Rundschreiben zu den SIA-Ordnungen 102/103/104/105/106/108/110 Honorierung, Teuerung und Nebenkosten Rechnungsstellung im Jahr 2015

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1 Bau, Verkehrsund chaussées Reiterstrasse Bern Telefon Telefax Bernhard Schmid Telefon Verteiler: Ingenieurbüros mit Mandaten für das Tiefbauamt Abteilungs und Projektleiter des Tiefbauamtes (gemäss separater Liste) 15. Januar 2015 Rundschreiben zu den SIAOrdnungen 102/103/104/105/106/108/110 Honorierung, Teuerung und Nebenkosten Rechnungsstellung im Jahr 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Dieses jährliche Rundschreiben mit Beilagen regelt die Honorierung, die Teuerungs und Nebenkostenvergütung und die Rechnungsstellung von Ingenieur und Dienstleistungen. Es ist wie auch die TBARichtlinie Abrechnung von Ingenieurdienstleistungen unter verfügbar unter Publikationen Beschaffung Leistungen. Die Ansätze orientieren sich grundsätzlich an den Empfehlungen zur Honorierung des KBOB ( Publikationen / Dienstleistungen Planer) Für neue, ab 1. Januar 2015 abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich folgende Regelungen ( 1. 3.): 1. HONORIERUNG NACH DEM ZEITAUFWAND 1.1 Der Mittelansatz (ZeitMittelTarif) pro Arbeitsstunde für Planungsgruppen beträgt maximal CHF , exkl. MWST 1.2. Die Stundenansätze in CHF, exkl. MWST, nach Kategorien (ZeitTarif) betragen maximal: Kategorie: A B C D E F G Lernende: 3/4 G ( Jahr) 1/2 G ( Jahr) Bitte beachten: Rechnungen im Zeitaufwand sind zwingend detaillierte Leistungsrapporte beizulegen! (siehe auch TBARichtlinie Abrechnung von Ingenieurdienstleistungen ) 2. TEUERUNG Bei Verträgen, die bis Ende 2008 unterzeichnet wurden, wird die Preisänderung mit dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ermittelt (Beilage 2a). T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 d Rundschreiben Honorierung Teuerung Nebenkosten und Rechnungsstellung.doc Seite 1 von 3

2 Bei Verträgen, die zwischen 2009 und 2013 unterzeichnet wurden, wird die Preisänderung mit dem Nominallohnindex, Wirtschaftszweige (Quelle: BFS) gemäss Ziffer 2.2 der KBOBEmpfehlungen zur Honorierung 2015 ermittelt (Beilage 2b). In beiden genannten Fällen erfolgt die Teuerungsabgeltung nur, wenn die Vertragsdauer (d.h. die Dauer der zu erbringenden Leistung) mindestens 3 Jahre beträgt (Vertragsdatum plus mindestens 3 x 365 Tage). Die Teuerung wird frühestens für Leistungen abgegolten, welche ab dem 1. Januar des 3. Jahres nach Abschluss des Vertrags erbracht werden (1. Jahr = Jahr des Vertragsabschlusses). Zudem wird die Teuerung erst vergütet, wenn die Preisänderung 2% übersteigt (fett gedruckte Zahlen in den Tabellen in Beilage 2a und 2b). Bei Verträgen ab wird die Preisänderung nach der SIANorm 126 gemäss Ziffer 2.1 der KBOBEmpfehlungen zur Honorierung 2015 ermittelt. In bestehenden Verträgen wird die Preisänderungsmethodik grundsätzlich nicht angepasst. 3. NEBENKOSTEN Die Nebenkosten werden in der Regel pauschal vergütet (in % der Honorarkosten). Falls in Ausnahmefällen keine Pauschale vereinbart werden kann, ist ein maximales Kostendach festzulegen. In der Pauschale enthalten sind sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Fotografien, Pläne, Kopien, Auflagedossiers (bis 15 Stück), Datenträger, Inventar, Posttaxen, Fahrspesen und zeit sowie Kosten für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung. Ebenfalls eingerechnet sind die Kopier/Druck und Plotkosten für Submissionen, Projektanpassungen und Projektänderungen, der Betrieb von Projekträumen und die vollständige Dokumentation der einzelnen Projektphasen. Zusätzlich vergütet werden: Einsatz von Spezialgeräten, Auflagedossiers ab dem 16. Stück, Dokumente für nicht am Projekt beteiligte Dritte. Der Ansatz für die Nebenkosten soll in der Regel 5% der Honorarkosten nicht überschreiten. Falls ausnahmsweise Ansätze über 5% der Honorarkosten nötig sind, so sind diese in der Offerte entsprechend zu begründen. Wo keine Vergütung der Nebenkosten mit einer Pauschale zur Anwendung kommt, werden höchstens folgende Ansätze (exkl. MWST) vergütet: Fahrspesen Bahn halbe Billettspesen (HalbtaxAbo) Fahrspesen Auto CHF 0.60/km Verpflegung (Hauptmahlzeiten) CHF Übernachtung (inkl. Frühstück) max. CHF Fotokopien s/w (Formate A3/A4) max. CHF 0.20/Stück Fotokopien farbig (Laser oder Tintenstrahldrucker max. CHF 1.50/Stück A3/A4) Heliographien und Plotterausdrücke ortsübliche Ansätze * Sämtliche Dokumente sind dem Auftraggeber, dem Kunden und den beteiligten Planenden ohne Mehrkosten elektronisch und ausgedruckt zur Verfügung zu stellen. * Firmen, welche Licht, Tochter oder Polyfilmpausen sowie Plots selber herstellen, dürfen diese im Maximum zu den ortsüblichen Ansätzen (in der Regel Preislisten der Reprobetriebe) minus 15 % Rabatt in Rechnung stellen (d.h. ohne Zuschlag für Risiko und Gewinn, also zu den Selbstkosten). Die Arbeitszeit für das Kopieren ist in den Ansätzen der Lichtpausanstalten bereits enthalten, d.h. die Arbeitszeit kann nicht zusätz T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 d Rundschreiben Honorierung Teuerung Nebenkosten und Rechnungsstellung.doc Seite 2 von 3

3 lich im Stundentarif in Rechnung gestellt werden. Die entsprechenden Ansätze sind jeweils vertraglich festzuhalten. 4. PERSONALLISTE Auftragnehmer sind gebeten, dem jeweiligen Projektleiter des Tiefbauamtes bis Ende März 2015 eine aktualisierte Personalliste zuzustellen, sofern für laufende Verträge Mutationen im Personal oder in Kategoriezuordnungen vorgenommen wurden. 5. RECHNUNGSSTELLUNG Wir ersuchen alle Auftragnehmer ihre Rechnungen gemäss der Richtlinie Abrechnung von Ingenieurdienstleistungen zu erstellen. Diverse Rechnungsmuster für Honorierung und Nebenkosten finden Sie ebenfalls auf der Webseite des TBA. Freundliche Grüsse Stefan Studer Kantonsoberingenieur Beilagen: 1) Honorierung nach dem Zeitaufwand: TarifÜbersicht 2) Teuerung: Übersichten (a b) 3) Nebenkosten: TarifÜbersicht T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 d Rundschreiben Honorierung Teuerung Nebenkosten und Rechnungsstellung.doc Seite 3 von 3

4 Bau, Verkehrsund Beilage / Annexe 1 Honorierung nach dem Zeitaufwand: TarifÜbersicht (gültig ab ) Honoraires d'après le temps employé: Aperçu des tarifs (valable dès ) Jahr / Année ZeitTarif (ZT / Maximale Stundenansätze nach Kategorien in CHF, exkl. MWST) Tariftemps (TT / montants horaires maximaux par catégorie en CHF, hors TVA) A B C D E F G /4 G (X. Lehrjahr/ apprentis Xème année) 1/2 G (X. Lehrjahr/ apprentis Xème année) Lehrjahr / 4ème année Lehrjahr / 1ère 3ème année ZeitMittelTarif (ZMT / Maximaler Mittelansatz pro Arbeitsstunde für Planungsgruppen in CHF, exkl. MWST) Tariftempsmoyen (TTM / Valeurs horaires moyennes maximales pour les équipes d'études en CHF, hors TVA) ZMT / TTM Änderungen / changements T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 ING Beilagen 13 Teuerungs und Tarifübersichten.xls Seite/Page 1 / 4

5 Bau, Verkehrs und Bau, Verkehrsund Beilage / Annexe 2 a Teuerung: Übersicht (gültig ab ) Renchérissement: Tableau (valable dès ) Verträge bis Contrats jusqu'en 2008 Maximaler Stundenansatz (Beispiel Kat. A, KBOB in CHF, exkl. MWST) Montant horaire maximal (exemple cat. A, KBOB en CHF, hors TVA) T = Teuerungsfaktor R = Renchérissement Landesindex der Konsumentenpreise indice suisse des prix à la consommation Vertragsjahr Date du contrat Leistungen erbracht im Jahr: / Prestations fournies en: % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R 0.5 % T/R 0.5 % T/R 0.8 % T/R 0.7 % T/R 0.7 % T/R % T/R % T/R 0.1 % T/R 0.4 % T/R 0.4 % T/R % T/R 0.3 % T/R 0.5 % T/R 0.5 % T/R % T/R 0.4 % T/R 0.4 % T/R 2013 ab 2009 siehe Beilage 2 b (neuer Ansatz / nouveau tarif!) 0.2 % T/R 0.2 % T/R 2014 dès 2009 voir annexe 2 b % T/R (neuer Ansatz / nouveau tarif!) T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 ING Beilagen 13 Teuerungs und Tarifübersichten.xls Seite/Page 2 / 4

6 Bau, Verkehrs und Bau, Verkehrs Beilage / Annexe 2 b Teuerung: Übersicht (gültig ab ) Renchérissement: Tableau (valable dès ) Verträge ab 2009 bis 2013 Contrats dès 2009 jusqu'à 2013 Maximaler Stundenansatz (Beispiel Kat. A, KBOB in CHF, exkl. MWST) Montant horaire maximal (exemple cat. A, KBOB en CHF, hors TVA) T = Teuerungsfaktor R = Renchérissement Nominallohnindex der Wirtschaftszweige 7074 indice suisse des salaires nominaux des branches économiques 7074 Vertragsjahr Date du contrat Leistungen erbracht im Jahr: / Prestations fournies en: (neuer Ansatz!) (nouveau tarif!) % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R % T/R (neuer Ansatz!) (nouveau tarif!) % T/R % T/R ab 2014 siehe Teuerung gemäss Vertragsform SIA % T/R d Preisänderungsfragen Berechnungsformular GPFP f Variations de prix Formulaire de calcul MOPM dès 2014 voir renchérissement sur la norme contracuelle SIA 126 (neuer Ansatz!) (nouveau tarif!) T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 ING Beilagen 13 Teuerungs und Tarifübersichten.xls Seite/Page 3 / 4

7 Bau, Verkehrsund Beilage / Annexe 3 Nebenkosten: TarifÜbersicht (gültig ab ) Frais accessoires: Aperçu des tarifs (valable dès ) Maximale Ansätze brutto in CHF, exkl. MWST Tarifs maximaux bruts en CHF, hors TVA Nr. No Jahr / Année Einheit unité Fahrspesen Bahn Frais de déplacement en train Fahrspesen Auto Frais de déplacement en voiture Gelände/Materialwagen en véhicule toutterrain / fourgonette Hauptmahlzeit Repas principal Übernachtung (inkl. Frühstück) Nuitée (avec petitdéjeuner) Fotokopien s/w (Formate A3/A4) Photocopies noir/blanc (format A3/A4) Fotokopien farbig (Formate A3/A4) Photocopies couleur (format A3/A4) Licht, Tochter und Polyfilmpausen und Falten Héliographies, Contrecalques, copies sur film et pliages km km Stk. pce Stk. pce x x x 1.50 m² x x x x Bemerkungen Remarques zu effektiven Billettkosten (mit HalbtaxAbo) / Achtung: MWST abziehen! frais effectifs des coûts des billets (avec abonnement demitarif) / attention: la TVA doit être déduite! x = max. Vergütung entsprechend den ortsüblichen Ansätzen (Preislisten der Reprobetriebe) x = montants maximaux conformes aux tarifs locaux (liste des prix des maisons spécialisées) wenn selber hergestellt, sind 15 % Rabatt abzuziehen (also zu Selbstkosten, d.h. ohne Zuschlag für Risiko und Gewinn) si réalisés par un mandataire luimême, un rabais de 15 % doit être déduit (soit au prix coûtant, c'est à dire sans supplément pour risque et bénéfice) T:\S10 Finanz und Rechnungswesen\100 Allgemein\Nationalstrassen\Verträge\SB_2015 ING Honorierung und Versand\SB_2015 ING Beilagen 13 Teuerungs und Tarifübersichten.xls Seite/Page 4 / 4

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