in der 9. Klasse begonnene sein. Mu/Ku Musik oder Bildende Kunst KF künstlerisches Fach: Musik oder Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel Die Verpflichtung gemäß Spalte KF entfällt, wenn die zweite Fremdsprache erst in der Einführungsphase begonnen wurde. PW zweites Aufgabenfeld Das Fach Politikwissenschaft ist Prüfungsfach. Ge Geschichte Bei der Wahl von Politikwissenschaft sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte zu belegen. Ma Mathematik NW Naturwissenschaft: Physik oder Chemie oder Biologie Ph/Ch Physik oder Chemie Nur zu belegen, wenn in den vorangehenden Spalten als einzige Naturwissenschaft Biologie gewählt wurde. In Informatik Sp Sport bel. beliebiges weiteres Fach Unter Beachtung der aufgeführten Einschränkungen kann jedes von der Schule angebotene Fach gewählt werden. Ab Schuljahr 2009/2010 müssen sich entsprechend der Vorgaben der KMK zwei der Kernfächer unter den Prüfungsfächern befinden. Die Wahlmöglichkeiten 32 bis 38 wird es dann zum Beispiel in der bisherigen Form nicht mehr geben.
9 FOS - Informationen zur Oberstufe für Schülerinnen und Schüler der 11.Klassen Seite 9 Belegen und Einbringen der Fremdsprachen (Fs) bis zum Abitur Anlage 2 Die 1. Fs muss bis einschließlich der 10. Klasse ununterbrochen belegt worden sein. Jede Schülerin und jeder Schüler muss in der Kursphase 4 Semester Fremdsprachen belegen. Dabei müssen mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt sein: 2. Fs. besucht in den Klassen 3. Fs. 11. Klasse 1. u. 2. Hj. 1. Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem u. 2. Fs. 1. Fs 1. Fs 1. Fs 1. Fs oder 1. u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs u. 2. Fs. 1. Fs 1. Fs 1. Fs 1. Fs 2. Fs. 2. Fs. oder 1. u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs 1. Fs. zwei aufeinander folgende Semester Fs 3. Fs 3. Fs 3. Fs 1.o.2.Fs. zwei aufeina nder folgen de Sem. =mindestens einzubringen = mindestens zu belegen = wahlweise mindestens belegen
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