Jahresabschluß. zum. 31. Dezember 2014

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1 Jahresabschluß zum 31. Dezember 2014 Naturbursche Getränke GmbH Adelheidstraße Wiesbaden

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ERSTELLUNGSAUFTRAG 1 2. RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE Rechtliche Verhältnisse Wirtschaftliche Verhältnisse 3 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNG Gegenstand der Erstellung Art und Umfang der Erstellung 4 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGS LEGUNG Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere Unterlagen Jahresabschluss Aufgliederungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss 6 5. BESCHEINIGUNG 7

3 6. ANLAGEN ZUM ERSTELLUNGSBERICHT 6.1. Bilanz zum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anlage I 6.2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit Anlage II vom 1. Januar bis 31. Dezember Kontennachweis zur Bilanz zum 31. Dezember 2014 Anlage III 6.4. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anlage IV 6.5. Anlagespiegel zum 31. Dezember 2014 Anlage V 6.6. Allgemeine Auftragsbedingungen Anlage VI

4 - Seite 1-1. ERSTELLUNGSAUFTRAG Die Geschäftsführerinnen der Naturbursche Getränke GmbH Wiesbaden - nachfolgend Gesellschaft oder genannt - beauftragte mich, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 auf der Grundlage der vorgelegten Bücher zu erstellen. Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Stand 01. April 2002, zugrunde. Die Höhe meiner Haftung bestimmt sich auch im Verhältnis zu Dritten nach Nr. 5 der beiliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Erbetene Auskünfte und Nachweise wurden mir von den Geschäftsführerinnen bereitwillig erteilt. Eine Vollständigkeitserklärung, wonach alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung erfaßt, sämtliche Vermögenswerte und Schulden vollständig in der beigefügten Bilanz enthalten und die erkennbaren Risiken berücksichtigt, Rückstellungen und Wertberichtigungen ausreichend dotiert sind, nahm ich zu meinen Akten. Auftragsgemäß habe ich den Versicherungsschutz der Gesellschaft nicht geprüft.

5 - Seite 2-2. RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 2.1 Rechtliche Verhältnisse 1. Gegenstand der Gesellschaft ist Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Getränken. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Sitz der Gesellschaft ist in Wiesbaden 2.2 Wirtschaftliche Verhältnisse 1. Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Wiesbaden II unter der geführt. 2. Der Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften des HGB erstellt. Die Erstellung der Buchführung erfolgte über das EDV-System DATEV. Über das bewegliche Anlagevermögen liegen Inventarlisten vor. Die Belege sind übersichtlich geordnet und leicht auffindbar. Die Naturbursche Getränke GmbH ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 3. Die Bilanz per schließt mit einer Bilanzsumme von Euro ,40 und weist einen Jahresfehlbetrag von Euro ,62 sowie einen Bilanzverlust in Höhe von Euro ,62. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

6 - Seite 3-3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNG 3.1 Gegenstand der Erstellung Die Aufstellung des Jahresabschlusses, dessen Inhalt und die mit der Aufstellung verbundenen Entscheidungen und Rechtsakte liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, die zur Erstellung und Aufstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Arbeiten durchzuführen. 3.2 Art und Umfang der Erstellung Ich habe den Jahresabschluss aus der von mir erstellten Buchführung, den Bestandsnachweisen, den sonstigen Unterlagen und den mir erteilten Auskünften sowie den von der Geschäftsführung eingeholten Vorgaben bei der Inanspruchnahme von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten abgeleitet und erstellt. Die Beurteilung der internen Kontrollstruktur, die Prüfung des Versicherungsschutzes der Gesellschaft sowie die Prüfung der erteilten Auskünfte und Vorgaben war nicht Gegenstand meines Erstellungsauftrages. Art und Umfang meines Erstellungsauftrages entsprechend erstreckt sich meine Verantwortung auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Bestandsnachweise sowie auf die ordnungsgemäße Ableitung des Jahresabschlusses aus diesen Unterlagen.

7 - Seite 4 - Alle von mir erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden mir durch die Geschäftsführung erteilt. Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde mir schriftlich bestätigt. Die Erstellung führte ich in dem Monat Juni 2015 durch. Die Erstellung wurde am abgeschlossen.

8 - Seite 5-4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere Unterlagen Ich habe bei der Führung der Bücher sowie bei der Erstellung der Bestandsnachweise die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh rung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet Jahresabschluss Ich habe den Jahresabschluss aus den mir vorgelegten Büchern sowie Bestandsnachweisen, den mir erteilten Auskünften zur Bilanzierung und Bewertung unter Beachtung der gesetzli chen Vorschriften sowie der Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen gefertigt. 4.2 Aufgliederungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss Der von mir erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, be stehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sind diesem Bericht als Anlagen I bis IV beigefügt.

9 - Seite 6-5. BESCHEINIGUNG Nach dem Ergebnis meiner Erstellung habe ich dem als Anlagen I bis IV bei gefüg ten Jahresabschluss der Naturbursche Getränke GmbH, Wiesbaden zum 31. Dezember 2014, für das Ge schäfts jahr 2014 die folgende Bescheinigung erteilt: "Vorstehender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der mir vorgelegten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Naturbursche Getränke GmbH erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrages." Eltville, den Stephan Bahlk Steuerberater

10 6. ANLAGEN ZUM ERSTELLUNGSBERICHT 6.1. Bilanz zum 31. Dezember 2014

11 - Anlage I Seite 1 - AKTIVA PASSIVA Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.800,00 II. Sachanlagen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.609,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte fertige Erzeugnisse und Waren 7.703,08 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ,66 2. sonstige Vermögensgegenstände 4.717, ,46 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital ,00 II. Jahresfehlbetrag ,62- nicht gedeckter Fehlbetrag ,62 buchmäßiges Eigenkapital 0,00 B. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.194,39 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.194,39 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,50 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro ,50 3. sonstige Verbindlichkeiten , ,40 - davon gegenüber Gesellschaftern Euro ,00 - davon aus Steuern Euro 2.794,13 Übertrag ,54 Übertrag ,40

12 - Anlage I Seite 2 - AKTIVA PASSIVA Euro Euro Übertrag ,54 Übertrag ,40 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31,54 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 8.328,51 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.192,70 D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag , , ,40

13 - Anlage II Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

14 - Anlage II Seite 1 Euro Euro 1. Umsatzerlöse ,10 2. Gesamtleistung ,10 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren ,61 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter ,64 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.585, ,92 5. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.161,49 6. sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Raumkosten 2.050,62 ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 404,55 ac) Fahrzeugkosten 2.107,89 ad) Werbe- und Reisekosten ,15 ae) Kosten der Warenabgabe ,30 af) verschiedene betriebliche Kosten 9.810, ,62 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.362,07 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,61-9. außerordentliche Aufwendungen 0, außerordentliches Ergebnis 0, sonstige Steuern 56, Jahresfehlbetrag ,62

15 - Anlage III Seite Kontennachweis zur Bilanz zum 31. Dezember 2014

16 - Anlage III Seite 2 - AKTIVA Konto Bezeichnung Euro Euro entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0020 Gewerbliche Schutzrechte 1.800,00 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0400 Betriebsausstattung 226, Geschäftsausstattung 7.383, Geringwertige Wirtschaftsgüter 0, ,00 fertige Erzeugnisse und Waren 3980 Bestand Waren 7.703,08 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1400 Forderungen aus Lieferungen u.leistung ,66 sonstige Vermögensgegenstände 1520 Forderungen ggb. Krankenkasse aus AAG 148, Kautionen 870, Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 215, Umsatzsteuer laufendes Jahr 3.483, ,80 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1000 Kasse 31,54 Rechnungsabgrenzungsposten 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung 1.192,70 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ,62 Summe Aktiva ,40

17 - Anlage III Seite 3 - PASSIVA Konto Bezeichnung Euro Euro Gezeichnetes Kapital 0800 Gezeichnetes Kapital ,00 Jahresfehlbetrag Jahresfehlbetrag ,62- nicht gedeckter Fehlbetrag nicht gedeckter Fehlbetrag ,62 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1200 Naspa # ,39 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 1.194, Naspa # Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1600 Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen ,50 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro , Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen sonstige Verbindlichkeiten 0750 Darlehen Henkelmann , Darlehen Hemschenherm , Forderungen aus Lieferungen u.leistung 95, Sonstige Verbindlichkeiten 294, Sonstige Verbindlichkeiten (bis 1 J) 1.492, Verbindl. Steuern und Abgaben 1.909, Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 3.650, Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer 884, ,51 davon gegenüber Gesellschaftern Euro , Darlehen Henkelmann 0751 Darlehen Hemschenherm Übertrag ,40

18 - Anlage III Seite 4 - PASSIVA Konto Bezeichnung Euro Euro Übertrag ,40 davon aus Steuern Euro 2.794, Verbindl. Steuern und Abgaben 1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 8.328, Forderungen aus Lieferungen u.leistung 1700 Sonstige Verbindlichkeiten 1701 Sonstige Verbindlichkeiten (bis 1 J) 1736 Verbindl. Steuern und Abgaben 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1741 Verbindlichk. Lohn- und Kirchensteuer Summe Passiva ,40

19 - Anlage IV Seite Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 zum 31. Dezember 2014

20 - Anlage IV Seite 2 - Konto Bezeichnung Euro Euro Umsatzerlöse 8400 Erlöse 19% USt , Gewährte Skonti 19% USt 2, ,10 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3300 Wareneingang 7% Vorsteuer , Wareneingang 19% Vorsteuer , Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer 22, Bezugsnebenkosten 304, Leergut 45, Bestandsveränd.RHB-Stoffe/bezogene Ware 7.703, ,61 Löhne und Gehälter 4100 Löhne und Gehälter 478, Gehälter , Aushilfslöhne 3.150, ,64 soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4130 Gesetzliche Sozialaufwendungen 3.585,28 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen 450, Sofortabschreibung GWG 711, ,49 Raumkosten 4210 Miete, unbewegliche Wirtschaftsgüter 2.030, Instandhaltung betrieblicher Räume 20, ,62 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 4360 Versicherungen 35, Beiträge 180, Sonstige Abgaben 39, Abzugsf.Verspätungszuschlag/Zwangsgeld 149,50 404,55 Fahrzeugkosten 4530 Laufende Kfz-Betriebskosten 173,43 Übertrag 173, ,09-

21 - Anlage IV Seite 3 - Konto Bezeichnung Euro Euro Übertrag 173, ,09- Fahrzeugkosten 4540 Kfz-Reparaturen 697, Mietleasing Kfz 1.237, ,89 Werbe- und Reisekosten 4600 Werbekosten , United Domains 84, Deobedarf 12, Repräsentationskosten 160, Bewirtungskosten 340, Aufmerksamkeiten 38, Reisekosten Arbeitnehmer 297, Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten 4.181, Reisekosten AN Verpfleg.mehraufwand 139, Reisekosten AN Übernachtungsaufwand 184, Reisekosten Unternehmer, Fahrtkosten 750, ,15 Kosten der Warenabgabe 4730 Ausgangsfrachten 1.708, Aufwendungen logistische Abwicklung 743, Fremdarbeiten (Vertrieb) , ,30 verschiedene betriebliche Kosten 4306 Nicht abziehbare Vorsteuer 19% 2.259, Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter 8, Sonstige betriebliche Aufwendungen 11, Porto 172, Telefon 521, Bürobedarf 347, Rechts- und Beratungskosten 2.525, Buchführungskosten 1.223, Mieten für Einrichtungen bewegliche WG 787, Aufwendungen für Lizenzen, Konzessionen 780, Nebenkosten des Geldverkehrs 379, Sonstiger Betriebsbedarf 794, ,11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2103 Abzugsfäh. and. Nebenleist. zu Steuern 26, Zinsaufwendungen f.kfr.verbindlichkeit. 33, Zinsen zur Finanzierung Anlagevermögen 4.302, ,07 Übertrag ,61-

22 - Anlage IV Seite 4 - Konto Bezeichnung Euro Euro Übertrag ,61- außerordentliche Aufwendungen 2000 Außerordentliche Aufwendungen 0,01 sonstige Steuern 4510 Kfz-Steuern 56,00 Jahresfehlbetrag Jahresfehlbetrag ,62

23 Anlage V Seite Anlagenspiegel

24 Anlage V Seite Konto Bezeichnung Entw. Stand zum Zugang Abschreibung Stand zum der Abgang- Zuschreibung Euro Euro Euro Euro 20 Gewerbliche Schutzrechte AHK 1.800, ,00 Abschr. 0,00 BW 0, , , Betriebsausstattung AHK 240,97 240,97 Abschr. 14,97 14,97 BW 0,00 240,97 14,97 226, Geschäftsausstattung AHK 7.818, ,43 Abschr. 435,43 435,43 BW 0, ,43 435, , Geringwertige Wirtschaftsgüter AHK 804,37 804,37 Abschr. 804,37 804,37 BW 0,00 804,37 804,37 0,00 Summe AHK , ,77 Abschr , ,77 BW 0, , , ,00

25 Anlage V Seite Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung R-ND R-% Euro Euro Euro Euro 20 Gewerbliche Schutzrechte Bildmarke AHK 900,00 900,00 Keine AfA Abschr. 0,00 BW 0,00 900,00 900, Bildmarke AHK 900,00 900,00 Keine AfA Abschr. 0,00 BW 0,00 900,00 900,00 Summe Gewerbliche Schutzrechte AHK 1.800, ,00 Abschr. 0,00 BW 0, , ,00

26 Anlage V Seite Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung R-ND R-% Euro Euro Euro Euro 400 Betriebsausstattung HP LaserJet Amazon AHK 240,97 240,97 Linear Abschr. 14,97 14,97 03/00 / 33,33 BW 0,00 240,97 14,97 226,00 Summe Betriebsausstattung AHK 240,97 240,97 Abschr. 14,97 14,97 BW 0,00 240,97 14,97 226,00

27 Anlage V Seite Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung R-ND R-% Euro Euro Euro Euro 410 Geschäftsausstattung Regale für Märkte AHK 7.818, ,43 Linear Abschr. 435,43 435,43 15/00 / 6,67 BW 0, ,43 435, ,00 Summe Geschäftsausstattung AHK 7.818, ,43 Abschr. 435,43 435,43 BW 0, ,43 435, ,00

28 Anlage V Seite Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der Abgang- Zuschreibung R-ND R-% Euro Euro Euro Euro 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter Akkuschrauber AHK 100,84 100,84 GWG/voll Abschr. 100,84 100,84 01/00 / 100,00 BW 0,00 100,84 100,84 0, Drehstuhl AHK 130,00 130,00 GWG/voll Abschr. 130,00 130,00 01/00 / 100,00 BW 0,00 130,00 130,00 0, expert Klein - Falk Navi- Gerät AHK 93,28 93,28 GWG/voll Abschr. 93,28 93,28 01/00 / 100,00 BW 0,00 93,28 93,28 0, Navigationsgerät AHK 93,28 93,28 GWG/voll Abschr. 93,28 93,28 01/00 / 100,00 BW 0,00 93,28 93,28 0, Computer AHK 386,97 386,97 GWG/voll Abschr. 386,97 386,97 01/00 / 100,00 BW 0,00 386,97 386,97 0,00 Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter AHK 804,37 804,37 Abschr. 804,37 804,37 BW 0,00 804,37 804,37 0,00

29 Anlage V Seite Allgemeine Auftragsbedingungen

30 Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: 1. April 2002 Die folgenden "Allgemeinen Auftragsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im folgenden "Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. (2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. (3) Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach 102 AO, 53 StPO, 383 ZPO bleiben unberührt. (5) Der Steuerberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. 3. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. (2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2 Abs. 1 verpflichten. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i.s.d. 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Der Steuerberater haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf ,00 ( in Worten: eine Million Euro) begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll. (4) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. (5) Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberater und diesen Personen begründet werden. 6. Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Mandant ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.

31 7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers Unterläuft der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 10 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 8. Bemessung der Vergütung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach 33 StBerG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. (2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren (z. B. 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die übliche Vergütung ( 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 9. Vorschuss (1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. (2) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 10. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann - wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der 611, 675 BGB darstellt - von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe der 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). Auch für diese Handlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5. (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater kann der Mandant jedoch die Programme für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum zurückbehalten, soweit dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt erforderlich ist. (6) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. 11. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll. 12. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt. 13. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle des Steuerberaters, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. 14 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. 15. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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