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1 ertragsgestaltung mit U.S.-Partnern Vortrag: BioTOP Forum: Doing Business in the U.S 27. März 2007 Dr. Walter R u s t, LL.M Rechtsanwalt und Nota Attorney-at-Law (New York Wirtschaftsmediato Leibnizstraße 49, Berli Telefon: 030/ Telefax: 030/ w.rust@mock-rechtsanwaelte.d

2 as wissen wir vom amerikanischen echt? 1

3 2

4 3

5 4

6 rundsätze der Vertragsgestaltung. Welches Recht soll anwendbar sein? (Rechtswahl-Klausel). Vor welchem Gericht sollen Auseinandersetzungen stattfinden? Was kostet das?. Überblick über das US-Recht Welche inhaltlichen Besonderheiten gibt es? 5

7 echtswahl. Fall er Vertrag enthält keine Gerichtsstandklausel Das anwendbare (deutsche oder US-) Sachrecht wird durch das Kollisions-Recht bestimmt Achtung: Jeder Staat wendet zunächst sein eigenes Kollisionsrecht an Deutsches Kollisionsrecht (IPR) Reihenfolge: - UN-Kaufrecht - Staatsverträge - Nationales IPR 6

8 as Kollisionsrecht muss klären, welches nationale Sachrecht nwendbar ist auf Zustandekommen des Vertrages (einschließlich Form, Geschäftsfähigkeit, Vertretungsmacht, Schweigen auf kaufm. Bestätigungsschreiben etc.) Durchführung des Vertrages Beendigung des Vertrages 7

9 . Fall er Vertrag enthält eine Rechtswahlklausel ) Deutsches Recht Vorteil: Nachteil: Bekanntheitsgrad höher (für eine Partei) evtl. in Teilen ungünstiger (z.b. Gewährleistung) ) Amerikanisches Recht (Recht eines U.S.-Staates) Vorteil: Nachteil: evtl. günstiger (s.o. - z.b. kürzere Gewährleistung gänzlich unbekannt (für eine Partei) bei Parteien in Deutschland: muss hier dargelegt werden 8

10 ) neutrales Recht eines Dritt-Staates (z.b. Schweiz) Vorteil: Nachteil: evtl. günstiger gänzlich unbekannt (für beide Parteien) 9

11 uster einer einfachen Rechtswahlklausel: This agreement, and all questions concerning its performance, alidity and interpretation shall be governed by German law with the exception of the United Nation Convention on the nternational Sale of Goods] altern.: Law of the State of ) roblem: Wird die Rechtswahl vor Gericht (deutsch oder U.S.) nerkannt? Grundsätzlich in beiden Ländern: ja. Aber zwingendes Recht ist nicht abdingbar (z.b. Kartellrecht, Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht, Produkthaftungsrecht, Zulassungs-Vorschriften, Außenwirtschaftrecht etc.) 10

12 chtung: Verweisung auf eine Rechtsordnung heißt, dass sich diese im Laufe der Zeit ändern kann (Gesetze, Rechtsprechung; Versteinerungsklausel). mpfehlung: Immer eine ausdrückliche Rechtswahl treffen! (Nicht nur in AGB) 11

13 urchsetzung vertraglicher Ansprüche:. Außergerichtliche Streitbeilegung: Vereinbarung über Mediation Schiedsgericht (Arbitration) - Schiedsordnung - Ort - Sprache - Anerkennung und Vollstreckung 12

14 . Prozess: Verfahrensregeln/Ort eispiel für eine einfache Gerichtsstandklausel: The courts of Berlin, Germany shall have non-exclusive jurisdiction or any dispute arising in connection with this agreement. upplier may sue Buyer also in any other court having jurisdiction ver Buyer. Anerkennung und Vollstreckungsabkommen - Deutsche Urteile werden idr in den USA anerkannt - Es bedarf eines (amer.) Anerkennungsurteils und eines Vollstreckungsurteils, um das deutsche Recht durchzusetzen - US-Urteile werden in Deutschland grds. anerkannt (Einschränkung beim Strafschadensersatz) 13

15 Gerichtsstandklauseln werden in Deutschland anerkannt, in den USA eingeschränkt: nicht, wenn sie unreasonable, unjust, unfair etc. sind (Supreme Court Fall MS Bremen and Unterweser GmbH v. Zapata Offshore Company) 14

16 Allgemeines zum Zivilprozess 15

17 16

18 ivilprozess: Klageinhalt Verfahrenseinleitung Discovery Einstweiliger Rechtsschutz Hauptverhandlung/Jury It is frightening to think about putting one s fate in the hands of 12 people who weren t even smart enough to get out of jury duty. Urteilsverkündung, Vollstreckung 17

19 echtsberatungs- und Verfolgungskosten: It is the trade of lawyers to question everything, ield nothing nd talk by the hour homas Jefferson First I charge a retainer; hen I charge a reminder; ext I charge a refresher; nd then I charge a finisher. Judah P. Benjamin lawyer and Confederate statesman 18

20 osten der Rechtsverfolgung: n Deutschland: in USA: Verfahrenskosten werden im Verhältnis Sieg/Niederlage vor Gericht zwischen den Parteien geteilt kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten auch bei Obsiegen Häufig: Erfolgshonorare Häufig: Vergleiche (settlements) statt Gerichtentscheidungen leine treitwerte: keine kaufmännisch sinnvolle Rechtsverfolgung in USA möglich 19

21 ertragsrecht Law of Contracts uellen: Uniform Commercial Code (UCC) Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) = UN-Kaufrecht Sonstiges nationales Recht (Gesetze, Rechtsprechung) 20

22 rundsätze: Angebot, Erlöschen, Annahme Consideration Vertragsbestandteile Vertragserfüllung Vertragsbruch 21

23 iteratur: ay, P.: ernstorff, Ch: chön, R: U.S.-Amerikanisches Recht, 3. Auflage 2005 Rechtsprobleme im Auslandsgeschäft, 5. Auflage 2006 Allgemeines Vertragsrecht und Kaufvertragsrecht, ein Rechtsvergleich, 2003 lsing/van Alsline: U.S.-amerikanisches Handels- und Wirtschaftsrecht, 2. Auflage 1999 eidenberger, P: Deutsche Parteien vor amerikanischen Gerichten, 1988 ccormack, M.: Die Wahrheit über Anwälte, 1988 chütze, R: eithmann/martin: Prozessführung und Risiken im deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr Internationales Vertragsrecht, 6. Auflage

24 23

25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Good Luck bei Ihren Vertragsverhandlungen 24

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