Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform
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1 Spezielle Anforderungen der Reform des Vergaberechts an den Betreiber einer evergabeplattform Daniel Zielke Leiter Marketing und Vertrieb Mitglied der Projektgruppe evergabe des BITKOM Vertraulichkeit Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen ausschließlich zu Zwecken der Bewertung der Applikationen von Healy Hudson, in dessen Zusammenhang dieses Dokument verfügbar gemacht wurde, verwendet werden. Das Dokument beinhaltet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Healy Hudson oder Dritten, die Healy Hudson zur Verwendung und Weitergabe dieser Informationen ermächtigt haben. Die Informationen dürfen nur von den zuständigen Personen innerhalb der internen Organisation des Empfängers verwendet werden. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Healy Hudson Dritten zugänglich gemacht werden. Sofern eine Zusammenarbeit nicht zustande kommen sollte, sind dieses Dokument und alle ggf. davon erstellten Kopien Healy Hudson auf erstes Verlangen zurückzugeben. Kein Teil des Dokuments darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der Healy Hudson GmbH reproduziert, verändert oder weiterverarbeitet werden.
2 EU-Richtlinien Healy Hudson GmbH
3 Was ist evergabe? Healy Hudson GmbH
4 Pflicht zur Einführung der evergabe Zu diesem Zweck sollten die Übermittlung von Bekanntmachungen in elektronischer Form, die elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen sowie nach einem Übergangszeitraum von 30 Monaten eine ausschließliche elektronische Kommunikation, das heißt eine Kommunikation durch elektronische Mittel, in allen Verfahrensstufen, einschließlich der Übermittlung von Teilnahmeanträgen und insbesondere der Übermittlung der Angebote ( elektronische Übermittlung ), verbindlich vorgeschrieben werden. (Erwägungsgrund 52 der RL 2014/24/EU ) Inkraftgetreten am 17. April 2014 umgesetzt am 18. April 2016 Healy Hudson GmbH
5 Modernisierung des Vergaberechts Die neue Vergaberechtskaskade RL 2014/24/EU 2014/25/EU 2014/23/EU 2009/81/EG GWB VgV VOB bleibt ober- und unterhalb der Schwelle bestehen VOL oberhalb der Schwelle in VgV eingearbeitet unterhalb: ungewiss VOF in VgV eingearbeitet SektVO Landesvergabegesetze neu: KonzVgV VSVgV 5
6 Modernisierung des Vergaberechts Elektronische Vergabe Regelungen im Oberschwellenbereich wurden von Bundestag und -rat Ende Dezember 2015 beschlossen und treten zum in Kraft. Grundsatz der elektronischen Kommunikation: 97 V GWB (2016) Begründungspflicht für Abweichung davon: 8 II Nr. 9 VgV Anforderungen an die elektron. Kommunikation: 10,11 VgV bzw. 11, 11a, 11b VOB/A Im Unterschwellenbereich vorläufig keine Pflicht zur elektronischen Vergabe. Mögliche Konsequenz: Medien- und Verfahrensbruch zwischen Ober- und Unterschwellenbereich? 6
7 Umsetzung der evergabe in der VgV 9 Grundsätze der Kommunikation 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation 41 Bereitstellung Vergabeunterlagen 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote 55 Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angeboten 58 Zuschlag und Zuschlagskriterien 7
8 Umsetzung der evergabe in der VOB/A VOB/A EU Arten der Vergabe 3a EU Zulässigkeitsvoraussetzungen 4b EU Besondere Instrumente und Methoden 11 EU Grundsätze der Informationsübermittlung 11a EU Anforderungen an elektronische Mittel 11b EU Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel 12 EU Vorinformation, Auftragsbekanntmachung 12a EU Versand der Vergabeunterlagen 13 EU Form und Inhalt der Angebote 14 EU Öffnung der Angebote, Öffnungstermin 8
9 Umsetzung der evergabe in der VOL/A VOL/A Dynamisches elektronisches Verfahren 11 Grundsätze der Informationsübermittlung 12 Bekanntmachung 13 Form und Inhalt der Angebote 14 Öffnung der Angebote 18 Zuschlag 20 Dokumentation 9
10 Was wird elektronisch stattfinden? Healy Hudson GmbH
11 verpflichtende elektronische Prozess-Schritte Bekanntmachung erfassen Bekanntmachung veröffentlichen Vergabeunterlagen bereitstellen Kommunikation mit Bietern Entgegennahme der Angebote Zuschlagsinformation wesentlich: 41 VgV und 11 Abs. 3 EU VOB/A 2016 Kostenfreiheit und kein Zwang zur Registrierung für Bieter Healy Hudson GmbH
12 Das Vergabeportal Healy Hudson GmbH
13 Theorie vs Praxis EU-Kommission Vergabestellen Maximale Transparenz Zugangsfreiheit Kostenfreiheit für Bieter Bestenauslese Dokumentation der Teilnehmer geringe Kosten Healy Hudson GmbH
14 Recherche und Vergabeunterlagen Healy Hudson GmbH
15 Anpassung der Vergabeordnungen und - verfahren Healy Hudson GmbH
16 Formulare aktualisieren Healy Hudson GmbH
17 neue Fristen Healy Hudson GmbH
18 Pflicht zur Einführung der evergabe Art. 90 Abs. 2 RiLi 2014/24/EU Unbeschadet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten die Anwendung von Artikel 22 Absatz 1 bis 18. Oktober 2018 aufschieben, außer für den Fall, dass die Verwendung elektronischer Mittel gemäß den Artikeln 34, 35 und 36, Artikel 37 Absatz 3, Artikel 51 Absatz 2 oder Artikel 53 verbindlich vorgeschrieben ist. Unbeschadet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels können die Mitgliedstaaten die Anwendung von Artikel 22 Absatz 1 für zentrale Beschaffungsstellen bis 18. April 2017 aufschieben. Beschließt ein Mitgliedstaat, die Anwendung von Artikel 22 Absatz 1 aufzuschieben, so sieht dieser Mitgliedstaat vor, dass die öffentlichen Auftraggeber für alle Mitteilungen und für den gesamten Informationsaustausch zwischen folgenden Kommunikationsmitteln wählen können: a) elektronische Mittel gemäß Artikel 22; b) Postweg oder anderer geeigneter Weg; c) Fax; d) eine Kombination dieser Mittel. Stichtag ist der Healy Hudson GmbH
19 Daniel Zielke Leiter Marketing und Vertrieb Mitglied der Projektgruppe evergabe des BITKOM Deutsche evergabe Eine Marke der Healy Hudson GmbH Wilhelmstraße D Wiesbaden Fon +49 (0) Fax +49 (0) Healy Hudson GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Alle Firmen-, Produkt- oder Dienstleistungsmarken anderer Unternehmen werden anerkannt. Die Angaben im Text sind unverbindlich und dienen lediglich zu Informationszwecken.
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