Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München 089/

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1 Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstraße München 089/ Krippenordnung Kinderkrippe Pünktchen & Anton Hochschule für Film und Fernsehen Bernd Eichinger Platz München Tel.: 089 / Fax: 089 / Liebe Eltern, herzlich willkommen in unsere Kinderkrippe Pünktchen & Anton Für Ihr Vertrauen möchten wir uns bedanken. Um eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu haben, möchten wir Sie auf folgende wichtige Rahmenbedingungen der Einrichtung aufmerksam machen. Bei Fragen können Sie jederzeit sich an das Pädagogische Personal wenden. 1. Allgemeines. Die Kinderkrippe Pünktchen &Anton besteht aus einer Gruppe in der 12 Kinder im Alter von 1-3 Jahren betreut werden. Sie besteht seit dem Vorrangig werden Kinder von Studierenden der HFF oder einer vom Studentenwerk München betreuten Hochschule angenommen. Darunter stehen 4 Plätze für Kinder von Mitarbeiterinnen der HFF zur Verfügung. Die Einrichtung ist als Familienergänzung bzw. Unterstützung während des Studiums bzw. der Berufstätigkeit der Eltern zu betrachten. Mindestens ein Elternteil muss Student/in an einer vom Studentenwerk München betreuten Hochschule sein. 2. Träger der Kindertageseinrichtung Träger der Einrichtung ist der eingetragene Verein Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v., Leopoldstraße 15, München, Tel. 089/ Er ist Träger von insgesamt 21 Kindertagesstätten im Hochschulbereich mit den Standorten München, Garching, Freising und Rosenheim. Geschäftsführender Vorstand: Frau Beate Mittring (Dipl.-Sozialpädagogin FH) Stand:April

2 3. Lage der Einrichtung Zentral in München gelegen, befindet sich die Kindertagesstätte in der Nähe des Königsplatzes an der Gabelsberger Straße. Die Kinderkrippe selbst ist im zweiten Stock der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF-Anbau) zu finden. 4. Räumlichkeiten Die Einrichtung verfügt über eine Garderobe und einen Gruppenraum, mit altersgerechter Ausstattung wie z.b. Bilderbücher, Bauklötze, Kuschelecke, Psychomotorische Bauelemente. Außerdem gibt es einen Bewegungsraum, der in der Mittagsruhephase als Schlafraum zur Verfügung steht. Das Bad ist mit 2 Waschbecken, 2 Toiletten, 1 Wickel- und Duschgelegenheit für Kinder ausgestattet. Der Essensraum besitzt eine Küchenzeile mit Kühlschrank, Spülmaschine und Herd. In einem extra Raum stehen Waschmaschine und Trockner bereit. Alle Gruppenräume haben großzügige Fensterfronten. Zudem steht eine eigens eingezäunte Freifläche mit Sandkasten und Spielgeräten aus Holz hinter der HFF zur Verfügung. 5. Personal Das Krippenteam besteht aus drei Personen, die als Voll- und Teilzeitkräfte in der Einrichtung angestellt sind. Die Krippen- und Gruppenleitung ist mit einer Erzieherin mit 40,1 Wochenstunden besetzt. Zudem ist eine Erzieherin mit 26 Wochenstunden(Teilzeit) im Gruppendienst tätig, die zugleich stellvertretend leitet. Darüber hinaus arbeitet eine Kinderpflegerin mit 40,1 Wochenstunden in der Krippe. Der Dienstplan hängt von den Buchungszeiten, wie lange ein Kind die Krippe besucht ab. 6. Öffnungszeiten und Schließungstage Die Kinderkrippe ist von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr geöffnet. In der Regel ist die Kindertagesstätte im August/September für drei Wochen, im Dezember/Januar für zwei Wochen geschlossen. Insgesamt wird die Einrichtung max. an 25 Tagen im Jahr geschlossen. Die Schließungstage werden mit dem Elternbeirat abgestimmt und werden im Jahresplan eingetragen und an alle Eltern ausgeteilt. Am Faschingsdienstag sowie an der Betriebsversammlung des Trägers endet der Betrieb der Einrichtung bereits vorzeitig. Dies wird ebenfalls im Jahresplan eingetragen. Stand:April

3 7. Bring-und Abholzeiten Von 07:30-09:00 Uhr Erste Bringzeit Von 09:30-10:00 Uhr Zweite Bringzeit (In dieser Zeit Frühstücken die Kinder) Die Bring- und Abholzeiten der Kinder richten sich nach den jeweiligen Buchungszeiten und dem Tagesablauf. Die Kernzeit ist täglich von 10:00 bis 14:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit sollen die Kinder in der Einrichtung anwesend sein, damit ein gemeinsamer strukturierter Tagesablauf möglich ist. Sollen die Kinder morgens mit Frühstücken, bitte bis 9:00 Uhr bringen. Ansonsten können die Kinder erst in der zweiten Bringzeit um 9:30 gebracht werden. Wir bitten um Verständnis. Die Kinder möchten während dieser Frühstücksphase nicht gestört werden. Während der Eingewöhnungsphase der Kinder werden die Bring- und Abholzeiten sowie die Verweildauer in der Einrichtung individuell mit den Eltern vereinbart.ein abholen der Kinder ist erst ab 14:00 Uhr(nach dem Mittagsschlaf) möglich. Am Nachmittag sind die Kinder so rechtzeitig abzuholen, dass die Betreuerinnen die Einrichtung zu den Schließzeiten verlassen können. Die Buchungszeiten müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Das pädagogische Personal darf die Kinder bei der Abholung ausschließlich den Sorgeberechtigten übergeben. Ebenso können die Sorgeberechtigten schriftlich festlegen, welche Personen zusätzlich abholberechtigt sind. Die Abholung des Kindes durch eine andere Person bitten wir jedoch den Pädagoginnen schriftlich im Voraus mitzuteilen. 8. Verpflegung der Kinder und Verpflegungsgeld Wir achten in unserer Einrichtung auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder. Den Kindern wird ein warmes, kindgerechtes Mittagessen eines Cateringdienstes angeboten. Getränke wie Wasser und ungesüßter Tee stehen den Kindern während des ganzen Tages frei zur Verfügung. Die Kosten für die warmen Mahlzeiten werden von den Eltern getragen und sind nicht im monatlichen Betreuungsbeitrag enthalten. Der monatliche Beitrag für Verpflegung beträgt 75 pro Kind. Im Verpflegungsgeld sind die Kosten für z.b. Obst, Gemüse, Tee, Brot und Butter sowie Windeln, Wundschutzcreme, Feuchttücher und Taschentücher enthalten. Stand:April

4 9. Betreuungskosten Grundlage für den Elternbeitrag ist die Gebührenordnung des Trägervereins. Die monatlichen Kosten sind von den jeweils gewählten Buchungszeiten abhängig. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte der beiliegenden Gebührenordnung des Trägervereins. Hier finden Sie ebenfalls Informationen über die Ermäßigung der Gebühren für Geschwisterkinder. Zusätzlich zu den Betreuungskosten muss ein monatlicher Beitrag für das warme Mittagessen, Morgen- und Nachmittagsbrotzeit (sh. 8.) der Kinder gezahlt werden. Die monatliche Betreuungsgebühr, und das Verpflegungsgeld werden jeweils zum 10. des Monats vom Studentenwerk durch das Sepa Lastschriftverfahren auf folgendes Konto abgebucht. Zahlungsempfänger: Studentenwerk München Bankinstitut: HypoVereinsbank München Verwendungszweck: Krippenbeitrag + Verpflegungsgeld+ Name des Kindes Konto: BLZ: Eltern, die über wenig oder kein Einkommen verfügen, bekommen nach entsprechendem Antrag den Krippenbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise ersetzt. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden! Die frühzeitige Antragsverlängerung ist zu beachten, da das Jugendamt die Krippenbeiträge nach dem ersten Antragsjahr nicht automatisch weiterfinanziert. Verlängerungsanträge erhalten Sie in der Krippe. Es besteht auch die Möglichkeit beim Träger ein Freitischchen Antrag zu stellen. 10. Ersatzkleidung und wetterfeste Kleidung Ersatzkleidungsstücke werden von den Eltern für ihr Kind mitgebracht. Diese werden im Bad in den jeweils für ihr Kind beschrifteten Kisten aufbewahrt. Wir bitten Sie um Mitarbeit hinsichtlich Vollständigkeit bzw. Kleidergröße und jahreszeitlich angepasster Kleidung! Bitte denken Sie auch daran, dass die Kinder wachsen und die Schubladen für die Ersatzwäsche sortiert und in Ordnung gehalten werden. Ebenso bitten wir Sie für täglich wettergerechte Kleidung zu sorgen. Wir gehen so oft wie möglich raus! Bitte denken Sie auch daran die Kleidungsstücke, Schuhe und sonstige Mitbringsel mit dem Namen Ihres Kindes zu versehen! Stand:April

5 11. Pädagogische Konzeption Die pädagogische Konzeption wurde vom Team der Kinderkrippe Pünktchen und Anton erarbeitet und ist Bestandteil der Krippenordnung. Grundlage für die Erstellung der pädagogischen Konzeption sind das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Bayerische Bildungs-Erziehungsplan(Bep). 12. Beobachtung und Dokumentation Um Entwicklungs- und Lernprozesse der Kinder besser wahrnehmen und Selbstbildungs- Prozesse wirksam anregen und unterstützen zu können, sind regelmäßige und gezielte Beobachtungen von Seiten der Pädagoginnen erforderlich. Bei der Wahl der Beobachtungsinstrumente orientiert sich das Team der Kinderkrippe an der Portfolioarbeit sowie der Entwicklungsberichte und Beller-Tabelle. Ziel der Beobachtung ist es einen Entwicklungsstand in den verschiedenen Bereichen gezielt festzustellen, um adäquat auf das einzelne Kind eingehen zu können. 13. Tagesablauf Freispiel (über Spielmaterial, Spielpartnerin und Spieldauer entscheidet das Kind selbständig) Pädagogische Angebote (z.b. Malen, Werken, Backen) Morgenkreis mit Liedern, Sprüchen und Reigenspielen Vielfältige Möglichkeiten für die Betätigung im Freien Gemeinsame Mahlzeiten (Brotzeit, Mittagessen, Snack am Nachmittag) Ausreichende Ruhephasen Mittagsschlaf, Rückzugsmöglichkeit im Raum Aktionen im Bereich Naturerfahrung z. B. im Garten, Spaziergänge, etc. Der Tagesablauf orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder :00 Uhr 9:30-10:00 Bringzeit Frühstück Freispiel in der Gruppe 10:00 Uhr Morgenkreis 9.30 Uhr Wickeln/Hände waschen/toilette gehen ca Uhr Garten / Spielplatz/Spazieren gehen ca Uhr Mittagessen 14:00 Uhr Erste Abholzeit Uhr Mittagsruhe, Mittagsschlaf 15:00-17:00 Uhr Abholzeit nach dem Mittagsschlaf Freispiel in der Gruppe oder im Garten pädagogische Angebote 15:00 Uhr Nachmittagssnack (Obst) Stand:April

6 14. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Familie verstehen wir als wichtigsten Bildungs- und Erziehungsort des Kindes. Die Eltern sind vorrangige Bezugspersonen und Experten für ihr Kind. Aus diesem Hintergrund sehen wir unsere Arbeit als familienbegleitend und familienunterstützend. Gemeinsamer Fokus von Eltern und Team ist das Wohl des Kindes und die gemeinsame Verantwortung für seine Erziehung und Bildung. Deshalb wünschen wir uns ein partnerschaftliches Miteinander und ein respektvolles, freundliches und offenes Verhältnis zwischen Eltern und Pädagoginnen. Während des Krippenjahres finden regelmäßige Elterngespräche (Aufnahmegespräch, Eingewöhnungs- und Entwicklungsgespräche) statt. Weiter bieten wir Ihnen nach Rücksprache mit den Pädagoginnen die Möglichkeit einer Hospitation, um einen Einblick in den Alltag zu bekommen. Zu Beginn jeden Krippenjahres findet die Wahl des Elternbeirats statt. Es wird ein Elternbeirat / eine Elternbeirätin und ein/e Stellvertreter/in gewählt. Den Elternbeirat verstehen wir als Bindeglied für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und Krippenleiterin. Wenn eine pädagogische Fachkraft für ein bis drei Tagen wegen Krankheit, Fortbildung, Freizeitausgleich oder einem Seminar ausfällt, brauchen wir die Mithilfe der Eltern. Hierfür tragen sich die Eltern in einen sogenannten Notbetreuungsplan ein. Bei längeren Ausfallzeiten versucht das Studentenwerk eine Springkraft einzusetzen. Sonstige Elternaktivitäten: Elterncafe (wird von den Elternbeiräten organisiert) In regelmäßigen Abständen finden Elternabende in der Einrichtung statt. Die Teilnahme an den Elternabenden ist verpflichtend. 15. Buchungszeiten Sie können in unserer Krippe folgende Buchungszeiten für Ihr Kind wählen. Pädogische Kernzeit der Krippe 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr dieser Zeitraum muss täglich mindestens gebucht werden 1. Abholzeit 14:00 Uhr 2. Abholzeit 14:30 und bis Uhr 4 5 Stunden 180,- Euro f. Studierende / 230,- Euro f. Angestellte 5 6 Stunden 200,- Euro f. Studierende / 260,- Euro f. Angestellte 6 7 Stunden 220,- Euro f. Studierende / 290,- Euro f. Angestellte 7 8 Stunden 245,- Euro f. Studierende / 320,- Euro f. Angestellte 8 9 Stunden 270,- Euro f. Studierende / 355,- Euro f. Angestellte über 9 Stunden 300,- Euro f. Studierende / 400,- Euro f. Angestellte Stand:April

7 Bitte bringen Sie ihr Kind pünktlich in die Krippe und holen es rechzeitig ab! Das heißt Sie befinden sich mindestens bis 10 Minuten vor der beginnenden Kernzeit und ihrer jeweiligen gebuchten Abholzeit in der Krippe ein. 16. Fortbildung der Pädagoginnen Zur Auseinandersetzung mit pädagogischen Fachinhalten hat jede/r Mitarbeiterin die Möglichkeit jährlich an Fortbildungsveranstaltungen ihrer/seiner Wahl teilzunehmen. Des Weiteren wird ebenfalls einmal jährlich vom Trägerverein für alle Pädagoginnen eine zweitägige Fortbildung zu aktuellen pädagogischen Themen angeboten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit an Supervision, Fachberatung, Anleitungsgesprächen, Themenabenden und Hospitationen teilzunehmen. Wir verstehen uns als eine lernende Einrichtung und sehen daher Fort- und Weiterbildung als wichtiges Instrument zur Umsetzung unserer täglichen Arbeit an. 17. Erkrankung des Kindes Grundsätzlich werden Kinder nur in gesundem Zustand in der Kindertageseinrichtung betreut. Nach einer ansteckenden Krankheit darf ein Kind die Krippe erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wieder besuchen. Nach einer Magen-Darm-Erkrankung muss das Kind mindestens zwei Tage symptomfrei und nach einem Fieberinfekt mindestens einen Tag fieberfrei sein, bevor es die Einrichtung wieder besuchen kann. Es gelten die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung bekommen Sie ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz ausgehändigt. Wenn ein Kind erkrankt ist, entscheidet die Leitung der Einrichtung darüber, ob das Kind in der Krippe weiter betreut werden kann. Die Eltern werden in jedem Fall telefonisch informiert. Die Entscheidung der Einrichtungsleitung ist ausnahmslos zu akzeptieren. Im Anschluss an eine ansteckende Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung über die Krippenfähigkeit des Kindes. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass das Kind frei von Ansteckung ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir als Betreuerinnen den Kindern keine Medikamente verabreichen dürfen. 18. Entschuldigung des Kindes!!! Erkrankt das Kind bereits zu Hause und kann die Krippe nicht besuchen bitten wir um telefonische Information bis 8.30 Uhr am selben Tag. Das gilt auch, wenn das Kind aus sonstigen Gründen der Krippe fern bleibt. Stand:April

8 19. Aufnahmeattest und Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen Zu Beginn der Betreuung des Kindes soll nach Absprache mit der Krippenleitung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das nicht älter als eine Woche sein darf. Darin muss bestätigt sein, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und die Kinderkrippe besuchen darf. Bei Vertragsunterschrift soll außerdem ein Nachweis über die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen, eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. ein Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis sowie die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. ein Sorgeberechtigungsnachweis vorgelegt werden.!!! Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen und Beschäftigungsnachweise werden jeweils zu Semesterbeginn in der Krippe eingesammelt und dem Trägerverein vorgelegt. 20. Foto und Filmerlaubnis Es wird zu verschiedenen Zeitpunkten wie z.b. bei Geburtstagsfesten oder kreativen Angeboten, in der Krippe fotografiert oder gefilmt. Das Foto- und Filmmaterial ist nur zu Dokumentationszwecken (Portfolio) und Bildausstellung bestimmt. Am Ende der Krippenzeit werden den Eltern einige Fotos ihrer Kinder zusammengestellt und ausgehändigt. Bei der Aufnahme kann eine Einverständniserklärung unterschrieben werden. 21. Feste und Feierlichkeiten Wir feiern gerne den Geburtstag ihres Kindes in der Kinderkrippe. Bitte geben Sie uns Bescheid, ob Sie dafür einen Kuchen für die Gruppe backen wollen oder lieber Brezen, Käse, Würstchen etc. mitbringen.. Es findet jedes Jahr ein Osterbrunch mit den Eltern statt. Am Ende jeden Krippenjahres feiern wir ein Sommerfest und zu Weihnachten ein Weihnachtsfest. Diese werden von der Leitung und dem Elternbeirat organisiert. 22. Versicherungsschutz Die Kinder sind durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung über den Trägerverein abgesichert. Versichert sind alle Aktivitäten im Rahmen der Kinderbetreuung, so z. B. auch Spaziergänge und die Teilnahme an Ausflügen und Festen. Auch für den direkten Weg zur Kinderkrippe und nach Hause besteht ein Versicherungsschutz. Sonja Strassl, Leiterin der Kinderkrippe Stand:April

9 Merkblatt in Ergänzung zur Krippenordnung der Kinderkrippe Pünktchen & Anton Was bringen die Kinder in die Krippe mit? Rutschfeste Hausschuhe und eine Jogginghose - (bitte unbedingt mit dem Namen des Kindes beschriften) Wechselwäsche (diese sollte von Zeit zu Zeit nach Größe und Jahreszeit erneuert werden) Täglich wettergerechte Kleidung Schuhe und Matschhosen - (bitte unbedingt mit dem Namen des Kindes beschriften) Was bringen die Eltern mit? * Zu jedem Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung * Zu jedem Semester eine ausgefüllte Bestätigung über die Beschäftigung an der HFF (wird von der Krippenleitung ausgehändigt) Entschuldigung eines Kindes? Sollte ein Kind (wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen) nicht in die Krippe kommen können, bitten wir um telefonische Information bis spätestens 8.30 Uhr am selben Tag. Foto- und Filmerlaubnis Wir machen von den Kindern Fotos und Filme für Plakate, Lerngeschichten, die pädagogische Konzeption etc. Beim Ausscheiden aus der Krippe erhält jedes Kind zum Abschied seine Bastel-und Malmappe und eine Foto-CD mit Bildern aus seiner Krippenzeit. Die Erlaubnis dafür wird schriftlich bei Ihnen eingeholt. Sonstige Anmerkungen: Wir feiern die Geburtstage der Kinder in der Kinderkrippe. Ein Elternteil des Geburtstagskindes ist herzlich dazu eingeladen. Stand:April

10 Es findet jedes Jahr eine Weihnachtsfeier und ein Osterbrunch mit den Eltern statt. Am Ende eines jeden Krippenjahres feiern wir ein Sommerfest: Dieses wird zusammen mit den Eltern vorbereitet. Liebe Eltern, falls Euch noch irgendwelche Punkte dieser Krippenordnung unklar sind, setzt Euch bitte gleich mit den Betreuerinnen in Verbindung. Kaum etwas kann ein Zusammenleben und Arbeiten mehr behindern, wie Missverständnisse. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Das Team von Pünktchen&Anton Stand:April 2015 Stand:April

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