Gemeinde Blankenfelde - Mahlow

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1 Gemeinde Blankenfelde - Mahlow - Der Bürgermeister - Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Karl-Marx-Str Blankenfelde-Mahlow Fachbereich/Abteilung Hauptamt Ansprechpartner Frau Geisthardt 103 Zimmer Tel. : 03379/333-0 App. : 111 Fax : 03379/ katja.geisthardt@blankenfelde-mahlow.de Datum Aktenzeichen / Freihändige Vergabe mit Teilnehmerwettbewerb: Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung Blankenfelde- Mahlow Sehr geehrte Damen und Herren, zum endet der bisherige Leistungszeitraum für die Freihändige Vergabe Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow. Aus diesem Grund wird in dem Zeitraum vom die Freihändige Vergabe mit Teilnehmerwettbewerb Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow durchgeführt. Wir bitten um die Einreichung von Angeboten bis einschließlich Folgende Hinweise zu dieser Freihändigen Vergabe möchten wir geben: 1.) Der Leistungszeitraum beginnt am und endet am ) Der Auftragswert für diesen Leistungszeitraum liegt bei ,00 Euro. 3.) Die Angebote sind schriftlich im verschlossen Umschlag einzureichen. 4.) Bitte vermerken Sie auf dem Umschlag, dass es sich um ein Angebot für die oben genannte Freihändige Vergabe handelt. 5.) Art und Umfang der Leistung sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung angegeben. 6.) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7.) Die Lieferung soll in Teilabrufen erfolgen. Die Rechnungsstellung wird dann nach jeder Lieferung erbeten. 8.) Der Lieferzeitraum der einzelnen Teillieferungen sollte 5 Werktage (außer in Einzelfällen) nicht überschreiten. 9.) Es handelt sich um eine Freihändige Vergabe, für die die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz angewandt werden. Bitte beachten Sie die beigefügten Formulare. 10.) Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Freihändigen Vergabe von Nachlässen, wie Skonto usw. direkt auf die Angebotssumme abzusehen ist. Öffnungszeiten Bürgerservice: Öffnungszeiten Verwaltung: Bankverbindung: Montag, Mittwoch, Freitag 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse Dienstag, Donnerstag 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Potsdam Termine nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung Kto.-Nr.: BLZ: verwaltung@blankenfelde-mahlow.de IBAN: DE Internet: BIC: WELADED1PMB Stand: Revision: 003

2 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Leistungsbeschreibung Artikelbezeichnungen: Eine Aufstellung der verschiedensten Büromaterialien erfolgt ab Seite 2 der Leistungsbeschreibung. Artikelbeschreibungen: Eine genaue Beschreibung für jeden einzelnen Artikel erfolgt ab Seite 2 der Leistungsbeschreibung. Leistungszeitraum: Lieferumfang: ca , 00 (inkl. MwSt.) (Eine genaue Mengenangabe pro Artikel ist nicht möglich.) Leistungsort: Gemeinde Blankenfelde - Mahlow Karl - Marx - Straße Blankenfelde-Mahlow Abnahmebedingungen: Die Abnahme der Gesamtmenge erfolgt in Teilabrufen, auf der Grundlage des aktuellen Bedarfs. Sonstiges: Die Rechnungslegung erbitten wir nach jeder Lieferung. Rechnungsanschrift: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Hauptamt - Fr. Geisthardt Karl-Marx-Straße Blankenfelde-Mahlow 1 von 10

3 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe 1. Laser- und Kopieretiketten für alle PC - Drucker und Kopierer DIN A4, (210 x 297 mm) mit Längsperforation, selbstklebend, undurchsichtig, Etikettengröße 97 x 42,3 mm weiß Verpackungseinheit 20 Blatt je Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 2. Aktenhüllen Sichthülle DIN A4, oben und rechts offen, dokumentenecht, glasklare Folie, glatt und komplett durchsichtig, Folienstärke: 90 bis 120 Mikron Hinweis: Kein Hersteller- oder Firmenlogo auf der Sichthülle transparent 50 Stück je 3. Aktenklammern 77 mm, verzinkt, gewellt keine Angabe 4. Aktenklammern 50 mm, verzinkt, gewellt keine Angabe 5. Archivkisten Leitz-Schachtel 6086, keine Angabe 6. Bleistift Bleistiftminen für Druckbleistift Bleistiftminen für Druckbleistift geeignet zum Zeichnen und Skizzieren, Mine bruchgeschützt durch Spezialverleimung, ohne Radiergummi, Härtegrad HB Härtegrad HB, Linienbreite 0,5 mm Härtegrad HB, Linienbreite 0,7 mm keine Angabe schwarz schwarz 9. Briefblock A4, kariert, 70g/qm, holzfrei, 50 Blatt weiß 10. Briefblock A5, kariert, 70g/qm, holzfrei, 50 Blatt weiß 11. Briefblock A4, liniert, 70g/qm, holzfrei, 50 Blatt weiß 12. Briefblock A5, liniert, 70g/qm, holzfrei, 50 Blatt weiß 13. Briefumschläge DL (110 x 220 mm), mit Fenster, gut selbstklebend - Recyclingpapier 80er Weiße o. ä. 100 Stück je 100 Stück je 12 Stück je 12 Stück je 12 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 1000 Stück je 2 von 10

4 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe 14. Briefumschläge DL (110 x 220 mm), ohne Fenster, gut selbstklebend - Recyclingpapier 80er Weiße o. ä. 15. Briefumschläge DL (110 x 220 mm), mit Fenster, gut selbstklebend - weiß weiß 16. Briefumschläge DL (110 x 220 mm), ohne Fenster, gut selbstklebend - weiß weiß 17. Buntstifte farbsortiert 24 Farben bunt 18. Büroklammern 26 mm, verzinkt, spitze Form keine Angabe 19. Bürolocher mit Anschlagschiene (einstellbar für verschiedene Formate), rutschfestes Unterteil, Stanzleistung: mindestens 25 Blatt (bei 80g/qm Papier), GS geprüft keine Angabe 20. Collegeblock A4, kariert, 70g/qm, holzfrei, 6 fach Lochung, 80 Blatt weiß 21. Collegeblock A5, kariert, 70g/qm, holzfrei, 6 fach Lochung, 80 Blatt weiß 22. Collegeblock A4, liniert, 70g/qm, holzfrei, 6 fach Lochung, 80 Blatt weiß 23. Collegeblock A5, liniert, 70g/qm, holzfrei, 6 fach Lochung, 80 Blatt weiß 24. Dosenanspitzer Dosenanspitzer für Stift-Ø: 8 mm, mit Kunststoff-Gehäuse keine Angabe 25. Druckbleistift Härtegrad HB, Linienbreite: 0,5 mm schwarz 26. Druckbleistift Härtegrad HB, Linienbreite: 0,7 mm schwarz Verpackungseinheit 1000 Stück je 1000 Stück je 1000 Stück je 24 Stück je 1000 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 5 Stück je 27. Eckspanner mit Gummizug Strapazierfähiger Karton (375 g/m2), DIN A4-format blau Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 28. Eckspanner mit Gummizug Strapazierfähiger Karton (375 g/m2), DIN A4-format gelb 3 von 10

5 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe Verpackungseinheit Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 29. Eckspanner mit Gummizug Strapazierfähiger Karton (375 g/m2), DIN A4-format grün 30. Eckspanner mit Gummizug Strapazierfähiger Karton (375 g/m2), DIN A4-format orange 31. Ersatzpapier für Zettelklotz (9 x 9 x 9 cm), für Zettelbox, ca. 700 Blatt, Papier g, ungeleimt weiß 32. Faltentasche Format: B4 ohne Fenster, mit Klotzboden, selbstklebend, Grammatur: 100 Stück je keine Angabe 110 g 33. Fineliner Strichstärke ca. 0,8 mm. Schreibfarbe blau. Die Tinte auf Wasserbasis keine Angabe ist dokumentenecht nach ISO Filzstifte farbsortiert 24 Farben bunt 24 Stück je 35. Fotopapier für Inkjet Drucker, DIN A4 (210 x 297 mm), mind. 220 g/qm, schnell 50 Blatt je weiß trocknend, mind. 20 Jahre Lebensdauer 36. Geschäftsbücher gebundenes Notizbuch, DIN A5, kariert, 96 Blatt, Einband aus festem Karton keine Angabe 37. Geschäftsbücher gebundenes Notizbuch, DIN A4, kariert, 96 Blatt, Einband aus festem 5 Stück je keine Angabe Karton 38. Gesprächsnotizblock DIN A5, Hochformat, 50 Blatt, gelocht gelb 39. Haftnotizwürfel Post-It Format (76 x 76 mm), Farbe: neonpink, neongelb, neongrün und neonorange, 400 Blatt bunt 40. Haftnotizwürfel Post-It Format (51 x 51 mm), 400 Blatt bunt 41. Haftstreifen Format: 25,4 x 43,2 mm, Kunststoff, beschriftbar, gut selbsthaftend, 50 Streifen je rot wiederablösbar, signalstarke Farbe Spender 42. Haftstreifen Format: 25,4 x 43,2 mm, Kunststoff, beschriftbar, gut selbsthaftend, 50 Streifen je blau wiederablösbar, signalstarke Farbe Spender 43. Haftstreifen Format: 25,4 x 43,2 mm, Kunststoff, beschriftbar, gut selbsthaftend, 50 Streifen je grün wiederablösbar, signalstarke Farbe Spender 44. Haftstreifen Format: 25,4 x 43,2 mm, Kunststoff, beschriftbar, gut selbsthaftend, 50 Streifen je gelb wiederablösbar, signalstarke Farbe Spender 4 von 10

6 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe Verpackungseinheit Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 45. Haftstreifen 4 Farben im Spender Format: 12,7 x 43,7 mm, Kunststoff, beschriftbar, gut selbsthaftend, wiederablösbar, signalstarke Farbe rot, blau,grün,gelb rot, blau, grün, gelb je 35 Stück pro Farbe 46. Hängehefter Falken UniReg Hersteller-Nr braun 47. Hängetasche Falken UniReg Hersteller-Nr braun 48. Heftgerät Metallhefter mit Kunststoffummantelung und Kunststoffboden, Oberlademagazin, ergonomisches Design, für Heftklammern 24,6 Ladekapazität: mind. 80 Heftklammern, Blattleistung: mind. 20 Blatt (bei 80 g/qm Papier) GS geprüft 49. Heftklammern Größe: Nr. 10, verzinkt keine Angabe 50. Heftklammern Größe: 24/6, verzinkt keine Angabe 51. Heftstreifen 52. Heftstreifen 53. Heftzange 54. Info-Pocket Folien 55. Klammerspender Einhängestreifen aus PP-Folie, mit Kunststoffdeckleiste und Standardlochung (6 und 8 cm Lochung), geeignet für DIN A4 und DIN A5 Einhängestreifen aus PP-Folie, mit Kunststoffdeckleiste und Standardlochung (6 und 8 cm Lochung), geeignet für DIN A4 und DIN A5 leichte Büroheftzange mit Vollmetallmechanik, ergonomisch geformt, für Heftklammern Nr. 10, Heftleistung: 15 Blatt A4 selbstklebende Folientasche, rechte Seite und oben geöffnet mit non-permanent Kleber stabiler Magnetspender mit Zentralmagnet, Büroklammern sollen griffbereit und leicht entnehmbar sein, Spender gefüllt mit verzinkten Büroklammern 26 mm, Höhe: mind. 6 cm keine rot blau keine transparent keine Angabe 25 Stück je 25 Stück je 1000 Stück je 1000 Stück je 25 Stück je 25 Stück je 56. Klebeband PP-Folie, 33 m x 19 mm, stark klebend, kristallklar transparent 1 Rolle 57. Klebeband-Tischabroller Tischspender, für Klebeband 33 m x 19 mm, rutschfestes Unterteil, nachfüllbar keine Angabe 58. Klebestift Inhalt: 20 g keine Angabe 5 von 10

7 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe Verpackungseinheit 59. Klebestift Inhalt: 40 g keine Angabe 60. Klebstoff Alleskleber, flüssig, 90 g keine Angabe 61. Kopierfolie für Kopier, DIN A4, Folienstärke: 0,10 mm, glasklar, ohne Schutzblatt, 100 Stück je glasklar bis 240 Grad hitzebeständig 62. Korrekturroller TIP-Ex Pocket Mini-Mouse weiß 63. Kugelschreiber Einweg-Kugelschreiber mit Clip und Drücker aus stabilem Kunststoff, blau angenehme Griffmulde, Strichstärke: Medium 64. Kugelschreiber Tintenkugelschreiber mit auswechselbarer Mine, stabile Metallspitze, blau Strichstärke: 0,5 mm, dokumentenechte Farbe 65. Kugelschreiber Druckmechanik mit zylindrisch-schlankem Gehäuse, stabile Metallspitze und Stahlclip für lange Lebensdauer, auswechselbare blau Großraummine, dok.-echt 66. Kugelschreibermine Großraummine mit verschleißfester Edelstahlspitze, Strichbreite M, dok.- blau echt 67. Kunststoffregister 1-12 DIN A4, aus PP - Folie, Eurolochung, Hochformat keine Angabe 68. Kunststoffregister 1-31 DIN A4, aus PP - Folie, Eurolochung, Hochformat keine Angabe 69. Kunststoffregister A - Z DIN A4, aus PP - Folie, Eurolochung, Hochformat keine Angabe 70. Kurzmitteilungen 21 x 10,5 cm - 2 x 40 Blatt passent für Fensterkuvert - selbstdurchschreibend mit integrierter Schreibunterlage keine Angabe 71. Lineal 20 cm, Kunststoff, transparent, mm-einteilung transparent 72. Lineal 30 cm, Kunststoff, transparent, mm-einteilung transparent Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 73. Ordner DIN A4 Standard (80 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch rot 6 von 10

8 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe Verpackungseinheit Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 74. Ordner DIN A4 Standard (80 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch schwarz 75. Ordner DIN A4 Standard (80 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch blau 76. Ordner DIN A4 Standard (80 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch grün 77. Ordner DIN A4 Standard (80 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch gelb 78. Ordner DIN A4 Standard (50 mm) klassisches Wolkenmarmor-Design, stabiler Pappkern, strapazierfähig, ohne Wechselfenster, mit farbigem Rücken, aufgeklebtes Rückenschild, Qualitätshebelmechanik, mit Griffloch schwarz 79. Ordneretiketten geeignet für Laserdrucker, Kopierer, Inkjetdrucker, DINA A4, Format 192 x 61 mm, 4 Etiketten pro Blatt, undurchsichtig bzw. blickdicht, selbstklebend (lösemittelfreier Haftkleber), Rundum-Sicherheitskante weiß 25 Blatt je 80. Ordneretiketten geeignet für Laserdrucker, Kopierer, Inkjetdrucker, DINA A4, Format 192 x 38 mm, 4 Etiketten pro Blatt, undurchsichtig bzw. blickdicht, selbstklebend (lösemittelfreier Haftkleber), Rundum-Sicherheitskante weiß 25 Blatt je 81. Ordnungsmappe 82. Ordnungsmappe DIN A4, 6 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge DIN A4, 6 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge blau gelb 7 von 10

9 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe Verpackungseinheit 83. Ordnungsmappe DIN A4, 6 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge grün 84. Ordnungsmappe DIN A4, 6 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge rot 85. Ordnungsmappe DIN A4, 12 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge blau 86. Ordnungsmappe DIN A4, 12 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge gelb 87. Ordnungsmappe DIN A4, 12 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge grün 88. Ordnungsmappe DIN A4, 12 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge rot 89. Ordnungsmappe DIN A4, 12 Fächer, Sichtlöcher und Taben, Ausstanzungen zur Beschriftung auf dem Vorderdeckel, 2 Gummizüge schwarz 90. Packband zum Verschließen von Paketen 28 my, PVC, starke Klebkraft, 50 mm x 60 m braun 91. Prospekthüllen DIN A4, 50 my, oben offen, geprägt, mit Universallochung glasklar 100 Stück je 92. Radiergummi Kunststoff, zur sauberen Aufnahme von Blei- und Farbstiften, keine Angabe 63 x 22 x 12 mm Metall mit Anschlagschiene (einstellbar für verschiedene Formate), 93. Registraturlocher rutschfester Plastikboden, Stanzleistung: mind. 60 Blatt (bei 80 g/qm) keine Angabe Papier, GS geprüft 94. Schere 16 cm keine Angabe 95. Schere 21 cm keine Angabe 96. Schnellhefter A4 Format blau 97. Schnellhefter A4 Format gelb 98. Schnellhefter A4 Format grün Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 8 von 10

10 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe 99. Schnellhefter A4 Format rot 100. Schnellhefter A4 Format weiß Verpackungseinheit 101. Schriftbandkassette 12 mm x 7 m - schwarze Schrift auf weißem Untergrund wie DYMO weiß/schwarz 102. Stempelfarbe 103. Stempelkissen klein 104. Stempelkissen groß Ohne Öl, in Verstreichflasche Inhalt: 30ml Metallgehäuse, Größe 11 x 7cm (BxT) Stempelkissenfarbe: blau Metallgehäuse, Größe 16 x 9cm (BxT) Stempelkissenfarbe: blau blau keine Angabe keine Angabe 105. Textmarker Keilspitze 2-5mm grün 106. Textmarker Keilspitze 2-5mm orange 107. Textmarker Keilspitze 2-5mm leucht gelb 108. Textmarker Keilspitze 2-5mm blau 109. Textmarker Keilspitze 2-5mm rot Tintenfeinschreiber / Fineliner Tintenfeinschreiber / Fineliner Tintenfeinschreiber / Fineliner Tintenfeinschreiber / Fineliner Strichstärke 0,4 mm Strichstärke 0,4 mm Strichstärke 0,4 mm Strichstärke 0,4 mm blau schwarz 114. Trennblätter A4 mit perforierter rechter Seite chamois grün rot 100 Stück je Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) 9 von 10

11 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ausschreibung: Verkauf und Lieferung von Büromaterialien Ausschreibungszeitraum: Lfd. - Nr. Artikel Artikelbeschreibung Farbe 115. Trennblätter A4 ohne perforierte rechte Seite chamois 116. Trennstreifen 117. Trennstreifen 118. Trennstreifen 119. Trennstreifen 120. Versandtasche 121. Versandtasche 122. Versandtasche 123. Versandtasche individ. Beschriftung & Einteilung, Querf. 105 x 240 mm, 2-fach gelocht, 190 g/qm individ. Beschriftung & Einteilung, Querf. 105 x 240 mm, 2-fach gelocht, 190 g/qm individ. Beschriftung & Einteilung, Querf. 105 x 240 mm, 2-fach gelocht, 190 g/qm individ. Beschriftung & Einteilung, Querf. 105 x 240 mm, 2-fach gelocht, 190 g/qm Format: C5 (162 x 229 mm) ohne Fenster, stark selbstklebend, Grammatur: 90 g Format: C5 (162 x 229 mm) mit Fenster, stark selbstklebend, Grammatur: 90 g Format: C4 (229 x 324 mm) ohne Fenster, stark selbstklebend, Grammatur: 90 g Format: C4 (229 x 324 mm) mit Fenster, stark selbstklebend, Grammatur: 90 g rot gelb blau grün keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Verpackungseinheit 100 Stück je 100 Stück je 100 Stück je 100 Stück je 100 Stück je 500 Stück je 500 Stück je 250 Stück je 250 Stück je 124. Zettelbox Maße: 100x100x100 mm für 700 Blatt 90x90x90 mm transparent Preis je Verpackungseinheit in (ohne Mwst.) Gesamtpreis in (Netto): zuzüglich MwSt.: Gesamtpreis in (Brutto): Ort, Datum Unterschrift Angebotssumme: 10 von 10

12 Name bzw. Firma des Bieters PLZ, Ort Datum Anschrift Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Betrifft: Leistung von Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bezug: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebots: 1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entgelten. Besteht keine solche Mindestentgelt-Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde des 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 8,50 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 8,50 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. - Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in 3 Absatz 3 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar. 2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen) Alle Nachweise können in anonymisierter oder pseudonymisierter Form ( 2 Absatz 3 Nummer 1 und 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. - Lieferaufträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. - Dienstleistungsverträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann. 3. Stichprobenkontrollen Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen. aktualisiert 09/12

13 4. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist. 5. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften. 6. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. - von Nachunternehmern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor. 7. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein. Rechtsverbindliche Unterschrift(en) / ggf. zusätzlich Firmenstempel Wird die Ergänzung des Angebotsschreibens hier nicht unterschrieben, gilt das Angebot als unvollständig. aktualisiert 09/12

14 Dienststelle Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Karl-Marx-Str Blankenfelde-Mahlow Geschäftszeichen / Vergabenummer / Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Bbg Vergabegesetzes Ergänzende Vergabebedingung Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz VOL rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen, sonst ist das Angebot unvollständig. Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz VOL des Vergabehandbuchs VOL Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitervergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten im Vordruck VOL rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein. VOL EVB Vergabegesetz VHB-VOL Bbg, Stand 06/10 aktualisiert 11/11

15 Name bzw. Firma des Bieters PLZ, Ort Datum Anschrift Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Betrifft: Leistung von Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bezug: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen Beschäftigten nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entgelten. Besteht keine solche Mindestentgelt-Regelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde des 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 8,50 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 8,50 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. - Lieferleistung Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts in 3 Absatz 3 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar. 2. Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der Vorlagepflicht von anonymisierten oder pseudonymisierten Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit einer Rechnung über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein. Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (öffentlicher Auftraggeber), (Auftragnehmer) dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und zahlung befragen. VOL Vergabegesetz Nachunternehmer/ Verleiher aktualisiert 09/12

16 3. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers oder des öffentlichen Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers oder öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist. 4. Weitere Nachunternehmer und Verleiher Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften. 5. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine Selbstreinigung eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem / unseren Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. - Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor. 6. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftraggeber des Nachunternehmers/Verleihers) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer/Verleiher) VOL Vergabegesetz Nachunternehmer/ Verleiher aktualisiert 09/12

17 Merkblatt Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes bei vermischten Leistungen und bei Bezahlung nach Akkordlohn Es gibt Leistungen, bei denen es nicht unüblich ist, dass sie zeitlich und räumlich vermischt mit den Leistungen für private Auftraggeber erbracht werden. Hierzu gehören z.b. Postdienstleistungen und Wäschereileistungen. Bei diesen Leistungen kann der Auftraggeber nicht selbst die geeignete Art und Weise der Zuordnung von Arbeitszeiten zu seinem Auftrag und die richtige Nachweisart und Kontrolle im Vorhinein bestimmen. Hierfür sind Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorzunehmen. Ausgangspunkt ist, dass das Mindestarbeitsentgelt des 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) anteilig für die Arbeitszeit zu zahlen ist, die auf die Erfüllung der dem Brandenburgischen Vergabegesetz unterliegenden Aufträge entfällt. I. Berechnung der verschiedenen Leistungsteile und Feststellung der dem Brandenburgischen Vergabegesetz entsprechenden Bezahlung Der Auftraggeber hat festzustellen, ob die bei der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten des Auftragnehmers das Mindestarbeitsentgelt des 3 Absatz 3 BbgVergG erhalten. Hierbei lassen sich folgende Konstellationen unterscheiden: 1. Alle Beschäftigten des Auftragnehmers werden nach Tarifen oder betriebsüblich höher oder mindestens in der Höhe entlohnt, die dem Mindestarbeitsentgelt des 3 Absatz 3 BbgVergG entspricht. In diesem Fall stellt die Feststellung der Bezahlung gemäß den Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes kein großes Problem dar. 2. Die für den öffentlichen Auftraggeber erbrachten Leistungsteile lassen sich eindeutig identifizieren bzw. zuordnen. Ebenso lassen sich die bei der Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber eingesetzten Beschäftigten des Auftragnehmers eindeutig identifizieren. Diese Beschäftigten werden mindestens in der Höhe des Mindestarbeitsentgelts des 3 Absatz 3 BbgVergG entlohnt. Hier ist zunächst der Anteil an der Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber festzustellen. Die im zweiten Schritt vorzunehmende Feststellung der Bezahlung gemäß den Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes stellt dann kein großes Problem dar. 3. Die für den öffentlichen Auftraggeber erbrachten Leistungsteile lassen sich nicht eindeutig, sondern nur anteilig am Gesamtumsatz des Auftragnehmers identifizieren. In diesem Fall bestimmt sich das Entgelt nach dem Verhältnis der im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bearbeiteten Leistungsteile zu den für einen privaten Auftraggeber bzw. für private Auftraggeber erbrachten Leistungsteilen. In einem ersten Schritt ist demnach der Anteil festzustellen, den der Umsatz mit dem öffentlichen Auftraggeber am Gesamtumsatz voraussichtlich ausmachen wird. Ein Bezugszeitraum ist hier bewusst nicht vorgegeben. Erforderlich ist die Angabe eines solchen Zeitraums, die es dem Auftraggeber ermöglicht, eine Prognose über die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Vergabegesetz zu treffen. In der Regel ist das der Zeitraum der Leistungserbringung. Bei längerfristigen Aufträgen ist ein ausreichend langer Zeitraum anzugeben. In einem zweiten Schritt ist festzustellen, in welcher Höhe sich das Arbeitsentgelt erhöhen müsste. II. Nachweisart Je nachdem, welche der unter Punkt I. genannten Konstellationen vorliegt, sind die Nachweise durch den Auftragnehmer für das Vergabeverfahren bzw. die Kontrolle nach der Brandenburgisches Vergabegesetz- 1

18 Durchführungsverordnung anzubieten: 1. In der ersten Konstellation ist dem Angebot eine Kopie des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung oder eine Quellenangabe für den Text des Tarifvertrages oder einer sonstigen für den Auftragnehmer geltenden Lohn- oder Gehaltsvereinbarung beizufügen. Fehlen diese Angaben, gilt das Angebot als unvollständig. 2. In der zweiten Konstellation hat der Auftragnehmer dem Angebot die erforderlichen Angaben für Berechnungen, Nachweise und Kontrollwege beizufügen. Hintergrund ist, dass durch eine Vorgabe einer bestimmten Berechnungsmethode nicht in betriebliche Abläufe eingegriffen werden soll. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere nachzuweisen, wie die Leistungsteile für den öffentlichen Auftraggeber und die insofern eingesetzten Beschäftigten identifiziert werden sollen. Daneben hat der Auftragnehmer dem Angebot die Nachweise beizufügen, nach denen die Beschäftigten ein Arbeitsentgelt mindestens in der Höhe des Mindestarbeitsentgelts des 3 Absatz 3 BbgVergG erhalten. Das können in erster Linie die unter Nummer 1 genannten Nachweise sein (Kopie des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung usw.). Fehlen diese Angaben, gilt das Angebot als unvollständig. 3. In der dritten Konstellation hat der Auftragnehmer dem Angebot ebenfalls die erforderlichen Angaben für Berechnungen, Nachweise und Kontrollwege beizufügen. Er hat insbesondere anzugeben, welchen Anteil die für den öffentlichen Auftraggeber erbrachten Leistungsteile am Gesamtumsatz des Unternehmens voraussichtlich ausmachen. Zur Frage, welcher Zeitraum anzugeben ist, vgl. Nummer 3 des Abschnitts I. Berechnung der verschiedenen Leistungsteile und Feststellung der dem Brandenburgischen Vergabegesetz entsprechenden Bezahlung. Daneben hat er anzugeben, welchen Stundenlohn die Beschäftigten bisher erhalten und wie sich dieser Stundenlohn im Fall der Zuschlagserteilung erhöht. Für die Kontrolle nach der Brandenburgisches Vergabegesetz- Durchführungsverordnung bietet sich die Angabe der gesamten, einschließlich der nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bearbeiteten Briefmengen im Verhältnis zu der nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bearbeiteten Menge, und den Lohnlisten des Auftragnehmers an. Die entsprechenden Erklärungen und Nachweise hat der Auftragnehmer im Formblatt VOL anzugeben. III. Sonderfall 1: Bezahlung nach Akkordlohn/Nachweisarten Einen Sonderfall stellt es dar, wenn die Leistungsbestandteile für einen öffentlichen Auftraggeber nach Akkordlohn bezahlt werden. Die bisherigen Ausführungen gehen davon aus, dass die Beschäftigten einen Zeitlohn erhalten. In einigen Bereichen, z.b. bei Postdienstleistungen, wird aber häufig ein Akkordlohn gezahlt. Anders als beim Zeitlohn erfolgt die Vergütung nach Maßgabe des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit. In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten: 1. Zum einen kann eine Umstellung auf einen Zeitlohn vorgenommen werden, um die gesetzlichen Anforderungen unmittelbar und eindeutig zu erfüllen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer zu erklären und nachzuweisen, dass eine Umstellung tatsächlich erfolgt ist bzw. für den öffentlichen Auftrag erfolgen wird. 2. Als Alternative kann die bisherige Entgeltform beibehalten werden. In diesem Fall ist eine Umrechnung des Akkordlohns in einen Zeitlohn vorzunehmen. Hierfür stehen - nach Wahl des Auftraggebers - folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a) Der Auftraggeber kann das folgende Umrechnungsmodell vorgeben. 2

19 Grundlagen der Entlohnung in Form eines Akkordlohns sind die Normalleistung und der Akkordrichtsatz. 1 Die Normalleistung wird im Rahmen von Arbeits- und Bewegungsstudien ermittelt und soll von einem bzw. einer eingearbeiteten Beschäftigten auf Dauer (sowie im Mittel der Arbeitszeit) erbracht werden können. 2 Der Akkordrichtsatz ist der (in der Regel tarifvertraglich festgelegte) Stundenlohn bei Normalleistung. 3 Unterschieden wird zwischen Zeitakkord und Stückakkord (Geldakkord): Zeitakkord Grundlage ist eine Stückzeit. Stückzeit: = 60 Minuten / durchschnittliche Leistung Akkordrichtsatz = Stundenlohn bei Normalleistung Akkordlohn = Menge X Stückzeit X Minutenfaktor Minutenfaktor = Akkordrichtsatz / 60 Stückakkord (Geldakkord) Der Geldbetrag pro Stück wird vorgegeben (Akkordsatz). Geldeinheit pro Stück (Akkordsatz) = Stundenlohn bei Normalleistung / geleistete Stückzahl Akkordrichtsatz = Stundenlohn bei Normalleistung Akkordlohn = Menge X Geldeinheit pro Stück In diesem Fall hat der Auftraggeber das Formblatt VOL 07-03a zu verwenden. Der potentielle Auftragnehmer hat die entsprechenden Angaben zu machen und mit Nachweisen zu belegen. Ein Berechnungsbeispiel findet sich unter Punkt V. 1. b) Der Auftraggeber kann es dem potentiellen Auftragnehmer überlassen, ihm ein transparentes und nachvollziehbares Umrechnungsmodell glaubhaft zu machen. Der potentielle Auftragnehmer muss dem Auftraggeber hierfür anhand eines eigenen transparenten und nachvollziehbaren Umrechnungskonzepts nachvollziehbar und nachprüfbar darlegen, dass jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin im Durchschnitt mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestarbeitsentgelts des 3 Absatz 3 BbgVergG erhält. Dabei bietet es sich an, die auch in anderen Zusammenhängen geltenden Berechnungsmethoden - z. B. in der Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung oder bei den Kontrollen des Zolls - anzuwenden. Vorteil dieser Variante ist, dass hierdurch nicht in betriebliche Abläufe eingegriffen wird. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Formblatt VOL 07-03b zu verwenden. Der potentielle Auftragnehmer hat die entsprechenden Angaben zu machen und in dem Formblatt ein nachvollziehbares Umrechnungsmodell mit den sich daraus ergebenden Erhöhungen des Arbeitsentgelts darzulegen sowie die entsprechenden Nachweise beizufügen. IV. Sonderfall 2: Bezahlung nach Akkordlohn bei vermischten Leistungen 1 Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Akkordlohn, online im Internet: Stand: Ebda. 3 Ebda. 3

20 Einen weiteren Sonderfall stellt es dar, wenn bei vermischten Leistungen eine Bezahlung nach Akkordlohn erfolgt. In diesem Fall ist zunächst der Akkordlohn in einen Stundenlohn umzurechnen (vgl. Punkt III.). In einem zweiten Schritt sind sodann die verschiedenen Leistungsteile zu berechnen. Schließlich ist in einem weiteren Schritt festzustellen, in welcher Höhe sich das Arbeitsentgelt erhöhen müsste. Ein Berechnungsbeispiel findet sich unter Punkt V. 2. V. Berechnungsbeispiele 1. Bezahlung nach Akkordlohn Der Zeitlohn soll 5 Euro pro Stunde betragen. Die Normalleistung beträgt 10 Stück pro Stunde. Der Mitarbeiter soll 12 Stück pro Stunde schaffen. Zeitakkord Stückakkord (Geldakkord) Vorgabezeit: sechs Minuten pro Stück. Geldeinheit pro Stück = 5 Euro / 10 Stück = 0,5 Euro pro Stück Minutenfaktor = 5 Euro / 60 Minuten = 0,083 Euro pro Minute Akkordlohn = 12 Stück pro Stunde X 6 Minuten pro Stück X 0,083 Euro pro Minute = 6 Euro Stundenlohn: 6 Euro (da der Beschäftigte 20% mehr als die Normalleistung erbringt, steigt der Stundenlohn um 20 % (=1 Euro) 2. Bezahlung nach Akkordlohn bei vermischten Leistungen Akkordlohn = 12 Stück pro Stunden X 0,5 Euro pro Stück Stundenlohn: 6 Euro (da der Beschäftigte 20% mehr als die Normalleistung erbringt, steigt der Stundenlohn um 20 % (=1 Euro) Grundlage ist Beispiel 1. Der Anteil des öffentlichen Auftrags am Gesamtumsatz des Unternehmens macht 5% aus. 1. Schritt: In einem ersten Schritt ist der Akkordlohn in einen Zeitlohn umzurechnen. Hierfür kann auf das Beispiel unter Punkt V. 1. verwiesen werden. 2. Schritt: Feststellung der Erhöhung des Arbeitsentgelts. Das Arbeitsentgelt müsste sich bei den Beschäftigten, die bei der Auftragsdurchführung eingesetzt werden, um 2,50 Euro pro Stunde erhöhen, um den Mindestarbeitsentgeltsatz des 3 Absatz 3 BbgVergG zu erreichen: Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und 25 Arbeitstagen in diesem Monat müsste das Arbeitsentgelt im konkreten Monat um 500 Euro erhöht werden. Da der Leistungsanteil für den öffentlichen Auftraggeber 5% beträgt, müsste das monatliche Arbeitsentgelt um 25 Euro erhöht werden (Arbeitstage pro Monat X Arbeitszeit pro Tag X 5 % X 2,50 Euro; 25 Arbeitstage pro Monat X 8 Stunden pro Tag X 5 % Leistungsanteil für den öffentlichen Auftraggeber X 2,50 Euro Differenz = 25 Euro). 3. Feststellung der Erhöhung des Arbeitsentgelts bei vermischten Leistungen bei Zeitlöhnen 4

21 Die Beschäftigten des Auftragnehmers erhalten einen Stundenlohn in Höhe von 6 Euro. Der Leistungsanteil für den öffentlichen Auftraggeber beträgt 5% monatlich. Die Umrechnung entspricht der Umrechnung im Beispiel unter Punkt V. 2. Im Ergebnis müsste sich der Lohn um 25 Euro pro Monat erhöhen. V. Weitere Hinweise Sofern sich Teile der Leistung, die dem öffentlichen Auftraggeber zugerechnet werden können, und Teile der Leistung, die ihm nicht zugeordnet werden können, nicht trennen lassen (z.b. Abholung der Post beim öffentlichen Auftraggeber einerseits und Sortiertätigkeit der Briefe andererseits), ist die Gesamtkonstellation nach Ziffer I. 3. abzuwickeln. Voraussetzung ist, dass die betroffenen direkt dem öffentlichen Auftraggeber zuzuordnenden Leistungsteile eine untergeordnete Bedeutung haben, so dass eine gesonderte Erfassung nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. 5

22 Name bzw. Firma des Bieters PLZ, Ort Datum Anschrift Ergänzung des Angebotsschreibens bei vermischten Leistungen 1 Betrifft: Art der Leistung: Verkauf und Lieferung von Büromaterial für die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bezug: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom Angebotsbestandteil zur Einhaltung des Mindestarbeitsentgelts von 8,50 Euro bei der Ausführung der angebotenen Leistungen und über die Nachweise und Kontrollen Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vertragserklärung zugrunde: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens bei der Erfüllung der Leistungspflichten aus dem Vertrag nicht unter dem Mindestlohn der Branche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen, sobald ein solcher Mindestlohn wirksam festgesetzt ist. Solange dies nicht der Fall ist oder bei einer Mindestlohnhöhe unter dem Mindestarbeitsentgelt nach 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von 8,50 Euro sowie bei nicht vom AEntG erfassten Tätigkeiten wird die Verpflichtung übernommen, mindestens das Mindestarbeitsentgelt des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen. 2. Die Leistungen werden ganz oder teilweise typischerweise gleichzeitig mit Leistungen für andere Auftraggeber erbracht, insbesondere auch für gewerbliche und sonstige private Kunden, die nicht unter den Anwenderkreis des Brandenburgischen Vergabegesetzes fallen. a) Alle Beschäftigten werden nach Tarifen oder betriebsüblich höher oder mindestens in der Höhe entlohnt, wie nach Ziffer 1 vereinbart. Eine Kopie des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung oder eine Quellenangabe für den Text des Tarifvertrages oder einer sonstigen für das Unternehmen geltenden Lohn- oder Gehaltsvereinbarung ist beigefügt. Die Vereinbarung trägt die Bezeichnung: und ist dem Angebot beigefügt oder wie folgt allgemein zugänglich: b) Folgende Tätigkeiten lassen sich eindeutig der angebotenen Leistung zuordnen und daher die konkret zur Erfüllung Beschäftigten feststellen und entsprechend den Anforderungen der Ziffer 1 entlohnen: Es handelt sich um vom Hundert der Gesamtleistung. c) Der Gegenstand des öffentlichen Auftrags macht voraussichtlich vom Hundert des Gesamtumsatzes des beauftragten Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen aus. Die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten des Unternehmens erhalten einen Zeitlohn. Dieser Zeitlohn wird entsprechend anteilig erhöht. Daraus ergeben sich folgende Erhöhungen für die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten: Vermischte Leistungen im hier verwendeten Sinne sind solche, die branchenüblich, so erbracht werden, dass die Auftragserfüllung für mehrere Auftraggeber/Kunden nicht voneinander getrennt erfolgt. Z. B. bei Postdienstleistungen die Auslieferung unbestimmt vieler Sendungen verschiedener Absender in einer Tour. VOL 07-03a Ergänzende Vereinbarung Vergabegesetz bei vermischten Leistungen VHB-VOL Bbg, Stand 06/10 Bearbeitung 05/14

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