Gewaltprävention Suchtprävention
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- Alexa Fürst
- vor 5 Jahren
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1 Präventionskonzept Entsprechend dem Leitbild unserer Schule verstehen wir Gewaltund Suchtprävention in erster Linie als Persönlichkeitsstärkung. Diese fördern wir vor allem in den Bereichen Selbst- und Fremdwahrnehmung, Kommunikation, Selbstbehauptung, Umgang mit Gefühlen und Problemlösungsfähigkeit. Gleichzeitig arbeiten wir an einem förderlichen Schulklima, das entsprechend unserem Leitbild von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt sein soll. Nicht zuletzt sind wir davon überzeugt, dass gemeinsam erarbeitete klare Regeln und Absprachen über Interventionsmaßnahmen bei Regelverstößen dazu beitragen, die Entwicklungsprozesse sowohl im Bereich der Persönlichkeitsstärkung als auch des Schulklimas voranzubringen. 1
2 Persönlichkeitsstärkung Selbst-und Fremdwahrnehmung Kommunikation Selbstbehauptung Umgang mit Gefühlen Problemlösung Gewaltprävention Suchtprävention Schulklima Akzeptanz Vertrauen Wertschätzung Schülerforum SchülerIn des Monats Feste und Feiern Klassenfahrten Regeln Klassenregeln Schulordnung Interventionsmaßnahmen bei Regelverstößen Wir arbeiten gleichzeitig auf mehreren Ebenen, die eng miteinander vernetzt sind. Diese Ebenen sind die der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schule als Institution. SchülerInnen Entwickeln und Erproben von Klassenregeln und Schulordnung Arbeit mit Unterrichtsbausteinen zur Prävention von Sucht und Gewalt SIGN Bausteine zur Persönlichkeitsstärkung und Sucht/Gewaltprävention Präventionsangebote der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Fortbildung zum Thema Streitschlichtung (Lehrerin/Schülerin im Schuljahr 2007/2008) Teilnahme am Wettbewerb für eine rauchfreie Schule Be smart don`t start! Fragebogenerhebung zum Ausmaß von Gewalt an unserer Schule (körperliche und verbale Gewalt, Mobbing) Regelmäßiges 14-tägiges Schülerforum 2
3 Auswahl der SchülerIn des Monats: Festlegung von allgemein gültigen Kriterien Arbeit im Schülerrat Mitarbeit im Schulvorstand Vorträge des Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta, Herrn Nienaber LehrerInnen Eltern Schulinterne Lehrerfortbildung zum Thema Umgang mit Gewalt (Baumgartner-Heppner) SIGN-Fortbildungen zu einzelnen Bausteinen Erarbeiten und Erproben von Unterrichtsbausteinen zur Prävention von Sucht und Gewalt kollegiale Abstimmung von Interventionsmaßnahmen bei konkreten Regelverstößen Überlegungen und Absprachen zu einer aktiven Pausengestaltung Thema Gewaltprävention und Schulklima als regelmäßige Tagesordnungspunkte in Dienstbesprechungen und Gesamtkonferenz Planung von Projektwochen zur positiven Gestaltung des Schullebens Elternabende zur Vorstellung der SIGN-Bausteine Elternabend zur Vorbereitung auf den Wettbewerb Be smart Vortrag des Präventionsbeauftragten der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Herrn Nienaber: Gefahren im Internet?? Schule Konzeptentwicklung (Präventionskonzept, Schulordnung, Sicherheitskonzept, Beratung (Schüler, Eltern, kollegiale Beratung) Vernetzung mit außerschulischen Einrichtungen Interventionsmaßnahmen Feste AnsprechpartnerInnen für Interventionsmaßnahmen sind die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen. 3
4 Zerstören, Beschädigen von Eigentum Beleidigungen der groben Art Bedrohung Körperliche Gewalt - tätlicher Angriff ohne Vorsatz Körperliche Gewalt - tätlicher Angriff mit willkürlicher Verletzung: (s.o.) Brief an die Eltern Regulierung des Schadens Beschimpfungen, Beleidigungen klärendes Gespräch (möglichst zeitnah) mit Unterstützung der KlassenlehrerIn Entschuldigung, Wiedergutmachung klärendes Gespräch bei besonderer Schwere Ausschluss für den Rest des Tages Entschuldigung, ggf. schriftlich, im Wiederholungsfall Information an die Eltern Klärendes Gespräch (möglichst zeitnah) mit Unterstützung der KlassenlehrerIn Im Wiederholungsfall: Beratungsgespräch Hinzuziehen der Eltern evtl. Kontaktanbahnung mit einer Beratungsstelle Klärendes Gespräch (möglichst zeitnah) mit Unterstützung der KlassenlehrerIn Entschuldigung, Wiedergutmachung Im Wiederholungsfall: Beratungsgespräch Hinzuziehen der Eltern Kontaktanbahnung mit einer Beratungsstelle Ausschluss vom Unterricht (Dauer je nach Schweregrad, aber für den Rest des Tages) Entschuldigung, ggf. schriftlich Wiedergutmachung Elterngespräch Ggf. Klassenkonferenz Im Wiederholungsfall: Maßnahmenkatalog nach 61 des Nds. Schulgesetzes 4
5 Sexuelle Übergriffe Rauchen in Schule, auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg Im Wiederholungsfall Bei weiterer Wiederholung Maßnahmenkatalog nach 61 des Nds. Schulgesetzes Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle Eintragung in die Raucherliste Elterninformation Beratungsgespräch mit der Beratungslehrerin (Nach dem Unterricht in der Rauchergruppe 1 Woche Pausenverbot mit Bearbeitung von Texten und Fragebögen zur Problematik 1 Woche Pausenverbot mit Bearbeitung von Texten und Fragebögen zur Problematik Elternbenachrichtigung Pausenverbot + Klassenkonferenz evtl. Schulausschluss evtl. verpflichtende Teilnahme an einem Training zur Drogentherapie Alkohol Alkoholkonsum während der Unterrichtszeit oder unmittelbar vor oder nach dem Unterricht wurde an unserer Schule bisher in keinem Fall beobachtet. Nach dem Wochenende sind jedoch häufig Auswirkungen eines exzessiven Alkoholkonsums durch Eltern, gelegentlich auch durch Schüler der oberen Jahrgänge spürbar. Im Falle eines Regelverstoßes stellen wir uns folgende Interventionsmaßnahmen vor: Alkoholkonsum vor dem Unterricht oder in der Schule Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages Elterngespräch Klassenkonferenz evtl. Schulausschluss Vermittlung an eine Beratungsstelle evtl. verpflichtende Teilnahme an einem Training zur Drogentherapie 5
6 Illegale Drogen Ein Konsum illegaler Drogen während der Unterrichtszeit oder unmittelbar vor oder nach dem Unterricht wurde bisher in keinem Fall beobachtet. Drogenkonsum durch Eltern oder Geschwister ist in Einzelfällen bekannt. Es ist davon auszugehen, dass einige Schülerinnen und Schüler durchaus schon direkt oder indirekt (Familie, Freundeskreis) mit dieser Art von Drogen in Berührung gekommen sind. Im Falle eines Regelverstoßes stellen wir uns folgende Interventionsmaßnahmen vor: Konsum illegaler Drogen Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages Elterngespräch Vermittlung an eine Beratungsstelle Klassenkonferenz evtl. Schulausschluss evtl. verpflichtende Teilnahme an einer Drogen-therapie 6
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