Geschäftsverteilungsplan Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
|
|
- Jesko Friedrich
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: Geschäftsverteilungsplan Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, Kiel Postfach 71 16, Kiel Telefon: , Telefax: Homepage: Funktionszeit (einschließlich Mittagspause) Montag Freitag: 9.00 bis Uhr Das ULD hat 35 Beschäftigte, davon 7 Teilzeitkräfte. Auskunft zum Geschäftsverteilungsplan erteilt LD1.3, T
2 Leitung Name Telefon/Fax Raum Leiterin: Die Landesbeauftragte für Datenschutz LD Vorzimmer: LDV Stellvertreterin: LDi.V. Besondere Funktionen Marit Hansen Barbara Körffer Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte i.v. Vorsitzender des Personalrats Behördliche Datenschutzbeauftragte Geheimschutzbeauftragte Reservierungen Sitzungszimmer/Schulungsraum Ausstellungsstände Beamer/Laptop/Digitalkamera/Mobiles Navigationssystem/ HD-Kamera mit Mikrofon und Stativ Jurisbetreuung/Beck-Online bei LD1.6 bei LD2.1 bei LD3.3 bei LD5
3 - 3 - Übersicht über die drittmittelfinanzierten Projekte im ULD Projekt Ansprechpartner/innen Kenn-Nr. Telefon Raum FutureID itesa ITS.APT Privacy-Forum SPLITCloud VALCRI LD LD Mitarbeiter/innen in den Projekten LD LD LD LD LD LD LD
4 - 4 - Referat 1 Referent LD1 1200/ Vertretung LD LD LD LD LD LD LD Datenschutz im Landtag LD1 Organisation der Kurse sowie des Jahresprogramms der LD1.2 DATENSCHUTZAKADEMIE Koordination der ULD-Bildungsangebote Mitarbeit bei der Herausgabe von Publikationen Personalverwaltung LD1.3 Haushalt Beschaffung von Ausstattungsgegenständen und Geräten Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Dienststelle Arbeitsschutz Allgemeine Fortbildung Führen der Urlaubs-, Kranken- und Dienstbefreiungskartei Aufbewahrung der Zeitwertkarten Registratur LD1.4 Sekretariat Redaktionelle und Gestaltung von Informationsmaterial Vergabe von Druckaufträgen Unterstützung bei der inhaltlichen und technischen Betreuung des Webangebotes Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
5 - 5 - Registratur Sekretariat Reisekostenabrechnungen Beschaffung von Büromaterial Vorbereitung und Abwicklung der Sitzungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten Mitarbeit bei der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit Leitung der Registratur Sekretariat Führen des Verfahrensverzeichnisses gem. 7 Abs. 4 LDSG Interne Mitarbeiterschulung in WORD 2010/EXCEL 2010 VS-Registratur Führen des Gruppenkalenders Registratur Sekretariat LD1.5 LD1.6 LD1.7
6 - 6 - Referat 2 Referent LD2 1284/ a Vertretung LD LD LD Grundsatzfragen des Datenschutzes im öffentlichen Bereich LD2 Datenschutzrechtliche Fragen des E-Government Informations- und Kommunikationsdienste im öffentlichen Bereich Datenschutz im Bereich des Wahl-, Kommunal- (einschl. kommunale Steuern), Gewerbe-, Bau- und Wirtschaftswesens Datenschutz im Steuerrecht Datenschutz im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung, des Kataster-, LD2.1 Statistik-, Verkehrs-, Umweltschutz-, Planungs-, Zivil- und Katastrophenschutzwesens und im Bildungsbereich sowie in Bereichen, für die keine andere Zuständigkeit festgelegt ist Fachübergreifende Fragen der Wissenschaft und der Forschung Videoüberwachung im Bildungsbereich und im Straßenverkehr Veranstaltungsmanagement Allgemeine Betreuung der behördlichen Datenschutzbeauftragten Operative Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit Datenschutz im Sozial- und medizinischen Bereich LD2.4 LD2 Inspektoren-Anwärterausbildung LD2.1 LD2.4
7 - 7 - Referat 3 Referent LD3 1211/ Vertretung LD LD LD LD LD LD LD LD LD Grundsatzfragen des Systemdatenschutzes und der Ordnungsmäßigkeit LD3 der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten sowie des technischen und organisatorischen Daten-schutzes bei Informations- und Kommunikationsdiensten Stellvertretende Leitung in Fragen der Datenverarbeitung nichtöffentlicher LD3.1 Stellen und der Organisation des Referats Technischer Datenschutz bei Justiz, Polizei und Sicherheitsbe-hörden, bei der Steuerdatenverarbeitung sowie bei Informations- und Kommunikationsdiensten Stellvertretende Leitung in Fragen der Datenverarbeitung öffentlicher Stellen Technischer Datenschutz beim E-Government, beim Melde-wesen, im Sozial- und Medizinbereich, bei der Energieversorgung sowie im Bildungsbereich Betreuung des Standard-Datenschutzmodells Technische Beratung bei Auditverfahren LD3.2
8 - 8 - Prüfung von IuK-Verfahren Technischer Datenschutz in der Bürokommunikation Stellvertretung beim Betrieb der IuK-Umgebung der Dienststelle Postmaster: Betrieb der server der Dienststelle, Betreuung der Mailinglisten Prüfung von IuK-Verfahren Beratung in Bezug auf Dokumentation (nach LDSG und DSVO) Netzwerkadministration Technischer Datenschutz in der Bürokommunikation Betreuung der behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Bereich technisch-organisatorischer Datenschutz Technischer Datenschutz bei Internetdiensten Hostmaster: Betrieb der Nameserver und der Hosting-Umgebung Selbstdatenschutz Technischer Datenschutz bei Internetdiensten und in der Bürokommunikation Webmaster: Betrieb der Web-Auftritte der Dienststelle IT-Beschaffung, Dokumentation, ServiceDesk Betrieb der IuK-Umgebung der Dienststelle Unterstützung bei Informations- und Kommunikationsdiensten LD3.3 LD3.4 LD3.6 LD3.8 LD3.9 LD4.2
9 - 9 - Referat 4 Referent LD4 1215/ Vertretung LD LD LD LD Grundsatzfragen des Referates Durchführung und Organisation von Projekten Internationale Datenverarbeitung Geodaten (öffentlicher und nichtöffentlicher Bereich) Gewerbliche Dienstleistungen/Handel und Industrie Beschäftigten- und Personaldatenschutz Melde-, Ausweis- und Personenstandswesen Aufsicht über Informations- und Kommunikationsdienste Werbung und Adresshandel//Markt- und Meinungsforschung Wohnungswirtschaft Freie Berufe Beschäftigten- und Personaldatenschutz Vereine und Verbände Gewerbliche Dienstleistungen/Handel und Industrie Angelegenheiten der betrieblichen Datenschutzbeauftragen Anwendung des Informationszugangsgesetzes Kreditwirtschaft Auskunfteien Versicherungswirtschaft Aufsicht über Informations- und Kommunikationsdienste Gewerbliche Dienstleistungen/Handel und Industrie Unterstützung bei der Anwendung des Informationszugangs-gesetzes Führen des Registers nach 38 Abs. 2 BDSG LD4 LD4.1 LD4.2 LD4.3 LD1.6
10 Referat 5 Referent LD5 1216/ Vertretung LD LD Grundsatzfragen des Referates LD5 Justiz, Ausländer- und Asylbereich Rechtsanwälte und Notare Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen nichtöffentliche Stellen Durchführung und Organisation von Projekten Referendarausbildung Polizei und Verfassungsschutz LD5.1 Waffenrecht Allgemeine Ordnungsverwaltung Videoüberwachung im öffentlichen und nichtöffentlicher Bereich (ohne Bildungsbereich und Straßenverkehr)
11 Referat 6 Referentin LD6 1214/ Vertretung LD LD LD LD LD LD LD LD LD Durchführung und Organisation von Projekten zu technischem LD6 Datenschutz, insb. zu Privacy by Design und Privacy by Default - LD6.4 Mitarbeit in Projekten Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des ULD Technische Mitarbeit in Projekten LD6.1 Juristische Mitarbeit in Projekten LD6.3 LD6.4 LD6.6 LD6.7 LD6.8 LD6.9 Mitarbeit bei der Durchführung von Projekten, insbes. zu Anonymität, LD7 Online Spiele, Targeting
12 Referat 7 Referent LD7 1398/ Vertretung LD LD LD Grundsatzfragen der Anerkennung von Gutachtern und des Gütesiegelverfahrens LD7 Grundsatzfragen bei Auditverfahren Durchführung der Verfahren zur Anerkennung von Gutachtern Koordination und juristische Begleitung der Gütesiegelverfahren Grundsatzfragen und Beratung bei Informations- und Kommunikationsdiensten Schülerkurse zu Sozialen Netzwerken und anderen Telemedien Durchführung von Gütesiegelverfahren für IT-Produkte und LD7.8 datenschutzrechtlich relevante Dienstleistungen (technisch) Durchführung der Verfahren zur Anerkennung von Gutachtern (technisch) Betreuung und Abwicklung von Audit-Verfahren LD7.2 LD7.8 Durchführung von Audits nach ISO auf der Basis von IT- LD7.2 Grundschutz Mitarbeit bei der Durchführung von Projekten LD7 LD7.8
Geschäftsverteilungsplan Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Stand: 15.01.2016 Geschäftsverteilungsplan Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, 24103 Kiel Postfach 71 16, 24171 Kiel Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223
MehrDER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT
DER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT Klosterwall 6, 20095 Hamburg Tel: 040/42854-4040, Fax: 040/42854-4000 mailbox@datenschutz.hamburg.de PGP-Fingerprint: 53D9 64DE 6DAD
MehrErfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein
Erfahrungen mit dem Datenschutzaudit in Schleswig-Holstein Barbara Körffer Dr. Thomas Probst Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel www.datenschutzzentrum.de Einführung von
MehrAufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde. GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 12.
Aufgaben und Prüfpraxis einer Aufsichtsbehörde GDD-Basis-Schulung für Datenschutzbeauftragte Timmendorfer Strand Dienstag, 2. Juni 2007 Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
MehrA K T E N P L A N. für die Dienststelle des. Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. [Stand: Oktober 2011]
A K T E N P L A N für die Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für [Stand: Oktober 2011] 01. Dienststelle des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten 01.03 Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht durch
MehrBeraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
MehrDatenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013
Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen
Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel
Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel Datenschutz im Einzelhandel Im Einzelhandel stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von
MehrBeraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrVerordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen
Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Datenschutz in Pharmaunternehmen Bei Pharmaunternehmen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Dokumentation
MehrPersonal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern
Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz nimmt bei Energieversorgungsunternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neben der datenschutzkonformen
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
MehrDatenschutz in Deutschland Beurteilung aus behördlicher Perspektive
Datenschutz in Deutschland Beurteilung aus behördlicher Perspektive Datenschutzforum des Wirtschaftsrates der CDU e.v., Bundesfachkommission Wachstum und Innovation, AG Telekommunikation und Medien 27.
MehrAusbildung von Datenschutzbeauftragten Zertifizierung der Fachkunde
Ausbildung von Datenschutzbeauftragten Zertifizierung der Fachkunde Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein BvD-Datenschutzkongress Ulm, 17. März 2006 Das Unabhängige Landeszentrum
MehrEinsatz von Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung 74. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 26. Oktober 2011, TOP 2
ULD. Postfach 71 16. 24171 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Holstenstraße 98 24103 Kiel Tel.: 0431 988-1200 Fax: 0431 988-1223
MehrDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zuständigkeiten nach Themen (Stand: 01.07.2015)
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Zuständigkeiten nach Themen (Stand: 01.07.2015) Aufgaben der datenschutzrechtlichen Kontrolle und Aufsicht gegenüber öffentlichen und
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrDER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT. Geschäftsverteilung (Stand: 04.01.2016)
DER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT Klosterwall 6, 20095 Hamburg Tel: 040/42854 4040, Fax: 040/42854 4000 mailbox@datenschutz.hamburg.de PGP-Fingerprint: 53D9 64DE 6DAD
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrDER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT. Klosterwall 6, Block C Hamburg
DER HAMBURGISCHE BEAUFTRAGTE FÜR DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT Klosterwall 6, Block C 20095 Hamburg Tel: 040/42854-4040 Fax: 040/42854-4000 mailbox@datenschutz.hamburg.de PGP-Fingerprint: 53D9 64DE
MehrPersonal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern
Personal- und Patientendaten Datenschutz in Krankenhäusern Datenschutz in Krankenhäusern In Krankenhäusern stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDatenschutzfreundliches Projektmanagement Sven Thomsen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Datenschutzfreundliches Projektmanagement Sven Thomsen Datenschutz Schleswig-Holstein Projekt? Definition Projekt: Vorhaben, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit
MehrDatenschutzmanagementprozesse beim Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen nach 7 LDSG
Datenschutzmanagementprozesse beim Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen nach 7 LDSG Version 1.0 Ausgabedatum 20. März 2013 Status in Bearbeitung in Abstimmung freigegeben Kontakt Angelika
MehrAufbau einer Datenschutz-Organisation im Unternehmen
Aufbau einer Datenschutz-Organisation im Unternehmen Bird&Bird LawCamp 09.03.2015 Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Externer Datenschutzbeauftragter Telefon: 089 1891 7360 Internet: www.iitr.de
MehrAntrag. auf Anerkennung als Sachverständige(r) durch. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gemäß 3 Abs.
09/2010 Antrag auf Anerkennung als Sachverständige(r) durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) gemäß 3 Abs. 1 DSAVO 1. Angaben zur Person 1.1 Persönliche Daten Titel/akademischer
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrDatenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb
N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist
MehrVertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de
Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrDas Führen eines Verfahrensverzeichnisses (auch bei gemeinsamen Verfahren und bei gemeinsamen Verfahren mit zentraler Stelle)
Das Führen eines Verfahrensverzeichnisses (auch bei gemeinsamen Verfahren und bei gemeinsamen Verfahren mit zentraler Stelle) Version 1.0 Ausgabedatum 20. März 2013 Status in Bearbeitung in Abstimmung
MehrMustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrGutachten zur Re-Zertifizierung des IT-Produkts Dokumentenprüfer ALDO L Check 4U3, Hardware Release 01 / Software 0023. im Auftrag der 4U GmbH
Gutachten zur Re-Zertifizierung des IT-Produkts Dokumentenprüfer ALDO L Check 4U3, Hardware Release 01 / Software 0023 im Auftrag der 4U GmbH datenschutz cert GmbH Februar 2011 Inhaltsverzeichnis Gutachten
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrAlle unter Generalverdacht
Thema DATENSCHUTZ HEISE Forum täglich 11 00 bis 12 00 Halle 5 / Stand E 38 Alle unter Generalverdacht Telekommunikation im Visier der Vorratsüberwachung Dr. Johann Bizer Stellvertretender Landesbeauftragter
MehrWenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten-
Wenn mindestens 9 Mitarbeiter in einem Unternehmen (auch Praxis oder Kanzlei) mittels EDV Kunden- oder Mitarbeiterdaten bearbeiten, ist nach dem Bundesdaten- schutzgesetz die wirksame Bestellung eines
MehrVorteile für Unternehmen durch Datenschutz-Zertifizierung
Vorteile für Unternehmen durch Datenschutz-Zertifizierung Dr. Thilo Weichert Leiter des ULD Schleswig-Holstein eco/mmr-kongress Moderner Datenschutz Berlin, Dienstag 31. März 2009 Inhalt Datenschutz schadet
MehrDas Gesamtkonzept für die Durchführung. nicht-interventioneller Studien
Das Gesamtkonzept für die Durchführung nicht-interventioneller Studien Software und Organisation aus einer Hand - Speziell zugeschnitten auf die Anforderungen einer nicht-interventionellen Studie. StudyARCHIVE
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
MehrHUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrSchwachstellen im Datenschutz wo drückt der Schuh?
Schwachstellen im Datenschutz wo drückt der Schuh? Dr. Thilo Weichert Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein Telekom Training 11. November 2009 ArabellaSheraton Congress Hotel Stichworte
MehrAktuelle Herausforderungen im Datenschutz
Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrPrüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat
Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Holstenstraße 98 24103 Kiel 1. Ziel Mit der Qualifizierung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrRechtsbehelfe im Datenschutz Die Rolle der Datenschutzbeauftragten
Rechtsbehelfe im Datenschutz Die Rolle der Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, Leiter des ULD Europäische Rechtsakademie Sicherung des Grundrechts auf Datenschutz in der EU Paris, 31.10.2014 Verfassungsrechtliche
MehrSoftwareland Mecklenburg-Vorpommern. Bedarf für ein Datenschutz-Gütesiegel für die IT-Firmen des Landes. Dipl.-Inf. Andreas Scher
Softwareland Mecklenburg-Vorpommern Bedarf für ein Datenschutz-Gütesiegel für die IT-Firmen des Landes Dipl.-Inf. Andreas Scher IT-Initiative Mecklenburg-Vorpommern gegründet am 12. Januar 2005 in Rostock
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrGutachten. Verarbeitung personenbezogener Daten mit IT-Systemen in der Stadtverwaltung Bad Schwartau. zur Reauditierung
Gutachten zur Reauditierung im Rahmen des Auditverfahrens gemäß 43 Abs. 2 LDSG Verarbeitung personenbezogener Daten mit IT-Systemen in der Stadtverwaltung Bad Schwartau Auditor: Heiko Behrendt Unabhängiges
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de Praktischer Datenschutz 1 Themen 1. Behördlicher und betrieblicher
MehrGDD-Erfa-Kreis Berlin
GDD-Institut für Datenschutzbeauftragte Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten 2004 Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten verteilte
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de CAU - Praktischer Datenschutz 1 Überblick Behördlicher und betrieblicher
MehrDATENSCHUTZ FAKTEN ZAHLEN DATEN
DATENSCHUTZ FAKTEN ZAHLEN DATEN Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Jede Person kann sich an die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz
MehrRechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrRezertifizierungsgutachten Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch das IT-Produkt
Rechtliches und Technisches Rezertifizierungsgutachten Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch das IT-Produkt - SQS -Testsuite für SAP HCM - der SQS Software Quality Systems AG, Stollwerckstraße
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
MehrKompakt-Seminar-Datenschutz: Die Novellierung des BDSG 2009/2010
Kompakt-Seminar-Datenschutz: Die Novellierung des BDSG 2009/2010 Gesetzliche Änderungen Handlungsbedarf im Unternehmen 3 Termine: Hannover, Köln, Stattgart Nach einer Serie von Datenskandalen hat der deutsche
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrDiplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern
Seite 1 Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 2 Zu meiner Person Studium der Informatik
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDer Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen
MehrDatenschutzdienste der SPIE GmbH. SPIE, gemeinsam zum Erfolg
Datenschutzdienste der SPIE GmbH SPIE, gemeinsam zum Erfolg Datenschutzdienste bundesweit Die Datenschutzdienste sind ein Consulting-Bereich der SPIE GmbH. Für Kunden der unterschiedlichsten Branchen nehmen
MehrAntrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH
Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung
MehrDatenschutzbeauftragter Datenschutzberatung - externer Datenschutzbeauftragter - Datenschutzaudits
Datenschutzbeauftragter Datenschutzberatung - externer Datenschutzbeauftragter - Datenschutzaudits www.ds-easy.de Seminare für Datenschutzbeauftragte Seite 2 von 5 Egal, ob Sie sich weiterqualifizieren
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
Mehrdes Antrags auf Anerkennung als Verbraucherinsolvenzberatungsstelle Ort, Datum: A n t r a g
1 An das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 32 Werner Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Ort, Datum: A n t r a g auf Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrVereinsführung. Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen. Aufgabenverteilungsplan für den Vorstand
Vereinsführung Aufgabenpläne als Orientierungsrahmen Zur Führung im Verein gehört die sinnvolle und eindeutige Zuordnung von Aufgaben. Dieses betrifft insbesondere die Ebene der Vorstandsämter. Dabei sind
MehrDatenschutzbeauftragte
MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrINNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion
INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Sehr geehrte Damen und Herren, tagtäglich sind in Schleswig-Holstein Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Für die
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrDas Umweltinnovationsprogramm
Spitzentechnologie im Umweltbereich schaffen: Das Umweltinnovationsprogramm Karin Fischer Umweltbundesamt Was ist das Umweltinnovationsprogramm (UIP)? Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt,
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrVerfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG
Verfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG 1. Firma der verantwortlichen Stelle ( 4g Abs. 2, 4e S. 1 Ziff. 1 BDSG) GMFS Versicherungsmakler GmbH 2. Geschäftsleitung des Unternehmens und mit der Leitung
MehrDatenschutz in der Bildung
Eine Unmöglichkeit? Dr. Walter Kicherer Urheberrechtstag LEARNTEC 2014 4. Februar 2014 Agenda. Die Dienststelle des Landesbeauftragten Personenbezogene Daten Gesetzesgrundlage (BDSG, LDSG) Zulässigkeit
MehrDatenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Zusammengestellt für Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Vermögensberater, Finanzberater, Personalvermittler,
MehrDatenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN
Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDatenschutzdienste der SPIE GmbH. SPIE, gemeinsam zum Erfolg
Datenschutzdienste der SPIE GmbH SPIE, gemeinsam zum Erfolg Datenschutzdienste bundesweit Die Datenschutzdienste sind ein Consulting-Bereich der SPIE GmbH. Für Kunden der unterschiedlichsten Branchen nehmen
MehrDatenschutz und Informationssicherheit 03.09.2015
Datenschutz und Informationssicherheit 03.09.2015 Vertrauen in öffentliche Institutionen in Deutschland ist hoch Studie der GfK: Global Trust Report (2015) Staatliche Institutionen führen das Vertrauensranking
MehrZentrales Verfahren: Dokumentationspflichten für die zentrale Stelle und für die beteiligten Stellen
Anlage 1 Zur Vereinbarung zur Übertragung der Verantwortung für die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des automatisierten Verfahrens Koordination Personaldienste Kommunal (KoPers-Kommunal) Stand: November
MehrDie technische Seite Angebote und Risiken
Die technische Seite Angebote und Risiken Sommerakademie 2012 Sozialere Netzwerke im Internet durch Datenschutz Marit Hansen Stv. Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Das eigentlich Neue
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrMehr Sicherheit im Krankenhaus Arbeitnehmervertretung, Datenschutz und Technikeinsatz
Mehr Sicherheit im Krankenhaus Arbeitnehmervertretung, Datenschutz und Technikeinsatz Warum, wann und wie die Arbeitnehmervertreter und Datenschützer ins Boot genommen werden sollen Verband für Sicherheitstechnik
MehrDatenschutz Haftungsfragen für das Management
Datenschutz Haftungsfragen für das Management IT-Sicherheit im Mittelstand IHK Nürnberg für Mittelfranken Referent: Rechtsanwalt Thilo Märtin Thilo Märtin & Collegen Rechtsanwalts GmbH 29.04.2015 Datenschutz
MehrPRAXIS FÜR PRAKTIKER
PRAXIS FÜR PRAKTIKER Ziel der Weiterbildung Aufgrund der weltweiten Vernetzung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien gewinnen Richtlinien zum Datenschutz und zur Datensicherheit
Mehr