Prüfung Rechtskunde
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- Ludo Fried
- vor 8 Jahren
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1 Examen professionnel pour spécialiste de vente avec brevet fédéral Esame per Specialisti in vendita con attestato professionale federale Prüfung 2015 Rechtskunde Prüfungszeit: 90 Minuten Aufgabe Punkte 1a-d 26 2a-b 10 3a-d 18 4a-b 15 5a-d 19 6a-b 8 7a-b 4 Total 100 Im Interesse der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen jedes Mal auch die weibliche Form zu schreiben. Diese Aufgaben umfassen 10 Seiten inkl. Deckblatt und Lösungsblätter. Bitte kontrollieren Sie, ob Sie die Aufgaben vollständig erhalten haben. Bitte beachten: Es dürfen keine Lösungsblätter zusammengeheftet werden. Aufgabenblätter dieses Falles (Seiten 2-10) müssen als persönliche Lösungsblätter verwendet werden. by Prüfungskommission VFL
2 Die Prüfung enthält Multiple-Choice-Fragen. Je nach Fragestellung können eine oder mehrere Antworten zutreffend sein. Anzukreuzen sind stets sämtliche zutreffenden Antworten. Für jede Antwort erfolgt eine positive oder eine negative Bewertung. Aufgabe 1 Albert Auer, geb , beabsichtigt, mit seiner Kollegin, Berta Belz, geb , eine kaufmännisch geführte Kollektivgesellschaft zu gründen. Zweck der Gesellschaft soll es sein, Dienstleistungen im Bereich von Beratung, Marketing und Kommunikation zu erbringen. Gründungsdatum ist heute am Aufgabe 1a 6 Punkte Erklären Sie stichwortartig, ob und unter welcher Voraussetzung Albert Auer und Berta Belz die Gesellschaft per gründen können. Hinweis: Beide Personen sind heute am minderjährig. Begründen Sie Ihre Antwort ausschliesslich gestützt auf das Personenrecht (Artikel 11 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Aufgabe 1b 12 Punkte Erläutern Sie stichwortartig, welche Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit einer Kollektivgesellschaft erforderlich sind. Nennen Sie auch die einschlägigen Artikel aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem Obligationenrecht (OR). Seite 2 von 10
3 Aufgabe 1c Nennen Sie eine mögliche Firma für die Kollektivgesellschaft und nennen Sie auch den einschlägigen Gesetzesartikel. Hinweis: Unter der Firma wird der Name einer Gesellschaft verstanden. Aufgabe 1d Kreuzen Sie an, welche der nachstehenden Aussagen richtig sind. Die Einleitungsartikel im ZGB (Artikel 1 bis 10 des ZGB) gelten auch für Albert Auer und Berta Belz. Die Gesetzesbestimmungen im OR zur Kollektivgesellschaft gehören ausschliesslich dem "zwingenden Recht" an. Die Gesetzesbestimmungen im Teil "Personenrecht" des ZGB werden dem "öffentlichen Recht" zugeordnet. OR und ZGB dürfen der Schweizerischen Bundesverfassung nicht widersprechen. Aufgabe 2 Aufgabe 2a 6 Punkte Die erfolgreich gegründete Kollektivgesellschaft nimmt am ihren operativen Betrieb auf. Ohne mit Albert Auer gesprochen zu haben, telefoniert Berta Belz der Alpha AG mit Sitz in Walenstadt SG. Sie teilt dem Kundenberater Christian Crow der Alpha AG mit, zwei Schachteln Geschäftspapier vom Typ A bestellen zu wollen. Christian Crow stellt in Aussicht, dies abklären zu müssen. Er wolle am Nachmittag zurücktelefonieren. Entscheiden und kommentieren Sie, ob zwischen der Alpha AG und der Kollektivgesellschaft anlässlich des Telefongesprächs ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen worden ist. Begründen Sie Ihre Antwort mit dem/den einschlägigen Artikel/n aus dem Obligationenrecht. Berücksichtigen Sie in Ihrer Antwort ebenfalls die fehlende Rücksprache mit Albert Auer. Seite 3 von 10
4 Aufgabe 2b Das Geschäftspapier wird am geliefert. Albert Auer und Berta Belz sind mit der Lieferung einverstanden. Erstaunt sind sie jedoch über den Rechnungsbetrag von , den sie innert einer Frist von 5 Tagen zu bezahlen haben. Entscheiden Sie, inwiefern die Kollektivgesellschaft die Währung in Euro und die kurze Zahlungsfrist akzeptieren muss. Stichworte genügen. Begründen Sie Ihre Antwort mit dem/den einschlägigen Artikel/n aus dem Obligationenrecht. Aufgabe 3 Aufgabe 3a Die Kollektivgesellschaft erhält am den ersten Kundenbesuch. Kundin Daniela Dill wünscht die Erarbeitung eines Werbeprospekts für ihr Fitnessstudio. Gewünscht ist das Gut zum Druck im PDF-Format. Daniela Dill liefert vor Ort sämtliche nötigen Informationen und Inhalte. Kreuzen Sie an, welchem Vertrag aus dem OR das Rechtsverhältnis zwischen der Kollektivgesellschaft und Kundin Daniel Dill zuzuordnen ist. Auftrag Werkvertrag Arbeitsvertrag Agenturvertrag Seite 4 von 10
5 Aufgabe 3b Die Kundin Daniela Dill wünscht unter anderem die Gestaltung eines abtrennbaren Formulars, mit dessen Einsendung ihre Kunden einen Jahresvertrag für den Besuch des Fitnessstudios abschliessen können. Der Jahresvertrag soll sich automatisch verlängern, sofern er nicht innert 30 Tagen vor Vertragsende schriftlich gekündigt werde. Entscheiden und begründen Sie stichwortartig, ob erstens diese automatische Vertragsverlängerung zulässig ist, und ob zweitens die Kollektivgesellschaft grundsätzlich verpflichtet ist, die Wünsche von Daniela Dill hinsichtlich der Rechtmässigkeit zu prüfen. Aufgabe 3c 6 Punkte Am wird die Kollektivgesellschaft Opfer von Vandalismus in ihren Räumlichkeiten. Die von Kundin Daniela Dill gelieferten Inhalte gehen dabei vollständig verloren. Albert Auer orientiert die Kundin umgehend, dass der vereinbarte Liefertermin am nicht eingehalten werden kann. Daniela Dill ist mit der Verzögerung nicht einverstanden. Beraten Sie Albert Auer, in welcher Rechtslage er sich befindet. Nennen Sie hierzu drei wichtige vertragsrechtliche Konsequenzen, mit welchen Albert Auer zu rechnen hat. Unterscheiden Sie, welche Ansprüche die Kollektivgesellschaft betreffen und welche Ansprüche er eventuell persönlich gewärtigen muss. Seite 5 von 10
6 Aufgabe 3d Der Vandalakt konnte polizeilich aufgeklärt werden. Der mutmassliche Täter Erich Eicher, ein Lehrling aus dem Nachbarsdorf, gestand unter grosser Reue der Kantonspolizei, sich am gewaltsam Zugriff in die Räume der Kollektivgesellschaft verschafft zu haben und dort diverse Gegenstände entwendet oder beschädigt zu haben. Zeigen Sie anhand von Artikel 41 des Obligationenrechts auf, dass sämtliche Tatbestandselemente einer unerlaubten Handlung erfüllt sind. Aufgabe 4 Aufgabe 4a 10 Punkte Der unter Aufgabe 3 genannte Lehrling Erich Eicher wurde vom zuständigen Strafgericht rechtskräftig u.a. wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahls verurteilt. Im Zivilpunkt wurde Erich Eicher verurteilt, der Kollektivgesellschaft den angerichteten Schaden im Betrag von CHF 4'000 zu ersetzen. Erklären Sie stichwortartig, wie die Kollektivgesellschaft am effektivsten vorzugehen hat, damit sie zu ihrem Geld kommt. Begründen Sie Ihre Antwort anhand des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG). Nennen Sie auch den/die einschlägigen Gesetzesartikel im SchKG. Seite 6 von 10
7 Aufgabe 4b 5 Punkte Das Betreibungsverfahren endet fruchtlos: Der Lohn von Erich Eicher vermag sein Existenzminimum nicht zu decken. Der Kollektivgesellschaft wird ein sogenannter Verlustschein ausgestellt. Erläutern Sie stichwortartig den Begriff des Verlustscheins. Nennen Sie im Besonderen die zwei Wirkungen des Verlustscheins. Aufgabe 5 Aufgabe 5a 9 Punkte Am empfängt die Kollektivgesellschaft in den neu renovierten Räumlichkeiten den Kunden Felix Fischer, Marketingverantwortlicher eines KMU. Felix Fischer erklärt Berta Belz, zwecks Akquisition neuer Kunden ein Werbegewinnspiel durchführen zu wollen. Der Ablauf sei wie folgt angedacht: Ausschliesslich mittels diverser Visuals (Flyer, Plakate, Inserate etc.) werde kommuniziert, dass jede Kaufquittung seiner Unternehmung gleichzeitig ein Gewinnlos sei. Zu gewinnen gäbe es einen Einkaufgutschein über CHF 100. Teilnehmen könnten alle volljährigen Personen, welche seiner Unternehmung bis am die Kaufquittung einsenden würden. Albert Auer äussert in lotterierechtlicher Hinsicht Bedenken. Entscheiden Sie, ob Sie die Bedenken von Albert Auer teilen. Nennen Sie den einschlägigen Gesetzesartikel aus dem Lotteriegesetz sowie sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen. Seite 7 von 10
8 Aufgabe 5b 3 Punkte Aufgrund der Bedenken von Albert Auer lässt Kunde Felix Fischer auf der Internetseite seiner Unternehmung eine zusätzliche Internetseite aufschalten. Downloadbar ist dort das allgemeine Muster einer Kaufquittung, welche die Kunden ausdrucken und als gültiges Gewinnlos verwenden könnten. Beurteilen Sie mithilfe des einschlägigen Tatbestandmerkmals aus dem Lotterierecht die Auswirkungen dieser Änderungen. Aufgabe 5c 3 Punkte Felix Fischer ist Ihrer Beurteilung in Aufgabe 5b gefolgt. Erklären Sie stichwortartig, ob und welche weiteren Anpassungen zusätzlich nötig sind, damit der Wettbewerb lotterierechtlich unbedenklich ist. Aufgabe 5d Unabhängig vom geschilderten Gewinnspiel hat Felix Fischer weitere allgemeine Fragen. Kreuzen Sie nachstehend an, welche Aussagen korrekt sind. Es ist im Grundsatz zulässig, einen Wettbewerb ausschliesslich an ein ausgewähltes Kundensegment zu richten (bspw. Urlaubsreisende mit Destination Indien). Es ist im Grundsatz unzulässig, einen Wettbewerb ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zu richten. Die Beurteilung der Wettbewerbsbedingungen hat stets unter notarieller Aufsicht zu geschehen. Wettbewerbsähnliche Veranstaltungen sind im Grundsatz verboten. Seite 8 von 10
9 Aufgabe 6 Aufgabe 6a Der Wettbewerb von Kunde Felix Fischer konnte erfolgreich durchgeführt werden. Gemäss schriftlicher Vereinbarung mit der Kollektivgesellschaft übermittelt Felix Fischer der Kollektivgesellschaft 100 Namen (inkl. Adressen) von Teilnehmenden, damit diese von der Kollektivgesellschaft für Werbezwecke verwendet werden können. Beurteilen Sie die Zulässigkeit dieser Datenweitergabe unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Begründen Sie Ihre Beurteilung mit dem einschlägigen Gesetzesartikel aus dem Datenschutzgesetz (DSG). Aufgabe 6b Kunde Felix Fischer arbeitet mit Cloud Computing. Felix Fischer schätzt es, dass er damit nicht nur im Geschäft, sondern standortunabhängig, bspw. mittels Tablet, Mobiltelefon etc., auf die Dokumente Zugriff erhält. Der Zugriff erfolgt über einen schweizerischen Telekommunikationsanbieter. Gespeichert werden die Daten auf einem inländischen Rechenzentrum. Alternativ und kostengünstiger stünde ein Anbieter in den USA zur Verfügung. Entscheiden Sie, ob Cloud Computing aus Sicht des Datenschutzgesetzes zulässig ist und ob dem Kunden Felix Fischer empfohlen werden kann, kostengünstigere Produkte in den USA zu wählen. Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig anhand der Datenschutzgesetzgebung. Seite 9 von 10
10 Aufgabe 7 Aufgabe 7a 2 Punkte Am beschliessen Albert Auer und Berta Belz in gegenseitigem Einvernehmen, ihre Zusammenarbeit zu beenden. Sie wollen ihre eigenen Wege gehen, wobei die Kollektivgesellschaft weiterbestehen soll. Berta Belz will die Kollektivgesellschaft weiterführen. Als neue Gesellschafterin wird am ihre Mutter, Gabi Belz, geb , als Gesellschafterin aufgenommen werden. Entscheiden Sie, ob das Ausscheiden von Albert Auer rechtlich zulässig ist. Nennen Sie den einschlägigen Gesetzesartikel aus dem Obligationenrecht. Aufgabe 7b 2 Punkte Die Kollektivgesellschaft trägt die von Ihnen gewählte Firma gemäss Aufgabe 1c. Muss Ihre Meinung nach, die Firma angepasst werden oder nicht? Begründen Sie Ihre Antwort anhand des einschlägigen Gesetzesartikels aus dem Obligationenrecht. Seite 10 von 10
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